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Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien ...

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KONZEPT_080208<br />

<strong>Wettbewerb</strong><br />

<strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

Mit diesem Protokoll erfolgt die Beantwortung der Fragen, die schriftlich bis spätestens 18. November 2010, 14:00<br />

Uhr in der Kanzlei des Notariat Dr. Frieser eingelangt sind.<br />

Unter Pkt. 9. und 10. dieses Dokuments werden weitere Projektinformationen angeführt.<br />

Diese Rückfragebeantwortung erfolgt durch den Auslober unter Mitwirkung des Preisgerichts und gilt als Bestandteil<br />

der Auslobungsunterlagen!<br />

Fragen zur Aufgabenstellung<br />

1. Fragen zur Aufgabenstellung allgemein<br />

1.1. Frage :<br />

Sollen an der Gudrunstraße nur Freiräume situiert werden, wenn es Lärmschutzmauern gibt?<br />

Sind die Immissionen (Lärm, Schadstoffe) für die Nutzung der Freiräume an der Gudrunstraße ein Problem?<br />

Antwort:<br />

Mit der Empfehlung Lärmschutzmaßnahmen sind keine banalen Lärmschutzmauern gemeint. Gemeint sind Maßnahmen<br />

zum Schallschutz allgemein, die die Nutzbarkeit von schulischen Funktionsflächen entlang einer derart<br />

emissionsstarken Straße ermöglichen. Eine Abschottung hinter unattraktiven Lärmschutzmauern würde den Straßenraum<br />

zu einer leblosen und öden Verkehrsachse reduzieren.<br />

1.2. Frage :<br />

Allgemeine Empfehlungen: „Entlang der Gudrunstrasse sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Dies betrifft<br />

Gebäudeteile als auch Freiflächen, die dort situiert werden.“ Da der öffentliche Park an der Gudrunstrasse<br />

offen bleibt, ist eine Lärmschutzmaßnahme in einem allfällig angrenzenden Baugrundstück nur sehr begrenzt<br />

sinnvoll. Wie ist diese Empfehlung konkret gemeint?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 1.1<br />

1.3. Frage :<br />

Hinweis: Die mit direktem Bezug auf das eigene Projekt gestellten Fragen werden projektbezogen beantwortet. (Die Fragestellungen wurden<br />

wörtlich übernommen und sind so für die Fragesteller eindeutig identifizierbar. Auf die Anführung der Projektnummer wird verzichtet.)<br />

Was versteht man dann unter der Belebung der Front zur Gudrunstraße bei gleichzeitigen Lärmschutzmaßnahmen?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 1.1<br />

1.4. Frage :<br />

Welche Lärmschutzmaßnahmen werden akzeptiert? Angaben bitte zu Höhe der Mauer, Ausführung der Mauer<br />

oder werden auch andere Lärmschutzmaßnahmen (Pflanzen) akzeptiert?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 1.1<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

KONZEPT_080208<br />

1.5. Frage :<br />

Laut Aufgabenstellung sollen Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden. Gibt es<br />

Studien z.B. in Form von Biotopkartierungen, die Aufschluss ergeben für welche Tier- und Pflanzenarten im<br />

speziellen Lebensräume an diesem Standort geschaffen werden sollten?<br />

Antwort:<br />

Eine entsprechende Studie kann nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />

1.6. Frage :<br />

Wenn Lebensräume für Tiere geschaffen werden, gibt es dann auch dementsprechend qualifiziertes Personal<br />

nicht nur für eine Vermittlung sondern auch für eine Betreuung?<br />

Antwort:<br />

Die Schaffung von Lebensräumen für Tiere sollte sich wie in Parkanlagen darstellen. Tierpfleger werden nicht zur<br />

Betreuung herangezogen.<br />

1.7. Frage :<br />

Bestehen seitens der Betreiberin Bedenken gegen Holzbauweise?<br />

Antwort:<br />

Ja, zumal der Gebäudekomplex sehr groß ist, bestehen seitens der Betreiberin Bedenken.<br />

