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Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at

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AUFGABENSTELLUNG<br />

Am Standort soll ein repräsent<strong>at</strong>ives Bürogebäude mit <strong>at</strong>traktiver öffentlich zugänglicher<br />

Sockelzone in Vernetzung mit den umliegenden öffentlichen Straßenräumen<br />

entstehen. Die obersten Geschosse können auch anderen Nutzungen gewidmet<br />

werden.<br />

Die hervorragende Lagegunst besteht in der Zentrumsnähe und der signifikanten<br />

Wirkung Richtung Wiener Innenstadt (Stichwort „Weltkulturerbe“). In der ersten<br />

Wettbewerbsstufe steht daher die städtebauliche Einfügung mit zeichenhafter<br />

Identifik<strong>at</strong>ion im Vordergrund.<br />

wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1<br />

Seite 1 aufgabenstellung.doc Druck: 10.08.05 16:51<br />

UNIQA Versicherungen AG


AUFGABENSTELLUNG<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

Auslober ............................................................................................................. 3<br />

Machbarkeitsstudie ............................................................................................ 3<br />

Historische Entwicklung ..................................................................................... 3<br />

Bestandsobjekt ................................................................................................... 4<br />

Städtebauliche Einordnung ................................................................................ 4<br />

Wettbewerbsgebiet ............................................................................................. 5<br />

Einbauten ........................................................................................................... 5<br />

Baugrund ............................................................................................................ 7<br />

Öffentlicher Verkehr ........................................................................................... 7<br />

Ruhender Verkehr – PKW-Stellplätze ................................................................ 8<br />

Verkehrskonzept ................................................................................................ 8<br />

Baumbestand ................................................................................................... 10<br />

Taborstraße ...................................................................................................... 10<br />

Große Mohrengasse ........................................................................................ 11<br />

Bauliche Ausnutzbarkeit.................................................................................... 12<br />

BGF-Zielvorgabe .............................................................................................. 12<br />

Bebauungsbestimmungen ................................................................................ 12<br />

Zulässige Gebäudehöhe gemäß § 75 (4) WrBO ............................................. 13<br />

Städtebaulicher Schwerpunkt .......................................................................... 15<br />

2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten ......................................................................................... 16<br />

2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten des Bestandsobjektes ..................................................... 18<br />

Optimierung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten ..................................................................... 19<br />

Raumprogramm ................................................................................................ 20<br />

Seite 2 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Auslober<br />

Auslober des Wettbewerbs ist die UNIQA Versicherungen AG, die größte Versicherung Österreichs.<br />

Die Vorbereitung des Wettbewerbs und die Auslobung erfolgten in engster Abstimmung mit der<br />

Stadt Wien.<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Im Auftrag der UNIQA h<strong>at</strong> Architekt Leopold Dungl eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Studie<br />

ist nur soweit für den Wettbewerb relevant, als darauf in dieser <strong>Aufgabenstellung</strong> ausdrücklich<br />

Bezug genommen wird.<br />

Historische Entwicklung<br />

vgl. Machbarkeitsstudie Architekt Leopold Dungl<br />

Über die historische Entwicklung des Baupl<strong>at</strong>zes ab der Mitte des 17. Jahrhunderts und Projektierungen<br />

für diese Liegenschaft geben die Blätter 1.1.1.1 bis 1.1.1.15 der Machbarkeitsstudie<br />

Dungl Auskunft.<br />

„1829“ aus „Österreichischer Städte<strong>at</strong>las“ (vgl. Studie Bl<strong>at</strong>t 1.1.1.13)<br />

Seite 3 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Bestandsobjekt<br />

Das nach den Plänen von Architekt Georg LIPPERT in den Jahren 1959 bis 1962 errichtete Objekt<br />

Pr<strong>at</strong>erstraße 1 stand bis August 2004 als Konzernzentrale der UNIQA Versicherungen AG in<br />

Verwendung. Die BGF (Bruttogrundfläche) über Niveau beträgt 25.700 m², die maximale Gebäudehöhe<br />

53 m. Das Objekt entspricht sicherheitstechnisch, bauphysikalisch und funktional nicht<br />

den heutigen Anforderungen. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich.<br />

Für den Wettbewerb ist vom Abbruch des Bestandsobjektes auszugehen.<br />

Städtebauliche Einordnung<br />

vgl. Machbarkeitsstudie Architekt Leopold Dungl<br />

Betrachtungen zur Stadtstruktur werden im Kapitel 1.3 der Machbarkeitsstudie Dungl angestellt.<br />

Stadtachsen (vgl. Studie Bl<strong>at</strong>t 1.3.4)<br />

Für eine Neubebauung sind die historische gewachsenen Achsen und Sichtbeziehungen „Taborstraße“,<br />

„Pr<strong>at</strong>erstraße“ und „Große Mohrengasse“ zu berücksichtigen.<br />

[vgl. Extranet Sichtachsenbeziehungen der MA 19]<br />

Seite 4 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Wettbewerbsgebiet<br />

Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich auf das Bestandsobjekt Pr<strong>at</strong>erstraße 1 – 7, A-1020 Wien<br />

und das derzeit unbebaute Vorfeld.<br />

Die Bebaubarkeit ist begrenzt<br />

• im Westen mit der Baulinie an der Taborstraße,<br />

• im Osten mit der Baulinie an der Großen Mohrengasse, wobei eine Verbreiterung des Straßenraums<br />

von 13 m auf 15 m angestrebt wird,<br />

• im Süden<br />

* durch die unterirdischen Einbauten gemäß Linie A1 + B1,<br />

* Auskragende Gebäudeteile (Linie B2) oder Überbauungen sind ab einer Höhe von 10<br />

Metern zulässig, jedoch nur soweit, als die freizuhaltende Sichtbeziehung<br />

Pr<strong>at</strong>erstraße – Stephansturm nicht beeinträchtigt und verstellt wird (Sichtachse Pr<strong>at</strong>erstraße).<br />

Wettbewerbsgebiet: unterirdisch Linie A1 + A2, auf Straßenniveau Linie A1 + B1 ab einer Höhe von 10 m über Straßenniveau<br />

Linie B2<br />

Einbauten<br />

vgl. Lage- und Höhenplan / U-Bahn und Einbauten, Vermessungsbüro Dr. Harald Meixner<br />

Seite 5 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Unter Niveau definieren die Sicherheitsabstände zu bestehenden unterirdische Einbauten die<br />

Begrenzung des Wettbewerbsgebietes. Maßgeblich sind die Lage des Hauptsammelkanals und<br />

die Tunnelröhre der U-Bahnlinie U1.<br />

Lage des Hauptsammelkanals und der U1-Tunnelröhre<br />

U-Bahn<br />

Die U-Bahn-Tunnelröhre ist als wasserdichte Stahlröhre ausgebildet, zu der ein seitlicher Bebauungsabstand<br />

von 10 m einzuhalten ist. Eine Verringerung des Bebauungsabstandes auf 6 m<br />

ist zwar möglich, wird aber nicht angestrebt, da mit einem höheren Fundierungsaufwand zur<br />

