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Standesamt der Stadt Hemsbach Hildastraße 12 Außenstelle ...

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<strong>Standesamt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hemsbach</strong><br />

Hildastraße <strong>12</strong><br />

Außenstelle Rathaus<br />

69502 <strong>Hemsbach</strong><br />

Tel. 06 20 1/ 70 76 3<br />

Fax 06 20 1/ 70 78 2<br />

Sprechzeiten im <strong>Standesamt</strong><br />

Mo.- Fr. 08.30 – <strong>12</strong>.00 Uhr<br />

Do. 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Nach Rücksprache kann auch ein Termin außerhalb<br />

<strong>der</strong> Öffnungszeiten vereinbart werden.<br />

Die Standesbeamten – Ihre Ansprechpartner<br />

Für die Eheschließung stehen Ihnen drei Standesbeamte<br />

zur Verfügung. Diese sind:<br />

Frau Birgit Böhm Zimmer 1.03 Telefon 707 63<br />

Frau Iris Reinemuth Zimmer 1.02 Telefon 707 65<br />

Herr Thomas Pohl Zimmer 1.04 Telefon 707 60<br />

Auch durch Herrn<br />

Bürgermeister Volker Pauli,<br />

sind Eheschließungen möglich. Diese Trautermine<br />

bitten wir jedoch zusätzlich im Sekretariat des Bürgermeisters<br />

(Tel. 707 21) abzuklären.<br />

Außenstelle Rathaus, Hildastraße <strong>12</strong><br />

Liebes Brautpaar,<br />

dieser Wegweiser möchte Ihnen dabei helfen Ihre<br />

Hochzeit ganz nach Ihren Wünschen zu planen.<br />

Nach Ihrem Entschluss zur Eheschließung, führt Sie<br />

<strong>der</strong> Weg zunächst zu Ihrem <strong>Standesamt</strong>. Dort besprechen<br />

Sie mit dem Standesbeamten welche Unterlagen<br />

laut Gesetz zur Beurkundung <strong>der</strong> Anmeldung<br />

vorzulegen sind. Dies hängt im Einzelfall von verschiedenen<br />

Faktoren ( Personenstand, Staatsangehörigkeit<br />

etc.) ab, welche Ihnen <strong>der</strong> Standesbeamte<br />

erläutert.<br />

Anmeldung und Termin <strong>der</strong> Eheschließung<br />

Zu den genannten Öffnungszeiten bzw. nach Absprache<br />

kann nach Vorlage <strong>der</strong> nötigen Unterlagen die<br />

Anmeldung <strong>der</strong> Eheschließung erfolgen. In <strong>der</strong> Regel<br />

ist hierfür die Anwesenheit bei<strong>der</strong> Verlobten erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Sie sollten sich jedoch vorher schon nach den<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Dokumenten erkundigen, um mehrfache<br />

gemeinsame Vorsprachen zu vermeiden.<br />

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Eheschließungstermine<br />

vor Beurkundung des Antrages auf<br />

Eheschließung grundsätzlich nicht verbindlich vergeben<br />

können. Der beurkundete Antrag ist sechs<br />

Monate gültig, sodass sich in diesem Zeitraum sicherlich<br />

ein Wunschtermin finden lässt.<br />

Die standesamtliche Eheschließung ist an jedem<br />

Werktag (auch samstags!) in <strong>der</strong> Zeit von 08.30 –<br />

18.00 Uhr möglich.<br />

Trauzeugen<br />

Seit 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend<br />

vorgeschrieben. Sollten Sie sich für Trauzeugen<br />

entscheiden, können es maximal zwei sein, die jedoch<br />

geschäftsfähig sein müssen. Von den Trauzeugen<br />

benötigen wir eine Woche vor <strong>der</strong> Eheschließung<br />

die Personalangaben.<br />

Der Ort <strong>der</strong> Eheschließung<br />

Üblicherweise reservieren wir für die Eheschließung<br />

den Sitzungssaal des alten Rathauses in <strong>der</strong> Bachgasse<br />

7 (gegenüber <strong>der</strong> St. Laurentius Kirche). Dieser<br />

Trausaal ist auch sehr gut für eine größere Anzahl<br />

von Gästen geeignet, und bietet auch Raum für die<br />

beson<strong>der</strong>e Gestaltung Ihrer Trauung. Falls Sie beispielsweise<br />

spezielle Dekoration o<strong>der</strong> Musik mitbringen<br />

möchten, sprechen Sie uns bitte an.<br />

Kosten<br />

Altes Rathaus<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Kosten ist abhängig vom Aufwand des<br />

Antrages <strong>der</strong> Eheschließung bzw. <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong><br />