1.8. Frage :<br />

Sind geringfügige, punktuelle Auskragungen über die Grundstücksgrenze an den öffentlichen Straßen, Gudrunstrasse<br />

oder Gellertgasse denkbar?<br />

Antwort:<br />

Auskragungen sind nur im zulässige Ausmaß gem. Wr. Bauordnung denkbar.<br />

1.9. Frage :<br />

Ist die Reduktion der Parkplätze möglich im Hinblick auf die Erfüllung des neuen Regierungsprogrammes der<br />

Stadt <strong>Wien</strong> (-30%miv)?<br />

Antwort:<br />

Die Vorgabe der Auslobungsunterlagen ist einzuhalten.<br />

1.10. Frage :<br />

Zählt ein Oberlicht z.B. eine Dachkuppel als natürliche Belichtung (z.B. in den Küchen des Kindergartens oder<br />

der Küche der Mensa)?<br />

Antwort:<br />

Die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für die jeweiligen Nutzungen sind einzuhalten.<br />

1.11. Frage :<br />

Ist bei den Trennwänden der Stammklassen die ÖNORM B-8115 Teil 2 einzuhalten (55 dB zwischen Bildungsräumen<br />

und 38 dB zu den Marktplätzen)?<br />

Antwort:<br />

Die ÖNORM B-8115 sollte im <strong>Wettbewerb</strong> grundsätzlich dort eingehalten werden, wo in den Auslobungsunterlagen,<br />

Raumbüchern der Stadt <strong>Wien</strong> oder durch gesetzliche Bestimmungen darauf verwiesen wird. Eine Nichteinhaltung<br />

der ÖNORM B-8115 im <strong>Wettbewerb</strong> stellt keinen Ausschließungsgrund dar.<br />

Wichtig ist aus NutzerInnensicht, dass ein ungestörtes gleichzeitiges Arbeiten sowohl in den Bildungsräumen als<br />

auch auf den Marktplätzen möglich ist. Die Akustikmaßnahmen sind deshalb sehr sensibel zu betrachten.<br />

– 2 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

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Da im Qualitätenkatalog ein verstärktes Zusammenwirken und Zusammenarbeiten innerhalb des Clusters konzipiert<br />

ist, stehen die raumakustische Optimierung des Clusters (Nachhallzeiten, Sprachverständlichkeit) sowie<br />

Schallschutzmaßnahmen vom Cluster zu lärmintensiven Bereichen (z.B. Verkehrsflächen) im Vordergrund. Innerhalb<br />

des Clusters, z. B. zwischen Bildungsräumen und zum Marktplatz sind entsprechende Öffnungen möglich.<br />

Die Qualitäten der zur Ausführung gelangenden Öffnungen (Durchblicke, Durchgänge, Trennwände fix oder mobil,<br />

Raumöffnungen) werden in der Projektplanungsphase detailliert festgelegt. In der <strong>Wettbewerb</strong>sstufe werden<br />

Vorschläge für Raumzusammenhänge, -übergänge und notwendige Raumtrennungen hinsichtlich des pädagogischen<br />

Konzeptes eines <strong>Bildungscampus</strong> erwartet.(Päd. Konzept siehe Auslobung und Hearing zur 1.Stufe).<br />

2. Eingänge, Vorbereich<br />

2.1. Frage :<br />

Welche Größe sollen die Eingänge der jeweiligen Funktionen haben?<br />

Antwort:<br />

Es erfolgen hier keine Vorgaben, zumal neben der architektonischen Lösung auch die Fluchtwege und Türbreiten<br />

zu berücksichtigen sind. Wichtig ist jedenfalls, dass die Eingänge rasch für Außenstehende zu finden sind.<br />

Entsprechende Hinweise für die Bemessung der Eingangsbereiche liefern die SchülerInnen- und Personalzahlen<br />

der einzelnen Bildungseinrichtungen.<br />

2.2. Frage :<br />

Sind dezentrale Eingänge zu den 3 Bildungseinrichtungen (KIGA; HS; VS) möglich?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Fragenbeantwortung <strong>Wettbewerb</strong>sstufe_1: „Es soll jedenfalls einen eindeutigen Hauptzugang mit Infopoint<br />

geben. Die Anzahl und Anordnung weiterer Eingänge ist entwurfsabhängig.“<br />

2.3. Frage :<br />

Stehen dezentrale Eingänge im Widerspruch zu einem Haupteingang, wo eine Platzsituation zum öffentlichen<br />

