08.01.2014 Aufrufe

Kennzeichnung von nicht verpacktem Brot

Kennzeichnung von nicht verpacktem Brot

Kennzeichnung von nicht verpacktem Brot

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>nicht</strong> <strong>verpacktem</strong> <strong>Brot</strong><br />

Regaletikette:<br />

Semmel / Rosette<br />

Hergestellt <strong>von</strong> / prodotto da: BÄCKEREI XY<br />

€/kg 4,50<br />

Etikette mit den Pflichtdeklarationen:<br />

Semmel / Rosette<br />

Weizenbrot 00 / pane tipo 00<br />

Zutaten: Weizenmehl 00, Milch, Salz, Hefe, Malz, Wasser<br />

Ingredienti: farina di frumento 00, latte, sale, lievito,<br />

malto, acqua<br />

Hergestellt <strong>von</strong> / prodotto da: BÄCKEREI XY<br />

Die Pflichtkennzeichnung aller verkauften <strong>Brot</strong>sorten kann auf einem Formular angezeigt<br />

werden, dem sogenannten cartello unico.<br />

Pane tipo………..:<br />

Laut italienischem Recht, muss nebst dem Produktnamen (Semmel) immer auch die<br />

gesetzliche Bezeichnung genannt werden. Die Verkehrsbezeichnung setzt sich zusammen<br />

aus dem verwendeten Mehl und den sonstigen Zutaten:<br />

1. <strong>Brot</strong> aus einem Mehl: „pane di tipo....“<br />

pane di tipo 00<br />

pane di tipo 0<br />

pane di tipo 1<br />

pane di tipo 2<br />

pane di tipo integrale<br />

pane di semola<br />

pane di semolato<br />

pane di semola rimacinata<br />

pane di semolato rimacinato<br />

www.hds-bz.it/lebensmittelgewerbe Seite 1 <strong>von</strong> 2


2. <strong>Brot</strong> aus sonstigen Zutaten: „pane alla segala“<br />

Mehle oder Mehlprodukte (sfarinati) <strong>von</strong> anderen Getreidearten werden mit ihren<br />

Handelsnamen bezeichnet z.B. farina di segale, farina di farro.<br />

Ist der Handelsname <strong>nicht</strong> allgemein bekannt so muss zusätzlich der botanische<br />

Name angegeben werden, z.B. Quinoa (Chenopodium quinoa).<br />

Vorgebackenes, tiefgefrorenes <strong>Brot</strong><br />

Vorgebackenes <strong>Brot</strong> muss als „pane .... parzialmente cotto“,<br />

tiefgefrorenes vorgebackenes <strong>Brot</strong> als „pane .... parzialmente cotto surgelato“<br />

bezeichnet werden.<br />

Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass es vor dem Verzehr aufgebacken werden<br />

muss: „modo d‘uso: terminare la cottura in forno a 200 °C per 5 minuti“.<br />

(Legge 04.07.67 n. 580).<br />

Diese <strong>Brot</strong>e müssen in getrennten Regalen gelagert und dürfen nur abgepackt verkauft<br />

werden.<br />

Sprache<br />

Es ist Pflicht, dass alle Lebensmittel (Ausnahmen gibt es bei Wein) in italienischer<br />

Sprache gekennzeichnet werden. Die deutsche Sprache kann dazu genommen werden,<br />

darf jedoch <strong>nicht</strong> ohne italiensicher Sprache verwendet werden. Der Gesetzgeber sieht bei<br />

Übertretung Strafen bis zu 3.000 € vor.<br />

www.hds-bz.it/lebensmittelgewerbe Seite 2 <strong>von</strong> 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!