Technik - USKA
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<strong>USKA</strong><br />
Task Force „Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
des Amateurfunks“<br />
Die Task Force, beschlossen an der<br />
DV 2010, beobachtet alle den Amateurfunk<br />
beeinflussenden Rahmenbedingungen<br />
insbesondere bei den<br />
gesetzgebenden Institutionen und<br />
bei Normierungs-Organisationen.<br />
Die Task Force analysiert sämtliche<br />
Vorfälle in ihrem Bereich und gibt<br />
dem <strong>USKA</strong>-Vorstand entsprechende<br />
Handlungs-Empfehlungen ab.<br />
Der <strong>USKA</strong>-Vorstand setzt die von<br />
ihm beschlossenen Massnahmen<br />
anschliessend mithilfe des „Political<br />
Lobbying“ (siehe unten) um.<br />
Die Task Force hat sich am 19. Januar<br />
2012 zur Gründungs-Sitzung<br />
versammelt. Sie ist zusammengesetzt<br />
aus Funkamateuren, welche<br />
sich für diese Thematik interessieren<br />
und mit ihren Fachkenntnissen<br />
auf diversen Gebieten aktiv dazu<br />
beitragen möchten, dass die gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen des<br />
Amateurfunks in der Schweiz möglichst<br />
funkamateur-freundlich ausgestaltet<br />
werden. Die gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen haben sich<br />
insbesondere in Bezug auf die Experimentier-Freiheit<br />
seit der freiwilligen<br />
Unterstellung der Schweiz unter<br />
die R&TTE-Richtlinie (CE-Zeichen)<br />
der EU markant verschlechtert. Vor<br />
allem viele technisch experimentierende<br />
Funkamateure sind zu recht<br />
verunsichert, sah es doch eine Zeit<br />
gar danach aus, als dass nur noch<br />
„typengeprüfte“ Funkgeräte verwendet<br />
werden dürften. Die den Amateurfunk<br />
betreffenden Gesetze und<br />
Verordnungen sind für den juristischen<br />
Laien leider nicht mehr verständlich<br />
und müssen somit grundsätzlich<br />
in Frage gestellt werden.<br />
Während der letzten beiden Jahre<br />
sind der Task Force keine Straffälle<br />
bekanntgeworden. Dies hat sich nun<br />
geändert. Am Hamfest in Stein AR<br />
wurde ein Funkamateur völlig überraschend<br />
von einem Polizeibeamten<br />
nach dem „CE-Zeichen“ auf seinem<br />
Funkgerät befragt. Spätere Abklärungen<br />
haben ergeben, dass zumindest<br />
eine Kantonspolizei ein diesbezügliches<br />
Merkblatt an die Polizei-<br />
beamten abgibt. Das dem Vorstand<br />
vorliegende Merkblatt sieht bei<br />
Amateurfunk-Mobilstationen keine<br />
Kontrolle des „CE-Zeichens“ vor und<br />
ist auch sonst kaum zu beanstanden.<br />
Der zweite Störfall betrifft einen<br />
Funkamateur aus der Westschweiz,<br />
welcher auf ebay für Eigenbedarf<br />
drei CE-gekennzeichnete Funkgeräte<br />
importierte und dabei verwarnt<br />
und mit einer Gebühr von mehreren<br />
Hundert Franken bestraft wurde.<br />
Den meisten Funkamateuren ist<br />
nicht bekannt, dass die sogenannte<br />
"CE-Kennzeichnung“ auf einer Selbstdeklaration<br />
des Herstellers beruht<br />
und ihm nicht die geringste Garantie<br />
über die Einhaltung der einschlägigen<br />
Normen gibt (sogenannte „Konformität“).<br />
Der Funkamateur ist und<br />
bleibt somit selber verantwortlich<br />
und haftbar für deren Einhaltung.<br />
Der Import von Amateurfunk-Geräten<br />
und von einzelnen Komponenten<br />
muss zwingend wieder frei<br />
