Aufgabenstellung Stufe 1 (pdf, 5MB) - Architekturwettbewerb.at
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AUFGABENSTELLUNG<br />
Am Standort soll ein repräsent<strong>at</strong>ives Bürogebäude mit <strong>at</strong>traktiver öffentlich zugänglicher<br />
Sockelzone in Vernetzung mit den umliegenden öffentlichen Straßenräumen<br />
entstehen. Die obersten Geschosse können auch anderen Nutzungen gewidmet<br />
werden.<br />
Die hervorragende Lagegunst besteht in der Zentrumsnähe und der signifikanten<br />
Wirkung Richtung Wiener Innenstadt (Stichwort „Weltkulturerbe“). In der ersten<br />
Wettbewerbsstufe steht daher die städtebauliche Einfügung mit zeichenhafter<br />
Identifik<strong>at</strong>ion im Vordergrund.<br />
wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1<br />
Seite 1 aufgabenstellung.doc Druck: 10.08.05 16:51<br />
UNIQA Versicherungen AG
AUFGABENSTELLUNG<br />
I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />
Auslober ............................................................................................................. 3<br />
Machbarkeitsstudie ............................................................................................ 3<br />
Historische Entwicklung ..................................................................................... 3<br />
Bestandsobjekt ................................................................................................... 4<br />
Städtebauliche Einordnung ................................................................................ 4<br />
Wettbewerbsgebiet ............................................................................................. 5<br />
Einbauten ........................................................................................................... 5<br />
Baugrund ............................................................................................................ 7<br />
Öffentlicher Verkehr ........................................................................................... 7<br />
Ruhender Verkehr – PKW-Stellplätze ................................................................ 8<br />
Verkehrskonzept ................................................................................................ 8<br />
Baumbestand ................................................................................................... 10<br />
Taborstraße ...................................................................................................... 10<br />
Große Mohrengasse ........................................................................................ 11<br />
Bauliche Ausnutzbarkeit.................................................................................... 12<br />
BGF-Zielvorgabe .............................................................................................. 12<br />
Bebauungsbestimmungen ................................................................................ 12<br />
Zulässige Gebäudehöhe gemäß § 75 (4) WrBO ............................................. 13<br />
Städtebaulicher Schwerpunkt .......................................................................... 15<br />
2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten ......................................................................................... 16<br />
2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten des Bestandsobjektes ..................................................... 18<br />
Optimierung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten ..................................................................... 19<br />
Raumprogramm ................................................................................................ 20<br />
Seite 2 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Auslober<br />
Auslober des Wettbewerbs ist die UNIQA Versicherungen AG, die größte Versicherung Österreichs.<br />
Die Vorbereitung des Wettbewerbs und die Auslobung erfolgten in engster Abstimmung mit der<br />
Stadt Wien.<br />
Machbarkeitsstudie<br />
Im Auftrag der UNIQA h<strong>at</strong> Architekt Leopold Dungl eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Studie<br />
ist nur soweit für den Wettbewerb relevant, als darauf in dieser <strong>Aufgabenstellung</strong> ausdrücklich<br />
Bezug genommen wird.<br />
Historische Entwicklung<br />
vgl. Machbarkeitsstudie Architekt Leopold Dungl<br />
Über die historische Entwicklung des Baupl<strong>at</strong>zes ab der Mitte des 17. Jahrhunderts und Projektierungen<br />
für diese Liegenschaft geben die Blätter 1.1.1.1 bis 1.1.1.15 der Machbarkeitsstudie<br />
Dungl Auskunft.<br />
„1829“ aus „Österreichischer Städte<strong>at</strong>las“ (vgl. Studie Bl<strong>at</strong>t 1.1.1.13)<br />
Seite 3 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Bestandsobjekt<br />
Das nach den Plänen von Architekt Georg LIPPERT in den Jahren 1959 bis 1962 errichtete Objekt<br />
Pr<strong>at</strong>erstraße 1 stand bis August 2004 als Konzernzentrale der UNIQA Versicherungen AG in<br />
Verwendung. Die BGF (Bruttogrundfläche) über Niveau beträgt 25.700 m², die maximale Gebäudehöhe<br />
53 m. Das Objekt entspricht sicherheitstechnisch, bauphysikalisch und funktional nicht<br />
den heutigen Anforderungen. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich.<br />
Für den Wettbewerb ist vom Abbruch des Bestandsobjektes auszugehen.<br />
Städtebauliche Einordnung<br />
vgl. Machbarkeitsstudie Architekt Leopold Dungl<br />
Betrachtungen zur Stadtstruktur werden im Kapitel 1.3 der Machbarkeitsstudie Dungl angestellt.<br />
Stadtachsen (vgl. Studie Bl<strong>at</strong>t 1.3.4)<br />
Für eine Neubebauung sind die historische gewachsenen Achsen und Sichtbeziehungen „Taborstraße“,<br />
„Pr<strong>at</strong>erstraße“ und „Große Mohrengasse“ zu berücksichtigen.<br />
[vgl. Extranet Sichtachsenbeziehungen der MA 19]<br />
Seite 4 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Wettbewerbsgebiet<br />
Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich auf das Bestandsobjekt Pr<strong>at</strong>erstraße 1 – 7, A-1020 Wien<br />
und das derzeit unbebaute Vorfeld.<br />
Die Bebaubarkeit ist begrenzt<br />
