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HYDRAULIKPRESSE 2/2013 - einseitig - Hansa Flex

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Arbeit & Leben Work & Life<br />

Vorsicht vor dem Zoll<br />

Caution, customs<br />

Wer Waren aus dem Ausland einführen möchte, muss die jeweiligen<br />

Zoll- und Einfuhrbestimmungen kennen.<br />

Viele empfinden den Zoll und seine Kontrollen als lästig, insbesondere Urlaubsreisende.<br />

Doch der Zoll schützt die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die<br />

Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor<br />

grenzüberschreitender Kriminalität. In Deutschland hat der Zoll mehr als 40.000<br />

Beschäftigte, verteilt auf über 250 Zollämter. Er hat allein 2011 rund 123 Milliarden<br />

Euro eingenommen. Seine Hauptaufgabe ist die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität<br />

– von der Produktpiraterie bis zur klassischen Steuerhinterziehung.<br />

Ebenso ist er unter anderem im Verbraucherschutz, der Terrorismusbekämpfung<br />

sowie bei Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen tätig. Darüber hinaus ist<br />

der Zoll die Inkassoorganisation des Bundes. Denn er kann bei Zollkontrollen an<br />

der Grenze und im Inland ausstehende Forderungen ausländischer Schuldner eintreiben.<br />

Insgesamt nahm der Zoll im Jahr 2011 auf diesem Wege fast 1,2 Milliarden<br />

Euro für den Staatshaushalt ein.<br />

Freigrenzen nicht überschreiten<br />

Vor allem für Reisende gibt es viel zu beachten. Denn oftmals wird im Urlaub<br />

gehörig eingekauft, schließlich lassen sich mitunter vielversprechende Schnäppchen<br />

machen. Ganz gleich, ob in den USA erworbene Textilien, in Japan erstandene<br />

Elektronik oder in Italien gekaufter Wein: Man sollte sich stets informieren,<br />

wie viel von den jeweiligen Gütern abgabenfrei in das eigene Land eingeführt<br />

werden darf. Zwar gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Zollgrenzen<br />

mehr. Daher dürfen Waren, die für den persönlichen Verbrauch bestimmt sind,<br />

grundsätzlich abgabenfrei mitgebracht werden. Es gibt allerdings Grenzen, ab<br />

wann diese nicht mehr zollfrei eingeführt werden können. Reisende aus Nicht-<br />

EU-Ländern dürfen, wenn sie per Flugzeug oder Schiff unterwegs sind, Waren<br />

bis zu einem Wert von 430 Euro unbehelligt einführen. Für Bahn- und Busreisende<br />

sowie Autofahrer gilt die Freigrenze von 300 Euro. Liegt der Warenwert über<br />

dieser Freigrenze, müssen sie verzollt werden. Wird der Freibetrag überschritten,<br />

fallen 19 Prozent Umsatzsteuer sowie der jeweilige Warenzollsatz, der von zwei<br />

bis 15 Prozent variiert, an.<br />

g<br />

36 2|<strong>2013</strong> <strong>HYDRAULIKPRESSE</strong><br />

Foto/Photo: iStockphoto

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