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Aufgabenstellung - Hans Lechner ZT GmbH

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Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

, Gudrunstraße, 1100 Wien<br />

Präambel<br />

Das Wiener Campusmodell ist eine Bildungseinrichtung,<br />

die Kindergarten-, Schul- und Freizeitpädagogik<br />

an einem Standort umfasst. Durch die Vernetzung<br />

der Bildungsinstitutionen werden Synergien<br />

ermöglicht und eine ganzheitliche Bildungskontinuität<br />

gewährleistet. Die Kooperation zielt auf die optimale<br />

Nutzung aller Ressourcen ab: In der offenen<br />

Bildungsarbeit stehen Räume und Bereiche des Gebäudes<br />

allen zur Verfügung, gemeinsame Projekte<br />

ermöglichen es, miteinander und voneinander zu<br />

lernen.<br />

Mit dem Pilotprojekt der multifunktionalen Bildungseinrichtung<br />

am Hauptbahnhof wird erstmals eine<br />

Hauptschule in die Bildungseinrichtung integriert<br />

und ein Campus für 0 bis 14-Jährige geplant.<br />

Der Bildungscampus Hauptbahnhof Wien umfasst<br />

einen 11-gruppigen Kindergarten, eine 17-klassige<br />

Ganztagsvolksschule, eine 16-klassige Ganztagshauptschule<br />

und eine Dreifachturnhalle.<br />

(Auszug aus dem Qualitätenkatalog – räumlich-pädagogische<br />

Anforderungen)<br />

Modellfoto: ÖBB<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 1 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

Präambel<br />

Kursiv gedruckte Textteile sind Zitate aus den<br />

angeführten Anlagen bzw. Normen.<br />

1. Lage in der Stadt<br />

2. Stadtentwicklungsgebiet<br />

Hauptbahnhof Wien<br />

3. Wettbewerbsgebiet<br />

4. <strong>Aufgabenstellung</strong><br />

4.1 Räumlich-pädagogische Anforderungen<br />

– Qualitätenkatalog<br />

4.2 Richtwerte Raumprogramm<br />

4.3 Beilagen zu den räumlichpädagogischen<br />

Anforderungen<br />

5. Planungsparameter<br />

5.1 Bebauungsbestimmungen<br />

5.2 Rahmenbedingungen Verkehr<br />

5.3 Lärmkarte Straßenverkehr<br />

5.4 Regenwasser-Management<br />

5.5 Lebensräume für heimische Tier- und<br />

Pflanzenarten<br />

5.6 Energiehaushalt und sommerliche<br />

Überwärmung<br />

5.7 Nachhaltigkeit – Bau- und Grundrisssystem,<br />

Materialwahl, Tragwerksplanung,<br />

TGA<br />

5.8 Ergänzende Planungshinweise zur<br />

Dreifachsporthalle<br />

5.9 Einschätzung zur Gründung<br />

5.10 Freianlagengestaltung Stadtteilpark<br />

5.11 Planungsrichtlinien<br />

5.12 Information Raumbücher Schulen,<br />

Kindergärten und multifunktionale Bildungseinrichtungen<br />

6. Vorgaben für die Plandarstellung<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

1. 1. Lage in der Stadt<br />

Das Wettbewerbsgebiet liegt im Nordosten des 10. Wiener<br />

Gemeindebezirks Favoriten und ist Teil des Stadtentwicklungsgebietes<br />

Hauptbahnhof Wien.<br />

Der Planungsbereich ist ein Teil des Geländes des ehemaligen<br />

Süd- und Ostbahnhofes (Lagerhallen, Frachtenbahnhof).<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

2. Stadtentwicklungsgebiet<br />

Hauptbahnhof Wien<br />

vgl. Anlage Extranet C5<br />

Das Gesamtprojekt Hauptbahnhof Wien mit einer Größe<br />

von 109 ha ist eine der für Wien bedeutendsten Infrastrukturmaßnahmen.<br />

Das Stadtentwicklungsgebiet innerhalb<br />

des Gesamtprojekts umfasst eine Fläche von insgesamt<br />

59 ha.<br />

Mit Büroflächen im Ausmaß von rd. 550.000 m², rd. 5.000<br />

neuen Wohnungen für rd. 13.000 Menschen, einem 8 ha<br />

großen Park sowie einem Bildungscampus für 0 bis 14-<br />

Jährige wird dort eine Stadt in der Stadt mit hoher Qualität<br />

für eine Wohn- und Arbeitsbevölkerung von rd. 30.000<br />

Menschen entstehen.<br />

[www.hauptbahnhof-wien.at]<br />

Bildungscampus Hauptbahnhof<br />

– Betrachtungsgebiet<br />

Masterplan – Wien Hauptbahnhof, Version N, HOTZ / HOFFMANN WIMMER, Grundkarte: MZK Stadt Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

