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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 15 Klosterämter und Konvent 143<br />

Nr.86). Eine Präbendenübertragung ähnlicher Art f<strong>an</strong>d aus gleichem<br />

Anlaß und mit <strong>der</strong> gleichen zeitlichen Begrenzung unter Abt Gerold<br />

(1031-1050) für eine edle Frau mit Namen Aldburg statt (ebd. S.55<br />

Nr.94). Aber schon unter demselben Abt erhielt eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e nobilis<br />

Jemina Adaleit eine Präbende ohne zeitliche Beschränkung, quasi uni ex<br />

Jratribus, ut hoc presens semper plenum haberet, absens vero similiter<br />

excepto vino (ebd. S. 53 Nr. 91). Wenn auch die <strong>Werden</strong> er überlieferung<br />

<strong>der</strong> Folgezeit über die weitere Entwicklung des Präbendenwesens im<br />

Kloster sich ausschweigt, so werden hier Präbenden dieser Art und Präbendare<br />

nicht gefehlt haben. <strong>Die</strong> Bestimmung von 1311 über die Unterhaltung<br />

des klösterlichen Schulrektors (Jacobs, Annalen, S. 67 Anm.) läßt<br />

das erschließen.<br />

<strong>Die</strong> Bursfel<strong>der</strong> Zeit des Klosters nach 1474 zeigt das Präbendenwesen<br />

in voller Blüte. <strong>Die</strong> Totenlisten <strong>der</strong> Generalkapitelsrezesse führen einige<br />

Pfründner mit Namen auf, so die Liste von 1511 (Volk, Rezesse 1, S. 410:<br />

Hinricus Portarius preb.), von 1531 (ebd. 2, S. 3: Fr. Adolphus praeb.),<br />

von 1554 (ebd. S. 105 Joh<strong>an</strong>nes praeb.). Sie vergessen auch nicht im<br />

Generalkapitelsrezeß von 1555 bei <strong>der</strong> Erwähnung des Todes des bek<strong>an</strong>nten<br />

Hum<strong>an</strong>isten Joh<strong>an</strong>nes Cincinnius, <strong>der</strong> Weltgeistlicher war, sein<br />

Präbendarverhältnis zum Kloster hinzuzufügen (ebd. 2, S. 111). Der<br />

Kreis dieser klösterlichen Präbendare umfaßte also nicht nur Laien, son<strong>der</strong>n<br />

auch Weltgeistliche. M<strong>an</strong>che von ihnen sind im <strong>Die</strong>nste des Klosters<br />

tätig gewesen. Ihr Nachlaß ist d<strong>an</strong>n <strong>an</strong> das Kloster gekommen, wie <strong>der</strong><br />

des Joh<strong>an</strong>nes Cincinnius. <strong>Die</strong> Generalkapitel haben sich verhältnismäßig<br />

wenig mit diesem Personenkreis befaßt. Das Generalkapitel von 1617<br />

bestimmte, daß Präbendare <strong>an</strong> <strong>der</strong> Mensa eines Abtes o<strong>der</strong> Konventes<br />

zur Vermeidung von Argernissen nicht teilnehmen durften (Volk, Rezesse<br />

2, S. 417 Nr.24; so auch in den bei den folgenden Rezessen, ebd.<br />

S.427 Nr.21, S.441 Nr.24), obwohl m<strong>an</strong> gerade in <strong>Werden</strong> Personen<br />

dieses Kreises, wenn sie Kleriker waren, zum Abtstisch vor allem bei<br />

Gästebesuchen gern her<strong>an</strong>gezogen hatte. Solche Präbendare erhielten vom<br />

Kloster nicht nur Lebensunterhalt, son<strong>der</strong>n auch Kleidung (<strong>Werden</strong> X 24<br />

Rechnung 1569/70 unter den Ausgaben BI. 16 V ).<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Stellung unter ihnen nahmen die Inhaber jener Laienpfründen<br />

ein, die durch kaiserliche Präsentation in den Genuß gekommen<br />

waren. Das vom Deutschen Kaiser seit dem Spätmittelalter für alle Klöster<br />

und Stifter in Anspruch genommene Recht, durch sogen<strong>an</strong>nte P<strong>an</strong>isbriefe<br />

bestimmten Laien seiner Wahl eine Pfründe auf Lebenszeit zuzuweisen,<br />

läßt sich in <strong>Werden</strong> zuerst unter Karl V. im Jahre 1545 nachweisen<br />

(s. weiter unten). Obwohl <strong>der</strong> Abt gegen dieses, wie er behauptete,<br />

in <strong>Werden</strong> bisher gänzlich unbek<strong>an</strong>nte und nie zur Anwendung gekom-

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