Silvia Föhr - Rainer Hampp Verlag
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<strong>Silvia</strong> <strong>Föhr</strong>*<br />
Zur Vorteilhaftigkeit von Cafeteria-Systemen**<br />
1. Einleitung<br />
2. Der Cafeteria-Ansatz im System betrieblicher Sozialleistungen<br />
2.1 Freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />
2.2 Merkmale von Cafeteria-Systemen<br />
2.3 Entwicklung des Sozialleistungssystems in Deutschland<br />
3. Vor- und Nachteile von Cafeteria-Systemen<br />
3.1 Diskussion von Cafeteria-Systemen in der personalwirtschaftlichen<br />
Literatur<br />
3.2 Organisationskosten(senkung) als Beurteilungskriterium von<br />
Cafeteria-Systemen<br />
4. Schlußbemerkungen<br />
Cafeteria-Systeme stellen einen alternativen Vergabemodus für freiwillige<br />
betriebliche Sozialleistungen dar. In diesem Beitrag wird zunächst die<br />
These belegt, daß Unternehmen sich aufgrund einer unternehmenspolitischen<br />
Strategie gegen die Verallgemeinerung von freiwilligen Sozialleistungen<br />
zu tariflichen bzw. gesetzlichen Sozialleistungen für ein Cafeteria-<br />
System entscheiden können, um personalpolitische Dispositionsspielräume<br />
zu erhalten. Weiterhin wird gezeigt, daß zwar zusätzliche, nicht zu<br />
vernachlässigende Kosten durch die Umsetzung von Cafeteria-Systemen<br />
entstehen, aber die Vorteile für Unternehmen erheblich sein können, was<br />
anhand humankapitaltheoretischer und informationsökonomischer Argumente<br />
vorgetragen wird. Ziel dieses Beitrags ist zu präzisieren, wann sich<br />
Nettovorteile ergeben, d.h. wann der Nutzen aus dem Einsatz von<br />
Cafeteria-Systemen größer ist als die zusätzlichen Kosten, und damit eine<br />
Entscheidungshilfe zur Einführung zu geben.<br />
_________________________________________________________________________<br />
* Dr. <strong>Silvia</strong> <strong>Föhr</strong>, Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für<br />
BWL, Personal und Organisation der Universität Würzburg.<br />
** Artikel eingegangen: 24.8.93 / revidierte Fassung eingegangen:<br />
6.12.93 / Art. akzeptiert: 10.1.94.<br />
Für hilfreiche kritische Kommentare danke ich Professor Dr. B.<br />
Schauenberg, Dr. M. Kräkel, S. Altiparmak sowie den Gutachtern.<br />
1. Einleitung<br />
Seit Beginn der 80er Jahre wird in der personalwirtschaftlichen Literatur<br />
ein personalpolitisches Instrument sehr propagiert: das Cafeteria-<br />
System. % Diese Alternative zu bisher nach dem "Gießkannen- Prinzip" %<br />
gewährten (freiwilligen) betrieblichen Sozialleistungen beinhaltet ein<br />
Wahlrecht für Arbeitnehmer hinsichtlich der Art der von der Unternehmung<br />
bereitgestellten Varianten von Sozialleistungen - von erhöhten<br />
Pensionsansprüchen über Versicherungsleistungen bis hin zu Weiterbildungsaktivitäten,<br />
Dienstwagen oder der einfachen Barauszahlung. Ein<br />
vorgegebenes Budget, das in der Höhe in etwa den "traditionellen"<br />
egalitären Sozialleistungen entspricht, begrenzt den<br />
Entscheidungsspielraum des Arbeitnehmers. %<br />
Angesichts der empirischen Befunde, daß Cafeteria-Systeme eingesetzt<br />
werden und sich zunehmend verbreiten, % stellt sich die Frage, warum<br />
Unternehmen ein derartiges System alternativ zu bisherigen<br />
Sozialleistungsmodalitäten wählen (sollen). In der<br />
personalwirtschaftlichen Literatur werden zahlreiche Argumente dafür
angeführt, daß sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer ein<br />
zusätzlicher Nutzen aus dem Einsatz von Cafeteria-Systemen entsteht.<br />
Cafeteria-Systeme sind nur dann vorteilhaft, wenn der Nutzen aus deren<br />
Einsatz größer ist als die nicht unerheblichen Kosten - genauer: als die<br />
