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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 11 Kirchliche Wirren und Dreißigjähriger Krieg 111<br />

von Wolffersdorf, wie<strong>der</strong> abberufen, so daß <strong>der</strong> des L<strong>an</strong>des verwiesene<br />

Pfarrer Dücker zurückkehren konnte. Er verteidigte energisch die Interessen<br />

seiner katholischen Pfarrei St. Lucius bei <strong>der</strong> Regierung in Emmerich,<br />

<strong>der</strong>en Pläne er hinsichtlich <strong>der</strong> Pfarreinkünfte und <strong>der</strong> Abteikirche<br />

zugunsten <strong>der</strong> lutherischen Gemeinde durchkreuzte. Am 15. Juli 1635<br />

nahm er zunächst den oberen Teil <strong>der</strong> Abteikirche wie<strong>der</strong> in Besitz. Der<br />

neue hessische Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t Se ger, ein Katholik, hin<strong>der</strong>te ihn nicht dar<strong>an</strong>.<br />

Als d<strong>an</strong>n doch durch dessen Verrat am 18. Oktober 1636 Kastell und<br />

Stadt <strong>Werden</strong> wie<strong>der</strong> den Truppen <strong>der</strong> kaiserlichen Partei in die Hände<br />

fielen, war die völlige Umwälzung <strong>der</strong> kirchlichen Verhältnisse zugunsten<br />

<strong>der</strong> katholischen Sache endgültig, zum al jetzt endlich auch die Ende 1634<br />

von <strong>der</strong> Abtei beim Reichshofrat in Wien <strong>an</strong>gefor<strong>der</strong>ten kaiserlichen<br />

Iv1<strong>an</strong>date in Form von Vermahnungsschreiben <strong>an</strong> die Regierung in Emmerich<br />

und die Stadt <strong>Werden</strong> eintrafen (Druck b. Jacobs, Annalen, S.228<br />

Beilagen Nr. 7a und b). Sie konnten die rechtliche Stellung <strong>der</strong> Abtei nur<br />

noch verstärken, so daß sowohl die lutherische als auch die reformierte<br />

Gemeinde in <strong>der</strong> Folgezeit alle erreichten Vorteile wie<strong>der</strong> verloren und in<br />

ihrer materiellen Lage aufs schwerste bedroht blieben.<br />

Der Abt hatte vom Kaiser noch ein weiteres M<strong>an</strong>dat vom 1. Dezember<br />

1636 erhalten, in dem Br<strong>an</strong>denburg jedes Anrecht auf die früheren<br />

Lehen im Stift <strong>Werden</strong> so l<strong>an</strong>ge bestritten wurden, bis <strong>der</strong> Kaiser dem<br />

Kurfürsten den Besitz <strong>der</strong> Klever Erbschaft bestätigt habe. Gestützt auf<br />

dieses M<strong>an</strong>dat und die kaiserliche Besatzung in <strong>Werden</strong> ging <strong>der</strong> Abt<br />

nunmehr dar<strong>an</strong>, die abteiliehe L<strong>an</strong>deshoheit im Stift <strong>Werden</strong> wie<strong>der</strong> aufzurichten<br />

und von dem Besteuerungsrecht Gebrauch zu machen. Heftige<br />

Zusammenstöße mit <strong>der</strong> Emmericher Regierung blieben nicht aus, ohne<br />

daß <strong>der</strong> Abt zurückwich. <strong>Die</strong> Verwirrung nahm in den folgenden Jahren<br />

in <strong>Werden</strong> zu, da jede Partei weiter die gleichen Rechte be<strong>an</strong>spruchte.<br />

Aber <strong>der</strong> Abt blieb unerbittlich und fest und schließlich <strong>der</strong> Stärkere, zumal<br />

die kaiserliche Besatzung in <strong>Werden</strong> ihm Hilfestellung bot. Ein Versuch<br />

<strong>der</strong> br<strong>an</strong>denburgischen Regierung, diese aus <strong>Werden</strong> zu entfernen,<br />

da die Zerstörung <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>brücke durch das Hochwasser im Winter<br />

1642/43 in strategischer Hinsicht <strong>Werden</strong> für die Kaiserlichen wertlos<br />

machte, rief sofort den Abt auf den Pl<strong>an</strong>. Er sprach Br<strong>an</strong>denburg das<br />

Recht ab, darüber Verh<strong>an</strong>dlungen zu führen, das sei seine Sache als<br />

L<strong>an</strong>desherr. Während dieser Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen starb <strong>der</strong> Abt im<br />

Jahre 1646. Seine Gegner benutzten die Gelegenheit, um mit dem neuen<br />

Abt Heinrich Dücker eine Bereinigung aller Streitfragen zu erreichen.<br />

Das geschah durch den Vertrag von Goch am 24. August 1647. Er brachte<br />

dem Abt u. a. die Anerkennung <strong>der</strong> Reichsst<strong>an</strong>dschaft, den Br<strong>an</strong>denburgern<br />

aber die Belehnung mit <strong>der</strong> Erbvogtei und ihrem Zubehör.

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