Begrenzung der Verformungen verbunden. (Mitnahmesetzungen wären zu ermitteln und mit den<br />

Wiener Linien abzustimmen.)<br />

Hauptsammelkanal<br />

Der Hauptsammelkanal kann lagemäßig nicht verändert werden. Ein seitlicher Bebauungsabstand<br />

von 5 m ist in jedem Fall einzuhalten.<br />

Bei einer Überbauung der Kanaltrasse ist ein Lichtraumprofil von 10 m Höhe zu berücksichtigen,<br />

um den Eins<strong>at</strong>z großer Baumaschinen für Kanalarbeiten zu gewährleisten.<br />

Seite 6 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Vorkai-Anbindung<br />

Eine Anbindung an den Vorkai (Donaukanal) durch eine Unterführung wurde untersucht und<br />

aufgrund der Einbautensitu<strong>at</strong>ion verworfen: Die erzielbare Durchgangshöhe gilt als nicht ausreichend<br />

für eine <strong>at</strong>traktive Vorkai-Anbindung.<br />

Eine Anknüpfung an den Vorkai (Treppe, Rampe, Aufzug) auf Straßenniveau soll untersucht<br />

werden. Eine Überbrückung der Unteren Donaustraße wird ausgeschlossen.<br />

Baugrund<br />

Stellungnahme Dipl.-Ing. Dr. Erik Würger, Zivilingenieur für Bauwesen<br />

Beim benachbarten Media-Tower wurden unter Anschüttungen und Aulehmen, die keine Tragkraft<br />

aufweisen, ab einer Höhenkote von rund ± 0,00 m Wiener Null 1 quartäre Donauschotter<br />

angetroffen. Diese Schotter sind tragfähig und weisen eine Mächtigkeit von rund 5,00 m auf.<br />

Ab einer Höhenkote von – 5,00 m WN standen wasserführende Feinsande mit einer Mächtigkeit<br />

von rund 10 m an.<br />

Unter Höhenkoten von – 15,00 m WN tr<strong>at</strong>en tertiäre Schluffe auf, die aus hydrologischer Sicht<br />

als „Stauer“ anzusprechen sind.<br />

Das Grundwasser steht im „Normalfall“ auf einer Höhenkote ± 0,00 m WN an. Im Falle eines<br />

extremen Donauhochwassers stellt sich im Donaukanal ein Wasserspiegel auf einer Höhenkote<br />

von + 1,33 m WN ein. Daher kann auch der Grundwasserspiegel bis auf diese Höhenkote ansteigen.<br />

Im Falle einer mehrfachen Unterkellerung mit Kellersohlen unter ± 0,00 m WN muss die Baugrube<br />

mit Dichtwänden (Schlitzwände, überschnittene Bohrpfahlwände etc.) abgedichtet werden.<br />

Um eine absolute Dichtheit zu erzielen, müssen diese Dichtwände bis zu einer Höhenkote von<br />

– 18,00 m WN reichen, anderenfalls werden sie unterströmt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass in den tertiären Sanden bis zu 2,00 m mächtige Sandsteinlagen<br />

anstehen können.<br />

Bei einem zu großen Abpumpen von Grundwasser kommt es zu einer Beeinträchtigung von<br />

Wasserrechten (Dianabad, Krankenhaus Barmherzige Brüder etc.)<br />

Ergänzende Anmerkung: Für den Neubau der UNIQA-Konzernzentrale etwa 300 m flussabwärts<br />

waren unter annähernd denselben Baugrundverhältnissen fünf Untergeschosse wirtschaftlich.<br />

Baumbestand<br />

Die Pl<strong>at</strong>anen an der Unteren Donaustraße werden aufgrund der großen Kronendurchmesser und<br />

der geringen Distanz der Bäume zueinander eine teilweise Entfernung und Ers<strong>at</strong>zpflanzungen<br />

erfahren.<br />

Für den Wettbewerb ist von einer Baumreihe auszugehen, von der ein Mindestabstand zum<br />

Stamm von 10 m einzuhalten ist.<br />

1<br />

Das „Wiener Null“ entspricht dem Normalpegelstand des Donaukanals bei der Schwedenbrücke. Auf das Wiener Null<br />

bezogenen Höhenangaben werden mit „... m WN“ bezeichnet. Das „Wiener Null“ liegt 156,68 m über Adria.<br />

Seite 7 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Das Wettbewerbsgebiet ist durch den öffentlichen Verkehr hervorragend erschlossen. Der ÖV-<br />

Knoten Schwedenpl<strong>at</strong>z, wo die U-Bahnlinien U1 und U4, die Straßenbahnlinien 1, 2, 21 und N<br />

sowie die Buslinie 2A halten, ist etwa 250 m entfernt.<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Ruhender Verkehr – PKW-Stellplätze<br />

Insgesamt sind für den Nutzer pro 80 m² Aufenthaltsraum 1 PKW-Stellpl<strong>at</strong>z herzustellen.<br />

Stellpl<strong>at</strong>zverpflichtung gemäß § 36a Wiener Garagengesetz:<br />

(2) Bei Industrie- und Betriebsgebäuden, Bürohäusern, Amtsgebäuden, Schulen, Instituten, Krankenanstalten<br />

und dergleichen ist für je 80 m² Aufenthaltsraum ein Stellpl<strong>at</strong>z zu schaffen. Bei<br />

Geschäftshäusern und anderen, dem Verkehr mit Kunden, Gästen und anderen, vorwiegend<br />

nicht betriebsangehörigen Personen dienenden Räumlichkeiten ist für je 80 m² Aufenthaltsraum<br />

ein Stellpl<strong>at</strong>z zu schaffen. [...]<br />

(3) Bei Bauten für Veranstaltungen, Versammlungsräume, Sportanlagen und dergleichen ist für je<br />

50 Personen ein Stellpl<strong>at</strong>z zu schaffen, wobei die behördlich zugelassene Besucherzahl als<br />

Bemessungsgrundlage dient.<br />

Seite 8 aufgabenstellung.doc<br />

ÖV-Knoten<br />

Schwedenpl<strong>at</strong>z<br />

Eine Unterschreitung der Stellpl<strong>at</strong>zverpflichtung ist nicht vorgesehen.<br />

Zur Orientierung: Für eine Neubebauung von 25.700 m² BGF über Niveau, das entspricht der<br />

Fläche des Bestandsobjekts, sind etwa 230 PKW-Stellplätze herzustellen.<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Verkehrskonzept<br />

vgl. Verkehrsuntersuchung Juni 2003, Rosinak & Partner, inkl. aktualisierte Planunterlagen<br />

Oktober 2004<br />

Im Auftrag der UNIQA h<strong>at</strong> die Rosinak & Partner Ziviltechniker GmbH eine Verkehrsuntersuchung<br />

durchgeführt und ein Verkehrskonzept erstellt. (Die Machbarkeitsstudie Dungl bezieht sich<br />

auf einen zum Teil überholten Stand der Verkehrsuntersuchung und ist in diesen Punkten für die<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> irrelevant.)<br />

