RICHTIG VERMIETEN IN DER PRAXIS - hausverein.ch
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12.09.13 <br />
MIETZ<strong>IN</strong>SANPASSUNGEN V <br />
!<br />
DIE ROLLE <strong>DER</strong> BRUTTO-‐ & NETTORENDITE <br />
• BRUTTORENDITE <br />
• Festlegung Anfangsmietzins bei Erstvermietung (nur bei Neubauten) <br />
• die Bruxorendite darf den jeweiligen Referenzzinssatz um ni<strong>ch</strong>t mehr <br />
als 2% übersteigen <br />
• NETTORENDITE <br />
• dabei geht es um die Verzinsung des Eigenkapitals <br />
• findet Verwendung bei Herabsetzungsbegehren des Mieters <br />
• bei Mietzinserhöhung dur<strong>ch</strong> den Vermieter <br />
• die Nexorendite gilt ni<strong>ch</strong>t als missbräu<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>, wenn diese den <br />
Referenzzinssatz um ni<strong>ch</strong>t mehr als 0.5% übersteigt <br />
27 <br />
MIETZ<strong>IN</strong>SANPASSUNGEN VI <br />
!<br />
• MIETZ<strong>IN</strong>SE sind somit MISSBRÄUCHLICH im Zusammenhang mit: <br />
• Übersetztem Ertrag aus der Mietsa<strong>ch</strong>e <br />
• Übersetztem Kaufpreis <br />
• MIETZ<strong>IN</strong>SE sind somit NICHT MISSBRÄUCHLICH im Rahmen der: <br />
• Referenzzinsanpassung <br />
• Kostensteigerung <br />
• Teuerung auf dem risikotragenden Kapital <br />
• Mehrleistung (Wertvermehrung) <br />
• kostendeckenden Bruxorendite <br />
• „Orts-‐ und Quargerübli<strong>ch</strong>keit“ <br />
28 <br />
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