2010 - Haus der Volksarbeit eV
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Ehe- und Sexualberatung<br />
Erziehungsberatung<br />
Telefonseelsorge & Krisen- u. Lebensberatung<br />
Ambulante Hilfen zur Erziehung<br />
Tagesgruppen<br />
Initiative Allenstein<br />
Krabbelstuben<br />
Zentrum Familie<br />
UNSER PARTIZIPATIONSKONZEPT<br />
Wir beteiligen die Menschen, mit denen wir arbeiten, entwicklungs- und altersgemäß<br />
im Rahmen eines abgestimmten Partizipationskonzeptes.<br />
In verschiedenen Einrichtungen gibt es dokumentierte Ausführungen dazu.<br />
UNSER HANDLUNGSKONZEPT<br />
Bei Verdacht auf Grenzen verletzendes Verhalten von Fachkräften gehen wir nach<br />
einem abgestimmten Handlungsplan vor. Dieser Plan umfasst folgende zu dokumentierende<br />
Schritte:<br />
1.BENENNUNG<br />
• Direkte Ansprache des/<strong>der</strong> Kollegen/in und direktes Eingreifen bei eindeutig Grenzen<br />
überschreitendem Verhalten.<br />
• Ansprechen <strong>der</strong> Leitung gegebenenfalls Geschäftsführung bei eindeutig Grenzen<br />
überschreitendem Verhalten.<br />
• Thematisierung von kritischem Verhalten in Teamsupervision o<strong>der</strong> Fallbesprechung<br />
unter Beteiligung <strong>der</strong> Leitung.<br />
• Bei Bedarf neutrale Fachberatung durch dafür benannte Mitarbeiter/innen aus dem<br />
gesamten HdV als einrichtungsübergreifendes Hilfsangebot.<br />
2.ÜBERPRÜFUNG<br />
• Überprüfung des Verdachtes und des Grades <strong>der</strong> Gefährdung durch die Leitung.<br />
• Gespräch mit dem/<strong>der</strong> Mitarbeiter/in.<br />
• Information <strong>der</strong> Geschäftsführung bei eindeutig Grenzen überschreitendem Verhalten.<br />
• Entscheidung über ein Gespräch mit dem/<strong>der</strong> betroffenen Klienten/in bzw. dessen<br />
Sorgeberechtigten.<br />
• Bei Bedarf Unterstützung / kollegiale Beratung durch das Leitungsteam unter<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Geschäftsführung.<br />
3.KONSEQUENZEN<br />
• Bei eindeutig Grenzen überschreitendem Verhalten wird <strong>der</strong>/die Mitarbeiter/in<br />
durch Geschäftsführung und Leitung sofort von seinen/ihren Aufgaben freigestellt.<br />
• Bei kritischem Verhalten erfolgt ein klärendes Gespräch mit Leitung und gegebenenfalls<br />
Geschäftsführung mit angemessenen Verhaltensauflagen (körperliche Distanz,<br />
Gruppenwechsel, Supervision, Selbsterfahrung etc.).<br />
• Parallel dazu erfolgen gegebenenfalls entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen.<br />
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