zusätzlich entstehenden Transaktionskosten. % Bisher sind zahlreiche<br />
Gründe dafür zusammengetragen worden, warum sich die Nutzenseite erhöht -<br />
z.B. durch Individualisierung der Sozialleistungen induzierte<br />
Motivations- und somit auch Leistungssteigerungen % oder<br />
Flexibilisierungsmöglich keiten % - , aber keine Aussagen darüber, ob sich<br />
ein Nettovorteil ergibt. Ziel dieser Arbeit ist zu präzisieren, wann<br />
diese Nettovorteile entstehen. Sicherlich wird es (noch) nicht gelingen,<br />
quantifizierbare Größen für die Einführungsentscheidung der Unternehmung<br />
zu ermitteln. Dennoch können Entscheidungshilfen für Unternehmen zu der<br />
Frage herausgearbeitet werden, wann sich eine Einführung von Cafeteria-<br />
Systemen lohnt. Folgende Thesen sollen belegt werden:<br />
1) Angesichts der historischen Entwicklung der Sozialleistungen ist<br />
der Schritt zum Cafeteria-System als eine Unternehmensstrategie zu<br />
interpretieren. Um personalpolitische Spielräume zu erhalten, kann die<br />
historisch belegbare Verallgemeinerung von freiwilligen zu gesetzlichen<br />
oder tariflichen Sozialleistungen durch den Einsatz von Cafeteria-<br />
Systemen vermieden werden.<br />
2) Cafeteria-Systeme verursachen in der Einführungsphase und selbst in<br />
der Routine höhere (Transaktions-)Kosten als die traditionelle<br />
Sozialleistungsvergabepraxis. Dem steht entgegen, daß zumindest zwei<br />
Aufgaben besser als bisher erfüllt werden können, somit die Nutzenseite<br />
erheblich erhöht wird und die Kosten unter bestimmten Bedingungen<br />
überkompensiert werden:<br />
a) Die Bindung von spezifisch ausgebildeten Arbeitnehmern an die<br />
Unternehmung ist durch Cafeteria-Sys teme differenzierter möglich. %<br />
b) Die Aufdeckung von Informationen über Präferenzen, Qualität und<br />
Bindungsinteresse der Arbeitnehmer wird mit Cafeteria-Systemen<br />
erleichtert.<br />
3) Unternehmen lassen sich nach (hier noch zu bestimmenden) Kriterien<br />
dahingehend differenzieren, ob die Einführung eines Cafeteria-Systems für<br />
sie vorteilhaft ist oder nicht.<br />
Methodisch folgt dieser Beitrag einer Kosten-Nutzen-Analyse, wobei die<br />
Kostenseite über den Vergleich von Organisationskosten und die<br />
Nutzenseite über die Einsparung von Organisationskosten präzisiert<br />
werden. Unter "Organisationskosten" sind diejenigen Kosten zu verstehen,<br />
die durch unternehmensinterne Koordination im Vergleich zu<br />
unternehmensexterner Koordination verursacht werden. Zwei Koordinationsalternativen<br />
werden hier verglichen: die bisherige Vergabepraxis<br />
freiwilliger betrieblicher Sozialleistungen mit dem Cafeteria-System.<br />
Außer diesem Alternativenvergleich ist mit dem Cafeteria-System eine<br />
unternehmensstrategische Implikation verbunden, die ebenfalls in diesem<br />
Beitrag erläutert wird.<br />
Nach einer kurzen Einordnung des Cafeteria-Systems in das System der<br />
Sozialleistungen wird in Teil 2 die These belegt, daß sich Unternehmen<br />
aus der Strategie gegen die Verallgemeinerung von freiwilligen<br />
Sozialleistungen zu tariflichen bzw. gesetzlichen Sozialleistungen heraus<br />
für Cafeteria-Systeme entscheiden, um personalpolitische Dispositionen zu<br />
erhalten. In Teil 3 wird zunächst gezeigt, daß zusätzliche, nicht zu<br />
vernachlässigende Kosten durch die Umsetzung von Cafeteria-Systemen<br />
entstehen, die Organisationskosten also steigen. Desweiteren werden<br />
humankapitaltheoretische und informationsökonomische Argumente<br />
vorgetragen, die die Vorteile von Cafeteria-Systemen für Unternehmen<br />
verdeutlichen, die in der Verringerung der Organisationskosten bestehen.<br />
