Das Landeshundegesetz - Hemer
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Für die Haltung dieser Hunderassen ist eine Erlaubnis nach § 4 LHundG notwendig. Diese<br />
Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt und die<br />
Nachweise so schnell wie möglich der Ordnungsbehörde vorgelegt werden.<br />
- Sachkundenachweis<br />
- Mikrochipkennzeichnung<br />
- polizeiliches Führungszeugnis<br />
- Hundehalter-Haftpflichtversicherung<br />
- Nachweis über die körperliche Verfassung<br />
- Nachweis über die Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
- Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung<br />
- Nachweis über ein besonderes privates Interesse oder öffentliches Interesse<br />
Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular auf Erteilung einer Erlaubnis zur<br />
Haltung eines gefährlichen Hundes.<br />
Zu den Hunden bestimmter Rassen nach § 10 LHundG gehören folgende Rassen:<br />
- Alano<br />
- American Bulldog<br />
- Bullmastiff<br />
- Mastiff<br />
- Mastino Espanol<br />
- Mastino Napoletano<br />
- Fila Brasileiro<br />
- Dogo Argentino<br />
- Rottweiler<br />
- Tosa Inu<br />
- sowie deren Kreuzungen untereinander<br />
- und Kreuzungen mit anderen Hunden<br />
Für die Haltung dieser Hunderassen ist eine Erlaubnis nach § 10 i.V.m. § 4 LHundG<br />
notwendig. Diese Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die nachfolgenden<br />
Voraussetzungen erfüllt und die Nachweise so schnell wie möglich der Ordnungsbehörde<br />
vorgelegt werden.<br />
- Sachkundenachweis<br />
- Mikrochipkennzeichnung<br />
- polizeiliches Führungszeugnis<br />
- Hundehalter-Haftpflichtversicherung<br />
- Nachweis über die körperliche Verfassung<br />
- Nachweis über die Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
- Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung<br />
Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular auf Erteilung einer Erlaubnis zur<br />
Haltung eines Hundes bestimmter Rasse.<br />
Große Hunde im Sinne des § 11 LHundG sind solche, die eine Widerristhöhe (Bereich<br />
Vorderpfoten bis zur Höhe, wo der Hals zum Rücken übergeht) von<br />
40 cm erreichen und/oder ein Gewicht von 20 KG haben.<br />
Hierbei ist für die notwendige Anzeige maßgeblich, dass die oben angegebenen Maße im<br />
ausgewachsenen Zustand erreicht werden.<br />
Die Haltung großer Hunde ist der Ordnungsbehörde schriftlich anzeigen. Der Anzeige sind<br />
folgende Nachweise beizufügen: