Fachkunde Taxi Umbruch - Verlag Heinrich Vogel
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5<br />
VORWORT<br />
Mit „<strong>Fachkunde</strong> & Prüfung für den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer“ wird<br />
dem Interessenten an diesem vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf<br />
ein Lehr- und Lernbuch vorgelegt, welches ihn befähigen soll, die <strong>Fachkunde</strong>prüfung<br />
bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich zu bestehen.<br />
Das Buch vermittelt die Grundlagen auf den Prüfungs-Sachgebieten Recht,<br />
Betriebsführung, Technik, Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz sowie<br />
grenzüberschreitender <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverkehr. Es kann sicher nicht<br />
alles enthalten, was Gegenstand einer <strong>Fachkunde</strong>prüfung werden kann,<br />
dazu ist das Prüfungsgebiet letztlich zu weit gesteckt. Derjenige, der den<br />
Inhalt „drauf hat“, dürfte aber ein ausreichendes Rüstzeug erworben haben,<br />
um den Prüfungsanforderungen gewachsen zu sein. Es empfiehlt sich<br />
ohnehin neben dem fleißigen Lernen mit Hilfe dieses Buches zusätzlich der<br />
Besuch eines Vorbereitungskurses. Denn diese vorbereitenden Lehrgänge<br />
können angesichts der permanenten Flut von Neuregelungen zeitnäher als<br />
dieses Buch auf neue Gesetze reagieren, örtliche Erfahrungen wie thematische<br />
Prüfervorlieben einbringen und sie bieten zudem Gelegenheit zum<br />
mündlichen Kurzvortrag, was wichtig für das Bestehen des mündlichen Prüfungsteiles<br />
werden kann.<br />
Neben der Darstellung des eigentlichen Prüfungsstoffes wird in Umsetzung<br />
des Titels „<strong>Fachkunde</strong> und Prüfung für den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer“<br />
auch versucht, dem Kandidaten durch die Darstellung des Prüfungsablaufes,<br />
Prüfungstipps und einem beispielhaften Prüfungstest ein wenig<br />
von der wohl jeden treffenden Prüfungsangst zu nehmen und ihm damit eine<br />
größere Prüfungssicherheit zu vermitteln.<br />
Es bleibt zum Schluss, dem Leser eine erfolgreiche <strong>Fachkunde</strong>prüfung und<br />
viel Erfolg im Beruf des <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmers zu wünschen.<br />
Frankfurt am Main, im März 2007<br />
Thomas Grätz
6 Inhalt<br />
I. Was erwartet den Prüfling in<br />
der <strong>Fachkunde</strong>prüfung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
1. Katalog der Sachgebiete für Unternehmer<br />
des Taxen- und Mietwagenverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
2. Ablauf der <strong>Fachkunde</strong>prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
– schriftliche Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
– schriftliche Übungen/Fallstudie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
– mündliche Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
II. Sachgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
A. Innerstaatliche Beförderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
1. Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
1.1 Personenbeförderungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
1.1.1 Themenschwerpunkt Grundlagen des Ordnungsrahmens . . . . . 19<br />
1.1.2 Themenschwerpunkt <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />
und die Unterschiede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
1.1.3 Themenschwerpunkt Berufszugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />
1.1.4 Themenschwerpunkt Pflichten des Unternehmers,<br />
des Fahrpersonals und der Fahrgäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
1.2 Straßenverkehrsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
1.2.1 Themenschwerpunkt Hauptverkehrsgesetze und -verordnungen 62<br />
1.2.2 Themenschwerpunkt Voraussetzung für die Erteilung und den<br />
Entzug der Fahrerlaubnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
1.3 Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />
1.3.1 Themenschwerpunkt Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
1.3.2 Themenschwerpunkt Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
1.3.3 Themenschwerpunkt Geringfügige und befristete<br />
Arbeitsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
1.3.4 Themenschwerpunkt Arbeitszeitrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />
1.4 Sozialversicherungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />
1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
1.6 Grundzüge des Steuerrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />
1.6.1 Themenschwerpunkt Kaufmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Inhalt 7<br />