• im Westen mit der Baulinie an der Taborstraße,<br />
• im Osten mit der Baulinie an der Großen Mohrengasse, wobei eine Verbreiterung des Straßenraums<br />
von 13 m auf 15 m angestrebt wird,<br />
• im Süden<br />
* durch die unterirdischen Einbauten gemäß Linie A1 + B1,<br />
* Auskragende Gebäudeteile (Linie B2) oder Überbauungen sind ab einer Höhe von 10<br />
Metern zulässig, jedoch nur soweit, als die freizuhaltende Sichtbeziehung<br />
Pr<strong>at</strong>erstraße – Stephansturm nicht beeinträchtigt und verstellt wird (Sichtachse Pr<strong>at</strong>erstraße).<br />
Wettbewerbsgebiet: unterirdisch Linie A1 + A2, auf Straßenniveau Linie A1 + B1 ab einer Höhe von 10 m über Straßenniveau<br />
Linie B2<br />
Einbauten<br />
vgl. Lage- und Höhenplan / U-Bahn und Einbauten, Vermessungsbüro Dr. Harald Meixner<br />
Seite 5 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Unter Niveau definieren die Sicherheitsabstände zu bestehenden unterirdische Einbauten die<br />
Begrenzung des Wettbewerbsgebietes. Maßgeblich sind die Lage des Hauptsammelkanals und<br />
die Tunnelröhre der U-Bahnlinie U1.<br />
Lage des Hauptsammelkanals und der U1-Tunnelröhre<br />
U-Bahn<br />
Die U-Bahn-Tunnelröhre ist als wasserdichte Stahlröhre ausgebildet, zu der ein seitlicher Bebauungsabstand<br />
von 10 m einzuhalten ist. Eine Verringerung des Bebauungsabstandes auf 6 m<br />
ist zwar möglich, wird aber nicht angestrebt, da mit einem höheren Fundierungsaufwand zur<br />
Begrenzung der Verformungen verbunden. (Mitnahmesetzungen wären zu ermitteln und mit den<br />
Wiener Linien abzustimmen.)<br />
Hauptsammelkanal<br />
Der Hauptsammelkanal kann lagemäßig nicht verändert werden. Ein seitlicher Bebauungsabstand<br />
von 5 m ist in jedem Fall einzuhalten.<br />
Bei einer Überbauung der Kanaltrasse ist ein Lichtraumprofil von 10 m Höhe zu berücksichtigen,<br />
um den Eins<strong>at</strong>z großer Baumaschinen für Kanalarbeiten zu gewährleisten.<br />
Seite 6 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Vorkai-Anbindung<br />
Eine Anbindung an den Vorkai (Donaukanal) durch eine Unterführung wurde untersucht und<br />
aufgrund der Einbautensitu<strong>at</strong>ion verworfen: Die erzielbare Durchgangshöhe gilt als nicht ausreichend<br />
für eine <strong>at</strong>traktive Vorkai-Anbindung.<br />
Eine Anknüpfung an den Vorkai (Treppe, Rampe, Aufzug) auf Straßenniveau soll untersucht<br />
werden. Eine Überbrückung der Unteren Donaustraße wird ausgeschlossen.<br />
Baugrund<br />
Stellungnahme Dipl.-Ing. Dr. Erik Würger, Zivilingenieur für Bauwesen<br />
Beim benachbarten Media-Tower wurden unter Anschüttungen und Aulehmen, die keine Tragkraft<br />
aufweisen, ab einer Höhenkote von rund ± 0,00 m Wiener Null 1 quartäre Donauschotter<br />
angetroffen. Diese Schotter sind tragfähig und weisen eine Mächtigkeit von rund 5,00 m auf.<br />
Ab einer Höhenkote von – 5,00 m WN standen wasserführende Feinsande mit einer Mächtigkeit<br />
von rund 10 m an.<br />
Unter Höhenkoten von – 15,00 m WN tr<strong>at</strong>en tertiäre Schluffe auf, die aus hydrologischer Sicht<br />
als „Stauer“ anzusprechen sind.<br />
Das Grundwasser steht im „Normalfall“ auf einer Höhenkote ± 0,00 m WN an. Im Falle eines<br />
extremen Donauhochwassers stellt sich im Donaukanal ein Wasserspiegel auf einer Höhenkote<br />
von + 1,33 m WN ein. Daher kann auch der Grundwasserspiegel bis auf diese Höhenkote ansteigen.<br />
Im Falle einer mehrfachen Unterkellerung mit Kellersohlen unter ± 0,00 m WN muss die Baugrube<br />
mit Dichtwänden (Schlitzwände, überschnittene Bohrpfahlwände etc.) abgedichtet werden.<br />
Um eine absolute Dichtheit zu erzielen, müssen diese Dichtwände bis zu einer Höhenkote von<br />
– 18,00 m WN reichen, anderenfalls werden sie unterströmt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass in den tertiären Sanden bis zu 2,00 m mächtige Sandsteinlagen<br />
anstehen können.<br />
Bei einem zu großen Abpumpen von Grundwasser kommt es zu einer Beeinträchtigung von<br />
Wasserrechten (Dianabad, Krankenhaus Barmherzige Brüder etc.)<br />
Ergänzende Anmerkung: Für den Neubau der UNIQA-Konzernzentrale etwa 300 m flussabwärts<br />
waren unter annähernd denselben Baugrundverhältnissen fünf Untergeschosse wirtschaftlich.<br />
Baumbestand<br />
Die Pl<strong>at</strong>anen an der Unteren Donaustraße werden aufgrund der großen Kronendurchmesser und<br />
der geringen Distanz der Bäume zueinander eine teilweise Entfernung und Ers<strong>at</strong>zpflanzungen<br />
erfahren.<br />
Für den Wettbewerb ist von einer Baumreihe auszugehen, von der ein Mindestabstand zum<br />
Stamm von 10 m einzuhalten ist.<br />
1<br />
Das „Wiener Null“ entspricht dem Normalpegelstand des Donaukanals bei der Schwedenbrücke. Auf das Wiener Null<br />
bezogenen Höhenangaben werden mit „... m WN“ bezeichnet. Das „Wiener Null“ liegt 156,68 m über Adria.<br />
Seite 7 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Das Wettbewerbsgebiet ist durch den öffentlichen Verkehr hervorragend erschlossen. Der ÖV-<br />
Knoten Schwedenpl<strong>at</strong>z, wo die U-Bahnlinien U1 und U4, die Straßenbahnlinien 1, 2, 21 und N<br />
sowie die Buslinie 2A halten, ist etwa 250 m entfernt.<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Ruhender Verkehr – PKW-Stellplätze<br />
Insgesamt sind für den Nutzer pro 80 m² Aufenthaltsraum 1 PKW-Stellpl<strong>at</strong>z herzustellen.<br />
Stellpl<strong>at</strong>zverpflichtung gemäß § 36a Wiener Garagengesetz:<br />
(2) Bei Industrie- und Betriebsgebäuden, Bürohäusern, Amtsgebäuden, Schulen, Instituten, Krankenanstalten<br />
und dergleichen ist für je 80 m² Aufenthaltsraum ein Stellpl<strong>at</strong>z zu schaffen. Bei<br />
Geschäftshäusern und anderen, dem Verkehr mit Kunden, Gästen und anderen, vorwiegend<br />
nicht betriebsangehörigen Personen dienenden Räumlichkeiten ist für je 80 m² Aufenthaltsraum<br />
ein Stellpl<strong>at</strong>z zu schaffen. [...]<br />
(3) Bei Bauten für Veranstaltungen, Versammlungsräume, Sportanlagen und dergleichen ist für je<br />
50 Personen ein Stellpl<strong>at</strong>z zu schaffen, wobei die behördlich zugelassene Besucherzahl als<br />
Bemessungsgrundlage dient.<br />
Seite 8 aufgabenstellung.doc<br />
ÖV-Knoten<br />
