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RICHTIG VERMIETEN IN DER PRAXIS - hausverein.ch

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12.09.13 <br />

MIETZ<strong>IN</strong>SANPASSUNGEN V <br />

!<br />

DIE ROLLE <strong>DER</strong> BRUTTO-­‐ & NETTORENDITE <br />

• BRUTTORENDITE <br />

• Festlegung Anfangsmietzins bei Erstvermietung (nur bei Neubauten) <br />

• die Bruxorendite darf den jeweiligen Referenzzinssatz um ni<strong>ch</strong>t mehr <br />

als 2% übersteigen <br />

• NETTORENDITE <br />

• dabei geht es um die Verzinsung des Eigenkapitals <br />

• findet Verwendung bei Herabsetzungsbegehren des Mieters <br />

• bei Mietzinserhöhung dur<strong>ch</strong> den Vermieter <br />

• die Nexorendite gilt ni<strong>ch</strong>t als missbräu<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>, wenn diese den <br />

Referenzzinssatz um ni<strong>ch</strong>t mehr als 0.5% übersteigt <br />

27 <br />

MIETZ<strong>IN</strong>SANPASSUNGEN VI <br />

!<br />

• MIETZ<strong>IN</strong>SE sind somit MISSBRÄUCHLICH im Zusammenhang mit: <br />

• Übersetztem Ertrag aus der Mietsa<strong>ch</strong>e <br />

• Übersetztem Kaufpreis <br />

• MIETZ<strong>IN</strong>SE sind somit NICHT MISSBRÄUCHLICH im Rahmen der: <br />

• Referenzzinsanpassung <br />

• Kostensteigerung <br />

• Teuerung auf dem risikotragenden Kapital <br />

• Mehrleistung (Wertvermehrung) <br />

• kostendeckenden Bruxorendite <br />

• „Orts-­‐ und Quargerübli<strong>ch</strong>keit“ <br />

28 <br />

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