In Teil 4 sollen in einem kurzem Resumée die Argumente zusammengefaßt und<br />
Cafeteria-Systeme hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit eingeordnet werden.<br />
2. Der Cafeteria-Ansatz im System betrieblicher Sozialleistungen
In diesem Kapitel sollen zunächst kurz die Grundlagen des<br />
Sozialleistungssystems in Deutschland und des Cafeteria-Systems erläutert<br />
werden. Anschließend wird die historische Entwicklung des<br />
Sozialleistungssystems in Deutschland skizziert, um daran die These zu<br />
belegen, daß die Einführung von Cafeteria-Systemen zu einer<br />
Unternehmensstrategie gehört, die die Verallgemeinerung von freiwilligen<br />
betrieblichen Sozialleistungen zu tariflichen und/oder gesetzlichen<br />
Sozialleitungen verhindern soll.<br />
2.1 Freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />
Grundsätzlich setzt sich die Summe der Lohnkosten aus drei Hauptkomponenten<br />
zusammen: Grund-, Leistungs- und Soziallohn. %<br />
Der Grundlohn wird Arbeitnehmern unabhängig von der von ihnen erbrachten<br />
Leistung gewährt. Der Leistungslohn ist eine Lohnkomponente, die aufgrund<br />
einer Bemessungsgrundlage, deren Höhe der Arbeitnehmer durch seine eigene<br />
Leistung beeinflussen kann, bestimmt wird. % Der Soziallohn wird in der<br />
Literatur auch unter dem Begriff der Personal- bzw. Lohnnebenkosten<br />
diskutiert. % Zur Erfassung und Gliederung der Lohnkosten gibt es viele<br />
verschiedene Konzepte, wie z.B. das Konzept des Statistischen Bundesamtes<br />
oder das Konzept des Instituts der Deutschen Wirtschaft, die an dieser<br />
Stelle jedoch aus Vereinfachungsgründen nicht differenziert werden<br />
sollen. % In der Folge soll davon ausgegangen werden, daß die Personalnebenkosten<br />
bzw. der Soziallohn als Block der betrieblichen<br />
Sozialleistungen bezeichnet werden können. Dieser wiederum teilt sich in<br />
drei weitere Teilkomp onenten: %<br />
1) Gesetzliche Sozialleistungen sind per Gesetz festgelegt und deren<br />
Leistung vorgeschrieben. Dazu gehören z.B. Versicherungsbeiträge an<br />
Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im<br />
Krankheitsfall.<br />
2) Tarifliche Sozialleistungen: Durch Tarifverträge können Arbeitgeber<br />
zu weiteren Leistungen veranlaßt werden, wie z.B. Überstundenzuschläge,<br />
weitergehende Urlaubsregelungen, Sonderzahlungen.<br />
3) Freiwillige Sozialleistungen kann der Arbeitgeber über (1) und (2)<br />
hinaus dem Arbeitnehmer gewähren, wie z.B. Zusatzversicherungen, Nutzung<br />
von Betriebskindergärten, Vermögensbildung, Weiterbildungsmaßnahmen.<br />
Die Anteile der Sozialleistungen am Gesamtlohn schwanken je nach Meßkonzept<br />
von 45 - 85% %, der Anteil der freiwilligen betrieblichen<br />
Sozialleistungen am Gesamtlohn beträgt allerdings nur 5 - 10 %.%<br />
Eine<br />
Beschreibung des gesamten Sozialleistungssystems kann jedoch nur eine<br />
Momentaufnahme sein. In Teil 2.3 wird der dynamische Effekt in der<br />
Verschiebung zwischen den drei Teilkomponenten gezeigt.<br />
Wie freiwillig dieser Anteil an den betrieblichen Sozialleistungen<br />
tatsächlich ist, wird hier nicht weiter diskutiert. % Grob kann man diesen<br />
Bereich von den gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen abgrenzen.<br />
Zu den freiwilligen Sozialleistungen gehören, wie oben angedeutet, von<br />
den Unternehmen allen oder einzelnen (durch individuelle vertragliche<br />
Vereinbarung) Mitarbeitern gewährte Geld-, Sach- oder Dienstleistungen,<br />
die nicht gesetzlich oder tariflich geregelt sind. %<br />
Daran knüpft sofort die Frage an, warum Unternehmen freiwillige<br />
