Aufgabenstellung - Hans Lechner ZT GmbH
Aufgabenstellung - Hans Lechner ZT GmbH
Aufgabenstellung - Hans Lechner ZT GmbH
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Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
, Gudrunstraße, 1100 Wien<br />
Präambel<br />
Das Wiener Campusmodell ist eine Bildungseinrichtung,<br />
die Kindergarten-, Schul- und Freizeitpädagogik<br />
an einem Standort umfasst. Durch die Vernetzung<br />
der Bildungsinstitutionen werden Synergien<br />
ermöglicht und eine ganzheitliche Bildungskontinuität<br />
gewährleistet. Die Kooperation zielt auf die optimale<br />
Nutzung aller Ressourcen ab: In der offenen<br />
Bildungsarbeit stehen Räume und Bereiche des Gebäudes<br />
allen zur Verfügung, gemeinsame Projekte<br />
ermöglichen es, miteinander und voneinander zu<br />
lernen.<br />
Mit dem Pilotprojekt der multifunktionalen Bildungseinrichtung<br />
am Hauptbahnhof wird erstmals eine<br />
Hauptschule in die Bildungseinrichtung integriert<br />
und ein Campus für 0 bis 14-Jährige geplant.<br />
Der Bildungscampus Hauptbahnhof Wien umfasst<br />
einen 11-gruppigen Kindergarten, eine 17-klassige<br />
Ganztagsvolksschule, eine 16-klassige Ganztagshauptschule<br />
und eine Dreifachturnhalle.<br />
(Auszug aus dem Qualitätenkatalog – räumlich-pädagogische<br />
Anforderungen)<br />
Modellfoto: ÖBB<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 1 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
Präambel<br />
Kursiv gedruckte Textteile sind Zitate aus den<br />
angeführten Anlagen bzw. Normen.<br />
1. Lage in der Stadt<br />
2. Stadtentwicklungsgebiet<br />
Hauptbahnhof Wien<br />
3. Wettbewerbsgebiet<br />
4. <strong>Aufgabenstellung</strong><br />
4.1 Räumlich-pädagogische Anforderungen<br />
– Qualitätenkatalog<br />
4.2 Richtwerte Raumprogramm<br />
4.3 Beilagen zu den räumlichpädagogischen<br />
Anforderungen<br />
5. Planungsparameter<br />
5.1 Bebauungsbestimmungen<br />
5.2 Rahmenbedingungen Verkehr<br />
5.3 Lärmkarte Straßenverkehr<br />
5.4 Regenwasser-Management<br />
5.5 Lebensräume für heimische Tier- und<br />
Pflanzenarten<br />
5.6 Energiehaushalt und sommerliche<br />
Überwärmung<br />
5.7 Nachhaltigkeit – Bau- und Grundrisssystem,<br />
Materialwahl, Tragwerksplanung,<br />
TGA<br />
5.8 Ergänzende Planungshinweise zur<br />
Dreifachsporthalle<br />
5.9 Einschätzung zur Gründung<br />
5.10 Freianlagengestaltung Stadtteilpark<br />
5.11 Planungsrichtlinien<br />
5.12 Information Raumbücher Schulen,<br />
Kindergärten und multifunktionale Bildungseinrichtungen<br />
6. Vorgaben für die Plandarstellung<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
1. 1. Lage in der Stadt<br />
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Nordosten des 10. Wiener<br />
Gemeindebezirks Favoriten und ist Teil des Stadtentwicklungsgebietes<br />
Hauptbahnhof Wien.<br />
Der Planungsbereich ist ein Teil des Geländes des ehemaligen<br />
Süd- und Ostbahnhofes (Lagerhallen, Frachtenbahnhof).<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
2. Stadtentwicklungsgebiet<br />
Hauptbahnhof Wien<br />
vgl. Anlage Extranet C5<br />
Das Gesamtprojekt Hauptbahnhof Wien mit einer Größe<br />
von 109 ha ist eine der für Wien bedeutendsten Infrastrukturmaßnahmen.<br />
Das Stadtentwicklungsgebiet innerhalb<br />
des Gesamtprojekts umfasst eine Fläche von insgesamt<br />
59 ha.<br />
Mit Büroflächen im Ausmaß von rd. 550.000 m², rd. 5.000<br />
neuen Wohnungen für rd. 13.000 Menschen, einem 8 ha<br />
großen Park sowie einem Bildungscampus für 0 bis 14-<br />
Jährige wird dort eine Stadt in der Stadt mit hoher Qualität<br />
für eine Wohn- und Arbeitsbevölkerung von rd. 30.000<br />
Menschen entstehen.<br />
[www.hauptbahnhof-wien.at]<br />
Bildungscampus Hauptbahnhof<br />
– Betrachtungsgebiet<br />
Masterplan – Wien Hauptbahnhof, Version N, HOTZ / HOFFMANN WIMMER, Grundkarte: MZK Stadt Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
3. Wettbewerbsgebiet<br />
Das Wettbewerbsgebiet weist eine Ausdehnung von rd.<br />
20.000 m² auf.<br />
Im Westen grenzt das Gebiet unmittelbar an den geplanten<br />
Park. Im Norden verläuft zwischen Campusbauplatz<br />
und Park eine öffentliche Verkehrsfläche, die in erster<br />
Linie als Fuß- und Radweg ausgebildet werden soll und<br />
die künftige Trassenführung der Straßenbahnlinie D aufnimmt.<br />
Im Osten wird das Gebiet durch die verlängerte<br />
