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Heinz-Dieter Hardes, Alexandra Uhly - Rainer Hampp Verlag

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<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 67<br />

<strong>Heinz</strong>-<strong>Dieter</strong> <strong>Hardes</strong>, <strong>Alexandra</strong> <strong>Uhly</strong> *<br />

Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer<br />

Sicht: Umsetzungsvorschläge für die Praxis betrieblicher Entgelt<br />

systeme **<br />

Mit Hinweis auf veränderte Rahmenbedingungen des internationalen Wettbewerbs<br />

werden zunehmend Flexibilitätsanforderungen an Unternehmen konstatiert. Dieser Beitrag<br />

beschäftigt sich mit den Potentialen betrieblicher Entgeltflexibilisierung, wobei ein<br />

breites begriffliches Verständnis von Entgeltflexibilität zugrundegelegt wird. Im Rahmen<br />

von Ansätzen der Arbeits- und Personalökonomie werden Anreiz- sowie Kostenaspekte<br />

erfolgsabhängiger Beteiligungsentgelte und senioritätsbezogener Entgeltstrukturen<br />

analysiert. Zwei konkrete Beispiele zur betrieblichen Umsetzung werden vorgeschlagen,<br />

ein erfolgsabhängiger Weihnachtsbonus als Ersatz für fixierte Gratifikationen<br />

und zeitverzögerte Versorgungsentgelte als aufgeschobene Vergütungselemente im<br />

Fall des späteren Ruhestandes von Mitarbeitern.<br />

According to changing conditions of the international competition in industrial<br />

markets there is more need for flexible options of firms´ employment and wage policy.<br />

This article is dealing with possible options of flexible elements of pay systems, which<br />

are consistent with the theoretical base of the economics of personnel. In this framework<br />

we analyse incentive and cost aspects of variable profit-based pay and long-term<br />

career compensation schemes. We propose two concrete examples of flexible pay components,<br />

a variable Christmas bonus as a substitute for fixed gratifications and - in<br />

case of later retirement of employees - deferred compensation plans as a special form<br />

of sequencing of pay elements.<br />

______________________________________________________________________<br />

* Prof. Dr. <strong>Heinz</strong>-<strong>Dieter</strong> <strong>Hardes</strong>, Jg. 1944, Professor an der Universität Trier, FB IV - Volkswirtschaftslehre,<br />

Schwerpunkt: Arbeit/Personal/Organisation, 54286 Trier.<br />

Dipl-Vw. <strong>Alexandra</strong> <strong>Uhly</strong>, Jg. 1967, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität<br />

Trier, FB IV - Volkswirtschaftslehre, Schwerpunkt: Arbeit/Personal/Organisation, 54286<br />

Trier.<br />

** Artikel eingegangen: 30.5.95 / revidierte Fassung eingegangen und akzeptiert: 17.1.96.<br />

1. Einführung


68 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

Ausgangspunkt dieses Beitrags sind zunehmende Flexibilitätsanforderungen an<br />

Unternehmen infolge veränderter Rahmenbedingungen des internationalen Wettbewerbs.<br />

Aufgrund von gesamtwirtschaftlichen Veränderungen der Märkte und einzelwirtschaftlicher<br />

Wettbewerbsstrategien haben Fragen des Personalkostenmanagements<br />

und der Umgestaltung betrieblicher Entgeltsysteme eine größere Aktualität und Bedeutung<br />

erfahren. Die Flexibilisierung der betrieblichen Personalkosten gilt als ein besonderes<br />

Ziel. Auch im Bereich der Arbeitsökonomie werden vor allem flexible Anreizeffekte<br />

betrieblicher Entgeltsysteme verstärkt erörtert: „There has been a great deal of<br />

work in the past few years on the choice of compensation method ... At the heart of this<br />

is an additional issue: how to motivate workers“ (Lazear 1993, S. 3).<br />

Flexible Anreizeffekte betrieblicher Entgeltsysteme bilden daher neben Kostenaspekten<br />

im folgenden Beitrag einen Schwerpunkt. Dabei werden anreiztheoretische Argumente<br />

mit einem breiten Verständnis von Entgeltflexibilität verbunden. Die relevanten<br />

Anreizeffekte nach der arbeitsökonomischen Literatur betreffen einerseits periodische<br />

leistungs- oder ergebnisbezogene Entgelte, zum anderen Varianten von längerfristigen<br />

Zeitstrukturen der betrieblichen Entgelte. Flexible Entgeltanreize beziehen sich<br />

demnach sowohl auf periodische wie auch auf längerfristig variable Entgeltverläufe.<br />

Das begriffliche Verständnis von Entgeltflexibilität folgt einem Schema von Marr/ Kötting<br />

(1993), das in Abbildung 1 dargestellt wird.<br />

Abb. 1: Dimensionen betrieblicher Entgeltflexibilität (Quelle: Marr/Kötting 1993, S. 220)<br />

Analytisch lassen sich somit verschiedene Dimensionen betrieblicher Entgeltflexibilität<br />

unterscheiden.<br />

- Die Flexibilität des Entgeltvolumens meint vor allem variable Entgelte im periodischen<br />

Bezug zu Leistungs- oder Erfolgsschwankungen.<br />

- Die zweite Dimension, die Strukturflexibilität, hängt mit der ersten Dimension zusammen;<br />

gemeint ist eine zielgruppenbezogene Differenzierung von Entgelten<br />

oder von Entgeltkomponenten.


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 69<br />

- Die dritte Dimension betrifft Aspekte der zeitlichen Ausschüttungsflexibilität von<br />

Entgelten, d.h. den Verzicht auf die zeitliche Bindung von Entgeltzahlungen und<br />

dem Erwerb des Entgeltanspruchs.<br />

Unsere Problemfrage lautet: Gibt es Potentiale für eine größere Flexibilität der<br />

Entgeltpolitik in den verschiedenen Dimensionen? Welche Anreiz- und Kostenaspekte<br />

werden dabei wirksam? Welche Argumente liefern hierzu theoretische Grundlagen der<br />

Arbeits- oder Personalökonomie? Auf dieser Grundlage möchten wir gezielt nach Theorie-Praxis-Bezügen<br />

für die betriebliche Entgeltpolitik fragen und konkrete Vorschläge<br />

für die betriebliche Umsetzung entwickeln.<br />

Der Beitrag gliedert sich folgendermaßen: Zunächst werden die veränderten Rahmenbedingungen<br />

der Entgeltpolitik in knapper Form dargestellt (Abschnitt 2). Sodann<br />

werden zwei Bereiche betrieblicher Entgeltpolitik analysiert, die unterschiedliche Dimensionen<br />

der Entgeltflexibilität und Fristigkeiten von Leistungsanreizen betreffen.<br />

Im dritten Abschnitt werden periodisch variable Formen von Leistungsentgelten<br />

betrachtet. Dabei wird der Begriff leistungs- oder erfolgsbezogene Entgelte in einem<br />

weiten Sinne verstanden. Leistung kann im Sinne der Arbeitswissenschaft die individuelle<br />

Mengenleistung je Zeiteinheit sein. Leistung kann aber im wirtschaftlichen Sinne<br />

auch als marktbezogene Ergebnis- oder Wertgröße verstanden werden. Dieser Teil betrifft<br />

die Dimensionen der Volumen- und Strukturflexibilität der betrieblichen Entgelte.<br />

Der folgende Abschnitt befaßt sich mit Entgeltsystemen nach Senioritätsstrukturen,<br />

die die zweite und die dritte Dimension der Entgeltflexibilität betreffen. In Stichworten:<br />

Gibt es Entgeltstrukturen nach Senioritätskriterien? Wie sehen die empirischen<br />

Entgeltstrukturen aus? Wie werden sie aus theoretischer Sicht begründet? Gibt es bestimmte<br />

Vorschläge zur Realisierung von Entgeltflexibilität der dritten Dimension in<br />

der Praxis? Ein Vorschlag hierzu betrifft die Möglichkeit von verzögerten Versorgungsentgelten,<br />

deferred compensation (Abschnitt 4). Abschließend wird ein Fazit hinsichtlich<br />

der Frage nach Potentialen betrieblicher Entgeltpolitik gezogen (Abschnitt 5).<br />

2. Veränderte Rahmenbedingungen betrieblicher Entgeltpolitik<br />

Kaum jemand wird die allgemeine These bestreiten, daß der betriebliche Strukturwandel<br />

zugenommen habe. Die technologischen Zwänge und die Produktzyklen haben<br />

sich verändert bzw. beschleunigt. In internationalen Produktionssektoren sind die<br />

Strukturänderungen größer geworden, die externen Beziehungen und Abhängigkeiten<br />

sind intensiver geworden. Die internationale Dynamik der Unternehmen hat zugenommen.<br />

„Markets are far less stable than they were in the 1950s and 1960s. The reasons<br />

for this are well known: rapid changes in the consumer products ...; technological progress<br />

...; the internationalisation of markets ...; and exchange rate fluctuations that frequently<br />

modify the conditions of competitiveness“ (Brunhes 1989, S. 12). Meldungen<br />

über international bedingte Umschwünge der Industriekonjunktur verstärken den Eindruck:<br />

Die konjunkturellen Phasen wechseln überraschend schnell zwischen tiefer Rezession<br />

und massivem Personalabbau sowie einem unerwartet starken Aufschwung und<br />

hohen Sprüngen der Unternehmensgewinne.


