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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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142 4. Verfassung<br />

ei provideat (Lacomblet, UB 1 Nr. 317). Der Abt konnte also seine K<strong>an</strong>oniker<br />

zur Verrichtung von Gottesdiensten auf auswärtigen Klosterbesitz<br />

schicken. Sie st<strong>an</strong>den zu seiner und des Konvents Verfügung. So<br />

nimmt es auch nicht Wun<strong>der</strong>, wenn unter den Zeugen einer weiteren, in<br />

Helmstedt vom <strong>Werden</strong>er Abt Lambert 1145 ausgestellten Urkunde ein<br />

c<strong>an</strong>onicus Herm<strong>an</strong>n auftaucht (Behrends, Diplomatarium Nr. 4). Er hatte<br />

den Abt auf seiner Reise nach Helmstedt begleitet. <strong>Die</strong> K<strong>an</strong>oniker dürften<br />

somit jene l<strong>an</strong>ge Reihe von Klerikern eröffnen, die im <strong>Werden</strong>er<br />

Klosterdienst durch das g<strong>an</strong>ze Mittelalter hindurch bis tief in das 16. Jh.<br />

hinein in <strong>der</strong> Verwaltung und im Gottesdienst tätig und beschäftigt<br />

waren und auch im und beim Kloster wohnten.<br />

I<br />

Damit dürfte vermutlich auch ein Weg zur Deutung <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker<br />

in <strong>Werden</strong> zu finden sein. Schon Pöschl (Bischofsgut und mensa episcopalis<br />

1. 1908, S. 50 ff.) hatte den Namen <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker aus ihrem Psalmensingen<br />

beim Chordienst zu erklären versucht, was Schäfer (K<strong>an</strong>onissen<br />

und Diakonissen, die k<strong>an</strong>onische Abtissin: RömQuartschrChristl­<br />

AltKde 24. 1910, S. 80 ff.) jedoch bestritt. <strong>Die</strong> Teilnahme von Weltgeistlichen<br />

am Chordienst <strong>der</strong> Mönche läßt sich aber in älterer Zeit für m<strong>an</strong>che<br />

Benediktinerklöster nachweisen. In Lobbes schaffte z. B. erst Abt Leonius<br />

(1131-1137) diesen Brauch ab (Gesta abbaturn Lobb. MGH SS 21,<br />

S.326). In <strong>Werden</strong> ist er geblieben, wie aus dem Ende des 14. Jhs. entst<strong>an</strong>denen<br />

Cursus hervorgeht. Das Cap. 34 über die Vesper sieht u. a. vor:<br />

c<strong>an</strong>tetur "Benedicamus Domino" a duobus claustralibus, si sint presentes,<br />

si non sint presentes, c<strong>an</strong>tetur ab aliis. <strong>Die</strong>se alii waren zweifellos die im<br />

Klosterdienst tätigen Weltgeistlichen, die auch häufig in den Präsenzlisten<br />

gen<strong>an</strong>nt werden. Von <strong>der</strong>en Anwesenheit beim k<strong>an</strong>onischen Stundengebet<br />

dürfte in <strong>Werden</strong> <strong>der</strong> K<strong>an</strong>onikername dessen Gebrauch vom 9.-12. Jh.<br />

im Bereich <strong>der</strong> Kölner Diözese außerordentlich selten ist (Schäfer, Pfarrkirche<br />

u. Stift, S. 110), herzuleiten sein. Das konnte um so leichter geschehen,<br />

als nach Schäfer (a. a. O. S. 103) je<strong>der</strong> ursprünglich nach den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> c<strong>an</strong>ones eingesetzte und lebende Kleriker als c<strong>an</strong>onicus<br />

bezeichnet wurde (vgl. dazu jetzt Schieffer, Entstehung, S. 122 f.).<br />

e) <strong>Die</strong> Präbendare<br />

Ansätze zur Präbendenbildung für nicht dem Kloster als Mönche o<strong>der</strong><br />

Bedienstete <strong>an</strong>gehörige Personen sind für <strong>Werden</strong> seit dem 11. Jh. bezeugt.<br />

So übertrug Abt Heth<strong>an</strong>rich (1015-30) <strong>an</strong> einen Edlen namens<br />

Liudger für eine Schenkung u. a. auch eine Schülerpräbende, und zwar für<br />

die Zeit seines etwaigen Klosteraufenthaltes (Crecelius, Trad.1, S. 49 f.

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