1.6.2 Themenschwerpunkt Gesellschaftsformen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 116<br />
1.6.3 Themenschwerpunkt Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120<br />
1.6.4 Themenschwerpunkt Kfz-Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127<br />
1.6.5 Themenschwerpunkt Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer,<br />
Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />
1.6.6 Themenschwerpunkt Weiteres zur steuerlichen Gewinnermittlung 131<br />
2. Kaufmännische und finanzielle Führung<br />
des Betriebes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />
2.1 Zahlungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />
2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) . . . . . . . . . . . . 142<br />
2.2.1 Themenschwerpunkt Kostenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />
2.2.2 Themenschwerpunkt Tarifbildung im <strong>Taxi</strong>- und<br />
Mietwagenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148<br />
2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines<br />
Taxen- und Mietwagenunternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154<br />
2.4 Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157<br />
2.5 Versicherungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />
3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung . . . . . . . . . . 179<br />
3.1 Themenschwerpunkt Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179<br />
3.2 Themenschwerpunkt Funkverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185<br />
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie<br />
Grundregeln des Umweltschutzes bei der<br />
Verwendung und Wartung der Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . 188<br />
4.1 Themenschwerpunkt Straßenverkehrssicherheit und<br />
Unfallverhütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189<br />
4.2 Themenschwerpunkt Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung,<br />
Boden- und Wasserreinhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192<br />
B. Grenzüberschreitende Personenbeförderung . . . . . . 196<br />
III. Prüfungstipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199<br />
IV. Prüfungstest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
8 Inhalt<br />
V. Vorschriftensammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223<br />
VI. Wichtige Verbände und<br />
weitere Berufsorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . 315<br />
VII. Interessante Daten zum <strong>Taxi</strong>- und<br />
Mietwagengewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319<br />
VIII. Abkürzungs- und<br />
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321<br />
Hinweis und Erklärung zu den in diesem Buch verwendeten Piktogrammen:<br />
bedeutet Merksatz<br />
! bedeutet Definition
I. Was erwartet den Prüfling in der <strong>Fachkunde</strong>prüfung? 13<br />
2. Ablauf der <strong>Fachkunde</strong>prüfung<br />
Die <strong>Fachkunde</strong>prüfung ist eine kombinierte schriftlich/mündliche Prüfung.<br />
Der schriftliche Teil besteht aus den zwei Teilprüfungen „Schriftliche Fragen“<br />
und „Schriftliche Übungen/Fallstudien“. Der abschließende Teil ist, sofern die<br />
Prüfung insgesamt noch bestanden werden kann, die mündliche Prüfung.<br />
Wenn nämlich der Bewerber in einer der schriftlichen Teilprüfungen weniger<br />
als 50 % der auf den Prüfungsteil entfallenden Punkte erzielt hat, dann hat<br />
er die Prüfung insgesamt nicht bestanden, sodass die mündliche Prüfung<br />
entfällt.<br />
Sollte der Prüfling schriftlich bereits die für das Bestehen notwendige Punktzahl<br />
von 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht haben, entfällt die mündliche<br />
Prüfung ebenfalls.<br />
Die <strong>Fachkunde</strong>prüfung ist grundsätzlich dreiteilig:<br />
– schriftliche Fragen<br />
– schriftliche Übungen/Fallstudie<br />
– mündliche Prüfung<br />
In der <strong>Taxi</strong>-/Mietwagenunternehmerprüfung sind insgesamt 150 Punkte<br />
erzielbar, wobei für ein Bestehen mindestens 60 % erreicht werden müssen,<br />
also 90 Punkte.<br />
Für den Prüfungsteil „Schriftliche Fragen“ stehen dem Aspiranten 60<br />
Minuten zur Verfügung, wobei als Höchstergebnis dort 60 Punkte erreicht<br />
werden können. Zum Erreichen der zum Bestehen notwendigen 50%-Grenze<br />
muss er mindestens 30 Punkte erzielen, ansonsten ist die Gesamtprüfung<br />
schon nicht bestanden. Das Vergeben von halben Punkten steht im<br />
Ermessen des Prüfungsausschusses und wird angewandt.<br />
Als Fragenarten werden auf den Prüfungsbögen der IHK sowohl sog. Multiple-Choice-Fragen<br />
mit jeweils 4 Antworten zur Auswahl als auch Fragen mit<br />
direkter Antwort gestellt.