70 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

Die Anbieter an den Gütermärkten werden zunehmend durch die Nachfrageseite<br />

rationiert. Die Konkurrenzbeziehungen, zumal an internationalen Gütermärkten, haben<br />

sich verstärkt; der Nicht-Preis- und der Kosten-Wettbewerb haben für viele Unternehmen<br />

zugenommen. Den veränderten Marktbedingungen folgten Reaktionen der Unternehmen<br />

im Qualitäts- und Kostenbereich sowie in der internen und externen Flexibilitätsbereitschaft.<br />

1 Die Elemente der unternehmerischen Wettbewerbsstrategien betreffen<br />

in unterschiedlicher Kombination und in verschiedenen Formen Maßnahmen effizienter<br />

Organisation, intensiver Anlagen- und Ressourcennutzung, kooperativer Einbeziehung<br />

von Arbeitsteams, neuer Führungsmethoden und verstärkten Kostenmanagements. Das<br />

Aufspüren von Produktivitätspotentialen im Personaleinsatz ist zu einem entscheidenden<br />

Wettbewerbsfaktor geworden.<br />

Den vorgenannten Wettbewerbsbedingungen und -strategien stehen allerdings rigide<br />

Tendenzen von Personalkosten und Faktoren eines fortgesetzten Kostendrucks bei<br />

geringen Produktivitätszuwächsen entgegen. Hierzu tragen verschiedene Trends bei, die<br />

hier nur knapp skizziert werden können:<br />

- Expansive Entwicklungen von Personalzusatzkosten<br />

Vor allem die Sozialversicherungsbeiträge gelten als ein Haupttreibsatz der Dynamik<br />

der Personalzusatzkosten (vgl. Hemmer 1995, S. 269). Die Finanzierungslasten<br />

der Sozialversicherungssysteme drohen durch mangelnde endogene Sparanreize<br />

und den demographischen Strukturwandel - ohne grundlegende Reformmaßnahmen<br />

- in der Zukunft weiter anzusteigen.<br />

- Strukturelle Anpassungsprobleme in industriellen Branchen<br />

Industrieunternehmen mit geringeren Wachstumspotentialen stehen unter einem<br />

relativ größeren Kostendruck, der sich im Verlauf der Rezession 1992/93 verstärkt<br />

hat.<br />

- Finanzkrisen und Kostendynamik von Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen<br />

Viele öffentliche Unternehmen als Anbieter von arbeitsintensiven Dienstleistungen<br />

stehen vor gravierenden Kostenproblemen.<br />

Kommunale Haushalte haben erhebliche finanzpolitische Schwierigkeiten, durch<br />

die Folgen von Erwerbslosigkeit, Wohnungsnot, Armut und Pflegebedürftigkeit<br />

vieler Personen in den Städten.<br />

Die öffentliche Verschuldung hat sich in den letzten Jahren - vor allem bedingt<br />

durch die wirtschaftlichen Probleme der nationalen Vereinigung - massiv erhöht,<br />

so daß die finanzpolitische Konsolidierung den Spielraum für die Entwicklung der<br />

Personalbudgets und die Aussichten auf merkliche Senkungen der Unternehmenssteuern<br />

einschränken wird.<br />

Die Flexibilisierung der betrieblichen Entgelte wird daher als ein entscheidender<br />

Ansatzpunkt zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Min-<br />

1<br />

Zur Differenzierung von interner und externer Flexibilität siehe Sengenberger (1984); einen<br />

Überblick über Strategien der Arbeitsmarktflexibilisierung im Verlauf der letzten drei Jahrzehnte<br />

geben Treu (1992) und Brodsky (1994).


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 71<br />

derung von quantitativen Personalanpassungen (siehe 3.2) betrachtet. „Wages have not<br />

remained untouched by pressure for greater flexibility. Indeed the failure of companies<br />

to adjust to turbulent markets has repeatedly been blamed on the complexity and rigidity<br />

of wage structures. The need for change has been widely recognized“ (Treu<br />

1992, S. 507). Flexible Entgeltsysteme, wie sie hier verstanden werden, können externe<br />

Marktschwankungen berücksichtigen, aber auch durch ihre Anreizwirkungen mit etwaigen<br />

Produktivitätseffekten interne Flexibilisierungsstrategien stützen.<br />

3. Variable Entgelte<br />

3.1 Anreiztheoretische Überlegungen und variable Entgelte<br />

Es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Ausgestaltung variabler Entgeltsysteme.<br />

„Variable pay simply means tying pay to something that links to performance“ (Lazear<br />

1993, S. 4). Die arbeitsökonomische Literatur verwendet den Begriff variable Leistungsentgelte<br />

in einer weiten Abgrenzung, da sowohl Formen individueller outputabhängiger<br />

Entgelte wie betriebliche oder gruppenbezogene Beteiligungssysteme einbezogen<br />

werden (vgl. Ehrenberg/Smith 1994, S. 373 ff.; Polacheck/Siebert 1993, S. 255<br />

ff.). Hierzu ist zunächst eine Differenzierung vorzunehmen.<br />

Zur Problematik individueller Leistungslöhne: Krise des Lohnanreizes!<br />

Der Begriff leistungsbezogene Entgelte wurde und wird in der arbeitswissenschaftlichen<br />

Literatur vorrangig als individueller Leistungslohn oder Stückakkord verstanden.<br />

Diese Entgeltform hat in der industriellen Fertigung eine traditionell starke Verbreitung.<br />

Der Sinn dieser Form von Leistungsentgelten liegt offenbar darin, individuell gesteuerte<br />

output-Größen und variable Entgelthöhen miteinander zu verknüpfen. Die formale<br />

Struktur eines Akkordsystems ist in Abbildung 2 dargestellt. Die Logik eines Stückoder<br />

Zeitakkordsystems entspricht dem Prinzip, Vorgabezeiten für bestimmte Mengenleistungen<br />

oder -einheiten durch ein individuell steuerbares Arbeitstempo möglichst zu<br />

unterschreiten. Das variable Leistungsentgelt hängt proportional vom individuellen<br />

Verdienstgrad bzw. von der individuellen Mengenleistung ab.<br />

Seit längerem gibt es zur Eignung von Akkordlöhnen als individuelle Leistungsentgelte<br />

kritische Argumente in Literatur und Praxis. Bereits in den 60er/70er Jahren<br />

war von einer „Krise des Lohnanreizes“ (Lutz 1975) die Rede.<br />

Die relative Abnahme der Verbreitung von variablen Akkordsystemen in der Praxis<br />

ist in Tabelle 1 dargestellt. Demnach sind diese im Bereich der gewerblichen Industriearbeiter(innen)<br />

im Verlauf der 70er und 80er Jahre deutlich zurückgegangen, wobei<br />

in den 90er Jahren mit einer Verbreitung zwischen 20 - 40% aber immer noch ein beträchtlicher<br />

Anteil an gewerblichen Arbeitskräften in der Industrie unter Akkordlohnbedingungen<br />

beschäftigt ist.<br />

Abb. 2: Formale Struktur eines Akkordsystems<br />

Entgelt i = f(x i )


72 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

Entgelt i = f(x i / Std. • Minutenfaktor • Geldfaktor<br />

i = individueller Mitarbeiter<br />

output des Vorgabezeit 1/60 des Stundenlohns<br />

Arbeitneh- • je output- • der tarifvertraglichen<br />

mers je Std. Einheit Entgeltggruppe<br />

(Stückzahl x i )<br />

└──────────┬───────────┘<br />

individueller Verdienstgrad<br />

Tab. 1: Befunde zur Verbreitung von Akkordlohnsystemen bei gewerblichen Industriearbeiter(innen)<br />

(Quelle: Tondorf 1994, S. 83; Polachek/Siebert 1993, S. 257)<br />

Deutschland West:<br />

Metallindustrie<br />

1971<br />

43,5%<br />

1980<br />

39,8%<br />

1990<br />

36,5%<br />

Großbritannien:<br />

Industrie<br />

USA:<br />

Industrie<br />

80er Jahre<br />

ca. 30 - 40%<br />

70er Jahre<br />

ca. 20% (abnehmende Tendenz)<br />

Die quantitative Entwicklung von Akkordlohnsystemen läßt auf Funktionsprobleme<br />

oder deren mangelnde Zieladäquanz schließen. Die Probleme wurden im Zeitverlauf<br />

in vielen Betrieben offenkundig; sie betreffen im besonderen:<br />

- Veränderte Qualifikationsanforderungen<br />

Variable Akkordlöhne motivieren zu schneller Produktion, weniger zu qualitativen<br />

Leistungen. Der Leistungsbegriff wird auf den individuellen output je Zeiteinheit<br />

verengt (vgl. v. Eckardstein 1993, S. 183); mit dieser Verengung des Leistungsbegriffs<br />

müssen Qualitätsprobleme der Produktion entstehen, ein mangelhafter,<br />

rücksichtsloser Umgang mit Anlagen und Produktionsmitteln, mit der systematischen<br />

Folge von übermäßigen Verschleißproblemen. Die Vernachlässigung von<br />

Qualitätsanforderungen führt zu Fehlanreizen mit der Folge erhöhter Verluste und<br />

aufwendiger Qualitätskontrollen.<br />

- Höhere Transaktionskosten<br />

Höhere Schwankungen der Entgelte bedeuten Einkommensrisiken aus der Sicht<br />

der Arbeitnehmer. Um somit variable Akkordlohnsysteme akzeptabel zu machen,<br />

wurden Lohndifferentiale im Vergleich zwischen Akkord- und Zeitlohnarbeitern<br />

verlangt und durchgesetzt. Interessenkonflikte um Lohndifferentiale und neue<br />

Vorgabezeiten bei der Einführung neuer Anlagen führten zu Mängeln in der Flexi-


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 73<br />

bilität und Anpassungsfähigkeit der betrieblichen Entgeltpolitik (vgl. FitzRoy/<br />

Kraft 1987, S. 26).<br />

- Maschinelle Steuerungen<br />

Nach der Systemlogik muß die individuelle Mengenleistung, der output, prinzipiell<br />

durch den einzelnen Arbeitnehmer gesteuert werden können. Diese Voraussetzung<br />

der individuellen Beeinflussung und Steuerbarkeit des Arbeitstempos ist jedoch<br />

durch den zunehmenden Anteil von Prozeßzeiten und maschinenbestimmten Laufzeiten<br />

erheblich verringert worden. Trotz mangelnder individueller Steuerbarkeit<br />

des Arbeitstempos wurde vielfach versucht, durch rechnerische Muliplikatoren<br />

Akkordsysteme mit den üblichen Verdienstgraden in den Betrieben aufrechtzuerhalten.<br />

- Aufgabenflexibilität und Gruppenarbeit<br />

Standardisierte Arbeitsaufgaben bilden eine notwendige Voraussetzung von Akkordsystemen.<br />

