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Silvia Föhr - Rainer Hampp Verlag

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<strong>Silvia</strong> <strong>Föhr</strong>*<br />

Zur Vorteilhaftigkeit von Cafeteria-Systemen**<br />

1. Einleitung<br />

2. Der Cafeteria-Ansatz im System betrieblicher Sozialleistungen<br />

2.1 Freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />

2.2 Merkmale von Cafeteria-Systemen<br />

2.3 Entwicklung des Sozialleistungssystems in Deutschland<br />

3. Vor- und Nachteile von Cafeteria-Systemen<br />

3.1 Diskussion von Cafeteria-Systemen in der personalwirtschaftlichen<br />

Literatur<br />

3.2 Organisationskosten(senkung) als Beurteilungskriterium von<br />

Cafeteria-Systemen<br />

4. Schlußbemerkungen<br />

Cafeteria-Systeme stellen einen alternativen Vergabemodus für freiwillige<br />

betriebliche Sozialleistungen dar. In diesem Beitrag wird zunächst die<br />

These belegt, daß Unternehmen sich aufgrund einer unternehmenspolitischen<br />

Strategie gegen die Verallgemeinerung von freiwilligen Sozialleistungen<br />

zu tariflichen bzw. gesetzlichen Sozialleistungen für ein Cafeteria-<br />

System entscheiden können, um personalpolitische Dispositionsspielräume<br />

zu erhalten. Weiterhin wird gezeigt, daß zwar zusätzliche, nicht zu<br />

vernachlässigende Kosten durch die Umsetzung von Cafeteria-Systemen<br />

entstehen, aber die Vorteile für Unternehmen erheblich sein können, was<br />

anhand humankapitaltheoretischer und informationsökonomischer Argumente<br />

vorgetragen wird. Ziel dieses Beitrags ist zu präzisieren, wann sich<br />

Nettovorteile ergeben, d.h. wann der Nutzen aus dem Einsatz von<br />

Cafeteria-Systemen größer ist als die zusätzlichen Kosten, und damit eine<br />

Entscheidungshilfe zur Einführung zu geben.<br />

_________________________________________________________________________<br />

* Dr. <strong>Silvia</strong> <strong>Föhr</strong>, Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für<br />

BWL, Personal und Organisation der Universität Würzburg.<br />

** Artikel eingegangen: 24.8.93 / revidierte Fassung eingegangen:<br />

6.12.93 / Art. akzeptiert: 10.1.94.<br />

Für hilfreiche kritische Kommentare danke ich Professor Dr. B.<br />

Schauenberg, Dr. M. Kräkel, S. Altiparmak sowie den Gutachtern.<br />

1. Einleitung<br />

Seit Beginn der 80er Jahre wird in der personalwirtschaftlichen Literatur<br />

ein personalpolitisches Instrument sehr propagiert: das Cafeteria-<br />

System. % Diese Alternative zu bisher nach dem "Gießkannen- Prinzip" %<br />

gewährten (freiwilligen) betrieblichen Sozialleistungen beinhaltet ein<br />

Wahlrecht für Arbeitnehmer hinsichtlich der Art der von der Unternehmung<br />

bereitgestellten Varianten von Sozialleistungen - von erhöhten<br />

Pensionsansprüchen über Versicherungsleistungen bis hin zu Weiterbildungsaktivitäten,<br />

Dienstwagen oder der einfachen Barauszahlung. Ein<br />

vorgegebenes Budget, das in der Höhe in etwa den "traditionellen"<br />

egalitären Sozialleistungen entspricht, begrenzt den<br />

Entscheidungsspielraum des Arbeitnehmers. %<br />

Angesichts der empirischen Befunde, daß Cafeteria-Systeme eingesetzt<br />

werden und sich zunehmend verbreiten, % stellt sich die Frage, warum<br />

Unternehmen ein derartiges System alternativ zu bisherigen<br />

Sozialleistungsmodalitäten wählen (sollen). In der<br />

personalwirtschaftlichen Literatur werden zahlreiche Argumente dafür


angeführt, daß sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer ein<br />

zusätzlicher Nutzen aus dem Einsatz von Cafeteria-Systemen entsteht.<br />

Cafeteria-Systeme sind nur dann vorteilhaft, wenn der Nutzen aus deren<br />

Einsatz größer ist als die nicht unerheblichen Kosten - genauer: als die<br />

zusätzlich entstehenden Transaktionskosten. % Bisher sind zahlreiche<br />

Gründe dafür zusammengetragen worden, warum sich die Nutzenseite erhöht -<br />

z.B. durch Individualisierung der Sozialleistungen induzierte<br />

Motivations- und somit auch Leistungssteigerungen % oder<br />

Flexibilisierungsmöglich keiten % - , aber keine Aussagen darüber, ob sich<br />

ein Nettovorteil ergibt. Ziel dieser Arbeit ist zu präzisieren, wann<br />

diese Nettovorteile entstehen. Sicherlich wird es (noch) nicht gelingen,<br />

quantifizierbare Größen für die Einführungsentscheidung der Unternehmung<br />

zu ermitteln. Dennoch können Entscheidungshilfen für Unternehmen zu der<br />

Frage herausgearbeitet werden, wann sich eine Einführung von Cafeteria-<br />

Systemen lohnt. Folgende Thesen sollen belegt werden:<br />

1) Angesichts der historischen Entwicklung der Sozialleistungen ist<br />

der Schritt zum Cafeteria-System als eine Unternehmensstrategie zu<br />

interpretieren. Um personalpolitische Spielräume zu erhalten, kann die<br />

historisch belegbare Verallgemeinerung von freiwilligen zu gesetzlichen<br />

oder tariflichen Sozialleistungen durch den Einsatz von Cafeteria-<br />

Systemen vermieden werden.<br />

2) Cafeteria-Systeme verursachen in der Einführungsphase und selbst in<br />

der Routine höhere (Transaktions-)Kosten als die traditionelle<br />

Sozialleistungsvergabepraxis. Dem steht entgegen, daß zumindest zwei<br />

Aufgaben besser als bisher erfüllt werden können, somit die Nutzenseite<br />

erheblich erhöht wird und die Kosten unter bestimmten Bedingungen<br />

überkompensiert werden:<br />

a) Die Bindung von spezifisch ausgebildeten Arbeitnehmern an die<br />

Unternehmung ist durch Cafeteria-Sys teme differenzierter möglich. %<br />

b) Die Aufdeckung von Informationen über Präferenzen, Qualität und<br />

Bindungsinteresse der Arbeitnehmer wird mit Cafeteria-Systemen<br />

erleichtert.<br />

3) Unternehmen lassen sich nach (hier noch zu bestimmenden) Kriterien<br />

dahingehend differenzieren, ob die Einführung eines Cafeteria-Systems für<br />

sie vorteilhaft ist oder nicht.<br />

Methodisch folgt dieser Beitrag einer Kosten-Nutzen-Analyse, wobei die<br />

Kostenseite über den Vergleich von Organisationskosten und die<br />

Nutzenseite über die Einsparung von Organisationskosten präzisiert<br />

werden. Unter "Organisationskosten" sind diejenigen Kosten zu verstehen,<br />

die durch unternehmensinterne Koordination im Vergleich zu<br />

unternehmensexterner Koordination verursacht werden. Zwei Koordinationsalternativen<br />

werden hier verglichen: die bisherige Vergabepraxis<br />

freiwilliger betrieblicher Sozialleistungen mit dem Cafeteria-System.<br />

Außer diesem Alternativenvergleich ist mit dem Cafeteria-System eine<br />

unternehmensstrategische Implikation verbunden, die ebenfalls in diesem<br />

Beitrag erläutert wird.<br />

Nach einer kurzen Einordnung des Cafeteria-Systems in das System der<br />

Sozialleistungen wird in Teil 2 die These belegt, daß sich Unternehmen<br />

aus der Strategie gegen die Verallgemeinerung von freiwilligen<br />

Sozialleistungen zu tariflichen bzw. gesetzlichen Sozialleistungen heraus<br />

für Cafeteria-Systeme entscheiden, um personalpolitische Dispositionen zu<br />

erhalten. In Teil 3 wird zunächst gezeigt, daß zusätzliche, nicht zu<br />

vernachlässigende Kosten durch die Umsetzung von Cafeteria-Systemen<br />

entstehen, die Organisationskosten also steigen. Desweiteren werden<br />

humankapitaltheoretische und informationsökonomische Argumente<br />

vorgetragen, die die Vorteile von Cafeteria-Systemen für Unternehmen<br />

verdeutlichen, die in der Verringerung der Organisationskosten bestehen.<br />

In Teil 4 sollen in einem kurzem Resumée die Argumente zusammengefaßt und<br />

Cafeteria-Systeme hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit eingeordnet werden.<br />

2. Der Cafeteria-Ansatz im System betrieblicher Sozialleistungen


In diesem Kapitel sollen zunächst kurz die Grundlagen des<br />

Sozialleistungssystems in Deutschland und des Cafeteria-Systems erläutert<br />

werden. Anschließend wird die historische Entwicklung des<br />

Sozialleistungssystems in Deutschland skizziert, um daran die These zu<br />

belegen, daß die Einführung von Cafeteria-Systemen zu einer<br />

Unternehmensstrategie gehört, die die Verallgemeinerung von freiwilligen<br />

betrieblichen Sozialleistungen zu tariflichen und/oder gesetzlichen<br />

Sozialleitungen verhindern soll.<br />

2.1 Freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />

Grundsätzlich setzt sich die Summe der Lohnkosten aus drei Hauptkomponenten<br />

zusammen: Grund-, Leistungs- und Soziallohn. %<br />

Der Grundlohn wird Arbeitnehmern unabhängig von der von ihnen erbrachten<br />

Leistung gewährt. Der Leistungslohn ist eine Lohnkomponente, die aufgrund<br />

einer Bemessungsgrundlage, deren Höhe der Arbeitnehmer durch seine eigene<br />

Leistung beeinflussen kann, bestimmt wird. % Der Soziallohn wird in der<br />

Literatur auch unter dem Begriff der Personal- bzw. Lohnnebenkosten<br />

diskutiert. % Zur Erfassung und Gliederung der Lohnkosten gibt es viele<br />

verschiedene Konzepte, wie z.B. das Konzept des Statistischen Bundesamtes<br />

oder das Konzept des Instituts der Deutschen Wirtschaft, die an dieser<br />

Stelle jedoch aus Vereinfachungsgründen nicht differenziert werden<br />

sollen. % In der Folge soll davon ausgegangen werden, daß die Personalnebenkosten<br />

bzw. der Soziallohn als Block der betrieblichen<br />

Sozialleistungen bezeichnet werden können. Dieser wiederum teilt sich in<br />

drei weitere Teilkomp onenten: %<br />

1) Gesetzliche Sozialleistungen sind per Gesetz festgelegt und deren<br />

Leistung vorgeschrieben. Dazu gehören z.B. Versicherungsbeiträge an<br />

Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im<br />

Krankheitsfall.<br />

2) Tarifliche Sozialleistungen: Durch Tarifverträge können Arbeitgeber<br />

zu weiteren Leistungen veranlaßt werden, wie z.B. Überstundenzuschläge,<br />

weitergehende Urlaubsregelungen, Sonderzahlungen.<br />

3) Freiwillige Sozialleistungen kann der Arbeitgeber über (1) und (2)<br />

hinaus dem Arbeitnehmer gewähren, wie z.B. Zusatzversicherungen, Nutzung<br />

von Betriebskindergärten, Vermögensbildung, Weiterbildungsmaßnahmen.<br />

Die Anteile der Sozialleistungen am Gesamtlohn schwanken je nach Meßkonzept<br />

von 45 - 85% %, der Anteil der freiwilligen betrieblichen<br />

Sozialleistungen am Gesamtlohn beträgt allerdings nur 5 - 10 %.%<br />

Eine<br />

Beschreibung des gesamten Sozialleistungssystems kann jedoch nur eine<br />

Momentaufnahme sein. In Teil 2.3 wird der dynamische Effekt in der<br />

Verschiebung zwischen den drei Teilkomponenten gezeigt.<br />

Wie freiwillig dieser Anteil an den betrieblichen Sozialleistungen<br />

tatsächlich ist, wird hier nicht weiter diskutiert. % Grob kann man diesen<br />

Bereich von den gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen abgrenzen.<br />