Gellertgasse, im Süden durch die Gudrunstraße begrenzt.<br />
Der Niveauunterschied zwischen Gudrunstraße und den<br />
nördlichen parkseitigen Straßenprojekten beträgt<br />
rd. 1 Meter (vgl. Höhenangaben der Abb. in m ü. Adria).<br />
Für den Wettbewerb ist die Liegenschaft als bestandsfrei<br />
und einbautenfrei in jeder Hinsicht anzusehen. Das gesamte<br />
Wettbewerbsgebiet steht für die Zwecke des Bildungscampus<br />
zur Verfügung.<br />
Der Bezirk südlich der Gudrunstraße ist über einen westlich<br />
des Wettbewerbsgebietes gelegenen Parkstreifen –<br />
im Masterplan als „Schulpark“ bezeichnet – mit dem zentralen<br />
Park des Stadtentwicklungsgebietes verbunden.<br />
Dieser „Schulpark“ ist nicht in den Campusbauplatz integrierbar,<br />
sondern ist als öffentlicher Quartierspark zu betrachten.<br />
Wettbewerbsgebiet (Quelle: Bebauungsplan – Plandokument 7849, Magistratsabteilung 21B, bearbeitet HL<strong>ZT</strong>)<br />
Das städtische Umfeld der Liegenschaft ist einerseits<br />
durch die bestehende typisch dicht bebaute Blockstruktur<br />
des Bezirkes, andererseits durch die zukünftige Umsetzung<br />
des Masterplans (Park, Blockstruktur) geprägt.<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 5 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
4. <strong>Aufgabenstellung</strong><br />
4.1 Räumlich-pädagogische Anforderungen –<br />
Qualitätenkatalog (MA_10, MA_56)<br />
vgl. Anlage Extranet C1<br />
Der Bildungscampus Hauptbahnhof Wien ist eine multifunktionale<br />
Bildungseinrichtung für 0-14-Jährige und umfasst<br />
eine(n):<br />
► 11-gruppigen Kindergarten<br />
► 17-klassige Ganztagsvolksschule<br />
► 16-klassige Ganztagshauptschule<br />
► Dreifachturnhalle<br />
In enger Kooperation mit Pädagoginnen und Pädagogen<br />
wurden auf Basis der bisher üblichen Raumprogramme<br />
der MA 56 – Wiener Schulen und der MA 10 – Wiener<br />
Kindergärten die Qualitäten und Anforderungen erörtert,<br />
und unter Beibehaltung der Gesamtnutzfläche eine neue<br />
Struktur geschaffen.<br />
Diskutiert wurden dabei insbesondere Herausforderungen<br />
durch die neue Größenordnung des Campus, zu erzielende<br />
Synergien, gemeinsam zu nutzende bzw. den einzelnen<br />
Bildungseinrichtungen zuzuordnende Bereiche sowie<br />
Größe und Qualitäten des Freiraums.<br />
Aus diesen Erkenntnissen wurde ein räumlich–<br />
pädagogisches Konzept (siehe Anlage, Kapitel 3.1.1.)<br />
und zu dessen Umsetzung ein Qualitätenkatalog entwickelt.<br />
Dieser enthält die Anforderungen und gewünschten<br />
Qualitäten für den Campus im allgemeinen (Anlage, Kapitel<br />
3.1.2. – 3.1.11) und eine Beschreibung der einzelnen<br />
Bildungseinrichtungen sowie der gemeinsamen Bereiche<br />
(Anlage, Kapitel 3.2.).<br />
Als Unterlage für den Wettbewerb liegt nun kein Raumprogramm<br />
vor, das jeden Raum mit einer genauen m 2 -<br />
Angabe anführt, sondern dieser Qualitätenkatalog. In<br />
diesem werden vor allem die von den gängigen Organisationsstrukturen<br />
abweichenden Funktionen und Zielvorstellungen<br />
beschrieben. Für die Fläche der meisten Funktionen<br />
werden Mindest- oder Richtwerte angegeben, insgesamt<br />
besteht jedoch ein Spielraum bis zur maximalen<br />
Gesamtnutzfläche (siehe Anlage, Kapitel 1.2.).<br />
In inhaltlicher Weiterentwicklung wurde dabei erstmals die<br />
Organisation von jeweils 4 Klassenverbänden bzw.<br />
3 Kindergartengruppen zu einem „Cluster“ (siehe Anlage,<br />
Kapitel 3.1.1.) vorgesehen.<br />
„Cluster“ bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl an<br />
Gruppen- bzw. Klassenverbänden zu einem räumlichen<br />
Verbund zusammengefasst werden, wodurch die gruppen-<br />
bzw. klassenübergreifenden Kooperationen gestärkt<br />
und überschaubare Einheiten geschaffen werden.<br />
Die Cluster werden zu selbstständigen Organisationseinheiten,<br />
indem ihnen auch Arbeitsräume (Teamräume) für<br />
die PädagogInnen, (Eltern-)Besprechungsräume und<br />
Nebenräume zugeordnet werden.<br />
Herzstück jedes Clusters ist der sogenannte „Marktplatz“<br />
für gemeinsame Nutzungen, auf den die anderen Funktionsräume<br />
ausgerichtet werden sollen. Er soll, eventuell in<br />
verschiedene Bereiche gegliedert, als Erschließungs- und<br />
Bewegungsraum, Gruppenarbeits- und Aufenthaltsraum,<br />
