Nr. 16 - Gemeinde Haßloch
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Amtsblatt <strong>Haßloch</strong><br />
Seite 6 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>/2013<br />
Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2010 beträgt 93.048.619 €<br />
(Veränderung: -2.964.320 €)<br />
Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2011 beträgt 89.046.299 €<br />
(Veränderung: -4.002.320 €)<br />
Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2012 beträgt 87.730.234 €<br />
(Veränderung: -1.3<strong>16</strong>.065 €)<br />
Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2013 beträgt 84.308.822 €<br />
(Veränderung: -3.421.412 €)<br />
Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2014 beträgt 80.811.418 €<br />
(Veränderung: -3.497.404 €)<br />
Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2015 beträgt 77.370.211 €<br />
(Veränderung: -3.441.207 €)<br />
Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 20<strong>16</strong> beträgt 74.<strong>16</strong>1.177 €<br />
(Veränderung: -3.209.034 €)<br />
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall die Betragsgrenzen<br />
des § 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 7 der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong><br />
in der jeweils gültigen Fassung überschritten sind.<br />
§ 8 Altersteilzeit<br />
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
wird in einem Fall zugelassen.<br />
§ 9 Weitere Bestimmungen<br />
Haushaltsvermerke<br />
a) Gemäß § <strong>16</strong> Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen in den<br />
Teilergebnishaushalten und die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen<br />
in den Teilfinanzhaushalten gegenseitig deckungsfähig.<br />
b) Zusätzlich zu diesem Grundsatz bilden folgende Ansätze produktübergreifend<br />
eine Bewirtschaftungseinheit<br />
1. Personalaufwendungen Kontogruppe 50<br />
2. Versorgungsaufwendungen Kontogruppe 51<br />
3. Bilanzielle Abschreibungen Kontogruppe 53<br />
4. Aufwendungen für Energie / Wasser / Abwasser / Abfall Kontenart 522<br />
5. Aufwendungen für Unterhaltung Gebäude Kontenart 523130<br />
6. Aufwendungen für die Reinigung von Gebäuden Kontenart 523131<br />
7. Aufwendungen für Reinigungsmaterial Kontenart 524703<br />
und werden daher gemäß § <strong>16</strong> Absatz 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig<br />
erklärt. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der <strong>Nr</strong>. 5, 6 und 7<br />
wurden ab dem Haushaltsjahr 2013 neu eingerichtet.<br />
c) Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten innerhalb der<br />
Produkte werden gemäß § <strong>16</strong> Absatz 3 GemHVO jeweils für gegenseitig<br />
deckungsfähig erklärt.<br />
§ 10 Hauhaltssperren<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 GemO i. V. m. der Verwaltungsvorschrift<br />
<strong>Nr</strong>. 1 zu § 95 folgende Ausgabensperren für das Haushaltsjahr<br />
2013/2014 erlassen:<br />
Laufende Aufwendungen /Auszahlungen<br />
Produkt<br />
Bezeichnung 2013 2014 Bemerkung<br />
126120 Feuerwehrgerätehaus<br />
Einbau thermische<br />
Alternativ soll der Einbau eines<br />
8.000 ! 0 !<br />
Solaranlage<br />
Durchlauferhitzers geprüft werden.<br />
Alternativ soll eine Fremdvergabe für<br />
573170<br />
Dorfgemeinschaftshaus Umrüstung der Bühne zu<br />
das mechanische Anheben bzw.<br />
40.000 ! 0 !<br />
(Kulturviereck) (K) einer elektrischen Bühne<br />
Absenken der Bühne geprüft<br />
werden.<br />
111430<br />
553000<br />
Beirat für Migration und<br />
Integration<br />
Friedhofs- und<br />
Bestattungswesen<br />
Aufwendungen für<br />
übernommene Reiskosten<br />
für Dienstreisen<br />
Hydraulische Hebeanlage<br />
und Dreiseitkipper zur<br />
Entsorgung der Abfälle<br />
Summe je<br />
Haushaltsjahr:<br />
Weiterhin<br />
Weiterhin<br />
werden<br />
werden auf<br />
auf<br />
alle in<br />
alle<br />
der Anlage<br />
in der<br />
aufgeführten<br />
Anlage<br />
freiwilligen<br />
aufgeführten<br />
Leistungen eine Ausgabesperre<br />
freiwilligen<br />
in Höhe<br />
Leistungen<br />
von 5 % erlassen; ausgenommen sind die Ausgaben, zu der die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> vertraglich verpflichtet<br />
eine Ausgabesperre in Höhe von 5 % erlassen; ausgenommen sind die Ausgaben,<br />
zu der die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> vertraglich verpflichtet ist.<br />
ist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat delegiert die Zuständigkeit zur Aufhebung von Sperrvermerken gemäß § 32 Abs. 1 GemO<br />
Der auf den Haupt-, Finanz- delegiert und Wirtschaftsförderungsausschuss. die Zuständigkeit Diese zur Delegation Aufhebung ist zeitlich begrenzt von auf Sperrvermerken<br />
gemäß § 32 Abs. 1 GemO auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschafts-<br />
