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Bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen sei ihm<br />
ein langfristiger Effekt wichtig gewesen, sagte Nels und erläuterte<br />
die komplexen Zusammenhänge verständlich –<br />
nicht zuletzt unter Hinweis auf die verbesserte Honorarsituation<br />
der niedersächsischen Zahnärzte, die den Vergleich<br />
mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen brauchten.<br />
Nels stellte zur näheren Erläuterung anhand von Tabellen<br />
Modellrechnungen hinsichtlich der Wechselwirkungen<br />
zwischen Punktwert, Punktmenge und Vergütungs-Restquotierung<br />
an. Ebenso machte er die Auswirkungen auf<br />
die einzelne Praxis und auf verschiedene Praxisformen<br />
deutlich. Dass Dr. Nels das gruppenübergreifende Vertrauen<br />
und die Anerkennung der VV genießt, wurde einmal<br />
mehr durch die anerkennenden Worte aus der Opposition<br />
und insbesondere durch Dr. Keck deutlich.<br />
Gutachterwesen<br />
Nels machte anhand von gerichtlichen Entscheidungen<br />
deutlich, dass man seitens der KZVN bei der Betrachtung<br />
der Rechtslage durchaus auf realistischem Boden stehe.<br />
Die Darstellung der Krankenkassen, dass die KZVN eine<br />
falsche Rechtsauffassung vertrete, sei belegbar falsch.<br />
Die Behandlung von Versicherten werde durch einzelne<br />
Kassen bewusst hinausgezögert und somit würden die<br />
Streitigkeiten auf dem Rücken der Patienten ausgetragen.<br />
Nels bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen<br />
Kolleginnen und Kollegen, die im Sinne der KZVN handelten.<br />
Christian Neubarth, Mitglied im Vorstand der KZVN.<br />
Zulassungswesen<br />
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten<br />
im Gesundheitswesen<br />
Disziplinarausschuss<br />
Mit diesen Kernthemen befasste sich Christian Neubarth<br />
als Mitglied im Vorstand der KZVN in seinem Bericht. Mit<br />
nunmehr 5.874 zugelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten,<br />
davon 668 im Angestelltenverhältnis habe es in Niedersachsen<br />
eine minimale Zunahme zum Vorjahr gegeben.<br />
Derzeit gebe es 2.834 Einzelpraxen, 1.078 Berufsausübungsgemeinschaften<br />
(BAG), 52 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften<br />
(üBAG) und ein medizinisches Versorgungszentrum<br />
bei insgesamt 3.990 Praxisstandorten.<br />
Dr. Jürgen Hadenfeldt.<br />
Dr. Julius Beischer.<br />
Neubarth berichtete aus der Stelle zur Bekämpfung von<br />
Fehlverhalten im Gesundheitswesen und kam zu dem<br />
Ergebnis, dass von den 20 Vorgängen im Jahr 2012 bereits<br />
18 abgeschlossen seien bei einer vorläufigen Schadenssumme<br />
von 67.000 Euro.<br />
Der Disziplinarausschuss hatte sich im Jahr 2012 mit insgesamt<br />
sechs Fällen zu beschäftigen. Dabei ging es beispielsweise<br />
um Falschabrechnung und die Nichteinreichung von<br />
Unterlagen. Wie in den Jahren zuvor, ließ es Neubarth<br />
nicht an Lob für den Ausschuss unter dem Vorsitz von<br />
Dr. Karlheinz Dreiocker, dem ehemaligen Präsidenten am<br />
Verwaltungsgericht Hannover, fehlen.<br />
Sachorientierte Aussprache<br />
In der anschließenden Aussprache wurden die unterschiedlichen<br />
Bedürfnisse von Einzel-, Gemeinschafts-, Land- und<br />
Stadtpraxen diskutiert, bei denen sich begrenzte Honorarverteilungen<br />
unter der Beziehung zwischen einer Punktwerterhöhung<br />
und der Punktmenge unterschiedlich auswirken.<br />
In Ostfriesland habe man ein großes Nachfolgerproblem,<br />
das es zu berücksichtigen gelte, so Dr. Keck, der ebenso<br />
wie Dr. Tilli Hanßen die Stärkung der Einzelpraxis forderte.<br />
Mit großer Mehrheit wurde auf Antrag von D.M.D. Henner<br />
Bunke eine 2,2%ige Punktwerterhöhung für 2014<br />
beschlossen. Bei Abwägung aller Gruppeninteressen sei<br />
das ein angemessener Kompromissvorschlag, so Bunke.<br />
Die Zusammenführung einiger nahezu identischer Anträge<br />
aus beiden Gruppen verkürzte das Abstimmungsprocedere.<br />
Nur scheinbar identisch: „berufsfähig“ und „berufsfertig“<br />
Diskussionen gab es insbesondere zum Antrag Nr. 3., in<br />
dem die Vorstände der Landeszahnärztekammern, der<br />
Bundeszahnärztekammer sowie die Vereinigung der Hochschullehrer<br />
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufgefordert<br />
werden, „alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen,<br />
dass in der geplanten Novelle der Approbationsordnung<br />
im Zusammenhang mit dem Abschluss der universitären<br />
Ausbildung und mit der Erteilung der Approbation eine<br />
Formulierung benutzt wird, aus der eindeutig hervorgeht,<br />
dass ein approbierter Zahnmediziner nicht nur berufsfähig,<br />
sondern auch berufsfertig ist“.<br />
12 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3