3. Wettbewerbsgebiet<br />

Das Wettbewerbsgebiet weist eine Ausdehnung von rd.<br />

20.000 m² auf.<br />

Im Westen grenzt das Gebiet unmittelbar an den geplanten<br />

Park. Im Norden verläuft zwischen Campusbauplatz<br />

und Park eine öffentliche Verkehrsfläche, die in erster<br />

Linie als Fuß- und Radweg ausgebildet werden soll und<br />

die künftige Trassenführung der Straßenbahnlinie D aufnimmt.<br />

Im Osten wird das Gebiet durch die verlängerte<br />

Gellertgasse, im Süden durch die Gudrunstraße begrenzt.<br />

Der Niveauunterschied zwischen Gudrunstraße und den<br />

nördlichen parkseitigen Straßenprojekten beträgt<br />

rd. 1 Meter (vgl. Höhenangaben der Abb. in m ü. Adria).<br />

Für den Wettbewerb ist die Liegenschaft als bestandsfrei<br />

und einbautenfrei in jeder Hinsicht anzusehen. Das gesamte<br />

Wettbewerbsgebiet steht für die Zwecke des Bildungscampus<br />

zur Verfügung.<br />

Der Bezirk südlich der Gudrunstraße ist über einen westlich<br />

des Wettbewerbsgebietes gelegenen Parkstreifen –<br />

im Masterplan als „Schulpark“ bezeichnet – mit dem zentralen<br />

Park des Stadtentwicklungsgebietes verbunden.<br />

Dieser „Schulpark“ ist nicht in den Campusbauplatz integrierbar,<br />

sondern ist als öffentlicher Quartierspark zu betrachten.<br />

Wettbewerbsgebiet (Quelle: Bebauungsplan – Plandokument 7849, Magistratsabteilung 21B, bearbeitet HL<strong>ZT</strong>)<br />

Das städtische Umfeld der Liegenschaft ist einerseits<br />

durch die bestehende typisch dicht bebaute Blockstruktur<br />

des Bezirkes, andererseits durch die zukünftige Umsetzung<br />

des Masterplans (Park, Blockstruktur) geprägt.<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 5 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

4. <strong>Aufgabenstellung</strong><br />

4.1 Räumlich-pädagogische Anforderungen –<br />

Qualitätenkatalog (MA_10, MA_56)<br />

vgl. Anlage Extranet C1<br />

Der Bildungscampus Hauptbahnhof Wien ist eine multifunktionale<br />

Bildungseinrichtung für 0-14-Jährige und umfasst<br />

eine(n):<br />

► 11-gruppigen Kindergarten<br />

► 17-klassige Ganztagsvolksschule<br />

► 16-klassige Ganztagshauptschule<br />

► Dreifachturnhalle<br />

In enger Kooperation mit Pädagoginnen und Pädagogen<br />

wurden auf Basis der bisher üblichen Raumprogramme<br />

der MA 56 – Wiener Schulen und der MA 10 – Wiener<br />

Kindergärten die Qualitäten und Anforderungen erörtert,<br />

und unter Beibehaltung der Gesamtnutzfläche eine neue<br />

Struktur geschaffen.<br />

Diskutiert wurden dabei insbesondere Herausforderungen<br />

durch die neue Größenordnung des Campus, zu erzielende<br />

Synergien, gemeinsam zu nutzende bzw. den einzelnen<br />

Bildungseinrichtungen zuzuordnende Bereiche sowie<br />

Größe und Qualitäten des Freiraums.<br />

Aus diesen Erkenntnissen wurde ein räumlich–<br />

pädagogisches Konzept (siehe Anlage, Kapitel 3.1.1.)<br />

und zu dessen Umsetzung ein Qualitätenkatalog entwickelt.<br />

Dieser enthält die Anforderungen und gewünschten<br />

Qualitäten für den Campus im allgemeinen (Anlage, Kapitel<br />

3.1.2. – 3.1.11) und eine Beschreibung der einzelnen<br />

Bildungseinrichtungen sowie der gemeinsamen Bereiche<br />

(Anlage, Kapitel 3.2.).<br />

Als Unterlage für den Wettbewerb liegt nun kein Raumprogramm<br />

vor, das jeden Raum mit einer genauen m 2 -<br />

Angabe anführt, sondern dieser Qualitätenkatalog. In<br />

diesem werden vor allem die von den gängigen Organisationsstrukturen<br />

abweichenden Funktionen und Zielvorstellungen<br />

beschrieben. Für die Fläche der meisten Funktionen<br />

werden Mindest- oder Richtwerte angegeben, insgesamt<br />

besteht jedoch ein Spielraum bis zur maximalen<br />

Gesamtnutzfläche (siehe Anlage, Kapitel 1.2.).<br />

In inhaltlicher Weiterentwicklung wurde dabei erstmals die<br />

Organisation von jeweils 4 Klassenverbänden bzw.<br />

3 Kindergartengruppen zu einem „Cluster“ (siehe Anlage,<br />

Kapitel 3.1.1.) vorgesehen.<br />

„Cluster“ bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl an<br />

Gruppen- bzw. Klassenverbänden zu einem räumlichen<br />

Verbund zusammengefasst werden, wodurch die gruppen-<br />

bzw. klassenübergreifenden Kooperationen gestärkt<br />

und überschaubare Einheiten geschaffen werden.<br />

Die Cluster werden zu selbstständigen Organisationseinheiten,<br />

indem ihnen auch Arbeitsräume (Teamräume) für<br />

die PädagogInnen, (Eltern-)Besprechungsräume und<br />

Nebenräume zugeordnet werden.<br />

Herzstück jedes Clusters ist der sogenannte „Marktplatz“<br />

für gemeinsame Nutzungen, auf den die anderen Funktionsräume<br />

ausgerichtet werden sollen. Er soll, eventuell in<br />

verschiedene Bereiche gegliedert, als Erschließungs- und<br />

Bewegungsraum, Gruppenarbeits- und Aufenthaltsraum,<br />

Raum für offene Unterrichtsformen (Lernininsel) und Ver-<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 6 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