Verkehrskonzept<br />

Vorfeld Untere Donaustraße<br />

Von der Taborstraße zur Großen Mohrengasse ist eine einspurige, als Einbahn geführte, Straße<br />

erforderlich. Eine Haltespur (mehrfach nutzbare Vorfahrt) ist entweder nördlich oder südlich dieser<br />

Fahrspur herzustellen. Die erwartete Verkehrsfrequenz ist gering, eine niveaugleiche Integr<strong>at</strong>ion<br />

der Fahrbahn in die Oberflächengestaltung wird angestrebt.<br />

Weiters ist ein Radweg entlang der Unteren Donau Straße erforderlich.<br />

Ein Haupteingang mit PKW-Vorfahrt am Vorfeld Untere Donaustraße entspricht im Übrigen der<br />

Vorstellung des Auslobers. Für eine andere Lage des Haupteingangs, beispielsweise an der<br />

Taborstraße, wäre der Nachweis der Funktionalität zu führen.<br />

Seite 9 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Umgestaltung Taborstraße<br />

Es ist davon auszugehen, dass die vorhandene Gleistrasse erhalten bleibt. Für den Wettbewerb<br />

ist eine Verbreiterung des Gehsteigs in der Taborstraße bis zum Gleiskörper der Straßenbahn zu<br />

Lasten der Parkspur anzunehmen.<br />

Ein- und Ausfahrten der Liegenschaft<br />

An der Taborstraße sind Ein- und Ausfahrten auf ein Minimum zu beschränken und an der nördlichen<br />

Grundstücksgrenze anzuordnen.<br />

Die Ein- und Ausfahrt der PKW– Garage ist möglichst in der Großen Mohrengasse herzustellen,<br />

wobei für die Ausfahrt ein Rechtsabbiegegebot zur Unteren Donaustraße zweckmäßig ist damit<br />

kein Zus<strong>at</strong>zverkehr im angrenzenden Wohngebiet entsteht.<br />

Auch für die Anlieferung und Entsorgung ist die Zufahrt in der Großen Mohrengasse am Zweckmäßigsten.<br />

Die Ausfahrt in die Taborstraße erfolgt dann nach Rechts.<br />

Schwedenbrücke<br />

Die Schwedenbrücke verbindet die Taborstraße mit der Inneren Stadt und dem ÖV-Knoten<br />

Schwedenpl<strong>at</strong>z. Im Vorfeld der Wettbewerbsauslobung wurden Überlegungen zur Attraktivierung<br />

der Fußwegverbindung (Überdachung etc.) angestellt. Die Umgestaltung der Schwedenbrücke<br />

ist n i c h t Gegenstand des Wettbewerbs.<br />

Seite 10 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Taborstraße<br />

Die Taborstraße ist eine Einkaufsstraße von großer regionaler Bedeutung. Daraus resultieren die<br />

Forderung nach einer belebten Erdgeschosszone und die Beschränkung von Ein- und Ausfahrten<br />

auf ein Minimum.<br />

Die Taborstraße wird eine Attraktivierung durch die Verbreiterung des Gehsteigs bis zum Gleiskörper<br />

der Straßenbahn erfahren. Eine Arkadierung entlang der Taborstraße wird nicht angestrebt.<br />

7,8 m<br />

Seite 11 aufgabenstellung.doc<br />

7,0 m<br />

6,2 m<br />

3,50<br />

5,6 m<br />

Belebte Erdgeschosszone an der Taborstraße<br />

Große Mohrengasse<br />

5,1 m ü. WN<br />

Belebte Erdgeschosszone<br />

Nutzungen niveaugleich<br />

mit Strasse<br />

7,8 m ü. WN<br />

5,1 m ü. WN<br />

In der Großen Mohrengasse überwiegt die Wohnnutzung. Durch die Neubebauung darf es nicht<br />

zu einer Verschlechterung im Bezug auf Belichtung und Versch<strong>at</strong>tung kommen.<br />

Auf Grund der Bestimmungen der Bauordnung für Wien wird die zulässige Gebäudehöhe in der<br />

Großen Mohrengasse durch den Abstand der Baulinien zueinander beschränkt. Ein Abrücken<br />

des geplanten Baukörpers bzw. der Baulinie auf eine mittlere Distanz von 15 m zur gegenüberliegenden<br />

Baulinie erscheint auch im Rahmen eines städtebaulichen Schwerpunkts sinnvoll,<br />

ebenso in weiterer Folge die Verbreiterung des Gehsteigs. Weiters wird die Zufahrt zur Garage<br />

durch einen größeren Kurvenradius verbessert.<br />

5,5 m<br />

5,1 m<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Bauliche Ausnutzbarkeit.<br />

Es ist beabsichtigt die Bebauungsbestimmungen auf das Ergebnis des<br />

Wettbewerbs nachzuführen.<br />

Die Gebäudehöhe kann sich am benachbarten Media-Tower orientieren, sollte<br />

aber dessen Höhe (79,10 m über Wiener Null) nicht wesentlich überschreiten.<br />

Die Neubebauung soll eine höhere BGF als das Bestandsobjekt erreichen.<br />

Die 2-Stunden-Versch<strong>at</strong>tung von Fassaden muss zumindest gleichwertig<br />

der dem Bestand ausfallen.<br />

Die Gebäudehöhe h<strong>at</strong> sich am Media-Tower zu orientieren.<br />

BGF-Zielvorgabe<br />

In der ersten Wettbewerbsstufe wird kein konkretes Raumprogramm vorgegeben. Die Zielvorgabe<br />

für die Fläche bezieht sich daher auf die BGF (Bruttogrundfläche) über Niveau.<br />

Das Bestandsobjekt weist eine BGF über Niveau von 25.700 m² auf. Die Neubebauung soll eine<br />

höhere BGF als das Bestandsobjekt erreichen. Die Stadtbildverträglichkeit eines, den Bestand<br />

überschreitenden Bauvolumens, ist mit der städtebaulichen Einfügung und der Qualität des Entwurfs<br />

nachzuweisen.<br />

Bebauungsbestimmungen<br />

Die im Umfeld des Wettbewerbsgebietes festgesetzten Bauklassen erhalten ihre Gültigkeit.<br />

Im Wettbewerbsgebiet ist an der nördlichen Liegenschaftsgrenze im Übergang zur bestehenden<br />

Bebauung in einer Tiefe von mindestens 10 m eine der Bauklasse IV entsprechende Gebäudehöhe<br />

zu wählen. Die Gesimskanten der Bestandsgebäude sollen aufgenommen werden. Der<br />