Diese Voraussetzung ist bei flexiblen Tätigkeiten und verstärktem<br />

Gruppenbezug des Arbeitshandelns im Zeitverlauf weniger gegeben (vgl. Gerlach/<br />

Hübler 1994, S. 374).<br />

Die Eignung von Akkordsystemen als eine noch häufig eingesetzte Form der individuellen<br />

Leistungsentlohnung hat sich folglich für eine größere Zahl von Tätigkeiten<br />

stark verringert. Wenn sich viele Betriebe dennoch in ihrer Entgeltpolitik schwer tun,<br />

Akkordsysteme abzuschaffen, mögen wahrscheinliche Transaktionskosten von betrieblichen<br />

Verhandlungen über Änderungen des Entgeltsystems hierzu veranlassen. Maßgeblich<br />

hierfür können u.a. sehr hohe effektive Verdienstgrade bzw. Entgeltdifferenzen<br />

für Akkordarbeiter sein, die sich aus kontrakttheoretischer Sicht als überhöhte Risikoprämien<br />

im Ausgleich für hohe potentielle Einkommensschwankungen erklären lassen.<br />

Individuelle Akkordsysteme können daher auch in theoretischer Hinsicht wegen der geforderten<br />

überhöhten Risikoprämien abgelehnt werden. Der Risikoaspekt potentieller<br />

Einkommensschwankungen wird im folgenden ausdrücklich einbezogen.<br />

Variable Beteiligungsentgelte: Vertragstheoretische Grundlagen<br />

Die Entwicklung der Arbeitsbedingungen und der betrieblichen Anforderungen<br />

des Arbeitshandelns verlangen nach einem veränderten Leistungsbegriff, eher gruppenoder<br />

betriebsbezogen ausgerichtet und mit Berücksichtigung des wirtschaftlichen Erfolgs.<br />

Die konkrete Form eines variablen Beteiligungssystems steht hier zunächst nicht<br />

im Vordergrund, so daß verschiedene Varianten der Erfolgs- oder Kapitalbeteiligungen<br />

einbezogen werden können. Deren Sachlogik läßt sich durch Überlegungen nach der<br />

Agency-Theorie begründen.<br />

Die Agency-Theorie befaßt sich mit Vertragsbeziehungen zwischen principals, den<br />

wirtschaftlich verantwortlichen, delegierenden Personen bzw. Arbeitgebern, und agents,<br />

den ausführenden Personen bzw. Arbeitnehmern. Zwischen beiden Personengruppen,<br />

denen eigeninteressiertes Handeln sowie unterschiedliche Risikoneigungen unterstellt<br />

werden, bestehen Zieldifferenzen einerseits und im Rahmen der Delegationsbeziehung<br />

Abhängigkeiten andererseits. Ein reines Fixlohnsystem erscheint im Rahmen dieses<br />

Ansatzes nur dann als effizient, wenn sowohl gänzliche Risikoaversion des agent und


74 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

Risikoneutralität des principal als auch die Möglichkeit der Kontrolle des Leistungsverhaltens<br />

des agent angenommen werden. Aufgrund von Informationsasymmetrien ist<br />

aber die Ausgestaltung optimaler Arbeitsverträge problematisch. In der Agency-<br />

Literatur wird das Problem der Leistungskontrolle hervorgehoben; die Leistungen<br />

(Leistungsverhalten und/oder Leistungsergebnis) des agent, von denen der wirtschaftliche<br />

Erfolg abhängig ist, können vom principal i.d.R. nicht perfekt kontrolliert bzw. zugerechnet<br />

werden (vgl. Laux 1990; Elschen 1991;Garen 1994; Müller 1995)/. Vor diesem<br />

Hintergrund wird nach Entgeltverträgen gefragt, die eine Leistung des agent im<br />

Sinne des principal sichern bzw. zumindest entsprechende Anreize setzen. Insbesondere<br />

für Führungskräfte werden variable monetäre Leistungsanreize optimaler Entgeltverträge<br />

nach den Agency-Theorien abgeleitet. 2 Entsprechende Entgeltsysteme lassen sich in<br />

vereinfachter Form wie in Abbildung 3 darstellen:<br />

Abb. 3: Formalisierung optimaler agents-Entgeltverträge<br />

(1) Erfolg = f (a,z); a A; z Z<br />

(2) Entgelt = Entgelt fix + Entgelt variabel<br />

w 0 + s Erfolg<br />

wobei 0 s 1<br />

(3) EW U P (Erfolg - (w 0 + s Erfolg) max<br />

Erwartungswert des principal-Nutzens<br />

Nebenbedingungen:<br />

(a) EWU A (Entgelt, a) R<br />

Erwartungswert des agent-Nutzens<br />

(b) a EW U A ] max<br />

Optimale Entgelte der agents setzen sich demnach aus fixen und variablen Entgeltkomponenten<br />

zusammen. Die Höhe der variablen Komponente richtet sich nach periodenbezogenen<br />

Erfolgsgrößen des Betriebs oder betrieblicher Einheiten (profit centers).<br />

Zu (1): Die Erfolgsgröße hängt von der Anstrengungsintensität der agents (a) sowie<br />

von weiteren Einflußfaktoren des Betriebs, der Märkte etc. (z) ab.<br />

Zu (2): Die Höhe der variablen Entgeltkomponente der agents variiert nach einem<br />

ex ante vereinbarten Anteilsparameter (s) mit der betrieblichen Erfolgsgröße.<br />

2<br />

Die besondere Bedeutung der Anreizgestaltung für Führungskräfte im Rahmen der Agency-<br />

Überlegungen erscheint zwar aufgrund der Tatsache, daß ihnen ein erhebliches Ausmaß an<br />

Entscheidungskompetenz übertragen ist, gerechtfertigt. Doch unter Berücksichtigung der<br />

bereits genannten Entwicklungen hin zur Gruppenarbeit, der <strong>Verlag</strong>erung von Entscheidungskompetenzen<br />

auch auf untere Hierarchieebenen und der Nutzung von Produktivitätspotentialen<br />

durch die Kooperationsbereitschaft aller Arbeitnehmer erscheint eine Beschränkung<br />

variabler Entgeltkomponenten auf die Führungskräfte als zu kurz gefaßt.


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 75<br />

Zu (3): Die Optimierung der Entgeltverträge erfolgt mit Bezug zur residualen Erfolgsgröße<br />

aus der Sicht des principals. Dabei gelten als Nebenbedingungen, daß die<br />

agents den Entgeltvertrag nur akzeptieren, wenn ein Mindestentgelt (Reservationsnutzen<br />

R) gewährleistet ist (3a) und optimale Leistungsoptionen nach den eigenen Nutzenvorstellungen<br />

ausgewählt werden können (3b) (vgl. Schoppe u.a. 1995, S. 184 ff.).<br />

Insofern das Entgelt des agent von dem erzielten Ergebnis und dieses von dessen<br />

realisiertem Anstrengungsniveau (a) abhängig ist, stellt dieses Entlohnungssystem einen<br />

Anreiz zu erhöhter Leistung dar. Da aber das erzielte Ergebnis auch von weiteren Einflußfaktoren<br />

(z) bestimmt wird, birgt ein solches Entgeltsystem aus der Sicht des agent<br />

Risiken individuell nicht beeinflußbarer Einkommensschwankungen.<br />

Optimale Verträge über variable Beteiligungsentgelte haben demnach zwei Kriterien<br />

zu berücksichtigen:<br />

Sie sollen einerseits hohe monetäre Anreizfunktionen durch möglichst hohe Anteile<br />

variabler Entgeltkomponenten erfüllen. Diese monetären Anreize durch variable Entgelte<br />

sollen höher und bedeutsamer sein, je höher die Ergebnis-Verantwortlichkeit der<br />

Mitarbeiter ist, je stärker Mitarbeiter den betrieblichen Erfolg beeinflussen können.<br />

Andererseits soll die unterschiedliche Risikobereitschaft der Arbeitnehmer berücksichtigt<br />

werden. Variable Entgelte beinhalten das Risiko von Einkommensschwankungen,<br />

welche zu tragen die Agenten nur bereit sein werden, wenn eine Risikoprämie gewährt<br />

wird. Die Fähigkeit und die Bereitschaft, Risiken von Einkommensschwankungen<br />

zu übernehmen, dürfte in unteren Einkommensgruppen geringer, in oberen Einkommensgruppen<br />

höher sein.<br />

Aus der Sicht des principal sind variable Beteiligungs-Systeme dann vorteilhaft,<br />

wenn die Produktivitätsgewinne die zusätzlichen Kosten variabler Entgeltkomponenten<br />

übertreffen. Kruse (1992, S. 24ff) unterschiedet verschiedene Mechanismen der Produktivitätssteigerung:<br />

- Zum einen aufgrund einer eher höheren Leistungsbereitschaft der agents infolge<br />

der Anreizentlohnung. Insbesondere auch aufgrund eines verbesserten Informationsflusses;<br />

Beteiligungsentgelte fördern das Kostenbewußtsein der Arbeitnehmer<br />

und ihre Bereitschaft, Vorgesetzte über Ineffizienzen im Produktionsablauf zu informieren.<br />

- Zum anderen aufgrund der Wahrscheinlichkeit verstärkter Humankapitalinvestitionen<br />

im Rahmen längerfristiger Beschäftigungsbeziehungen, welche wiederum<br />

durch Beteiligungssysteme gefördert werden.<br />

Daß Produktivitätsgewinne tatsächlich erzielt werden, ist theoretisch allerdings<br />

nicht eindeutig ableitbar. Aufgrund des Problems der Unmöglichkeit perfekter Leistungskontrollen<br />

ist free-rider-Verhalten um so wahrscheinlicher, je größer die Anzahl<br />

der für den Erfolg verantwortlichen Personen ist und je geringer der Einfluß des eigenen<br />

Leistungsbeitrags auf das Gesamtergebnis betrachtet wird (1/n-Problem), so daß bei<br />

einem an das gesamte Betriebsergebnis geknüpften Beteiligungssystem die Gefahr einer<br />

aus individueller Sicht vorteilhaften Leistungszurückhaltung hoch erscheint. Andererseits<br />

haben Arbeitskollegen bei Abhängigkeit ihrer Entgelthöhe vom Betriebsergebnis<br />

und vom Leistungsverhalten der anderen Mitarbeiter prinzipiell ein höheres Erfolgsinte-