Schwedenpl<strong>at</strong>z<br />
Eine Unterschreitung der Stellpl<strong>at</strong>zverpflichtung ist nicht vorgesehen.<br />
Zur Orientierung: Für eine Neubebauung von 25.700 m² BGF über Niveau, das entspricht der<br />
Fläche des Bestandsobjekts, sind etwa 230 PKW-Stellplätze herzustellen.<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Verkehrskonzept<br />
vgl. Verkehrsuntersuchung Juni 2003, Rosinak & Partner, inkl. aktualisierte Planunterlagen<br />
Oktober 2004<br />
Im Auftrag der UNIQA h<strong>at</strong> die Rosinak & Partner Ziviltechniker GmbH eine Verkehrsuntersuchung<br />
durchgeführt und ein Verkehrskonzept erstellt. (Die Machbarkeitsstudie Dungl bezieht sich<br />
auf einen zum Teil überholten Stand der Verkehrsuntersuchung und ist in diesen Punkten für die<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> irrelevant.)<br />
Verkehrskonzept<br />
Vorfeld Untere Donaustraße<br />
Von der Taborstraße zur Großen Mohrengasse ist eine einspurige, als Einbahn geführte, Straße<br />
erforderlich. Eine Haltespur (mehrfach nutzbare Vorfahrt) ist entweder nördlich oder südlich dieser<br />
Fahrspur herzustellen. Die erwartete Verkehrsfrequenz ist gering, eine niveaugleiche Integr<strong>at</strong>ion<br />
der Fahrbahn in die Oberflächengestaltung wird angestrebt.<br />
Weiters ist ein Radweg entlang der Unteren Donau Straße erforderlich.<br />
Ein Haupteingang mit PKW-Vorfahrt am Vorfeld Untere Donaustraße entspricht im Übrigen der<br />
Vorstellung des Auslobers. Für eine andere Lage des Haupteingangs, beispielsweise an der<br />
Taborstraße, wäre der Nachweis der Funktionalität zu führen.<br />
Seite 9 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Umgestaltung Taborstraße<br />
Es ist davon auszugehen, dass die vorhandene Gleistrasse erhalten bleibt. Für den Wettbewerb<br />
ist eine Verbreiterung des Gehsteigs in der Taborstraße bis zum Gleiskörper der Straßenbahn zu<br />
Lasten der Parkspur anzunehmen.<br />
Ein- und Ausfahrten der Liegenschaft<br />
An der Taborstraße sind Ein- und Ausfahrten auf ein Minimum zu beschränken und an der nördlichen<br />
Grundstücksgrenze anzuordnen.<br />
Die Ein- und Ausfahrt der PKW– Garage ist möglichst in der Großen Mohrengasse herzustellen,<br />
wobei für die Ausfahrt ein Rechtsabbiegegebot zur Unteren Donaustraße zweckmäßig ist damit<br />
kein Zus<strong>at</strong>zverkehr im angrenzenden Wohngebiet entsteht.<br />
Auch für die Anlieferung und Entsorgung ist die Zufahrt in der Großen Mohrengasse am Zweckmäßigsten.<br />
Die Ausfahrt in die Taborstraße erfolgt dann nach Rechts.<br />
Schwedenbrücke<br />
Die Schwedenbrücke verbindet die Taborstraße mit der Inneren Stadt und dem ÖV-Knoten<br />
Schwedenpl<strong>at</strong>z. Im Vorfeld der Wettbewerbsauslobung wurden Überlegungen zur Attraktivierung<br />
der Fußwegverbindung (Überdachung etc.) angestellt. Die Umgestaltung der Schwedenbrücke<br />
ist n i c h t Gegenstand des Wettbewerbs.<br />
Seite 10 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Taborstraße<br />
Die Taborstraße ist eine Einkaufsstraße von großer regionaler Bedeutung. Daraus resultieren die<br />
Forderung nach einer belebten Erdgeschosszone und die Beschränkung von Ein- und Ausfahrten<br />
auf ein Minimum.<br />
Die Taborstraße wird eine Attraktivierung durch die Verbreiterung des Gehsteigs bis zum Gleiskörper<br />
der Straßenbahn erfahren. Eine Arkadierung entlang der Taborstraße wird nicht angestrebt.<br />
7,8 m<br />
Seite 11 aufgabenstellung.doc<br />
7,0 m<br />
6,2 m<br />
3,50<br />
5,6 m<br />
Belebte Erdgeschosszone an der Taborstraße<br />
Große Mohrengasse<br />
5,1 m ü. WN<br />
Belebte Erdgeschosszone<br />
Nutzungen niveaugleich<br />
mit Strasse<br />
7,8 m ü. WN<br />
5,1 m ü. WN<br />
In der Großen Mohrengasse überwiegt die Wohnnutzung. Durch die Neubebauung darf es nicht<br />
zu einer Verschlechterung im Bezug auf Belichtung und Versch<strong>at</strong>tung kommen.<br />
Auf Grund der Bestimmungen der Bauordnung für Wien wird die zulässige Gebäudehöhe in der<br />
Großen Mohrengasse durch den Abstand der Baulinien zueinander beschränkt. Ein Abrücken<br />
des geplanten Baukörpers bzw. der Baulinie auf eine mittlere Distanz von 15 m zur gegenüberliegenden<br />
Baulinie erscheint auch im Rahmen eines städtebaulichen Schwerpunkts sinnvoll,<br />
ebenso in weiterer Folge die Verbreiterung des Gehsteigs. Weiters wird die Zufahrt zur Garage<br />
durch einen größeren Kurvenradius verbessert.<br />
5,5 m<br />
5,1 m<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Bauliche Ausnutzbarkeit.<br />
Es ist beabsichtigt die Bebauungsbestimmungen auf das Ergebnis des<br />
Wettbewerbs nachzuführen.<br />
Die Gebäudehöhe kann sich am benachbarten Media-Tower orientieren, sollte<br />
aber dessen Höhe (79,10 m über Wiener Null) nicht wesentlich überschreiten.<br />
Die Neubebauung soll eine höhere BGF als das Bestandsobjekt erreichen.<br />
Die 2-Stunden-Versch<strong>at</strong>tung von Fassaden muss zumindest gleichwertig<br />
der dem Bestand ausfallen.<br />
Die Gebäudehöhe h<strong>at</strong> sich am Media-Tower zu orientieren.<br />
BGF-Zielvorgabe<br />
In der ersten Wettbewerbsstufe wird kein konkretes Raumprogramm vorgegeben. Die Zielvorgabe<br />
für die Fläche bezieht sich daher auf die BGF (Bruttogrundfläche) über Niveau.<br />
Das Bestandsobjekt weist eine BGF über Niveau von 25.700 m² auf. Die Neubebauung soll eine<br />
höhere BGF als das Bestandsobjekt erreichen. Die Stadtbildverträglichkeit eines, den Bestand<br />
überschreitenden Bauvolumens, ist mit der städtebaulichen Einfügung und der Qualität des Entwurfs<br />
nachzuweisen.<br />
Bebauungsbestimmungen<br />
Die im Umfeld des Wettbewerbsgebietes festgesetzten Bauklassen erhalten ihre Gültigkeit.<br />
Im Wettbewerbsgebiet ist an der nördlichen Liegenschaftsgrenze im Übergang zur bestehenden<br />
Bebauung in einer Tiefe von mindestens 10 m eine der Bauklasse IV entsprechende Gebäudehöhe<br />
zu wählen. Die Gesimskanten der Bestandsgebäude sollen aufgenommen werden. Der<br />
Lichteinfall in die Innenhöfe der nördlich angrenzenden Liegenschaften ist durch ein lokales Abrücken<br />
der Bebauung zu verbessern.<br />
Seite 12 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