Sozialleistungen gewähren. Grundsätzlich versuchen Unternehmen damit,<br />
sich gegenüber Konkurrenten im Wettbewerb um knappe Arbeitskräfte<br />
Vorteile zu verschaffen. % An einem aktuellen Beispiel läßt sich dieser<br />
Effekt einfach erklären: Zwei Unternehmen, die sich in Arbeitsnachfrage<br />
und Arbeitsplatzangebot sowie allen anderen Leistungen nicht<br />
unterscheiden, werden - wie hier unterstellt werden soll - von<br />
Arbeitnehmern gleich wahrgenommen. Wollen beide Unternehmen<br />
hochqualifizierte Mitarbeiter akquirieren, könnte sich ein Unternehmen<br />
vom anderen z.B. dadurch absetzen, daß ein Betriebskindergarten vorhanden<br />
ist. Da die Zielgruppe mit entsprechender Ausbildung sicher in einem<br />
Alterssegment zu finden ist, in dem Familienbildung bereits begonnen hat,<br />
vergrößert sich die Grundgesamtheit der potentiellen Arbeitskräfte um
Frauen und Männer mit Kindern nur für das Unternehmen mit Betriebskindergarten.<br />
Ein Wettbewerbsvorteil ist durch diese freiwillige Sozialleistung<br />
entstanden.<br />
Neben diesem Wettbewerbsargument wird in der Literatur noch ein weiterer<br />
Aspekt diskutiert: die Bindung von Arbeitnehmern an die Unternehmung. %<br />
Mit vertraglich vereinbarten Leistungen der Unternehmung, die erst in der<br />
Zukunft dem Arbeitnehmer zufallen, erreicht eine Unternehmung eine<br />
sinkende Fluktuationsneigung der Arbeitnehmer. Sie würden die erst in der<br />
Zukunft erreichbaren Vorteile verlieren, wenn sie zu einer anderen<br />
Unternehmung wechseln würden. Als Beispiel aus dem Bereich der<br />
freiwilligen Sozialleistungen sei die zusätzliche betriebliche Altersversorgung<br />
genannt, die Bindungswirkungen hat. Zu der Bindungswirkung<br />
wird in Teil 3.2 im Rahmen der Humankapitaltheorie noch genauer<br />
argumentiert. Statt freiwillige betriebliche Sozialleistungen einheitlich<br />
zu verteilen, könnte man den Mitarbeitern innerhalb eines Cafeteria-<br />
Systems selbst die Auswahl der Einzelkomponenten überlassen und damit<br />
individuelle Sozialleistungsbündel schaffen. Diese Möglichkeit wird im<br />
folgenden Abschnitt erläutert.<br />
2.2 Merkmale von Cafeteria-Systemen<br />
Drei Grundelemente kennzeichnen Cafeteria-Systeme: ein Wahlangebot für<br />
den Arbeitnehmer aus mehreren Alternativen im Bereich zusätzlicher<br />
(freiwilliger) Leistungen des Arbeitgebers, ein Wahlbudget und meist eine<br />
periodisch wiederkeh rende Wahlmöglichkeit. %<br />
Das Wahlangebot setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen, die wiederum<br />
untergliedert sind. Mögliche Cafeteria-Optionen sind z.B.<br />
Barzahlungen<br />
Freizeitabgeltungen<br />
zusätzliche Versicherungsleistungen, z.B. Lebensversicherung,<br />
Unfallversicherung, etc.<br />
Weiterbildungsleistungen, z.B. Bildungsurlaub, Kongreßteilnahmen<br />
Sachleistungen, z.B. Dienstwagen, Werkswohnung<br />
Vermögensbeteiligung<br />
Arbeitgeberdarlehen<br />
zusätzliche Altersversorgung<br />
soziale Ein richtungen, z.B. Kindergarten, Sportstätten. %<br />
Diese Wahlmöglichkeiten können in unterschiedlichen Systemen mit<br />
differenzierten Freiheitsgraden zusammengestellt sein. Man unterscheidet<br />
nach Kernplänen, Buffetplänen oder alternativen Menüplänen, die zwar alle<br />
ein bestimmtes Mindestniveau an Sozialleistungen vorgeben, deren<br />
Entscheidungsfreiheit jedoch stark vari %<br />
iert (Abb. 1).<br />
Abb. 1:<br />
Alternative Designs des Cafeteria-Systems
In Kernplänen ist eine hohe Mindestversorgung ("der Kern") enthalten -<br />
also Sozialleistungen, die das Unternehmen für unverzichtbar hält - sowie<br />
knappe Wahlmöglichkeiten innerhalb vorstrukturierter<br />
