Schreiben an Landeshauptstadt Schwerin, Amt für Ordnung - BUND ...
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M<strong>an</strong>agementpl<strong>an</strong> <strong>für</strong> das Vogelschutzgebiet "<strong>Schwerin</strong>er Seen" als Beitrag zur Erhaltung der<br />
biologischen Vielfalt Europas erarbeitet wird. Zielstellung 2014, Befahrensregelungen festzulegen,<br />
die den Erhaltungszielen der europäischen Schutzgebiete verpflichtet sind und das illegale<br />
ordnungswidrige Befahren mit Jetski untersagen werden.<br />
Die Nutzung der Jet-Boote verstößt nach unserer Ansicht außerdem gegen folgende Vorschriften:<br />
Wassermotorräder-Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769)<br />
§ 3 - Wassermotorradfahren:<br />
(1) Auf den Binnenschifffahrtsstraßen (§ 1 Nr. 1) ist das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb der<br />
durch das Tafelzeichen E.22 … frei gegebenen Wasserflächen verboten.<br />
Satz 1 gilt nicht <strong>für</strong><br />
1. Fahrten zum Erreichen der nächstgelegenen frei gegebenen Wasserfläche und <strong>für</strong> Touren- oder<br />
W<strong>an</strong>derfahrten,<br />
2. den Einsatz als ziehendes Fahrzeug im Sinne des § 3 Absatz 2 der Wasserskiverordnung auf den durch<br />
das Tafelzeichen E.17 (§1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Wasserskiverordnung) frei gegebenen Strecken und<br />
Wasserflächen,<br />
3. Rettungseinsätze mit Dienstfahrzeugen der als gemeinnützig <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Körperschaften und<br />
Diensteinsätze mit Dienstfahrzeugen des öffentlichen Dienstes.<br />
Satz 2 Nr. 1 gilt nur, wenn ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird.<br />
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und 3 darf durch die Fahrweise des Wassermotorrads kein <strong>an</strong>derer<br />
gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.<br />
Verhaltensmaßregeln des Bundesministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, St<strong>an</strong>d: 1. April<br />
2007, Merkblatt <strong>für</strong> Wassersportler zu Wasserflächen auf Bundeswasserstraßen, die <strong>für</strong> den Betrieb mit so<br />
gen<strong>an</strong>nten Wassermotorrädern zugelassen sind.<br />
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen hatten und haben bei der Festlegung von geeigneten<br />
Wasserflächen folgende Kriterien zu beachten:<br />
Die Strecke darf nicht in oder <strong>an</strong> einem Naturschutzgebiet, einem zum Europäischen ökologischen<br />
Netz „NATURA 2000“ gehörenden Gebiet oder einem Europäischen Vogelschutzgebiet liegen.<br />
Verordnung über das L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiet "<strong>Schwerin</strong>er Innensee und Ziegelaußensee"<br />
vom 05.04.2005, §5 Verbote, Abs. (2) Insbesondere ist es verboten:<br />
außerhalb des Geltungsbereiches von Bundeswasserstraßen auf nicht gesondert<br />
ausgewiesenen Wasserflächen Wasserski oder Jetski zu laufen oder zu fahren oder<br />
eine technisch vergleichbare Wassersportart zu betreiben;<br />
Wir bitten Sie um kurzfristige Auskunft, wie die Stadt <strong>Schwerin</strong> weiter verfahren wird.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
im Namen der <strong>BUND</strong>-Gruppe <strong>Schwerin</strong><br />
Jürgen Friedrich