Raum für offene Unterrichtsformen (Lernininsel) und Ver-<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 6 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
sammlungsraum für alle Kindergartengruppen / Klassenverbände<br />
dienen. Sichtverbindungen sollen es den PädagogInnen<br />
ermöglichen, den „Marktplatz“ von den angrenzenden<br />
Räumen aus zu überblicken. Die „Marktplätze“ der<br />
verschiedenen Cluster (zumindest von jeweils zweien)<br />
sollten nach Möglichkeit zusammen ein gemeinsames<br />
Größeres, einen Treffpunkt bilden können.<br />
Eine wesentliche Aufgabe des Wettbewerbes ist es, diese<br />
neu formulierten Qualitäten und Anforderungen räumlich<br />
umzusetzen, sodass sie sowohl dem pädagogischen<br />
Konzept als auch allen Gesetzen, Normen und Richtlinien<br />
entsprechen.<br />
Von der Ausloberin wird erwartet, dass im Wettbewerb<br />
auch Räume, Raumzusammenhänge und Ausstattungen<br />
(Einrichtung) vorgeschlagen werden, die im bisherigen<br />
Raumprogramm nicht vorgesehen waren. Daher sind die<br />
Planungsrichtlinien „Raumbuch und Raumblätter für multifunktionale<br />
Bildungseinrichtungen“ und die entsprechenden<br />
Musterpläne nur insoweit gültig, als sich aus dem<br />
Qualitätenkatalog nichts Anderes ergibt (vgl. Pkt. 5.12).<br />
4.2 Richtwerte Raumprogramm<br />
Auf Grundlage eines vorläufigen Raumprogrammes für<br />
diese Bildungseinrichtungen wurde eine Gesamtnutzfläche<br />
von 12.300 m 2 (ohne Kellerräume) ermittelt, die nicht<br />
überschritten werden darf.<br />
Im Wettbewerb wird die Umsetzung des neuen räumlichpädagogischen<br />
Konzeptes erwartet. Dafür wurde ein<br />
Qualitätenkatalog (vgl. Pkt. 4.1) entwickelt; dieser enthält<br />
für die einzelnen Funktionseinheiten Richtwerte bzw.<br />
Circa-Größen. Insgesamt besteht ein gewisser Spielraum<br />
bis zur maximalen Gesamtnutzfläche von 12.300 m 2 .<br />
Die Summe der gerundeten Circa-Nutzflächen in der<br />
Tabelle [siehe unten] liegt darunter. Dieser Spielraum<br />
soll/muss in Hinblick auf möglichst große, zusammenhängende<br />
und gut nutzbare Freiflächen nicht ausgeschöpft<br />
werden.<br />
Nutzflächen netto<br />
NF [m2] Personal<br />
Personen<br />
Kinder Gesamt<br />
Kindergarten ca. 2.100 m² 44 275 319<br />
Volksschule ca. 3.300 m² 37 425 462<br />
Hauptschule ca. 3.600 m² 67 400 467<br />
Gemeinsame Bereiche (Campusadministration,<br />
Bibliothek, Mehrzwecksaal, Sport und Bewegung, Arzt, ca. 2.800 m² 1 1<br />
Betreuung)<br />
FreizeitpädagogInnen 22 22<br />
Summe (ca. 11.800 m²) 171 1100 1271<br />
Max. NFges (ohne Kellerräume) 12.300 m²<br />
Darüber hinaus sind Verkehrsflächen, Stiegen, Aufzüge, Haustechnikräume, Lager und Nebenräume im Keller sowie Sanitärgruppen in allgemeinen<br />
Bereichen im erforderlichen Ausmaß zu berücksichtigen!<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 7 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
4.3 Beilagen zu den räumlich-pädagogischen<br />
Anforderungen<br />
Auf u. a. folgende Beilagen wird in den räumlichpädagogischen<br />
Anforderungen Bezug genommen:<br />
► ÖISS Richtlinien für den Schulbau<br />
vgl. Anlage Extranet C16<br />
Als Anlage liegt ein Auszug aus den ÖISS Richtlinien für<br />
den Schulbau vor, der speziell für die Verwendung im<br />
Rahmen von Architekturwettbewerben gedacht ist.<br />
► Empfehlungen für die Gestaltung von Schulfreiräumen<br />
(schul:FREI)<br />
vgl. Anlage Extranet C2<br />
Das Institut für Landschaftsarchitektur hat im Auftrag des<br />
ÖISS, der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und des<br />
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur<br />
(bm:bwk) ein interdisziplinär besetztes Team des ÖISS-<br />
Arbeitskreises „Schulfreiräume“ gebildet und gemeinsam<br />
die hier vorliegenden Empfehlungen für den Prozess der<br />
Schulfreiraumgestaltung erarbeitet.<br />
► Charta für die Gestaltung von Bildungseinrichtungen<br />
des 21. Jahrhunderts<br />
vgl. Anlage Extranet C3<br />
Eine von der Köck-Stiftung mitinitiierte Gruppe von PädagogInnen,<br />
Fachleuten der Schulverwaltung und ArchitektInnen<br />
hat sich in der Plattform SchulUMbau lose zusammengeschlossen,<br />
um Denkanstöße für einen zeitgemäßen<br />
und kindgemäßen Schulbau zu liefern. Erstes Ergebnis<br />
dieser Plattform ist eine Charta, die die Grundzüge<br />
eines zeitgemäßen Umgangs mit Lehr- und Lernräumen<br />
