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Fachkunde Taxi Umbruch - Verlag Heinrich Vogel

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5<br />

VORWORT<br />

Mit „<strong>Fachkunde</strong> & Prüfung für den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer“ wird<br />

dem Interessenten an diesem vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf<br />

ein Lehr- und Lernbuch vorgelegt, welches ihn befähigen soll, die <strong>Fachkunde</strong>prüfung<br />

bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich zu bestehen.<br />

Das Buch vermittelt die Grundlagen auf den Prüfungs-Sachgebieten Recht,<br />

Betriebsführung, Technik, Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz sowie<br />

grenzüberschreitender <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverkehr. Es kann sicher nicht<br />

alles enthalten, was Gegenstand einer <strong>Fachkunde</strong>prüfung werden kann,<br />

dazu ist das Prüfungsgebiet letztlich zu weit gesteckt. Derjenige, der den<br />

Inhalt „drauf hat“, dürfte aber ein ausreichendes Rüstzeug erworben haben,<br />

um den Prüfungsanforderungen gewachsen zu sein. Es empfiehlt sich<br />

ohnehin neben dem fleißigen Lernen mit Hilfe dieses Buches zusätzlich der<br />

Besuch eines Vorbereitungskurses. Denn diese vorbereitenden Lehrgänge<br />

können angesichts der permanenten Flut von Neuregelungen zeitnäher als<br />

dieses Buch auf neue Gesetze reagieren, örtliche Erfahrungen wie thematische<br />

Prüfervorlieben einbringen und sie bieten zudem Gelegenheit zum<br />

mündlichen Kurzvortrag, was wichtig für das Bestehen des mündlichen Prüfungsteiles<br />

werden kann.<br />

Neben der Darstellung des eigentlichen Prüfungsstoffes wird in Umsetzung<br />

des Titels „<strong>Fachkunde</strong> und Prüfung für den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer“<br />

auch versucht, dem Kandidaten durch die Darstellung des Prüfungsablaufes,<br />

Prüfungstipps und einem beispielhaften Prüfungstest ein wenig<br />

von der wohl jeden treffenden Prüfungsangst zu nehmen und ihm damit eine<br />

größere Prüfungssicherheit zu vermitteln.<br />

Es bleibt zum Schluss, dem Leser eine erfolgreiche <strong>Fachkunde</strong>prüfung und<br />

viel Erfolg im Beruf des <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmers zu wünschen.<br />

Frankfurt am Main, im März 2007<br />

Thomas Grätz


6 Inhalt<br />

I. Was erwartet den Prüfling in<br />

der <strong>Fachkunde</strong>prüfung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1. Katalog der Sachgebiete für Unternehmer<br />

des Taxen- und Mietwagenverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

2. Ablauf der <strong>Fachkunde</strong>prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

– schriftliche Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

– schriftliche Übungen/Fallstudie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

– mündliche Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

II. Sachgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

A. Innerstaatliche Beförderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

1. Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

1.1 Personenbeförderungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

1.1.1 Themenschwerpunkt Grundlagen des Ordnungsrahmens . . . . . 19<br />

1.1.2 Themenschwerpunkt <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

und die Unterschiede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

1.1.3 Themenschwerpunkt Berufszugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

1.1.4 Themenschwerpunkt Pflichten des Unternehmers,<br />

des Fahrpersonals und der Fahrgäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

1.2 Straßenverkehrsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

1.2.1 Themenschwerpunkt Hauptverkehrsgesetze und -verordnungen 62<br />

1.2.2 Themenschwerpunkt Voraussetzung für die Erteilung und den<br />

Entzug der Fahrerlaubnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

1.3 Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

1.3.1 Themenschwerpunkt Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

1.3.2 Themenschwerpunkt Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

1.3.3 Themenschwerpunkt Geringfügige und befristete<br />

Arbeitsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

1.3.4 Themenschwerpunkt Arbeitszeitrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />

1.4 Sozialversicherungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />

1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

1.6 Grundzüge des Steuerrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

1.6.1 Themenschwerpunkt Kaufmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113


Inhalt 7<br />

1.6.2 Themenschwerpunkt Gesellschaftsformen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 116<br />

1.6.3 Themenschwerpunkt Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120<br />

1.6.4 Themenschwerpunkt Kfz-Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127<br />

1.6.5 Themenschwerpunkt Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer,<br />

Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />

1.6.6 Themenschwerpunkt Weiteres zur steuerlichen Gewinnermittlung 131<br />

2. Kaufmännische und finanzielle Führung<br />

des Betriebes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />

2.1 Zahlungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />

2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) . . . . . . . . . . . . 142<br />

2.2.1 Themenschwerpunkt Kostenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />

2.2.2 Themenschwerpunkt Tarifbildung im <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148<br />

2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines<br />

Taxen- und Mietwagenunternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154<br />

