09.01.2014 Aufrufe

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

136 4. Verfassung<br />

(Kötzschke 2, S. 544 f.). Der Droste trat in <strong>der</strong> öffentlichkeit nur noch<br />

bei <strong>der</strong> Inthronisation eines neuen Abtes auf. Das Amt haftete am Hause<br />

Scheppen (Ksp1. <strong>Werden</strong>), wozu die Fischerei in <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>, sowie die<br />

Höfe Sonnenschein (Fischlaken), Stocken (Rodberg) und Ende (Fischlaken)<br />

gehörten.<br />

Wie <strong>der</strong> Abt besaß auch <strong>der</strong> Propst in seiner Hofhaltung ein eigenes<br />

Drostenamt, das 1276 erwähnt wird. Damals verkaufte <strong>der</strong> Inhaber dieses<br />

Amtes und alle zu diesem Amt gehörigen Rechte dem Propst und<br />

Konvent von <strong>Werden</strong>, die nach einer zweiten Urkunde desselben Jahres<br />

das Ziel verfolgten ut dicta iura de laicorum m<strong>an</strong>ibus redim<strong>an</strong>tur<br />

(Kötzschke 1, S. 370 f. Nr. 10 a u. b). Das Amt wird in <strong>der</strong> Folgezeit für<br />

den Propst auch nicht mehr erwähnt.<br />

Der Sc h e n k. Gleich dem Drosten hatte auch <strong>der</strong> Schenk sein Amt<br />

in <strong>der</strong> Bedienung des Abtes bei Tisch auszuüben. Ihm unterst<strong>an</strong>den im<br />

12. Jh. vier Bierbrauer und ein Kellerknecht (Kötzschke, Studien, S. 121).<br />

Ober seine Einkünfte kam es in <strong>der</strong> Zeit des Abtes Heribert II., etwa um<br />

1200, zu Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen, so daß eine urkundliche Festsetzung erfor<strong>der</strong>lich<br />

wurde (Kötzschke 1, S. 242 f.). Nach Cincinnius übte <strong>der</strong><br />

Schenk sein Amt damals nur noch bei <strong>der</strong> feierlichen Einführung eines<br />

neuen Abtes aus. Dem Amt zugehörig waren die im Ksp1. Kettwig gelegenen<br />

Lehnshöfe Lutterbeck und Krumpen.<br />

Der M ars c hall. Ihm war im Mittelalter das reisige Gefolge des<br />

Abtes <strong>an</strong>vertraut. Ferner unterst<strong>an</strong>den ihm im 12. Jh. ein Sattler, ein<br />

Läufer, vier reitende Boten, ein Schmied und ein Kürschner (Kötzschke,<br />

Studien, S.121). Im Jahre 1271 kam es infolge von Streitigkeiten mit<br />

dem Abt nochmals zur Festsetzung seiner Einkünfte (Kötzschke 1, S. 244).<br />

Nach Cincinnius war <strong>der</strong> Marschall Richter <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Vasallen. Er<br />

besaß das Recht, bei Prozessionen und <strong>an</strong><strong>der</strong>en Anlässen (Inthronisation)<br />

vor dem Abt mit dem Vasallenzepter einherzugehen. Das bei <strong>der</strong> Einführung<br />

eines neuen Abtes von diesem benutzte Pferd fiel ihm nach altem<br />

Brauch zu. Was er <strong>an</strong> sonstigen Rechten be<strong>an</strong>spruchen konnte, war damals<br />

schon abgegolten. Das Amt war verbunden mit dem Besitz des Lehnsgutes<br />

Baldeney, zu dem die Fischerei und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Pertinentien im Bereich des<br />

Kirchspiels Neuenkirchen gehörten. Dazu kamen die Höfe Blydenbergh<br />

b. Heisingen, Wordenbeck (Krehwinkel), Rützkausen (Velbert Ksp1.<br />

Wülfrath), Teckhaus (Kspl. Erkrath), Frydag (Heisingen), eine Mühle<br />

(Mondesmoelle) und das Patronat <strong>der</strong> Kapelle beim Hause Baldeney.<br />

Der K ä m m e r e r. Ihm oblag die Sorge für das Bekleidungswesen.<br />

Um die Einkünfte seines Amtes kam es zu Streitigkeiten, die 1315 beigelegt<br />

wurden (Kötzschke 1, S. 245). Gleich den <strong>an</strong><strong>der</strong>en Ämtern wurden<br />

auch die meisten Rechte des Kämmerers im Laufe <strong>der</strong> Zeit abgelöst. Cin-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!