zusammenfasst. [www.schulumbau.at]<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 8 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
5. Planungsparameter<br />
5.1 Bebauungsbestimmungen (MA_21)<br />
vgl. Anlage Extranet C6<br />
Gemäß § 77 der Bauordnung für Wien wird bestimmt:<br />
► Das ausgewiesene Strukturgebiet bildet in seiner Gesamtheit<br />
eine Struktur.<br />
► Die mit Baulinien und Grenzlinien umgrenzten Grundflächen<br />
des Strukturgebietes dürfen unmittelbar bebaut<br />
werden.<br />
► Oberirdisch bebaubare, jedoch unbebaut bleibende<br />
Grundflächen sind, soweit nicht eine Befestigung für<br />
die Nutzung als Spielplatz- und Sportfläche erforderlich<br />
ist, gärtnerisch auszugestalten.<br />
► Die Gebäudehöhe darf höchstens 21,0 m betragen.<br />
► Der oberirdisch umbaute Raum der Gebäude darf<br />
insgesamt höchstens 140.000 m³ betragen.<br />
► Die zur Errichtung gelangenden Gebäude dürfen nur<br />
für Bildung und Kinderbetreuung verwendet werden.<br />
Gemäß § 5 (4) der Bauordnung für Wien wird ohne eigene<br />
Kennzeichnung im Plan bestimmt:<br />
► Der höchste Punkt der zur Errichtung gelangenden<br />
Dächer darf die zulässige Gebäudehöhe um höchstens<br />
4,5 m überragen.<br />
Bebauungsplan – Plan Nr. 7849 Beilage 1_Entwurf 3, Magistratsabteilung 21B<br />
► Im Bauland ist die Einleitung von Niederschlagswässern<br />
in den Kanal nicht zulässig. Dieses Verbot gilt<br />
nicht für Verkehrsflächen und die zu Verkehrsflächen<br />
geneigten Dachflächen von Gebäuden, die unmittelbar<br />
an dieser Verkehrsfläche liegen.<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 9 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
5.2 Rahmenbedingungen Verkehr (MA_28)<br />
vgl. Anlage Extranet C8<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt<br />
durch die derzeit bestehenden U-Bahn-, Bus- und Straßenbahnstationen<br />
Keplerplatz (U1, 14 A), Reumannplatz<br />
(U1, 6) , Wielandplatz (14 A) und Gellertplatz (6). Die<br />
Gehweiten von den Stationen zum Wettbewerbsgebiet<br />
betragen zwischen rd. 100 m und rd. 500 m (vgl. Abb.).<br />
Zukünftig wird der Bildungscampus durch die Verlängerung<br />
der Straßenbahnlinie D an den Hauptbahnhof und<br />
das Stadtzentrum direkt angebunden. Die neue Haltestelle<br />
ist nördlich des Campus-Bauplatzes geplant. Die Inbetriebnahme<br />
der Verlängerung ist im Jahr 2019 vorgesehen.<br />
Es ist geplant, dass die projektierte Verlängerung der U2<br />
im Bereich Gudrunstraße mit einer Haltestelle einbindet.<br />
Für den Wettbewerb soll jedoch nicht von dieser Anbindung<br />
ausgegangen werden.<br />
Masterplan – Wien Hauptbahnhof, Version N, HOTZ / HOFFMANN WIMMER, Grundkarte: MZK Stadt Wien, Bearbeitung: HL<strong>ZT</strong><br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 10 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
Motorisierter Individualverkehr (MIV)<br />
Das Wettbewerbsgebiet ist im Süden über die Gudrunstraße<br />
und im Osten über die verlängerte Gellertgasse<br />
erschlossen.<br />
An der Gellertgasse ist eine nicht richtungsgebundene<br />
Zufahrt, an der Gudrunstraße ist eine richtungsgebundene<br />
Zufahrt möglich. Insgesamt können somit max. 2 Zufahrten<br />
vorgesehen werden. Die Überfahrten können nur im<br />
Bereich der Parkbuchten angeordnet werden. Die mögliche<br />
Entstehung von Rückstau im Kreuzungsbereich ist<br />
dabei zu beachten.<br />
Aus Sicherheitsgründen sollten die Einfahrten von Haupteingängen<br />
getrennt angeordnet werden bzw. die Sicherheit<br />
jedenfalls gegeben sein.<br />
Die Kinderzubringung mit MIV soll gewährleistet sein und<br />
über verkehrsberuhigte Bereiche erfolgen.<br />
Es ist nicht vorgesehen, dass Eltern in das Grundstück<br />
einfahren können.<br />
Der Straßenquerschnitt_Gellertgasse kann im Detail modifiziert<br />
und an das Siegerprojekt angepasst werden.<br />
Die bestehenden Straßen südlich des Bauplatzes –<br />
Sonnwendgasse, Gudrunstraße und Herndlgasse – weisen<br />
bereits jetzt ein hohes Verkehrsaufkommen auf<br />
(z. B. Gudrunstraße 20.000 Fahrzeuge/Tag).<br />
Ausschnitt Lageplan Verkehrserschließung (Stoik • Novaplan • Umlauf), Bearbeitung: HL<strong>ZT</strong><br />
Im Lageplan sind die Böschungen der Straßenbaumaßnahmen<br />
dargestellt*.<br />
* Die Dammschüttungen werden im Jahr 2011 von der MA 28 hergestellt.<br />
Die Dammfüße ragen in das Baufeld des Bildungscampus und müssen im<br />