sammlungsraum für alle Kindergartengruppen / Klassenverbände<br />

dienen. Sichtverbindungen sollen es den PädagogInnen<br />

ermöglichen, den „Marktplatz“ von den angrenzenden<br />

Räumen aus zu überblicken. Die „Marktplätze“ der<br />

verschiedenen Cluster (zumindest von jeweils zweien)<br />

sollten nach Möglichkeit zusammen ein gemeinsames<br />

Größeres, einen Treffpunkt bilden können.<br />

Eine wesentliche Aufgabe des Wettbewerbes ist es, diese<br />

neu formulierten Qualitäten und Anforderungen räumlich<br />

umzusetzen, sodass sie sowohl dem pädagogischen<br />

Konzept als auch allen Gesetzen, Normen und Richtlinien<br />

entsprechen.<br />

Von der Ausloberin wird erwartet, dass im Wettbewerb<br />

auch Räume, Raumzusammenhänge und Ausstattungen<br />

(Einrichtung) vorgeschlagen werden, die im bisherigen<br />

Raumprogramm nicht vorgesehen waren. Daher sind die<br />

Planungsrichtlinien „Raumbuch und Raumblätter für multifunktionale<br />

Bildungseinrichtungen“ und die entsprechenden<br />

Musterpläne nur insoweit gültig, als sich aus dem<br />

Qualitätenkatalog nichts Anderes ergibt (vgl. Pkt. 5.12).<br />

4.2 Richtwerte Raumprogramm<br />

Auf Grundlage eines vorläufigen Raumprogrammes für<br />

diese Bildungseinrichtungen wurde eine Gesamtnutzfläche<br />

von 12.300 m 2 (ohne Kellerräume) ermittelt, die nicht<br />

überschritten werden darf.<br />

Im Wettbewerb wird die Umsetzung des neuen räumlichpädagogischen<br />

Konzeptes erwartet. Dafür wurde ein<br />

Qualitätenkatalog (vgl. Pkt. 4.1) entwickelt; dieser enthält<br />

für die einzelnen Funktionseinheiten Richtwerte bzw.<br />

Circa-Größen. Insgesamt besteht ein gewisser Spielraum<br />

bis zur maximalen Gesamtnutzfläche von 12.300 m 2 .<br />

Die Summe der gerundeten Circa-Nutzflächen in der<br />

Tabelle [siehe unten] liegt darunter. Dieser Spielraum<br />

soll/muss in Hinblick auf möglichst große, zusammenhängende<br />

und gut nutzbare Freiflächen nicht ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Nutzflächen netto<br />

NF [m2] Personal<br />

Personen<br />

Kinder Gesamt<br />

Kindergarten ca. 2.100 m² 44 275 319<br />

Volksschule ca. 3.300 m² 37 425 462<br />

Hauptschule ca. 3.600 m² 67 400 467<br />

Gemeinsame Bereiche (Campusadministration,<br />

Bibliothek, Mehrzwecksaal, Sport und Bewegung, Arzt, ca. 2.800 m² 1 1<br />

Betreuung)<br />

FreizeitpädagogInnen 22 22<br />

Summe (ca. 11.800 m²) 171 1100 1271<br />

Max. NFges (ohne Kellerräume) 12.300 m²<br />

Darüber hinaus sind Verkehrsflächen, Stiegen, Aufzüge, Haustechnikräume, Lager und Nebenräume im Keller sowie Sanitärgruppen in allgemeinen<br />

Bereichen im erforderlichen Ausmaß zu berücksichtigen!<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 7 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

4.3 Beilagen zu den räumlich-pädagogischen<br />

Anforderungen<br />

Auf u. a. folgende Beilagen wird in den räumlichpädagogischen<br />

Anforderungen Bezug genommen:<br />

► ÖISS Richtlinien für den Schulbau<br />

vgl. Anlage Extranet C16<br />

Als Anlage liegt ein Auszug aus den ÖISS Richtlinien für<br />

den Schulbau vor, der speziell für die Verwendung im<br />

Rahmen von Architekturwettbewerben gedacht ist.<br />

► Empfehlungen für die Gestaltung von Schulfreiräumen<br />

(schul:FREI)<br />

vgl. Anlage Extranet C2<br />

Das Institut für Landschaftsarchitektur hat im Auftrag des<br />

ÖISS, der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und des<br />

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur<br />

(bm:bwk) ein interdisziplinär besetztes Team des ÖISS-<br />

Arbeitskreises „Schulfreiräume“ gebildet und gemeinsam<br />

die hier vorliegenden Empfehlungen für den Prozess der<br />

Schulfreiraumgestaltung erarbeitet.<br />

► Charta für die Gestaltung von Bildungseinrichtungen<br />

des 21. Jahrhunderts<br />

vgl. Anlage Extranet C3<br />

Eine von der Köck-Stiftung mitinitiierte Gruppe von PädagogInnen,<br />

Fachleuten der Schulverwaltung und ArchitektInnen<br />

hat sich in der Plattform SchulUMbau lose zusammengeschlossen,<br />

um Denkanstöße für einen zeitgemäßen<br />

und kindgemäßen Schulbau zu liefern. Erstes Ergebnis<br />

dieser Plattform ist eine Charta, die die Grundzüge<br />

eines zeitgemäßen Umgangs mit Lehr- und Lernräumen<br />

zusammenfasst. [www.schulumbau.at]<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 8 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

