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RICHTIG VERMIETEN IN DER PRAXIS - hausverein.ch

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12.09.13 <br />

SPEZIELLE MIETVERTRÄGE II <br />

!<br />

• UMSATZMIETVERTRAG <br />

• Bei Vermietung von Ges<strong>ch</strong>äLsflä<strong>ch</strong>en <br />

• Im Mietre<strong>ch</strong>t ni<strong>ch</strong>t erwähnt, gemäss Geri<strong>ch</strong>tspraxis zulässig <br />

• Vor allem für Lokale an frequenzstarken Standorten geeignet <br />

• Kontrolle über den erzielten Umsatz kann s<strong>ch</strong>wierig sein <br />

• Als Bemessungsgrundlage gilt der Umsatz vor Steuern <br />

• Mindestmietzins vereinbaren <br />

• MIETVERTRÄGE MIT M<strong>IN</strong>DESTDAUER <br />

• Unbefristetes Mietverhältnis wenn die Auflösung eine <br />

Kündigung bedarf <br />

15 <br />

DIE UNTERMIETE I <br />

!<br />

Die Zusgmmung zu einem Untermietverhältnis kann in folgenden Fällen <br />

verweigert werden: <br />

• Die Mieters<strong>ch</strong>aL weigert si<strong>ch</strong>, dem Vermieter die Bedingungen der <br />

Untermiete bekannt zu geben. Darunter fallen: <br />

• V <br />

• Idengtät der Untermieters<strong>ch</strong>aL, Dauer, Mietzins <br />

• Zweckbesgmmung, Anzahl der Bewohner <br />

• der Vermieter kann eine Kopie des Untermietvertrags verlangen. Allfällige <br />

Veränderungen im Untermietverhältnis müssen dem Vermieter gemeldet <br />

werden <br />

• Die Bedingungen der Untermiete sind missbräu<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>. Wenn der Mietzins <br />

erhebli<strong>ch</strong> über demjenigen im Hauptmietverhältnis liegt sind die <br />

Bedingungen der Untermiete als missbräu<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> zu qualifizieren <br />

• Aus der Untermiete entstehen dem Vermieter wesentli<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>teile. <br />

Annahme, die Zweckbesgmmung der Mieträumli<strong>ch</strong>keiten wird beträ<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> <br />

geändert <br />

16 <br />

8

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