Zuge der Hochbaumaßnahmen abgetragen werden.<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 11 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
Ruhender Verkehr, Stellplätze<br />
Im Qualitätenkatalog sind für den Wettbewerb 44 PKW-<br />
Stellplätze (2 davon behindertengerecht), unabhängig von<br />
den im Wettbewerbsbeitrag dargestellten Aufenthaltsraumflächen,<br />
vorgegeben.<br />
Die tatsächliche Stellplatzverpflichtung kann erst in der<br />
Planungsphase des zur Realisierung ausgewählten Projektes<br />
nach behördlicher Abstimmung ermittelt bzw. berechnet<br />
werden.<br />
Tiefgaragenstellplätze sollen nicht vorgesehen werden.<br />
Nicht motorisierter Verkehr, FußgeherInnen, Parkanbindung<br />
Die Anbindung und Zugänglichkeit an und vom neuen<br />
Stadtquartier ist insbesondere für die Volksschule und den<br />
Kindergarten zu gewährleisten.<br />
Voraussichtlich wird zusätzlich in der verlängerten Gellertgasse<br />
eine Radverbindung entlang der Schule vorgesehen<br />
(im Verkehrsplan nicht dargestellt).<br />
Gudrunstraße und Sonnwendgasse führen jeweils beidseits<br />
der Fahrbahn einen Einrichtungs-Radweg und<br />
schließen an das bestehende Wiener Radwegenetz an.<br />
Fahrradabstellplätze sind außerhalb des Gebäudes, bei<br />
Aufstellung im Freien mit Schutzdach in Leichtkonstruktion<br />
vorzusehen; Richtwert lt. Qualitätenkatalog: je ein<br />
Abstellplatz pro 10 Kindergartenkindern und 1 Abstellplatz<br />
pro 5 SchülerInnen.<br />
Durch den Arsenalsteg wird eine fuß- und radläufige Anbindung<br />
des Stadtentwicklungsgebietes über die Bahngleise<br />
an den 3. Bezirk hergestellt.<br />
Die leichte Erreichbarkeit der projektierten Hart- und<br />
Spielplätze im Park auf möglichst direktem Weg von den<br />
Freiflächen ist im Sinne des Ausweichens in den Park,<br />
aber auch der Mehrfachnutzung als Option zu gewährleisten.<br />
Ein sicherer Zugang vom Schulgelände zum Park ist<br />
wegen der Trassenführung der Straßenbahn (=parkseitig<br />
abgezäunt) nur im Bereich der Haltestelle am Schulpark<br />
und der verlängerten Gellertgasse möglich. Die Übergänge<br />
werden niveaugleich ausgeführt.<br />
Nördlich des Wettbewerbsgebiets ist ein 5,00 m breiter<br />
Geh- und Radweg projektiert.<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 12 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
Lärmkarte Straßenverkehr,<br />
Quelle: Stadt Wien, Wiener Umweltschutzabteilung – MA22,<br />
Kartengrundlage MA 41 – Stadtvermessung, Vienna GIS<br />
5.3 Lärmkarte Straßenverkehr (MA_22)<br />
vgl. Anlage Extranet C4<br />
Die Beilage „Lärmkarte Straßenverkehr“ stellt die derzeitige<br />
Lärmsituation des Gebietes dar.<br />
Die vollständigen Lärmdaten können unter<br />
http://gis.lebensministerium.at/elisa eingesehen werden.<br />
5.4 Regenwasser-Management (MA_22)<br />
Gem. Bebauungsbestimmungen ist im Bauland … die<br />
Einleitung von Niederschlagswässern in den Kanal nicht<br />
zulässig. Dieses Verbot gilt nicht für Verkehrsflächen und<br />
die zu Verkehrsflächen geneigten Dachflächen von Gebäuden,<br />
die unmittelbar an dieser Verkehrsfläche liegen.<br />
Grundsätzlich ist anzustreben sämtliche Niederschlagswässer<br />
auf dem Grundstück zur Versickerung bzw. Verdunstung<br />
zu bringen. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen,<br />
dass die Kontaminierung der Dachniederschlagswässer<br />
selbst durch stark befahrene Straßen (wie z.B. der<br />
Gudrunstraße) einer entsprechenden Versickerung nicht<br />
im Wege steht. Bei der Materialwahl der Dachoberflächen<br />
soll jedoch darauf Bedacht genommen werden, dass<br />
keine Verunreinigungen, beispielsweise durch Korrosion<br />
entstehen.<br />
5.5 Lebensräume für heimische<br />
Tier- und Pflanzenarten (MA_22)<br />
Bei der Fassaden-, Dachflächen- und Freiraumgestaltung<br />
soll auf die Bedürfnisse von (heimischen) Tier- und Pflanzenarten<br />
Rücksicht genommen werden, bzw. für diese<br />
bewusst Lebensräume geschaffen werden.<br />
Grundsätzlich ist anzustreben, dass Dachflächen, soweit<br />
nicht als befestigte Aufenthalts- und Sportbereiche ausgestaltet,<br />
als begrünte Flachdächer ausgebildet werden.<br />
Das Vorkommen von Gebäudebrütern (z. B. Mauersegler,<br />
Mehlschwalbe, Rauchschwalbe etc.), Insekten (z. B. Solitärbienen,<br />
Schmetterlinge), Fledermäusen etc. veranschaulicht<br />
ökologische Zusammenhänge und erfüllt dadurch<br />
