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Produktbeschreibung - Hemer

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Haushaltsplan 2013 Stadt <strong>Hemer</strong><br />

<strong>Produktbeschreibung</strong><br />

Haushaltsjahr 2013<br />

02.09 - Personenstandsangelegenheiten<br />

Organisationseinheit<br />

32 - Amt für öffentliche Ordnung<br />

Produktverantwortliche(r)<br />

Herr Fritz Koszinski - ab Mai 2013 Herr Jörn Knipping<br />

zuständiger Ausschuss<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

Kurzbeschreibung<br />

Nach § 1 Abs.1 des Personenstandsgesetzes (PStG) obliegt dem örtlich zuständigen Standesbeamten die Beurkundung des Personenstandes. Jede Gemeinde ist<br />

verpflichtet, ein Standesamt mit qualifiziertem Personal für diese Aufgabe zu unterhalten sowie Arbeitsmittel und geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen. Das PStG<br />

versteht unter "Beurkundung des Personenstandes" in erster Linie die Beurkundung von Geburt, Tod und Eheschließung, unter Einschluss der darüber gemachten<br />

näheren Angaben, in die dafür bestimmten Personenstandsbücher durch den Standesbeamten. Zudem beurkundet der Standesbeamte die Begründung von<br />

Lebenspartnerschaften nach dem LPartG.<br />

Auftragsgrundlage<br />

Personenstandsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Personenstandsverordnung, Dienstanweisung für Standesbeamte (DA)<br />

Zielgruppe<br />

Bürger und Einwohner der Stadt <strong>Hemer</strong> sowie auswärtige Kunden

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