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Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jg. 15, Heft 04

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Havelland</strong> Seite 22<br />

2. Zum Kreiswahlleiter <strong>für</strong> die Kommunalwahlen am 28. September 2008 wird Herr Lothar Marquardt berufen. Zum<br />

Stellvertreter des Kreiswahlleiters wird Herr Stefan Ritzka berufen.<br />

Beschluss – Nr. BA <strong>04</strong>40/08-KT29/08<br />

Ausbau Netzwerk Gesunde Kinder und weitere Maßnahmen, um Leben zu schützen und junge Familien zu fördern<br />

Der Kreistag hat beschlossen:<br />

1. Der Kreistag <strong>Havelland</strong> beschließt die Fortentwicklung und <strong>den</strong> weiteren Ausbau des Havelländischen<br />

Netzwerkes Gesunde Kinder. Der finanzielle Rahmen ist über das Haushaltsjahr 2008 hinaus sicherzustellen. Der<br />

Kreistag spricht sich <strong>für</strong> die Erweiterung der Hilfsangebote zur Unterstützung von Eltern, insbesondere von<br />

allein erziehen<strong>den</strong> jungen Müttern aus. Hierbei geht es vor allem um die Erweiterung der vorhan<strong>den</strong>en, sich<br />

bereits bewährten Beratungs- und Betreuungsangebote in der laufen<strong>den</strong> Projektphase. Hilfen und<br />

Unterstützung sind bereits in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes beim täglichen<br />

Familienmanagement, der Berufsausbildung, familiären Konflikten usw. notwendig.<br />

2. Der Kreistag beauftragt <strong>den</strong> Landrat, mit <strong>den</strong> zuständigen Gremien, Medizinern und anderen Experten die<br />

Möglichkeiten von Babyklappen und anonymen Geburten in <strong>den</strong> <strong>Havelland</strong> Kliniken als Ergänzung des<br />

Netzwerks Gesunde Kinder zu beraten und die schnellst mögliche Umsetzung zu prüfen.<br />

3. Der Landrat wird gebeten, in der Sitzung im Juni 2008 dem Kreistag einen Sachstandsbericht zu geben.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Amtes <strong>für</strong> Forstwirtschaft Kyritz<br />

(untere Forstbehörde)<br />

über die<br />

Durchführung einer Waldwegeinventur im Zuständigkeitsbereich des Amtes <strong>für</strong> Forstwirtschaft Kyritz gemäß §<br />

30 des Waldgesetzes des Landes Bran<strong>den</strong>burg.<br />

Das Amt <strong>für</strong> Forstwirtschaft (AfF) Kyritz beabsichtigt, gemäß § 30 Abs. 1 des Waldgesetzes des Landes<br />

Bran<strong>den</strong>burg (LWaldG) vom 20. April 20<strong>04</strong> (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.<br />

Juni 2007 (GVBl. I S.106, 108) und der Verordnung zur Durchführung von Waldinventuren (WaldInvV) vom 08.<br />

August 2005 (GVBl. II S. 470) eine Waldwegeinventur im Zuständigkeitsbereich durchzuführen.<br />

Die Waldwegeinventur ist eine Waldinventur nach § 1 Abs. 2 WaldInvV. Die Erfassung der Waldwege im Wald<br />

aller Eigentumsarten ist eine thematische Erhebung. Die Durchführung der Inventur richtet sich nach § 2<br />

WaldInvV.<br />

Ziel der Waldwegeinventur ist die digitale Erfassung der Waldwegeinformationen auf der Basis des im Forstund<br />

Holzbereich entwickelten Standards der NavLog GmbH. Nachzulesen im Internet unter www.navlog.de. Die<br />

Daten fließen damit in das zurzeit im Aufbau befindliche deutschlandweite navigationsfähige Straßendaten- und<br />

Waldwegenetz ein. Die Erfassung und Verarbeitung der Waldwegeinformation dienen dem verbesserten<br />

Auffin<strong>den</strong> von Holzpoltern im Wald sowie dem rationellen Abtransport des Holzes.<br />

Die Waldwegeinventur dient weiterhin dazu, die <strong>für</strong> <strong>den</strong> vorbeugen<strong>den</strong> Waldbrand- und Katastrophenschutz<br />

erforderlichen Wege nach dem o. g. Standard zu erfassen. Die Grundlage hier<strong>für</strong> ist die bereits vorliegende

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