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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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144 4. Verfassung<br />

mene Recht Verwahrung einlegte, mußte er doch nachgeben. Das Kloster<br />

protestierte auch in <strong>der</strong> Folgezeit jedesmal in Wien und weigerte sich in<br />

einem Fall über fünfzehn Jahre l<strong>an</strong>g. Aber <strong>der</strong> Kaiserhof best<strong>an</strong>d hartnäckig<br />

auf <strong>der</strong> Erfüllung seiner For<strong>der</strong>ungen und ließ sich auch nicht<br />

durch Vermittlung frem<strong>der</strong> Fürsten zugunsten des Klosters o<strong>der</strong> durch<br />

den Hinweis auf die preußischen Bedrückungen davon abbringen.<br />

Der Kreis dieser Laienpfründner best<strong>an</strong>d fast durchweg aus dem<br />

nie<strong>der</strong>en Personal des kaiserlichen Hofes und seiner K<strong>an</strong>zlei. Dabei<br />

wurde seit dem 17. Jh. von <strong>Werden</strong> verl<strong>an</strong>gt, daß das Kloster jährlich<br />

den Präbendaren sogen<strong>an</strong>nte Absenzgel<strong>der</strong> zahlte, da die Betreffenden<br />

wegen ihrer <strong>Die</strong>nste am Hofe natürlich unabkömmlich waren. Wenn es<br />

gelegentlich auch gel<strong>an</strong>g, durch eine Abschlagszahlung sich solcher lästigen<br />

kaiserlichen Bediensteten zu entledigen, so waren das doch Ausnahmen,<br />

und die Klagen über die H<strong>an</strong>dhabung dieses kaiserlichen Rechtes gehen<br />

durch die <strong>Werden</strong>er Akten aller Jahrhun<strong>der</strong>te bis kurz vor das Ende des<br />

Klosters. <strong>Die</strong> Bursfel<strong>der</strong> Kongregation st<strong>an</strong>d diesen For<strong>der</strong>ungen hilflos<br />

gegenüber. Da m<strong>an</strong> es mit dem Kaiserhof nicht ver<strong>der</strong>ben wollte, wagte<br />

m<strong>an</strong> nicht dagegen einzuschreiten, selbst nicht in solchen beson<strong>der</strong>s krassen<br />

Fällen, wie dem auf dem Generalkapitel von 1626 verh<strong>an</strong>delten<br />

(Volk 2, S.461 Nr.3). Auch die <strong>Werden</strong>er Korrespondenzen mit Äbten<br />

und Präsidenten <strong>der</strong> Kongregation in diesen Fällen erweisen das.<br />

P<strong>an</strong>isbriefe sind auf Grund <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Akten (I Nr.47, Nr.48)<br />

von folgenden Kaisern bek<strong>an</strong>nt: Karl V. (um 1545), Rudolf 11. (10. Juli<br />

1608 und 18. Dez. 1610), Leopold I. (10. März 1660 und 2. Juli 1685),<br />

Fr<strong>an</strong>z I. (31. März 1751), Josef 11. (13. Febr. 1783), Fr<strong>an</strong>z 11. (31. März<br />

1794).<br />

§ 16 Verhältnis zum Reich<br />

<strong>Werden</strong> blieb bis tief in die zweite Hälfte des 9. Jhs. Eigenkloster <strong>der</strong><br />

Familie Liudgers. Erst infolge <strong>der</strong> Erbstreitigkeiten unter den Liudgeriden<br />

erreichten die Mönche nach l<strong>an</strong>gem Ringen die Kommendierung des Klosters<br />

<strong>an</strong> König Ludwig d. Jüng. im Jahre 877 (MGH. DLJ Nr.6). Dadurch<br />

kam das Kloster in nähere Beziehungen zum Reich und zum Herrscherhaus.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufnahme in den königlichen Schutz wurde <strong>Werden</strong><br />

zwar zunächst kein Reichskloster (vgl. Nottarp, Das Ludgersche Eigenkloster,<br />

S. 95 f.), aber in <strong>der</strong> Folgezeit von den Herrschern als solches<br />

beh<strong>an</strong>delt.<br />

Der wesentliche Inhalt aller zweiundzw<strong>an</strong>zig Königs- und Kaiserurkunden<br />

<strong>Werden</strong>s bis zum Ende des 12. Jhs., mögen sie nun in originaler<br />

o<strong>der</strong> verunechteter o<strong>der</strong> gefälschter überlieferung vorliegen, zielt auf eine

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