BK V<br />
BK V<br />
BK VI<br />
Bebauungsbestimmungen<br />
Seite 13 aufgabenstellung.doc<br />
Taborstraße<br />
H=26 H=21<br />
H=26+7,5m<br />
z. B.<br />
BK V<br />
z. B.<br />
BK VI<br />
Untere Donaustraße<br />
BK IV<br />
Grundstücksgrenze<br />
Lichthof<br />
5,50<br />
Große Mohrengasse<br />
H=26+7,5m<br />
H=21+7,5m<br />
H=16m<br />
H=26m H=16m H=16m<br />
BK IV<br />
BK IV<br />
Die Gebäudehöhe im übrigen Wettbewerbsgebiet kann unter Berücksichtigung der folgenden<br />
vier Bedingungen frei gewählt werden:<br />
1. Zulässige Gebäudehöhe gemäß § 75 (4) Wiener Bauordnung<br />
2. Städtebaulicher Schwerpunkt gemäß § 75 (4a) Wiener Bauordnung<br />
3. 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten gemäß Hochhausrichtlinie „Hochhäuser für Wien“ gleichwertig<br />
dem Bestandsobjekt<br />
4. Gebäudehöhe h<strong>at</strong> sich am benachbarten Media-Tower zu orientieren<br />
Die Stadt Wien beabsichtigt, den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan unter Zugrundelegung<br />
des Wettbewerbsergebnisses (und der weiteren Verfahrensschritte) festzusetzen.<br />
Zulässige Gebäudehöhe gemäß § 75 (4) Wiener Bauordnung<br />
Auszug aus der Wiener Bauordnung:<br />
Bauliche Ausnützbarkeit der Bauplätze<br />
§ 75 Bauklasseneinteilung, zulässige Gebäudehöhe<br />
(1) Die Bauklasseneinteilung setzt die Gebäudehöhe [...] fest.<br />
(2) Die Gebäudehöhe h<strong>at</strong> [...] zu betragen:<br />
in Bauklasse I mindestens 2,5 m, höchstens 9 m<br />
in Bauklasse II mindestens 2,5 m, höchstens 12 m<br />
in Bauklasse III mindestens 9 m, höchstens 16 m<br />
in Bauklasse IV mindestens 12 m, höchstens 21 m<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
in Bauklasse V mindestens 16 m, höchstens 26 m<br />
(3) In der Bauklasse VI beträgt die Gebäudehöhe mindestens 26 m; der Bebauungsplan<br />
h<strong>at</strong> die einzuhaltenden Gebäudehöhen innerhalb zweier Grenzmaße festzusetzen.<br />
(4) Bei Gebäuden an der Baulinie, Straßenfluchtlinie, Verkehrsfluchtlinie oder der diesen<br />
Fluchtlinien zunächstgelegenen Baufluchtlinie darf, auch wenn sich nach den Bebauungsbestimmungen<br />
eine größere Gebäudehöhe ergäbe, an diesen Linien die Gebäudehöhe<br />
nicht mehr betragen als:<br />
a) in der Bauklasse I und II das um 2 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser<br />
Fluchtlinien;<br />
b) in der Bauklasse III das um 3 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinien;<br />
c) in der Bauklasse IV bei einem Abstand dieser Fluchtlinien bis 15 m das um 3 m<br />
vergrößerte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinien, bei einem Abstand dieser<br />
Fluchtlinien von mehr als 15 m das um 4 m vergrößerte Maß des Abstandes dieser<br />
Fluchtlinien;<br />
d) in der Bauklasse V und VI das doppelte Maß des Abstandes dieser Fluchtlinien.<br />
Bei ungleichem Abstand dieser Fluchtlinien gilt für diese Berechnung das mittlere Maß.<br />
Sind für gegenüberliegende Grundflächen verschiedene Bauklassen festgesetzt, ist für<br />
die Bemessung der Gebäudehöhe die Regelung für die niedrigere Bauklasse anzuwenden.<br />
Ist für Grundflächen an einer Straßenseite keine Bauklasse festgesetzt, ist für<br />
die Bemessung der Gebäudehöhe die Regelung der an der anderen Straßenseite festgesetzten<br />
Bauklasse anzuwenden. Ist für Grundflächen an beiden Straßenseiten keine<br />
Bauklasse festgesetzt, gelten die Bestimmungen der lit. d.<br />
(4a) ...<br />
(5) Ergibt sich bei Anwendung der Bestimmung des Abs. 4 für Eckbauplätze eine verschiedene<br />
Höhe der Hauptfronten, so ist die größere Höhe auf eine Länge von höchstens<br />
15 m auch für die andere Hauptfront zulässig.<br />
...<br />
Gebäudehöhe gemäß Wiener Bauordnung<br />
Seite 14 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
28,5m<br />
21m<br />
18m<br />
16m<br />
Seite 15 aufgabenstellung.doc<br />
13m<br />
15m<br />
17m<br />
Gebäudehöhe an der Großen Mohrengasse in Abhängigkeit der Straßenbreite<br />
Gemäß § 75 (4) bestimmt der Fluchtlinienabstand in der Großen Mohrengasse die Gebäudehöhe<br />
→ Gebäudehöhe = Fluchtlinienabstand + 3 m<br />
Städtebaulicher Schwerpunkt<br />
Auszug aus der Wiener Bauordnung:<br />
Bauliche Ausnützbarkeit der Bauplätze<br />
§ 75 Bauklasseneinteilung, zulässige Gebäudehöhe<br />
...<br />
(4a) Beschränkungen, die sich aus Abs. 4 ergeben, gelten nicht bei Gebäuden auf Grundflächen,<br />
auf denen nach dem Bebauungsplan ein städtebaulicher Schwerpunkt gesetzt<br />
werden soll (§ 5 Abs. 4 lit. a), wenn für Aufenthaltsräume, die nach den Bebauungsbestimmungen<br />
auf Liegenschaften im Nahbereich zulässig sind, zumindest der<br />
seitliche Lichteinfall gewährleistet ist.<br />
...<br />
Lichtprisma 45° erforderlich. Eine seitliche Verschwenkung dieses Lichtprismas bis 30° ist zulässig.<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Seite 16 aufgabenstellung.doc<br />
30°<br />
Taborstraße<br />
30° Hochhaus<br />
Untere Donaustraße<br />
30°<br />
Große Mohrengasse<br />
Städtebaulicher Schwerpunkt<br />
Exemplarische Ermittlung eines möglichen Hochhausstandortes aufgrund des Lichteinfalls (Lichtprisma)<br />
2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten<br />
Auszug Hochhausrichtlinie „Hochhäuser in Wien“<br />
4. Bei mittlerem Sonnenstand (21. März) darf die Besch<strong>at</strong>tung der Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
bestehender Objekte oder gewidmeter Fassadenflächen den „2-Stunden-<br />
Sch<strong>at</strong>ten“ nicht übersteigen.<br />
Ergänzend wird bestimmt, dass für die Ermittlung des 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>tens nur Gebäude (bzw.<br />
Gebäudeteile) über 35 m Höhe heranzuziehen sind und der Sch<strong>at</strong>tenwurf auf Erdgeschosszonen<br />
vernachlässigt werden kann.<br />
Zur Ermittlung des 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>tens kann folgendes Diagramm aber auch jedes gängigen<br />
CAD-Programme herangezogen werden (Wien: 48° 12’ 45“ nördlicher Breite, 16° 22’ 48“ östlicher<br />
Länge, GMT+1, keine Sommerzeit).<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Sonnenstandsdiagramm: Sch<strong>at</strong>tenwurf eines 80 m Stabes (vgl. Extranet)<br />