eine wichtige pädagogische Aufgabe und trägt<br />
nebenbei zur Erlebniswert des Campus und seiner Umgebung<br />
bei. Die Integration von (unterschiedlichen) Lebensräumen<br />
für Tier- und Pflanzenarten und die nachhaltige<br />
Gestaltung von Freibereichen in Bildungsanlagen besitzen<br />
einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert. Es können<br />
die persönliche Einstellung und das Wissen über<br />
Natur bei Lehrerinnen und Lehrern als Multiplikator und<br />
bei der nächsten Generation, den Schülerinnen und Schülern<br />
anschaulich und nachhaltig vermittelt werden.<br />
Informationen zu den Bedürfnissen ausgewählter Gebäudebrüter:<br />
• http://www.gebaeudebrueter.de/gebaeudebrueter1/index.html<br />
• http://wua-wien.at/home/naturschutz-undstadtoekologie/baumassnahmen-fuer-wildtiere/<br />
• www.wanalabi.net<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong> I Wettbewerb Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien | 23.07.2010 I <strong>Hans</strong> <strong>Lechner</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 13 von 19
Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
5.6 Energiehaushalt und sommerliche Überwärmung<br />
(MA_10, MA_56)<br />
vgl. Anlage Extranet C1<br />
Gemäß dem städtischen Energieeffizienzprogramm (SEP)<br />
soll der Neubau als Niedrigenergiehaus ausgeführt werden.<br />
Dazu gehören im Besonderen ein gutes Verhältnis<br />
von Gebäudeoberfläche zu -volumen, eine kontrollierte<br />
Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung und eine<br />
Prüfung der Einbeziehung von erneuerbaren Energiequellen.<br />
Jedenfalls müssen den NutzerInnen auch beim Einsatz<br />
von mechanischen Lüftungen öffenbare Fenster zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Zu diesem Thema siehe: Raumbuch, Kapitel Lüftungsanlagen<br />
Der sommerlichen Überwärmung, die im Bildungsbau<br />
durch hohe Personenbelegungen verstärkt wird, ist nachweislich<br />
entgegenzuwirken. Die Planung ist darauf auszurichten,<br />
dass die Aufenthaltsqualität der NutzerInnen<br />
sichergestellt wird, und zwar ohne spezielle technische<br />
Vorkehrungen oder kostspielige Nachrüstungen nach<br />
Inbetriebnahme.<br />
5.7 Nachhaltigkeit – Bau- und Grundrisssystem,<br />
Materialwahl, Tragwerksplanung, TGA<br />
(MA_10, MA_56)<br />
vgl. Anlage Extranet C1<br />
Die Planung des Gebäudes ist auf einem geeigneten<br />
Konstruktionssystem aufzubauen, das wirtschaftlich umsetzbar<br />
ist. Tragstruktur, Hülle, Haustechnik und Ausbau<br />
sind konstruktiv so zu konzipieren, dass sinnvolle Erneuerungen<br />
möglich sind.<br />
Die Unterkellerung ist nur im notwendigen Ausmaß vorzusehen.<br />
Das Grundrisssystem soll Gebäudeerweiterungen und<br />
Veränderungen der Größe und der Funktionsbereiche<br />
ermöglichen. Sich ändernde SchülerInnenzahlen und<br />
pädagogische sowie schulorganisatorische Anforderungen<br />
machen flexible Grundrisslösungen und Überlegungen für<br />
Um- bzw. Nachnutzungen sinnvoll. Sowohl bezüglich<br />
Rohbau als auch Ausbau sind Konzepte und Ausführungen<br />
zu wählen, die spätere Erweiterungen bzw. Änderungen<br />
der Raumnutzungen und der Raumgrößen mit möglichst<br />
geringem Aufwand ermöglichen. Diese Anforderungen<br />
der späteren Adaptier- bzw. Veränderbarkeit müssen<br />
auch bei der Haustechnik- und Detailplanung berücksichtigt<br />
werden. Flexibilität für Anpassungen bieten Gebäudehüllen,<br />
die ohne Eingriffe in die Tragstruktur erneuert und<br />
ersetzt werden können, sowie eine einfache Haustechnikverteilung<br />
mit kurzen Leitungen und vertikalen Schächten,<br />
nicht tragende Zwischenwände und ein Minimum an festen<br />
Einbauten.<br />
Für Bildungsbauten sind ökologisch verträgliche und toxikologisch<br />
unbedenkliche sowie wirtschaftlich günstige<br />
Baumaterialien und -konstruktionen mit einem hohen<br />
Anteil an erneuerbaren Rohstoffen und langer Lebensdauer<br />
zu wählen. Auch die Minimierung des Reinigungsaufwandes<br />
und dadurch entstehender Umweltbelastungen<br />
ist anzustreben.<br />
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Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
Nicht zuletzt soll durch das Gebäude und seinen Betrieb<br />
eine Sensibilisierung der Kinder für Nachhaltigkeit erfolgen.<br />
5.8 Ergänzende Planungshinweise zu Dreifachsporthalle<br />
