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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 15 Klosterämter und Konvent 131<br />

des 15. Jhs. konnte das Amt wegen <strong>der</strong> zusammengeschmolzenen Zahl <strong>der</strong><br />

Kapitelsherren nicht mehr von diesen besetzt werden. Es wurde 1426/27<br />

vom Kellner gegen Jahreslohn mitverwaltet, d<strong>an</strong>n aber bald einem weltlichen<br />

Beamten übergeben. Auch nach übernahme des Klosters durch die<br />

Bursfel<strong>der</strong> Reform 1474 hat zunächst das Speicheramt weiterbest<strong>an</strong>den,<br />

ist aber d<strong>an</strong>n von <strong>der</strong> Kellnerei übernommen worden, was den For<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Visitation von 1570 entsprach (Flügge, Erg.Heft 1, S. 417).<br />

k) Spindarius<br />

Er war <strong>der</strong> Verwalter <strong>der</strong> spinda, des Vorratsraumes, in dem die zum<br />

täglichen Gebrauch bestimmten Lebensmittelvorräte aufbewahrt wurden.<br />

Sein Amt tritt vor <strong>der</strong> Reform 1474 kaum in Erscheinung. Es dürfte in<br />

den Zeiten des hochadligen Konvents von einem weltlichen Bediensteten<br />

verwaltet worden sein, da Amtsträger aus dem Konvent nie gen<strong>an</strong>nt<br />

werden. Erst nach Einführung <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Kongregation begegnen uns<br />

gelegentlich Namen von Mönchen, die dieses Amt versahen. Im Laufe des<br />

16. Jhs. scheinen aber auch Laien wie<strong>der</strong> mit dieser Aufgabe betraut worden<br />

zu sein. Denn die Ausführungsbestimmungen <strong>der</strong> Visitation von 1570<br />

bestimmen im Punkt 6 nochmals ausdrücklich, daß dieses Amt von einem<br />

Konventualen zugleich mit dem Kornamt versehen werden solle (Flügge,<br />

Erg.Heft 1, S. 417). Dabei wurden seine Befugnisse genau umschrieben.<br />

Neben <strong>der</strong> Verwahrung und Ausgabe von Lebensmitteln aller Art sowie<br />

von Bier und Wein oblag ihm nunmehr auch die Verwahrung und Ausgabe<br />

<strong>der</strong> Korn- und Früchtevorräte, ferner von Malz und Mehl <strong>an</strong> Bäcker<br />

und Brauer im Kloster, die ihm über den Verbrauch Rechenschaft ablegen<br />

mußten. <strong>Die</strong> Ausgabe von Korn sollte durch ihn allerdings nur nach Anweisung<br />

des Kellners erfolgen. <strong>Die</strong>sem hatte er jeden Sonnabend Abend<br />

einen Wochenabschluß zu liefern.<br />

I) Sonstige Klosterämter<br />

<strong>Die</strong> aus den benediktinischen Lebensgewohnheiten auf Grund <strong>der</strong><br />

Regel erwachsenen sonstigen Klosterämter wie die des vestiarius, des<br />

hospitalarius usw. sind sicherlich auch in <strong>Werden</strong> vorh<strong>an</strong>den gewesen,<br />

treten aber vor 1474 nicht in Erscheinung und lassen sich später auch nur<br />

gelegentlich durch Erwähnung ihrer Träger in den Personalstatistiken<br />

und Rechnungen nachweisen. Sie wechselten oft ihre Inhaber.

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