Kennzeichnung von nicht verpacktem Brot
Kennzeichnung von nicht verpacktem Brot
Kennzeichnung von nicht verpacktem Brot
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<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>nicht</strong> <strong>verpacktem</strong> <strong>Brot</strong><br />
Regaletikette:<br />
Semmel / Rosette<br />
Hergestellt <strong>von</strong> / prodotto da: BÄCKEREI XY<br />
€/kg 4,50<br />
Etikette mit den Pflichtdeklarationen:<br />
Semmel / Rosette<br />
Weizenbrot 00 / pane tipo 00<br />
Zutaten: Weizenmehl 00, Milch, Salz, Hefe, Malz, Wasser<br />
Ingredienti: farina di frumento 00, latte, sale, lievito,<br />
malto, acqua<br />
Hergestellt <strong>von</strong> / prodotto da: BÄCKEREI XY<br />
Die Pflichtkennzeichnung aller verkauften <strong>Brot</strong>sorten kann auf einem Formular angezeigt<br />
werden, dem sogenannten cartello unico.<br />
Pane tipo………..:<br />
Laut italienischem Recht, muss nebst dem Produktnamen (Semmel) immer auch die<br />
gesetzliche Bezeichnung genannt werden. Die Verkehrsbezeichnung setzt sich zusammen<br />
aus dem verwendeten Mehl und den sonstigen Zutaten:<br />
1. <strong>Brot</strong> aus einem Mehl: „pane di tipo....“<br />
pane di tipo 00<br />
pane di tipo 0<br />
pane di tipo 1<br />
pane di tipo 2<br />
pane di tipo integrale<br />
pane di semola<br />
pane di semolato<br />
pane di semola rimacinata<br />
pane di semolato rimacinato<br />
www.hds-bz.it/lebensmittelgewerbe Seite 1 <strong>von</strong> 2
2. <strong>Brot</strong> aus sonstigen Zutaten: „pane alla segala“<br />
Mehle oder Mehlprodukte (sfarinati) <strong>von</strong> anderen Getreidearten werden mit ihren<br />
Handelsnamen bezeichnet z.B. farina di segale, farina di farro.<br />
Ist der Handelsname <strong>nicht</strong> allgemein bekannt so muss zusätzlich der botanische<br />
Name angegeben werden, z.B. Quinoa (Chenopodium quinoa).<br />
Vorgebackenes, tiefgefrorenes <strong>Brot</strong><br />
Vorgebackenes <strong>Brot</strong> muss als „pane .... parzialmente cotto“,<br />
tiefgefrorenes vorgebackenes <strong>Brot</strong> als „pane .... parzialmente cotto surgelato“<br />
bezeichnet werden.<br />
Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass es vor dem Verzehr aufgebacken werden<br />
muss: „modo d‘uso: terminare la cottura in forno a 200 °C per 5 minuti“.<br />
(Legge 04.07.67 n. 580).<br />
Diese <strong>Brot</strong>e müssen in getrennten Regalen gelagert und dürfen nur abgepackt verkauft<br />
werden.<br />
Sprache<br />
Es ist Pflicht, dass alle Lebensmittel (Ausnahmen gibt es bei Wein) in italienischer<br />
Sprache gekennzeichnet werden. Die deutsche Sprache kann dazu genommen werden,<br />
darf jedoch <strong>nicht</strong> ohne italiensicher Sprache verwendet werden. Der Gesetzgeber sieht bei<br />
Übertretung Strafen bis zu 3.000 € vor.<br />
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