Zu den freiwilligen Sozialleistungen gehören, wie oben angedeutet, von<br />

den Unternehmen allen oder einzelnen (durch individuelle vertragliche<br />

Vereinbarung) Mitarbeitern gewährte Geld-, Sach- oder Dienstleistungen,<br />

die nicht gesetzlich oder tariflich geregelt sind. %<br />

Daran knüpft sofort die Frage an, warum Unternehmen freiwillige<br />

Sozialleistungen gewähren. Grundsätzlich versuchen Unternehmen damit,<br />

sich gegenüber Konkurrenten im Wettbewerb um knappe Arbeitskräfte<br />

Vorteile zu verschaffen. % An einem aktuellen Beispiel läßt sich dieser<br />

Effekt einfach erklären: Zwei Unternehmen, die sich in Arbeitsnachfrage<br />

und Arbeitsplatzangebot sowie allen anderen Leistungen nicht<br />

unterscheiden, werden - wie hier unterstellt werden soll - von<br />

Arbeitnehmern gleich wahrgenommen. Wollen beide Unternehmen<br />

hochqualifizierte Mitarbeiter akquirieren, könnte sich ein Unternehmen<br />

vom anderen z.B. dadurch absetzen, daß ein Betriebskindergarten vorhanden<br />

ist. Da die Zielgruppe mit entsprechender Ausbildung sicher in einem<br />

Alterssegment zu finden ist, in dem Familienbildung bereits begonnen hat,<br />

vergrößert sich die Grundgesamtheit der potentiellen Arbeitskräfte um


Frauen und Männer mit Kindern nur für das Unternehmen mit Betriebskindergarten.<br />

Ein Wettbewerbsvorteil ist durch diese freiwillige Sozialleistung<br />

entstanden.<br />

Neben diesem Wettbewerbsargument wird in der Literatur noch ein weiterer<br />

Aspekt diskutiert: die Bindung von Arbeitnehmern an die Unternehmung. %<br />

Mit vertraglich vereinbarten Leistungen der Unternehmung, die erst in der<br />

Zukunft dem Arbeitnehmer zufallen, erreicht eine Unternehmung eine<br />

sinkende Fluktuationsneigung der Arbeitnehmer. Sie würden die erst in der<br />

Zukunft erreichbaren Vorteile verlieren, wenn sie zu einer anderen<br />

Unternehmung wechseln würden. Als Beispiel aus dem Bereich der<br />

freiwilligen Sozialleistungen sei die zusätzliche betriebliche Altersversorgung<br />

genannt, die Bindungswirkungen hat. Zu der Bindungswirkung<br />

wird in Teil 3.2 im Rahmen der Humankapitaltheorie noch genauer<br />

argumentiert. Statt freiwillige betriebliche Sozialleistungen einheitlich<br />

zu verteilen, könnte man den Mitarbeitern innerhalb eines Cafeteria-<br />

Systems selbst die Auswahl der Einzelkomponenten überlassen und damit<br />

individuelle Sozialleistungsbündel schaffen. Diese Möglichkeit wird im<br />

folgenden Abschnitt erläutert.<br />

2.2 Merkmale von Cafeteria-Systemen<br />

Drei Grundelemente kennzeichnen Cafeteria-Systeme: ein Wahlangebot für<br />

den Arbeitnehmer aus mehreren Alternativen im Bereich zusätzlicher<br />

(freiwilliger) Leistungen des Arbeitgebers, ein Wahlbudget und meist eine<br />

periodisch wiederkeh rende Wahlmöglichkeit. %<br />

Das Wahlangebot setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen, die wiederum<br />

untergliedert sind. Mögliche Cafeteria-Optionen sind z.B.<br />

Barzahlungen<br />

Freizeitabgeltungen<br />

zusätzliche Versicherungsleistungen, z.B. Lebensversicherung,<br />

Unfallversicherung, etc.<br />

Weiterbildungsleistungen, z.B. Bildungsurlaub, Kongreßteilnahmen<br />

Sachleistungen, z.B. Dienstwagen, Werkswohnung<br />

Vermögensbeteiligung<br />

Arbeitgeberdarlehen<br />

zusätzliche Altersversorgung<br />

soziale Ein richtungen, z.B. Kindergarten, Sportstätten. %<br />

Diese Wahlmöglichkeiten können in unterschiedlichen Systemen mit<br />

differenzierten Freiheitsgraden zusammengestellt sein. Man unterscheidet<br />

nach Kernplänen, Buffetplänen oder alternativen Menüplänen, die zwar alle<br />

ein bestimmtes Mindestniveau an Sozialleistungen vorgeben, deren<br />

Entscheidungsfreiheit jedoch stark vari %<br />

iert (Abb. 1).<br />

Abb. 1:<br />

Alternative Designs des Cafeteria-Systems


In Kernplänen ist eine hohe Mindestversorgung ("der Kern") enthalten -<br />

also Sozialleistungen, die das Unternehmen für unverzichtbar hält - sowie<br />

knappe Wahlmöglichkeiten innerhalb vorstrukturierter<br />

Sozialleistungsblöcke, die aus bestimmten Bündeln von Sozialleistungen<br />

bestehen. Zum Beispiel könnte der Kern aus einer betrieblichen<br />

Altersversorgung für alle Arbeitnehmer bestehen. Darüber hinaus wählt der<br />

Arbeitnehmer zwischen dem Segment "Bargeld" oder dem Segment 1 "Freizeit"<br />

(zum Teil monatlich, jährlich oder lebensarbeitszeitlich) oder dem<br />

Segment 2 "Zusatzversicherungen" (zusammengesetzt aus zusätzlicher<br />

Unfall- oder Lebensversicherung) usw. Die einzelnen Segmente können auch<br />

bestimmte Kombinationen der genannten Leistungen in unterschiedlicher<br />

Verteilung umfassen. Im Buffetplan ist keine Mindestversorgung<br />

vorgesehen, und der Arbeitnehmer erhält eine große Wahlfreiheit aus den<br />

entsprechend vorstrukturierten Sozialleistungsblöcken. Die Struktur der<br />

Segmente ist ähnlich der im Kernplan; lediglich das Volumen ist<br />

wesentlich größer, da die Mindestversorgung wegfällt. Im alternativen


Menüplan werden standardisierte Sozialleistungsprogramme angeboten, die<br />

auf bestimmte Arbeitnehmergruppen - z.B. in Abhängigkeit von<br />

Familienstand, Alter, Hierarchiestufe - bezogen sind. Ohne die<br />

Berücksichtigung einer Mindestversorgung stehen dem Arbeitnehmer hier in<br />

sich geschlossene Pakete von Sozialleistungen zur Auswahl. Zusatzpläne<br />

sind nur dann von Bedeutung, wenn dem Unternehmen zusätzliche Mittel zur<br />

Verfügung stehen, um z.B. Tantiemen an die Mitarbeiter auszuschütten.<br />

Ein Wahlbudget begrenzt die Auswahl von Sozialleistungen finanziell und<br />

ist meist an der Höhe bisheriger freiwilliger Sozialleistungen pro<br />

Mitarbeiter orientiert.<br />

Die periodisch wiederkehrende Wahlmöglichkeit wird häufig kontrahiert,<br />

damit die Entscheidung des Arbeitnehmers noch zu revidieren ist und nicht<br />

eine heutige Entscheidung die Leistungsbündel für den Rest der<br />

Betriebszugehörigkeit be stimmt. % Weitere Einzelheiten über die<br />

Ausgestaltung von Cafeteria-Systemen werden hier nicht weiter erörtert,<br />

da dies in der personalwirtschaftlichen Literatur um fassend erfolgt ist. %<br />

In Teil 3.1 wird jedoch auf die personalwirtschaftliche Einordnung<br />

hinsichtlich der Vor- und Nachteile von Cafeteria-Systemen<br />

zurückgegriffen.<br />

Bisher wurde noch nicht geklärt, warum eine Unternehmung von der<br />

traditionellen Vergabepraxis freiwilliger Sozialleistungen abweichen und<br />

ein Cafeteria-System einführen sollte. Um diese Frage beantworten zu<br />

können, sind die Vor- und Nachteile des Systems gegeneinander abzuwägen<br />

sowie die notwendigen Bedingungen für den Einsatz - Zielunternehmen bzw.<br />

Zielgruppe der Mitarbeiter - zu klären. Zunächst wird jedoch die These<br />

belegt, daß die Einführung von Cafeteria-Systemen Bestandteil einer<br />

Unternehmensstrategie sein kann. Die Strategie besteht darin, die<br />

Verallgemeinerung von freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen zu<br />

tariflichen bzw. gesetzlichen Sozialleistungen zu verhindern. %<br />

2.3 Entwicklung des Sozialleistungssystems in Deutschland<br />

In diesem Abschnitt soll kurz erläutert werden, daß viele ehemals<br />

freiwillige Sozialleistungen in gesetzliche oder tarifliche<br />

Sozialleistungen umgewandelt wurden. % Dabei wird nicht berücksichtigt,<br />

auf welchem Weg freiwillige zu gesetzlichen oder tariflichen<br />

Sozialleistungen vereinheitlicht wurden. Drei alternative Entwicklungen<br />

sind dazu nachweisbar - freiwillige zu tariflichen, freiwillige zu<br />

gesetzlichen und freiwillige über tarifliche zu gesetzlichen<br />

Sozialleistungen -, die aber immer zu unbeeinflußbaren Randbedingungen<br />

für die Unternehmenspolitik werden und somit für die hier vorgeführte<br />

Betrachtung vernachlässigt werden können.<br />

In der vorindustriellen Zeit kann man Vorformen freiwilliger<br />

Sozialleistungen bereits entdecken. So wurden Lehrlingen oder Gesellen in<br />

Handwerksbetrieben meist auch Wohnraum oder Lebensmittel außer dem<br />

(geringen) Lohn geboten. Zwar ist hier eher ein Lohnäquivalent zu bemerken,<br />

aber nicht alle Handwerksbetriebe konnten derartige Leistungen<br />

erbringen. Da "freie Kost und Logis" zunächst gesetzlich oder von den<br />

Zünften nicht vorgeschrieben waren, ist diese Leistung als freiwillig<br />

einzustufen. Mit der freiwilligen Leistung konnten sich damals bereits<br />

Wettbewerbsvorteile für Arbeitgeber erzielen lassen, denn die Lehrlinge<br />

oder Gesellen haben sich eher bei den Meistern um einen Ausbildungsplatz<br />

beworben, die zum einen handwerklich, zum anderen aber auch hinsichtlich<br />

der (wenigen) freiwilligen Sozialleistungen einen guten Ruf besaßen. Im<br />

Zuge der industriellen Entwicklung wandelten sich die Funktionen der<br />

Sozialleistungen. Patriarchal gesinnte Unternehmer übernahmen Für- und<br />

Vorsorgefunktionen für ihre Arbeitnehmer, indem soziale Mißstände<br />

bekämpft und mangelnde staatliche Versorgung ausgeglichen wurden. Schutz<br />

von Gesundheit, Versorgung mit Wohnraum, Vorsorge für den Ruhestand und<br />

später Arbeitszeitregelungen, Arbeitssicherheit sowie Maßnahmen für das<br />

"geistige und leibliche Wohl" kamen hinzu. % Bis in die heutige Zeit sind<br />

durch die betrieblichen Sozialleistungen jedoch nicht nur die Für- und


Vorsorgefunktion erfüllt worden, sondern es sollten Aus- und<br />

Weiterbildung gewährleistet, Bindung und/oder Leistungssteigerung erzielt<br />

sowie Arbeitskräfte geworben werden. % Doch den Unternehmern wurden diese<br />

freiwillig ausgeführten Funktionen teilweise durch tarifliche oder gesetzliche<br />

