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Paktbericht 2013 - Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher ...

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6.1.3 Beteiligungen<br />

Durch die Flexibilisierungsinstrumente werden auch<br />

die Genehmigungsverfahren für Beteiligungen an Unternehmen<br />

mit nationalen und internationalen Partnern<br />

verschlankt und durch den Wegfall des Zustimmungsvorbehalts<br />

beschleunigt. Die Wissenschaftseinrichtungen<br />

können so im Zusammenhang mit Kooperationsvorhaben<br />

schneller und flexibler handeln – eine wichtige Voraussetzung<br />

für den Erhalt der deutschen Innovationsfähigkeit<br />

und den Ausbau der internationalen Wettbewerbsposition.<br />

Im Jahr 2012 haben sich 9 Unternehmen ausgegründet, an<br />

zwei Ausgründungen sind <strong>Helmholtz</strong>-Zentren<br />

Beteiligungen eingegangen. 15 Gründungsvorhaben befinden<br />

sich derzeit aktiv in Ausgründung.<br />

Ausgründungs- und Beteiligungsbilanz des Jahres 2012<br />

2012<br />

Ausgründungen 9<br />

davon ohne Kapitalbeteiligung 7<br />

davon mit Kapitalbeteiligung des HZ < 25 % 2<br />

davon mit Kapitalbeteiligung des HZ > 25 % 0<br />

davon genehmigungspflichtige Beteiligungen 0<br />

davon Beteiligungen, die im Falle eines<br />

behördlichen Zustimmungsvorbehaltes innerhalb<br />

von 3 Monaten genehmigt wurden<br />

Ebenfalls im Jahr 2012 konnten institutionelle Kooperationen<br />

mit Universitäten und anderen Einrichtungen in<br />

wichtigen Bereichen wie Wassertechnologie, Nachwuchsförderung<br />

und Forschungsinfrastrukturen erfolgreich umgesetzt<br />

werden. In diesem Kontext wurden institutionelle<br />

Zuwendungsmittel in Höhe von insgesamt 14.910 TEUR<br />

weitergeleitet. Ein Antrag auf Weiterleitung institutioneller<br />

Zuwendungsmittel wurde im Rahmen des Umbaus der<br />

Rechner-Infrastruktur des Deutschen Klimarechenzentrums<br />

gestellt und bereits bewilligt.<br />

0<br />

Weiterleitung institutioneller Zuwendungsmittel<br />

im Jahr 2012<br />

weitergeleitete institutionelle<br />

Zuwendungsmittel in T€<br />

Anzahl gestellter Anträge auf Weiterleitung<br />

institutioneller Zuwendungsmittel<br />

davon Anzahl der Anträge, die innerhalb v. 3<br />

Monaten nach Vorlage eines formal zustimmungsfähigen<br />

Antrags genehmigt wurden<br />

2012<br />

14.910<br />

Nach dem Beschluss des Bundestages vom 18. Oktober<br />

2012 und der positiven Stellungnahme des Bundesrates ist<br />

das „Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“<br />

– kurz Wissenschaftsfreiheitsgesetz – am<br />

31. Dezember 2012 in Kraft getreten und wird nun in Abstimmung<br />

mit Bund und Ländern in die Umsetzung überführt.<br />

Das Gesetz wird von der <strong>Helmholtz</strong>-<strong>Gemeinschaft</strong><br />

ausdrücklich begrüßt, räumt es doch den Wissenschaftsorganisationen<br />

größere Gestaltungsspielräume bei Budget-<br />

und Personalentscheidungen sowie Beteiligungs- und<br />

Bauvorhaben ein, die den wirkungsvollen Einsatz von<br />

Forschungsmitteln noch steigern können. Mit der Ausgestaltung<br />

eines eigenständigen Gesetzes werden die bereits<br />

in der Wissenschaftsfreiheitsinitiative von 2008 gestarteten<br />

Flexibilisierungen fortgeführt und ausgebaut. Die<br />

<strong>Helmholtz</strong>-<strong>Gemeinschaft</strong> wird die damit gewährten Flexibilisierungsinstrumente<br />

auch zukünftig wie bereits in den<br />

vergangenen Jahren verantwortungsvoll zur effizienten<br />

Haushaltsbewirtschaftung, zur Sicherung des Forschungsbetriebs<br />

und letztendlich zur Stärkung der deutschen Wissenschaft<br />

einsetzen.<br />

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