jeglicher Einschränkungen werden<br />
(wie früher). Die gegenwärtig vom<br />
Gesetzgeber veranlassten Massnahmen<br />
sind experimentier-feindlich<br />
und innovations-hemmend – und<br />
somit genau das Gegenteil dessen,<br />
was wir für die Jugendförderung und<br />
für die Förderung technisch/naturwissenschaftlicher<br />
Berufe brauchen.<br />
Dies stellt im übrigen auch die EU<br />
in ihrem „zweiten Fortschrittsbericht<br />
R&TTE“ selber fest – nur unternimmt<br />
niemand etwas dagegen. Die<br />
<strong>USKA</strong> steht vor einer ihrer grössten<br />
jemals gehabten Herausforderung.<br />
QSL-Service<br />
Der QSL-Service erfreut sich nach<br />
wie vor grosser Beliebtheit. Er wird<br />
von Ruedi Dobler HB9CQL sehr gewissenhaft<br />
und zuverlässig geführt.<br />
Im Berichtsjahr erreichten uns<br />
mehrere Anfragen von lokalen italienischen<br />
Amateurfunk-Vereinen,<br />
welche den QSL-Service über die<br />
<strong>USKA</strong> abwickeln möchten. Mit den<br />
Südtiroler Funkamateuren wurde<br />
ein erstes kostenpflichtiges QSL-Abkommen<br />
geschlossen, der bisherige<br />
Pilotbetrieb verläuft reibungslos.<br />
<strong>USKA</strong>-Bibliothek<br />
Die <strong>USKA</strong>-Bibliothek wird von Dr.<br />
Philippe Schaetti, HB9ECP, verwaltet.<br />
Die Nachfrage nach Ausleihungen<br />
ist gegenüber der Vergangenheit<br />
weiterhin rückläufig. Dies hat vor<br />
allem mit der enormen Verbreitung<br />
des WWW und mit dessen Informations-Angebot<br />
zu tun. Die <strong>USKA</strong><br />
hat deshalb an der IARU-Konferenz<br />
in Sun City den Antrag gestellt, die<br />
Möglichkeit einer digitalen webgestützten<br />
Bibliothek für alle Bereiche<br />
des Amateurfunks zu prüfen. Dieser<br />
Antrag wurde in Sun City gutgeheissen,<br />
doch fanden sich (bis jetzt)<br />
keine weitere Interessenten unter<br />
den IARU-Mitgliedsländern, welche<br />
aktiv an einem solchen Projekt mitmachen<br />
möchten.<br />
Political Lobbying<br />
Der Amateurfunk ist besonders in<br />
der Schweiz nach wie vor durch dem<br />
Amateurfunk ungünstig gesinnte<br />
Paragraphen bedrängt und bedroht.<br />
Früher vom Gesetzgeber und von<br />
den PTT-Betrieben dem Amateurfunk<br />
absolut selbstverständlich zugebilligten<br />
Rechte gelten heute nicht<br />
mehr oder sind so verklausuliert,<br />
dass der Bürger die Bestimmungen<br />
gar nicht mehr versteht, geschweige<br />
denn danach handeln kann. Die von<br />
der EU herkommende Bürokratisierungs-Welle<br />
greift leider stetig zunehmend<br />
auch auf unser Land über.<br />
Damit einhergehend ist auch festzustellen,<br />
dass es kaum mehr Amtsstellen<br />
und Politiker gibt, welche noch<br />
selber überlegen, welche Massnahmen<br />
und Regelungen für die Schweiz<br />
eigentlich vorteilhaft wären. Stattdessen<br />
werden oft völlig gedankenlos<br />
Regelungen anderer Staaten<br />
und Staatengebilde übernommen,<br />
ohne die eigentlich vorgeschriebene<br />
Regulierungs-Folge-Abschätzung<br />
für die Wahrnehmung der Interessen<br />
unseres Landes vorzunehmen.<br />
Der Kontakt zu politischen Entscheidungs-Gremien<br />
und -Trägern auf gemeindlicher,<br />
kantonaler und eidgenössischer<br />
Ebene ist für den Erhalt<br />
und die Weiterentwicklung der Rechte<br />
des Amateurfunks in KA-Mitglieder<br />
50 HBradio 6/2012