Seite 17 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Eine weitere Methode stellt der „Konstruktionsbeschrieb“ aus der „Anleitung zur Bestimmung des<br />
Sch<strong>at</strong>tenverlaufs von hohen Gebäuden“ der Stadt Zürich dar. Die Winkelangaben wurden auf<br />
den Standort Wien umgerechnet.<br />
Konstruktionsbeschreibung:<br />
Schritt 1: Ermittlung der Sch<strong>at</strong>ten<br />
für jede Stunde von 7 Uhr bis 17 Uhr<br />
Sch<strong>at</strong>tenlänge L = Gebäudehöhe H x cot β<br />
Im Grundriss Sch<strong>at</strong>tenlänge L im Winkel α zu Norden<br />
ab den entsprechenden Gebäudeecken einzeichnen<br />
Schritt 2: Ermittlung des 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>tens<br />
Schnittpunkt der Sch<strong>at</strong>ten in 2-Stunden-Intervallen<br />
bestimmen, also des Sch<strong>at</strong>tens um 7 Uhr mit dem<br />
Sch<strong>at</strong>ten um 9 Uhr usw.<br />
Verbinden der einzelnen Sch<strong>at</strong>tenpunkte und einzeichnen<br />
des Sch<strong>at</strong>tens<br />
Uhrzeit:<br />
Seite 18 aufgabenstellung.doc<br />
α β<br />
tan β 1 / tan β Beispiel für 80m Geb.höhe:<br />
horizontaler<br />
Faktor für<br />
Sonnenwinkel Sonnenstand<br />
Sch<strong>at</strong>tenlänge Sch<strong>at</strong>tenlänge = H / tan β<br />
6:00 96,3 0°<br />
7:00 84,6 12,8 ° 0,23 4,40 352 m<br />
8:00 72 21,7 ° 0,40 2,51 201 m<br />
9:00 58,2 29,7 ° 0,57 1,75 140 m<br />
10:00 42,8 36,2 ° 0,73 1,37 109 m<br />
11:00 25,3 40,6 ° 0,86 1,17 93 m<br />
12:00 6,3 41,8 ° 0,89 1,12 89 m<br />
13:00 12,7 40,6 ° 0,86 1,17 93 m<br />
14:00 30,2 36,2 ° 0,73 1,37 109 m<br />
15:00 45,6 29,7 ° 0,57 1,75 140 m<br />
16:00 59,4 21,7 ° 0,40 2,51 201 m<br />
17:00 72 12,8 ° 0,23 4,40 352 m<br />
18:00 83,7 0°<br />
[Tabelle Uhrzeit / Azimut α / Sonnenhöhe β]<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Exemplarische Sch<strong>at</strong>tenermittlung<br />
vgl. Untersuchung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten, Hans Lechner ZT GmbH<br />
Die Auswirkungen der 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten-Bedingung erschließen sich dem Ungeübten nicht<br />
unmittelbar. Zur Verdeutlichung wird daher im Folgenden eine exemplarische Sch<strong>at</strong>tenermittlung<br />
durchgeführt, die Rückschlüsse auf andere Baukörperkonfigur<strong>at</strong>ionen erlaubt.<br />
Sch<strong>at</strong>tenwurf eines „Ideal-Baukörpers“ am 21. März<br />
Seite 19 aufgabenstellung.doc<br />
Es wird einen „Ideal-Baukörper“, der auf die<br />
maßgeblichen Fassaden in der Taborstraße<br />
und der Großen Mohrengasse keinen Sch<strong>at</strong>ten<br />
wirft, der länger als 2 Stunden an einer bestimmten<br />
Stelle verbleibt, dargestellt. Dieser<br />
„Ideal-Baukörper“ wird aus Tangenten aufgespannt,<br />
die den Sonnenstrahlen im Intervall von<br />
2 Stunden entsprechen:<br />
07:00 Uhr – 09:00 Uhr / 08:00 Uhr – 10:00 Uhr<br />
/ 09:00 Uhr – 11:00 Uhr / 10:00 Uhr – 12:00<br />
Uhr / 11:00 Uhr – 13:00 Uhr / 12:00 Uhr –<br />
14:00 Uhr / 13:00 Uhr – 15:00 Uhr / 14:00 Uhr<br />
– 16:00 Uhr / 15:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />
Für andere Positionen auf dem Baupl<strong>at</strong>z ergeben<br />
sich andere „Ideal-Baukörper“. Die Höhe<br />
von „Ideal-Baukörpern“ spielt keine Rolle.<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten des Bestandsobjektes<br />
vgl. Untersuchung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten, Hans Lechner ZT GmbH<br />
Sch<strong>at</strong>tenwurf des Bestandsobjektes am 21. März<br />
Seite 20 aufgabenstellung.doc<br />
Die 2-Stunden-Berechnung für das Bestandsobjekt<br />
zeigt, dass eine länger als 2 Stunden<br />
dauernde Versch<strong>at</strong>tung von Fassadenteilen in<br />
der Taborstraße und in der Großen Mohrengasse<br />
auftritt.<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Optimierung 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten<br />
Die Erfüllung der Hochhausrichtlinie ist eine Widmungsvoraussetzung. Die 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten-<br />
Bestimmung aus der Hochhausrichtlinie wird angesichts der Versch<strong>at</strong>tung durch das Bestandsobjektes<br />
dahingehend interpretiert, dass jede über den bereits vorhandenen 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten<br />
hinausgehende 2-Stunden-Versch<strong>at</strong>tung unzulässig ist. Der 2-Stunden-Sch<strong>at</strong>ten durch die Neubebauung<br />
darf jeweils eine gleichwertige Versch<strong>at</strong>tungsfläche in der Großen Mohrengasse und<br />
in der Taborstraße aufweisen. Als Indik<strong>at</strong>or für die Gleichwertigkeit wird die Fassadenlänge der<br />
2-Stunden-Versch<strong>at</strong>tung herangezogen.<br />
Fassadenlänge der Versch<strong>at</strong>tung der Großen Mohrengasse durch das Bestandsobjekt zwischen 15:00 und 17:00 Uhr<br />
Fassadenlänge der Versch<strong>at</strong>tung der Taborstraße durch das Bestandsobjekt zwischen 08:00 und 10:00 Uhr<br />
Seite 21 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
AUFGABENSTELLUNG<br />
Raumprogramm.<br />
Für die erste Wettbewerbsstufe wird kein Raumprogramm vorgegeben. Die Vorgabe des Raumprogramms<br />
erfolgt zu Beginn der zweiten Wettbewerbsstufe.<br />
Es sind zusammenhängende Büroflächen von mindestens 450 m² herzustellen, Geschossflächen<br />
unter 450 m² Büronutzfläche sind zu vermeiden.<br />
Farbcode für die Plandarstellung:<br />
Büronutzung .................................................................. Farbcode hellgrün<br />
Handel, Dienstleistung, Gastronomie ........................... Farbcode orange<br />
Konferenzzentrum ......................................................... Farbcode mittelgrün<br />
Tiefgarage ..................................................................... Farbcode grau<br />
Erschließung ................................................................. Farbcode hellgelb.<br />
Sanitärräume ................................................................ Farbcode blau<br />
Anlieferung, Ladehof ..................................................... Farbcode grau<br />
Haustechnik .................................................................. Farbcode hellrot<br />