5. Planungsparameter<br />

5.1 Bebauungsbestimmungen (MA_21)<br />

vgl. Anlage Extranet C6<br />

Gemäß § 77 der Bauordnung für Wien wird bestimmt:<br />

► Das ausgewiesene Strukturgebiet bildet in seiner Gesamtheit<br />

eine Struktur.<br />

► Die mit Baulinien und Grenzlinien umgrenzten Grundflächen<br />

des Strukturgebietes dürfen unmittelbar bebaut<br />

werden.<br />

► Oberirdisch bebaubare, jedoch unbebaut bleibende<br />

Grundflächen sind, soweit nicht eine Befestigung für<br />

die Nutzung als Spielplatz- und Sportfläche erforderlich<br />

ist, gärtnerisch auszugestalten.<br />

► Die Gebäudehöhe darf höchstens 21,0 m betragen.<br />

► Der oberirdisch umbaute Raum der Gebäude darf<br />

insgesamt höchstens 140.000 m³ betragen.<br />

► Die zur Errichtung gelangenden Gebäude dürfen nur<br />

für Bildung und Kinderbetreuung verwendet werden.<br />

Gemäß § 5 (4) der Bauordnung für Wien wird ohne eigene<br />

Kennzeichnung im Plan bestimmt:<br />

► Der höchste Punkt der zur Errichtung gelangenden<br />

Dächer darf die zulässige Gebäudehöhe um höchstens<br />

4,5 m überragen.<br />

Bebauungsplan – Plan Nr. 7849 Beilage 1_Entwurf 3, Magistratsabteilung 21B<br />

► Im Bauland ist die Einleitung von Niederschlagswässern<br />

in den Kanal nicht zulässig. Dieses Verbot gilt<br />

nicht für Verkehrsflächen und die zu Verkehrsflächen<br />

geneigten Dachflächen von Gebäuden, die unmittelbar<br />

an dieser Verkehrsfläche liegen.<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 9 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

5.2 Rahmenbedingungen Verkehr (MA_28)<br />

vgl. Anlage Extranet C8<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt<br />

durch die derzeit bestehenden U-Bahn-, Bus- und Straßenbahnstationen<br />

Keplerplatz (U1, 14 A), Reumannplatz<br />

(U1, 6) , Wielandplatz (14 A) und Gellertplatz (6). Die<br />

Gehweiten von den Stationen zum Wettbewerbsgebiet<br />

betragen zwischen rd. 100 m und rd. 500 m (vgl. Abb.).<br />

Zukünftig wird der Bildungscampus durch die Verlängerung<br />

der Straßenbahnlinie D an den Hauptbahnhof und<br />

das Stadtzentrum direkt angebunden. Die neue Haltestelle<br />

ist nördlich des Campus-Bauplatzes geplant. Die Inbetriebnahme<br />

der Verlängerung ist im Jahr 2019 vorgesehen.<br />

Es ist geplant, dass die projektierte Verlängerung der U2<br />

im Bereich Gudrunstraße mit einer Haltestelle einbindet.<br />

Für den Wettbewerb soll jedoch nicht von dieser Anbindung<br />

ausgegangen werden.<br />

Masterplan – Wien Hauptbahnhof, Version N, HOTZ / HOFFMANN WIMMER, Grundkarte: MZK Stadt Wien, Bearbeitung: HL<strong>ZT</strong><br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 10 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

Motorisierter Individualverkehr (MIV)<br />

Das Wettbewerbsgebiet ist im Süden über die Gudrunstraße<br />

und im Osten über die verlängerte Gellertgasse<br />

erschlossen.<br />

An der Gellertgasse ist eine nicht richtungsgebundene<br />

Zufahrt, an der Gudrunstraße ist eine richtungsgebundene<br />

Zufahrt möglich. Insgesamt können somit max. 2 Zufahrten<br />

vorgesehen werden. Die Überfahrten können nur im<br />

Bereich der Parkbuchten angeordnet werden. Die mögliche<br />

Entstehung von Rückstau im Kreuzungsbereich ist<br />

dabei zu beachten.<br />

Aus Sicherheitsgründen sollten die Einfahrten von Haupteingängen<br />

getrennt angeordnet werden bzw. die Sicherheit<br />

jedenfalls gegeben sein.<br />

Die Kinderzubringung mit MIV soll gewährleistet sein und<br />

über verkehrsberuhigte Bereiche erfolgen.<br />

Es ist nicht vorgesehen, dass Eltern in das Grundstück<br />

einfahren können.<br />

Der Straßenquerschnitt_Gellertgasse kann im Detail modifiziert<br />

und an das Siegerprojekt angepasst werden.<br />

Die bestehenden Straßen südlich des Bauplatzes –<br />

Sonnwendgasse, Gudrunstraße und Herndlgasse – weisen<br />

bereits jetzt ein hohes Verkehrsaufkommen auf<br />

(z. B. Gudrunstraße 20.000 Fahrzeuge/Tag).<br />

Ausschnitt Lageplan Verkehrserschließung (Stoik • Novaplan • Umlauf), Bearbeitung: HL<strong>ZT</strong><br />