I. Was erwartet den Prüfling in der <strong>Fachkunde</strong>prüfung? 15<br />
Beispiel für Fallstudie<br />
Ausgangssituation:<br />
Sie sind Mietwagenunternehmer mit 3 Mietwagengenehmigungen in<br />
einer Kleinstadt mit knapp 40.000 Einwohnern.<br />
(Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sämtliche Antworten begründen!)<br />
Frage:<br />
(3 Punkte)<br />
Muss sich Ihr angehender Fahrer Müller einer Ortskenntnisprüfung<br />
unterziehen?<br />
Antwort:<br />
Nein, Herr Müller braucht keine Ortskenntnisprüfung abzulegen, da Mietwagenfahrer<br />
die erforderliche Ortskenntnis nur dann besitzen müssen,<br />
wenn der Ort des Betriebssitzes 50.000 und mehr Einwohner hat.<br />
Herr Müller arbeitet einige Zeit für Sie, muss dann aus privaten Gründen<br />
umziehen in die Kreisstadt mit 53.000 Einwohnern. Weil ihm der<br />
Weg zu weit ist, kündigt er bei Ihnen. Er fragt Sie, ob er denn ohne<br />
Weiteres dann bei einem Mietwagenunternehmen in der Kreisstadt<br />
Mietwagen fahren darf.<br />
Frage:<br />
(2 Punkte)<br />
Was antworten Sie ihm?<br />
Antwort:<br />
Wenn ein Mietwagenfahrer in einem anderen Ort tätig wird als in demjenigen,<br />
für den er die Ortskenntnisse nachgewiesen hat (bzw. in dem der<br />
Nachweis wegen der Einwohnerzahl nicht nötig war), hat er die erforderlichen<br />
Kenntnisse für diesen Ort nachzuweisen, sofern der Ort des<br />
Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.<br />
In der mündlichen Prüfung schließlich werden bis zu 37,5 Punkte vergeben,<br />
von denen der Kandidat mindestens 19 Punkte erzielen muss, um über<br />
die 50%-Grenze bei den Teilprüfungen zu kommen. An Zeit stehen ihm dafür<br />
höchstens 30 Minuten zur Verfügung. Welche Fragen gestellt werden, steht<br />
im Ermessen des dreiköpfigen Prüfungsausschusses, wobei das Prüfungsgespräch<br />
meist vom Ausschussvorsitzenden eingeleitet wird, anteilig auch<br />
die anderen beiden Prüfer Teile übernehmen.
142 II. Sachgebiete<br />
2.2 <strong>Fachkunde</strong>sachgebiet: Kostenrechnung 1 sowie Beförderungsentgelte<br />
und -bedingungen (Tarife)<br />
Zur Orientierung<br />
Prüfungsinhalte: insbesondere Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable<br />
Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) und Berechnung dieser<br />
pro Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt. Insbesondere Kalkulation der<br />
Beförderungsentgelte.<br />
Rechtsquellen (Beispiele): Kostenrechnungssysteme, Kostenarten-,<br />
Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- und<br />
Angebotskalkulation.<br />
2.2.1 Themenschwerpunkt Kostenrechnung<br />
Die Kosten sind ein wichtiger Bestandteil zur Planung eines erfolgreichen<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmens. Nur wer die Kosten kennt, kann seine<br />
Preise richtig kalkulieren und dafür sorgen, dass alle anfallenden Kosten<br />
durch den Umsatz gedeckt werden. Die Kostenrechnung ist somit die<br />
Grundlage für viele unternehmerische Entscheidungen. Allerdings ist zu<br />
beachten, dass der <strong>Taxi</strong>verkehr der Tarifpflicht unterliegt. Das heißt, die<br />
<strong>Taxi</strong>-Fahrpreise werden behördlicherseits festgesetzt und zwar einheitlich<br />
und verbindlich für alle <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
• eines Pflichtfahrbereiches<br />
• im Rahmen einer <strong>Taxi</strong>tarifverordnung.<br />
Damit sind dem <strong>Taxi</strong>unternehmer jedenfalls für diesen Bereich die Hände<br />
gebunden und eine eigenständige Preiskalkulation macht keinen Sinn, da<br />
der Preis staatlich vorgegeben ist. Einen gewissen Handlungsspielraum für<br />
eine eigenständige Preispolitik eröffnen aber für <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
• die Sondervereinbarungen bspw. mit Krankenkassen<br />
• Vereinbarungen über Fahrten nach und außerhalb des Pflichtfahrgebietes<br />
sowie<br />
• Boten- und Kurierfahrten, weil diese keiner Tarifpflicht unterliegen.<br />
Für Mietwagenunternehmer gilt es zwingend, die Kostenrechnung zu<br />
1<br />
Auch wenn die Kenntnis von Kostenrechnung nicht ausdrücklich in der Liste der Sachgebiete in der PBZugV<br />
genannt wird, wird erwartet, dass der Bewerber diese beherrscht und insbesondere Kostenbestandteile<br />
kennt und berechnen kann (vgl. Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung<br />
auf die <strong>Fachkunde</strong>prüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr)
II. Sachgebiete 143<br />
