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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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100 3. Historische übersicht<br />

Weisung des Erzbischofs entsprechende Verfügungen über klösterliche<br />

Zucht und Lebensweise, über Kmterverwaltung, Kleidung, Gottesdienst,<br />

Fasten und Stillschweigen usw. geben (Kisky Reg.4 Nr.1697; Wilh.<br />

Wilbr<strong>an</strong>d, Unbek<strong>an</strong>nte Urkunden zur Geschichte <strong>der</strong> Abtei Siegburg:<br />

AnnHistVNdRh 137. 1940, S.81 bes. S. 87 f. Nr.4). Auf die <strong>Werden</strong>er<br />

Verhältnisse blieben diese Beschlüsse ohne Wirkung. Schon am 7. Aug.<br />

1330, also nur zwei Jahre nach <strong>der</strong> Bonner Synode, mußte <strong>der</strong> Abt dem<br />

Konvent erneut versprechen, ihn bei seinen alten Rechten zu belassen<br />

und ohne seine Zustimmung we<strong>der</strong> Klostergut zu verkaufen noch eine<br />

Fehde <strong>an</strong>zuf<strong>an</strong>gen (Kötzschke 1, S. 391 f. Nr. 23). Und auch die wenigen<br />

erhaltenen Auszüge aus Rechnungen des 14. Jhs. (Kötzschke 2, S. 3 ff.)<br />

machen nicht den Eindruck, daß die Verhältnisse in <strong>Werden</strong> sich zum<br />

Besseren gew<strong>an</strong>dt hätten.<br />

<strong>Die</strong> versteckte Neigung im Reichskloster a. d. <strong>Ruhr</strong>, die Stiftung<br />

Liudgers immer mehr des klösterlichen Charakters zu entkleiden und<br />

k<strong>an</strong>onik ale Lebensweise <strong>an</strong>zunehmen, ist bei allen diesen Festsetzungen<br />

und Abmachungen des 13. Jhs. ff. nicht zu verkennen. <strong>Die</strong> Mönche bezeichneten<br />

sich schon in dieser Zeit als die domini de claustro, gingen im<br />

14. Jh. dazu über, sich Kapitelsherren zu nennen und den Mönchstitel<br />

ängstlich zu vermeiden. Es wurde üblich, in den Urkunden vom Stift aber<br />

nicht vom Kloster <strong>Werden</strong> zu sprechen. So unterschied m<strong>an</strong> sich denn<br />

auch in den Lebensgewohnheiten nicht mehr von den K<strong>an</strong>onikern eines<br />

Stifts. Demgemäß wurden die personae em<strong>an</strong>cipatae o<strong>der</strong> maiores von<br />

den pueri claustrales o<strong>der</strong> minores unterschieden, wurden Praesenzen und<br />

Pfründen verteilt und eigene Häuser für die Kapitelsherren gebaut, so<br />

daß die Vita communis schließlich in Abg<strong>an</strong>g kam. <strong>Die</strong> Weichen für eine<br />

solche Entwicklung hat das 13. Jh. gestellt.<br />

Eine schroffe ständische Abschließung mag bei diesen Verfallserscheinungen<br />

eine gewisse Rolle gespielt haben, war doch das Kloster im Laufe<br />

<strong>der</strong> Zeit edelfrei geworden, was schon König Rudolf am 18. Juni 1291<br />

bezeugt (Bendei, <strong>Die</strong> älteren Urkunden Nr. 26; s. auch § 10, § 15 Nr.2).<br />

Da <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> in Betracht kommenden edelfreien Geschlechter in <strong>der</strong><br />

Folgezeit immer mehr zusammenschmolz, s<strong>an</strong>k auch die Konventsstärke<br />

auf wenige Personen herab, was schon vereinzelt im 12. und 13. Jh. zu<br />

Kumulationen von Klosterämtern führte und im 14. Jh. zur In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

von Laien und Weltgeistlichen für die Durchführung von Verwaltungsaufgaben<br />

und gottesdienstlichen Verrichtungen erfor<strong>der</strong>lich machte.<br />

Freilich, die fin<strong>an</strong>ziellen Belastungen durch diese gegen Entgeld o<strong>der</strong><br />

Benefizium <strong>an</strong>gestellten Bediensteten erhöhte die Schuldenlast des Klosters<br />

und zehrte <strong>an</strong> <strong>der</strong> Vermögenssubst<strong>an</strong>z. Gehaltsrückstände und Verpfän-

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