und Gymnastiksaal (MA_56)<br />
In der Sporthalle ist, unabhängig von der Anordnung einer<br />
mechanischen Be- und Entlüftung, eine natürliche Be- und<br />
Entlüftung, nach Möglichkeit Querlüftung, vorzusehen.<br />
Grundsätzlich ist die Dreifachsporthalle natürlich zu belichten.<br />
Laut ÖNORM B 2608 ist die natürliche Belichtung an<br />
Hallenstirnseiten unzulässig; teilbare Hallen müssen daher<br />
– da nach der Teilung zur Hallenlängsachse quer<br />
liegende Hallen entstehen – einerseits zur Vermeidung<br />
von Blendeinwirkungen, andererseits wegen der bei größeren<br />
Hallentiefen auftretenden starken Abnahme der<br />
Tageslichtintensität, eine Belichtung durch die Decke<br />
erhalten.<br />
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Fensterflächen<br />
ganz verzichtet und die Halle nur mit Kunstlicht ausgeleuchtet<br />
werden.<br />
Eine Dreifachsporthalle gemäß ÖNORM B 2608 hat eine<br />
lichte Raumhöhe von 7 m aufzuweisen; das erforderliche<br />
lichte Rauminnenmaß von 27 x 45 m wird durch Rohbauinnenmaße<br />
von mind. 27,60 m x 46,20 m erreicht. Die<br />
erforderliche Raumhöhe des Gymnastiksaals beträgt<br />
4,50 m.<br />
5.9 Einschätzung zur Gründung (MA_29)<br />
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass auf dem gegenständlichen<br />
Bauplatz besondere gründungstechnische<br />
Erschwernisse wie z. B. tiefreichende Anschüttungen<br />
vorhanden wären.<br />
Im Rahmen des Wettbewerbs kann davon ausgegangen<br />
werden, dass für Hochbauten üblicher Art (keine Hochhäuser,<br />
keine mehrgeschossigen Unterkellerungen, keine<br />
ausgefallenen statischen Systeme) mit konventionellen<br />
Flachgründungen (Streifenfundamenten oder Fundamentplatten)<br />
das Auslangen gefunden werden kann.<br />
5.10 Freianlagengestaltung Stadtteilpark<br />
(MA_42)<br />
Die Stadt Wien, vertreten durch die MA_42, lobte im November<br />
2009 einen landschaftsarchitektonischen Wettbewerb<br />
zur Erlangung von Vorentwürfen für die Errichtung<br />
des ca. 6,7 ha großen Stadtteilparks aus.<br />
Am 17. Juni 2010 wählte die Jury das Projekt des Büros<br />
„Hager Landschaftsarchitektur AG“, Zürich, Schweiz zum<br />
Siegerprojekt und empfahl es zur Ausführung. Die Realisierung<br />
des Parks ist ab August 2012 vorgesehen<br />
Auszug aus dem Juryprotokoll:<br />
„Blütenhain am Bahnhof“ – Ein Kranz aus blühenden,<br />
kleinkronigen Bäumen umschließt als Blütenhain eine<br />
zentrale und offene Wiesenlichtung. … Der Blütenhain<br />
dehnt sich bis zu den jeweiligen Stadteingängen hin aus<br />
und spannt den Stadtteilpark als eine zusammenhängende<br />
Figur im neu geschaffenen Stadtraum aus. … Nahe<br />
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<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
dem Schulcampus ist ein Klettergarten verortet, der zu<br />
vielfältiger körperlicher Betätigung durch junge Menschen<br />
auffordert. … Am südwestlichen Parkeingang wird ein<br />
Quartiersgarten angeboten, der sich als Raum vor allem<br />
an ältere Menschen wendet. …Ein feinmaschiges Netz<br />
aus großzügigen Parkwegen verwebt die einzelnen Orte<br />
im Park untereinander und verknüpft den Park mit der<br />
angrenzenden Stadt. Eine sanfte Topographie gliedert die<br />
einzelnen Parkräume und unterstreicht die räumliche<br />
Grundstruktur der Parkanlage.<br />
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<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
5.11 Planungsrichtlinien<br />
Beispielhaft angeführt werden:<br />
• Als Planungsgrundlage gilt die Wiener Bauordnung,<br />
samt ihren Novellen inklusive der Techniknovelle.<br />
Unter anderem sind die OIB-Richtlinien<br />
• OIB- Richtlinie 2 (Brandschutz),<br />
• OIB- Richtlinie 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)<br />
und<br />
• OIB- Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit)<br />
verbindlich einzuhalten.<br />
• ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit den zugehörigen<br />
Verordnungen<br />
• Bundes-Arbeitsstättenverordnung<br />
• Wiener Bedienstetenschutzgesetz<br />
• ÖISS Richtlinien für den Schulbau<br />
• ÖISS RL „Indoor Spiel- und Bewegungsräume“<br />
• Sämtliche zutreffenden technischen Normen und<br />
Fachnormen i. d. g. F., im Speziellen:<br />
• ÖNORM B 1600, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen<br />
