Leseprobe als PDF - Verlag Heinrich Vogel
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Beschleunigte Grundqualifikation<br />
Basiswissen Lkw/Bus<br />
Tageslenkzeit umfasst die Lenktätigkeit zwischen zwei Tagesruhezeiten<br />
oder einer Tages- und einer Wochenruhezeit. Bei der Tageslenkzeit darf<br />
kein Lenkzeitblock von mehr <strong>als</strong> 4,5 Stunden entstehen. Nach 4,5 Stunden<br />
Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten erforderlich.<br />
Diese Regelung stellt die so genannte Grundregel dar.<br />
Wird wie im zweiten der oben angeführten Beispiele vor Erreichen der<br />
4,5-Stunden-Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten eingelegt,<br />
so beginnt ein neuer 4,5-Stunden-Lenkzeitblock. Daher ist im<br />
zweiten Beispiel auch eine zweite Fahrtunterbrechung von 45 Minuten<br />
erforderlich. Nur so kann die volle Tageslenkzeit von 9 Stunden erreicht<br />
werden. Ohne diese zweite Fahrtunterbrechung wäre ein Lenkzeitblock<br />
von mehr <strong>als</strong> 4,5 Stunden (unzulässig) entstanden oder eine<br />
Tageslenkzeit von nur 7,5 Stunden erreicht worden.<br />
Hintergrundwissen Je nach Teilnehmerkreis sollte<br />
bei dieser Aufgabe auf die Besonderheit der sonstigen<br />
Arbeiten eingegangen werden. Häufig werden im Gelegenheitsverkehr<br />
an zahlreichen Punkten Fahrgäste aufgenommen, im<br />
Verteilerverkehr wird der Fahrtverlauf ebenfalls oftm<strong>als</strong> an zahlreichen<br />
Be-/Entladestellen unterbrochen. In diesen Fällen ist der<br />
Arbeitstag dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkzeit durch<br />
sonstige Arbeiten unterbrochen wird. Dies gilt nicht <strong>als</strong> Fahrtunterbrechung,<br />
die Lenkzeit wird trotzdem summiert. Sobald sich<br />
4,5 Stunden Lenkzeit ergeben, ist eine Fahrtunterbrechung von 45<br />
Minuten einzulegen.<br />
Betrifft diese Möglichkeit Ihren Teilnehmerkreis, sollte auch auf<br />
die Ruhepausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz eingegangen<br />
werden. Dieses sieht vor, dass nach spätestens 6 Stunden<br />
Arbeitszeit eine Ruhepause von 45 oder 30 Minuten (abhängig<br />
von der täglichen Arbeitszeit) einzulegen ist. Beim Beladen des<br />
Fahrzeugs oder dem Aufnehmen von Fahrgästen kann es der Fall<br />
sein, dass 6 Stunden Arbeitszeit erreicht werden, bevor 4,5 Stunden<br />
Lenkzeit erreicht sind. Ruhepausen aufgrund des Arbeitszeitgesetzes<br />
werden auch <strong>als</strong> Fahrtzeitunterbrechung nach der VO<br />
(EG) 561/2006 anerkannt. Dies bedeutet, dass nach der Ruhepause<br />
von 45 Minuten, die sich aufgrund des Arbeitszeitgesetzes ergeben<br />
hat, auch ein neuer Lenkzeitblock von 4,5 Stunden beginnt.<br />
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