beherrschen, da er seinen Preis aufgrund fehlender Tarifpflicht selbst festzusetzen<br />
hat.<br />
Die Kosten werden in der Kostenrechnung grundsätzlich geordnet, wobei<br />
nach zeitabhängigen Kosten (fixe oder auch feste Kosten) und leistungsabhängigen<br />
Kosten (variablen oder veränderlichen Kosten) unterschieden wird.<br />
Fixe Kosten sind unter Anderem:<br />
• Kfz-Versicherung und Steuern<br />
• Fahrerlöhne (sofern festes Monatsgehalt)<br />
• Geschäftsraum- und Garagenmiete<br />
• Finanzierungsraten und Zinsen<br />
• <strong>Taxi</strong>zentralen-Beitrag<br />
• Verbandsbeitrag<br />
Variable Kosten sind z.B.:<br />
• Kraftstoffe<br />
• Reifen<br />
• Wartungs- und Reparaturkosten<br />
• Pflegekosten<br />
Diese Unterteilung macht Sinn, wenn man sich für den Personenbeförderungsbereich<br />
folgendes verdeutlicht:<br />
Beispiel<br />
Variable Kosten (ca. 30% der Gesamtkosten beim Betrieb eines <strong>Taxi</strong>s<br />
oder Mietwagen) verändern sich unter dem Einfluss eines erhöhten<br />
oder verminderten Einsatzes, bleiben jedoch je gefahrenen km<br />
gleich (wenn variable – leistungsabhängige Kosten – bei einem Fahrzeug<br />
pro km 0,25 € ausmachen, ändert sich das nicht, wenn man die<br />
Laufleistung verringert oder erhöht).<br />
Fixe Kosten wiederum (ca. 70% der Gesamtkosten beim Betrieb eines<br />
<strong>Taxi</strong>s oder Mietwagen) bleiben in einer Zeitdauer gleich, unabhängig<br />
davon, ob sich der Einsatz erhöht oder vermindert – zeitabhängige<br />
Kosten – (wenn die Kfz-Versicherung im Jahr eine Haftpflichtprämie von<br />
3.700 € ausmacht, dann wirkt sich eine Erhöhung der Laufleistung nicht<br />
aus).<br />
Allerdings: Durch die Erhöhung der Fahrleistung in einem festen Zeitraum<br />
(bspw. von einem Jahr) werden die Fixkosten pro gefahrenen<br />
km gesenkt!<br />
Die Konsequenz ist, dass eine erhöhte Gewinnerzielung zwingend an eine<br />
Erhöhung des Auslastungsgrads – Erhöhung der Besetzt-Kilometer –<br />
gebunden ist!<br />
Es gibt drei verschiedene Methoden der Kostenrechnung, die jeweils<br />
eine andere Frage beantworten:
II. Sachgebiete 185<br />
Welche Verpflichtung trifft den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer nach<br />
erfolgter Hauptuntersuchung?<br />
Über das Ergebnis jeder Hauptuntersuchung ist die Genehmigungsbehörde oder<br />
die von der Landesregierung bestimmte Behörde durch Vorlage einer Ausfertigung<br />
des Untersuchungsberichts zu unterrichten.<br />
Kann die Straßenverkehrsbehörde vom Unternehmer den Nachweis der Haftpflichtversicherung<br />
verlangen?<br />
Die Straßenverkehrsbehörde lässt sich vom Unternehmer bei Zulassung des Kraftfahrzeuges<br />
das Bestehen der Kfz-Haftpflicht-Versicherung belegen (§ 29 StVZO).<br />
Welche zwingenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften betreffen sowohl<br />
Taxen wie Mietwagen?<br />
Taxen und Mietwagen müssen<br />
• mindestens zwei Achsen und vier Räder sowie auf der rechten Längsseite mindestens<br />
zwei Türen haben;<br />
• mit einer Alarmanlage versehen sein, die vom Sitz des Fahrers aus in Betrieb<br />
gesetzt werden kann;<br />
• am Fahrer- und allen für Fahrgäste bestimmten Sitzplätzen mit Sicherheitsgurten<br />
ausgestattet sein.<br />
Eine nach außen wirkende Eigenwerbung an Taxen und Mietwagen ist unzulässig.<br />
Fremdwerbung darf nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren angebracht werden<br />
Was gilt darüber hinaus nur für Taxen?<br />
An Taxen ist religiöse und politische Werbung verboten und sie müssen bei vollständiger<br />
Besetzung im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts mindestens<br />
50 kg Gepäck befördern können.<br />
Was ist Regelungsgegenstand von <strong>Taxi</strong>ordnungen?<br />
<strong>Taxi</strong>ordnungen regeln den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf den <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />
sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs.<br />
3.2 Themenschwerpunkt Funkverkehr<br />
Die <strong>Taxi</strong>- und auch Mietwagenvermittlung geschieht zumindest in den Städten,<br />
aber auch vielen Gemeinden zum großen Teil über Funk, genauer über<br />
den Betriebsfunk. Diese Art der Vermittlung ist nicht nur schnell, sondern<br />
auch kostengünstig, weil auf der einen Seite die Unternehmen durch eine<br />
geschickte Funkvermittlung viele Leerkilometer einsparen, zum anderen<br />
sind auch die Kosten für die Funkvermittlung weit geringer als wenn die Disposition<br />
bspw. über Mobiltelefon geschehen würde.