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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 8 Entwicklung und Blüte bis zum Ende des 12. Jahrhun<strong>der</strong>ts 95<br />

Gorzer Dec<strong>an</strong>us-Titels nachweisbar. In Helmstedt läßt er sich schon am<br />

25. Juli 1145 nachweisen (Behrends, ebd. Nr.4, S. 456 f.). In <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />

muß daher eine <strong>der</strong> neuen unter Einfluß Clunys stehenden<br />

Reformrichtungen in <strong>Werden</strong> zum Zuge gekommen sein.<br />

Welche von ihnen es war, können wir mit Sicherheit nicht sagen. Es<br />

liegt aber nahe, <strong>an</strong> den Siegburger Reformkreis zu denken. Beziehungen<br />

zwischen bei den Klöstern sind nach <strong>der</strong> Mitte des 12. Jhs. urkundlich<br />

greifbar. Von einem Gütertausch ist 1166, von einer schiedsrichterlichen<br />

Entscheidung <strong>Werden</strong>s zugunsten Siegburgs 1221 die Rede (Wisplinghoff,<br />

UB Siegburg, Nr. 63, 71, 91). Im Beson<strong>der</strong>en dürften aber folgende<br />

Gründe für Einführung <strong>der</strong> Siegburger Observ<strong>an</strong>z in <strong>Werden</strong> während<br />

<strong>der</strong> Zeit vor 1160 sprechen:<br />

Bei den Reform<strong>an</strong>läufen in <strong>Werden</strong> in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 13. Jhs. sind<br />

es Siegburg und das zu seiner Consuetudo gehörende Deutz, die dabei<br />

eine Rolle spielen. 1218 gestattete <strong>der</strong> Papst dem <strong>Werden</strong>er Abt bei<br />

gepl<strong>an</strong>ten Reformen die Abte von Siegburg und Deutz um Hilfe <strong>an</strong>zugehen<br />

(Finke, Papsturk. Nr.272). 1234 ist <strong>der</strong> Abt von Deutz einer <strong>der</strong><br />

Schiedsrichter in dem Komprorniß, <strong>der</strong> die Reform-Streitigkeiten zwischen<br />

Abt und Konvent in <strong>Werden</strong> beendigen sollte. <strong>Die</strong> Wahrscheinlichkeit<br />

spricht dafür, daß m<strong>an</strong> Abte <strong>der</strong> gleichen Observ<strong>an</strong>z in dieser Angelegenheit<br />

zu Rate gezogen hat.<br />

<strong>Werden</strong> ist ferner in den Totenbüchern einiger Siegburger Klöster vertreten.<br />

<strong>Die</strong> Klöster dieses Reformkreises haben das Totenbuchwesen nicht<br />

in <strong>der</strong> Intensität gepflegt, wie in den <strong>an</strong><strong>der</strong>en Reformrichtungen (Semm­<br />

Ier, Klosterreform Siegburg, S. 328 f.). Um so auffallen<strong>der</strong> ist das Vorkommen<br />

<strong>Werden</strong>er Abte in den Nekrologen von Deutz und Mönchengladbach,<br />

das gleichfalls seit dem 12. Jh. <strong>der</strong> Siegburger Reform <strong>an</strong>geschlossen<br />

war. In Deutz ist Abt Lambert (1145-1151), in Mönchengladbach<br />

Abt Wolfram (1173-1183) eingetragen. Wir wissen zudem nur von<br />

diesen beiden rheinischen Klöstern des Ordens, daß sie mit <strong>Werden</strong> in<br />

einer Konfraternität gest<strong>an</strong>den haben.<br />

Mit einiger Wahrscheinlichkeit läßt sich <strong>Werden</strong> auf Grund dieser<br />

Zeugnisse für die Siegburger Observ<strong>an</strong>z in Anspruch nehmen. Damit<br />

würde d<strong>an</strong>n auch die Wahl des <strong>Werden</strong>er Propstes Heinrich zum Abt von<br />

St. P<strong>an</strong>taleon in Köln im Jahre 1200 eine Erklärung finden, da das Kölner<br />

Kloster zum Siegburger Kreis gehörte. <strong>Die</strong> Wahl würde d<strong>an</strong>n nicht<br />

das Ende des Ordo Sigebergensis in St. P<strong>an</strong>taleon bedeuten (so Semmler<br />

a. a. 0., S. 126 in Unkenntnis <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Prioratsverfassung in<br />

<strong>Werden</strong> vor 1160), son<strong>der</strong>n vielmehr ein Zeugnis seines Fortbestehens<br />

abgeben.

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