Lichteinfall in die Innenhöfe der nördlich angrenzenden Liegenschaften ist durch ein lokales Abrücken<br />

der Bebauung zu verbessern.<br />

Seite 12 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

BK V<br />

BK V<br />

BK VI<br />

Bebauungsbestimmungen<br />

Seite 13 aufgabenstellung.doc<br />

Taborstraße<br />

H=26 H=21<br />

H=26+7,5m<br />

z. B.<br />

BK V<br />

z. B.<br />

BK VI<br />

Untere Donaustraße<br />

BK IV<br />

Grundstücksgrenze<br />

Lichthof<br />

5,50<br />

Große Mohrengasse<br />

H=26+7,5m<br />

H=21+7,5m<br />

H=16m<br />

H=26m H=16m H=16m<br />

BK IV<br />

BK IV<br />

Die Gebäudehöhe im übrigen Wettbewerbsgebiet kann unter Berücksichtigung der folgenden<br />

vier Bedingungen frei gewählt werden:<br />

1. Zulässige Gebäudehöhe gemäß § 75 (4) Wiener Bauordnung<br />

2. Städtebaulicher Schwerpunkt gemäß § 75 (4a) Wiener Bauordnung<br />

3. 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten gemäß Hochhausrichtlinie „Hochhäuser für Wien“ gleichwertig<br />

dem Bestandsobjekt<br />

4. Gebäudehöhe h<strong>at</strong> sich am benachbarten Media-Tower zu orientieren<br />

Die Stadt Wien beabsichtigt, den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan unter Zugrundelegung<br />

des Wettbewerbsergebnisses (und der weiteren Verfahrensschritte) festzusetzen.<br />

Zulässige Gebäudehöhe gemäß § 75 (4) Wiener Bauordnung<br />

Auszug aus der Wiener Bauordnung:<br />

Bauliche Ausnützbarkeit der Bauplätze<br />

§ 75 Bauklasseneinteilung, zulässige Gebäudehöhe<br />

(1) Die Bauklasseneinteilung setzt die Gebäudehöhe [...] fest.<br />

(2) Die Gebäudehöhe h<strong>at</strong> [...] zu betragen:<br />

in Bauklasse I mindestens 2,5 m, höchstens 9 m<br />

in Bauklasse II mindestens 2,5 m, höchstens 12 m<br />

in Bauklasse III mindestens 9 m, höchstens 16 m<br />

in Bauklasse IV mindestens 12 m, höchstens 21 m<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

in Bauklasse V mindestens 16 m, höchstens 26 m<br />

(3) In der Bauklasse VI beträgt die Gebäudehöhe mindestens 26 m; der Bebauungsplan<br />

h<strong>at</strong> die einzuhaltenden Gebäudehöhen innerhalb zweier Grenzmaße festzusetzen.<br />

(4) Bei Gebäuden an der Baulinie, Straßenfluchtlinie, Verkehrsfluchtlinie oder der diesen<br />

Fluchtlinien zunächstgelegenen Baufluchtlinie darf, auch wenn sich nach den Bebauungsbestimmungen<br />

eine größere Gebäudehöhe ergäbe, an diesen Linien die Gebäudehöhe<br />

nicht mehr betragen als:<br />

a) in der Bauklasse I und II das um 2 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser<br />

Fluchtlinien;<br />

b) in der Bauklasse III das um 3 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinien;<br />

c) in der Bauklasse IV bei einem Abstand dieser Fluchtlinien bis 15 m das um 3 m<br />

vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinien, bei einem Abstand dieser<br />

Fluchtlinien von mehr als 15 m das um 4 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser<br />

Fluchtlinien;<br />

d) in der Bauklasse V und VI das doppelte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinien.<br />

Bei ungleichem Abstand dieser Fluchtlinien gilt für diese Berechnung das mittlere Maß.<br />

Sind für gegenüberliegende Grundflächen verschiedene Bauklassen festgesetzt, ist für<br />

die Bemessung der Gebäudehöhe die Regelung für die niedrigere Bauklasse anzuwenden.<br />

Ist für Grundflächen an einer Straßenseite keine Bauklasse festgesetzt, ist für<br />

die Bemessung der Gebäudehöhe die Regelung der an der anderen Straßenseite festgesetzten<br />

Bauklasse anzuwenden. Ist für Grundflächen an beiden Straßenseiten keine<br />

Bauklasse festgesetzt, gelten die Bestimmungen der lit. d.<br />

(4a) ...<br />

(5) Ergibt sich bei Anwendung der Bestimmung des Abs. 4 für Eckbauplätze eine verschiedene<br />

Höhe der Hauptfronten, so ist die größere Höhe auf eine Länge von höchstens<br />

15 m auch für die andere Hauptfront zulässig.<br />

...<br />

Gebäudehöhe gemäß Wiener Bauordnung<br />

Seite 14 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

28,5m<br />

21m<br />

18m<br />

16m<br />

Seite 15 aufgabenstellung.doc<br />

13m<br />

15m<br />

17m<br />

Gebäudehöhe an der Großen Mohrengasse in Abhängigkeit der Straßenbreite<br />

Gemäß § 75 (4) bestimmt der Fluchtlinienabstand in der Großen Mohrengasse die Gebäudehöhe<br />

→ Gebäudehöhe = Fluchtlinienabstand + 3 m<br />

Städtebaulicher Schwerpunkt<br />

Auszug aus der Wiener Bauordnung:<br />

Bauliche Ausnützbarkeit der Bauplätze<br />

§ 75 Bauklasseneinteilung, zulässige Gebäudehöhe<br />

...<br />

(4a) Beschränkungen, die sich aus Abs. 4 ergeben, gelten nicht bei Gebäuden auf Grundflächen,<br />

auf denen nach dem Bebauungsplan ein städtebaulicher Schwerpunkt gesetzt<br />

werden soll (§ 5 Abs. 4 lit. a), wenn für Aufenthaltsräume, die nach den Bebauungsbestimmungen<br />

auf Liegenschaften im Nahbereich zulässig sind, zumindest der<br />

seitliche Lichteinfall gewährleistet ist.<br />

...<br />

Lichtprisma 45° erforderlich. Eine seitliche Verschwenkung dieses Lichtprismas bis 30° ist zulässig.<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Seite 16 aufgabenstellung.doc<br />

30°<br />

Taborstraße<br />

30° Hochhaus<br />

Untere Donaustraße<br />

30°<br />

Große Mohrengasse<br />

Städtebaulicher Schwerpunkt<br />

Exemplarische Ermittlung eines möglichen Hochhausstandortes aufgrund des Lichteinfalls (Lichtprisma)<br />

2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten<br />

Auszug Hochhausrichtlinie „Hochhäuser in Wien“<br />

4. Bei mittlerem Sonnenstand (21. März) darf die Besch<strong>at</strong>tung der Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

bestehender Objekte oder gewidmeter Fassadenflächen den „2-Stunden-<br />

Sch<strong>at</strong>ten“ nicht übersteigen.<br />

Ergänzend wird bestimmt, dass für die Ermittlung des 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>tens nur Gebäude (bzw.<br />

Gebäudeteile) über 35 m Höhe heranzuziehen sind und der Sch<strong>at</strong>tenwurf auf Erdgeschosszonen<br />

vernachlässigt werden kann.<br />

Zur Ermittlung des 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>tens kann folgendes Diagramm aber auch jedes gängigen<br />

CAD-Programme herangezogen werden (Wien: 48° 12’ 45“ nördlicher Breite, 16° 22’ 48“ östlicher<br />

Länge, GMT+1, keine Sommerzeit).<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Sonnenstandsdiagramm: Sch<strong>at</strong>tenwurf eines 80 m Stabes (vgl. Extranet)<br />