Im Lageplan sind die Böschungen der Straßenbaumaßnahmen<br />

dargestellt*.<br />

* Die Dammschüttungen werden im Jahr 2011 von der MA 28 hergestellt.<br />

Die Dammfüße ragen in das Baufeld des Bildungscampus und müssen im<br />

Zuge der Hochbaumaßnahmen abgetragen werden.<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 11 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

Ruhender Verkehr, Stellplätze<br />

Im Qualitätenkatalog sind für den Wettbewerb 44 PKW-<br />

Stellplätze (2 davon behindertengerecht), unabhängig von<br />

den im Wettbewerbsbeitrag dargestellten Aufenthaltsraumflächen,<br />

vorgegeben.<br />

Die tatsächliche Stellplatzverpflichtung kann erst in der<br />

Planungsphase des zur Realisierung ausgewählten Projektes<br />

nach behördlicher Abstimmung ermittelt bzw. berechnet<br />

werden.<br />

Tiefgaragenstellplätze sollen nicht vorgesehen werden.<br />

Nicht motorisierter Verkehr, FußgeherInnen, Parkanbindung<br />

Die Anbindung und Zugänglichkeit an und vom neuen<br />

Stadtquartier ist insbesondere für die Volksschule und den<br />

Kindergarten zu gewährleisten.<br />

Voraussichtlich wird zusätzlich in der verlängerten Gellertgasse<br />

eine Radverbindung entlang der Schule vorgesehen<br />

(im Verkehrsplan nicht dargestellt).<br />

Gudrunstraße und Sonnwendgasse führen jeweils beidseits<br />

der Fahrbahn einen Einrichtungs-Radweg und<br />

schließen an das bestehende Wiener Radwegenetz an.<br />

Fahrradabstellplätze sind außerhalb des Gebäudes, bei<br />

Aufstellung im Freien mit Schutzdach in Leichtkonstruktion<br />

vorzusehen; Richtwert lt. Qualitätenkatalog: je ein<br />

Abstellplatz pro 10 Kindergartenkindern und 1 Abstellplatz<br />

pro 5 SchülerInnen.<br />

Durch den Arsenalsteg wird eine fuß- und radläufige Anbindung<br />

des Stadtentwicklungsgebietes über die Bahngleise<br />

an den 3. Bezirk hergestellt.<br />

Die leichte Erreichbarkeit der projektierten Hart- und<br />

Spielplätze im Park auf möglichst direktem Weg von den<br />

Freiflächen ist im Sinne des Ausweichens in den Park,<br />

aber auch der Mehrfachnutzung als Option zu gewährleisten.<br />

Ein sicherer Zugang vom Schulgelände zum Park ist<br />

wegen der Trassenführung der Straßenbahn (=parkseitig<br />

abgezäunt) nur im Bereich der Haltestelle am Schulpark<br />

und der verlängerten Gellertgasse möglich. Die Übergänge<br />

werden niveaugleich ausgeführt.<br />

Nördlich des Wettbewerbsgebiets ist ein 5,00 m breiter<br />

Geh- und Radweg projektiert.<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 12 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