2.4 Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157<br />

2.5 Versicherungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />

3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung . . . . . . . . . . 179<br />

3.1 Themenschwerpunkt Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179<br />

3.2 Themenschwerpunkt Funkverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185<br />

4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie<br />

Grundregeln des Umweltschutzes bei der<br />

Verwendung und Wartung der Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . 188<br />

4.1 Themenschwerpunkt Straßenverkehrssicherheit und<br />

Unfallverhütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189<br />

4.2 Themenschwerpunkt Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung,<br />

Boden- und Wasserreinhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192<br />

B. Grenzüberschreitende Personenbeförderung . . . . . . 196<br />

III. Prüfungstipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199<br />

IV. Prüfungstest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205


8 Inhalt<br />

V. Vorschriftensammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223<br />

VI. Wichtige Verbände und<br />

weitere Berufsorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . 315<br />

VII. Interessante Daten zum <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagengewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319<br />

VIII. Abkürzungs- und<br />

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321<br />

Hinweis und Erklärung zu den in diesem Buch verwendeten Piktogrammen:<br />

bedeutet Merksatz<br />

! bedeutet Definition


I. Was erwartet den Prüfling in der <strong>Fachkunde</strong>prüfung? 13<br />

2. Ablauf der <strong>Fachkunde</strong>prüfung<br />

Die <strong>Fachkunde</strong>prüfung ist eine kombinierte schriftlich/mündliche Prüfung.<br />

Der schriftliche Teil besteht aus den zwei Teilprüfungen „Schriftliche Fragen“<br />

und „Schriftliche Übungen/Fallstudien“. Der abschließende Teil ist, sofern die<br />

Prüfung insgesamt noch bestanden werden kann, die mündliche Prüfung.<br />

Wenn nämlich der Bewerber in einer der schriftlichen Teilprüfungen weniger<br />

als 50 % der auf den Prüfungsteil entfallenden Punkte erzielt hat, dann hat<br />

er die Prüfung insgesamt nicht bestanden, sodass die mündliche Prüfung<br />

entfällt.<br />

Sollte der Prüfling schriftlich bereits die für das Bestehen notwendige Punktzahl<br />

von 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht haben, entfällt die mündliche<br />

Prüfung ebenfalls.<br />

Die <strong>Fachkunde</strong>prüfung ist grundsätzlich dreiteilig:<br />

– schriftliche Fragen<br />

– schriftliche Übungen/Fallstudie<br />

– mündliche Prüfung<br />

In der <strong>Taxi</strong>-/Mietwagenunternehmerprüfung sind insgesamt 150 Punkte<br />

erzielbar, wobei für ein Bestehen mindestens 60 % erreicht werden müssen,<br />

also 90 Punkte.<br />

Für den Prüfungsteil „Schriftliche Fragen“ stehen dem Aspiranten 60<br />

Minuten zur Verfügung, wobei als Höchstergebnis dort 60 Punkte erreicht<br />

werden können. Zum Erreichen der zum Bestehen notwendigen 50%-Grenze<br />

muss er mindestens 30 Punkte erzielen, ansonsten ist die Gesamtprüfung<br />

schon nicht bestanden. Das Vergeben von halben Punkten steht im<br />

Ermessen des Prüfungsausschusses und wird angewandt.<br />

Als Fragenarten werden auf den Prüfungsbögen der IHK sowohl sog. Multiple-Choice-Fragen<br />

mit jeweils 4 Antworten zur Auswahl als auch Fragen mit<br />

direkter Antwort gestellt.


I. Was erwartet den Prüfling in der <strong>Fachkunde</strong>prüfung? 15<br />

Beispiel für Fallstudie<br />

Ausgangssituation:<br />

Sie sind Mietwagenunternehmer mit 3 Mietwagengenehmigungen in<br />

einer Kleinstadt mit knapp 40.000 Einwohnern.<br />

(Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sämtliche Antworten begründen!)<br />

Frage:<br />

(3 Punkte)<br />

Muss sich Ihr angehender Fahrer Müller einer Ortskenntnisprüfung<br />

unterziehen?<br />

Antwort:<br />

Nein, Herr Müller braucht keine Ortskenntnisprüfung abzulegen, da Mietwagenfahrer<br />

die erforderliche Ortskenntnis nur dann besitzen müssen,<br />

wenn der Ort des Betriebssitzes 50.000 und mehr Einwohner hat.<br />

Herr Müller arbeitet einige Zeit für Sie, muss dann aus privaten Gründen<br />

umziehen in die Kreisstadt mit 53.000 Einwohnern. Weil ihm der<br />

Weg zu weit ist, kündigt er bei Ihnen. Er fragt Sie, ob er denn ohne<br />

Weiteres dann bei einem Mietwagenunternehmen in der Kreisstadt<br />

Mietwagen fahren darf.<br />

Frage:<br />

(2 Punkte)<br />

Was antworten Sie ihm?<br />

Antwort:<br />

Wenn ein Mietwagenfahrer in einem anderen Ort tätig wird als in demjenigen,<br />

für den er die Ortskenntnisse nachgewiesen hat (bzw. in dem der<br />

Nachweis wegen der Einwohnerzahl nicht nötig war), hat er die erforderlichen<br />

