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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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132 4. Verfassung<br />

Dagegen gab es hier noch einige weitere Amter, <strong>der</strong>en Entwicklung<br />

nur aus <strong>der</strong> lokalen Geschichte des Klosters zu erklären ist. Das Register<br />

aus <strong>der</strong> Zeit um 1430 zählt außer den schon erwähnten Amtern des<br />

Priorats (Kötzschke 2, S. 374 f. § 4), <strong>der</strong> Infirmarie (ebd. 1, S. 150 § 24,<br />

353 f. 6. 2, S. 375 f. § 6, S.380 § 8) und <strong>der</strong> Altäre Joh<strong>an</strong>nis Baptist<br />

(ebd. 2, S. 370 f. § 2, S. 385 f. § 5) und Mariä in <strong>der</strong> Krypta (ebd. 2,<br />

S. 377 f. § 7) noch folgende weitere auf:<br />

Werkamt<br />

Es ist die /abrica ecclesiae, zu <strong>der</strong>en Einkünften die Erträge des<br />

Opferstockes, die Einnahmen aus den Präsenz gel<strong>der</strong>n, aus Gartenpachten<br />

und fl<strong>an</strong>drischen Einkünften gehörten. <strong>Die</strong> Ausgaben dienten im wesentlichen<br />

<strong>der</strong> Erhaltung und Pflege <strong>der</strong> kirchlichen Bauten und ihrer Inneneinrichtung,<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Orgel und <strong>der</strong> Altäre (Kötzschke, Studien,<br />

S. 144). <strong>Die</strong> älteste erhaltene Rechnung des Werkamtes stammt von 1397<br />

(Kötzschke 2, S. 333 f. Nr. XLIV). 1426/28 war die Verwaltung dieses<br />

Amtes schon mit dem des Speicheramtes vereinigt (Kötzschke, Studien,<br />

S.144).<br />

Gartenamt<br />

Es kommt in den Quellen als officium pomerii o<strong>der</strong> Bungardsamt vor<br />

und ist zuerst im propstei lichen Heberegister aus <strong>der</strong> Zeit um 1420 erwähnt<br />

(Kötzschke 2, S.847 Nr. 10), muß aber viel älter sein, da schon<br />

aus <strong>an</strong><strong>der</strong>en benediktinischen Klöstern <strong>der</strong> Karolingerzeit das officium<br />

hortorum bek<strong>an</strong>nt ist. Im <strong>Werden</strong>er Heberegister von etwa 1430 finden<br />

sich seine Einkünfte verzeichnet (Kötzschke, ebd. S. 375 § 5, 383 § 2).<br />

Sie wurden wohl schon in dieser Zeit mit den <strong>an</strong><strong>der</strong>en kleinen Amtern<br />

von einem weltlichen Beamten verwaltet (Kötzschke, Studien, S. 144).<br />

Krufiamt<br />

Abt Gero überwies 1059 Einnahmen <strong>an</strong> die Krypta zur Beleuchtung<br />

(Crecelius, Trad.2 Nr. 102). Daraus entwickelte sich im Laufe <strong>der</strong> Zeit<br />

das officium cryptae mit eigenem Vermögen, das schon in einem Heberegister<br />

des 13. Jhs. 2. H. (Kötzschke 1, S.350 § 3) und d<strong>an</strong>n im Spätmittelalter<br />

(ebd. S. 372 § 3) nochmals aufgezeichnet wurde. Zunächst von<br />

einem Konventualen verwaltet, <strong>der</strong> noch 1421 als rector cryptae zugleich

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