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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 15 Klosterämter und Konvent 137<br />

cinnius k<strong>an</strong>nte am Anf<strong>an</strong>g des 16. Jhs. nur noch sein Recht, bei <strong>der</strong> Prozession<br />

<strong>an</strong>läßlich <strong>der</strong> Inthronisation eines neuen Abtes diesem die sella<br />

pontificalis vorauszutragen, wußte aber nicht mehr, welche Lehnsgüter<br />

zu dem Amt gehörten. Nach einem Zusatz von <strong>an</strong><strong>der</strong>er H<strong>an</strong>d war es aber<br />

u. a. <strong>der</strong> Friesenkotten <strong>an</strong> <strong>der</strong> Hesper.<br />

b) Das Haus- und Wirtschafispersonal<br />

Aus <strong>der</strong> Memorienstiftung des Pfarrers Gerbert von St. Klemens, die<br />

1165 vom Abt bestätigt wurde (Crecelius, Trad. 2, S. 29 f. Nr. 135), geht<br />

deutlich hervor, daß das Kloster in dieser Zeit weltliches <strong>Die</strong>nstpersonal<br />

beschäftigte. In <strong>der</strong> Stiftung wurden sowohl Köche und Bäcker als auch<br />

Kr<strong>an</strong>kendiener, Glöckner im Chor und im Turm <strong>der</strong> Abteikirche, Mägde<br />

usw. bedacht. Einen eingehen<strong>der</strong>en und aufschlußreichen Einblick bietet<br />

aber erst das Verzeichnis über die Kerzenverteilung durch Kellner und<br />

Küster aus dem 2. Drittel des 12. Jhs. (Kötzschke 1, S. 269 f. § 6). Es läßt<br />

eine Personalzusammenstellung und <strong>der</strong>en Aufglie<strong>der</strong>ung nach den einzelnen<br />

vom Kloster in Anspruch genommenen H<strong>an</strong>dwerkern und sonstigen<br />

Bediensteten zu (übersicht bei Kötzschke, Anfänge, S. 26).<br />

Im <strong>Die</strong>nste des Abtes werden, wenn m<strong>an</strong> von den Inhabern <strong>der</strong> vier<br />

Hofämter absieht, 59, im <strong>Die</strong>nste des Propstes bzw. des Konventes 40<br />

Personen aufgezählt. Wir kommen damit zu einem Gesamtbest<strong>an</strong>d von<br />

99 Personen. Bei <strong>der</strong> ungünstigen Wirtschaftsentwicklung <strong>der</strong> Folgezeit<br />

darf m<strong>an</strong> mit größter Wahrscheinlichkeit eine geringere Personalstärke<br />

<strong>an</strong>nehmen, zumal es die aufkommende Geldwirtschaft ermöglichte, Arbeiten<br />

im Taglohn zu vergeben. <strong>Die</strong> Einführung <strong>der</strong> Reform 1474 und<br />

das Vorh<strong>an</strong>densein von Laienbrü<strong>der</strong>n und Donaten hat <strong>der</strong> Verwendung<br />

des unteren weltlichen Klosterpersonals noch engere Grenzen gezogen.<br />

<strong>Die</strong> Rechnungen weisen vom ausgehenden 15. Jh. ab den Posten pro<br />

familia auf, <strong>der</strong> die Möglichkeit gibt, über einen längeren Zeitpunkt hinweg<br />

das zur Klosterfamilie gehörige Personal wenigstens <strong>an</strong>nähernd zu<br />

ermitteln. Von etwa 12 Personen, welche die Rechnung 1478/88 (Akten X<br />

Nr. 7 BI. 66 f.) aufführt, steigt die Zahl l<strong>an</strong>gsam, wenn auch schw<strong>an</strong>kend,<br />

auf etwa 20 Personen <strong>der</strong> Rechnung 1496/97 <strong>an</strong> (Akten X Nr. 10<br />

BI. 440 V ), um d<strong>an</strong>n in den ersten Jahrzehnten des 16. Jhs. nach einigen<br />

Rückschlägen die Stärke von ungefähr 37 Personen zu erreichen, die in<br />

<strong>der</strong> Rechnung 1525/26 aufgeführt werden (Akten X Nr.12 BI. 185 f.).<br />

Für die folgenden Jahrzehnte fehlen zwar die Rechnungen bzw. lassen<br />

durch eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Anordnung keine Zusammenstellung mehr zu, aber<br />

eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personal zahlen scheint nicht eingetreten zu sein.

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