Kenntnisse für diesen Ort nachzuweisen, sofern der Ort des<br />

Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.<br />

In der mündlichen Prüfung schließlich werden bis zu 37,5 Punkte vergeben,<br />

von denen der Kandidat mindestens 19 Punkte erzielen muss, um über<br />

die 50%-Grenze bei den Teilprüfungen zu kommen. An Zeit stehen ihm dafür<br />

höchstens 30 Minuten zur Verfügung. Welche Fragen gestellt werden, steht<br />

im Ermessen des dreiköpfigen Prüfungsausschusses, wobei das Prüfungsgespräch<br />

meist vom Ausschussvorsitzenden eingeleitet wird, anteilig auch<br />

die anderen beiden Prüfer Teile übernehmen.


142 II. Sachgebiete<br />

2.2 <strong>Fachkunde</strong>sachgebiet: Kostenrechnung 1 sowie Beförderungsentgelte<br />

und -bedingungen (Tarife)<br />

Zur Orientierung<br />

Prüfungsinhalte: insbesondere Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable<br />

Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) und Berechnung dieser<br />

pro Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt. Insbesondere Kalkulation der<br />

Beförderungsentgelte.<br />

Rechtsquellen (Beispiele): Kostenrechnungssysteme, Kostenarten-,<br />

Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- und<br />

Angebotskalkulation.<br />

2.2.1 Themenschwerpunkt Kostenrechnung<br />

Die Kosten sind ein wichtiger Bestandteil zur Planung eines erfolgreichen<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmens. Nur wer die Kosten kennt, kann seine<br />

Preise richtig kalkulieren und dafür sorgen, dass alle anfallenden Kosten<br />

durch den Umsatz gedeckt werden. Die Kostenrechnung ist somit die<br />

Grundlage für viele unternehmerische Entscheidungen. Allerdings ist zu<br />

beachten, dass der <strong>Taxi</strong>verkehr der Tarifpflicht unterliegt. Das heißt, die<br />

<strong>Taxi</strong>-Fahrpreise werden behördlicherseits festgesetzt und zwar einheitlich<br />

und verbindlich für alle <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

• eines Pflichtfahrbereiches<br />

• im Rahmen einer <strong>Taxi</strong>tarifverordnung.<br />

Damit sind dem <strong>Taxi</strong>unternehmer jedenfalls für diesen Bereich die Hände<br />

gebunden und eine eigenständige Preiskalkulation macht keinen Sinn, da<br />

der Preis staatlich vorgegeben ist. Einen gewissen Handlungsspielraum für<br />

eine eigenständige Preispolitik eröffnen aber für <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

• die Sondervereinbarungen bspw. mit Krankenkassen<br />

• Vereinbarungen über Fahrten nach und außerhalb des Pflichtfahrgebietes<br />

sowie<br />

• Boten- und Kurierfahrten, weil diese keiner Tarifpflicht unterliegen.<br />

Für Mietwagenunternehmer gilt es zwingend, die Kostenrechnung zu<br />

1<br />

Auch wenn die Kenntnis von Kostenrechnung nicht ausdrücklich in der Liste der Sachgebiete in der PBZugV<br />

genannt wird, wird erwartet, dass der Bewerber diese beherrscht und insbesondere Kostenbestandteile<br />

kennt und berechnen kann (vgl. Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung<br />

auf die <strong>Fachkunde</strong>prüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr)


II. Sachgebiete 143<br />

beherrschen, da er seinen Preis aufgrund fehlender Tarifpflicht selbst festzusetzen<br />

hat.<br />

Die Kosten werden in der Kostenrechnung grundsätzlich geordnet, wobei<br />

nach zeitabhängigen Kosten (fixe oder auch feste Kosten) und leistungsabhängigen<br />

