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Nr. 16 - Gemeinde Haßloch

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Amtsblatt <strong>Haßloch</strong><br />

Seite 6 <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong>/2013<br />

Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2010 beträgt 93.048.619 €<br />

(Veränderung: -2.964.320 €)<br />

Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2011 beträgt 89.046.299 €<br />

(Veränderung: -4.002.320 €)<br />

Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2012 beträgt 87.730.234 €<br />

(Veränderung: -1.3<strong>16</strong>.065 €)<br />

Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2013 beträgt 84.308.822 €<br />

(Veränderung: -3.421.412 €)<br />

Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2014 beträgt 80.811.418 €<br />

(Veränderung: -3.497.404 €)<br />

Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 2015 beträgt 77.370.211 €<br />

(Veränderung: -3.441.207 €)<br />

Der voraussichtliche Stand zum 31.12. 20<strong>16</strong> beträgt 74.<strong>16</strong>1.177 €<br />

(Veränderung: -3.209.034 €)<br />

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall die Betragsgrenzen<br />

des § 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 7 der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong><br />

in der jeweils gültigen Fassung überschritten sind.<br />

§ 8 Altersteilzeit<br />

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

wird in einem Fall zugelassen.<br />

§ 9 Weitere Bestimmungen<br />

Haushaltsvermerke<br />

a) Gemäß § <strong>16</strong> Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen in den<br />

Teilergebnishaushalten und die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen<br />

in den Teilfinanzhaushalten gegenseitig deckungsfähig.<br />

b) Zusätzlich zu diesem Grundsatz bilden folgende Ansätze produktübergreifend<br />

eine Bewirtschaftungseinheit<br />

1. Personalaufwendungen Kontogruppe 50<br />

2. Versorgungsaufwendungen Kontogruppe 51<br />

3. Bilanzielle Abschreibungen Kontogruppe 53<br />

4. Aufwendungen für Energie / Wasser / Abwasser / Abfall Kontenart 522<br />

5. Aufwendungen für Unterhaltung Gebäude Kontenart 523130<br />

6. Aufwendungen für die Reinigung von Gebäuden Kontenart 523131<br />

7. Aufwendungen für Reinigungsmaterial Kontenart 524703<br />

und werden daher gemäß § <strong>16</strong> Absatz 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig<br />

erklärt. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der <strong>Nr</strong>. 5, 6 und 7<br />

wurden ab dem Haushaltsjahr 2013 neu eingerichtet.<br />

c) Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten innerhalb der<br />

Produkte werden gemäß § <strong>16</strong> Absatz 3 GemHVO jeweils für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt.<br />

§ 10 Hauhaltssperren<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 GemO i. V. m. der Verwaltungsvorschrift<br />

<strong>Nr</strong>. 1 zu § 95 folgende Ausgabensperren für das Haushaltsjahr<br />

2013/2014 erlassen:<br />

Laufende Aufwendungen /Auszahlungen<br />

Produkt<br />

Bezeichnung 2013 2014 Bemerkung<br />

126120 Feuerwehrgerätehaus<br />

Einbau thermische<br />

Alternativ soll der Einbau eines<br />

8.000 ! 0 !<br />

Solaranlage<br />

Durchlauferhitzers geprüft werden.<br />

Alternativ soll eine Fremdvergabe für<br />

573170<br />

Dorfgemeinschaftshaus Umrüstung der Bühne zu<br />

das mechanische Anheben bzw.<br />

40.000 ! 0 !<br />

(Kulturviereck) (K) einer elektrischen Bühne<br />

Absenken der Bühne geprüft<br />

werden.<br />

111430<br />

553000<br />

Beirat für Migration und<br />

Integration<br />

Friedhofs- und<br />

Bestattungswesen<br />

Aufwendungen für<br />

übernommene Reiskosten<br />

für Dienstreisen<br />

Hydraulische Hebeanlage<br />

und Dreiseitkipper zur<br />

Entsorgung der Abfälle<br />

Summe je<br />

Haushaltsjahr:<br />

Weiterhin<br />

Weiterhin<br />

werden<br />

werden auf<br />

auf<br />

alle in<br />

alle<br />

der Anlage<br />

in der<br />

aufgeführten<br />

Anlage<br />

freiwilligen<br />

aufgeführten<br />

Leistungen eine Ausgabesperre<br />

freiwilligen<br />

in Höhe<br />

Leistungen<br />

von 5 % erlassen; ausgenommen sind die Ausgaben, zu der die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> vertraglich verpflichtet<br />

eine Ausgabesperre in Höhe von 5 % erlassen; ausgenommen sind die Ausgaben,<br />

zu der die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> vertraglich verpflichtet ist.<br />

ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat delegiert die Zuständigkeit zur Aufhebung von Sperrvermerken gemäß § 32 Abs. 1 GemO<br />

