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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 15 Klosterämter und Konvent 141<br />

geistliche waren, die hauptsächlich für die Pfarrseelsorge in <strong>Werden</strong> in<br />

Betracht gekommen wären. Bei dem Schweigen aller Quellen sei ein<br />

K<strong>an</strong>onikerstift in <strong>Werden</strong> nicht zu begründen.<br />

Was die Pfarrseelsorge <strong>an</strong>geht, so sind wir durch die Urkunde von<br />

1103 eingehend über die Stellung des Klosters zur Pfarrei unterrichtet<br />

(vgl. § 24). <strong>Die</strong>se Urkunde bildet den Abschluß einer Entwicklung und<br />

die Grundlage für die weitere Geschichte <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Pfarrei in den<br />

folgenden Jahrhun<strong>der</strong>ten. Sie bestimmte zwei Kleriker als Rektoren von<br />

St. Lucius und Klemens. Daß diese zu den K<strong>an</strong>onikern gehörten, läßt sich<br />

aus dem geringen Quellenmaterial nicht feststellen. Es muß aber auffallen,<br />

daß in den Urkunden nicht nur zwei, son<strong>der</strong>n auch drei o<strong>der</strong> sogar<br />

vier K<strong>an</strong>oniker erwähnt werden, wobei dieselben Namen z. T. als clerici<br />

o<strong>der</strong> ohne jede Ordobezeichnung vorkommen (vgl. Crecelius, Trad.1,<br />

S. 54 Nr. 91, 92; Trad. 2, S. 6 Nr. 103, 104, S. 7 Nr. 105). <strong>Die</strong>se Angaben<br />

ergeben jedenfalls, daß die 1103 erwähnten bei den Pfarrgeistlichen <strong>an</strong><br />

Zahl von den K<strong>an</strong>onikern weit übertroffen werden. <strong>Die</strong> K<strong>an</strong>oniker können<br />

also nicht o<strong>der</strong> nicht nur in <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Seelsorge tätig gewesen sein.<br />

Sie müssen noch <strong>an</strong><strong>der</strong>e Aufgaben gehabt haben.<br />

Eine Durchsicht <strong>der</strong> Urkunden macht diese Vermutung wahrscheinlich.<br />

<strong>Die</strong> K<strong>an</strong>oniker werden in den Zeugenreihen <strong>der</strong> Urkunden gleich<br />

hinter den Vertretern des Konventes gen<strong>an</strong>nt. Das Kloster bezeichnet sie<br />

gelegentlich als c<strong>an</strong>onici nostri (Crecelius, Trad.l, S.54 Nr.91). Der<br />

Schluß auf ein beson<strong>der</strong>es Verhältnis zum Kloster liegt daher nahe. Er<br />

wird gestützt durch eine Urkunde von 1165. <strong>Die</strong>se regelt die testamentarischen<br />

Bestimmungen und Legate des verstorbenen Priesters Gerbert<br />

von St. Klemens (Crecelius, Trad.2, S.29 Nr. 135). <strong>Die</strong> Urkunde kennt<br />

die Gruppen <strong>der</strong> Mönche, K<strong>an</strong>oniker, sacerdotes und <strong>der</strong> unteren Kirchenbediensteten<br />

(Glöckner, <strong>Die</strong>ner <strong>der</strong> Infirmarie, Köche, Bäcker usw.). <strong>Die</strong><br />

fratres monachi et c<strong>an</strong>onici werden als eine geschlossene Gruppe <strong>an</strong>gesehen,<br />

denen die sacerdotes gegenüberstehen. Unter den sacerdotes versteht<br />

die Urkunde nur die Rektoren von St. Klemens, Lucius und Nikolaus.<br />

<strong>Die</strong> K<strong>an</strong>oniker dürften daher von ihnen geson<strong>der</strong>t gelebt und mit<br />

dem Kloster eng verbunden gewesen sein, das heißt im engeren Klosterdienst<br />

gest<strong>an</strong>den haben. <strong>Die</strong>se Annahme läßt sich durch zwei weitere<br />

Urkunden stützen. <strong>Die</strong> eine stammt aus <strong>der</strong> Zeit Abt Bernhards (1125-<br />

1140). In ihr wird <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Besitz in Holthausen bei den Externsteinen<br />

<strong>an</strong> einen M<strong>an</strong>n Namens Heinrich unter bestimmten Auflagen<br />

vergeben. Davon betrifft eine den Gottesdienst und lautet: Si abbas ibi<br />

monachum ad celebr<strong>an</strong>das missas habeat, abbas det sibi omnem vestitum,<br />

predictus H einricus omnem victum. Si uero c<strong>an</strong>onicum ibi habeat, abbas<br />

t<strong>an</strong>tummodo dimidiam marcam ei det, cetera omnia sepedictus H einricus

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