Handbuch Kindertagespflege: Formen der Kindertagespflege
Handbuch Kindertagespflege: Formen der Kindertagespflege
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />
1.3 <strong>Formen</strong> <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />
Die <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist<br />
gleichrangig mit <strong>der</strong> Betreuung in einer Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung. Eltern können zwischen den<br />
verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die<br />
<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> ist in drei <strong>Formen</strong> möglich - für alle drei <strong>Formen</strong> ist bei Vorliegen <strong>der</strong> unter 1.2.4<br />
genannten Kriterien eine öffentliche För<strong>der</strong>ung vorgesehen.<br />
<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Eltern<br />
Hier werden die Kin<strong>der</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Eltern (das Gesetz spricht von "Personensorgeberechtigten")<br />
betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kin<strong>der</strong> aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis für diese<br />
Tätigkeit ist nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht<br />
zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagesmutter, die im<br />
Haushalt <strong>der</strong> Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als "Kin<strong>der</strong>frau" o<strong>der</strong> "Kin<strong>der</strong>betreuer/in" bezeichnet.<br />
<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter<br />
Hier wird das Kind im Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kin<strong>der</strong> betreut werden -<br />
allerdings kann die Anzahl <strong>der</strong> zu betreuenden Kin<strong>der</strong> aufgrund von landesrechtlichen Voraussetzungen<br />
o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> individuellen Situation eingeschränkt werden. Für diese Art <strong>der</strong> Betreuung ist eine<br />
Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erfor<strong>der</strong>lich. Dabei wird die Sachkompetenz und<br />
Persönlichkeit <strong>der</strong> Tagesmutter überprüft (es ist auch ein polizeiliches Führungszeugnis erfor<strong>der</strong>lich).<br />
Außerdem wird festgestellt, ob <strong>der</strong> Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n geeignet ist.<br />
Tagespflegepersonen müssen über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, soweit sie das Kind in ihren<br />
Räumlichkeiten betreuen und nicht im Haushalt <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten. Hierzu gehören<br />
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ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,<br />
eine anregungsreiche Ausgestaltung,<br />
geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,<br />
unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse,<br />
insbeson<strong>der</strong>e für Kleinkin<strong>der</strong> eine Schlafgelegenheit,<br />
Möglichkeit des Spielens und Erlebens in <strong>der</strong> Natur, in Wald- o<strong>der</strong> Parkanlagen.<br />
Die Tätigkeit kann als angestellte Beschäftigung o<strong>der</strong> als selbstständige Arbeit ausgeübt werden.<br />
<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> in an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen<br />
Die Betreuung kann - außer im Haushalt <strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter - auch in an<strong>der</strong>en<br />
geeigneten Räumen erfolgen. Ob dies möglich ist, regelt das jeweilige Landesrecht. Einige Län<strong>der</strong> haben<br />
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />
( www.handbuch-kin<strong>der</strong>tagespflege.de)<br />
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von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ein einheitliches Vorgehen gibt es hier nicht. Das Landesrecht<br />
regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Räume als "geeignet" beurteilt werden können.<br />
Hierzu gehören<br />
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ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,<br />
eine anregungsreiche Ausgestaltung,<br />
geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,<br />
unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse<br />
insbeson<strong>der</strong>e für Kleinkin<strong>der</strong> eine Schlafgelegenheit<br />
Möglichkeit des Spielens und Erlebens in <strong>der</strong> Natur, in Wald- o<strong>der</strong> Parkanlagen<br />
Weitere Infos zum Thema<br />
Sicherheits-Checkliste - Hinweise zur Sicherheit und Unfallverhütung<br />
1.3.1 Hilfe zur Erziehung in <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />
Eltern, <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> nicht altersgemäß entwickelt sind, krank sind o<strong>der</strong> eine Behin<strong>der</strong>ung haben und<br />
Eltern, die aufgrund ihrer Lebenssituation mit <strong>der</strong> Erziehung ihrer Kin<strong>der</strong> überfor<strong>der</strong>t sind, haben<br />
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung durch die Jugendhilfe (§ 27 SGB VIII). Hilfe zur Erziehung soll Familien<br />
in Zeiten, in denen sie diese Hilfe benötigen, solange unterstützen, bis sich die Lebenssituation des<br />
Kindes wie<strong>der</strong> stabilisiert hat o<strong>der</strong> bis die Lebensperspektive für das Kind geklärt ist. Eine <strong>der</strong> Hilfeformen<br />
als familienergänzendes Angebot sind Tagesgruppen und "geeignete <strong>Formen</strong> <strong>der</strong> Familienpflege" (z.B.<br />
<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong>, § 32 SGB VIII).<br />
Tagespflegepersonen, die Hilfe zur Erziehung leisten, müssen beson<strong>der</strong>s für diese Aufgabe qualifiziert<br />
sein. Dies kann durch eine entsprechende Ausbildung o<strong>der</strong> Erfahrung bzw. durch den Besuch von<br />
speziellen Fortbildungen nachgewiesen werden. Gegebenenfalls gibt es für diese Form <strong>der</strong><br />
<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> auch geson<strong>der</strong>te Vorschriften und Finanzierungsgrundlagen. Nähere Auskünfte dazu<br />
erteilen die Jugendämter.<br />
Die Einkünfte, die aus <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> als Hilfe zur Erziehung erzielt werden, sind steuerfrei.<br />
Nähere Informationen sind auf <strong>der</strong> Internetseite des Bundesfinanzministeriums zu finden.<br />
Weitere Infos zum Thema<br />
Die an<strong>der</strong>e Tagesbetreuung - Hilfe zur Erziehung in <strong>der</strong> Tagespflege<br />
Externe Links<br />
<br />
<br />
Ausführungsvorschriften über Hilfe zur Erziehung in Berlin (.pdf, 159 KB)<br />
Hilfe zur Erziehung durch die Tagespflege in München<br />
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />
( www.handbuch-kin<strong>der</strong>tagespflege.de)<br />
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