76 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

resse. Durch die Herausbildung eines gemeinsamen Erfolgsinteresses und die Entwicklung<br />

von informellen Gruppennormen können positive Effekte für das Betriebsklima<br />

erwachsen und indirekte Motivationseffekte für die Arbeitnehmer gefördert werden.<br />

Die unmittelbar zusammenarbeitenden Arbeitnehmer können sich hinsichtlich ihres<br />

Leistungsverhaltens besser beobachten als es durch den principal möglich ist. Indirekte<br />

Motivationseffekte der Arbeitnehmer durch gruppenbezogene Normen oder Faktoren<br />

des Betriebsklimas werden daher bei Beteiligungssystemen bedeutsamer sein (vgl.<br />

FitzRoy/Kraft 1992, 1995; Wächter/Koch 1993, S. 296).<br />

Hinzu kommt, daß bei der Einführung betrieblicher Beteiligungssysteme mit ungewissen<br />

Folgen für die individuellen Entgelte zunächst eine skeptische Zurückhaltung<br />

der Arbeitnehmer überwiegen mag; folglich sind immaterielle Prozesse der Vertrauensbildung<br />

sowie Lernprozesse über die Vorteilhaftigkeit der Kooperation erforderlich.<br />

Das Leistungsverhalten der einzelnen Arbeitnehmer hängt nicht zuletzt vom Verhalten<br />

der Kollegen und Vorgesetzten ab, so daß eine typische spieltheoretische Gefangenen-<br />

Dilemma-Situation angenommen werden kann (vgl. Weitzman/Kruse 1990, S. 98 ff.).<br />

Die Wahrscheinlichkeit kooperativer Leistungsstrategien wird in der Regel unter der<br />

Bedingung längerfristiger Beschäftigungsbeziehungen (wiederholter Spiele) günstiger<br />

sein.<br />

Blinder (1990, S. 13) hat als Ergebnis einer Konferenz des Brookings-Instituts zur<br />

variablen Beteiligungsentgelten hervorgehoben, daß „... worker participation apparently<br />

helps make alternative compensation plans like profit sharing, gain sharing, and ESOPs<br />

work better - and also has beneficial effects of his own“. Unternehmensbezogene Beteiligungsentgelte<br />

funktionieren in aller Regel als monetäre Elemente in der Kombination<br />

mit immateriellen Anreizen durch kooperative Unternehmensstrategien mit offener Information<br />

und Partizipation der Arbeitnehmer.<br />

Eine Vielzahl empirischer Untersuchungen bestätigen - trotz zum Teil divergierender<br />

Ergebnisse - überwiegend einen positiven Zusammenhang zwischen Beteiligungssystemen<br />

und Produktivität. Da es sich hierbei i.d.R. nicht um Längsschnittanalysen<br />

handelt, die bereits den Zeitraum vor Einführung von Gewinnbeteiligungssystemen einbeziehen,<br />

sind Kausalitäten nicht geklärt, vielmehr wird von einem interdependenten<br />

Verhältnis der Variablen Erfolgsbeteiligung, immaterielle Beteiligungsrechte, verschiedenen<br />

Faktoren des Betriebsklimas und Produktivität ausgegangen. Auf die einzelnen<br />

Studien wird hier nicht eingegangen; einen Überblick geben Gerlach/Hübler (1994),<br />

Schares (1993), <strong>Hardes</strong>/Grünzinger (1993).<br />

3.2 Personalkostenflexibilisierung und variable Beteiligungsentgelte<br />

Positive Beschäftigungseffekte von finanziellen Beteiligungssystemen werden theoretisch<br />

sowohl aufgrund langfristiger Produktivitätseffekte im Zusammenhang mit den<br />

oben dargestellten Anreizaspekten als auch infolge einer kurzfristigen zyklischen und<br />

betrieblichen Flexibilisierung von Personalkosten abgeleitet.<br />

Die Notwendigkeit einer Kostenflexibilisierung kann dabei wie folgt begründet<br />

werden. Rationierte Gütermarktbedingungen und rigide Personalkostendynamik bilden<br />

aus der Sicht der Unternehmen einen grundlegenden Widerspruch. Sie führen bei rigi-


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 77<br />

den Kostenbedingungen zu größeren Mengen- oder Beschäftigungsanpassungen, so daß<br />

auch die Arbeitsmärkte verstärkt rationiert werden und sich zunehmend eine Form keynesianischer<br />

Unterbeschäftigung entwickelt, die sich nur schwer beseitigen läßt. Der<br />

Bedarf an unternehmensbezogener Flexibilität der Entgeltpolitik wird dadurch größer.<br />

Eine Entgeltpolitik, die nicht mit zentralen Indikatoren des Unternehmenserfolgs verknüpft<br />

ist, könnte sich nach Marr/Kötting (1993, S. 222) als ineffizient erweisen, weil<br />

starke Marktschwankungen zu einer größeren Existenzgefährdung von Unternehmen<br />

beitragen können.<br />

Zudem: Strukturprobleme von Wirtschaftssektoren und Regionen sind mit unterschiedlichen<br />

Problemen des Drucks hoher und steigender Personalkosten verbunden.<br />

Der Strukturwandel könnte durch eine betriebs- und sektorbezogene Differenzierung<br />

von Entgelt- und Tarifpolitik erleichtert werden.<br />

Beteiligungsentgelte können unter bestimmten Bedingungen zu einer zyklischen<br />

Kostenflexibilität und einer Minderung von quantitativen Personalanpassungen führen.<br />

Diese Bedingungen sind, daß solche Systeme mit einer ex ante vorbestimmten Formelflexibilität<br />

ausgestattet sind (Entgelte schwanken dann automatisch mit den betrieblichen<br />

Erfolgsgrößen), daß sie zuvor fixe Entgeltbestandteile zum Teil substituieren<br />

(sonst können sie zu keiner Kostenreduktion beitragen) und daß die variablen Bestandteile<br />

einen ausreichenden Umfang ausmachen (sonst wäre der Kosteneffekt zu gering).<br />

Welche Befunde liefern empirische Studien zur Verbreitung und Ausgestaltung<br />

von finanziellen Beteiligungssystemen?<br />

Variable Beteiligungsentgelte sind bisher in Europa nicht sehr weit verbreitet:<br />

Nach einer von der EG veröffentlichten Übersicht (PEPPER-Bericht) haben Erfolgsbeteiligungssysteme<br />

in den EG-Ländern seit den 70er Jahren zwar stetig zugenommen,<br />

dennoch sind diese bisher in der Mehrzahl der Länder noch relativ wenig verbreitet. In<br />

der Bundesrepublik Deutschland haben ca. 0,1% aller Betriebe bzw. unter Einschluß<br />

von informellen und weniger regelmäßigen Arrangements - also ohne ex ante festgelegte<br />

Formelflexibilität - maximal 5000 Betriebe entsprechende Systeme eingeführt (Uvalic<br />

1991, S. 192f).<br />

Zudem weisen Beteiligungsentgelte in den europäischen Ländern keine substantielle<br />

Größenordnung auf: Nach der oben bereits zitierten EG-Übersicht machen die<br />

Beteiligungskomponenten einen geringen Anteil an den Entgelten aus. Für Deutschland<br />

sind dies ca. 7% der Löhne und Gehälter (vgl. Uvalic 1991, S. 203ff.).<br />

Beteiligungsentgelte werden vorwiegend als Zusatzentgelte gezahlt: So stellen<br />

Hart/Hübler (1991, S. 225) fest, daß Arbeitnehmer mit Beteiligungssystemen durchschnittlich<br />

höhere Bruttolöhne erzielen; analog ermitteln Gerlach/Hübler (1994, S. 369)<br />

eine positive Korrelation von übertariflicher Bezahlung und dem Erhalt von Beteiligungsentgelten.<br />

Weitere Studien zeigten, daß diese eher Zusatz- statt Substitutionscharakter<br />

aufweisen (vgl. FitzRoy/Kraft 1985, S. 29; Wadhwani/Wall 1990, S. 12).<br />

Unter diesen Bedingungen ist kaum mit einer umfangreichen Personalkostenflexibilisierung<br />

zu rechnen. In Deutschland scheinen Beteiligungssysteme weniger aus Kostenüberlegungen<br />

eingeführt zu werden. Denn hier sind es - im Gegensatz zu Italien und


78 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

Frankreich - gerade die ertragsstarken Unternehmen, die solche Systeme aufweisen<br />

(vgl. Gerlach/Hübler 1994, S. 370ff.). Auch Brunhes (1989, S. 26) konstatiert im Rahmen<br />

einer Studie (allerdings ohne nähere methodische Angaben) zu betrieblichen Flexibilisierungsstrategien:<br />

„...by and large, however, wage flexibility is not a very important<br />

part of the mapower policy of German enterprises ...; the aim is not so much to<br />

achieve flexibility or economic adjustment via these schemes as to motivate their personnel“.<br />

Eine mangelnde Flexibilität wird auch bei der Betrachtung übertariflicher Entgelte<br />

deutlich, wo derzeit primär eine Differenzierung der betrieblichen Entgeltpolitik möglich<br />

ist. 3 Nach den vorliegenden empirischen Untersuchungen beträgt die Spanne übertariflicher<br />

Entgelte im Bereich der Industrie im Durchschnitt etwa zwischen 10-12% der<br />

effektiven Entgelte (vgl. Meyer 1994, S.4, 12). Die Untersuchungen zeigen, daß diese<br />

übertarifliche Entgeltspanne - trotz gegenteiliger Meldungen zu Kürzungen von übertariflichen<br />

Entgeltkomponenten in verschiedenen Großunternehmen - im allgemeinen relativ<br />

wenig variable Elemente enthält. Vielmehr sind die strukturellen und funktionalen<br />

