PELLETS-Datenblatt - Haustechnik Moll
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Grundsätzlich gilt:<br />
pro 1,2 kW Heizlast 1 m³ Vorratsraum<br />
Beispiel:<br />
Vorratsraum mit 2 m Breite x 2 m Länge x ca. 2,5 m Höhe entspricht ca. 6.8 m³ Pellets.<br />
Ein Niedrigenergiehaus mit 150 m² Wohnfläche und einem Wärmebedarf von 75 W/m²<br />
benötigt ca. 5 m³ Pellets pro Jahr.<br />
Die Lage des Vorratsraumes:<br />
Die günstigste Lage des Vorratsraumes ist direkt neben dem Heizraum. Der Brennstoff kann<br />
so über eine einfache Austragungsschnecke zum Kessel transportiert werden. Auf eine<br />
Saugaustragung kann verzichtet werden.<br />
Bautechnische Vorschriften<br />
Die Lage des Vorratsraumes<br />
Die bautechnischen Brandschutzanforderungen für Heiz– und Pelletsvorratsräume sind unter<br />
Berücksichtigung der umliegenden baulichen Anlagen der TRVB H 118 einzuhalten.<br />
Die Wände des Lagerraumes sollten keinesfalls aus Holz oder Gasbeton sein.<br />
Der Vorratsraum sollte mit einer Seite an eine Außenwand angrenzen.<br />
Die Befüllstutzen müssen von außen zugänglich und verschließbar sein.<br />
Wichtig: Rohrführungen durch den Pellets-Vorratsraum<br />
z.B. Heizungsrohre oder Abflußrohre usw. sollten vermieden werden. Ist dies nicht möglich,<br />
so ist darauf zu achten, daß die Rohre brandbeständig und die Wanddurchführungen<br />
staubdicht ausgeführt werden.<br />
Vorratsraum - Tür<br />
Der Pellets-Vorratsraum sollte über eine Tür zugänglich sein. Diese muß brandsicher<br />
(T 30 bzw. T 90) und mit einer Dichtung ausgeführt sein. Um ein Drücken der Pellets auf die<br />
Tür zu vermeiden, sind an der Innenseite der Türöffnung Holzbretter anzubringen (Öffnen<br />
auch bei gefülltem Vorratsraum möglich).<br />
Elektroinstallationen<br />
Technische Änderungen vorbehalten<br />
Im Pellets-Vorratsraum ist zur Zündquellenvermeidung die Installation von Leuchten,<br />
Steckdosen, Schaltern usw. nicht zulässig .<br />
Notwendige Elektroinstallationen müssen in explosionsgeschützter Ausführung<br />
(ÖVE-Vorschriften) hergestellt werden.