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2010 - Haus der Volksarbeit eV

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Telefonseelsorge & Krisen- u. Lebensberatung<br />

Ambulante Hilfen zur Erziehung<br />

Tagesgruppen<br />

Initiative Allenstein<br />

Krabbelstuben<br />

Zentrum Familie<br />

UNSER PARTIZIPATIONSKONZEPT<br />

Wir beteiligen die Menschen, mit denen wir arbeiten, entwicklungs- und altersgemäß<br />

im Rahmen eines abgestimmten Partizipationskonzeptes.<br />

In verschiedenen Einrichtungen gibt es dokumentierte Ausführungen dazu.<br />

UNSER HANDLUNGSKONZEPT<br />

Bei Verdacht auf Grenzen verletzendes Verhalten von Fachkräften gehen wir nach<br />

einem abgestimmten Handlungsplan vor. Dieser Plan umfasst folgende zu dokumentierende<br />

Schritte:<br />

1.BENENNUNG<br />

• Direkte Ansprache des/<strong>der</strong> Kollegen/in und direktes Eingreifen bei eindeutig Grenzen<br />

überschreitendem Verhalten.<br />

• Ansprechen <strong>der</strong> Leitung gegebenenfalls Geschäftsführung bei eindeutig Grenzen<br />

überschreitendem Verhalten.<br />

• Thematisierung von kritischem Verhalten in Teamsupervision o<strong>der</strong> Fallbesprechung<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> Leitung.<br />

• Bei Bedarf neutrale Fachberatung durch dafür benannte Mitarbeiter/innen aus dem<br />

gesamten HdV als einrichtungsübergreifendes Hilfsangebot.<br />

2.ÜBERPRÜFUNG<br />

• Überprüfung des Verdachtes und des Grades <strong>der</strong> Gefährdung durch die Leitung.<br />

• Gespräch mit dem/<strong>der</strong> Mitarbeiter/in.<br />

• Information <strong>der</strong> Geschäftsführung bei eindeutig Grenzen überschreitendem Verhalten.<br />

• Entscheidung über ein Gespräch mit dem/<strong>der</strong> betroffenen Klienten/in bzw. dessen<br />

Sorgeberechtigten.<br />

• Bei Bedarf Unterstützung / kollegiale Beratung durch das Leitungsteam unter<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Geschäftsführung.<br />

3.KONSEQUENZEN<br />

• Bei eindeutig Grenzen überschreitendem Verhalten wird <strong>der</strong>/die Mitarbeiter/in<br />

durch Geschäftsführung und Leitung sofort von seinen/ihren Aufgaben freigestellt.<br />

• Bei kritischem Verhalten erfolgt ein klärendes Gespräch mit Leitung und gegebenenfalls<br />

Geschäftsführung mit angemessenen Verhaltensauflagen (körperliche Distanz,<br />

Gruppenwechsel, Supervision, Selbsterfahrung etc.).<br />

• Parallel dazu erfolgen gegebenenfalls entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen.<br />

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