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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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130 4. Verfassung<br />

in <strong>Werden</strong> weiterbest<strong>an</strong>den haben und von einem Konventsmitglied ausgeübt<br />

worden sein.<br />

h) K<strong>an</strong>tor<br />

Ihm oblag bei dem täglichen Gottesdienst die Aufsicht über den Ges<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Mönche. Inhaber dieses Amtes werden in <strong>Werden</strong>er Urkunden<br />

sehr selten gen<strong>an</strong>nt. Daß dieses Amt in <strong>Werden</strong> vorh<strong>an</strong>den und besetzt<br />

war, zeigen die Erwähnungen seiner Amtsinhaber in einer undatierten<br />

Urkunde Abt Bernhards aus <strong>der</strong> Zeit von 1126-1133 (Lacomblet UB 1<br />

Nr. 317) und in einer weiteren Urkunde von 1150 (ebd. Nr. 368). Ob das<br />

Amt dagegen in den Zeiten des Nie<strong>der</strong>g<strong>an</strong>gs etwa von <strong>der</strong> Mitte des<br />

13. Jhs. ab von einem Kloster<strong>an</strong>gehörigen besetzt worden ist, erscheint<br />

zweifelhaft, da <strong>der</strong> Gottesdienst im wesentlichen von Weltgeistlichen ausgeführt<br />

wurde, und die Konventualen nur durch die Austeilung von<br />

Praesenzgel<strong>der</strong>n zur Teilnahme <strong>an</strong> den gottesdienstlichen Verrichtungen<br />

zu bewegen waren. Gelegentliche Hinweise auf Zahlungen <strong>an</strong> den Schulrektor<br />

und seine Scholaren sowie Posten in den Rechnungen für das<br />

Orgelspiel auswärtiger Mönche <strong>an</strong> <strong>Werden</strong> er Festtagen lassen deutlich<br />

erkennen, daß im Kloster selbst kein Konventuale mehr das K<strong>an</strong>torenamt<br />

ausübte. Erst nach Einführung <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Reform legte m<strong>an</strong> im Kloster<br />

wie<strong>der</strong> Gewicht auf dieses Amt. <strong>Die</strong> Visitation von 1514 mahnt den<br />

Konvent hinsichtlich des Ges<strong>an</strong>ges beim officium divinum ernstlich, ne<br />

unus trahat vel alius indiscrete festinet, wofür <strong>der</strong> K<strong>an</strong>tor und <strong>der</strong> Succentor<br />

zu sorgen hätten.<br />

i ) Speichermeister ( gr<strong>an</strong>arius )<br />

Der Speichermeister o<strong>der</strong> Verwalter des Speicheramtes war in dieser<br />

Eigenschaft <strong>der</strong> eigentliche Wirtschaftsbeamte des Kapitels seit dem 14. Jh.<br />

(Kötzschke, Studien, S. 143). <strong>Die</strong> Einkünfte seines Amtes sind zuerst in<br />

einem Register aus <strong>der</strong> Zeit Abt Joh<strong>an</strong>ns von Hernen (1330-43) zusammengefaßt<br />

(Kötzschke 2, S. 92 ff.) und liegen d<strong>an</strong>n noch in mehreren<br />

Registern des ausgehenden 14. Jhs. und <strong>der</strong> Folgezeit vor (Zusammenstellung<br />

b. Kötzschke 2, S. 344 f. Nr. XLV). Sie umfaßten im wesentlichen<br />

die dritte Garbe <strong>der</strong> Höfe Wallenei und Merenscheid und eine Anzahl<br />

von Abgaben, die sich aus Getreide, Hühnern und Geld zusammensetzten.<br />

Daraus wurden vor allem die Präbenden <strong>der</strong> Kapitelsherren, die<br />

laufenden Verwaltungsausgaben des Kapitels, bestimmte Rentenzahlungen<br />

und Beiträge für die Präsenz bestritten. In den ersten Jahrzehnten

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