Vereinheitlichung entzogen bzw. zur Auflage ohne<br />

Gestaltungsspielraum gemacht.<br />

Einige Beispiele sollen zeigen, daß eine ursprünglich als<br />

Wettbewerbsvorteil oder als Bindungsinstrument gebotene freiwillige<br />

Leistung zumindest tariflich, häufig aber auch gesetzlich verankert<br />

wurde. %<br />

1) Versicherungsbeiträge, wie z.B. für eine Unfallversicherung: Um ein<br />

betriebliches Risiko auszugleichen, wurden Einzahlungen z.B. an<br />

Knappschaftsvereine oder Werks- und Unterstützungskassen von Unternehmern<br />

für die Mitarbeiter freiwillig ge leistet. % Erst viel später wurden diese<br />

Leistungen gesetzlich veran kert. %<br />

2) Urlaubsregelungen: Urlaubsgewährung war lange Zeit eine von den<br />

Unternehmern freiwillig erbrachte Leistung. Eine Mindestregelung erfolgte<br />

jedoch 1963 im Bundesurlaubsgesetz.% Darüber hinaus gibt es zahlreiche<br />

tarifliche Zusatzregelungen, wie z.B. Bundesrahmentarifverträge, die<br />

Mindesturlaubsansprüche erweitern. %<br />

3) Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall war nicht immer<br />

selbstverständlich, sondern ehemals von Unternehmen freiwillig gewährt.<br />

Eine gesetzliche Regelung gab es erst ab 1969 mit dem<br />

Lohnfortzahlungsgesetz. %<br />

Mit diesen beispielhaft genannten Leistungen haben Unternehmen versucht,<br />

sich im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte von der Konkurrenz<br />

abzusetzen.% Wenn diese Leistungen durch Gesetz oder Tarifvertrag von<br />

allen Unternehmen zu erbringen sind, ist dieser Vorteil verloren und neue<br />

Leistungen sind zu entwickeln, um Knappheit am Arbeitsmarkt zu<br />

überwinden, Arbeitnehmer zum Beitritt zu veranlassen,<br />

Leistungsbereitschaft zu erhöhen und Bindung zu induzie ren. %<br />

Gerade hinsichtlich des Bindungseffektes ist vor einigen Jahren durch<br />

gesetzliche Bestimmungen für die Unternehmen das wichtigste Instrument<br />

wirkungslos geworden: die betriebliche Altersversorgung. Vor dem<br />

Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />

(BetrAVG) im Jahr 1974 waren Ansprüche aus der betrieblichen<br />

Altersversorgung bei einem Unternehmenswechsel für den Arbeitnehmer<br />

verloren. Somit wirkten diese ehemals freiwilligen Sozialleistungen<br />

bindend für Arbeitnehmer. Ein Verlassen des alten Arbeitgebers hatte<br />

große finanzielle Einbußen (bezogen auf das Lebenseinkommen) zur Folge.<br />

Das Gesetz von 1974 schränkt diese Bindung auf einige Jahre ein. %<br />

An diesen wenigen Beispielen sollte deutlich geworden sein, daß ständig<br />

neuer Handlungsbedarf für die Unternehmen induziert wird, wenn sich diese<br />

von anderen Arbeitgebern im Bereich der Sozialleistungen unterscheiden<br />

wollen. Aufgrund mangelnder Alternativen besteht im bisherigen<br />

Sozialleistungssystem bereits seit einigen Jahren kaum noch<br />

Profilierungsspielraum. % Damit wird den Unternehmen immer wieder ein<br />

personalpolitisches Instrument entzogen, mit dem man sich im Wettbewerb<br />

um qualifizierte Arbeitskräfte gegenüber der Konkurrenz hervorheben kann.<br />

Sobald eine freiwillige in eine gesetzliche Sozialleistung umgewandelt<br />

wird, ist dieser Wettbewerbsvorteil vernichtet. Als "Ausweg" bietet sich<br />

das Cafeteria-System an. Der Grundgedanke sei noch einmal zusammengefaßt:<br />

Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer innerhalb eines Budgets<br />

Wahlmöglichkeiten aus verschiedenen Sozialleistungsblöcken an. Somit<br />

entstehen viele verschiedene, individuell bestimmte Leistungspakete, die<br />

aufgrund dieses idiosynkratischen Charakters von einer Standardisierungsmöglichkeit<br />

durch Gesetzgeber oder Tarifvertragspartner weit<br />

entfernt sind. Somit erhalten Unternehmen ihren personalpolitischen<br />

Spielraum in diesem recht kleinen, ihnen verbliebenen Segment der<br />

Lohnkosten. Der damit geschaffene Spielraum - eben nicht nur für die


Arbeitnehmer, wie in der Literatur weitreichend be tont % - verhindert eine<br />

gesetzliche oder tarifliche Bindung aller Arbeitgeber und erhält die<br />

Akquisitions- und/oder Bindungspotentiale über freiwillige betriebliche<br />

Sozialleistungen. Die einzige Verallgemeinerungsmöglichkeit besteht in<br />

der Vorschrift über eine grundsätzliche Einführung von Cafeteria-Systemen<br />

und über eine Mindestversorgung. Beide Eingriffsmöglichkeiten sind bisher<br />

von Gesetzgeber und Tarifparteien (noch) nicht diskutiert worden.<br />

Cafeteria-Systeme können also - aus Arbeitgebersicht - ein wirksamer<br />

"Schutz" vor Vereinheitlichung von Sozialleistungen per Gesetz oder<br />

Tarifvertrag sein. Die daran anknüpfende Frage ist jedoch, ob dieser kaum<br />

quantifizierbare und eher unternehmensstrategische Vorteil durch weitere<br />

Vorteile zu stützen ist oder ob das Argument des administrativen<br />

Aufwandes - bzw. der hohen internen Transaktionskosten - nicht<br />

prohibitive Wirkung hat. Im folgenden Teil soll die Eignung des Cafeteria-Systems<br />

etwas genauer hinsichtlich der Vor- und Nachteile für die<br />

Unternehmung analysiert werden. Zusätzlich wird geprüft, für welche<br />

Unternehmen Cafeteria-Systeme besonders hohen Nutzen bedeuten und damit<br />

auch die Frage diskutiert, welche Mitarbeiter in dieses System einbezogen<br />

werden.<br />

3. Vor- und Nachteile von Cafeteria-Systemen<br />

Zunächst soll in diesem Kapitel der Stand der Diskussion in der<br />

personalwirtschaftlichen Literatur zu Cafeteria-Systemen kurz rezipiert<br />

werden. Wesentliche Argumente für und wider Cafeteria-Systeme werden<br />

zusammengefaßt. Daran anschließend wird auf ausgewählte<br />

institutionenökonomische Ansätze zurückgegriffen, die die Diskussion um<br />

Cafeteria-Systeme präzisieren helfen. Neben dem starken Einwand aus der<br />

Transaktionskostentheorie sollen im wesentlichen zwei Argumente für<br />

Cafeteria-Systeme herausgearbeitet werden: Zum einen wird der<br />

humankapitaltheoretische Bindungsaspekt noch einmal aufgegriffen. Zum<br />

anderen soll ein neuer Zusammenhang zwischen Cafeteria-Systemen und<br />

Informationsökonomie aufgezeigt werden.<br />

3.1 Diskussion von Cafeteria-Systemen in der personalwirtschaftlichen<br />

Literatur<br />

Wie bereits in den vorausgegangenen Kapiteln angedeutet, ist das<br />

Cafeteria-System seit Anfang der 80er Jahre in der<br />

personalwirtschaftlichen Literatur diskutiert worden. Überwiegend ergibt<br />

sich ein positives Bild in der Bewertung und Umsetzbarkeit dieses<br />

Ansatzes, was durch die zunehmende Akzeptanz in der Praxis noch unterstützt<br />

wird. %<br />

Folgende Argumente sprechen für Cafeteria-Systeme:<br />

1) Berücksichtigung individueller Präferenzstrukturen der Arbeitnehmer<br />

mit der erhofften Folge der höheren Arbeitszufriedenheit. % Als Beispiele<br />

sind der "Tausch von Geld gegen Freizeit", Beförderungszulagen gegen<br />

vorzeitigen Ruhestand, Dienstwagenleasing, usw. zu nennen. %<br />

2) Transparenz der freiwilligen Sozialleistungen für die Mitarbeiter<br />

mit erhoffter Würdigung dieser Leistungen. %<br />

3) Wohlfahrtssteigerung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als<br />

Gesamtheit - nicht gesamtgesellschaftlich - aufgrund von<br />

differenzierteren<br />

- Steuereffekten, z.B. <strong>Verlag</strong>erung von Einkommenssteuerzahlungen oder<br />

Rückstellungsbildung bzw. - auflösung vom Arbeitgeber, %<br />

- Beschaffungsvorteilen am Markt, z.B. günstigere<br />

Versicherungskonditionen, Leasingkonditionen für Autos,<br />

- Eigenproduktionsvorteilen, z.B. Betriebssportstätten,<br />

Betriebskindergär ten. %<br />

4) Fairneßaspekt aufgrund individueller Entscheidung über zusätzliche<br />

Leistun gen. %<br />

5) Differenzierung von Anreizen % hinsichtlich Personalbeschaffung und<br />

Personaleinsatz.


Die skizzierten Vorteile von Cafeteria-Systemen hängen allerdings<br />

weitgehend von der konkreten Ausgestaltung und von der Zielgruppe der<br />

betroffenen Arbeit nehmer ab. % Einige entscheidende Nachteile richten sich<br />

jedoch gegen Cafeteria-Systeme:<br />

1) hoher administra tiver Aufwand bei Implementierung, % Durchführung<br />

und An passung, v.a. bei kurzen Wahlperioden % und<br />

Informationsverarbeitung. %<br />

2) mangelnde Akzeptanz durch die Mitarbeiter. %<br />

3) Erhöhung der unternehmensinternen Komplexität.<br />

Durch die große Anzahl individueller Vereinbarungen über eine quantitativ<br />

recht unbedeutende Teilkomponente der Gesamtlohnsumme ergeben sich vergleichsweise<br />

hohe zeitliche und finanzielle Aufwendungen für den Einsatz<br />

von Cafeteria-Systemen. Dennoch wird in der personalwirtschaftlichen<br />

Literatur empfohlen, Anwendungsbedingungen für Cafeteria-Systeme zu<br />

prüfen und diese trotz aller Nachteile gegebenenfalls einzuführen.<br />

Eine Unternehmung, die die Einführung des Cafeteria-Systems erwägt,<br />

erhält durch die bisherige personalwirtschaftliche Diskussion kaum<br />

konkrete Entscheidungshilfen - abgesehen von den Steuereffekten, die<br />

bereits aus der traditionellen Sozialleistungsdiskussion bekannt sind. %<br />

Die Darstellung der Vorteilhaftigkeit erfolgt zumeist grob verkürzt und<br />

vernachlässigt Einordnungen hinsichtlich möglicher Nettovorteile. Im<br />

nächsten Abschnitt sollen deshalb bisherige Argumente gegen bzw. für die<br />

Einführung von Cafeteria-Systemen präzisiert und neue Argumente<br />

diskutiert werden. Dazu geeignet ist eine Beurteilung auf Basis von sog.<br />

"Organisationskosten". Es soll gezeigt werden, inwieweit einerseits<br />

zusätzliche Organisationskosten entstehen und wie andererseits durch<br />

Cafeteria-Systeme jedoch Organisationskosten zu senken bzw. durch die<br />

Vorteile (den Nutzen) überzukompensieren sind.<br />

3.2 Organisationskosten(senkung) als Beurteilungskriterium von<br />

Cafeteria-Systemen<br />

Wie bereits in der Einleitung erläutert, kann man die Beurteilung von<br />

Cafeteria-Systemen mit Hilfe eines Vergleichs verschiedener<br />

Koordinationsmöglichkeiten unternehmensinterner Aktivitäten vornehmen.<br />

Beurteilungskriterium sind die Organisationskosten bzw. die Potentiale<br />

zur Senkung von Organisationskosten durch alternative<br />

Koordinationsmechanismen. Betrachtet man die Entscheidung einer Unternehmung,<br />

ein Cafeteria-System einzuführen, als die Wahl eines<br />

Koordinationsinstrumentes zur Vergabe von freiwilligen Sozialleistungen<br />

alternativ zur traditionellen Vergabepraxis, so ergibt sich zunächst eine<br />

Steigerung der Organisationskosten, wie in der<br />

transaktionskostentheoretischen Argumentation belegt wird. Trotz dieser<br />

"Verschlechterung" ergeben sich jedoch Kostensenkungspotentiale durch die<br />

Alternative. Zum einen können Fluktuationskosten verringert werden, was<br />

in der Folge humankapitaltheoretisch begründet wird. Zum anderen können<br />

Kosten der Fehlentscheidung, die durch Bewerberauswahl oder<br />

Beförderungsentscheidungen auftreten, vermieden werden. Dazu wird die<br />

Möglichkeit, Cafeteria-Systeme zur Informationsaufdeckung einzusetzen,<br />

diskutiert.<br />

Organisationskosten als Transaktionskosten<br />

Bereits in Teil 3.1 wurde auf den entscheidenden Nachteil von Cafeteria-<br />

Systemen - der administrative Aufwand - hingewiesen. Aus Sicht der<br />

Transaktionskosten theorie % entstehen für den Wechsel von einer<br />

Koordinationsstruktur zu einer anderen nicht nur die einmaligen<br />

Anbahnungs- und Vereinbarungskosten (bisher mit Implementationsaufwand<br />

bezeichnet), sondern zusätzlich sich periodisch wiederholende Anbahnungsund<br />