die Haushaltsjahre 2013 und 2014.<br />
förderungsausschuss. Diese Delegation ist zeitlich begrenzt auf die Haushaltsjahre<br />
2013 und 2014.<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>, den 20. Februar 2013<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>, den 20. Februar 2013<br />
Hans-Ulrich Ihlenfeld<br />
Bürgermeister<br />
Hans-Ulrich Ihlenfeld<br />
Bürgermeister<br />
2.100 ! 2.100 ! Deckelung der Aufwendungen<br />
70.000 ! 0 !<br />
120.100 ! 2.100 !<br />
Alternativen der Abfallentsorgung<br />
sollen geprüft werden.<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen<br />
Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§<br />
2 und 3 der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt.<br />
Sie haben folgenden Wortlaut:<br />
Die vom <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Haßloch</strong> am 20.02.2013 beschlossene Haushaltssatzung<br />
für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird hinsichtlich<br />
1. des Gesamtbetrages der Kredite<br />
- in Höhe von 1.950.000 € (Haushaltsjahr 2013)<br />
- in Höhe von 1.000.000 € (Haushaltsjahr 2014)<br />
deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
im Finanzhaushalt erforderlich ist, gemäß § 103<br />
Abs. 2 GemO i.V.m. § 95 Abs. 4 sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu<br />
§ 103 GemO genehmigt.<br />
Für das Haushaltsjahr 2013 und 2014 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Kredite auf 1.950.000 € (2013 beantragt: 3.120.940 €) bzw.<br />
1.000.000 € (2014 beantragt: 1.827.600) beschränkt, da die beabsichtigte<br />
Kreditaufnahme mit der dauernden Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong><br />
nicht in Einklang steht. Ein weiterer Kreditbedarf ist im Rahmen der<br />
Nachtragshaushaltssatzung ausführlich zu begründen.<br />
Im Finanzhaushalt dürfen Investitionsmaßnahmen nur durchgeführt werden,<br />
die bereits begonnen wurden bzw. unabweisbar sind, zur Beurteilung<br />
ist die <strong>Nr</strong>. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entsprechend anzuwenden.<br />
Ansonsten sind die Mittel einzusparen und zum Haushaltsausgleich zu<br />
verwenden.<br />
2. des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen<br />
- in Höhe von 1.500.000 € (Haushaltsjahr 2013)<br />
gemäß § 95 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 1 GemO i.V.m. § 102 GemO sowie der<br />
Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 102 GemO genehmigt.<br />
Für das Haushaltsjahr 2013 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung<br />
von 2.205.000 € auf 1.500.000 € begrenzt, da die in den Folgejahren<br />
beabsichtigte Kreditaufnahme mit der dauernden Leistungsfähigkeit<br />
der <strong>Gemeinde</strong> nicht in Einklang steht.<br />
Im Bereich der freiwilligen Leistungen erwartet die Kommunalaufsicht Einsparungen<br />
von mindestens 10 % des Gesamtzuschussbedarfes von 2,53 Mio €.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zeitraum vom 19.04.2013<br />
bis 29.04.2013 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 223,<br />
Rathausplatz 1, 67454 <strong>Haßloch</strong> öffentlich aus.<br />
<strong>Haßloch</strong>, 18.04.2013<br />
Hans-Ulrich Ihlenfeld, Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Sitzung des Gremiums<br />
Verbandsversammlung Forstzweckverband <strong>Haßloch</strong> / Böhl-Iggelheim<br />
am Donnerstag, 25.04.2013 um 14:00 Uhr<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus Gommersheim, Haupstraße 66, 67377 Gommersheim<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1 Neuwahl Verbandsvorsteher(in)<br />
TOP 2 Wahl von Stellvertretern für den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Forstzweckverband<br />
TOP 3 Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008<br />
TOP 4 Mitteilungen und Anfragen<br />
Gez.<br />
Hans-Ulrich Ihlenfeld<br />
Verbandsvorsteher<br />
Der Forstzweckverband <strong>Haßloch</strong> /<br />
Böhl-Iggelheim informiert:<br />
Im Amtsblatt <strong>Nr</strong>. 8 des Landkreises Bad Dürkheim erfolgte am<br />
13.02.2013 folgende öffentliche Bekanntmachung<br />
Änderung / Ergänzung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes<br />
<strong>Haßloch</strong> / Böhl-Iggelheim<br />
Auf Grund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes<br />
<strong>Haßloch</strong> I Böhl-Iggelheim vom 30.1.2013 erlässt die Kreisverwaltung<br />
Bad Dürkheim als die zuständige Errichtungsbehörde gern. §§ 5 und 6 des<br />
Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom<br />
22.12.1982 (GVBI.S.476) folgende<br />
Entscheidung<br />
1. Die Neufassung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes <strong>Haßloch</strong><br />
/ Böhl-Iggelheim vom 1.2.2013 wird hiermit festgestellt.<br />
Die Neufassung der Verbandsordnung ist dieser Entscheidung als Anlage<br />
beigefügt.