Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at
Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at
Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
Der Vorprüfungsk<strong>at</strong>alog umfasst:<br />
• Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen<br />
• Vollständigkeit der Leistungen<br />
• Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms<br />
• Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben<br />
• Nachvollzug Flächen- und Kub<strong>at</strong>urermittlung, Kennwerte<br />
• Nachvollzug der Versch<strong>at</strong>tung<br />
9. Vorgehen der Jury<br />
Grundsätze der Jury<br />
• Die Jury setzt sich aus den in der Auslobung genannten Juroren zusammen.<br />
• Die Jury ist zur Objektivität verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber<br />
dem Auslober und den Teilnehmern.<br />
• Die Jury und deren einzelne Mitglieder sind weisungsfrei.<br />
• Die Juroren üben ihre Funktion in allen Abschnitten des Verfahrens persönlich aus.<br />
Aufgaben der Jury<br />
Die Aufgaben der Jury sind insbesondere<br />
• die Beurteilung der Projekte,<br />
• die Auswahl der Projekte und<br />
• die Abgabe von Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrensergebnisses an den Auslober.<br />
Geheimhaltungspflicht<br />
Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Endergebnisses sind alle Vorprüfer<br />
und Jurymitglieder sowie sonstige Personen, die bei den Jurysitzungen, wenn auch nur kurzfristig,<br />
anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller<br />
Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Verfahren verpflichtet.<br />
Ständige Beschlussunfähigkeit der Jury<br />
• Fallen noch vor Zusammentritt der Jury so viele Juroren und an deren Stelle getretene Ers<strong>at</strong>zjuroren<br />
nicht nur vorübergehend aus, dass die Jurierung mangels Beschlussfähigkeit<br />
zumindest in absehbarer Zeit nicht mehr möglich ist, so h<strong>at</strong> der Auslober die Jury für ständig<br />
beschlussunfähig zu erklären und eine neue Jury zu bestellen.<br />
• Alle Teilnehmer sind vom Auslober von der ständigen Beschlussunfähigkeit der Jury und<br />
den zur Nachbestellung in Aussicht genommenen Juroren und Ers<strong>at</strong>zjuroren in Kenntnis zu<br />
setzen und aufzufordern, binnen einer festgelegten Frist, die 14 Tage nicht unterschreiten<br />
darf, eine allenfalls bestehende Unvereinbarkeit ihrer Teilnahme mit der Bestellung eines<br />
der in Aussicht genommenen Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren bekannt zu geben.<br />
• Werden berechtigte Unvereinbarkeiten geltend gemacht, so sind diese vom Auslober zu<br />
berücksichtigen und neue Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren zur Nominierung in Aussicht zu stellen<br />
und das Bestehen von Ausschließungsgründen erneut abzufragen.<br />
Seite 5 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1