07.01.2014 Aufrufe

RICHTIG VERMIETEN IN DER PRAXIS - hausverein.ch

RICHTIG VERMIETEN IN DER PRAXIS - hausverein.ch

RICHTIG VERMIETEN IN DER PRAXIS - hausverein.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12.09.13 <br />

!<br />

<strong>DER</strong> MIETVERTRAG / RECHTE UND PFLICHTEN I <br />

DEF<strong>IN</strong>ITION <br />

• Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen OR 253 ff / VMWG <br />

• Ist ein zweiseigges Re<strong>ch</strong>tsges<strong>ch</strong>äL <br />

• Bedarf keiner besonderen Form (einfa<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>riLli<strong>ch</strong>keit empfohlen) <br />

• Individuelle oder Formular-­‐Mietverträge (Vorsi<strong>ch</strong>t bei irgendwel<strong>ch</strong>en <br />

Formular-­‐Mietverträgen) <br />

• Pro Objekt ein Mietvertrag empfohlen <br />

11 <br />

!<br />

<strong>DER</strong> MIETVERTRAG / RECHTE UND PFLICHTEN II <br />

• <strong>IN</strong>HALT <br />

• fast bei jedem Vertrag findet si<strong>ch</strong> ein zusätzli<strong>ch</strong>es Blax mit <br />

Ergänzungen, die speziell mit dem Mieter vereinbart werden <br />

können. <br />

• Mit der Unterzei<strong>ch</strong>nung des Vertrages kommt das zweiseigge <br />

Re<strong>ch</strong>tsges<strong>ch</strong>äL, mit Re<strong>ch</strong>ten und Pfli<strong>ch</strong>ten für beide Seiten <br />

zustande. <br />

• Vermieter und Mieter erhalten je ein Exemplar des <br />

Mietvertrages und allfälliger Zusatzvereinbarungen. <br />

• siehe Beilage, Beispiel Mietvertrag Hausverein <br />

12 <br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!