Faktoren offenbar bedeutsamer:<br />

- Großunternehmen haben höhere Anteile an übertariflichen Entgelten, der Bedarf<br />

an übertariflichen Entgelten wächst allgemein mit der Unternehmensgröße.<br />

- Übertarifliche Entgelte sind ferner stark von Branchenmerkmalen bestimmt. 4<br />

Diese Befunde widersprechen dem erwarteten Bedarf einer betrieblichen Flexibilisierung<br />

der Personalkosten. Wenn die empirischen Untersuchungen eine geringe zeitliche<br />

oder konjunkturabhängige Variabilität der übertariflichen Entgelte zeigen, läßt sich<br />

schließen, daß sich die betriebliche Entgeltpolitik bisher eher zurückgehalten hat. Übertarifliche<br />

Entgelte haben entweder funktionale Gründe oder gelten als „Besitzstände“,<br />

die als irreversibel angesehen werden.<br />

3.3 Vorschlag eines variablen Weihnachtsbonus<br />

Die vertragstheoretischen Überlegungen sprechen prinzipiell für eine differenzierte<br />

Einführung variabler Beteiligungsentgelte. Zu berücksichtigen sind die unterschiedlichen<br />

Verantwortungspositionen der Mitarbeiter. Empfohlen werden variable Entgelte<br />

zunächst vor allem im Bereich der oberen Unternehmenshierarchien oder bei außertariflichen<br />

Mitarbeitern, wie sie auch in der Praxis vielfach zu beobachten sind. Zudem ver-<br />

3<br />

4<br />

Die Gewerkschaften werden zunächst gegen die Einführung allgemeiner variabler Entgeltteile<br />

sein. Denn diese bedeuten eine Differenzierung von Teilen der Lohneinkommen nach<br />

Unternehmen oder Betrieben. Das gewerkschaftliche Grundverständnis betont demgegenüber<br />

die tarifpolitische Ordnungsfunktion; diese scheint auf die alleinige Bedeutung von<br />

Flächentarifverträgen fixiert zu werden. Betriebliche oder unternehmensbezogene Beteiligungsentgelte<br />

seien folglich nicht mit dem Prinzip der tarifpolitischen Ordnungsfunktion<br />

durch Flächentarifverträge vereinbar. Diese rigide Position erscheint zunehmend problematisch.<br />

Zu den strukturellen Bestimmungsfaktoren von wage gap bzw. - drift vgl. Külp u.a. 1994, S.<br />

139 ff .


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 79<br />

langt der Risikoaspekt Beschränkungen des Anteils variabler Entgelte: Je höher die Position<br />

und das Einkommen der Mitarbeiter, desto höher sollen die variablen Anteile der<br />

Entgelte sein. Umgekehrt, je geringer die Einkommen der Mitarbeiter, desto höher sollen<br />

die Anteile fixer Entgelte sein.<br />

Andere Autoren wollen variable Entgeltanteile auf die Ebene der Führungskräfte<br />

beschränken (vgl. z.B. Becker 1993, S. 320). Die exklusive Beschränkung variabler Beteiligungsentgelte<br />

erscheint aus funktionalen und theoretischen Gründen nicht geboten.<br />

Eine theoretisch begründete Differenzierung schließt nach unserer Ansicht eine breitere<br />

Einbeziehung von Mitarbeitern nicht aus. Wir möchten daher eine Einbeziehung aller<br />

Mitarbeitergruppen mit zunächst bescheidenen variablen Entgeltkomponenten vorschlagen.<br />

Dieser Vorschlag zielt weniger auf unmittelbare individuelle Motivations- und<br />

Leistungseffekte, wie etwa bei variablen Akkordentgelten. Direkte Anreizeffekte würden<br />

eher größere Anteile variabler Entgelte sowie direkte Zusammenhänge zu den persönlichen<br />

Leistungen der Mitarbeiter erfordern. Insofern kann es nicht um einen Ersatz<br />

für individuelle Leistungsentgelte gehen, statt dessen vielmehr um indirekte und immaterielle<br />

Anreizfaktoren, die ein größeres Interesse und Bewußtsein der Mitarbeiter um<br />

die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens fördern. Zugleich geht es um längerfristige<br />

subjektive Vertrauens- und Klimaeffekte. Bei einer Beschränkung auf bescheidene<br />

variable Entgeltkomponenten sind zwar die betrieblichen Kosteneffekte zunächst<br />

gering, doch kann aufgrund der persönlichen Erfahrungen der Mitarbeiter mit<br />

variablen Beteiligungsentgelten das Vertrauen in deren Vorteilhaftigkeit gestärkt werden,<br />

so daß nach erfolgreichen Einführungsphasen im Zeitverlauf zunehmende variable<br />

Entgeltteile und -formen möglich erscheinen.<br />

Die Umsetzung der Überlegungen zur konkreten Gestaltung von variablen Beteiligungsentgelten<br />

bleibt im Prinzip offen. Theoretisch begründete Aussagen zur Beteiligungsbasis<br />

betreffen sowohl betriebliche Wertschöpfungs- oder Gewinnentwicklungen,<br />

darunter wertmäßige Erfolgsgrößen mit relativ geringen Bewertungsspielräumen und<br />

hohen Signalfunktionen für die wirtschaftliche Entwicklung der operativen Geschäftsbereiche<br />

des Unternehmens. Als geeignete Bezugseinheiten breiter Beteiligungssysteme<br />

kommen eher betriebliche Gesamteinheiten wegen des „corporate“-Bezugs der Mitarbeiter<br />

in Betracht. Die Beteiligungsform kann auch als investive Kapitalbeteiligung geführt<br />

werden, obwohl ein größeres Interesse der Mitarbeiter an variablen Barleistungen<br />

vermutet wird. Wegen der Ausrichtung an operativen Ergebnisgrößen des Unternehmens<br />

sollte eine periodische Frequenz der variablen Entgelte fixiert werden.<br />

Als konkretes Beispiel möchten wir den Vorschlag einer variablen Gestaltung des<br />

Weihnachtsgeldes hervorheben. Dieser Vorschlag tauchte jüngst in einer Liste von<br />

Empfehlungen der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände auf, ohne daß es zu öffentlichen<br />

Reaktionen oder intensiven Diskussionen hierzu gekommen ist. Das Weihnachtsgeld<br />

hat den Charakter eines fixierten Zusatzentgelts (Gratifikation), das im<br />

Haushaltsbudget der Arbeitnehmer vorzugsweise für besondere Ausgaben am Jahresende<br />

verwendet wird. Dieses Zusatzentgelt am Jahresende könnte unter den<br />

vorgetragenen Überlegungen die Eigenschaft eines variablen betriebsbezogenen<br />

Jahresbonus der Arbeitnehmer erhalten. Die Ausrichtung am betrieblichen Erfolg


80 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

beitnehmer erhalten. Die Ausrichtung am betrieblichen Erfolg könnte die Interessen der<br />

Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung und das Bewußtsein um die variable<br />

operative Wertschöpfung des Unternehmens steigern. Durch verstärkte Information und<br />

Partizipation könnte langfristig deren betriebsbezogene Identifikation erhöht werden,<br />

analog zu den empirisch ermittelten „Klimaeffekten“ von betriebsbezogenen Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen<br />

(vgl. Schneider 1991, S. 893 ff.). Andererseits sind die Risikofaktoren<br />

eines variablen Jahresbonus in Höhe des Weihnachtsgeldes beschränkt, zumal<br />

Verlustbeteiligungen der Mitarbeiter durch den Bonuscharakter ausgeschlossen werden.<br />

Der Vorschlag eines variablen Jahresbonus als Ersatz für fixierte Gratifikationen sollte<br />

in den Betrieben unter kostenneutralen Bedingungen umgesetzt werden; zugleich sollten<br />

mögliche subjektive Befürchtungen von Mitarbeitern vermieden werden, daß Entgeltteile<br />

durch den Vorschlag gezielt gekürzt würden. Eine verbreitete Umsetzung des<br />

Vorschlags könnte einen begrenzten, jedoch mehr als nur symbolartigen Ansatz zur betrieblichen<br />

Flexibilisierung des Entgeltvolumens liefern.<br />

4. Zeitliche Gestaltung von Entgeltstrukturen<br />

Längerfristige Entgeltstrukturen bilden relevante Anreizfaktoren der betrieblichen<br />

Entgeltpolitik, insbesondere im Rahmen betriebsinterner Beschäftigungsstrategien und<br />

bei Tätigkeiten mit Problemen der Leistungsermittlung und -kontrolle. Im Rahmen längerfristiger<br />

Beschäftigungsbeziehungen können Senioritätsentlohnungen als zeitliche<br />

Allokation individueller Entgeltströme analysiert werden. Empirische Muster solcher<br />

Entgeltstrukturen sowie deren vertragstheoretische Deutung werden zunächst dargestellt.<br />

Anschließend werden Versorgungsentgelte als eine Form zeitverzögerter Entgeltbestandteile<br />

hervorgehoben. Der Vorschlag zur betrieblichen Umsetzung verzögerter<br />

Versorgungsentgelte läßt sich im besonderen durch spezifische Anreizeffekte und Kostenüberlegungen<br />

begründen.<br />

4.1 Entgeltstrukturen nach Senioritätsmerkmalen<br />

Verschiedene Untersuchungen (u.a. Topel 1991, S. 145 ff.) belegen, daß betriebliche<br />

Entgelte nach Merkmalen der Seniorität der Arbeitnehmer steigen; d.h., jüngere<br />

Mitarbeiter verdienen geringere Einkommen als erfahrene, ältere Mitarbeiter. Seniorität<br />

wird üblicherweise mittels zweier Kriterien gemessen, der Dauer der Betriebszugehörigkeit<br />

oder dem Alter einer Person. Beide Kriterien hängen statistisch für größere Personengruppen<br />

stark zusammen.<br />

Was zeigen die empirischen Untersuchungen?<br />

(1) Die Alters-Entgelt-Strukturen haben einen steigenden Verlauf, mit einem relativ<br />

steilen Anstieg. Später werden die Entgelt-Profile flacher.<br />

(2) Der Anstieg der Alters-Entgelt-Profile hat im allgemeinen einen größeren Anstieg<br />

bei Personen mit höherem Ausbildungsabschluß.<br />

(3) Die ansteigenden Alters-Entgelt-Profile sind vielfach ausgeprägter für männliche<br />

Angestellte als für Arbeiter; der Anstieg ist stärker ausgeprägt bei Personalgruppen,<br />

bei denen eine Leistungskontrolle nicht unmittelbar möglich ist oder das Arbeitsergebnis<br />

nicht leicht zu messen ist.