Seite 17 aufgabenstellung.doc<br />

UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1


AUFGABENSTELLUNG<br />

Eine weitere Methode stellt der „Konstruktionsbeschrieb“ aus der „Anleitung zur Bestimmung des<br />

Sch<strong>at</strong>tenverlaufs von hohen Gebäuden“ der Stadt Zürich dar. Die Winkelangaben wurden auf<br />

den Standort Wien umgerechnet.<br />

Konstruktionsbeschreibung:<br />

Schritt 1: Ermittlung der Sch<strong>at</strong>ten<br />

für jede Stunde von 7 Uhr bis 17 Uhr<br />

Sch<strong>at</strong>tenlänge L = Gebäudehöhe H x cot β<br />

Im Grundriss Sch<strong>at</strong>tenlänge L im Winkel α zu Norden<br />

ab den entsprechenden Gebäudeecken einzeichnen<br />

Schritt 2: Ermittlung des 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>tens<br />

Schnittpunkt der Sch<strong>at</strong>ten in 2-Stunden-Intervallen<br />

bestimmen, also des Sch<strong>at</strong>tens um 7 Uhr mit dem<br />

Sch<strong>at</strong>ten um 9 Uhr usw.<br />

Verbinden der einzelnen Sch<strong>at</strong>tenpunkte und einzeichnen<br />

des Sch<strong>at</strong>tens<br />

Uhrzeit:<br />

Seite 18 aufgabenstellung.doc<br />

α β<br />

tan β 1 / tan β Beispiel für 80m Geb.höhe:<br />

horizontaler<br />

Faktor für<br />

Sonnenwinkel Sonnenstand<br />

Sch<strong>at</strong>tenlänge Sch<strong>at</strong>tenlänge = H / tan β<br />

6:00 96,3 0°<br />

7:00 84,6 12,8 ° 0,23 4,40 352 m<br />

8:00 72 21,7 ° 0,40 2,51 201 m<br />

9:00 58,2 29,7 ° 0,57 1,75 140 m<br />

10:00 42,8 36,2 ° 0,73 1,37 109 m<br />

11:00 25,3 40,6 ° 0,86 1,17 93 m<br />

12:00 6,3 41,8 ° 0,89 1,12 89 m<br />

13:00 12,7 40,6 ° 0,86 1,17 93 m<br />

14:00 30,2 36,2 ° 0,73 1,37 109 m<br />

15:00 45,6 29,7 ° 0,57 1,75 140 m<br />

16:00 59,4 21,7 ° 0,40 2,51 201 m<br />

17:00 72 12,8 ° 0,23 4,40 352 m<br />

18:00 83,7 0°<br />

[Tabelle Uhrzeit / Azimut α / Sonnenhöhe β]<br />

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AUFGABENSTELLUNG<br />

Exemplarische Sch<strong>at</strong>tenermittlung<br />

vgl. Untersuchung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten, Hans Lechner ZT GmbH<br />

Die Auswirkungen der 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten-Bedingung erschließen sich dem Ungeübten nicht<br />

unmittelbar. Zur Verdeutlichung wird daher im Folgenden eine exemplarische Sch<strong>at</strong>tenermittlung<br />

durchgeführt, die Rückschlüsse auf andere Baukörperkonfigur<strong>at</strong>ionen erlaubt.<br />

Sch<strong>at</strong>tenwurf eines „Ideal-Baukörpers“ am 21. März<br />

Seite 19 aufgabenstellung.doc<br />

Es wird einen „Ideal-Baukörper“, der auf die<br />

maßgeblichen Fassaden in der Taborstraße<br />

und der Großen Mohrengasse keinen Sch<strong>at</strong>ten<br />

wirft, der länger als 2 Stunden an einer bestimmten<br />

Stelle verbleibt, dargestellt. Dieser<br />

„Ideal-Baukörper“ wird aus Tangenten aufgespannt,<br />

die den Sonnenstrahlen im Intervall von<br />

2 Stunden entsprechen:<br />

07:00 Uhr – 09:00 Uhr / 08:00 Uhr – 10:00 Uhr<br />

/ 09:00 Uhr – 11:00 Uhr / 10:00 Uhr – 12:00<br />

Uhr / 11:00 Uhr – 13:00 Uhr / 12:00 Uhr –<br />

14:00 Uhr / 13:00 Uhr – 15:00 Uhr / 14:00 Uhr<br />

– 16:00 Uhr / 15:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />

Für andere Positionen auf dem Baupl<strong>at</strong>z ergeben<br />

sich andere „Ideal-Baukörper“. Die Höhe<br />

von „Ideal-Baukörpern“ spielt keine Rolle.<br />

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AUFGABENSTELLUNG<br />

2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten des Bestandsobjektes<br />

vgl. Untersuchung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten, Hans Lechner ZT GmbH<br />

Sch<strong>at</strong>tenwurf des Bestandsobjektes am 21. März<br />

Seite 20 aufgabenstellung.doc<br />

Die 2-Stunden-Berechnung für das Bestandsobjekt<br />

zeigt, dass eine länger als 2 Stunden<br />

dauernde Versch<strong>at</strong>tung von Fassadenteilen in<br />

der Taborstraße und in der Großen Mohrengasse<br />

auftritt.<br />

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AUFGABENSTELLUNG<br />

Optimierung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten<br />

Die Erfüllung der Hochhausrichtlinie ist eine Widmungsvoraussetzung. Die 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten-<br />

Bestimmung aus der Hochhausrichtlinie wird angesichts der Versch<strong>at</strong>tung durch das Bestandsobjektes<br />

dahingehend interpretiert, dass jede über den bereits vorhandenen 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten<br />

hinausgehende 2-Stunden-Versch<strong>at</strong>tung unzulässig ist. Der 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten durch die Neubebauung<br />

darf jeweils eine gleichwertige Versch<strong>at</strong>tungsfläche in der Großen Mohrengasse und<br />

in der Taborstraße aufweisen. Als Indik<strong>at</strong>or für die Gleichwertigkeit wird die Fassadenlänge der<br />

2-Stunden-Versch<strong>at</strong>tung herangezogen.<br />

Fassadenlänge der Versch<strong>at</strong>tung der Großen Mohrengasse durch das Bestandsobjekt zwischen 15:00 und 17:00 Uhr<br />

Fassadenlänge der Versch<strong>at</strong>tung der Taborstraße durch das Bestandsobjekt zwischen 08:00 und 10:00 Uhr<br />

Seite 21 aufgabenstellung.doc<br />

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AUFGABENSTELLUNG<br />

Raumprogramm.<br />

Für die erste Wettbewerbsstufe wird kein Raumprogramm vorgegeben. Die Vorgabe des Raumprogramms<br />

erfolgt zu Beginn der zweiten Wettbewerbsstufe.<br />

Es sind zusammenhängende Büroflächen von mindestens 450 m² herzustellen, Geschossflächen<br />

unter 450 m² Büronutzfläche sind zu vermeiden.<br />

Farbcode für die Plandarstellung:<br />

Büronutzung .................................................................. Farbcode hellgrün<br />

Handel, Dienstleistung, Gastronomie ........................... Farbcode orange<br />

Konferenzzentrum ......................................................... Farbcode mittelgrün<br />

