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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 15 Klosterämter und Konvent 117<br />

§ 15 Klosterämter und Konvent<br />

N ach <strong>der</strong> Regel Benedikts konnten Mönche innerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

mit bestimmten Amtern beauftragt werden. Das ist in <strong>Werden</strong><br />

sicherlich schon in den Anfängen geschehen. Der bek<strong>an</strong>nte Brief Hildigrims<br />

d. ]üng. bezeugt für das Kloster Propst und officiales, womit nach<br />

dem Zusammenh<strong>an</strong>g des Briefes nur Inhaber von Klosterämtern gemeint<br />

sein können. <strong>Die</strong> monastische Verfassung <strong>Werden</strong>s wurde wohl nach dem<br />

Vorbild :rvlonte Cassinos ausgerichtet, wo Liudger längere Zeit geweilt<br />

hatte. <strong>Die</strong> Führungsspitze glie<strong>der</strong>te sich nach diesem Vorbild in Abt,<br />

Propst und Dek<strong>an</strong>, <strong>der</strong> im 12. ]h. durch den Prior ersetzt wurde. Zu<br />

ihnen kamen weitere Klosterämter, wie die des Cellerar, Custos, Portarius<br />

und Infirmarius. Sie werden erst nach und nach in den <strong>Werden</strong> er<br />

Quellen sichtbar. Im Spätmittelalter tauchen d<strong>an</strong>n noch einige nur aus<br />

<strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Entwicklung erklärbare kleinere Amter auf. Auch ihre<br />

Inhaber waren zunächst Konventualen. Etwa seit Mitte des 15. ]hs. wurden<br />

aber alle Amter, sowohl die großen wie die kleinen, von einigen<br />

Laien gegen ]ahreslohn verwaltet, den Konventualen blieben Titel und<br />

Pfründe. <strong>Die</strong>se Entwicklung bedeutete den völligen Zusammenbruch<br />

geistlicher Verwaltung. <strong>Die</strong> Einführung <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Reform machte<br />

schließlich diesem Zust<strong>an</strong>d ein Ende. Alle Amter, soweit m<strong>an</strong> sie überhaupt<br />

bestehen ließ, wurden wie<strong>der</strong> aus dem Konvent und durch den Abt<br />

besetzt. Es waren Amter auf Zeit und ihre Inhaber je<strong>der</strong>zeit auswechselbar.<br />

1. Abt<br />

<strong>Die</strong> Leitung und Vertretung des Klosters lag beim Abt, <strong>der</strong> in <strong>Werden</strong><br />

nach dem Tode des letzten Liudgeriden-Bischofs Hildigrim d. ]üng.<br />

(t 886) auf Grund königlicher Privilegien vom Konvent gewählt werden<br />

konnte, häufig aber von einer starken Königsgewalt eingesetzt wurde.<br />

<strong>Die</strong> Weihe eines neuen Abtes hatte <strong>der</strong> Kölner Ordinarius vorzunehmen,<br />

wobei es im 16./17. ]h. ohne Streitigkeiten um die Weihetaxe nicht abging<br />

(vgl. § 19). War <strong>der</strong> Abt ursprünglich über das gesamte Klostervermögen<br />

verfügungsberechtigt, so zeigt schon das Heberegister aus <strong>der</strong><br />

Mitte des 11. ]hs. die Scheidung von Abts- und Konventsgut als vollendete<br />

Tatsache. Sie geht wohl auf Abt Liudolf (974-983?) zurück.<br />

<strong>Die</strong>ses Tafelgut des Abtes diente seiner Hofhaltung, <strong>an</strong> <strong>der</strong>en Spitze<br />

weltliche <strong>Die</strong>nstm<strong>an</strong>nen st<strong>an</strong>den. Sie bekleideten die vier, wohl unter<br />

Abt Volkmar (971-974) eingerichteten Hofämter des Drosten, Schenken,<br />

Marschalls und Kämmerers.

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