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 81<br />

Die empirische Verbreitung von senioritätsbezogenen Entgelt-Strukturen wurde<br />

durch Untersuchungen für verschiedene Länder belegt. Abbildung 4 zeigt Ergebnisse<br />

einer neueren Studie für Westdeutschland auf der Basis von Einkommensdaten der Jahre<br />

1984-91.<br />

Abb. 4: Alters-Entgelt-Profile für Männer mit den Ausbildungsabschlüssen Uni (Universität), L<br />

(Lehre) und KBa (keine Berufsausbildung), Westdeutschland 1984-91 (nach: Knoll/<br />

Störk 1993)<br />

Diese Studie bestätigt die typisierten Alters-Entgelt-Profile anderer Untersuchungen;<br />

man kann insoweit von stilisierten Fakten der personenbezogenen Entgeltstrukturen<br />

nach Alter oder Betriebszugehörigkeitsdauer sprechen.<br />

Der Begriff Senioritätsentgelte meint zunächst die stilisierten, empirischen Fakten<br />

der Entgeltstrukturen nach Alter und/oder Betriebszugehörigkeit. Die empirischen Entgeltstrukturen<br />

liefern aggregierte Daten im Querschnitt der Erwerbspersonen. Sie werden<br />

hier lediglich als Hinweise zur Gestaltung der Entgelte im längerfristigen Zeitverlauf<br />

aus betrieblicher Perspektive verstanden: Betriebliche Entgeltsysteme nach Senioritätsmerkmalen<br />

schließen in typisierender Betrachtungsweise verschiedene Varianten<br />

mit steigenden personenbezogenen Verlaufsstrukturen der Zeitentgelte ein, welche in<br />

Abbildung 5 dargestellt sind.<br />

Abb. 5: Erscheinungsformen betriebsinterner Entgelt-Strukturen nach Senioritätsmerkmalen<br />

reine Senioritätssysteme:<br />

Entgelt i = f 1 (BZD i )<br />

BZD i = g 1 (Alter i )<br />

BZD: Betriebszugehörigkeitsdauer<br />

Beförderungssysteme:<br />

### Entgelt i (Beförderung) = f 2 (BZD i , PB i , BWB i )


82 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

PB: Personalbeurteilung<br />

BWB: Berufliche Weiterbildung<br />

Zeitverzögerte Zusatzentgelte:<br />

Entgeltkomponenten i,Alter = f 3 (BZD i , VB i ...)<br />

VB: Versorgungsbeiträge<br />

Reine Senioritätssysteme stellen z.B. Regelbeförderungen oder Entgeltklassen<br />

nach Betriebszugehörigkeit oder Dienstalter dar, wie sie im öffentlichen Dienst praktiziert<br />

werden. Entgelthöhen hängen allein von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.<br />

Beförderungssysteme machen Entgeltsprünge nicht allein vom Alter oder von der<br />

Betriebszugehörigkeitsdauer abhängig; sie beruhen auf betriebsinternen Auswahlverfahren.<br />

Als Selektionsfaktoren dienen vielmehr in der betrieblichen Praxis kumulative<br />

Ergebnisse von Personalbeurteilungen durch Vorgesetzte sowie häufig die Abschlüsse<br />

gezielter Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.<br />

Zeitverzögerte Zusatzentgelte (deferred compensation) entsprechen gleichfalls dem<br />

ansteigenden Verlaufsprinzip von Alters-Entgelt-Profilen. Hier werden betriebliche<br />

Pensionsleistungen zugeordnet, die somit als zusätzliche Entgelte interpretiert werden<br />

können, die in der Zeit nach dem Ende der betrieblichen Erwerbstätigkeit ausgezahlt<br />

werden. Später werden wir den Begriff der deferred compensation als zeitverzögerte<br />

Versorgungsentgelte von den Betriebspensionen differenzieren.<br />

4.2 Vertragstheoretische Grundlagen<br />

Die betrieblichen Senioritätssysteme werden im Rahmen unterschiedlicher theoretischer<br />

Ansätze erklärt. Während bildungsökonomische Theorien und „job matching“-<br />

Ansätze primär auf Produktivitätsfaktoren im Zusammenhang mit der individuellen Betriebszugehörigkeitsdauer<br />

verweisen, heben die vertragstheoretischen Erklärungen die<br />

monetären Anreizeffekte aus der Sicht längerfristiger, strategischer Personalpolitik hervor.<br />

Entgeltstrukturen nach Senioritätsmerkmalen dienen demnach vorrangig als strategische<br />

Instrumente im Sinne effizienztheoretischer Leistungsanreize.<br />

Das Grundprinzip von senioritätsbezogenen betrieblichen Entgeltstrukturen demonstriert<br />

Abbildung 6. Die Grafik unterstellt eine typische zeitliche Gestaltung nichtlinearer<br />

Entgelt-Profile, die mit längerer Betriebszugehörigkeitsdauer ansteigen, in Abweichung<br />

vom angenommenen Produktivitätspfad eines Mitarbeiters. Am Anfang der<br />

Betriebszugehörigkeit werden Niedrigentgelte gezahlt - im Vergleich zur individuellen<br />

Produktivität bzw. zu alternativen Entgeltchancen am externen Arbeitsmarkt -; betriebserfahrene<br />

Mitarbeiter hingegen können relativ höhere Entgelte im Vergleich zu<br />

den externen Marktchancen erwarten. Das (relativ) steigende Entgeltprofil bedeutet eine<br />

Art von impliziten Karriereversprechen, ein Versprechen von betriebsinternen Einkommenskarrieren<br />

mit längerfristiger Betriebserfahrung.<br />

Abb. 6: Senioritätsentlohnung als Instrument zur Leistungssteigerung (nach: Ehrenberg/Smith<br />

1994)


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 83<br />

jährliches<br />

Entgelt (w)<br />

und<br />

Grenzwertprodukt<br />

(GWP)<br />

GWP<br />

Betriebszugehörigkeitsdauer (Jahre)<br />

Die möglichen Anreizeffekte längerfristiger, senioritätsorientierter Entgeltstrukturen<br />

aus betrieblicher Perspektive lassen sich unter Rückgriff auf effizienzlohntheoretische<br />

Ansätze begründen: Nach Lazear dienen steigende Einkommensprofile im Verlauf<br />

von höherer betrieblicher Seniorität des einzelnen Mitarbeiters primär als leistungsfördernde<br />

Instrumente im Rahmen längerfristiger Beschäftigungsbeziehungen oder principal-agent-Verträge.<br />

Unter der Annahme opportunistischen Verhaltens der Arbeitnehmer und Problemen<br />

der Leistungskontrolle dient diese Entgeltpolitik der Vermeidung bzw. Reduktion<br />

von Leistungszurückhaltung (shirking). Das Prinzip „...pay workers less than the value<br />

of marginal products .. when they are young and more than the value of marginal products<br />

when they are old“ (Lazear 1981, S. 606) gilt als ein optimaler Entgeltvertrag, der<br />

für alle an längerfristiger Beschäftigung im Betrieb interessierten Arbeitnehmer einen<br />

Leistungsanreiz darstellt; Arbeitnehmer zahlen in den ersten Jahren ihrer Beschäftigung<br />

im Betrieb quasi eine Versicherungssumme (Differenz von individueller Produktivität<br />

und Entgelt), die im späteren Verlauf der Beschäftigung in Form von Einkommenssteigerungen,<br />

welche über die individuelle Produktivität hinaus gehen, wieder zurückerstattet<br />

werden. Als Leistungsanreiz dient also der drohende Verlust der Versicherungssumme,<br />

wenn infolge eines beobachteten shirking eine betriebliche Kündigung erfolgt;<br />

somit gilt: „... paying high wages to older workers induces young workers to perform at<br />

the optimal level of effort in hopes of growing old in that firm“ (ebd., S. 615).<br />

Desweiteren können Selektionseffekte wirken und die außerbetriebliche Fluktuation<br />

erfahrener Mitarbeiter kann verringert werden. Senioritätsbezogene Entgeltverträge<br />

schaffen Signaleffekte für potentielle Bewerber mit höheren Zukunftspräferenzen, die<br />

stärker an längerfristigen Beschäftigungskontrakten interessiert sind. Dadurch werden<br />

Selektionsprozesse unter den Bewerbern möglich, die längerfristige Strategien betriebsinterner<br />

Arbeitsbeziehungen begünstigen.<br />

Die Selektionseffekte werden vornehmlich in Betrieben mit qualitativem Personalbedarf<br />

relevant sein, für Betriebe mit höheren Aufwendungen für betriebliche Aus- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen, die folglich höhere Risiken potentieller Fluktuationskosten


84 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

tragen und deshalb besondere Interessen zur Verminderung der Fluktuation haben.<br />

Nach den labor turnover-Ansätzen wirken zwei maßgebliche Zusammenhänge:<br />

- Die betriebliche Fluktuationsrate kann durch Versprechen von längerfristigen Einkommenskarrieren<br />

gesteuert werden.<br />

- Geringere Fluktuationsraten der erfahrenen Mitarbeiter fördern die potentielle betriebliche<br />

Arbeitsproduktivität.<br />

Somit können betriebliche Entgeltstrukturen nach Senioritätsmerkmalen über verschiedene<br />

Einzelfaktoren zu längerfristigen Effizienzwirkungen beitragen. Relative betriebliche<br />