Tiefgarage ..................................................................... Farbcode grau<br />

Erschließung ................................................................. Farbcode hellgelb.<br />

Sanitärräume ................................................................ Farbcode blau<br />

Anlieferung, Ladehof ..................................................... Farbcode grau<br />

Haustechnik .................................................................. Farbcode hellrot<br />

Seite 22 aufgabenstellung.doc<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

1. Auslober<br />

2. Art und Gegenstand des Verfahrens<br />

3. Termine<br />

4. Teilnehmer<br />

5. Verfahrensregeln<br />

6. Gewinner, Preise<br />

7. Absichtserklärung des Auslobers<br />

8. Vorprüfung<br />

9. Vorgehen der Jury<br />

10. Jury<br />

11. Beurteilungskriterien<br />

12. Einzureichende Unterlagen – <strong>Stufe</strong> 1<br />

13. Einzureichende Unterlagen – <strong>Stufe</strong> 2<br />

14. Rückfragebeantwortung, Colloquium<br />

15. Abgabe der Wettbewerbsprojekte<br />

16. Eigentums- und Urheberrecht<br />

17. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse<br />

wettbewerb<br />

pr<strong>at</strong>erstrasse 1<br />

Die Verfahrensbestimmungen für die <strong>Stufe</strong> 2 des Wettbewerbsverfahrens sind KURSIV dargestellt.<br />

Der Auslober behält sich eine Präzisierung der Textpassagen zur <strong>Stufe</strong> 2 vor und wird<br />

diese zu Beginn der <strong>Stufe</strong> 2 bekannt geben.<br />

Seite 1 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

1. Auslober<br />

UNIQA Versicherungen AG<br />

A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21<br />

Wettbewerbsbüro:<br />

HANS LECHNER ZT-GmbH<br />

A-1070 Wien, Lerchenfelderstraße 65<br />

Arch. Günther STEFAN<br />

Das Wettbewerbsbüro fungiert als Kontaktstelle. Teilnahmeanträge, Fragestellungen etc. sind an<br />

das Wettbewerbsbüro zu richten, ebenso sind die Wettbewerbsbeiträge hier einzureichen.<br />

2. Art und Gegenstand des Verfahrens<br />

Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Neubau am Standort Pr<strong>at</strong>erstraße 1, 1020 Wien.<br />

Der Wettbewerb wird als zweistufiger, geladener Wettbewerb ausgelobt.<br />

<strong>Stufe</strong> 1<br />

In der 1. Wettbewerbsstufe sind von den Teilnehmern grundsätzliche Lösungsansätze für die<br />

Wettbewerbsaufgabe zu entwickeln.<br />

Die eingereichten Beiträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Diese Beurteilung h<strong>at</strong><br />

die Auswahl von 3 Teilnehmern für die <strong>Stufe</strong> 2 zum Ziel.<br />

<strong>Stufe</strong> 2<br />

In der <strong>Stufe</strong> 2 werden die Lösungsansätze aus der <strong>Stufe</strong> 1 konkretisiert. Die Jury gibt hierzu<br />

Empfehlungen ab.<br />

Es ist nicht vorgesehen, vor Abschluss des Wettbewerbsverfahrens die Wettbewerbsprojekte<br />

bzw. Teilnehmer zu veröffentlichen.<br />

3. Termine<br />

<strong>Stufe</strong> 1<br />

• Ausgabe der Unterlagen zur <strong>Stufe</strong> 1 ...............................................................29. Oktober 2004<br />

• Colloquium mit Ortsbegehung<br />

ab 12:00 Uhr, Treffpunkt Foyer Uniqa Tower Untere Donaustraße 21 ..... 10. November 2004<br />

• Abgabetermin <strong>Stufe</strong> 1<br />

bis 17:00 Uhr im Wettbewerbsbüro .............................................................. Ende Jänner 2005<br />

• Projekt-Präsent<strong>at</strong>ion in der Jurysitzung zur <strong>Stufe</strong> 1<br />

Ort und Uhrzeit werden gesondert bekannt gegeben ............................... 14./15. Februar 2005<br />

<strong>Stufe</strong> 2<br />

Die Termine werden mit Beginn der 2. <strong>Stufe</strong> festgelegt<br />

Seite 2 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

4. Teilnehmer<br />

DELUGAN MEISSL ZT GmbH<br />

A-1040 Wien, Mittersteig 13/4<br />

Architekt Univ.-Prof. Mag. arch. Hans HOLLEIN<br />

A-1040 Wien, Argentinierstraße 36<br />

HOLZBAUER + Partner ZT GmbH<br />

A-1050 Wien, Arbeitergasse 3<br />

INGENHOVEN OVERDIEK Architekten<br />

D-40221 Düsseldorf, Plange Mühle 1<br />

MURPHY JAHN Architects<br />

35 East Wacker Drive, 3 rd Floor, Chicago, Illinois 60601, USA<br />

Architectes Univ.-Prof. Mag. arch. Françoise-Hélène JOURDA<br />

F-75011 Paris, 9-11 Passage Bullourde<br />

Architekt Dipl.-Ing. Adolf KRISCHANITZ<br />

A-1060 Wien, Getreidemarkt 1/13<br />

Architekt Mag. arch. Paul KATZBERGER<br />

A-1040 Wien, Paulanergasse 13<br />

Architekt Mag. arch. Ernst Walter MAYR<br />

A-1090 Wien, Alserbachstraße 4/19<br />

Rafael MONEO<br />

Cinca 5, Madrid 28002<br />

Jean NOUVEL<br />

F-75011 Paris, 10 Cité d’Angoulême<br />

Architekt Mag. arch. Gustav PEICHL<br />

A-1010 Wien, Opernring 4<br />

Richard ROGERS Partnership<br />

Thames Wharf, Rainville Road, London W6 9HA<br />

Seite 3 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

5. Verfahrensregeln<br />

• Rechts- und Verfahrensgrundlage sind diese Verfahrensbestimmungen als Vereinbarung im<br />

Sinn der Auslobung.<br />

• Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt der Wettbewerbsteilnehmer sämtliche<br />

in der Ausschreibung enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen an und unterwirft<br />

sich diesen. Er ist damit bis zur Bekanntgabe der Jury-Entscheidung (nach der <strong>Stufe</strong> 2!) zur<br />

Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet.<br />

• Die Jury-Entscheidungen sind unanfechtbar.<br />

• Als Gerichtsstand gilt Wien als Sitz des Auslobers. Es gilt österreichisches Recht.<br />

• Die Verfahrenssprache ist deutsch. Sämtliche Teile eines eingereichten Beitrages müssen in<br />

deutscher Sprache beschriftet bzw. abgefasst sein. Ausnahme: Projekt-Präsent<strong>at</strong>ionen vor<br />

der Jury können auch in englischer Sprache erfolgen.<br />

Die deutsche Fassung sämtlicher Unterlagen im Wettbewerbsverfahren ist maßgeblich.<br />

