06.01.2014 Aufrufe

Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at

Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at

Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

Der Vorprüfungsk<strong>at</strong>alog umfasst:<br />

• Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen<br />

• Vollständigkeit der Leistungen<br />

• Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms<br />

• Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben<br />

• Nachvollzug Flächen- und Kub<strong>at</strong>urermittlung, Kennwerte<br />

• Nachvollzug der Versch<strong>at</strong>tung<br />

9. Vorgehen der Jury<br />

Grundsätze der Jury<br />

• Die Jury setzt sich aus den in der Auslobung genannten Juroren zusammen.<br />

• Die Jury ist zur Objektivität verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber<br />

dem Auslober und den Teilnehmern.<br />

• Die Jury und deren einzelne Mitglieder sind weisungsfrei.<br />

• Die Juroren üben ihre Funktion in allen Abschnitten des Verfahrens persönlich aus.<br />

Aufgaben der Jury<br />

Die Aufgaben der Jury sind insbesondere<br />

• die Beurteilung der Projekte,<br />

• die Auswahl der Projekte und<br />

• die Abgabe von Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrensergebnisses an den Auslober.<br />

Geheimhaltungspflicht<br />

Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Endergebnisses sind alle Vorprüfer<br />

und Jurymitglieder sowie sonstige Personen, die bei den Jurysitzungen, wenn auch nur kurzfristig,<br />

anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller<br />

Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Verfahren verpflichtet.<br />

Ständige Beschlussunfähigkeit der Jury<br />

• Fallen noch vor Zusammentritt der Jury so viele Juroren und an deren Stelle getretene Ers<strong>at</strong>zjuroren<br />

nicht nur vorübergehend aus, dass die Jurierung mangels Beschlussfähigkeit<br />

zumindest in absehbarer Zeit nicht mehr möglich ist, so h<strong>at</strong> der Auslober die Jury für ständig<br />

beschlussunfähig zu erklären und eine neue Jury zu bestellen.<br />

• Alle Teilnehmer sind vom Auslober von der ständigen Beschlussunfähigkeit der Jury und<br />

den zur Nachbestellung in Aussicht genommenen Juroren und Ers<strong>at</strong>zjuroren in Kenntnis zu<br />

setzen und aufzufordern, binnen einer festgelegten Frist, die 14 Tage nicht unterschreiten<br />

darf, eine allenfalls bestehende Unvereinbarkeit ihrer Teilnahme mit der Bestellung eines<br />

der in Aussicht genommenen Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren bekannt zu geben.<br />

• Werden berechtigte Unvereinbarkeiten geltend gemacht, so sind diese vom Auslober zu<br />

berücksichtigen und neue Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren zur Nominierung in Aussicht zu stellen<br />

und das Bestehen von Ausschließungsgründen erneut abzufragen.<br />

Seite 5 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!