Karriereverläufe bilden demnach strategische Instrumente der betrieblichen<br />

Entgeltpolitik, vornehmlich von Betrieben mit qualifiziertem Personal, um<br />

- Bewerber mit geringer Fluktuationsneigung zu attrahieren,<br />

- vor allem betriebserfahrende Mitarbeiter zur weiteren Betriebszugehörigkeit zu<br />

veranlassen,<br />

- die Leistungsbereitschaft oder die Produktivität der Mitarbeiter durch die Aussicht<br />

künftiger Entgeltsteigerungen zu fördern.<br />

Letztlich dient ein Entgeltsystem mit impliziten Aussichten auf höhere Verdienstmöglichkeiten<br />

im Verlauf der Betriebszugehörigkeit als ein strategisches System des<br />

Leistungsanreizes, der Produktivitätsförderung und der betrieblichen Bindung, v. a. von<br />

erfahrenen Mitarbeitern in Betrieben mit Merkmalen betriebsinterner Arbeitsmärkte.<br />

4.3 Spezifische Personalkosteneffekte<br />

Die vorstehende Abbildung 6 verdeutlicht, daß Senioritätssysteme der Vergütung<br />

allgemeine Kostennachteile einer Beschäftigung älterer Mitarbeiter erwarten lassen,<br />

wenn jenseits von nicht näher konkretisierten Altersgrenzen die Produktivitäts- unterhalb<br />

der Entgeltpfade verlaufen. Diesen altersbezogenen Personalkostenproblemen<br />

können die Betriebe dann lediglich durch selektive Ausgliederungen von älteren Mitarbeitern<br />

entgegenwirken. Nach Lazear u.a. wirken betriebliche Pensionssysteme faktisch<br />

vielfach zugleich als Instrumente der frühzeitigen Ausgliederung älterer Arbeitnehmer<br />

bzw. der frühzeitigen Verrentung (vgl. Lazear 1993, S. 8 f.; <strong>Hardes</strong> 1995, S. 60 ff.). Die<br />

betriebliche Ausgliederung vor allem älterer Mitarbeiter bildet aus dieser Sicht ein Instrument,<br />

um die altersbezogenen Personalkostennachteile von Senioritätssystemen der<br />

Vergütung zu verringern.<br />

Die durch die Entwicklung der Altersstrukturen des Personals bewirkte Kostendynamik<br />

der Betriebe wird durch den bevorstehenden demographischen Wandel der Beschäftigten<br />

mit einer allgemeinen Zunahme der Anteile älterer Erwerbspersonen noch<br />

verstärkt werden. Wenn nämlich gezielte Verminderungen der Anteile älterer Mitarbeiter<br />

aus demographischen Gründen in der Zukunft nicht mehr wie in den letzten Jahren<br />

möglich sein werden, werden sich die negativen Personalkostenwirkungen der Senioritätssysteme<br />

durch den Strukturwandel der Beschäftigten verstärken.<br />

Zu diesen potentiellen Kostennachteilen von Senioritätssystemen kommen besondere<br />

Flexibilitätsnachteile aus betrieblicher Sicht hinzu. Die anreiztheoretische Funktion<br />

von Senioritätsstrukturen der Entgelte verlangt deren längerfristige Stetigkeit und<br />

Stabilität zur Steuerung der verhaltensbeeinflussenden Erwartungen von betrieblichen


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 85<br />

Einkommenskarrieren in der Zukunft. Aus der intendierten Steuerung von Erwartungen<br />

betrieblicher Einkommenskarrieren resultieren daher Stabilitätserfordernisse der internen<br />

Entgeltstrukturen, die aus der Sicht der betrieblichen Entgeltpolitik spezifische<br />

Hemmnisse externer oder ergebnisbezogener Anpassungsflexibilität darstellen. Senioritätssysteme<br />

der Entgelte verlangen daher im besonderen nach Möglichkeiten zur zeitlichen<br />

Steuerung der betrieblichen Personalkostenentwicklung.<br />

4.4 Zeitverzögerte Versorgungsentgelte als Vorschlag zur betrieblichen Umsetzung<br />

Vor dem Hintergrund der allgemeinen theoretischen Grundlagen betrieblicher Entgeltsysteme<br />

nach Senioritätsmerkmalen soll im folgenden ein konkretes Fallbeispiel zur<br />

Umsetzung in die Praxis der betrieblichen Entgeltpolitik erläutert und erörtert werden.<br />

Das Beispiel ist unter dem Begriff der deferred compensation der oben erwähnten Form<br />

der zeitverzögerten Zusatzentgelte zuzuordnen. Konkret gemeint sind verzögerte Versorgungsentgelte<br />

als aufgeschobene Vergütungskomponenten im Fall des späteren Ruhestands<br />

von Mitarbeitern. Dabei werden Teile künftiger Entgelte der Arbeitnehmer<br />

nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern als fixe oder variable Beiträge zu einer betrieblichen<br />

Versorgungsleistung angespart. Die Auszahlung erfolgt nach Eintritt in den Ruhestand.<br />

Zur betrieblichen Umsetzung sind folgende Elemente erforderlich:<br />

- Eine vertragliche Vereinbarung zur Umwandlung von Teilen künftiger Barbezüge<br />

in ein wertgleiches Versorgungskapital. Diese Vereinbarung muß ex ante vor Entstehung<br />

des Entgeltanspruchs erfolgt sein. Sie kann variable Entgeltteile betreffen,<br />

um die möglichen Anreizeffekte zu erhöhen.<br />

- Die Verfügungsmöglichkeit über künftige Entgeltteile muß bis zum Eintritt des<br />

Versorgungsfalls ausgeschlossen sein.<br />

- Das Unternehmen hat nach dem versicherungsmathematischen Prinzip Rückstellungsverpflichtungen<br />

wie im Fall von Pensionszusagen zu bilden.<br />

- Die späteren Auszahlungen können unterschiedlich gestaltet werden, als Einmal-<br />

Betrag, als Ratenzahlungen über bestimmte Zeiträume oder als Zusatzrenten bis<br />

zum Lebensende.<br />

Dem Verständnis der spezifischen Vorteile verzögerter Versorgungsentgelte dient<br />

im übrigen eine Abgrenzung dieses Vorschlags gegenüber vergleichbaren Varianten<br />

von betrieblichen Pensionsleistungen sowie Maßnahmen der Eigenvorsorge:<br />

Pensionszusagen haben prinzipiell analoge Zielsetzungen von zusätzlichen Versorgungsleistungen<br />

der Unternehmen. Diese haben den Charakter zusätzlicher zeitverzögerter<br />

Leistungen, die allein von seiten der Unternehmen - ohne Eigenmittel der Arbeitnehmer<br />

- aufgebracht werden. Pensionsleistungen sind reine Zusatzleistungen der<br />

Unternehmen; sie haben aus anreiztheoretischer Sicht den Nachteil, daß die späteren<br />

Zusatzleistungen des Unternehmens den Charakter längerfristiger quasi-automatischer<br />

Ansprüche haben - ohne unmittelbare Eigenbeiträge der Arbeitnehmer. Der Wert solcher<br />

Pensionszusagen wird häufig eher hingenommen, nicht bewußt erfaßt.


86 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

Empirisch ist eine Art von Zwei-Klassen-Gesellschaft der Arbeitnehmer zu beobachten,<br />

Arbeitnehmer von großen Unternehmen der Industrie und des Handels erhalten<br />

vielfach betriebliche Pensionsleistungen, hingegen kaum Arbeitnehmer aus Klein- und<br />

Mittelunternehmen (vgl. Scherer 1992).<br />

Die Eigenvorsorge bedeutet eine Anlage von Einkommensbestandteilen, die dem<br />

Arbeitnehmer zuvor rechtlich zur freien Verfügung zugeflossen sind; die Anlage erfolgt<br />

sodann bei privaten Versicherungsunternehmen zum Zweck der Altersvorsorge. Für die<br />

Abgrenzung kommt es entscheidend auf den früheren Zufluß und die Verfügbarkeit der<br />

Einkommensbeträge an (vgl. Gerstenberg 1994, S. 293). Durch diesen Unterschied in<br />

den Eigentümerrechten unterscheiden sich die steuerlichen Effekte der Eigenvorsorge<br />

erheblich von den Versorgungsentgelten.<br />

Das Versorgungsentgelt unterliegt aus Arbeitnehmersicht der Einkommenssteuer<br />

ex post - mit Zufluß als Ruhestandszahlung. Dadurch sind erhebliche steuerrechtliche<br />

Vorteile, die <strong>Verlag</strong>erung der Steuerzahlungen ins höhere Alter und - im Regelfall - eine<br />

Minderung der effektiven Steuerprogression möglich. Die Renditen von Versorgungsentgelten<br />

steigen zudem durch Brutto-Zins-Effekte: Während der Aufschubzeit<br />

kann der unversteuerte Betrag zinsbringend angelegt werden (vgl. Schmahl/Neubauer<br />

1994, S. 299). Die Renditen von Versorgungsentgelten übersteigen dadurch die Werte<br />

von Barentgelten und Versicherungsleistungen im Rahmen der Eigenvorsorge erheblich.<br />

5 Doch allein der finanzielle Aspekt soll hier nicht im Vordergrund stehen.<br />

Für ein Vergütungskonzept verzögerter Versorgungsentgelte sprechen im besonderen<br />

betriebliche Anreizeffekte in Verbindung mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Aus vertragstheoretischer Sicht ist prinzipiell auf die oben dargestellten positiven Anreizeffekte<br />

von Senioritätsentgelten zu verweisen. Zeitverzögerte Entgeltteile gelten<br />

nach neueren Untersuchungen als wirksame Instrumente, um die Fluktuation von Mitarbeitern<br />

zu senken und langfristige Betriebsloyalitäten zu stützen, vor allem für betriebserfahrene,<br />

qualifizierte Mitarbeiter mittlerer und höherer Altersgruppen (vgl. Ippolito<br />

1991). Versorgungsentgelte bilden spezifische Anreizinstrumente für Zielgruppen<br />

mit geringeren Karrieremöglichkeiten und näheren Lebensperspektiven eines künftigen<br />

Ruhestands. Durch explizite, variabel gestaltbare Verträge über spätere Versorgungsentgelte<br />

mit vorzeitigen Eigenbeiträgen werden notwendige Bewußtseinsprozesse<br />

der Arbeitnehmer - im Vergleich zu betrieblichen Pensionszusagen - stärker gefördert.<br />

Das Bewußtsein um die eigenen Entgeltbeiträge für den Zweck der zusätzlichen Altersversorgung<br />

wird die Anreizeffekte der aufgeschobenen Entgelte nach Lazear verstärken.<br />

Die variable Gestaltung von Versorgungsentgelten hat zudem spezifische Vorteile<br />

flexibler Anpassungsmöglichkeiten, so daß die vorerwähnten Nachteile rigider Kostendynamik<br />

vermieden werden. Variable Entgeltformen erlauben ergebnis- oder leistungs-<br />

5<br />

Stolzenburg/Menzenbach berechnen den finanziellen Vorteil am Beispiel einer betrieblichen<br />

Tantieme im Wert von 100.000,- DM. Unter bestimmten Annahmen über Steuersatz, Verzinsung<br />

und Laufzeit errechnen sie einen Alterskapitalwert der Tantieme von 128.937,- DM<br />

bei deferred compensation, im Vergleich zu 74.783,- DM bei Barauszahlung (vgl. Stolzenburg/Menzenbach<br />

1993).


