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Bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen sei ihm<br />

ein langfristiger Effekt wichtig gewesen, sagte Nels und erläuterte<br />

die komplexen Zusammenhänge verständlich –<br />

nicht zuletzt unter Hinweis auf die verbesserte Honorarsituation<br />

der niedersächsischen Zahnärzte, die den Vergleich<br />

mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen brauchten.<br />

Nels stellte zur näheren Erläuterung anhand von Tabellen<br />

Modellrechnungen hinsichtlich der Wechselwirkungen<br />

zwischen Punktwert, Punktmenge und Vergütungs-Restquotierung<br />

an. Ebenso machte er die Auswirkungen auf<br />

die einzelne Praxis und auf verschiedene Praxisformen<br />

deutlich. Dass Dr. Nels das gruppenübergreifende Vertrauen<br />

und die Anerkennung der VV genießt, wurde einmal<br />

mehr durch die anerkennenden Worte aus der Opposition<br />

und insbesondere durch Dr. Keck deutlich.<br />

Gutachterwesen<br />

Nels machte anhand von gerichtlichen Entscheidungen<br />

deutlich, dass man seitens der KZVN bei der Betrachtung<br />

der Rechtslage durchaus auf realistischem Boden stehe.<br />

Die Darstellung der Krankenkassen, dass die KZVN eine<br />

falsche Rechtsauffassung vertrete, sei belegbar falsch.<br />

Die Behandlung von Versicherten werde durch einzelne<br />

Kassen bewusst hinausgezögert und somit würden die<br />

Streitigkeiten auf dem Rücken der Patienten ausgetragen.<br />

Nels bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen<br />

Kolleginnen und Kollegen, die im Sinne der KZVN handelten.<br />

Christian Neubarth, Mitglied im Vorstand der KZVN.<br />

Zulassungswesen<br />

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten<br />

im Gesundheitswesen<br />

Disziplinarausschuss<br />

Mit diesen Kernthemen befasste sich Christian Neubarth<br />

als Mitglied im Vorstand der KZVN in seinem Bericht. Mit<br />

nunmehr 5.874 zugelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten,<br />

davon 668 im Angestelltenverhältnis habe es in Niedersachsen<br />

eine minimale Zunahme zum Vorjahr gegeben.<br />

Derzeit gebe es 2.834 Einzelpraxen, 1.078 Berufsausübungsgemeinschaften<br />

(BAG), 52 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften<br />

(üBAG) und ein medizinisches Versorgungszentrum<br />

bei insgesamt 3.990 Praxisstandorten.<br />

Dr. Jürgen Hadenfeldt.<br />

Dr. Julius Beischer.<br />

Neubarth berichtete aus der Stelle zur Bekämpfung von<br />

Fehlverhalten im Gesundheitswesen und kam zu dem<br />

Ergebnis, dass von den 20 Vorgängen im Jahr 2012 bereits<br />

18 abgeschlossen seien bei einer vorläufigen Schadenssumme<br />

von 67.000 Euro.<br />

Der Disziplinarausschuss hatte sich im Jahr 2012 mit insgesamt<br />

sechs Fällen zu beschäftigen. Dabei ging es beispielsweise<br />

um Falschabrechnung und die Nichteinreichung von<br />

Unterlagen. Wie in den Jahren zuvor, ließ es Neubarth<br />

nicht an Lob für den Ausschuss unter dem Vorsitz von<br />

Dr. Karlheinz Dreiocker, dem ehemaligen Präsidenten am<br />

Verwaltungsgericht Hannover, fehlen.<br />

Sachorientierte Aussprache<br />

In der anschließenden Aussprache wurden die unterschiedlichen<br />

Bedürfnisse von Einzel-, Gemeinschafts-, Land- und<br />

Stadtpraxen diskutiert, bei denen sich begrenzte Honorarverteilungen<br />

unter der Beziehung zwischen einer Punktwerterhöhung<br />

und der Punktmenge unterschiedlich auswirken.<br />

In Ostfriesland habe man ein großes Nachfolgerproblem,<br />

das es zu berücksichtigen gelte, so Dr. Keck, der ebenso<br />

wie Dr. Tilli Hanßen die Stärkung der Einzelpraxis forderte.<br />

Mit großer Mehrheit wurde auf Antrag von D.M.D. Henner<br />

Bunke eine 2,2%ige Punktwerterhöhung für 2014<br />

beschlossen. Bei Abwägung aller Gruppeninteressen sei<br />

das ein angemessener Kompromissvorschlag, so Bunke.<br />

Die Zusammenführung einiger nahezu identischer Anträge<br />

aus beiden Gruppen verkürzte das Abstimmungsprocedere.<br />

Nur scheinbar identisch: „berufsfähig“ und „berufsfertig“<br />

Diskussionen gab es insbesondere zum Antrag Nr. 3., in<br />

dem die Vorstände der Landeszahnärztekammern, der<br />

Bundeszahnärztekammer sowie die Vereinigung der Hochschullehrer<br />

für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufgefordert<br />

werden, „alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen,<br />

dass in der geplanten Novelle der Approbationsordnung<br />

im Zusammenhang mit dem Abschluss der universitären<br />

Ausbildung und mit der Erteilung der Approbation eine<br />

Formulierung benutzt wird, aus der eindeutig hervorgeht,<br />

dass ein approbierter Zahnmediziner nicht nur berufsfähig,<br />

sondern auch berufsfertig ist“.<br />

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