6. Gewinner, Preise<br />

Die Jury führt eine Reihung der Wettbewerbsprojekte bis zum 3. Rang durch:<br />

1. Rang = Gewinner .......................................................... netto EUR 50.000,—<br />

2. Rang ..............................................................................netto EUR 50.000,—<br />

3. Rang ..............................................................................netto EUR 50.000,—<br />

Aufwandsentschädigung für die übrigen<br />

Teilnehmer an der <strong>Stufe</strong> 1, pro Teilnehmer jeweils ........... netto EUR 15.000,—<br />

Aufwandsentschädigungen und Preisgelder werden, unbeschadet etwaiger Vereinbarungen<br />

zwischen Wettbewerbsteilnehmern und Dritten, ausschließlich an die geladenen Teilnehmer<br />

gegen Rechnungslegung (Rechnungsanschrift = Auslober) auf ein Konto mit Fälligkeit 30 Tage<br />

netto zur Anweisung gebracht, vorausgesetzt, die geforderten Leistungen wurden vollständig und<br />

termingerecht erbracht.<br />

7. Absichtserklärung<br />

Des Auslober beabsichtigt, den Gewinner mit der weiteren Planung, jedenfalls bis zur Einreichplanung<br />

zu beauftragen. Das Preisgeld gem. Pkt. 6 wird vom zu vereinbarenden Honorar in Abzug<br />

gebracht.<br />

8. Vorprüfung<br />

Die Vorprüfung erfolgt durch<br />

• Hans Lechner ZT GmbH<br />

• Rosinak & Partner ZT GmbH<br />

• Vasko & Partner ZT GmbH<br />

• Dr. Harald Meixner<br />

und wird gegebenenfalls durch weitere Fachleute ergänzt. Alle an der Vorprüfung Beteiligten<br />

sind zur strikten Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch die<br />

Jury verpflichtet.<br />

Seite 4 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

Der Vorprüfungsk<strong>at</strong>alog umfasst:<br />

• Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen<br />

• Vollständigkeit der Leistungen<br />

• Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms<br />

• Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben<br />

• Nachvollzug Flächen- und Kub<strong>at</strong>urermittlung, Kennwerte<br />

• Nachvollzug der Versch<strong>at</strong>tung<br />

9. Vorgehen der Jury<br />

Grundsätze der Jury<br />

• Die Jury setzt sich aus den in der Auslobung genannten Juroren zusammen.<br />

• Die Jury ist zur Objektivität verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber<br />

dem Auslober und den Teilnehmern.<br />

• Die Jury und deren einzelne Mitglieder sind weisungsfrei.<br />

• Die Juroren üben ihre Funktion in allen Abschnitten des Verfahrens persönlich aus.<br />

Aufgaben der Jury<br />

Die Aufgaben der Jury sind insbesondere<br />

• die Beurteilung der Projekte,<br />

• die Auswahl der Projekte und<br />

• die Abgabe von Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrensergebnisses an den Auslober.<br />

Geheimhaltungspflicht<br />

Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Endergebnisses sind alle Vorprüfer<br />

und Jurymitglieder sowie sonstige Personen, die bei den Jurysitzungen, wenn auch nur kurzfristig,<br />

anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller<br />

Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Verfahren verpflichtet.<br />

Ständige Beschlussunfähigkeit der Jury<br />

• Fallen noch vor Zusammentritt der Jury so viele Juroren und an deren Stelle getretene Ers<strong>at</strong>zjuroren<br />

nicht nur vorübergehend aus, dass die Jurierung mangels Beschlussfähigkeit<br />

zumindest in absehbarer Zeit nicht mehr möglich ist, so h<strong>at</strong> der Auslober die Jury für ständig<br />

beschlussunfähig zu erklären und eine neue Jury zu bestellen.<br />

• Alle Teilnehmer sind vom Auslober von der ständigen Beschlussunfähigkeit der Jury und<br />

den zur Nachbestellung in Aussicht genommenen Juroren und Ers<strong>at</strong>zjuroren in Kenntnis zu<br />

setzen und aufzufordern, binnen einer festgelegten Frist, die 14 Tage nicht unterschreiten<br />

darf, eine allenfalls bestehende Unvereinbarkeit ihrer Teilnahme mit der Bestellung eines<br />

der in Aussicht genommenen Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren bekannt zu geben.<br />

• Werden berechtigte Unvereinbarkeiten geltend gemacht, so sind diese vom Auslober zu<br />

berücksichtigen und neue Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren zur Nominierung in Aussicht zu stellen<br />

und das Bestehen von Ausschließungsgründen erneut abzufragen.<br />

Seite 5 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

Wird innerhalb der festgelegten Frist von keinem der Teilnehmer eine berechtigte Unvereinbarkeit<br />

geltend gemacht, so h<strong>at</strong> der Auslober die Nachbestellung der Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren<br />

bekannt zu geben.<br />

Juryprotokoll<br />

Über den Verlauf der Jurysitzung ist vom Schriftführer laufend Protokoll zu führen. Das vom<br />

Schriftführer vorgelegte Protokoll ist zum Zeichen der Genehmigung von allen Jurymitgliedern<br />

vor dem Ende der Jurysitzung zu unterfertigen. Das Protokoll wird nach Vorliegen des Verfahrensergebnisses<br />

öffentlich zugänglich gemacht.<br />

Das Protokoll ist grundsätzlich ein Résuméprotokoll und h<strong>at</strong> insbesondere zu enthalten:<br />

1. Ort, Zeit, Dauer und Unterbrechungen der Sitzungen sowie auswärtige Besichtigungen,<br />

2. ein vollständiges Verzeichnis der Anwesenden, insbesondere der jeweils Stimmberechtigten<br />

und der Abwesenden unter Anführung allfällig bekannter Verhinderungsgründe,<br />

3. die Namen des jeweils Vorsitzenden und des Schriftführers,<br />

4. die Darstellung des bei der Beurteilung angewandten Verfahrens in all seinen Phasen,<br />

5. die wörtliche Protokollierung einzelner Verhandlungsteile, wenn dies die Mehrheit der<br />

anwesenden stimmberechtigten Jurymitglieder verlangt,<br />

6. die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gebrachten Anträge, das ziffernmäßige Ergebnis<br />

der Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse,<br />

7. neben dem ziffernmäßigen auch das namentliche Ergebnis einer Abstimmung, wenn<br />

dies mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Jurymitglieder verlangt,<br />

8. die verbale Beurteilung der Projekte und die Begründung der Juryentscheidungen,<br />

9. das Wettbewerbsergebnis in übersichtlicher Form,<br />

10. die Empfehlungen der Jury an den Auslober.<br />

Seite 6 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

10. Jury<br />

• Architekt Dr. h.c. Theo HOTZ, Zürich<br />

Vertretung: Architekt Prof. Peter BERGER, Zürich<br />

• Dipl. Arch. ETH SIA BSA Franz EBERHARD, Amt für Städtebau der Stadt Zürich<br />

Vertretung: Prof. Dipl.-Ing. Egbert KOSSAK, ehem. Oberbaudirektor Hamburg<br />

• Architekt Dipl.-Ing. Heinz NEUMANN<br />

Vertretung: Mag. arch. Martin KOHLBAUER<br />

• Architekt Dipl.-Ing. Dieter HAYDE<br />

• Präsident Herbert SCHIMETSCHEK, Eigentümervertreter Austria Versicherungsverein<br />