Raum hin entsteht?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 2.2<br />

2.4. Frage :<br />

Hinweis: Die mit direktem Bezug auf das eigene Projekt gestellten Fragen werden projektbezogen beantwortet. (Die Fragestellungen wurden<br />

wörtlich übernommen und sind so für die Fragesteller eindeutig identifizierbar. Auf die Anführung der Projektnummer wird verzichtet.)<br />

Was bedeutet eine Attraktivierung der Eingangszone an der Gudrunstraße? Soll hier ein Platz entstehen oder<br />

reicht ein funktionaler Zugang?<br />

Antwort:<br />

Die Art und Weise der Reaktion auf diese Empfehlung liegt im Ermessen des Teilnehmers. Die Eingangszone ist<br />

als Schnittstelle zwischen öffentlichem Raum und Campus zu verstehen.<br />

– 3 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

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3. Räumlich-pädagogische Anforderungen, Raum- und Funktionsprogramm<br />

3.1. Frage :<br />

Ist in den Unterrichtsräumen eine Fußbodenheizung zugelassen?<br />

Antwort:<br />

In den Bildungsräumen der Volks- und Hauptschule: Nein.<br />

In den Gruppenräumen des Kindergartens: Ja.<br />

Vgl. Raumbuch und Raumblätter der Stadt <strong>Wien</strong>.<br />

3.2. Frage :<br />

Was ist unter „Bewegungsräume im Cluster“ zu verstehen?<br />

Antwort:<br />

Vor allem die Marktplätze haben u.a. die Funktion als Bewegungsräume.<br />

Im Kindergarten soll auf dem Marktplatz genügend Fläche zur Verfügung stehen, um sich auch mit Rollfahrzeugen<br />

zu bewegen. Die Möblierung soll zur Bewegung einladen. Dazu tragen auch Deckenhaken für das Einhängen<br />

von Hängesesseln, Schaukeln etc. bei.<br />

3.3. Frage :<br />

Ist es denkbar folgende Räume im Untergeschoss (gegebenenfalls durch Oberlichten belichtet) anzuordnen:<br />

Gymnastikraum, Sporthalle, Aufwärmküche (Lift).<br />

Antwort:<br />

Gymnastikraum und Sporthalle können grundsätzlich im Untergeschoss angeordnet werden. Die Lage der Aufwärmküche<br />

(Aufenthalts- bzw. Arbeitsraumqualität) richtet sich nach den Speiseräumen. Die jeweils anzuwendenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.<br />

3.4. Frage :<br />

Soll die Verwaltung vorrangig den Bildungseinheiten zugeordnet sein auch wenn dies eine große Distanz zu<br />

den anderen Verwaltungen ergeben würde?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Fragenbeantwortung <strong>Wettbewerb</strong>sstufe_1: „Siehe Qualitätenkatalog Pkt. 3.1.1. Im Vordergrund steht die<br />

Situierung der jeweiligen Verwaltung in der einzelnen Bildungseinrichtung. Ein räumliches Zusammenwirken wäre<br />

von Vorteil.“<br />

3.5. Frage :<br />

Sind Serverräume in den Schulclustern notwendig und wenn ja ist es denkbar dass sich ein Volksschulcluster<br />

und ein Hauptschulcluster einen teilen?<br />

Antwort:<br />

Serverräume sind notwendig – siehe Raumbuch Campus EDV Ausstattung und Standardspezifikation MA 14-<br />

ADV.<br />

Gemeinsame Serverräume wie beschrieben sind grundsätzlich denkbar, wenn die Anforderungen gem. Raumbuch<br />

erfüllbar sind.<br />

3.6. Frage :<br />

Sind Netzwerkräume vorzusehen?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 3.5.<br />

– 4 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

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3.7. Frage :<br />

Sind EDV-Verteilerräume vorzusehen?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu 3.5.<br />

3.8. Frage :<br />

Sollen die Turnhallen auch an Sportvereine vermietet werden? Wenn ja, auch im Sommer?<br />

