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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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140 4. Verfassung<br />

Ländchens einstellen. <strong>Die</strong> Regierungsk<strong>an</strong>zlei galt als oberste L<strong>an</strong>desbehörde.<br />

Sie wurde mit einem Konventmitglied als Präsidenten besetzt.<br />

Ihm st<strong>an</strong>d ein weltlicher Direktor zur Seite. Zum Geschäftskreis <strong>der</strong><br />

K<strong>an</strong>zlei gehörten die beiden Kammern für die Hobs- und Beh<strong>an</strong>digungsgüter<br />

sowie für die Lehen, ferner die Verwaltung aller l<strong>an</strong>des- o<strong>der</strong><br />

grundherrlichen Rechte (Kohlenzehnt, Judenschutzgel<strong>der</strong>, die Mühle,<br />

Forsten, Fischereien usw.). Der Regierungsk<strong>an</strong>zlei unterst<strong>an</strong>d ein L<strong>an</strong>drichter,<br />

dem das Justiz- und Polizeiwesen untergeordnet war. Von ihm<br />

ging die Berufung <strong>an</strong> die K<strong>an</strong>zlei und von dort weiter <strong>an</strong> das Reichsgericht.<br />

Für Kirchen- und Ehesachen war <strong>der</strong> Prior zuständig. <strong>Die</strong> Besoldung<br />

<strong>der</strong> Beamtenschaft bestritt <strong>der</strong> Abt aus seiner sogen<strong>an</strong>nten Prälaturkasse.<br />

Ende des 18. Jhs. mußten dafür 2000 Tlr. aufgewendet werden,<br />

worin noch die Schutzgel<strong>der</strong> <strong>an</strong> die Vogtei macht Preußen und bestimmte<br />

Zinsen eingeschlossen waren, wobei allerdings in Rechnung gestellt werden<br />

muß, daß die Abtei zumeist freie Wohnung und Verpflegung stellte.<br />

<strong>Die</strong> Personalstärke <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Beamtenschaft k<strong>an</strong>n d<strong>an</strong>ach nicht sehr<br />

groß gewesen sein, was sich auch aus den Personaltabellen, die bei <strong>der</strong><br />

Säkularisation aufgestellt wurden, bestätigt. 1802 betrug das Personal<br />

<strong>der</strong> Regierungsk<strong>an</strong>zlei mit dem geistlichen, dem Konvent <strong>an</strong>gehörigen<br />

Präsidenten, nur elf Personen, das des L<strong>an</strong>dgerichtes, ohne die Schöffen,<br />

fünf Personen, so daß etwa 15 Personen damals die eigentliche Beamtenschaft<br />

des Stiftes ausmachte (Kleve Kammer Nr. 2365).<br />

d) <strong>Die</strong> sogen<strong>an</strong>nten K<strong>an</strong>oniker<br />

In <strong>Werden</strong>er Urkunden des 11., 12. und g<strong>an</strong>z vereinzelt noch in <strong>der</strong><br />

zweiten Hälfte des 13. Jhs. erscheinen Geistliche, die als c<strong>an</strong>onici o<strong>der</strong><br />

clerici bezeichnet werden. Soweit die Forschung sich mit ihnen beschäftigt<br />

hat, ist m<strong>an</strong> über eine verschiedenartige Deutung nicht hinausgekommen.<br />

Den Grund dafür darf m<strong>an</strong> in <strong>der</strong> Unklarheit des Aufgabenbereiches<br />

dieser K<strong>an</strong>oniker suchen (so F. W. Oediger, Mönche und Pfarrseelsorge,<br />

S. 114). Alois Schulte (Freiherrliches Kloster, S. 175) erblickt in<br />

ihnen nichtadelige Priester und Kapitulare, die keine Ordensregel abzulegen<br />

hatten und neben dem Konvent edelfreier Mönche best<strong>an</strong>den.<br />

K. H. Schäfer (Zur Rechtsgeschichte, S. 7 ff.) äußert die gleiche Ansicht<br />

und nimmt ein K<strong>an</strong>onikerstift <strong>an</strong>, das aber <strong>der</strong> Pfarrseelsorge gedient<br />

habe. Seine Gründung sei auf Liudger zurückzuführen. Einen eindeutigen<br />

und einw<strong>an</strong>dfreien Beweis für seine Behauptung konnte er nicht liefern.<br />

<strong>Die</strong> Gründungs- und Stiftsthese Schäfers bestreitet Bendel (Kollegiatkapitel,<br />

S. 48 ff.), schließt sich aber dessen Behauptung <strong>an</strong>, daß es Welt-

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