Seite 22 aufgabenstellung.doc<br />
UNIQA Versicherungen AG wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
1. Auslober<br />
2. Art und Gegenstand des Verfahrens<br />
3. Termine<br />
4. Teilnehmer<br />
5. Verfahrensregeln<br />
6. Gewinner, Preise<br />
7. Absichtserklärung des Auslobers<br />
8. Vorprüfung<br />
9. Vorgehen der Jury<br />
10. Jury<br />
11. Beurteilungskriterien<br />
12. Einzureichende Unterlagen – <strong>Stufe</strong> 1<br />
13. Einzureichende Unterlagen – <strong>Stufe</strong> 2<br />
14. Rückfragebeantwortung, Colloquium<br />
15. Abgabe der Wettbewerbsprojekte<br />
16. Eigentums- und Urheberrecht<br />
17. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse<br />
wettbewerb<br />
pr<strong>at</strong>erstrasse 1<br />
Die Verfahrensbestimmungen für die <strong>Stufe</strong> 2 des Wettbewerbsverfahrens sind KURSIV dargestellt.<br />
Der Auslober behält sich eine Präzisierung der Textpassagen zur <strong>Stufe</strong> 2 vor und wird<br />
diese zu Beginn der <strong>Stufe</strong> 2 bekannt geben.<br />
Seite 1 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
UNIQA Versicherungen AG
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
1. Auslober<br />
UNIQA Versicherungen AG<br />
A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21<br />
Wettbewerbsbüro:<br />
HANS LECHNER ZT-GmbH<br />
A-1070 Wien, Lerchenfelderstraße 65<br />
Arch. Günther STEFAN<br />
Das Wettbewerbsbüro fungiert als Kontaktstelle. Teilnahmeanträge, Fragestellungen etc. sind an<br />
das Wettbewerbsbüro zu richten, ebenso sind die Wettbewerbsbeiträge hier einzureichen.<br />
2. Art und Gegenstand des Verfahrens<br />
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Neubau am Standort Pr<strong>at</strong>erstraße 1, 1020 Wien.<br />
Der Wettbewerb wird als zweistufiger, geladener Wettbewerb ausgelobt.<br />
<strong>Stufe</strong> 1<br />
In der 1. Wettbewerbsstufe sind von den Teilnehmern grundsätzliche Lösungsansätze für die<br />
Wettbewerbsaufgabe zu entwickeln.<br />
Die eingereichten Beiträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Diese Beurteilung h<strong>at</strong><br />
die Auswahl von 3 Teilnehmern für die <strong>Stufe</strong> 2 zum Ziel.<br />
<strong>Stufe</strong> 2<br />
In der <strong>Stufe</strong> 2 werden die Lösungsansätze aus der <strong>Stufe</strong> 1 konkretisiert. Die Jury gibt hierzu<br />
Empfehlungen ab.<br />
Es ist nicht vorgesehen, vor Abschluss des Wettbewerbsverfahrens die Wettbewerbsprojekte<br />
bzw. Teilnehmer zu veröffentlichen.<br />
3. Termine<br />
<strong>Stufe</strong> 1<br />
• Ausgabe der Unterlagen zur <strong>Stufe</strong> 1 ...............................................................29. Oktober 2004<br />
• Colloquium mit Ortsbegehung<br />
ab 12:00 Uhr, Treffpunkt Foyer Uniqa Tower Untere Donaustraße 21 ..... 10. November 2004<br />
• Abgabetermin <strong>Stufe</strong> 1<br />
bis 17:00 Uhr im Wettbewerbsbüro .............................................................. Ende Jänner 2005<br />
• Projekt-Präsent<strong>at</strong>ion in der Jurysitzung zur <strong>Stufe</strong> 1<br />
Ort und Uhrzeit werden gesondert bekannt gegeben ............................... 14./15. Februar 2005<br />
<strong>Stufe</strong> 2<br />
Die Termine werden mit Beginn der 2. <strong>Stufe</strong> festgelegt<br />
Seite 2 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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pr<strong>at</strong>erstrasse 1
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
4. Teilnehmer<br />
DELUGAN MEISSL ZT GmbH<br />
A-1040 Wien, Mittersteig 13/4<br />
Architekt Univ.-Prof. Mag. arch. Hans HOLLEIN<br />
A-1040 Wien, Argentinierstraße 36<br />
HOLZBAUER + Partner ZT GmbH<br />
A-1050 Wien, Arbeitergasse 3<br />
INGENHOVEN OVERDIEK Architekten<br />
D-40221 Düsseldorf, Plange Mühle 1<br />
MURPHY JAHN Architects<br />
35 East Wacker Drive, 3 rd Floor, Chicago, Illinois 60601, USA<br />
Architectes Univ.-Prof. Mag. arch. Françoise-Hélène JOURDA<br />
F-75011 Paris, 9-11 Passage Bullourde<br />
Architekt Dipl.-Ing. Adolf KRISCHANITZ<br />
A-1060 Wien, Getreidemarkt 1/13<br />
Architekt Mag. arch. Paul KATZBERGER<br />
A-1040 Wien, Paulanergasse 13<br />
Architekt Mag. arch. Ernst Walter MAYR<br />
A-1090 Wien, Alserbachstraße 4/19<br />
Rafael MONEO<br />
Cinca 5, Madrid 28002<br />
Jean NOUVEL<br />
F-75011 Paris, 10 Cité d’Angoulême<br />
Architekt Mag. arch. Gustav PEICHL<br />
A-1010 Wien, Opernring 4<br />
Richard ROGERS Partnership<br />
Thames Wharf, Rainville Road, London W6 9HA<br />
Seite 3 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
5. Verfahrensregeln<br />
• Rechts- und Verfahrensgrundlage sind diese Verfahrensbestimmungen als Vereinbarung im<br />
Sinn der Auslobung.<br />
• Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt der Wettbewerbsteilnehmer sämtliche<br />
in der Ausschreibung enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen an und unterwirft<br />
sich diesen. Er ist damit bis zur Bekanntgabe der Jury-Entscheidung (nach der <strong>Stufe</strong> 2!) zur<br />
Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet.<br />
• Die Jury-Entscheidungen sind unanfechtbar.<br />
• Als Gerichtsstand gilt Wien als Sitz des Auslobers. Es gilt österreichisches Recht.<br />
• Die Verfahrenssprache ist deutsch. Sämtliche Teile eines eingereichten Beitrages müssen in<br />
deutscher Sprache beschriftet bzw. abgefasst sein. Ausnahme: Projekt-Präsent<strong>at</strong>ionen vor<br />
der Jury können auch in englischer Sprache erfolgen.<br />
Die deutsche Fassung sämtlicher Unterlagen im Wettbewerbsverfahren ist maßgeblich.<br />
6. Gewinner, Preise<br />
Die Jury führt eine Reihung der Wettbewerbsprojekte bis zum 3. Rang durch:<br />
1. Rang = Gewinner .......................................................... netto EUR 50.000,—<br />
2. Rang ..............................................................................netto EUR 50.000,—<br />
3. Rang ..............................................................................netto EUR 50.000,—<br />
Aufwandsentschädigung für die übrigen<br />
Teilnehmer an der <strong>Stufe</strong> 1, pro Teilnehmer jeweils ........... netto EUR 15.000,—<br />