• Generaldirektor Dr. Konstantin KLIEN, UNIQA<br />

Vertretung: Dr. Andreas BRANDSTETTER, UNIQA<br />

• Vorstandsdirektor Dr. Gottfried WANITSCHEK, UNIQA<br />

Vertretung: Dr. Andreas BRANDSTETTER, UNIQA<br />

• Vorstandsdirektor Günther SALLABERGER<br />

• Stadtr<strong>at</strong> Dipl.-Ing. Rudolf SCHICKER, Stadt Wien<br />

Vertretung: Frau Dipl.-Ing. Georgine ZABRANA<br />

• Univ.-Prof. Dr. Arnold KLOTZ, Bereichsdirektor Stadtplanung<br />

Vertretung: Dipl.-Ing. Otto FREY, MD-BD Gruppe Planung<br />

• Dipl.-Ing. Josef MATOUSEK, Leiter der Magistr<strong>at</strong>sabteilung 19<br />

Vertretung: Herr Dipl.-Ing. Robert KNIFACZ<br />

• Dipl.-Ing. Klaus VATTER, Leiter der Magistr<strong>at</strong>sabteilung 21 A<br />

Vertretung: Dipl.-Ing. Bernhard MACKERLE, Sen<strong>at</strong>sr<strong>at</strong> Magistr<strong>at</strong>sabteilung 21<br />

• Gerhard KUBIK, Bezirksvorsteher Wien Leopoldstadt<br />

Vertretung: Herr Rudolf KAUBA, stellvertretender Bezirksvorsteher<br />

Konstituierung:<br />

Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgte am 14. Oktober 2004 in Räumlichkeiten der<br />

UNIQA, Untere Donaustraße 21, 1020 Wien.<br />

Die Jury wählte aus ihrer Mitte:<br />

• zum Vorsitzenden, Dipl. Arch. ETH SIA BSA Franz EBERHARD<br />

• als stellvertretende Vorsitzende, Architekt Heinz NEUMANN<br />

• zum Schriftführer, Vorstandsdirektor Dr. Gottfried WANITSCHEK<br />

Seite 7 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

11. Beurteilungskriterien<br />

Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden von der Jury nach folgenden Kriterien bewertet:<br />

Städtebauliche Lösung<br />

Baukünstlerische Lösung<br />

Funktionelle Lösung<br />

Wirtschaftlichkeit in Bau, Betrieb und Erhaltung<br />

12. Einzureichende Unterlagen – <strong>Stufe</strong> 1<br />

Es wird erwartet, dass die einzureichenden Arbeiten so ausgearbeitet sind, dass der grundsätzliche<br />

Lösungsans<strong>at</strong>z mit hinreichender Deutlichkeit ablesbar ist.<br />

Bl<strong>at</strong>t 1<br />

200 x 90 cm<br />

vorgegebenes Layout<br />

Bl<strong>at</strong>t 2<br />

200 x 90 cm<br />

• Lageplan mit Dachdraufsichten und Freiflächengestaltung M 1 : 500<br />

mit Nachweis Erfüllung des städtebaulichen Schwerpunkts (30° Linien seitlicher Lichteinfall)<br />

• Grundrisse M 1 : 500<br />

Die Funktionsbereiche sind entsprechend dem vorgegebenen Farbschema anzulegen (siehe Raumprogramm)<br />

• wesentliche Ansichten und Schnitte M 1 : 500<br />

• Ansichtstreifen Donaukanal 1 : 500<br />

• Nachweis 2-Stundensch<strong>at</strong>ten in Anlehnung an S. 17/18 <strong>Aufgabenstellung</strong><br />

• freie Darstellungen zur weiteren Klarstellung des Projektes nach Wunsch des Verfassers<br />

• Pflichtperspektiven von 2 vorgegebenen Standpunkten (vgl. Extranet)<br />

• einfaches Baumassenmodell 1 : 500<br />

als Eins<strong>at</strong>zmodell gemäß Modellbauplan (Extranet)<br />

• Heftmappe mit folgendem Inhalt (Form<strong>at</strong> DIN A4 hoch):<br />

* Logo auf dem Deckbl<strong>at</strong>t<br />

* Kernaussagen zum Konzept auf exakt 1 Seite (A4)<br />

* Erläuterungsbericht auf max. 5 Seiten (A4)<br />

* BGF, BRI und Hüllfläche auf Formbl<strong>at</strong>t 1<br />

• D<strong>at</strong>enträger (CD-ROM):<br />

* Renderings<br />

* Logo<br />

* Formbl<strong>at</strong>t 1<br />

Formalia:<br />

• Die geforderten Planinhalte sind auf maximal 2 Blättern des Form<strong>at</strong>es 200 x 90 cm (Querform<strong>at</strong>)<br />

darzustellen.<br />

• Für das Bl<strong>at</strong>t 1 ist ein Layout verbindlich vorgegeben.<br />

• Die Pläne sind auf Papier, gerollt, abzugeben.<br />

Seite 8 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

• Die geforderten Maßstäbe sind einzuhalten.<br />

• Die Funktionsbereiche sind in Grundrissdarstellungen entsprechend dem vorgegebenen<br />

Farbschema (vgl. Raumprogramm) anzulegen.<br />

• Alle Einzelstücke haben die Aufschrift „Wettbewerb Pr<strong>at</strong>erstraße 1“ und den Namen des<br />

Projektverfassers zu tragen.<br />

Internetpublik<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsbeiträge:<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer sind eingeladen, an der Internetpublik<strong>at</strong>ion ihrer Wettbewerbsbeiträge<br />

durch die Übergabe publik<strong>at</strong>ionsfähiger D<strong>at</strong>en mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die D<strong>at</strong>en<br />

ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung der folgenden Konventionen<br />

ersucht:<br />

• Publik<strong>at</strong>ionsd<strong>at</strong>en entsprechen exakt dem eingereichten Wettbewerbsprojekt.<br />

• D<strong>at</strong>eiform<strong>at</strong> Adobe Acrob<strong>at</strong><br />

• D<strong>at</strong>eigröße


VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />

16. Eigentums- und Urheberrecht<br />

Mit der Abgabe geht das sachliche Eigentumsrecht der ausgearbeiteten Projektunterlagen in das<br />

Eigentum des Auslobers über, das geistige Eigentum verbleibt beim jeweiligen Projektverfasser.<br />

Die Auslobungsunterlagen dürfen nur für die Wettbewerbsbearbeitung verwendet und nicht an<br />

Dritte weitergegeben werden.<br />

17. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse<br />

Die beurteilten Wettbewerbsprojekte werden nach Abschluss des Wettbewerbs im Internet publiziert<br />

und öffentlich ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsprojekte und deren<br />

genannte Mitarbeiter werden angegeben.<br />

Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Juroren und der<br />

Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />

rechtzeitig bekannt gegeben. Sämtliche Jury-Protokolle werden in dieser Ausstellung aufgelegt.<br />

Die Publik<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsbeiträge in der Fachpresse ist vorgesehen.<br />

Seite 10 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />

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