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Günter F. Müller, Friedhelm Nachreiner - Rainer Hampp Verlag

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Relevanz generierter Entscheidungsmerkmalen eingehender zu beleuchten,<br />

Meinungsverschiedenheiten abzuklären und Bedeutungskonsens zu erzielen.<br />

Die Diskussionen machen zumeist deutlich, wie argumentativ abgesichert<br />

und überzeugend die Selektionsrelevanz einzelner Merkmale begründet<br />

erscheint und welche Merkmalsausprägungen für notwendig gehalten werden,<br />

um Optimallösungen des Auswahlproblems zu erreichen. Indem<br />

Merkmalspräferenzen offen gelegt und der Kritik anderer Experten ausgesetzt<br />

werden, reduziert sich der ursprüngliche Merkmalskatalog zumeist<br />

erheblich. Die verbleibenden, übereinstimmend als bedeutsam erkannten<br />

Merkmale werden sodann geordnet, nach Ähnlichkeit gruppiert und ihrem<br />

Allgemeinheitsgrad entsprechend hierarchisch zusammengefaßt. Es ergibt<br />

sich daraus in der Regel ein bestimmter Merkmalsbaum, der den gewünschten<br />

Zielzustand ("beste Eignungsvoraussetzungen für die Endauswahl") durch<br />

eine begrenzte Anzahl von Dimensions- und Einzelmerkmalen definiert und<br />

aufschlüsselt. Die Basismerkmale sollten dabei stets operationalisierbar<br />

sein bzw. durch empirische Indikatoren gemessen werden können. Der<br />

Merkmalsbaum enthält die Essenz inhaltlicher Komponenten des<br />

Entscheidungsproblems; er legt damit auch die zentralen Merkmale fest,<br />

nach denen einzelne Bewerber(innen) später zu bewerten und auszuwählen<br />

sind.<br />

Im weiteren (Verfahrensschritte 5-7) erfolgt das Gewichten und Normieren<br />

der Merkmale, wofür Edwards & Newman (1982) verschiedene Skalierungs- und<br />

Rechenprozeduren vorschlagen. Eine gewisse Vorziehenswürdigkeit läßt<br />

folgende Prozedur erkennen: Nach dem Rangordnen klassifizierter Merkmale<br />

erhalten die Experten ein sogenanntes Ankergewicht von 10 Punkten, das<br />

dem jeweils unwichtigsten Merkmal einer Klasse zuzuteilen ist. Alle<br />

wichtigeren Merkmale müssen dann entsprechend ihrer vermuteten Bedeutung<br />

höher gewichtet werden, z.B. mit 20 Punkten für doppelt so wichtig, mit<br />

25 für 2,5 Mal so wichtig oder 50 mit 5 Mal so wichtig, usw.. Auf diese<br />

Weise gelingt es, die relative Bedeutung ähnlicher Merkmale auf<br />

Verhältnisskalen abzubilden. Eine Normierung der Skalenwerte ermöglicht<br />

überdies den Vergleich mit anderen Merkmalsklassen. Werden die<br />

Gewichtspunkte auf eine gemeinsame Skala zwischen 0 und 1 transformiert,<br />

können sie, wie Edwards & Guttentag (1977) darlegen, als<br />

Wahrscheinlichkeitsurteile interpretiert werden. Um normierte Gewichte<br />

der (operationalisierbaren) Basismerkmale zu erhalten, muß der gesamte<br />

Merkmalsbaum von oben nach unten durchmultipliziert werden. Auf diese<br />

Weise resultieren Werte, die alle vertikal und horizontal verzweigten<br />

Bedeutungsrelationen des Merkmalsbaums zusammenfassen und in normierten<br />

Zahlenverhältnissen zum Ausdruck bringen (s.u. Beispielsfall und Abb. 1).<br />

In den nächsten Schritten (8-10) werden vorliegende Bewerbungsunterlagen<br />

im Rahmen der erarbeiteten Entscheidungsgrundlage durchgesehen und<br />

bezüglich nutzenrelevanter Merkmalsausprägungen bewertet. Einzelne<br />

Merkmalsmessungen werden sodann mit den vorher ermittelten<br />

Gewichtsfaktoren multipliziert und zu Gesamtnutzenwerten addiert. Um den<br />

relativen "Ort" (location) von Merkmalsausprägungen einzelner Bewerber(innen)<br />

zu bestimmen, kann ein Rating-Verfahren verwendet werden, das<br />

mit Skalen zwischen 0 und 100 operiert. "0" definiert dabei<br />

Merkmalsausprägungen, die den geringsten zu erwartenden Nutzen<br />

indizieren, "100" definiert Ausprägungen mit dem größten zu erwarteten<br />

Nutzen. Die Qualität von Informationen aus Bewerbungsunterlagen bringt es<br />

mit sich (s. 1. Problem), daß nicht alle Angaben für Merkmalsmessungen<br />

geeignet erscheinen. Auf der sicheren Seite befindet man sich jedoch,<br />

wenn primär tätigkeitsbiographische Daten ausgewertet werden (vgl. Owens,<br />

1976). Entsprechende Daten liegen zwar selten in standardisierter Form<br />

vor, es können verschiedene Quellen jedoch (Lebenslauf, Ausbildungs- und<br />

Beschäftigungsnachweise, in Zeugnissen enthaltene<br />

Tätigkeitsbeschreibungen) zumindest qualitativ ausgewertet werden, um die

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