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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 15 Klosterämter und Konvent 139<br />

in <strong>der</strong> Zeugenreihe einer Urkunde von 1271 (WUB 7 Nr. 1383) tritt<br />

d<strong>an</strong>n zum ersten Mal in <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er überlieferung ein nicht mehr dem<br />

Konvent <strong>an</strong>gehöriger Schreiber auf. Einen deutlicheren Einblick gewinnen<br />

wir erst im 2. Drittel des 14. Jhs., wo sich ein beson<strong>der</strong>es Personal zur<br />

Erledigung des Schriftverkehrs nachweisen läßt. Ein Joh<strong>an</strong>nes presbiter<br />

et notarius domini abbatis in <strong>der</strong> Zeit von 1345-1348 sowie ein magister<br />

Antonius notarius dominorum, 1350-1351 gen<strong>an</strong>nt, sind damals in<br />

<strong>der</strong> Güterverwaltung des Klosters tätig gewesen (Kötzschke 1, Einl. S.84).<br />

Sowohl <strong>der</strong> Abt wie <strong>der</strong> Konvent hatten ihre eigenen Schreiber und<br />

Verwalter. Sie waren häufig Notare und fast immer Kleriker. Sie wurden<br />

deshalb mit Altar und Kapellenbenefizien bepfründet und auch zu den<br />

gottesdienstlichen Verrichtungen des Klosters her<strong>an</strong>gezogen. Einige von<br />

ihnen fungierten sowohl als Kapläne des Abtes wie auch des Kapitels.<br />

In späterer Zeit kamen aber auch verheiratete Laien in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

vor. Nach <strong>der</strong> Reform von 1474 und <strong>der</strong> Einführung geordneter Zustände<br />

wurden zwar in <strong>der</strong> Hauptsache Mönche wie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

tätig, aber g<strong>an</strong>z konnte das Kloster auf die Mitarbeiter aus dem Weltklerus<br />

und dem Laienst<strong>an</strong>de nicht verzichten.<br />

Für diesen Personenkreis gaften beson<strong>der</strong>e Bestimmungen. Das Kloster<br />

wünschte nicht, daß sie sich ohne Wissen des Kellners in <strong>der</strong> Stadt<br />

aufhielten o<strong>der</strong> gar übernachteten. Wer es heimlich tat, ging seines <strong>Die</strong>nstes<br />

verlustig. <strong>Die</strong> Bestallungen des 15./16. Jhs. reden in dieser Hinsicht<br />

eine deutliche Sprache (z. B. Kötzschke 1, S. 486 f.). M<strong>an</strong>che von ihnen<br />

blieben auf Lebenszeit mit dem Kloster verbunden und erwarben hier<br />

eine Präbende wie Joh<strong>an</strong>nes Cincinnius und Tilm<strong>an</strong>n Zink (s. § 52 Nr. 5 b,<br />

5 c), so daß ihr Nachlaß <strong>an</strong> das Kloster fiel.<br />

Das in <strong>der</strong> Kellnerei beschäftigte Personal, soweit es nicht dem Konvent<br />

<strong>an</strong>gehörte, war nicht sehr zahlreich und hat die Zahl von drei bis<br />

vier Personen kaum überschritten. <strong>Die</strong> Visitation von 1570 billigte dem<br />

Abt einen Schreiber und dem Kellner einen Gehilfen zu, <strong>der</strong> den Titel<br />

Rentmeister hatte, Laie war und verheiratet sein durfte. <strong>Die</strong> bei den Verwalter<br />

des Kornamtes und <strong>der</strong> spinda sollten entlassen und ihre Aufgaben<br />

wie<strong>der</strong> von Angehörigen des Konventes übernommen werden. Das<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> Weihnachtsgel<strong>der</strong> des Abtes Konrad von 1602 pro familia<br />

erwähnt außer dem Lehrer für die jüngeren Mönche (paedagogus)<br />

noch je einen Vikar, Sekretär und Syndikus (Jacobs, Geschichte, S.478<br />

Beil. Nr. 35).<br />

Nachdem in dem Hauptvergleich mit Kleve vom 24. Juli 1666 mit<br />

Br<strong>an</strong>denburg <strong>der</strong> Abt von <strong>Werden</strong> wie<strong>der</strong> eigentlicher Herr im L<strong>an</strong>de geworden<br />

war, mußte <strong>der</strong> Abt den neuzeitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß ein<br />

juristisch vorgebildetes Beamtenturn für die Verwaltung seines kleinen

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