09.01.2014 Aufrufe

Leseprobe als PDF - Verlag Heinrich Vogel

Leseprobe als PDF - Verlag Heinrich Vogel

Leseprobe als PDF - Verlag Heinrich Vogel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschleunigte Grundqualifikation<br />

Basiswissen Lkw/Bus<br />

Tageslenkzeit umfasst die Lenktätigkeit zwischen zwei Tagesruhezeiten<br />

oder einer Tages- und einer Wochenruhezeit. Bei der Tageslenkzeit darf<br />

kein Lenkzeitblock von mehr <strong>als</strong> 4,5 Stunden entstehen. Nach 4,5 Stunden<br />

Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten erforderlich.<br />

Diese Regelung stellt die so genannte Grundregel dar.<br />

Wird wie im zweiten der oben angeführten Beispiele vor Erreichen der<br />

4,5-Stunden-Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten eingelegt,<br />

so beginnt ein neuer 4,5-Stunden-Lenkzeitblock. Daher ist im<br />

zweiten Beispiel auch eine zweite Fahrtunterbrechung von 45 Minuten<br />

erforderlich. Nur so kann die volle Tageslenkzeit von 9 Stunden erreicht<br />

werden. Ohne diese zweite Fahrtunterbrechung wäre ein Lenkzeitblock<br />

von mehr <strong>als</strong> 4,5 Stunden (unzulässig) entstanden oder eine<br />

Tageslenkzeit von nur 7,5 Stunden erreicht worden.<br />

Hintergrundwissen Je nach Teilnehmerkreis sollte<br />

bei dieser Aufgabe auf die Besonderheit der sonstigen<br />

Arbeiten eingegangen werden. Häufig werden im Gelegenheitsverkehr<br />

an zahlreichen Punkten Fahrgäste aufgenommen, im<br />

Verteilerverkehr wird der Fahrtverlauf ebenfalls oftm<strong>als</strong> an zahlreichen<br />

Be-/Entladestellen unterbrochen. In diesen Fällen ist der<br />

Arbeitstag dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkzeit durch<br />

sonstige Arbeiten unterbrochen wird. Dies gilt nicht <strong>als</strong> Fahrtunterbrechung,<br />

die Lenkzeit wird trotzdem summiert. Sobald sich<br />

4,5 Stunden Lenkzeit ergeben, ist eine Fahrtunterbrechung von 45<br />

Minuten einzulegen.<br />

Betrifft diese Möglichkeit Ihren Teilnehmerkreis, sollte auch auf<br />

die Ruhepausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz eingegangen<br />

werden. Dieses sieht vor, dass nach spätestens 6 Stunden<br />

Arbeitszeit eine Ruhepause von 45 oder 30 Minuten (abhängig<br />

von der täglichen Arbeitszeit) einzulegen ist. Beim Beladen des<br />

Fahrzeugs oder dem Aufnehmen von Fahrgästen kann es der Fall<br />

sein, dass 6 Stunden Arbeitszeit erreicht werden, bevor 4,5 Stunden<br />

Lenkzeit erreicht sind. Ruhepausen aufgrund des Arbeitszeitgesetzes<br />

werden auch <strong>als</strong> Fahrtzeitunterbrechung nach der VO<br />

(EG) 561/2006 anerkannt. Dies bedeutet, dass nach der Ruhepause<br />

von 45 Minuten, die sich aufgrund des Arbeitszeitgesetzes ergeben<br />

hat, auch ein neuer Lenkzeitblock von 4,5 Stunden beginnt.<br />

214

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!