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HYDRAULIKPRESSE 2/2013 - einseitig - Hansa Flex

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Arbeit & Leben Work & Life<br />

Foto/Photo: iStockphoto<br />

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Dass es verboten ist, Waffen oder Drogen zu schmuggeln, liegt auf der Hand. Allerdings<br />

gibt es auch viel weniger offensichtliche Verbote. Zum Beispiel ist in Singapur die Einfuhr von<br />

Kaugummi und zollfreien Zigaretten untersagt.<br />

It’s obvious that smuggling weapons or drugs is illegal. But there are other prohibitions that<br />

are much less self-evident. For example, it is forbidden to import chewing gum and duty-free<br />

cigarettes into Singapore.<br />

Zwar gibt es diese pauschalen Reisefreimengen, doch viele Güter dürfen unabhängig<br />

vom Warenwert nur limitiert eingeführt werden.<br />

Es gelten folgende Richtlinien<br />

• Innerhalb der EU dürfen wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren<br />

oder ein Kilogramm Tabak mitgebracht werden. Aus einem Nicht EU-Land sind<br />

es hingegen entweder 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g<br />

Rauchtabak.
<br />

• Innerhalb der EU dürfen wahlweise zehn Liter Spirituosen, zehn Liter Alkopops,<br />

20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Likör- oder Wermutwein, 90 Liter Wein oder<br />

bis zu 110 Liter Bier eingeführt werden. Aus einem Nicht-EU-Land sind ein Liter<br />

Spirituosen, zwei Liter Schaum- oder Likörwein, vier Liter nicht schäumende<br />

Weine oder 16 Liter Bier zollfrei.<br />

• Innerhalb der EU sind zehn Kilo Kaffee erlaubt. Aus nicht EU-Ländern dürfen 500<br />

Gramm Kaffee oder 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee<br />

mitgebracht werden.
<br />

• Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Technik-Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei<br />

eingeführt werden.
<br />

• Es ist erlaubt, 50 Gramm Parfums und 0,25 Liter Eau de Toilette einzuführen.<br />

• Bei Reisen innerhalb sowie außerhalb der EU darf Bargeld im Wert von bis zu<br />

10.000 Euro eingeführt werden, ohne das dieser Betrag angemeldet werden<br />

muss.<br />

• Kraftstoff darf nur dann steuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat eingeführt werden,<br />

wenn sich dieser im Fahrzeugtank oder in einem mitgeführten Reservebehälter<br />

befindet. Die mitgeführte Menge sollte jedoch eine Reservemenge sein<br />

– bei einem Pkw etwa 20 Liter, bei einem Lkw rund 60 Liter.<br />

Vieles ist limitiert oder ganz verboten<br />

Ebenso gibt es diverse Güter, deren Einfuhr entweder ganz verboten oder aber stark<br />

limitiert ist. Wer Arzneimittel einführen möchte, muss die strengen Vorschriften im<br />

deutschen Betäubungsmittel-Gesetz (BtmG) und dem Arzneimittel-Gesetz (AmG)<br />

beachten. Generell gilt: Es darf nur so viel eingeführt werden, wie für den Eigengebrauch<br />

und den üblichen persönlichen Bedarf bestimmt ist. Ebenso schwierig ist es,<br />

Feuerwerkskörper einzuführen. In Deutschland sind nur jene erlaubt, die mit dem<br />

Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ausgestattet<br />

sind. Auch die Einfuhr von Fischereierzeugnissen unterliegt strengen Richtlinien.<br />

Ohne veterinärrechtliche Zeugnisse gilt eine Einfuhrobergrenze von einem Kilo.<br />

Wild lebende Tiere sowie Pflanzen und Pflanzenteile dürfen überhaupt nicht eingeführt<br />

werden. Ähnlich verhält es sich meist auch bei Haustieren. Selbstverständlich<br />

ist die Einfuhr von Drogen nicht gestattet, ebenso wenig<br />

dürfen jugendgefährdende Schriften oder Medien sowie<br />

viele Güter dürfen<br />

verfassungswidrige Schriften mitgebracht werden. Waffen<br />

und Munition dürfen nur in wenigen Sonderfällen<br />

eingeführt werden, etwa bei Jägern oder Sportschützen.<br />

Verboten sind darüber hinaus Folterwerkzeuge so-<br />

nur limitiert<br />

wie sogenannte „Konflikt- und Blutdiamanten“. Generell<br />

gilt also: Wer Waren aus dem Ausland einführen möchte,<br />

eingeführt werden<br />

muss sich zuvor genau informieren. •<br />

38 2|<strong>2013</strong> <strong>HYDRAULIKPRESSE</strong>

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