Der auf den Haupt-, Finanz- delegiert und Wirtschaftsförderungsausschuss. die Zuständigkeit Diese zur Delegation Aufhebung ist zeitlich begrenzt von auf Sperrvermerken<br />

gemäß § 32 Abs. 1 GemO auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschafts-<br />

die Haushaltsjahre 2013 und 2014.<br />

förderungsausschuss. Diese Delegation ist zeitlich begrenzt auf die Haushaltsjahre<br />

2013 und 2014.<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>, den 20. Februar 2013<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>, den 20. Februar 2013<br />

Hans-Ulrich Ihlenfeld<br />

Bürgermeister<br />

Hans-Ulrich Ihlenfeld<br />

Bürgermeister<br />

2.100 ! 2.100 ! Deckelung der Aufwendungen<br />

70.000 ! 0 !<br />

120.100 ! 2.100 !<br />

Alternativen der Abfallentsorgung<br />

sollen geprüft werden.<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen<br />

Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§<br />

2 und 3 der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt.<br />

Sie haben folgenden Wortlaut:<br />

Die vom <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Haßloch</strong> am 20.02.2013 beschlossene Haushaltssatzung<br />

für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird hinsichtlich<br />

1. des Gesamtbetrages der Kredite<br />

- in Höhe von 1.950.000 € (Haushaltsjahr 2013)<br />

- in Höhe von 1.000.000 € (Haushaltsjahr 2014)<br />

deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt erforderlich ist, gemäß § 103<br />

Abs. 2 GemO i.V.m. § 95 Abs. 4 sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu<br />

§ 103 GemO genehmigt.<br />

Für das Haushaltsjahr 2013 und 2014 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Kredite auf 1.950.000 € (2013 beantragt: 3.120.940 €) bzw.<br />

1.000.000 € (2014 beantragt: 1.827.600) beschränkt, da die beabsichtigte<br />

Kreditaufnahme mit der dauernden Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht in Einklang steht. Ein weiterer Kreditbedarf ist im Rahmen der<br />

Nachtragshaushaltssatzung ausführlich zu begründen.<br />

Im Finanzhaushalt dürfen Investitionsmaßnahmen nur durchgeführt werden,<br />

die bereits begonnen wurden bzw. unabweisbar sind, zur Beurteilung<br />

ist die <strong>Nr</strong>. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entsprechend anzuwenden.<br />

Ansonsten sind die Mittel einzusparen und zum Haushaltsausgleich zu<br />

verwenden.<br />

2. des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen<br />

- in Höhe von 1.500.000 € (Haushaltsjahr 2013)<br />

gemäß § 95 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 1 GemO i.V.m. § 102 GemO sowie der<br />

Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 102 GemO genehmigt.<br />

Für das Haushaltsjahr 2013 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung<br />

von 2.205.000 € auf 1.500.000 € begrenzt, da die in den Folgejahren<br />

beabsichtigte Kreditaufnahme mit der dauernden Leistungsfähigkeit<br />

der <strong>Gemeinde</strong> nicht in Einklang steht.<br />

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erwartet die Kommunalaufsicht Einsparungen<br />

von mindestens 10 % des Gesamtzuschussbedarfes von 2,53 Mio €.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zeitraum vom 19.04.2013<br />

bis 29.04.2013 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 223,<br />

Rathausplatz 1, 67454 <strong>Haßloch</strong> öffentlich aus.<br />

<strong>Haßloch</strong>, 18.04.2013<br />

Hans-Ulrich Ihlenfeld, Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Sitzung des Gremiums<br />

Verbandsversammlung Forstzweckverband <strong>Haßloch</strong> / Böhl-Iggelheim<br />

am Donnerstag, 25.04.2013 um 14:00 Uhr<br />

Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus Gommersheim, Haupstraße 66, 67377 Gommersheim<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1 Neuwahl Verbandsvorsteher(in)<br />

TOP 2 Wahl von Stellvertretern für den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Forstzweckverband<br />

TOP 3 Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008<br />

TOP 4 Mitteilungen und Anfragen<br />

Gez.<br />

Hans-Ulrich Ihlenfeld<br />

Verbandsvorsteher<br />

Der Forstzweckverband <strong>Haßloch</strong> /<br />

Böhl-Iggelheim informiert:<br />

Im Amtsblatt <strong>Nr</strong>. 8 des Landkreises Bad Dürkheim erfolgte am<br />

13.02.2013 folgende öffentliche Bekanntmachung<br />

Änderung / Ergänzung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes<br />

<strong>Haßloch</strong> / Böhl-Iggelheim<br />

Auf Grund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes<br />

<strong>Haßloch</strong> I Böhl-Iggelheim vom 30.1.2013 erlässt die Kreisverwaltung<br />

Bad Dürkheim als die zuständige Errichtungsbehörde gern. §§ 5 und 6 des<br />

Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom<br />

22.12.1982 (GVBI.S.476) folgende<br />

Entscheidung<br />

1. Die Neufassung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes <strong>Haßloch</strong><br />

/ Böhl-Iggelheim vom 1.2.2013 wird hiermit festgestellt.<br />

Die Neufassung der Verbandsordnung ist dieser Entscheidung als Anlage<br />

beigefügt.

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