Produktbeschreibung - Hemer
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Haushaltsplan 2013 Stadt <strong>Hemer</strong><br />
<strong>Produktbeschreibung</strong><br />
Haushaltsjahr 2013<br />
02.09 - Personenstandsangelegenheiten<br />
Organisationseinheit<br />
32 - Amt für öffentliche Ordnung<br />
Produktverantwortliche(r)<br />
Herr Fritz Koszinski - ab Mai 2013 Herr Jörn Knipping<br />
zuständiger Ausschuss<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
Kurzbeschreibung<br />
Nach § 1 Abs.1 des Personenstandsgesetzes (PStG) obliegt dem örtlich zuständigen Standesbeamten die Beurkundung des Personenstandes. Jede Gemeinde ist<br />
verpflichtet, ein Standesamt mit qualifiziertem Personal für diese Aufgabe zu unterhalten sowie Arbeitsmittel und geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen. Das PStG<br />
versteht unter "Beurkundung des Personenstandes" in erster Linie die Beurkundung von Geburt, Tod und Eheschließung, unter Einschluss der darüber gemachten<br />
näheren Angaben, in die dafür bestimmten Personenstandsbücher durch den Standesbeamten. Zudem beurkundet der Standesbeamte die Begründung von<br />
Lebenspartnerschaften nach dem LPartG.<br />
Auftragsgrundlage<br />
Personenstandsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Personenstandsverordnung, Dienstanweisung für Standesbeamte (DA)<br />
Zielgruppe<br />
Bürger und Einwohner der Stadt <strong>Hemer</strong> sowie auswärtige Kunden