Antwort:<br />

Ja, auch im Sommer. Der Turnsaalbereich soll jedenfalls extern bespielbar sein, unabhängig von den Betriebszeiten<br />

der Schule.<br />

4. Haustechnik, Ver- und Entsorgung<br />

4.1. Frage:<br />

Gibt es haustechnische Vorgaben?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Raumbuch und Raumblätter der Stadt <strong>Wien</strong>.<br />

4.2. Frage:<br />

Welcher Energieträger ist vorgesehen?<br />

Antwort:<br />

Die Stadt <strong>Wien</strong> möchte auf eigene Ressourcen zurückgreifen, daher Fernwärmeanschluss.<br />

4.3. Frage:<br />

Welches Heizungssystem ist vorgesehen?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Raumbuch und Raumblätter der Stadt <strong>Wien</strong>.<br />

4.4. Frage:<br />

Wird ein etwaiger Wärmeliefervertrag mit der Fernwärme <strong>Wien</strong> für das Objekt spezifisch ausgehandelt oder<br />

unterliegt das Objekt einem Rahmenvertrag?<br />

Antwort:<br />

Es wird anlässlich der Bezugsanmeldung und in Anlehnung an die Stadt <strong>Wien</strong> Konditionen ein separater Vertrag<br />

verhandelt.<br />

4.5. Frage:<br />

Ist eine (Biomasse-) Pelletsheizung in Hinblick auf das von der Fernwärme versorgte Gebiet zulässig?<br />

Antwort:<br />

Die Stadt <strong>Wien</strong> möchte auf eigene Ressourcen zurückgreifen, daher Fernwärmeanschluss.<br />

Stellungnahme MA 22: Grundsätzlich wären Biomasseheizungen in <strong>Wien</strong> aus rechtlicher Sicht zulässig. Biomasseheizungen<br />

werden im dicht bebauten Stadtgebiet von <strong>Wien</strong> jedoch von der Wr. Umweltschutzabteilung trotz der<br />

Vorteile für den Klimaschutz sehr kritisch beurteilt, da auch moderne Pelletsheizungen wesentlich höhere Emissionen<br />

an Luftschadstoffen (v. a. Feinstaub und Stickoxide) bewirken als andere Heizformen (z.B. Fernwärme). Da<br />

die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Feinstaub und Stickstoffdioxid in <strong>Wien</strong> überschritten<br />

werden und der Hausbrand einer der Hauptverursacher dieser Belastung ist, sollten insbesondere im dicht bebauten<br />

Gebiet aus Sicht der MA 22 die emissionsärmsten Heizungsformen vorrangig eingesetzt werden.<br />

– 5 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

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4.6. Frage:<br />

„System der Ver- und Entsorgungswege“: wir ersuchen um Angabe, welche Raumgruppen welche Anlieferungsfrequenzen<br />

erfordern.<br />

Antwort:<br />

Die Speisenanlieferung zu den Aufwärmküchen erfolgt täglich. Alle anderen Anlieferungen je nach Bedarf.<br />

Im Kindergarten erfolgt die Anlieferung der gekühlten Speisen einmal wöchentlich (Lagerung in Kühlautomaten),<br />

Backwaren und frische Lebensmittel werden täglich bzw. nach Bedarf angeliefert.<br />

5. Freiräume<br />

5.1. Frage:<br />

Ist eine Mehrfachnutzung der Freianlagen (Sportfeld) des Schulcampus z.B. über die Sommerferien möglich<br />

und sollten hierfür geeignete Zugänge vorgesehen werde?<br />

Antwort:<br />

Eine Mehrfachnutzung ist in der Planung mit zu berücksichtigen, indem für die Bevölkerung kurze geeignete Wege<br />

und Zugänge vorgesehen werden.<br />

Stellungnahme MA 42: Seitens der MA 42 spricht nichts gegen eine Mehrfachnutzung der Freiflächen während<br />

der Sommerferien. Dementsprechende Zugänge vom Park in den Campus sollen vorgesehen werden. Die zusätzliche<br />

Nutzung der Freiflächen in den Sommerferien macht eine intensivere Pflege (Grünflächenpflege, Säuberung<br />

der Anlage, Wartung der Spielgeräte...) der Freiflächen während dieser Monate notwendig, die Kosten für die<br />