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 87<br />

bezogene Rentenbausteine, die beitragsorientierte Zusatzversorgungssysteme darstellen,<br />

statt gehaltsabhängiger Senioritätssysteme mit fixierten Versorgungsleistungen (Torka<br />

1995, S. 332 f.). Die Argumente der möglichen betrieblichen Kostendynamik durch Senioritätssysteme<br />

verlieren somit an relevanter Bedeutung.<br />

Der Vorschlag zur breiteren Einführung von Versorgungsentgelten entspricht ferner<br />

einer sozialpolitischen Problemlage: Trotz der mit großer parlamentarischer Mehrheit<br />

beschlossenen Rentenreform 1992 tauchen immer wieder Zweifel um die künftigen<br />

Finanzierungslasten der gesetzlichen Rentenversicherung auf; die kritischen Einwände<br />

zur Finanzierung der öffentlichen Rentenversicherung werden vielfach mit dem Gegenargument<br />

beschieden, die „Sicherheit der Renten in der Zukunft“ sei gewährleistet. Bei<br />

Licht betrachtet, zeigt sich, daß die beschlossene Rentenreform nur mit einer beschränkten<br />

Reichweite bis zum Jahre 2010 geplant wurde. Die langfristige Zielsetzung,<br />

das relative Niveau der Netto-Renten zu erhalten, kann durch die Politik wegen der<br />

Schwierigkeiten der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Prognose nicht mit Sicherheit<br />

garantiert werden. Diesbezügliche Vorbehalte sind aus unserer Sicht begründet:<br />

Der demographische Strukturwandel wird sich in den Jahren nach 2010 verstärkt<br />

fortsetzen. Bereits der beschränkte Planungshorizont der Rentenreform läßt daher weitere<br />

notwendige Maßnahmen erwarten.<br />

Die Rentenreform 1992 setzt den strategischen Hebel bei der Verlängerung der<br />

Lebensarbeitszeiten an. Zur Durchsetzbarkeit dieses arbeitsmarkt- und sozialpolitischen<br />

Hebels bestehen nach eigenen Untersuchungen (<strong>Hardes</strong> 1995, S. 55 ff.) starke Zweifel.<br />

Denn bei starken Präferenzen zugunsten verkürzter Lebensarbeitszeiten werden die beschlossenen<br />

Maßnahmen nicht zielgerecht wirken. Die Möglichkeiten zu vorzeitigen<br />

Rentenübergängen werden zwar eingeschränkt, doch solange die Option der BU/EU-<br />

Renten verbleibt, wird diese Option noch häufiger in Anspruch genommen werden.<br />

Die finanziellen Ab- und Zuschläge bei variablem Rentenzugangsalter um 65 Jahre<br />

bleiben deutlich hinter den internationalen Regelungen zurück. Nach wie vor werden<br />

somit Rentenzugänge vor 65 Jahren in finanzmathematischer Sicht begünstigt.<br />

Die neueingeführte Teilrente läßt nach den Erfahrungen anderer Länder kaum größere<br />

Akzeptanz erwarten. Nicht nur eine vorzeitige Flexibilität der Übergänge zur Teilzeitarbeit<br />

müßte bewirkt werden, sondern vor allem eine Bereitschaft zu längerfristiger<br />

Teilzeitarbeit, die über die Regelaltersgrenze hinausgehen müßte.<br />

In der Literatur werden zwar direkte Verhaltenseffekte zeitverzögerter Vergütungen<br />

wegen der zeitlichen Diskrepanzen als geringer eingeschätzt. Kossbiel (1994, S.<br />

83) äußert z.B., je enger der zeitliche Zusammenhang zwischen der Entstehung des<br />

Entgeltanspruchs (der Erfüllung der Kriterien des Entgeltanspruchs) und den Verfügungsmöglichkeiten,<br />

desto größer sei die Verhaltenswirksamkeit und die ökonomische<br />

Effizienz eines Anreizsystems ceteris paribus einzuschätzen. Der „ceteris paribus“-<br />

Charakter dieses Arguments sollte allerdings nicht übersehen werden. Lazear hat nicht<br />

die kurzfristigen Anreizeffekte von Entgeltkomponenten gemeint, sondern vornehmlich<br />

die Beeinflussung längerfristiger Verhaltensdispositionen von Arbeitnehmern. Die Effizienz<br />

längerfristiger Anreizsysteme hängt vor allem von den spezifischen Anreiz-


88 <strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96)<br />

Bedürfnis-Zusammenhängen der Empfänger ab (ebd., S. 85). Die spezifischen Anreizeffekte<br />

von Versorgungsentgelten werden somit von der Problemsicht und den Präferenzen<br />

vor allem mittlerer und älterer Jahrgänge der Mitarbeiter bestimmt.<br />

Die öffentliche Rentendiskussion wird weitergehen, sie bedarf größerer Sachlichkeit<br />

und weiterer Maßnahmen. Das bedeutet, zusätzliche Versorgungsentgelte auf betrieblicher<br />

Ebene werden durch die sozialpolitischen Bedingungen präferiert werden.<br />

Umgekehrt betrachtet: Sie können bei größerer Nutzung sinnvolle Lösungsbeiträge zur<br />

Altersversorgung leisten. Die betriebliche Entgeltpolitik würde mit der sozialpolitischen<br />

Problemlage verzahnt. Anders als bei den einseitigen Pensionszusagen könnte die bewußtere<br />

Umwandlung von Entgeltteilen die betrieblichen Leistungsanreize besonders<br />

von Arbeitnehmern mittlerer und älterer Jahrgänge stärken. Einzelne Großunternehmen<br />

haben entsprechende Versorgungsentgelte in Form variabler oder fixierter Umwandlungsvereinbarungen<br />

eingeführt; auch für die betriebliche Entgeltpolitik von Klein- und<br />

Mittelunternehmen könnten Versorgungsentgelte eine funktionale Lösung bilden.<br />

5. Fazit<br />

Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen der betrieblichen Entgeltpolitik<br />

wurden Potentiale einer umfassenden Entgeltflexibilisierung analysiert. Zwei<br />

konkrete Formen der betrieblichen Umsetzung wurden im Rahmen anreiztheoretischer<br />

und personalkostenbezogener Überlegungen vorgeschlagen: Ein erfolgsabhängiger<br />

Weihnachtsbonus und zeitverzögerte Versorgungsentgelte.<br />

Individuelle monetäre Leistungsanreize sind in der Praxis der Unternehmen zunehmend<br />

problematisch geworden. Variable Beteiligungsentgelte können hingegen das<br />

betriebsbezogene Erfolgsbewußtsein der Arbeitnehmer fördern und im Rahmen längerfristiger<br />

Beschäftigungsverhältnisse über gruppenbezogene Leistungsanreize und lohnende<br />

Humankapitalinvestitionen positive Produktivitätseffekte bewirken. Eine breitere<br />

Einführung von Beteiligungsentgelten würde zu einer begrenzten Form betriebsbezogener<br />

Differenzierung der Entgelte führen, wozu aufgrund veränderter Marktbedingungen<br />

ein Bedarf besteht. Risikofaktoren schwankender Einkommenshöhen stehen der Einführung<br />

umfassender variabler Beteiligungsentgelte entgegen. Mit der Einführung eines erfolgsabhängigen<br />

Weihnachtsbonus für alle Mitarbeiter wären diese allerdings begrenzt.<br />

Längerfristig erscheinen dann infolge der Vertrauensbildung im Umgang mit solchen<br />

Entgeltsystemen in der betrieblichen Praxis zunehmend variable Entgeltbestandteile<br />

möglich. Ebenso bieten Senioritätsentgelte Leistungsanreize im Rahmen längerfristiger<br />

Arbeitsbeziehungen, sie fördern die betriebliche Produktivität auch durch geringere<br />

Fluktuation und über lohnende Humankapitalinvestitionen. Betriebliche Versorgungsentgelte<br />

erscheinen besonders vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Problemlage<br />

vorteilhaft.<br />

Variable Beteiligungsentgelte und Senioritätsentgelte haben unter Anreizgesichtspunkten<br />

somit vergleichbare Wirkungsweisen.<br />

Unter Kostenüberlegungen bergen Senioritätsentgelte die Gefahr der Inflexibilität,<br />

insofern sie eher stabile, interne Kriterien betrieblicher Entgeltpolitik berücksichtigen.<br />

Dies muß einer zumindest in begrenztem Umfang externe Bedingungen berücksichti-


<strong>Hardes</strong>, <strong>Uhly</strong>: Optionen betrieblicher Entgeltflexibilität aus anreiztheoretischer Sicht (ZfP 1/96) 89<br />

genden Entgeltpolitik aber nicht entgegenstehen. Variabel gestaltbare Versorgungsentgelte<br />

bieten im Vergleich zu gehaltsabhängigen Senioritätssystemen mit fixierten Versorgungsleistungen<br />

eher Möglichkeiten zur flexiblen Anpassung. Werden Senioritätsentgelte<br />

im Verbund und nicht als Alternative zu dem Anreizsystem variabler Beteiligungseffekte<br />

verwirklicht, kann dem Bedarf an Personalkostenflexibilisierung Rechnung<br />

getragen werden.<br />

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