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Das Landeshundegesetz - Hemer

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Für die Haltung dieser Hunderassen ist eine Erlaubnis nach § 4 LHundG notwendig. Diese<br />

Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt und die<br />

Nachweise so schnell wie möglich der Ordnungsbehörde vorgelegt werden.<br />

- Sachkundenachweis<br />

- Mikrochipkennzeichnung<br />

- polizeiliches Führungszeugnis<br />

- Hundehalter-Haftpflichtversicherung<br />

- Nachweis über die körperliche Verfassung<br />

- Nachweis über die Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

- Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung<br />

- Nachweis über ein besonderes privates Interesse oder öffentliches Interesse<br />

Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular auf Erteilung einer Erlaubnis zur<br />

Haltung eines gefährlichen Hundes.<br />

Zu den Hunden bestimmter Rassen nach § 10 LHundG gehören folgende Rassen:<br />

- Alano<br />

- American Bulldog<br />

- Bullmastiff<br />

- Mastiff<br />

- Mastino Espanol<br />

- Mastino Napoletano<br />

- Fila Brasileiro<br />

- Dogo Argentino<br />

- Rottweiler<br />

- Tosa Inu<br />

- sowie deren Kreuzungen untereinander<br />

- und Kreuzungen mit anderen Hunden<br />

Für die Haltung dieser Hunderassen ist eine Erlaubnis nach § 10 i.V.m. § 4 LHundG<br />

notwendig. Diese Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die nachfolgenden<br />

Voraussetzungen erfüllt und die Nachweise so schnell wie möglich der Ordnungsbehörde<br />

vorgelegt werden.<br />

- Sachkundenachweis<br />

- Mikrochipkennzeichnung<br />

- polizeiliches Führungszeugnis<br />

- Hundehalter-Haftpflichtversicherung<br />

- Nachweis über die körperliche Verfassung<br />

- Nachweis über die Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

- Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung<br />

Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular auf Erteilung einer Erlaubnis zur<br />

Haltung eines Hundes bestimmter Rasse.<br />

Große Hunde im Sinne des § 11 LHundG sind solche, die eine Widerristhöhe (Bereich<br />

Vorderpfoten bis zur Höhe, wo der Hals zum Rücken übergeht) von<br />

40 cm erreichen und/oder ein Gewicht von 20 KG haben.<br />

Hierbei ist für die notwendige Anzeige maßgeblich, dass die oben angegebenen Maße im<br />

ausgewachsenen Zustand erreicht werden.<br />

Die Haltung großer Hunde ist der Ordnungsbehörde schriftlich anzeigen. Der Anzeige sind<br />

folgende Nachweise beizufügen:

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