Pflege erhöhen sich dementsprechend.<br />

5.2. Frage:<br />

Wie werden die Freiräume im Normalbetrieb gepflegt werden? Welche Maßnahmen sind im Normalausmaß<br />

enthalten? welche Fachkompetenzen (Gärtner/in) stehen zur Verfügung? Gibt es ein durchschnittliches Pflegebudget<br />

je m² Schulfreiraum?<br />

Antwort:<br />

Die MA 42 schreibt die Pflege der Freiflächen von Kindergärten und Schulen jährlich aus. Die Kosten werden in<br />

den Voranschlagsentwürfen berücksichtigt.<br />

Das Pflegebudget im 10.Bezirk pro m² Schulfreifläche für das Jahr 2010 beträgt 0,70€ netto. Die Preislage ändert<br />

sich je nach Firma welche den Zuschlag der Ausschreibung erhält, ist tendenziell jedoch eher fallend.<br />

Die momentanen Pflegemaßnahmen der MA 42 in Schulfreiräumen umfassen lt. Arbeitsübereinkommen zwischen<br />

MA 56 und MA 42:<br />

Pflege der Grünflächen<br />

Im Rahmen einer Ausschreibung werden durch die Magistratsabteilung 42 Pflegefirmen ermittelt. Wildaufgeher<br />

jeglichen Alters bis zu 10 cm Durchmesser, die sich in gärtnerisch ausgestalteten Flächen befinden, sind von den<br />

Pflegefirmen zu entfernen. Daraus resultiert, dass von den Schulen durchgeführte Pflanzungen, die nicht im Einvernehmen<br />

mit den BaureferentInnen und der Magistratsabteilung 42 erfolgen, im Zuge des Pflegegangs entfernt<br />

werden. Befestigte Wegeflächen und nicht ausgestaltete Kiesdächer unterliegen nicht der Pflege und Instandhaltung<br />

durch die MA 42. Durchgeführte Arbeiten sind den Pflegefirmen auf „Pflegelisten“ (= von der MA 42 erstellte<br />

Liste mit Arbeitsumfang und jeweiligem Durchführungszeitraum) von den SchulleiterInnen bzw. SchulwartInnen zu<br />

bestätigen. Die qualitative Ausführung wird durch die MA 42 geprüft.<br />

– 6 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

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Pflege der Extensivdächer<br />

Bei Neuanlagen ist die Magistratsabteilung 42 über das Vorhandensein und das Flächenausmaß zu informieren.<br />

Der jährliche Pflegedurchgang wird gesondert beauftragt.<br />

Innentröge<br />

Vor der Aufstellung von Innentrögen sind Art, Umfang, Aufstellungsort und –termin abzuklären. Diese Angaben<br />

sind für die Veranlassung der Bewässerung seitens der Magistratsabteilung 42 an die Magistratsabteilung 56-<br />

Fachbereich Personal schriftlich bekannt zu geben. Sollten Mengenmehrungen notwendig bzw. gewünscht sein,<br />

bedarf dies einer Absprache zwischen den BaureferentInnen der Magistratsabteilung 56 und der Magistratsabteilung<br />

42. Düngerbestellungen erfolgen über die zuständigen Referenten der Magistratsabteilung 42. Die Bewässerung<br />

der Innentröge obliegt den SchulwartInnen bzw. RaumpflegerInnen. Ein Hydroservice bzw. ein notwendiger<br />

Pflanzenaustausch wird bei Bedarf von der Magistratsabteilung 42 erhoben und in Absprache mit den BaureferentInnen<br />

der Magistratsabteilung 56 durch die Magistratsabteilung 42 veranlasst.<br />

Bewässerung der Grünanlagen<br />

Die Bewässerung der Grünanlagen obliegt den SchulwartInnen.<br />

5.3. Frage:<br />

Braucht es eine Abschottung der Freiräume (Lärm, Schadstoffe..,) wie z.B. eine durchgängige Mauer zur Gudrunstrasse?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 1.1<br />

5.4. Frage:<br />

Sollen die einzelnen Freiräume zwischen den Bildungseinrichtungen mit Zäunen voneinander abgegrenzt werden?<br />

Oder können die Grenzen dazwischen durchlässig im Sinne von zusammenhängend sein?<br />