Aufwandsentschädigungen und Preisgelder werden, unbeschadet etwaiger Vereinbarungen<br />
zwischen Wettbewerbsteilnehmern und Dritten, ausschließlich an die geladenen Teilnehmer<br />
gegen Rechnungslegung (Rechnungsanschrift = Auslober) auf ein Konto mit Fälligkeit 30 Tage<br />
netto zur Anweisung gebracht, vorausgesetzt, die geforderten Leistungen wurden vollständig und<br />
termingerecht erbracht.<br />
7. Absichtserklärung<br />
Des Auslober beabsichtigt, den Gewinner mit der weiteren Planung, jedenfalls bis zur Einreichplanung<br />
zu beauftragen. Das Preisgeld gem. Pkt. 6 wird vom zu vereinbarenden Honorar in Abzug<br />
gebracht.<br />
8. Vorprüfung<br />
Die Vorprüfung erfolgt durch<br />
• Hans Lechner ZT GmbH<br />
• Rosinak & Partner ZT GmbH<br />
• Vasko & Partner ZT GmbH<br />
• Dr. Harald Meixner<br />
und wird gegebenenfalls durch weitere Fachleute ergänzt. Alle an der Vorprüfung Beteiligten<br />
sind zur strikten Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch die<br />
Jury verpflichtet.<br />
Seite 4 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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pr<strong>at</strong>erstrasse 1
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
Der Vorprüfungsk<strong>at</strong>alog umfasst:<br />
• Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen<br />
• Vollständigkeit der Leistungen<br />
• Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms<br />
• Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben<br />
• Nachvollzug Flächen- und Kub<strong>at</strong>urermittlung, Kennwerte<br />
• Nachvollzug der Versch<strong>at</strong>tung<br />
9. Vorgehen der Jury<br />
Grundsätze der Jury<br />
• Die Jury setzt sich aus den in der Auslobung genannten Juroren zusammen.<br />
• Die Jury ist zur Objektivität verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber<br />
dem Auslober und den Teilnehmern.<br />
• Die Jury und deren einzelne Mitglieder sind weisungsfrei.<br />
• Die Juroren üben ihre Funktion in allen Abschnitten des Verfahrens persönlich aus.<br />
Aufgaben der Jury<br />
Die Aufgaben der Jury sind insbesondere<br />
• die Beurteilung der Projekte,<br />
• die Auswahl der Projekte und<br />
• die Abgabe von Empfehlungen zur Umsetzung des Verfahrensergebnisses an den Auslober.<br />
Geheimhaltungspflicht<br />
Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Endergebnisses sind alle Vorprüfer<br />
und Jurymitglieder sowie sonstige Personen, die bei den Jurysitzungen, wenn auch nur kurzfristig,<br />
anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller<br />
Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Verfahren verpflichtet.<br />
Ständige Beschlussunfähigkeit der Jury<br />
• Fallen noch vor Zusammentritt der Jury so viele Juroren und an deren Stelle getretene Ers<strong>at</strong>zjuroren<br />
nicht nur vorübergehend aus, dass die Jurierung mangels Beschlussfähigkeit<br />
zumindest in absehbarer Zeit nicht mehr möglich ist, so h<strong>at</strong> der Auslober die Jury für ständig<br />
beschlussunfähig zu erklären und eine neue Jury zu bestellen.<br />
• Alle Teilnehmer sind vom Auslober von der ständigen Beschlussunfähigkeit der Jury und<br />
den zur Nachbestellung in Aussicht genommenen Juroren und Ers<strong>at</strong>zjuroren in Kenntnis zu<br />
setzen und aufzufordern, binnen einer festgelegten Frist, die 14 Tage nicht unterschreiten<br />
darf, eine allenfalls bestehende Unvereinbarkeit ihrer Teilnahme mit der Bestellung eines<br />
der in Aussicht genommenen Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren bekannt zu geben.<br />
• Werden berechtigte Unvereinbarkeiten geltend gemacht, so sind diese vom Auslober zu<br />
berücksichtigen und neue Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren zur Nominierung in Aussicht zu stellen<br />
und das Bestehen von Ausschließungsgründen erneut abzufragen.<br />
Seite 5 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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pr<strong>at</strong>erstrasse 1
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
Wird innerhalb der festgelegten Frist von keinem der Teilnehmer eine berechtigte Unvereinbarkeit<br />
geltend gemacht, so h<strong>at</strong> der Auslober die Nachbestellung der Juroren oder Ers<strong>at</strong>zjuroren<br />
bekannt zu geben.<br />
Juryprotokoll<br />
Über den Verlauf der Jurysitzung ist vom Schriftführer laufend Protokoll zu führen. Das vom<br />
Schriftführer vorgelegte Protokoll ist zum Zeichen der Genehmigung von allen Jurymitgliedern<br />
vor dem Ende der Jurysitzung zu unterfertigen. Das Protokoll wird nach Vorliegen des Verfahrensergebnisses<br />
öffentlich zugänglich gemacht.<br />
Das Protokoll ist grundsätzlich ein Résuméprotokoll und h<strong>at</strong> insbesondere zu enthalten:<br />
1. Ort, Zeit, Dauer und Unterbrechungen der Sitzungen sowie auswärtige Besichtigungen,<br />
2. ein vollständiges Verzeichnis der Anwesenden, insbesondere der jeweils Stimmberechtigten<br />
und der Abwesenden unter Anführung allfällig bekannter Verhinderungsgründe,<br />
3. die Namen des jeweils Vorsitzenden und des Schriftführers,<br />
4. die Darstellung des bei der Beurteilung angewandten Verfahrens in all seinen Phasen,<br />
5. die wörtliche Protokollierung einzelner Verhandlungsteile, wenn dies die Mehrheit der<br />
anwesenden stimmberechtigten Jurymitglieder verlangt,<br />
6. die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gebrachten Anträge, das ziffernmäßige Ergebnis<br />
der Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse,<br />
7. neben dem ziffernmäßigen auch das namentliche Ergebnis einer Abstimmung, wenn<br />
dies mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Jurymitglieder verlangt,<br />
8. die verbale Beurteilung der Projekte und die Begründung der Juryentscheidungen,<br />
9. das Wettbewerbsergebnis in übersichtlicher Form,<br />
10. die Empfehlungen der Jury an den Auslober.<br />
Seite 6 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
10. Jury<br />
• Architekt Dr. h.c. Theo HOTZ, Zürich<br />
Vertretung: Architekt Prof. Peter BERGER, Zürich<br />
• Dipl. Arch. ETH SIA BSA Franz EBERHARD, Amt für Städtebau der Stadt Zürich<br />