Ehefähigkeit. Auch hier entscheiden die persönlichen<br />

Umstände ( Nationalität, Personenstand etc.)<br />

Die Grundgebühr für zwei bisher unverheiratete,<br />

deutsche Verlobte beträgt 48 ,--€.Darin enthalten ist<br />

die Prüfung <strong>der</strong> Ehefähigkeit sowie die zur Eheschließung<br />

ausgehändigten Urkunden. Ein Stammbuch<br />

können Sie, wenn Sie möchten, im Büro des <strong>Standesamt</strong>s<br />

erwerben (Kosten ca. 15,- bis 50,- €). Sofern<br />

Ihre Eheschließung außerhalb <strong>der</strong> übl. Öffnungszeiten<br />

stattfindet, muss ein Zuschlag in Höhe von 55,-<br />

€ (bundesweit) erhoben werden. Wir weisen darauf<br />

hin, dass <strong>der</strong> Standesbeamte keine Gebührenanteile<br />

erhält, son<strong>der</strong>n kostenfrei seine Freizeit einsetzt.


Die Eheschließung<br />

Für die Eheschließung nehmen wir uns gerne die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Zeit, um diesem für Sie bedeutungsvollen<br />

Ereignis einen würdigen Rahmen zu verleihen.<br />

Üblicherweise hält <strong>der</strong> Standesbeamte vor <strong>der</strong> Eheschließung<br />

eine Trauansprache.<br />

Auf Wunsch können Sie, damit Ihre Ansprache persönlicher<br />

gestaltet werden kann, gerne beson<strong>der</strong>e<br />

Stationen Ihres Lebens o<strong>der</strong> Ihrer gemeinsamen Geschichte<br />

einbringen - kein Problem, sprechen Sie uns<br />

darauf an.<br />

Im Anschluss an die Ansprache und die Eheschließung<br />

möchten wir die Trauung mit einem Glas Sekt<br />

abrunden. Hierzu sind Sie, Ihre nächsten Verwandten<br />

und Freunde gerne eingeladen. Sie sollten es uns<br />

allerdings mitteilen, wenn mehr als 20 Personen zur<br />

Eheschließung erwartet werden.<br />

Trausaal im alten Rathaus<br />

Der Ehename<br />

Sie haben die Möglichkeit, den Geburts- o<strong>der</strong> seit<br />

<strong>12</strong>.02.2005 den Familiennamen bzw. einen früheren<br />

Namen des Mannes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Frau zum Ehenamen zu<br />

wählen. Möchten Sie keinen gemeinsamen Ehenamen<br />

bestimmen, können Sie Ihre bisherigen Familiennamen<br />

beibehalten.<br />

Derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Ehename<br />

werden soll, kann seinen Geburtsnamen, bzw. den<br />

Namen, <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Eheschließung geführt<br />

wird, dem Ehenamen voranstellen o<strong>der</strong> anfügen.<br />

Dieser Begleitname und <strong>der</strong> Ehename, verbunden<br />

durch einen Bindestrich, bilden nun den persönlichen<br />

Namen dieses Ehegatten. Er ist nicht auf an<strong>der</strong>e<br />

Familienmitglie<strong>der</strong> übertragbar, auch nicht auf<br />

die Kin<strong>der</strong>. Die Kin<strong>der</strong> erhalten lediglich den zum<br />

Ehenamen bestimmten Familiennamen.<br />

Auch nach <strong>der</strong> Eheschließung ist die Hinzufügung<br />

des Begleitnamens zu jedem Zeitpunkt <strong>der</strong> Ehe einmalig<br />

möglich. Eine Voranstellung o<strong>der</strong> Anfügung ist<br />

nicht möglich, wenn <strong>der</strong> Ehename aus mehreren Namen<br />

besteht. Ist dies <strong>der</strong> Fall, so kann nur einer dieser<br />

Namen hinzugefügt werden.<br />

Gerne erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte zur Namensführung.<br />

__________________________________________<br />

Impressum: Eheschließung<br />

Herausgeber: <strong>Standesamt</strong> <strong>Hemsbach</strong><br />

Konzeption, Gestaltung: Denise Weber, Thomas Pohl<br />

Titelbild: Thomas Pohl<br />

Text: Birgit Böhm<br />

Realisation:<br />

Ausgabe: 3/ Oktober 2008<br />

Arbeitsgruppe „Corporate Design“, ein<br />

ehrenamtlicher Arbeitskreis im Rahmen<br />

des bürgerschaftlichen Engagements für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Hemsbach</strong>.<br />

Informationen zur<br />

Eheschließung<br />

<strong>Standesamt</strong> <strong>Hemsbach</strong>

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