• ÖNORM B 1602, Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten<br />
und Begleiteinrichtungen<br />
• ÖNORM B 1800 , Flächen- und Kubaturberechnung<br />
(Topographie)<br />
• die einschlägigen ÖNORMEN für den Bau von Sporthallen<br />
• ÖNORM B 2608 – Sporthallen, Richtlinien für Planung<br />
und Bau<br />
• ÖNORM B 2609 - Geräteausstattung für Sporthallen,<br />
Richtlinien für Planung, Bau und Erhaltung<br />
• TRVB, technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz.<br />
• Besondere Planungsvorgaben und Planungsrichtlinien<br />
für Kindergärten: Der Sicherheits- und Gesundheitsaspekt<br />
ist in allen Planungsphasen im Zusammenhang<br />
mit den jeweils gültigen gesetzliche Grundlagen (Wiener<br />
KTH-Gesetz, Wiener KTH-Verordnung) unbedingt<br />
zu berücksichtigen.<br />
Als Grundlagen für die Planung und Ausführung dieses<br />
Bauvorhabens gelten alle einschlägigen behördlichen<br />
und gesetzlichen Vorschriften wie insbesondere<br />
die Bauordnung für Wien in der gültigen Fassung und<br />
die OIB-Richtlinien 1 bis 6, sowie alle weiteren anwendbaren<br />
Gesetze und Verordnungen einschließlich<br />
der technischen Normen und fachtechnischen Richtlinien.<br />
Im Besonderen wird auf folgende Richtlinien und Normen<br />
hingewiesen:<br />
– Wr. KTH- Gesetz (LGbl Nr. 17/2003),<br />
– Wr. KTH- Verordnung (LGbl Nr. 29/2003),<br />
• Richtlinien CAD-Hochbau<br />
http://www.wien.gv.at/mdbd/ext/rlcad<br />
• die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt<br />
Wien für Leistungen“ (VD 313) sind in der MA 6-<br />
Stadthauptkasse, Drucksortenstelle, Rathaus, Stg. 7,<br />
HP, gegen Entgelt erhältlich oder im Internet abrufbar<br />
unter:<br />
www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/vertragsbestimmungen<br />
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Neubau Bildungscampus Hauptbahnhof Wien<br />
<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
5.12 Information Raumbücher Schulen, Kindergärten<br />
und multifunktionale Bildungseinrichtungen<br />
Die Raumbücher der Stadt Wien und die entsprechenden<br />
Musterpläne sind nur insoweit gültig, als sich aus dem<br />
Qualitätenkatalog nichts Anderes ergibt. Zu beachten sind<br />
in den Raumblättern insbesondere die nur dort angegebenen<br />
erforderlichen Raumhöhen und Angaben zu haustechnischen<br />
Anlagen.<br />
• Raumbuch Kindergärten – Bau- und Gebäudemanagement<br />
und Raumblätter<br />
• Raumbuch Schulen – Bau- und Gebäudemanagement<br />
und Raumblätter<br />
• Raumbuch für multifunktionale Bildungseinrichtungen<br />
für null- bis zehnjährige Kinder ("Campus-Modell") und<br />
Raumblätter<br />
Durch die Konzeption als multifunktionale Bildungseinrichtung<br />
kann es zwischen den genannten Raumbüchern zu<br />
widersprüchlichen Aussagen kommen.<br />
Es ist vorgesehen, diese Richtlinien in Abstimmung mit<br />
den Wettbewerbsergebnissen weiterzuentwickeln.<br />
Die Raumbücher stehen auf folgender Internetadresse<br />
zum Download zur Verfügung:<br />
www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/gebaeudemanagement<br />
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<strong>Aufgabenstellung</strong><br />
6. Vorgaben für die Plandarstellung<br />
siehe auch Wettbewerbsordnung und Planlayout<br />
Für die Kennzeichnung der unterschiedlichen Nutzungen<br />
in den Plandarstellungen ist nebenstehendes Farbschema<br />
heranzuziehen.<br />
Anm.: Das Farbschema entspricht in seiner Gliederung<br />
nicht dem Qualitätenkatalog (Verwaltung und Marktplätze<br />
sind dort den einzelnen Bereichen zugeordnet).<br />
Verwaltung<br />
Campusadministration orange<br />
Verwaltung Kindergarten orange<br />
Verwaltung Volksschule orange<br />
Verwaltung Hauptschule orange<br />
Gemeinsame Bereiche<br />
Bibliothek violett<br />
Mehrzwecksaal violett<br />
Speisesaal violett<br />
Sport und Bewegung violett<br />
Sozial- / Betreuungsräume violett<br />
Kindergarten<br />
Gruppencluster 1 – 4 rosa<br />
Sonstiger Bereich rosa<br />
Volksschule<br />
Bildungscluster 1 – 4 hellblau<br />
Vorschulklasse hellblau<br />
Spezialbereich dunkelblau<br />
Hauptschule<br />
Bildungscluster 1 – 4 hellgrün<br />
Spezialbereich dunkelgrün<br />
Allgemeinflächen<br />
Gangflächen gelb<br />
Marktplätze beige<br />
Nassräume hellgrau<br />
Nebenräume / Technik dunkelgrau<br />
Aufzug rot<br />
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