Lärmkarte Straßenverkehr,<br />

Quelle: Stadt Wien, Wiener Umweltschutzabteilung – MA22,<br />

Kartengrundlage MA 41 – Stadtvermessung, Vienna GIS<br />

5.3 Lärmkarte Straßenverkehr (MA_22)<br />

vgl. Anlage Extranet C4<br />

Die Beilage „Lärmkarte Straßenverkehr“ stellt die derzeitige<br />

Lärmsituation des Gebietes dar.<br />

Die vollständigen Lärmdaten können unter<br />

http://gis.lebensministerium.at/elisa eingesehen werden.<br />

5.4 Regenwasser-Management (MA_22)<br />

Gem. Bebauungsbestimmungen ist im Bauland … die<br />

Einleitung von Niederschlagswässern in den Kanal nicht<br />

zulässig. Dieses Verbot gilt nicht für Verkehrsflächen und<br />

die zu Verkehrsflächen geneigten Dachflächen von Gebäuden,<br />

die unmittelbar an dieser Verkehrsfläche liegen.<br />

Grundsätzlich ist anzustreben sämtliche Niederschlagswässer<br />

auf dem Grundstück zur Versickerung bzw. Verdunstung<br />

zu bringen. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen,<br />

dass die Kontaminierung der Dachniederschlagswässer<br />

selbst durch stark befahrene Straßen (wie z.B. der<br />

Gudrunstraße) einer entsprechenden Versickerung nicht<br />

im Wege steht. Bei der Materialwahl der Dachoberflächen<br />

soll jedoch darauf Bedacht genommen werden, dass<br />

keine Verunreinigungen, beispielsweise durch Korrosion<br />

entstehen.<br />

5.5 Lebensräume für heimische<br />

Tier- und Pflanzenarten (MA_22)<br />

Bei der Fassaden-, Dachflächen- und Freiraumgestaltung<br />

soll auf die Bedürfnisse von (heimischen) Tier- und Pflanzenarten<br />

Rücksicht genommen werden, bzw. für diese<br />

bewusst Lebensräume geschaffen werden.<br />

Grundsätzlich ist anzustreben, dass Dachflächen, soweit<br />

nicht als befestigte Aufenthalts- und Sportbereiche ausgestaltet,<br />

als begrünte Flachdächer ausgebildet werden.<br />

Das Vorkommen von Gebäudebrütern (z. B. Mauersegler,<br />

Mehlschwalbe, Rauchschwalbe etc.), Insekten (z. B. Solitärbienen,<br />

Schmetterlinge), Fledermäusen etc. veranschaulicht<br />

ökologische Zusammenhänge und erfüllt dadurch<br />

eine wichtige pädagogische Aufgabe und trägt<br />

nebenbei zur Erlebniswert des Campus und seiner Umgebung<br />

bei. Die Integration von (unterschiedlichen) Lebensräumen<br />

für Tier- und Pflanzenarten und die nachhaltige<br />

Gestaltung von Freibereichen in Bildungsanlagen besitzen<br />

einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert. Es können<br />

die persönliche Einstellung und das Wissen über<br />

Natur bei Lehrerinnen und Lehrern als Multiplikator und<br />

bei der nächsten Generation, den Schülerinnen und Schülern<br />

anschaulich und nachhaltig vermittelt werden.<br />

Informationen zu den Bedürfnissen ausgewählter Gebäudebrüter:<br />

• http://www.gebaeudebrueter.de/gebaeudebrueter1/index.html<br />

• http://wua-wien.at/home/naturschutz-undstadtoekologie/baumassnahmen-fuer-wildtiere/<br />

• www.wanalabi.net<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 13 von 19


Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

5.6 Energiehaushalt und sommerliche Überwärmung<br />

(MA_10, MA_56)<br />

vgl. Anlage Extranet C1<br />

Gemäß dem städtischen Energieeffizienzprogramm (SEP)<br />

soll der Neubau als Niedrigenergiehaus ausgeführt werden.<br />

Dazu gehören im Besonderen ein gutes Verhältnis<br />

von Gebäudeoberfläche zu -volumen, eine kontrollierte<br />

Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung und eine<br />

Prüfung der Einbeziehung von erneuerbaren Energiequellen.<br />

Jedenfalls müssen den NutzerInnen auch beim Einsatz<br />

von mechanischen Lüftungen öffenbare Fenster zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Zu diesem Thema siehe: Raumbuch, Kapitel Lüftungsanlagen<br />

Der sommerlichen Überwärmung, die im Bildungsbau<br />

durch hohe Personenbelegungen verstärkt wird, ist nachweislich<br />

entgegenzuwirken. Die Planung ist darauf auszurichten,<br />

dass die Aufenthaltsqualität der NutzerInnen<br />

sichergestellt wird, und zwar ohne spezielle technische<br />

Vorkehrungen oder kostspielige Nachrüstungen nach<br />

Inbetriebnahme.<br />

5.7 Nachhaltigkeit – Bau- und Grundrisssystem,<br />

Materialwahl, Tragwerksplanung, TGA<br />

(MA_10, MA_56)<br />

vgl. Anlage Extranet C1<br />

Die Planung des Gebäudes ist auf einem geeigneten<br />

Konstruktionssystem aufzubauen, das wirtschaftlich umsetzbar<br />

ist. Tragstruktur, Hülle, Haustechnik und Ausbau<br />

sind konstruktiv so zu konzipieren, dass sinnvolle Erneuerungen<br />

möglich sind.<br />

Die Unterkellerung ist nur im notwendigen Ausmaß vorzusehen.<br />

Das Grundrisssystem soll Gebäudeerweiterungen und<br />

Veränderungen der Größe und der Funktionsbereiche<br />

ermöglichen. Sich ändernde SchülerInnenzahlen und<br />

pädagogische sowie schulorganisatorische Anforderungen<br />

machen flexible Grundrisslösungen und Überlegungen für<br />

Um- bzw. Nachnutzungen sinnvoll. Sowohl bezüglich<br />

Rohbau als auch Ausbau sind Konzepte und Ausführungen<br />

zu wählen, die spätere Erweiterungen bzw. Änderungen<br />

der Raumnutzungen und der Raumgrößen mit möglichst<br />

geringem Aufwand ermöglichen. Diese Anforderungen<br />

der späteren Adaptier- bzw. Veränderbarkeit müssen<br />

auch bei der Haustechnik- und Detailplanung berücksichtigt<br />

werden. Flexibilität für Anpassungen bieten Gebäudehüllen,<br />

die ohne Eingriffe in die Tragstruktur erneuert und<br />

ersetzt werden können, sowie eine einfache Haustechnikverteilung<br />

mit kurzen Leitungen und vertikalen Schächten,<br />

nicht tragende Zwischenwände und ein Minimum an festen<br />

Einbauten.<br />

Für Bildungsbauten sind ökologisch verträgliche und toxikologisch<br />

unbedenkliche sowie wirtschaftlich günstige<br />

Baumaterialien und -konstruktionen mit einem hohen<br />

Anteil an erneuerbaren Rohstoffen und langer Lebensdauer<br />

zu wählen. Auch die Minimierung des Reinigungsaufwandes<br />

und dadurch entstehender Umweltbelastungen<br />

ist anzustreben.<br />

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Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />

<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

Nicht zuletzt soll durch das Gebäude und seinen Betrieb<br />

eine Sensibilisierung der Kinder für Nachhaltigkeit erfolgen.<br />

5.8 Ergänzende Planungshinweise zu Dreifachsporthalle<br />

und Gymnastiksaal (MA_56)<br />

In der Sporthalle ist, unabhängig von der Anordnung einer<br />

mechanischen Be- und Entlüftung, eine natürliche Be- und<br />

Entlüftung, nach Möglichkeit Querlüftung, vorzusehen.<br />

Grundsätzlich ist die Dreifachsporthalle natürlich zu belichten.<br />

Laut ÖNORM B 2608 ist die natürliche Belichtung an<br />

Hallenstirnseiten unzulässig; teilbare Hallen müssen daher<br />

– da nach der Teilung zur Hallenlängsachse quer<br />

liegende Hallen entstehen – einerseits zur Vermeidung<br />

von Blendeinwirkungen, andererseits wegen der bei größeren<br />

Hallentiefen auftretenden starken Abnahme der<br />

Tageslichtintensität, eine Belichtung durch die Decke<br />

erhalten.<br />

In begründeten Ausnahmefällen kann auf Fensterflächen<br />

ganz verzichtet und die Halle nur mit Kunstlicht ausgeleuchtet<br />

werden.<br />

Eine Dreifachsporthalle gemäß ÖNORM B 2608 hat eine<br />

lichte Raumhöhe von 7 m aufzuweisen; das erforderliche<br />

lichte Rauminnenmaß von 27 x 45 m wird durch Rohbauinnenmaße<br />

von mind. 27,60 m x 46,20 m erreicht. Die<br />

erforderliche Raumhöhe des Gymnastiksaals beträgt<br />

4,50 m.<br />

5.9 Einschätzung zur Gründung (MA_29)<br />

Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass auf dem gegenständlichen<br />

Bauplatz besondere gründungstechnische<br />

Erschwernisse wie z. B. tiefreichende Anschüttungen<br />

vorhanden wären.<br />

Im Rahmen des Wettbewerbs kann davon ausgegangen<br />

werden, dass für Hochbauten üblicher Art (keine Hochhäuser,<br />

keine mehrgeschossigen Unterkellerungen, keine<br />

ausgefallenen statischen Systeme) mit konventionellen<br />

Flachgründungen (Streifenfundamenten oder Fundamentplatten)<br />

das Auslangen gefunden werden kann.<br />

5.10 Freianlagengestaltung Stadtteilpark<br />

(MA_42)<br />

Die Stadt Wien, vertreten durch die MA_42, lobte im November<br />

2009 einen landschaftsarchitektonischen Wettbewerb<br />

zur Erlangung von Vorentwürfen für die Errichtung<br />

des ca. 6,7 ha großen Stadtteilparks aus.<br />

Am 17. Juni 2010 wählte die Jury das Projekt des Büros<br />

„Hager Landschaftsarchitektur AG“, Zürich, Schweiz zum<br />

Siegerprojekt und empfahl es zur Ausführung. Die Realisierung<br />

des Parks ist ab August 2012 vorgesehen<br />

Auszug aus dem Juryprotokoll:<br />

„Blütenhain am Bahnhof“ – Ein Kranz aus blühenden,<br />

kleinkronigen Bäumen umschließt als Blütenhain eine<br />

zentrale und offene Wiesenlichtung. … Der Blütenhain<br />

dehnt sich bis zu den jeweiligen Stadteingängen hin aus<br />

und spannt den Stadtteilpark als eine zusammenhängende<br />

Figur im neu geschaffenen Stadtraum aus. … Nahe<br />

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<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

dem Schulcampus ist ein Klettergarten verortet, der zu<br />

vielfältiger körperlicher Betätigung durch junge Menschen<br />

auffordert. … Am südwestlichen Parkeingang wird ein<br />

Quartiersgarten angeboten, der sich als Raum vor allem<br />

an ältere Menschen wendet. …Ein feinmaschiges Netz<br />

aus großzügigen Parkwegen verwebt die einzelnen Orte<br />

im Park untereinander und verknüpft den Park mit der<br />

angrenzenden Stadt. Eine sanfte Topographie gliedert die<br />

einzelnen Parkräume und unterstreicht die räumliche<br />

Grundstruktur der Parkanlage.<br />

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<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