Vertretung: Prof. Dipl.-Ing. Egbert KOSSAK, ehem. Oberbaudirektor Hamburg<br />
• Architekt Dipl.-Ing. Heinz NEUMANN<br />
Vertretung: Mag. arch. Martin KOHLBAUER<br />
• Architekt Dipl.-Ing. Dieter HAYDE<br />
• Präsident Herbert SCHIMETSCHEK, Eigentümervertreter Austria Versicherungsverein<br />
• Generaldirektor Dr. Konstantin KLIEN, UNIQA<br />
Vertretung: Dr. Andreas BRANDSTETTER, UNIQA<br />
• Vorstandsdirektor Dr. Gottfried WANITSCHEK, UNIQA<br />
Vertretung: Dr. Andreas BRANDSTETTER, UNIQA<br />
• Vorstandsdirektor Günther SALLABERGER<br />
• Stadtr<strong>at</strong> Dipl.-Ing. Rudolf SCHICKER, Stadt Wien<br />
Vertretung: Frau Dipl.-Ing. Georgine ZABRANA<br />
• Univ.-Prof. Dr. Arnold KLOTZ, Bereichsdirektor Stadtplanung<br />
Vertretung: Dipl.-Ing. Otto FREY, MD-BD Gruppe Planung<br />
• Dipl.-Ing. Josef MATOUSEK, Leiter der Magistr<strong>at</strong>sabteilung 19<br />
Vertretung: Herr Dipl.-Ing. Robert KNIFACZ<br />
• Dipl.-Ing. Klaus VATTER, Leiter der Magistr<strong>at</strong>sabteilung 21 A<br />
Vertretung: Dipl.-Ing. Bernhard MACKERLE, Sen<strong>at</strong>sr<strong>at</strong> Magistr<strong>at</strong>sabteilung 21<br />
• Gerhard KUBIK, Bezirksvorsteher Wien Leopoldstadt<br />
Vertretung: Herr Rudolf KAUBA, stellvertretender Bezirksvorsteher<br />
Konstituierung:<br />
Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgte am 14. Oktober 2004 in Räumlichkeiten der<br />
UNIQA, Untere Donaustraße 21, 1020 Wien.<br />
Die Jury wählte aus ihrer Mitte:<br />
• zum Vorsitzenden, Dipl. Arch. ETH SIA BSA Franz EBERHARD<br />
• als stellvertretende Vorsitzende, Architekt Heinz NEUMANN<br />
• zum Schriftführer, Vorstandsdirektor Dr. Gottfried WANITSCHEK<br />
Seite 7 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
11. Beurteilungskriterien<br />
Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden von der Jury nach folgenden Kriterien bewertet:<br />
Städtebauliche Lösung<br />
Baukünstlerische Lösung<br />
Funktionelle Lösung<br />
Wirtschaftlichkeit in Bau, Betrieb und Erhaltung<br />
12. Einzureichende Unterlagen – <strong>Stufe</strong> 1<br />
Es wird erwartet, dass die einzureichenden Arbeiten so ausgearbeitet sind, dass der grundsätzliche<br />
Lösungsans<strong>at</strong>z mit hinreichender Deutlichkeit ablesbar ist.<br />
Bl<strong>at</strong>t 1<br />
200 x 90 cm<br />
vorgegebenes Layout<br />
Bl<strong>at</strong>t 2<br />
200 x 90 cm<br />
• Lageplan mit Dachdraufsichten und Freiflächengestaltung M 1 : 500<br />
mit Nachweis Erfüllung des städtebaulichen Schwerpunkts (30° Linien seitlicher Lichteinfall)<br />
• Grundrisse M 1 : 500<br />
Die Funktionsbereiche sind entsprechend dem vorgegebenen Farbschema anzulegen (siehe Raumprogramm)<br />
• wesentliche Ansichten und Schnitte M 1 : 500<br />
• Ansichtstreifen Donaukanal 1 : 500<br />
• Nachweis 2-Stundensch<strong>at</strong>ten in Anlehnung an S. 17/18 <strong>Aufgabenstellung</strong><br />
• freie Darstellungen zur weiteren Klarstellung des Projektes nach Wunsch des Verfassers<br />
• Pflichtperspektiven von 2 vorgegebenen Standpunkten (vgl. Extranet)<br />
• einfaches Baumassenmodell 1 : 500<br />
als Eins<strong>at</strong>zmodell gemäß Modellbauplan (Extranet)<br />
• Heftmappe mit folgendem Inhalt (Form<strong>at</strong> DIN A4 hoch):<br />
* Logo auf dem Deckbl<strong>at</strong>t<br />
* Kernaussagen zum Konzept auf exakt 1 Seite (A4)<br />
* Erläuterungsbericht auf max. 5 Seiten (A4)<br />
* BGF, BRI und Hüllfläche auf Formbl<strong>at</strong>t 1<br />
• D<strong>at</strong>enträger (CD-ROM):<br />
* Renderings<br />
* Logo<br />
* Formbl<strong>at</strong>t 1<br />
Formalia:<br />
• Die geforderten Planinhalte sind auf maximal 2 Blättern des Form<strong>at</strong>es 200 x 90 cm (Querform<strong>at</strong>)<br />
darzustellen.<br />
• Für das Bl<strong>at</strong>t 1 ist ein Layout verbindlich vorgegeben.<br />
• Die Pläne sind auf Papier, gerollt, abzugeben.<br />
Seite 8 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
• Die geforderten Maßstäbe sind einzuhalten.<br />
• Die Funktionsbereiche sind in Grundrissdarstellungen entsprechend dem vorgegebenen<br />
Farbschema (vgl. Raumprogramm) anzulegen.<br />
• Alle Einzelstücke haben die Aufschrift „Wettbewerb Pr<strong>at</strong>erstraße 1“ und den Namen des<br />
Projektverfassers zu tragen.<br />
Internetpublik<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsbeiträge:<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer sind eingeladen, an der Internetpublik<strong>at</strong>ion ihrer Wettbewerbsbeiträge<br />
durch die Übergabe publik<strong>at</strong>ionsfähiger D<strong>at</strong>en mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die D<strong>at</strong>en<br />
ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung der folgenden Konventionen<br />
ersucht:<br />
• Publik<strong>at</strong>ionsd<strong>at</strong>en entsprechen exakt dem eingereichten Wettbewerbsprojekt.<br />
• D<strong>at</strong>eiform<strong>at</strong> Adobe Acrob<strong>at</strong><br />
• D<strong>at</strong>eigröße
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN<br />
16. Eigentums- und Urheberrecht<br />
Mit der Abgabe geht das sachliche Eigentumsrecht der ausgearbeiteten Projektunterlagen in das<br />
Eigentum des Auslobers über, das geistige Eigentum verbleibt beim jeweiligen Projektverfasser.<br />
Die Auslobungsunterlagen dürfen nur für die Wettbewerbsbearbeitung verwendet und nicht an<br />
Dritte weitergegeben werden.<br />
17. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse<br />
Die beurteilten Wettbewerbsprojekte werden nach Abschluss des Wettbewerbs im Internet publiziert<br />
und öffentlich ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsprojekte und deren<br />
genannte Mitarbeiter werden angegeben.<br />
Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Juroren und der<br />
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />
rechtzeitig bekannt gegeben. Sämtliche Jury-Protokolle werden in dieser Ausstellung aufgelegt.<br />
Die Publik<strong>at</strong>ion der Wettbewerbsbeiträge in der Fachpresse ist vorgesehen.<br />
Seite 10 verfahrensbestimmungen.doc Druck: 29.10.04 13:18<br />
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