Vereinbarungskosten bzw. Anpassungskosten in Abhängigkeit von der<br />

Länge der oben gen annten Wahlperioden, % die im traditionellen<br />

Vergabesystem von freiwilligen Sozialleistungen gar nicht erst auftreten.<br />

Der Tausch von Arbeitsleistung gegen Lohn beinhaltet auf der Seite des<br />

Arbeitgebers eine durch gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen fast


vollständig spezifizierte Leistung in Form von Grund-, Leistungs- und<br />

Sozialentlohnung. Die im Soziallohn/-gehalt enthaltenen freiwilligen<br />

Sozialleistungen werden ebenfalls nicht je Arbeitsvertrag einzeln und<br />

individuell festgelegt, sondern folgen einem routinisierten Schema des<br />

jeweiligen Unternehmens. Veränderungen des Anteils der freiwilligen<br />

Sozialleistungen sind häufig mit Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und<br />

Arbeitnehmervertretern (Betriebsrat) verbunden, so daß ein individueller<br />

Spielra um im Arbeitsvertrag kaum zu halten ist. % Durch eine gewisse<br />

Standardisierung von Arbeitsverträgen sind Koordinationskosten gesenkt<br />

worden, d. h. interne Transaktionskosten niedriger als im Fall der individuellen<br />

Vertragsgestaltung je Arbeitnehmer. Somit verbleiben im<br />

Standardarbeitsvertrag recht hohe Anbahnungskosten für die Transaktionen<br />

von Arbeit gegen Geld, aber Vereinbarungskosten sinken gegen Null. Diese<br />

Vertragsstruktur hat sich als günstigste Koordinationsalternative<br />

herausgestellt. Wählt man jedoch eine neue Vertragsstruktur - das<br />

Cafeteria-System - so kann diese mit der alten Vertragsstruktur zur<br />

Regelung desselben Koordinationsproblems (Tausch von Arbeit gegen Geld)<br />

hinsichtlich der Transaktionskosten verglichen werden. Ein ordinaler<br />

Vergleich dieser beiden Koordinations- bzw. Vertragsalternativen ergibt,<br />

daß ein Cafeteria-System höhere Transaktionskosten verursacht als ein<br />

traditionelles Vergabesystem von freiwilligen Sozialleistungen. Die im<br />

oben genannten Fall erzielten Standardisierungsvorteile fallen weg, denn<br />

jeder Arbeitsvertrag, der ein Cafeteria-System beinhaltet, muß mit dem<br />

Arbeitnehmer verhandelt und vereinbart werden. Bereits bestehende<br />

Arbeitsverträge sind gegebenenfalls abzuändern. Bevor es jedoch zur<br />

Verhandlung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt,<br />

erfolgen umfangreiche Informationsaktivitäten entweder der Mitarbeiter in<br />

der Unternehmung oder von Bewerbern, die eine Beitrittsentscheidung noch<br />

nicht getroffen haben. Diese Informationsaktivitäten sind der erste<br />

Schritt der Implementierungsphase und beinhalten Interviews,<br />

Fragebogenaktionen, Beurteilungen, Analysen, EDV- Auswertungen usw. %<br />

Häufig sind zusätzliche Mitarbeiter für die Implementierung<br />

bereitzustellen. Nach der Festlegung auf Zielgruppe und Modell des<br />

Cafeteria-Systems sowie umfangreichen Informationen der Mitarbeiter<br />

werden mit jedem Mitarbeiter Ergänzungsverträge verhandelt und<br />

vereinbart. Auch dadurch entsteht ein zeitlicher und finanzieller<br />

Ressourcenverbrauch. Nun könnte man die Implementierungsphase als<br />

einmaligen Fixkostenblock vernachlässigen, wenn oben genannte erwünschte<br />

Effekte sich positiv niederschlagen. Zusätzlich ist jedoch zu<br />

berücksichtigen, daß aufgrund der wiederholten Wahlmöglichkeit auch<br />

wiederholt Transaktionskosten durch Vereinbarung neuer Menü-Elemente<br />

entstehen. Dies wäre im Fall des traditionellen Sozialleistungssystems<br />

nicht gegeben. Desweiteren entstehen zusätzliche Transaktionskosten bei<br />

jedem neuen Mitarbeiter, der über das Cafeteria-System umfassend zu informieren<br />

ist und dessen Wahl verhandelt und vereinbart wird. Schließlich<br />

variieren die Transaktionskosten mit der konkreten Wahl eines Cafeteria-<br />

Modells. So ist festzuhalten, daß z.B. ein alternativer Menüplan<br />

vergleichsweise geringere Transaktionskostensteigerungen verursachen<br />

würde als ein Kern- oder gar Buffetplan. Letzterer wäre aus<br />

Transaktionskostengesichtspunkten die ungünstigste Koordinationsalternative<br />

im Vergleich zu allen anderen Modellen.<br />

An diesen kursorischen Überlegungen sollte deutlich geworden sein, daß<br />

eine neue Vertragsstruktur - selbst wenn es sich nur um einen kleinen<br />

Vertragsbestandteil handelt - höhere Transaktionskosten verursacht als<br />

die mit ihr zu vergleichende Struktur. Wenn sich also eine Unternehmung<br />

aufgrund eines rationalen Entscheidungskalküls zur Einführung und<br />

Aufrechterhaltung des Cafeteria-Systems entschließt, diese Entscheidung<br />

also das Ergebnis dieser Optimierung ist, ist wiederum nach den Vorteilen<br />

zu fragen, die den Nachteil der hohen Organisationskosten aufheben. Ein<br />

Vorteil ist bereits im Teil 2 diskutiert worden: Eine rationale


Überlegung könnte die Vermeidung der Überleitung von freiwilligen zu<br />

gesetzlichen/tariflichen Sozialleistungen sein. Weitere Argumente belegen<br />

den Nutzen von Cafeteria-Systemen: Zunächst soll der Bindungseffekt von<br />

Cafeteria-Systemen präzisiert werden.<br />

Bindung und Organisationskosten<br />

Wenn für einige Arbeitnehmer von der Unternehmung eine Ausbildung finanziert<br />

wurde, könnte ein Unternehmen ein Bindungsinteresse an diesen<br />

haben. Diese Investitionen in Ausbildung sollen im Laufe des<br />

Arbeitslebens in dieser Unternehmung amortisiert werden. Wie lange das<br />

Bindungsinteresse der Unternehmung am Arbeitnehmer besteht, hängt von der<br />

Höhe der Investitionen und vom Spezifitätsgrad der Arbeitskraft bzw. des<br />

Humankapitals ab. Daß die Höhe der Investition beim Bindungsinteresse<br />

wichtig ist, bedarf keiner Erläuterung, jedoch die Abhängigkeit vom<br />

Spezifitätsgrad des Humankapitals. Grundsätzlich unterscheidet man zwei<br />

Spezifitätsstufen: allgemeines und spezifis ches Humankapital. %<br />

Allgemeines Humankapital wird zum großen Teil in der Schule erworben. Es<br />

sind "Alltagsqualifikationen", die einen Arbeitnehmer nicht zu einer<br />

bestimmten Tätigkeit in der Unternehmung befähigen. Spezifisches<br />

Humankapital wird in der Unternehmung gebildet, erhöht i.d.R. die<br />

Produktivität des Arbeitnehmers und kann u.U. zu großen Teilen nur in der<br />

betroffenen Unternehmung eingesetzt werden. Andere Unternehmen haben für<br />

dieses Humankapital keine Verwendung. Für bestimmte Arbeitsmärkte - z.B.<br />

den deutschen Arbeitsmarkt - ist noch eine weitere Spezifitätsstufe<br />

einzufügen: Fachspezifisches Humankapital ist mit einem bestimmten<br />

Berufsbild verbunden, das nicht auf den Einsatz in einer Unternehmung<br />

beschränkt ist, sondern in allen Unternehmen, die ein derartiges<br />

Berufsbild benötigen, einsetzbar ist. Alle Ausbildungsberufe gehören<br />

dazu. Somit spricht man auch von drei Segmenten des Arbeitsmarktes: das<br />

unstrukturierte Segment mit allgemeinem Humankapital, das fachliche<br />

Segment mit fachspezifischem Humankapital und das betriebsinterne Segment<br />

mit betriebsspezifi schem Humankapital. %<br />

Aus Unternehmenssicht ergeben sich folgende Überlegungen: Wenn ein Arbeitnehmer<br />

nun seine Qualifikation, die er durch fach- oder<br />

betriebsspezifische Ausbildung in einer Unternehmung erworben hat, in<br />

anderen Unternehmen verwenden kann oder einfach wechseln will, muß die<br />

ausbildende (und die Ausbildung finanzierende) Unternehmung Fluktuation<br />

befürchten. Sie versucht, entsprechende Arbeitnehmer - also nicht alle<br />

Arbeitnehmer - über verschiedene Instrumente zu binden. Hinzu kommt ein<br />

Bindungsinteresse gerade an betriebsspezifisch ausgebildeten Arbeitnehmern,<br />

da auf dem Arbeitsmarkt kaum Ersatz zu beschaffen ist. Da<br />

diese Möglichkeit der Bindung durch Betriebsrenten - wie erwähnt - stark<br />

eingeschränkt wurde, könnten (neben anderen vertraglichen<br />

Bindungsmöglichkeiten %) Elemente des Cafeteria-Systems bindungsfördernd<br />

wirken. Gesucht ist nach Leistungen der Unternehmen, die in die Zukunft<br />

verlagert werden oder die konkurrenzlos sind, so daß ein Wechsel zu einer<br />

in allen anderen Merkmalen (Lohn, Aufgabe etc.) sonst gleichen<br />

Unternehmung für den Arbeitnehmer einen Verlust bedeuten würde.<br />

Zu den Leistungen, die Bindung induzieren könnten, gehören alle<br />

"Vorausleistungen" des Arbeitnehmers in zeitlicher oder geldlicher<br />

Ausprägung. Der Arbeitnehmer leistet also in frühen Perioden soviel, daß<br />

ein Teil davon erst in der Zukunft vom Arbeitgeber mit einer<br />

Gegenleistung entgolten wird. Zeitliche Vorausleistungen könnten in<br />

zusätzlich erbrachten Arbeitsstunden oder im Verzicht auf einige Urlaubstage<br />

bestehen, die nach Ablauf einer vereinbarten Frist in Form von<br />

Langzeiturlaub (bis hin zum Sabbatical) ausgeglichen werden. Um ein<br />

solches Angebot attraktiv zu machen, wird der Arbeitgeber die<br />

Vorausleistung durch zusätzliche Urlaubstage in Verbindung mit dem<br />

Langzeiturlaub "verzinsen".<br />

Geldliche Vorausleistungen sind z.B. sogenannte deferred payments %. Diese<br />

beinhalten Einkommensströme unterhalb des Wertgrenzprodukts des


Arbeitnehmers in frühen Phasen des Erwerbslebens, die in späteren Phasen<br />

- spätestens jedoch im Pensionsalter - durch Lohnzahlungen über dem<br />

Wertgrenzprodukt des Arbeitnehmers oder durch erhöhte Betriebsrenten<br />

ausgeglichen werden. Diese Einkommensprofile sind empirisch hoch<br />

relevant, was in zahlreichen Studien belegt ist. % Der Verlauf dieser<br />

Profile und damit vor allem die beiderseitige Akzeptanz derartiger<br />

Verträge läßt sich z.B. über Effekte aus der Risikoaversion von<br />

Arbeitnehmern, Pfandcharakter der Verträge, Verhinderung von negativen<br />

Konsequenzen aus der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Anreizeffekte und - wie hier dargestellt -<br />