Reicht es lediglich den Freibereich des Kindergartens einzuzäunen?<br />

Antwort:<br />

Lediglich der Kleinstkinderspielplatz ist von den restlichen Freiflächen zu trennen. Diese Abgrenzung muss nicht<br />

durch einen Zaun erfolgen, sondern kann auch von räumlich-gestalterisch wahrnehmbaren Elementen gebildet<br />

werden (Sträucher, Hecken, Geländemodellierung,..). Zäune zu den anderen Bildungseinrichtungen sind nicht<br />

erforderlich, wohl aber zum öffentlichen Raum; darauf ist auch bei der Gestaltung der stark frequentierten Zugangsbereiche<br />

und der Durchwegung zu achten.<br />

Wenn die Freiräume groß genug ausfallen, sodass alle Nutzer auf der Fläche genügend Bewegungsraum für ihre<br />

Aktivitäten finden und sich nicht gegenseitig behindern und auch das Aufsichtspersonal dementsprechende Absprachen<br />

untereinander führt, können unterschiedliche Bereiche der Campusfreiflächen auch ohne harte Grenzen<br />

mehrfach und “konfliktfrei“ genutzt werden.<br />

5.5. Frage:<br />

Ist es erwünscht, dass innerhalb der einzelnen Bildungseinrichtungen die Freiräume gemeinsam genutzt werden?<br />

Reichen dafür nur angedeutete, durchlässige Grenzen?<br />

Antwort:<br />

Ja, vgl. auch Antwort zu Frage 5.4<br />

– 7 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

KONZEPT_080208<br />

5.6. Frage:<br />

Hinweis: Die mit direktem Bezug auf das eigene Projekt gestellten Fragen werden projektbezogen beantwortet. (Die Fragestellungen wurden<br />

wörtlich übernommen und sind so für die Fragesteller eindeutig identifizierbar. Auf die Anführung der Projektnummer wird verzichtet.)<br />

Wenn Freiräume gemeinsam genutzt werden, sind Konflikte nicht auszuschließen. Was verstehen Sie unter<br />

konfliktfreier Nutzung der gemeinsamen Freiräume?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 5.4<br />

5.7. Frage:<br />

Ist vom Auslober eine externe Nutzung der Freiräume außerhalb der Betriebszeiten des <strong>Bildungscampus</strong> angedacht?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 5.1.<br />

5.8. Frage:<br />

In Ihrer Ausschreibung betonen Sie die Wichtigkeit des Anschlusses an den Park. Ist damit der Schulpark<br />

westlich gemeint oder auch die grosse Parkanlage nördlich. und wenn es beide sind welcher Park hat Priorität?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Aufgabenstellung: „Die leichte Erreichbarkeit der projektierten Hart- und Spielplätze im Park auf möglichst<br />

direktem Weg von den Freiflächen ist im Sinne des Ausweichens in den Park, aber auch der Mehrfachnutzung als<br />

Option zu gewährleisten.“<br />

Die Hart- und Spielplätze sind nördlich vom <strong>Wettbewerb</strong>sgebiet angeordnet.<br />

Auch der „Schulpark“ (dabei handelt es sich allerdings um eine überholte und ev. irreführende Bezeichnung) ist<br />

Teil des gesamten Parkprojektes (siehe Aufgabenstellung 5.10 und Plangrundlagen der Auslobung).<br />

5.9. Frage:<br />

Ist es möglich die 100m Laufbahn auch gebogen (sprich mit einer Kurve z.B. z.T. um den Hartplatz herum) zu<br />

machen?<br />

Antwort:<br />

Nein, es ist auch zu beachten, dass die Länge einer 100 m Laufbahn inkl. Start und Auslauf 120 m beträgt.<br />

5.10. Frage:<br />

Bei der Anlage von Gemüsebeeten und Obstgehölzen gibt es dazu genügend Kapazitäten diese zu pflegen?<br />

Antwort:<br />

Die Beete sollen von den SchülerInnen und Kindergartenkindern im Rahmen des Unterrichtes bepflanzt und betreut<br />

werden bzw. den Kindern die Möglichkeit zum Naturerlebnis geben (z. B. Naschhecke etc.).<br />