Kosten (variablen oder veränderlichen Kosten) unterschieden wird.<br />

Fixe Kosten sind unter Anderem:<br />

• Kfz-Versicherung und Steuern<br />

• Fahrerlöhne (sofern festes Monatsgehalt)<br />

• Geschäftsraum- und Garagenmiete<br />

• Finanzierungsraten und Zinsen<br />

• <strong>Taxi</strong>zentralen-Beitrag<br />

• Verbandsbeitrag<br />

Variable Kosten sind z.B.:<br />

• Kraftstoffe<br />

• Reifen<br />

• Wartungs- und Reparaturkosten<br />

• Pflegekosten<br />

Diese Unterteilung macht Sinn, wenn man sich für den Personenbeförderungsbereich<br />

folgendes verdeutlicht:<br />

Beispiel<br />

Variable Kosten (ca. 30% der Gesamtkosten beim Betrieb eines <strong>Taxi</strong>s<br />

oder Mietwagen) verändern sich unter dem Einfluss eines erhöhten<br />

oder verminderten Einsatzes, bleiben jedoch je gefahrenen km<br />

gleich (wenn variable – leistungsabhängige Kosten – bei einem Fahrzeug<br />

pro km 0,25 € ausmachen, ändert sich das nicht, wenn man die<br />

Laufleistung verringert oder erhöht).<br />

Fixe Kosten wiederum (ca. 70% der Gesamtkosten beim Betrieb eines<br />

<strong>Taxi</strong>s oder Mietwagen) bleiben in einer Zeitdauer gleich, unabhängig<br />

davon, ob sich der Einsatz erhöht oder vermindert – zeitabhängige<br />

Kosten – (wenn die Kfz-Versicherung im Jahr eine Haftpflichtprämie von<br />

3.700 € ausmacht, dann wirkt sich eine Erhöhung der Laufleistung nicht<br />

aus).<br />

Allerdings: Durch die Erhöhung der Fahrleistung in einem festen Zeitraum<br />

(bspw. von einem Jahr) werden die Fixkosten pro gefahrenen<br />

km gesenkt!<br />

Die Konsequenz ist, dass eine erhöhte Gewinnerzielung zwingend an eine<br />

Erhöhung des Auslastungsgrads – Erhöhung der Besetzt-Kilometer –<br />

gebunden ist!<br />

Es gibt drei verschiedene Methoden der Kostenrechnung, die jeweils<br />

eine andere Frage beantworten:


II. Sachgebiete 185<br />

Welche Verpflichtung trifft den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer nach<br />

erfolgter Hauptuntersuchung?<br />

Über das Ergebnis jeder Hauptuntersuchung ist die Genehmigungsbehörde oder<br />

die von der Landesregierung bestimmte Behörde durch Vorlage einer Ausfertigung<br />

des Untersuchungsberichts zu unterrichten.<br />

Kann die Straßenverkehrsbehörde vom Unternehmer den Nachweis der Haftpflichtversicherung<br />

verlangen?<br />

Die Straßenverkehrsbehörde lässt sich vom Unternehmer bei Zulassung des Kraftfahrzeuges<br />

das Bestehen der Kfz-Haftpflicht-Versicherung belegen (§ 29 StVZO).<br />

Welche zwingenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften betreffen sowohl<br />

Taxen wie Mietwagen?<br />

Taxen und Mietwagen müssen<br />

• mindestens zwei Achsen und vier Räder sowie auf der rechten Längsseite mindestens<br />

zwei Türen haben;<br />

• mit einer Alarmanlage versehen sein, die vom Sitz des Fahrers aus in Betrieb<br />

gesetzt werden kann;<br />

• am Fahrer- und allen für Fahrgäste bestimmten Sitzplätzen mit Sicherheitsgurten<br />

ausgestattet sein.<br />

Eine nach außen wirkende Eigenwerbung an Taxen und Mietwagen ist unzulässig.<br />

Fremdwerbung darf nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren angebracht werden<br />

Was gilt darüber hinaus nur für Taxen?<br />

An Taxen ist religiöse und politische Werbung verboten und sie müssen bei vollständiger<br />

Besetzung im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts mindestens<br />

50 kg Gepäck befördern können.<br />

Was ist Regelungsgegenstand von <strong>Taxi</strong>ordnungen?<br />

<strong>Taxi</strong>ordnungen regeln den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf den <strong>Taxi</strong>standplätzen<br />

sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs.<br />

3.2 Themenschwerpunkt Funkverkehr<br />

Die <strong>Taxi</strong>- und auch Mietwagenvermittlung geschieht zumindest in den Städten,<br />

aber auch vielen Gemeinden zum großen Teil über Funk, genauer über<br />

den Betriebsfunk. Diese Art der Vermittlung ist nicht nur schnell, sondern<br />

auch kostengünstig, weil auf der einen Seite die Unternehmen durch eine<br />

geschickte Funkvermittlung viele Leerkilometer einsparen, zum anderen<br />

sind auch die Kosten für die Funkvermittlung weit geringer als wenn die Disposition<br />

bspw. über Mobiltelefon geschehen würde.

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