Bindung der Träger von spezifischem Humankapital begründen. % Da diese<br />

Argumente nicht für alle Berufsgruppen zutreffen, werden steigende<br />

Einkommensprofile durch ein weiteres Argument erklärt: Arbeitnehmer<br />

präferieren bindung-induzierende Einkommensströme u.a. auch aufgrund von<br />

intertemporal wechselnden Konsumplänen. Es kann belegt werden, daß in<br />

späteren Lebensphasen mehr Konsum erwünscht ist als in früheren<br />

Lebensphasen. Daraus folgt, daß steigende Einkommensprofile von<br />

Arbeitnehmern präferiert werden, die einen höheren Konsum in späteren<br />

Perioden anstreben. % Außer über diese Einkommensprofile lassen sich als<br />

weitere bindung-induzierende Menüelemente Firmendarlehen,<br />

Direktversicherungen (z.B. Lebensversicherung) oder spezielle Karrieremöglichkeiten<br />

einordnen.<br />

Grundsätzlich gilt für diese Form der Bindung, daß der Barwert unter<br />

Berücksichtigung der deferred payments zumindest gleich bzw. höher sein<br />

muß als der Barwert der periodengleichen Einkommensströme. In den<br />

Beispielen wird der Arbeitnehmer durch eigenen Entschluß an die<br />

Unternehmung gebunden, um die Vorteile der Regelungen - Langzeiturlaub,<br />

deferred payments oder andere Elemente - nutzen zu können. Die Regelungen<br />

binden allerdings nur so lange, bis die entsprechenden Gegenleistungen<br />

vom Arbeitgeber erbracht wurden.<br />

Bisher wurden Möglichkeiten erläutert, die durch in die Zukunft<br />

verlagerte Zahlungen Bindung bewirken. Daneben kann der Arbeitgeber<br />

jedoch auch noch auf Leistungen zurückgreifen, die "konkurrenzlos" sind,<br />

d. h. die nur von einer Unternehmung erbracht werden. Diese lassen sich<br />

nicht eindeutig bestimmen, denn jedes andere Unternehmen kann freiwillige<br />

betriebliche Sozialleistungen im Rahmen eines Cafeteria-Plans imitieren,<br />

sofern die Erstellung noch dem Effizienzkriterium genügt. Die<br />

Möglichkeiten sind vielfältig: So sind z.B. spezielle<br />

Weiterbildungsprogramme, der bereits mehrfach erwähnte<br />

Betriebskindergarten oder Betriebssportstätten, aber auch zusätzliche<br />

Versicherungsleistungen wie Lebensversicherung, Krankenversicherung,<br />

Unfallversicherung oder Beratungsleistungen in Rechts-, Steuer- oder<br />

Finanzfragen Komponenten in Cafeteria-Systemen, mit denen sich<br />

Arbeitgeber von anderen unterscheiden. Diese Unterschiede können von<br />

geldwertem Vorteil für die Arbeitnehmer sein, so daß ein Wechsel<br />

zumindest den finanziellen Ausgleich herstellen müßte - abgesehen davon,<br />

daß einige Sozialleistungen selbst durch finanzielle Mittel nicht zu<br />

ersetzen sind (z.B. Kindergarten wegen mangelnder Plätze und lokaler Gegebenheiten).<br />

Faßt man diesen kurzen Einblick in die Bindungsmöglichkeiten von<br />

Arbeitnehmern durch Elemente des Cafeteria-Systems zusammen, so ergibt<br />

sich neben dem reinen instrumentellen Ergebnis noch ein Hinweis für eine<br />

Gestaltungsfrage, die nur am Rande genannt wurde: die Zielgruppe von<br />

Cafeteria-Systemen. Bisher ist in der personalwirtschaftlichen Literatur<br />

darauf hingewiesen worden, daß eine Zielgruppenbildung notwendig sei,<br />

damit der administrative Aufwand gerechtfertigt ist. % Als grobe<br />

Richtlinie für den Teilnehmerkreis gelten Merkmale wie Erhöhung des<br />

Nettonutzens der Mitarbeiter, Steuervorteile für Mitarbeiter, heterogene<br />

Altersstruktur, generell niedriges Versorgungsniveau u. v. a. m. Oft wird


herausgearbeitet, daß sich Cafeteria-Systeme ohnehin nur für<br />

Führungskräfte eignen. %<br />

Humankapitaltheoretisch ist eher zu argumentieren, daß sich Cafeteria-<br />

Systeme für diejenigen Mitarbeiter anbieten, die über besondere (fach-,<br />

betriebsspezifische) Qualifikationen verfügen bzw. für die in Ausbildung<br />

und on the job training investiert wurde. % Zwei Größen geben also eine<br />

Grenze an, ab der sich Cafeteria-Systeme als Bindungsinstrument für<br />

bestimmte Mitarbeitergruppen lohnen:<br />

1) Barwert der durch den Arbeitnehmer erbrachten Leistungen im<br />

Vergleich zum Barwert der Investitionen, bzw. die Zeit, nach der der<br />

Kapitalwert der Ausbildungsinvestition positiv ist.<br />

2) Fluktuationskosten eines Arbeitnehmers. %<br />

Diese beiden Werte sind mit den durchschnittlichen Implementations- und<br />

Durchführungskosten zu vergleichen. Der Kreis der Teilnehmer am<br />

Cafeteria-System setzt sich als Konsequenz der humankapitaltheoretischen<br />

Argumentation aus fach- bzw. betriebsspezifischem Humankapital zusammen,<br />

das nicht nur bei Führungskräften vorliegt, sondern z.B. auch bei<br />

Facharbeitern oder gar Hybridfacharbeitern.<br />

Der Vorteil einer humankapitaltheoretischen Analyse ist, daß nicht die<br />

persönlichen Mitarbeiterdaten über individuellen Nutzen aus Cafeteria-<br />

Systemen, Steuereffekten, Versorgungsniveau usw. zur<br />

Einführungsentscheidung herangezogen werden müssen. %<br />

Gezeigt wurde, daß sich mit der Bindungswirkung Potentiale zur Senkung<br />

bzw. Vermeidung von Organisationskosten ergeben. Neben diesen in der<br />

Literatur bereits diskutierten Bindungsüberlegungen zu Cafeteria-Systemen<br />

soll nun auch ein informationsökonomisches Argument vorgestellt werden,<br />

das Cafeteria-Systeme als Informationsaufdeckungsinstrument vorschlägt<br />

und somit einen weiteren Vorteil aufzeigt.<br />

Organisationskosten und Informationsökonomie<br />

In der unternehmenstheoretischen Diskussion wird angenommen, daß Informationen<br />

zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern asymmetrisch verteilt<br />

sind. Das bedeutet, daß eine Vertragsseite über mehr Informationen<br />

verfügt als die andere Vertragsseite. Für die hier vorzutragende<br />

Argumentation ergeben sich zwei wichtige Anknüpfungspunkte an diese<br />

Informationsasymmetrie: Zum einen wird die Bewertung der Sozialleistungen<br />

hinsichtlich ihres Nutzens für die Arbeitnehmer in ein anderes Licht<br />

gerückt, zum anderen ist die Unternehmung an bestimmten Informationen für<br />

die mittel- bzw. langfristige Personalplanung interessiert, die auf<br />

Befragen hin nicht unbedingt aufgedeckt werden. Grundsätzlich ist zu<br />

belegen, daß die Unternehmung Kosten der Fehlentscheidung sowohl<br />

hinsichtlich der Bewerberauswahl als auch hinsichtlich<br />

Beförderungsentscheidungen mit Hilfe des Cafeteria-Systems vermeiden<br />

kann. Zunächst soll jedoch der Aspekt der Bewertung - genauer: des Bewertenden<br />

- von freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen diskutiert<br />

werden.<br />

1) Mit der Gewährung von freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen<br />

entsteht dem Empfänger ein bestimmter Nutzen in Abhängigkeit von Art und<br />

Höhe der Leistung. Wie bereits in Teil 3.1 angedeutet, führt eine<br />

Erhöhung oder Umstrukturierung von Sozialleistungen unter Umständen zu<br />

höherem individuellen Nutzen, der wiederum - wie in der<br />

personalwirtschaftlichen Literatur unterstellt - motivations- und<br />

leistungsfördernd wirkt. In der bisherigen Vergabepraxis freiwilliger<br />

Sozialleistungen mußte der Arbeitgeber bestimmte Annahmen darüber<br />

treffen, welche Auswirkungen bestimmte Leistungen auf den Nutzen des<br />

Arbeitnehmers haben und welche Substitutionsraten zwischen einzelnen<br />

Komponenten bestehen - z.B. ob eher der Dienstwagen oder eher eine<br />

Tantieme nutzenstiftend wirken und ob diese beiden Komponenten<br />

gegeneinander überhaupt austauschbar sind. Diese Aufgabe des Arbeitgebers<br />

- Schätzen der Wirkung und der Substitutionsraten von Sozialleistungen -<br />

ist historisch mit der Fürsorgefunktion verbunden, die dem Unternehmer


zuzu schreiben war. % Wenn man die traditionelle Vergabepraxis heute noch<br />

antrifft, so muß festgehalten werden, daß der Arbeitgeber weiterhin<br />

abschätzen muß, in welchem Maße freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />

nutzenstiftend und welche Leistungen gegeneinander austauschbar sind.<br />

Zwar sind über Befragungen der Mitarbeiter zusätzliche Informationen über<br />

den "Beliebtheitsgrad" einzelner Leistungen zu erhalten, aber zum einen<br />

sind die Ergebnisse über Bekanntheitsgrad und Selbstverständlichkeit für<br />

die Nutzenbestimmung kaum eine Hilfe, % und zum anderen werden die<br />

Sozialleistungen nur ganz schwach zwischen den Mitarbeitern<br />

differenziert, so daß individuelle Nutzengrößen kaum zu berücksichtigen<br />

sind. Aus dieser Perspektive muß man - wie z.B. Sadowski (1984) - zu der<br />

Einschätzung kommen, daß es die erwünschten Wirkungen nicht geben kann<br />

und daß andere Motive - z.B. Tausch von Grund- und<br />

Leistungslohnkomponenten gegen Sozialleistungen - die bisherige Vergabepraxis<br />

begründen.<br />

Cafeteria-Systeme erlauben auch hier einen partiellen Ausweg. Die Wahl<br />

der Sozialleistung liegt nun nicht mehr beim Arbeitgeber. Der<br />

Arbeitnehmer kann innerhalb eines Rahmens selbst entscheiden, welche<br />

Komponenten des Menüs ihm höheren Nutzen gewähren. Somit fällt nicht nur<br />

die schwierige Abschätzungsaufgabe für den Arbeitgeber hinsichtlich der<br />

nutzenstiftenden Wirkung von bestimmten Leistungen weg, sondern auch die<br />

bereits erwähnte Vermeidung von egalitären Leistungsbündeln und die damit<br />

verbundene Nicht-Berücksichtigung individueller Prä ferenzen. % Ein Problem<br />