– 8 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

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Fragen zur <strong>Wettbewerb</strong>sordnung, Plandarstellung, Farbschema<br />

6. Fragen zur <strong>Wettbewerb</strong>sordnung allgemein<br />

6.1. Frage:<br />

Durch die Weihnachtsfeiertage und die Tatsache, dass die meisten Büros Betriebsurlaub haben und wegen der<br />

sehr komplexen Aufgabenstellung ersuchen wir um Verschiebung des Abgabetermines der Pläne und des<br />

Modells um 2 Wochen.<br />

Antwort:<br />

Die Abgaben werden wie folgt verschoben:<br />

Frist und Ort für die Abgabe der <strong>Wettbewerb</strong>sarbeit Stufe_2 ist demnach:<br />

17-JÄN-11, 13:00 Uhr<br />

Hans Lechner ZT GmbH<br />

A-1070 <strong>Wien</strong>, Lerchenfelderstraße 65,<br />

Dachgeschoss<br />

Frist und Ort für die Abgabe des Modells Stufe_2 ist demnach:<br />

20-JÄN-10, 16:00 Uhr<br />

Hans Lechner ZT GmbH<br />

A-1070 <strong>Wien</strong>, Lerchenfelderstraße 65,<br />

Dachgeschoss<br />

6.2. Frage:<br />

Ist es aufgrund der Weihnachtsfeiertage möglich den Abgabetermin um eine Woche (vom 13.01. auf den<br />

20.01.2011) zu verschieben?<br />

Antwort:<br />

vgl. Antwort zu Frage 6.1.<br />

6.3. Frage:<br />

Der Abgabetermin liegt leider sehr ungünstig. Der 6. Jänner fällt auf einen Donnerstag, dies bedeutet, dass die<br />

meisten Fachplaner bis 10. Jänner ihre Büros geschlossen halten. Wir ersuchen um Verlängerung der Abgabefrist<br />

um zumindest einiger Tage, zum Beispiel Dienstag, 18.1.2011, dann hätte die Vorprüfung immer noch zwei<br />

Wochen Zeit bis zum Jurytermin. Dies könnte ausreichend sein für die Prüfung der verbliebenen Projekte.<br />

Antwort:<br />

vgl. Antwort zu Frage 6.1.<br />

6.4. Frage:<br />

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Zeitraum für die Ausarbeitung der 2. <strong>Wettbewerb</strong>sstufe (Feiertage)<br />

zu knapp bemessen ist? Vorschlag 2 Wochen später.<br />

Antwort:<br />

vgl. Antwort zu Frage 6.1.<br />

– 9 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

KONZEPT_080208<br />

6.5. Frage:<br />

Der Zeitpunkt der Abgabe mit 11:00 Uhr benachteiligt Büros, welchen Ihren Bürositz nicht in <strong>Wien</strong> haben. Wir<br />

ersuchen, den Zeitpunkt mit z.B. 17:00 Uhr festzulegen.<br />

Antwort:<br />

vgl. Antwort zu Frage 6.1.<br />

6.6. Frage:<br />

Wieviele Teilnehmer sind zur für die zweite Stufe geladen?<br />

Antwort:<br />

Detaillierte Auskünfte können erst nach Abschluss des <strong>Wettbewerb</strong>sverfahrens gemacht werden.<br />

6.7. Frage:<br />

Wie viele <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmer nehmen an der zweiten Runde teil?<br />

Antwort:<br />

vgl. Antwort zu Frage 6.6.<br />

6.8. Frage:<br />

Wie viele Einreichungen gab es in der ersten Runde gesamt?<br />

Antwort:<br />

vgl. Antwort zu Frage 6.6.<br />

6.9. Frage:<br />

Ist Wirtschaftlichkeit ein Beurteilungskriterium? Wie wird die Wirtschaftlichkeit im Entwurf beurteilt?<br />

