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Produktbeschreibung - Hemer

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Haushaltsplan 2013 Stadt <strong>Hemer</strong><br />

<strong>Produktbeschreibung</strong><br />

Haushaltsjahr 2013<br />

0101 - Förderung der Gleichstellung<br />

Organisationseinheit<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Produktverantwortliche(r)<br />

Frau Irene Vormweg<br />

zuständiger Ausschuss<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

Kurzbeschreibung<br />

Kommunale Gleichstellungsarbeit zielt insgesamt darauf ab, die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Rahmen der<br />

kommunalen Zuständigkeit zu fördern. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Nordrhein-<br />

Westfalen dazu verpflichtet, hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen (§ 5 GO NW).<br />

Aus der ihr zukommenden Querschnittsfunktion leitet sich das breitgefächerte Tätigkeitsspektrum der Gleichstellungsbeaufragten ab. Der Aufgabenbereich erstreckt sich<br />

zum einen auf die Initiierung von Maßnahmen, die auch außerhalb der Stadtverwaltung wirksam werden und geeignet erscheinen, bestehenden Defiziten und<br />

Diskriminierungen entgegenzuwirken, zum anderen schließt er die Überprüfung des Verwaltungshandelns im Hinblick auf die Gleichstellungsproblematik ein.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltungsführung und die Fachämter bei der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgaben "Frauenförderung" und<br />

"Gleichstellung von Frau und Mann". Sie setzt selbständig Impulse und erbringt eigene Leistungen, die sowohl den Angehörigen der Stadtverwaltung als auch den<br />

Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Zu den vordringlichen internen Aufgaben zählt die Mitwirkung bei der Umsetzung des LGG NW sowie des Frauenförderplanes.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Ansprechpartnerin für Personen, die in Gleichstellungsangelegenheiten Rat suchen. Sie pflegt eine enge Vernetzung und<br />

Kooperation mit gesellschaftlich relevanten Gruppen und anderen Gleichstellungsinstitutionen. Zudem betreibt sie eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit, z. B. in Form<br />

diverser Veranstaltungen und Vorträge oder der Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial.<br />

Der Gleichstellungsbeauftragten wurde zusätzlich das Aufgabenfeld "Demographiemanagement" übertragen.<br />

Eine differenzierte Darstellung wird im Rahmen der Produktbildung erfolgen.<br />

Auftragsgrundlage<br />

Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2, Landesgleichstellungsgesetz, LGG NW, § 5 Gemeindeordnung NW,§ 3 Hauptsatzung der Stadt <strong>Hemer</strong>, Frauenförderplan der Stadtverwaltung<br />

<strong>Hemer</strong><br />

Zielgruppe<br />

- Extern: Bürgerinnen und Bürger der Stadt <strong>Hemer</strong> sowie gleichstellungsrelevante Gruppen und Institutionen<br />

- Intern: Verwaltungsführung, Beschäftigte und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung <strong>Hemer</strong>

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