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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg. 15, Heft 04

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Havelland</strong> Seite 24<br />

Regionale Planungsgemeinschaft <strong>Havelland</strong>-Fläming<br />

Unwirksamkeit des Regionalplanes, Sachlicher Teilplan „Win<strong>den</strong>ergienutzung“ der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft <strong>Havelland</strong>-Fläming<br />

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft <strong>Havelland</strong>-Fläming vom 12.03.2008<br />

Mit Urteil vom 25. Oktober 2007 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran<strong>den</strong>burg <strong>den</strong> Regionalplan,<br />

Sachlicher Teilplan „Win<strong>den</strong>ergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft <strong>Havelland</strong>-Fläming <strong>für</strong><br />

unwirksam erklärt (AZ.: OVG 10 A 2.06).<br />

Die Entscheidungsformel lautet:<br />

„Der Regionalplan <strong>Havelland</strong>-Fläming – Sachlicher Teilplan „Win<strong>den</strong>ergienutzung“ der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft <strong>Havelland</strong>-Fläming vom 2. September 20<strong>04</strong> (<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> Bran<strong>den</strong>burg 2005, S. 318 ff.) ist<br />

unwirksam.“<br />

Die Entscheidung ist gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

allgemein verbindlich<br />

Teltow, <strong>den</strong> 12.03.2008<br />

Koch<br />

Vorsitzender<br />

der Regionalversammlung<br />

Allgemeinverfügung zur Genehmigung von zusätzlichen La<strong>den</strong>öffnungszeiten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Verkauf von Blumen am<br />

11. Mai 2008 anlässlich des Muttertages, der in diesem Jahr auf <strong>den</strong> Pfingstsonntag fällt.<br />

1. Auf Grund des § 9 des Bran<strong>den</strong>burgischen La<strong>den</strong>öffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006<br />

(GVBL.I Nr. <strong>15</strong> vom 28.11.2006), wird die Öffnung von Verkaufsstellen zum Verkauf von Blumen sowie das<br />

gewerbliche Feilhalten von Blumen zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Havelland</strong> aus Anlass des Muttertages<br />

am 11. Mai 2008 in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr <strong>für</strong> fünf zusammenhängende Stun<strong>den</strong><br />

zugelassen.<br />

2. Die mit dieser Allgemeinverfügung zugelassenen Öffnungszeiten gelten unter folgen<strong>den</strong> Bedingungen:<br />

- Unabhängig von der Länge der Beschäftigung des Verkaufspersonals am Sonntag ist ein ganzer<br />

Ersatzruhetag innerhalb eines <strong>den</strong> Beschäftigungssonntag einschließen<strong>den</strong> Zeitraums von zwei<br />

Wochen zu gewähren.<br />

- Die Beschäftigung am Sonntag darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten keine Genehmigung zur<br />

Verlängerung der Arbeitszeiten enthält. Das Arbeitszeitgesetz und gegebenenfalls die Tarifverträge sind einzuhalten.<br />

Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

bleiben unberührt.

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