Antwort:<br />

Ja, vgl. <strong>Wettbewerb</strong>sordnung Pkt. 18.<br />

Wirtschaftlichkeit versteht sich in diesem Zusammenhang bezogen auf Funktionalität, optimale Kennwerteverhältnisse,<br />

wirtschaftliche statische Systeme, wirtschaftlicher Einsatz von Bauteilen und Materialien, optimierter Wartungsaufwand<br />

im Betreib etc.<br />

7. Plandarstellung, Farbschema<br />

7.1. Frage:<br />

Müssen die Farbcodes auch im Maßstab 1:200 beibehalten werden?<br />

Antwort:<br />

Ja.<br />

7.2. Frage:<br />

Sind die Grundrisse zu möblieren?<br />

Antwort:<br />

Vgl. <strong>Wettbewerb</strong>sordnung_Stufe_2 Pkt. 19: „die Möblierbarkeit der Kernfunktionen“ ist in den Grundrissen<br />

M 1:200 darzustellen.<br />

– 10 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

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8. Beilagen<br />

8.1. Frage:<br />

Ist für die 2. <strong>Wettbewerb</strong>sstufe keine Kostenschätzung abzugeben? Laut einzureichender Unterlagen ist keine<br />

Kostenschätzung gefordert.<br />

Antwort:<br />

In der <strong>Wettbewerb</strong>sstufe_2 sind keine Kostenangaben gefordert.<br />

8.2. Frage:<br />

Gibt es einen Höhenplan mit detaillierterer Höhenplanung der angrenzenden Parkflächen und Gehwege?<br />

Antwort:<br />

Die direkt angrenzenden Höhenlagen sind im Extranet – Verzeichnis C8 „Lageplan Ausschnitt_mit Höhenangabe“<br />

ersichtlich. Die im <strong>Wettbewerb</strong>sbeitrag (<strong>Wettbewerb</strong> Stadtteilpark) vorgeschlagene Höhenplanung des Parkprojekts<br />

ist im Verzeichnis C17 „Freianlagengestaltung Stadtteilpark“ ersichtlich. Darüber hinausgehende Angaben<br />

stehen nicht zur Verfügung.<br />

8.3. Frage:<br />

Zur „Übersicht abzugebender Unterlagen“: Hier ist das „FB_03 Energieeffizienz“ genannt – entspricht dieses<br />

der Vorlage „FB_03_MA_56_Abfrage Flächentool.xls“?<br />

Antwort:<br />

Die Übersichtsliste abzugebender Unterlagen wird korrigiert:<br />

Titel auf Papier auf CD-ROM<br />

Planblatt 1,2,3 90x225 cm<br />

Querformat<br />

je 1-fach 90x225<br />

cm<br />

2-fach A3<br />

.pdf<br />

FB_01 Raumvorgaben 1-fach .xls<br />

FB_02 BGF, BRI, Hüllflächen 1-fach .xls<br />

FB_03 Abfrage Flächentool 1-fach .xls<br />

FB_04 Abfrage Materialien 1-fach .xls<br />

Verfasserbrief<br />

Projektberichte<br />

Baumassenmodell 1:500<br />

auf Einsatzplatte<br />

1-fach<br />

A4 hochformat<br />

2-fach<br />

.pdf<br />

8.4. Frage:<br />

Zur „Übersicht abzugebender Unterlagen“: Hier wird das zuvor genannte „FB_04_MA_34_Abfrage Materialien“<br />

nicht mehr angeführt. Ist dieses dennoch abzugeben? Wenn ja auf welchem Datenträger (Papier, CD) und in<br />

welcher Anzahl?<br />

Antwort:<br />

Vgl. Antwort zu Frage 8.3.<br />

– 11 –<br />

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<strong>Wettbewerb</strong> <strong>Neubau</strong> <strong>Bildungscampus</strong> <strong>Hauptbahnhof</strong> <strong>Wien</strong><br />

Fragebeantwortung_2 vom 24. November 2010<br />

KONZEPT_080208<br />

Weitere Projektinformation<br />

9. Bauausführung durch GU<br />

9.1. Die TeilnehmerInnen werden in Kenntnis gesetzt, dass die Bauausführung für das gegenständliche Projekt<br />

von einem Generalunternehmer durchgeführt werden wird.<br />

10. Termine Bauausführung<br />

10.1. Die TeilnehmerInnen werden über folgende Termine informiert:<br />

Fertigstellung ..........................................Juni 2014<br />

Inbetriebnahme .......................................September 2014<br />

– 12 –<br />

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