bleibt jedoch noch erhalten, so daß Cafeteria-Systeme keine komplette<br />

Lösung der Nutzenfrage bieten: Der Arbeitgeber erstellt zum einen den<br />

Rahmen, aus dem der Arbeitnehmer ihm zusagende Komponenten wählen kann.<br />

Zum anderen muß er weiterhin Substitutionsraten zwischen den Komponenten<br />

schätzen, denn in den Menüs sind die Austauschraten - z.B. Freizeit gegen<br />

Geld - festgelegt. Erst über die periodisch wiederkehrenden<br />

Wahlmöglichkeiten sind durch "Versuche" - z.B. Veränderung der<br />

Freizeitanteile im Vergleich zu monetären Komponenten im Menü -<br />

Substitutionsraten abzuschätzen. Doch auch hier läßt sich noch ein<br />

Vorteil herausarbeiten: Mit einem etablierten Cafeteria-System, das<br />

Wahlwiederholungen beinhaltet, erhält die Unternehmung ein<br />

Informationsinstrument, daß eine effektivere Vergabe von freiwilligen<br />

Sozialleistungen nicht mehr nur erhoffen, % sondern auch umsetzen läßt.<br />

Sicherlich wird man keine exakten individuellen Substitutionsraten für<br />

sämtliche Sozialleistungskomponenten erhalten, jedoch ist eine<br />

Möglichkeit zur Reduktion der Informationsasymmetrie im Vergleich zur<br />

bisherigen Praxis gegeben.<br />

2) Hinsichtlich des o.g. zweiten informationsökonomischen Aspekts soll<br />

angenommen werden, daß der Arbeitnehmer über seine Arbeitsqualität, seine<br />

Bleibewahrscheinlichkeit und seine Einsatzbereitschaft mehr Informationen<br />

als der Arbeitgeber hat. Letzterer braucht jedoch die Informationen des<br />

Arbeitnehmers, um leistungsgerecht zu entlohnen oder langfristige<br />

Planungen durchführen zu können. Die direkte Frage nach der<br />

Bleibewilligkeit oder anderen Merkmalen des Arbeitnehmers führt häufig<br />

nicht zum wahrheitsgemäßen Ergebnis. Aufgrund einer adversen Selek tion %<br />

unterstellt der Arbeitgeber somit, daß ein durchschnittlicher<br />

Arbeitnehmer nicht freiwillig alle ihn betreffenden Informationen<br />

aufdeckt, was für beide Vertragsseiten nachteilig ist. Zwei mögliche<br />

Situationen können grundlegende Bedeutung für die Informationsaufdeckung<br />

haben: (1) Personalbeschaffung: Auswahl aus einem Cafeteria-Plan durch<br />

den Bewerber kann Informationen über derzeitige Präferenzen aufdecken,<br />

(2) Implementation von Cafeteria-Systemen: Befragung der Mitarbeiter über<br />

deren Wünsche hinsichtlich der Menüelemente kann Informationen über derzeitige<br />

Präferenzen aufdecken. % An zwei einfachen Beispielen soll nun<br />

verdeutlicht werden, daß die Auswahl aus einem Cafeteria-Menü<br />

Informationen über den Entscheidungsträger offenbart und die Gefahr einer<br />

Fehlentscheidung verringert werden kann.


Beispiel 1: Die klassische Frage, die sich bei der Bewerberauswahl immer<br />

wieder stellt, ist die Bindungswilligkeit des Arbeitnehmers an die<br />

Unternehmung. Aus den oben genannten Gründen investiert die Unternehmung<br />

zumindest in die Einarbeitung des neuen Arbeitnehmers und kalkuliert<br />

deshalb eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit entsprechend der<br />

Höhe der Investitionen. Ist die Ausbildung und Einarbeitung sehr<br />

kostenintensiv, wünscht die Unternehmung c. p. eine lange Betriebszugehörigkeit.<br />

Nun gibt es keine vertragliche Möglichkeit, einen<br />

neuen Mitarbeiter bis zur Amortisation der Investition zu binden, so daß<br />

der Arbeitnehmer jederzeit unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen<br />

die Unternehmung verlassen kann. Die Unternehmung ist also von vornherein<br />

an Informationen über die Bleibeabsichten des Arbeitnehmers interessiert.<br />

Eine Möglichkeit, diese Informationen zu erhalten, ist die<br />

Selbsteinordnung des Arbeitnehmers durch die Wahl eines von zwei<br />

vorgegebenen Lohnprofilen. Wenn der Arbeitnehmer ein Lohnprofil, das<br />

anfangs niedrige, später hohe Löhne umfaßt, einem Lohnprofil mit<br />

gleichbleibenden Einkommensströmen vorzieht, läßt diese Selbsteinordnung<br />

den Schluß zu, daß der Arbeitnehmer sich dauerhaft an die Unternehmung<br />

binden will. % Nun läßt sich dieses Verfahren bei den in Deutschland<br />

gültigen Gesetzen und Tarifverträgen nur mit Einschränkungen durchführen.<br />

Eine Alternative bzw. Ergänzung wäre die Selbsteinordnung der<br />

potentiellen Mitarbeiters aufgrund der Auswahl aus einem Cafeteria-Menü.<br />

Die Bewerber sind hinsichtlich des Merkmals "Bleibewilligkeit" oder "Bindungsinteresse"<br />

über die Menüelemente zu separieren: Bewerber, die<br />

ausschließlich kurzfristige Elemente der freiwilligen betrieblichen<br />

Sozialleistung wählen z.B. periodische Barauszahlung, Rechts- und<br />

Steuerberatung, mehr Urlaubstage - sind als eher gering bindungswillig<br />

einzustufen. Bewerber, die Elemente wählen, die Vorausleistungen<br />

ihrerseits beinhalten - z.B. die oben genannten verzögerten Einkommensbestandteile,<br />

verlagerte Freizeitblöcke oder langfristige<br />

Versicherungsleistungen -, gelten als eher bindungswillig. Sind die<br />

Bewerber hinsichtlich aller anderen Merkmale nahezu homogen, wirken die<br />

Informationen über die gewünschten Menüelemente des Cafeteria-Plans als<br />

Auswahlkriterium. Eine Einschränkung muß allerdings gemacht werden: Genau<br />

genommen können die Informationen nur bei einer Wahl eindeutig<br />

ausgewertet werden. Nur die Wahl von Vorausleistungen mit späterem<br />

Ausgleich läßt den Schluß auf Bindungswilligkeit zu. Kurzfristige<br />

Elemente decken die Informationen nicht eindeutig auf: Zwar wird ein<br />

kurzfristig interessierter Bewerber keine langfristig wirkenden<br />

Sozialleistungen wählen, aber ein langfristig interessierter Bewerber<br />

kann aufgrund persönlicher Präferenzen oder "Lebenskonzepte" durchaus<br />

kurzfristig wirkende Sozialleistungen wählen und dennoch lange im<br />

Unternehmen bleiben. % Diese für die Unternehmung interessante Zielgruppe<br />

läßt sich über Cafeteria-Systeme nicht aufdecken. Dennoch bleibt der<br />

Vorteil festzuhalten, daß zumindest kurzfristig interessierte Bewerber<br />

herausgefunden werden können.<br />

Beispiel 2 (Informationsaufdeckung in der Implementierungsphase). Bevor<br />

ein Cafeteria-System eingeführt wird, sollte - nach herrschender Meinung<br />

in der personalwirtschaftlichen Literatur - eine Befragung der<br />

Mitarbeiter durchgeführt werden, welche Sozialleistungen sie für wichtig<br />

halten und welche im Cafeteria-Menü vertre ten sein sollen. % Nach<br />

umfangreichen Informationsaktivitäten der Unternehmen, die die<br />

Transparenz des Systems zum Ziel haben, kann die Unternehmung von den<br />

individuellen Nennungen der Mitarbeiter auf deren Merkmalsausprägungen<br />

schließen. Ist die Unternehmung bei bestimmten Mitarbeitergruppen<br />

überdurchschnittlich an einem so groben Merkmalskomplex wie<br />

"Einsatzbereitschaft und Flexibilität" interessiert, so decken die<br />

Mitarbeiter separierende Informationen auf: freiwillige betriebliche<br />

Sozialleistungen, die den genannten Komplex unterstützen, sind im<br />

weiteren Sinne Weiterbildungsleistungen wie z.B. Bildungsurlaub oder


Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken und für bestimmte<br />

Zielgruppen z.B. Gewinnbeteiligungen. Folgt man der<br />

personalwirtschaftlichen Argumentation, daß Cafeteria-Systeme gerade bei<br />

Führungskräften einsetzbar sind, ist hier die Möglichkeit der<br />

Informationsaufdeckung über deren Einsatzbereitschaft und deren<br />

Karriereabsichten gegeben. % In einer Fallstudie über die Einführung von<br />

Cafeteria-Systemen bei Führungskrä ften in einem Unternehmen % hat sich<br />

durch "intensive Befragung" ergeben, daß die Betroffenen in der<br />

Sozialleistungsskala eher Dienstwagen und -wohnung sowie Barvergütung<br />

bevorzugen, jedoch Weiterbildungsaktivitäten als wenig attraktiv<br />

empfunden wurden. An dieser Präferenzordnung wird deutlich, daß die<br />

befragten Manager wohl nicht an Weiterbildung und persönlichem Einsatz<br />

interessiert sind, was aber durchaus im Interesse der Eigentümer (hier:<br />

Aktionäre) liegen könnte. % Denkbar ist diese Art der Informationsaufdeckung<br />

jedoch auch außerhalb der Zielgruppe der Führungskräfte.<br />

Faßt man die informationsökonomischen Potentiale der Cafeteria-Systeme<br />

zusammen, so ist festzuhalten, daß sowohl bei der Bewerberauswahl als<br />

auch bei der Implementation oder sogar bei wiederholter Wahlmöglichkeit<br />

innerhalb von Menüs einige Informationen aufgedeckt werden können, die<br />

dem Unternehmen zu einer Einstellungs-, Beförderungs- oder<br />

Kündigungsentscheidung fehlen, die von den (potentiellen) Mitarbeitern<br />

aber nicht einfach auf direktes Befragen offenbart werden. Es ist jedoch<br />

auch hier einzuwenden, daß eine Entscheidung nicht allein auf Grundlage<br />

der Zusammenstellung des Cafeteria-Menüs getroffen werden kann, jedoch<br />

eine zeitpunktbezogene Entscheidungsunterstützung durchaus möglich ist.<br />

Ein sehr großer Problemkomplex im Zusammenhang mit der Informationsaufdeckung<br />

ist bisher jedoch noch nicht diskutiert worden. Folgende<br />

Überlegungen sind bei der Initiierung von Cafeteria-Systemen zu beachten:<br />

Arbeitgeber haben ein großes (berechtigtes) Interesse an der<br />

Informationsaufdeckung. Dafür erscheinen Cafeteria-Systeme als ein<br />

geeignetes Instrument. Zwar ist die Einschränkung zu machen, daß Bewerber<br />

bzw. Mitarbeiter nur unvollständig hinsichtlich der gewünschten Merkmale<br />

separiert werden können, aber diese Schwierigkeit hat kaum Konsequenzen<br />

hinsichtlich möglicher Kosten der Fehlentscheidung für die Unternehmung,<br />

da immerhin Bewerber bzw. Mitarbeiter mit den gewünschten Eigenschaften -<br />

z.B. Bindungswilligkeit, Einsatzbereitschaft - herausgefunden werden.<br />

Diejenigen, die hinsichtlich der Menüelemente kurzfristige Interessen<br />

haben (also z.B. Bargeld wählen) und dennoch langfristig im Unternehmen<br />

bleiben wollen, können durch zusätzliche Signale ihre Bindungsabsichten<br />

unterstreichen. % Dieser Einwand ist also nicht sehr schwerwiegend.<br />

Wesentlich bedeutsamer für die Gestaltung von Cafeteria-Systemen sind<br />

folgende zwei Aspekte: (1) Wenn Arbeitnehmer das Cafeteria-System als<br />

einen Informationsaufdeckungsmechanismus wahrnehmen, können sie sich<br />

strategisch verhalten, d.h. sie können die Konsequenzen von<br />

Auswahlentscheidungen antizipieren. Rational entscheidende Bewerber oder<br />

Mitarbeiter werden also besonders kurzfristig wirkende Elemente<br />

vermeiden, um sich nicht selbst auszuselektieren. Würden sich<br />

Arbeitnehmer in dieser Hinsicht strategisch verhalten, so ist das für den<br />

Arbeitgeber dann kein Problem, wenn die intendierte Wirkung - z.B.<br />

Bindung durch deferred payments - erreicht wird. Für andere Elemente des<br />

Cafeteria-Systems gilt dies nicht so uneingeschränkt. (2) Mit dem<br />

Cafeteria-System geht ein erheblicher Gestaltungsspielraum einher. Das<br />

Interesse an der Informationsaufdeckung kann sogar über die bisher<br />

genannten Eigenschaften, wie z.B. Bindungswilligkeit, hinausgehen.<br />

Arbeitgeber haben mit diesem Instrument nicht nur Gestaltungs- sondern<br />

auch Mißbrauchsspielräume, um an Informationen zu gelangen, die sehr<br />

sensibel sind % und üblicherweise dem Datenschutz unterliegen, also weder<br />

erhoben noch gespeichert werden dürfen. % Da dies ebenfalls von<br />

Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervertretern antizipiert würde, könnten -<br />