5.11 Planungsrichtlinien<br />

Beispielhaft angeführt werden:<br />

• Als Planungsgrundlage gilt die Wiener Bauordnung,<br />

samt ihren Novellen inklusive der Techniknovelle.<br />

Unter anderem sind die OIB-Richtlinien<br />

• OIB- Richtlinie 2 (Brandschutz),<br />

• OIB- Richtlinie 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)<br />

und<br />

• OIB- Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit)<br />

verbindlich einzuhalten.<br />

• ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit den zugehörigen<br />

Verordnungen<br />

• Bundes-Arbeitsstättenverordnung<br />

• Wiener Bedienstetenschutzgesetz<br />

• ÖISS Richtlinien für den Schulbau<br />

• ÖISS RL „Indoor Spiel- und Bewegungsräume“<br />

• Sämtliche zutreffenden technischen Normen und<br />

Fachnormen i. d. g. F., im Speziellen:<br />

• ÖNORM B 1600, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen<br />

• ÖNORM B 1602, Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten<br />

und Begleiteinrichtungen<br />

• ÖNORM B 1800 , Flächen- und Kubaturberechnung<br />

(Topographie)<br />

• die einschlägigen ÖNORMEN für den Bau von Sporthallen<br />

• ÖNORM B 2608 – Sporthallen, Richtlinien für Planung<br />

und Bau<br />

• ÖNORM B 2609 - Geräteausstattung für Sporthallen,<br />

Richtlinien für Planung, Bau und Erhaltung<br />

• TRVB, technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz.<br />

• Besondere Planungsvorgaben und Planungsrichtlinien<br />

für Kindergärten: Der Sicherheits- und Gesundheitsaspekt<br />

ist in allen Planungsphasen im Zusammenhang<br />

mit den jeweils gültigen gesetzliche Grundlagen (Wiener<br />

KTH-Gesetz, Wiener KTH-Verordnung) unbedingt<br />

zu berücksichtigen.<br />

Als Grundlagen für die Planung und Ausführung dieses<br />

Bauvorhabens gelten alle einschlägigen behördlichen<br />

und gesetzlichen Vorschriften wie insbesondere<br />

die Bauordnung für Wien in der gültigen Fassung und<br />

die OIB-Richtlinien 1 bis 6, sowie alle weiteren anwendbaren<br />

Gesetze und Verordnungen einschließlich<br />

der technischen Normen und fachtechnischen Richtlinien.<br />

Im Besonderen wird auf folgende Richtlinien und Normen<br />

hingewiesen:<br />

– Wr. KTH- Gesetz (LGbl Nr. 17/2003),<br />

– Wr. KTH- Verordnung (LGbl Nr. 29/2003),<br />

• Richtlinien CAD-Hochbau<br />

http://www.wien.gv.at/mdbd/ext/rlcad<br />

• die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt<br />

Wien für Leistungen“ (VD 313) sind in der MA 6-<br />

Stadthauptkasse, Drucksortenstelle, Rathaus, Stg. 7,<br />

HP, gegen Entgelt erhältlich oder im Internet abrufbar<br />

unter:<br />

www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/vertragsbestimmungen<br />

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<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

5.12 Information Raumbücher Schulen, Kindergärten<br />

und multifunktionale Bildungseinrichtungen<br />

Die Raumbücher der Stadt Wien und die entsprechenden<br />

Musterpläne sind nur insoweit gültig, als sich aus dem<br />

Qualitätenkatalog nichts Anderes ergibt. Zu beachten sind<br />

in den Raumblättern insbesondere die nur dort angegebenen<br />

erforderlichen Raumhöhen und Angaben zu haustechnischen<br />

Anlagen.<br />

• Raumbuch Kindergärten – Bau- und Gebäudemanagement<br />

und Raumblätter<br />

• Raumbuch Schulen – Bau- und Gebäudemanagement<br />

und Raumblätter<br />

• Raumbuch für multifunktionale Bildungseinrichtungen<br />

für null- bis zehnjährige Kinder ("Campus-Modell") und<br />

Raumblätter<br />

Durch die Konzeption als multifunktionale Bildungseinrichtung<br />

kann es zwischen den genannten Raumbüchern zu<br />

widersprüchlichen Aussagen kommen.<br />

Es ist vorgesehen, diese Richtlinien in Abstimmung mit<br />

den Wettbewerbsergebnissen weiterzuentwickeln.<br />

Die Raumbücher stehen auf folgender Internetadresse<br />

zum Download zur Verfügung:<br />

www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/gebaeudemanagement<br />

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<strong>Aufgabenstellung</strong><br />

6. Vorgaben für die Plandarstellung<br />

siehe auch Wettbewerbsordnung und Planlayout<br />

Für die Kennzeichnung der unterschiedlichen Nutzungen<br />

in den Plandarstellungen ist nebenstehendes Farbschema<br />

heranzuziehen.<br />

Anm.: Das Farbschema entspricht in seiner Gliederung<br />

nicht dem Qualitätenkatalog (Verwaltung und Marktplätze<br />

sind dort den einzelnen Bereichen zugeordnet).<br />

Verwaltung<br />

Campusadministration orange<br />

Verwaltung Kindergarten orange<br />

Verwaltung Volksschule orange<br />

Verwaltung Hauptschule orange<br />

Gemeinsame Bereiche<br />

Bibliothek violett<br />

Mehrzwecksaal violett<br />

Speisesaal violett<br />

Sport und Bewegung violett<br />

Sozial- / Betreuungsräume violett<br />

Kindergarten<br />

Gruppencluster 1 – 4 rosa<br />

Sonstiger Bereich rosa<br />

Volksschule<br />

Bildungscluster 1 – 4 hellblau<br />

Vorschulklasse hellblau<br />

Spezialbereich dunkelblau<br />

Hauptschule<br />

Bildungscluster 1 – 4 hellgrün<br />

Spezialbereich dunkelgrün<br />

Allgemeinflächen<br />

Gangflächen gelb<br />

Marktplätze beige<br />

Nassräume hellgrau<br />

Nebenräume / Technik dunkelgrau<br />

Aufzug rot<br />

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