geht man über den Kreis der leitenden Angestellten hinaus -


Mitbestimmungsregelungen greifen, wie z.B. 5 87 (1) BVerfG, Punkt 4, zur<br />

Art der Auszahlung von Arbeitsentgelten % bzw. Punkt 6 zur Überwachung von<br />

Arbeitnehmern, der im Zusammenhang mit der Installation von<br />

Personalinformationssystemen zum Tragen gekommen ist. Faßt man Cafeteria-<br />

Systeme als Informationsaufdeckungsinstrument auf, so müßten die Pläne<br />

mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.<br />

Aus den beiden Problemkomplexen - mögliches strategisches Verhalten von<br />

Arbeitnehmern und Datenschutzaspekte - ergeben sich Gestaltungsprobleme<br />

von Cafeteria-Systemen, die weitaus erheblicher sind, als dies in der<br />

personalwirtschaftlichen Literatur wahrgenommen wurde. Zu überlegen ist,<br />

welche Elemente in ein Cafeteria-System aufzunehmen sind, ohne daß die<br />

genannten Probleme entstehen. Cafeteria-Systeme sind so zu gestalten, daß<br />

(1) strategisches Verhalten von Mitarbeitern verhindert oder so<br />

ausgenutzt wird, daß die Wahl zu den vom Arbeitgeber gewünschten<br />

Ergebnissen führt, und daß (2) nur unsensible Informationen aufgedeckt<br />

werden, um Konflikte mit dem BDSG oder dem BVerfG zu vermeiden. Gerade<br />

diese Einschränkungen haben auf die Verbreitung von Cafeteria-Systemen<br />

eine hemmende Wirkung.<br />

In diesem Kapitel 3 konnten nur ausschnittweise einige ökonomische Argumente<br />

gegen und für Cafeteria-Systeme zusammengetragen werden, die jedoch<br />

zur Präzisierung der Diskussion beigetragen haben. Aus Sicht der<br />

Transaktionskostentheorie sind Cafeteria-Systeme im Vergleich zur<br />

herkömmlichen Vergabepraxis von Sozialleistungen teurer. Aus Sicht der<br />

Humankapitaltheorie sind Cafeteria-Systeme für bestimmte Zielgruppen, die<br />

an die Unternehmung gebunden werden sollen, sinnvoll. Entscheidendes<br />

Argument jedoch ist sicherlich das informationsökonomische Potential von<br />

Cafeteria-Systemen, das eine breitere Einführung durchaus rechtfertigen<br />

könnte. Die Organisationskosten der Implementation und Durchführung<br />

werden durch eingesparte Kosten der Fehlentscheidung (Einstellung und<br />

Ausbildung eines nicht bindungsbereiten Arbeitnehmers bzw.<br />

Weiterbeschäftigung und Beförderung von gering engagierten<br />

Führungskräften) unter Umständen aufgewogen.<br />

4. Schlußbemerkungen<br />

Im vorliegenden Beitrag wurde die personalpolitische Diskussion von<br />

Cafeteria-Systemen aufgegriffen und im Lichte der ökonomischen Theorie<br />

präzisiert.<br />

Folgende Ergebnisse können festgehalten werden:<br />

1) Cafeteria-Systeme stellen eine Alternative zur bisherigen<br />

Vergabepraxis freiwilliger betrieblicher Sozialleistungen dar und lassen<br />

eine individuelle Wahl und Vergabe innerhalb eines vorgegebenen Budgets<br />

zu. Der Anteil der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen an der<br />

Lohnsumme ist jedoch vergleichsweise gering, so daß auch der Spielraum<br />

für Cafeteria-Systeme bei der derzeitigen Rechtslage in Deutschland recht<br />

klein ist.<br />

2) Freiwillige betriebliche Sozialleistungen haben den entscheidenden<br />

"Nachteil", daß im Zuge der Verfolgung von Gleichbehandlungsgrundsätzen<br />

häufig tarifliche oder gesetzliche Sozialleistungsregelungen an ihre<br />

Stelle treten. Wenn Unternehmen freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />

als Wettbewerbsinstrument gegenüber konkurrierenden Nachfragern nach<br />

knappen Arbeitskräften einsetzen wollen, ist in der Folge neuer<br />

Handlungsbedarf - "Erfinden" neuer freiwilliger betrieblicher<br />

Sozialleistungen - gegeben. Als Konsequenz kann die Einführung von<br />

Cafeteria-Systemen sinnvoll sein, denn dadurch gewinnen Unternehmen ein<br />

Wettbewerbsinstrument, dessen Vereinheitlichung auf gesetzlicher und<br />

tariflicher Ebene wesentlich schwieriger geworden ist. Somit kann der<br />

Einsatz von Cafeteria-Systemen das Ergebnis einer Unternehmensstrategie<br />

sein.<br />

3) Die Implementierung und Durchführung von Cafeteria-Systemen ist<br />

teurer als das bisherige Vergabesystem, was transaktionskostentheoretisch<br />

begründbar ist.


4) Aufgrund des Bindungsinteresses der Unternehmung an spezifisch<br />

ausgebildeten Arbeitnehmern kann ein Cafeteria-System mit entsprechend<br />

langfristig ausgerichteten Elementen Arbeitnehmer dauerhaft in der<br />

Unternehmung halten und Fluktuation vermeiden. Allerdings ist die Wirkung<br />

(bisher) aufgrund des geringen Anteils der freiwilligen betrieblichen<br />

Sozialleistungen an der Gesamtlohnsumme eingeschränkt.<br />

5) Cafeteria-Systeme beinhalten ein Potential zur Aufdeckung von<br />

Informationen der Arbeitnehmer über deren Merkmale, die für die<br />

Unternehmensplanung wichtig sind und die durch einfaches Befragen nicht<br />

aufgedeckt werden können. Merkmale, über die Informationen offenbart<br />

werden können, beziehen sich auf Präferenzen, Qualität,<br />

Einsatzbereitschaft, Flexibilität oder Bindungswilligkeit der<br />

Arbeitnehmer. Diese Informationen können entscheidungsunterstützend bei<br />

der Gestaltung von Cafeteria-Systemen, der Personalbeschaffung (Bewerberauswahl)<br />

oder der langfristigen Personaleinsatzplanung sein.<br />

6) Neben der Festlegung der Arbeitnehmerzielgruppe für Cafeteria-<br />

Systeme lassen sich auch Merkmale der Unternehmen, für die eine<br />

Einführung sinnvoll ist, zusammenstellen. Besonders geeignet sind<br />

Cafeteria-Systeme für Unternehmen, die einen hohen Anteil an spezifischem<br />

Humankapital beschäftigen, deren Nachfrage nach Arbeitskräften durch den<br />

Arbeitsmarkt kaum zu befriedigen ist, die komplexe Ausbildungssysteme<br />

entwickelt haben, die mehrstufig hierarchisch organisiert sind, in denen<br />

Karrierepfade angelegt sind und für die externe Qualifikationen relativ<br />

unerheblich sind.<br />

Insgesamt erweisen sich Cafeteria-Systeme für viele Untenehmen als eine<br />

durchaus sinnvolle Alternative zur bisherigen Gewährung von freiwilligen<br />

betrieblichen Sozialleistungen. Eine rational entscheidende Unternehmung<br />

wird die Nachteile - hohe Transaktionskosten - und Vorteile - Vermeidung<br />

der Vereinheitlichung der Sozialleistungen, Bindungspotential,<br />

Informationsaufdeckung - gegenüberstellen und gegebenenfalls Cafeteria-<br />

Systeme einführen. Mit diesem diesem Beitrag und dem darin vorgstellten,<br />

neuen theoretischen Bezugsrahmen ist die Diskussion insoweit präzisiert<br />

worden, daß den entstehenden Kosten hinreichend hohe Nutzenkomponenten<br />

(Verringerung der Organisationskosten) entgegengesetzt wurden. Zu beachten<br />

sind dabei jedoch Gestaltungsbeschränkungen, die sich aus<br />

datenschutzrechtlichen Überlegungen ergeben müssen. Die zukünftige<br />

Entwicklung in der Praxis wird zeigen, ob die zur Diskussion gestellten<br />

Thesen zu bestätigen sind.<br />

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% vgl. z.B. Thierry/Croonen, 1980; Wagner, D., 1982, 1986, 1991a,<br />

1991b, 1993; Dycke/Schulte, 1986; Freimuth, 1988; Grawert, 1989;<br />

Schuster, 1991a.<br />

% vgl. Knoblauch/Frick, 1987, S. 37.<br />

% vgl. Schulte/Dycke, 1988, S. 30; Wagner, D., 1991a, S. 99.<br />

% vgl. Thierry/Croonen, 1980; Wagner, D., 1982, S. 234; White, 1983;<br />

Wagner, D., 1991b, S. 44. Über die Verbreitung von Cafeteria-Systemen in<br />

Deutschland gibt es bisher nur eine Studie, die aufgrund von Stichproben<br />

ergeben hat, daß 1989/90 ca. 5 % der 282 untersuchten Unternehmen "echte"<br />

Caferteria-Systeme einsetzen und ca. 13 % der Unternehmen zumindest Individualisierungskonzepte<br />

für Führungskräfte (einschließllich Cafeteria-<br />

Plänen) eingeführt hatten (vgl. dazu Wagner, D., 1991b und 1993 sowie<br />

insbesondere Wagner/Grawert/Langemeyer, 1992). Ergänzt werden können<br />

diese Ergebnisse um "Praktiker-Berichte", wie z.B. Dycke/Schulte 1986, S.<br />

282ff.; Feix, 1988, Düsing, 1989 und Stolzenburg/Diemer, 1992.<br />

% vgl. zum Transaktionskostenansatz grundlegend Coase, 1937,<br />

Williamson, 1975 und 1985 sowie zusammenfassend Picot/Dietl, 1990.<br />

% vgl. u. a. Thierry, 1982, S. 97f.; Feix, 1984, S. 71; Grawert,<br />

1989, S. 25, S. 110; Wagner, D., 1991a, S. 96f.<br />

% vgl. Knoblauch/Frick, 1987, S. 37; Freimuth, 1988.<br />

% vgl. zur humankapitaltheoretischen Diskussion der Bindung von<br />

Arbeitskräften im Überblick Sadowski, 1991.<br />

% vgl. Drumm, 1989, S. 325ff.<br />

% Grund- und Leistungslohn sind in der Statistik des Statistischen<br />

Bundesamtes als "Entgelt für geleistete Arbeit" aufgeführt (vgl. Hemmer,<br />

1993, S. 227).<br />

% vgl. Drumm, 1989, S. 334.<br />

% vgl. Hemmer, 1992, Sp. 1577-1578. So unterteilt das Statistische<br />

Bundesamt die Personalkosten zunächst grob in das Entgelt für geleistete<br />

Arbeit und in die Personalzusatzkosten (nicht identisch mit den hier<br />

benannten Personalnebenkosten), die sich wiederum in gesetzliche und<br />

tariflliche/betriebliche Personalzusatzkosten gliedern. Für weitere<br />

Unterscheidungen vgl. auch Hemmer, 1993, S. 226ff.<br />

% vgl. Nick, 1992, Sp. 2066f.<br />

% vgl. Hemmer, 1992, Sp. 1578f. bzw. Hoppe, 1992, S. 391.<br />

% vgl. Freimuth, 1988, S. 602f.; Wagner, D., 1991a, S. 99f.<br />

% vgl. zum Gewohnheitsrecht u.a. Gaugler, 1992, Sp. 2101.<br />

% vgl. Nick, 1992, Sp. 2069f.<br />

% vgl. Hax, 1977, S. 83f.; Gaugler, 1992, Sp. 2103.<br />

% vgl. z.B. Eckardstein/Schnellinger, 1975, S. 198; Sadowski, 1984,<br />

S. 582; Schasse, 1991, S. 64.<br />

% vgl. Knoblauch/Frick, 1987, S. 37.<br />

% vgl. Wagner, D., 1991a, S. 101.<br />

% vgl. Cole, 1985, S. 51f (zitiert nach Wagner, D., 1991a, S. 102f).<br />

% vgl. Feix, 1984, S. 72.<br />

% vgl. FN 1.<br />

% Mit dieser Unternehmensstrategie ist keinesfalls gemeint, daß<br />

tarifliche oder gesetzliche Sozialleistungen umgangen werden sollen (was<br />

rechtlich auch gar nicht möglich ist). Lediglich die Überführung von<br />

freiwilligen in tarifliche bzw. gesetzliche Sozialleistungen soll<br />

vermieden werden.<br />

% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2105.<br />

% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2101.<br />

% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2104.<br />

% Argumentationsgrundlage für die Verallgemeinerung ist zumeist der<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz.<br />

% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2100.<br />

% Entsprech end der Reichsversicherungsordnung von 1924, 55 539ff.<br />

% Bundesurlaubsgesetz vom 8. 1. 1963, 5 3: Mindesturlaub 18 Werktage.


% vgl. z.B. 5 4.2 BRTV für das Baugewerbe (1984): Ab einem Alter von<br />

35 Jahren erhält jeder Arbeitnehmer 26 Arbeitstage Urlaub - ohne Samstage<br />

mitzurechnen. Andere Tarifverträge gehen noch darüber hinaus.<br />

% Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfalle<br />

vom 27. 7. 1969.<br />

% vgl. Hax, 1977, S. 83 mit Verweis auf ein Knappheitsargument.<br />

% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2108.<br />

% 5 1 Abs. 1 BetrAVG: Anwartschaften aus Leistungszusagen aus der<br />

Altersversorgung sind übertragbar, wenn der Arbeitnehmer das 35.<br />

Lebensjahr vollendet hat, die Versorgungszusage mindestens 10 Jahre<br />

bestand oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre<br />

zurück liegt und mindestens drei Jahre Versorgungszusagen bestanden.<br />

% vgl. Wagner, D., 1982, S. 234; Gaugler, 1992, S. 2108.<br />

% vgl. z.B. Dycke/Schulte, 1986, S. 579; Knoblauch/Frick, 1987, S.<br />

37.<br />

% vgl. Stolzenburg/Diemer, 1992.<br />

% vgl. Schulte/Dycke, 1988, S. 311; Grawert, 1989, S. 64f; 168-173.<br />

% In Teil 3.2 wird dieser Punkt noch einmal gesondert unter dem<br />

Gesichtspunkt der Präferenzen für einzelne Sozialleistungen und deren<br />

Substitutionsraten diskutiert.<br />

% Mitarbeiter können bisher freiwillige Sozialleistungen kaum<br />

benennen oder quantitativ einschätzen. Vgl. Beck, 1982, S. 90ff;<br />

Sadowski, 1984, S. 580; Knoblauch/Frick, 1987, S. 37.<br />

% vgl. zur Steuervermeidungsdiskussion im Rahmen "traditioneller"<br />

Sozialleistungsvergabesysteme Wagner, F.W., 1992.<br />

% vgl. Schulte/Dycke, 1988, S. 32; Sadowski, 1984, S. 584f; Wagner,<br />

D., 1991b, S. 44.<br />

% vgl. Grawert, 1989, S. 168-173.<br />

% vgl. Dycke/Schulte, 1986, S. 579; Freimuth, 1988, S. 600 und 604.<br />

% vgl. zur Zielgruppendiskussion und einige Anmerkungen in Teil 3.2.<br />

% vgl. Schuster, 1991b, S. 254. Stolzenburg/Diemer schätzen die<br />

Kosten der Einführung von Cafeteria-Systemen pro Führungskraft auf 2 %<br />

der Gehaltssumme (vgl. Stolzenburg/Diemer, 1992, S. 375).<br />

% vgl. Feix, 1984, S. 72. Die Kosten der Durchführung betragen nach<br />

der Schätzung von Stolzenburg/Diemer ca. 0,2 % der Gehaltssumme (vgl.<br />

Stolzenburg/Diemer, 1992, S. 375).<br />

% vgl. Grawert, 1989, S. 157; Wagner/Grawert, 1990, S. 28.<br />

% vgl. Dycke/Schulte, 1986, S. 584.<br />

% vgl. dazu noch einmal Wagner, F.W., 1992.<br />

% vgl. zur Transaktionskostentheorie wiederum grundlegend Coase,<br />

1937, Williamson, 1975 und 1985 sowie zusammenfassend Picot/Dietl, 1990.<br />

% Je kürzer die Wahlperioden sind, desto höher sind die gesamten<br />

Vereinbarungs- und Anpassungskosten.<br />

% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2108.<br />

% vgl. u. a. Dycke/Schulte, 1986, S. 587.<br />

% vgl. zur Humankapitaltheorie grundlegend Becker, 1962, und aktuell<br />

Hutchens, 1989.<br />

% vgl. z.B. Biehler u.a., 1981; Sengenberger, 1987, zur<br />

Segmentationstheorie.<br />

% Weitere vertragliche Möglichkeiten zur Bindung von Arbeitnehmern<br />

wären Mindestbleibefristen oder partielle Rückzahlungen der<br />

Ausbildungskosten bei frühzeitigem Ausscheiden aus der Unternehmung.<br />

% vgl. zur Diskussion von deferred (bzw. delayed) payments bereits<br />

Becker, 1962, S. 15, Becker, 1983, S. 23f. und 33ff. sowie Hutchens,<br />

1989.<br />

% Dies gilt nicht nur für die Lohnprofile in den USA (vgl.<br />

zusammenfassend Lazear, 1979; Hutchens, 1989), sondern insbesondere für<br />

die Bundesrepublik Deutschland, wo sehr steile Alters-Verdienst-Profile<br />

nachgewiesen werden können (vgl. dazu arbeitsmarktökonomische Quellen,<br />

wie z.B. Franz, 1991, S. 91ff; Bellmann, 1986; Lorenz/Wagner 1988).


% vgl. zu einer Übersicht Frank/Hutchens, 1993, S. 256-259.<br />

% vgl. Frank/Hutchens, 1993, S. 259ff.<br />

% vgl. Wagner, D., 1991a, S. 95.<br />

% vgl. Stolzenburg/Diemer, 1992.<br />

% Diese These kann zumindest schwach empirisch bestätigt werden: In<br />

der o.g. Studie (vgl. FN 4) wird die Tendenz nachgewiesen, daß<br />

insbesondere Untenehmen der Metall- bzw. Chemiebranche eher Cafeteria-<br />

Systeme einsetzen als Unternehmen anderer Branchen. Die Vermutung liegt<br />

nahe, daß in diesen ausbildungsintensiven Bereichen neue Instrumente zur<br />

Bindung von Humankapital gesucht werden. Vgl. dazu<br />

Wagner/Grawert/Langemeyer, 1992, S. 262.<br />

% Berücksichtigt man Anwerbungskosten, Auswahl- und<br />

Einstellungskosten, Anlernkosten, Einarbeitungskosten, Minderleistungen<br />

und Entlassungskosten, so kann nachgewiesen werden, daß z.B. (bezogen auf<br />

1982) die Fluktuation eines qualifizierten Facharbeiters ca. 35.000 DM,<br />

einer Führungskraft (Marktwert 120.000 DM) sogar ca. 260.000 DM kosten<br />

würde (vgl. dazu Streim, 1982, S.139).<br />

% Einschränkend muß jedoch bemerkt werden, daß die Begrenzung von<br />

Cafeteria-Systemen auf bestimmte Mitarbeitergruppen die Fairneßbedingung<br />

in der Unternehmung gefährden kann, was auch in der ökonomischen<br />

Diskussion nicht unterschätzt wird. Vgl. Akerlof/Yellen, 1990, zur Fair-<br />

Wage Hypothese usw.<br />

% vgl. Sadowski, 1984, S. 582; Gaugler, 1992, Sp. 2098ff.<br />

% vgl. Sadowski, 1984, S. 580f.<br />

% vgl. z.B. Thierry /Croonen 1980, S. 309f.<br />

% vgl. u.a. Schulte/Dycke, 1988, S. 30.<br />

% vgl. zur adversen Selektion auf Märkten Akerlof, 1970, S. 499 ff.<br />

% Einschränkend ist anzumerken, daß das Ergebnis eines<br />

informationsaufdeckenden Verfahrens grundsätzlich zeitpunktbezogen ist.<br />

Somit ist natürlich nicht auszuschließen, daß sich die Präferenzen der<br />

Bewerber durch die praktische Erfahrung in der Unternehmung bzw. die<br />

Präferenzen der Mitarbeiter durch eine lange Betriebszugehörigkeit, durch<br />

den Wandel der Lebensumstände oder durch Veränderung der Alternativen<br />

verändern. Heute aufgedeckte Informationen gelten nicht notwendigerweise<br />

noch in der Zukunft. Dieser Einwand ist jedoch für alle<br />

informationsökonomischen Argumentationszusammenhänge zu beachten.<br />

% vgl. dazu Salop/Salop, 1976.<br />

% vgl. zu separierenden Signaling-Gleichgewichten Spence, 1974;<br />

Kreps, 1990, S. 632ff.<br />

% vgl. Freimuth, 1988, S. 600ff; Feix, 1984, S. 74.<br />

% Auch hier muß die Einschränkung berücksichtigt werden, daß nur die<br />

Wahl z.B. von Bildungsaktivitäten auf Karriereabsichten und<br />

Einsatzbereitschaft schließen läßt, der Umkehrschluß jedoch nicht gilt.<br />

% vgl. Düsing, 1989.<br />

% Stark beeinflußt wird das Wahlverhalten allerdings von der Frage,<br />

ob für Beförderungen bestimmte Weiterbildungaktivitäten als Voraussetzung<br />

gelten und somit die Karriere von der Teilnahme an<br />

Weiterbildungsmaßnahmen abhängt, sowie z.B. von der wahrgenommenen<br />

Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen.<br />

% Ein Beispiel wäre, private Informationen über einen Hausbau<br />

aufzudecken, der mit einem Kredit finanziert wird und somit hohe<br />

Zinszahlungen verursacht. Diese können durch Ausnutzung der Bar-<br />

Komponente im Cafeteria-Menü ermöglicht werden. Das Signal besteht in der<br />

glaubhaften Zusicherung, sich durch den Hauskauf am Arbeitsort<br />

längerfristig an den Arbeitgeber binden zu wollen.<br />

% An zwei Beispielen kann das Kriterium "Sensibilität von<br />

Informationen" erläutert werden: Als unsensibel gelten Informationen, die<br />

unmittelbar zum Arbeitsablauf und zur Unternehmensplanung gehören, ohne<br />

die rein privaten Interessen der Mitarbeiter aufzudecken, wie z.B. die<br />

mehrfach genannte Bindungswilligkeit. Als sensibel gelten z.B.


Informationen, die bereits nach bestehendem Recht nicht erhoben werden<br />

dürfen, wie z.B. die Familienplanung einer Bewerberin. Über "trickreiche"<br />

Fragen zum Cafeteria-System könnten diese Informationen ermittelt werden,<br />

wenn eine Bewerberin z.B. den Betriebskindergarten oder verlängerten Erziehungsurlaub<br />

aus dem Menü auswählt.<br />

% vgl. dazu 5 28 BDSG in der Fassung vom 20.12.1990.<br />

% Cafeteria-Systeme sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig, wenn<br />

nicht nur Führungskräfte ("leitende Angestellte"), sondern Arbeitnehmer<br />

(i.S.v. 5 5 BetrVG) betroffen sind.

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