Sozialleistungsblöcke, die aus bestimmten Bündeln von Sozialleistungen<br />
bestehen. Zum Beispiel könnte der Kern aus einer betrieblichen<br />
Altersversorgung für alle Arbeitnehmer bestehen. Darüber hinaus wählt der<br />
Arbeitnehmer zwischen dem Segment "Bargeld" oder dem Segment 1 "Freizeit"<br />
(zum Teil monatlich, jährlich oder lebensarbeitszeitlich) oder dem<br />
Segment 2 "Zusatzversicherungen" (zusammengesetzt aus zusätzlicher<br />
Unfall- oder Lebensversicherung) usw. Die einzelnen Segmente können auch<br />
bestimmte Kombinationen der genannten Leistungen in unterschiedlicher<br />
Verteilung umfassen. Im Buffetplan ist keine Mindestversorgung<br />
vorgesehen, und der Arbeitnehmer erhält eine große Wahlfreiheit aus den<br />
entsprechend vorstrukturierten Sozialleistungsblöcken. Die Struktur der<br />
Segmente ist ähnlich der im Kernplan; lediglich das Volumen ist<br />
wesentlich größer, da die Mindestversorgung wegfällt. Im alternativen
Menüplan werden standardisierte Sozialleistungsprogramme angeboten, die<br />
auf bestimmte Arbeitnehmergruppen - z.B. in Abhängigkeit von<br />
Familienstand, Alter, Hierarchiestufe - bezogen sind. Ohne die<br />
Berücksichtigung einer Mindestversorgung stehen dem Arbeitnehmer hier in<br />
sich geschlossene Pakete von Sozialleistungen zur Auswahl. Zusatzpläne<br />
sind nur dann von Bedeutung, wenn dem Unternehmen zusätzliche Mittel zur<br />
Verfügung stehen, um z.B. Tantiemen an die Mitarbeiter auszuschütten.<br />
Ein Wahlbudget begrenzt die Auswahl von Sozialleistungen finanziell und<br />
ist meist an der Höhe bisheriger freiwilliger Sozialleistungen pro<br />
Mitarbeiter orientiert.<br />
Die periodisch wiederkehrende Wahlmöglichkeit wird häufig kontrahiert,<br />
damit die Entscheidung des Arbeitnehmers noch zu revidieren ist und nicht<br />
eine heutige Entscheidung die Leistungsbündel für den Rest der<br />
Betriebszugehörigkeit be stimmt. % Weitere Einzelheiten über die<br />
Ausgestaltung von Cafeteria-Systemen werden hier nicht weiter erörtert,<br />
da dies in der personalwirtschaftlichen Literatur um fassend erfolgt ist. %<br />
In Teil 3.1 wird jedoch auf die personalwirtschaftliche Einordnung<br />
hinsichtlich der Vor- und Nachteile von Cafeteria-Systemen<br />
zurückgegriffen.<br />
Bisher wurde noch nicht geklärt, warum eine Unternehmung von der<br />
traditionellen Vergabepraxis freiwilliger Sozialleistungen abweichen und<br />
ein Cafeteria-System einführen sollte. Um diese Frage beantworten zu<br />
können, sind die Vor- und Nachteile des Systems gegeneinander abzuwägen<br />
sowie die notwendigen Bedingungen für den Einsatz - Zielunternehmen bzw.<br />
Zielgruppe der Mitarbeiter - zu klären. Zunächst wird jedoch die These<br />
belegt, daß die Einführung von Cafeteria-Systemen Bestandteil einer<br />
Unternehmensstrategie sein kann. Die Strategie besteht darin, die<br />
Verallgemeinerung von freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen zu<br />
tariflichen bzw. gesetzlichen Sozialleistungen zu verhindern. %<br />
2.3 Entwicklung des Sozialleistungssystems in Deutschland<br />
In diesem Abschnitt soll kurz erläutert werden, daß viele ehemals<br />
freiwillige Sozialleistungen in gesetzliche oder tarifliche<br />
Sozialleistungen umgewandelt wurden. % Dabei wird nicht berücksichtigt,<br />
auf welchem Weg freiwillige zu gesetzlichen oder tariflichen<br />
Sozialleistungen vereinheitlicht wurden. Drei alternative Entwicklungen<br />
sind dazu nachweisbar - freiwillige zu tariflichen, freiwillige zu<br />
gesetzlichen und freiwillige über tarifliche zu gesetzlichen<br />
Sozialleistungen -, die aber immer zu unbeeinflußbaren Randbedingungen<br />
für die Unternehmenspolitik werden und somit für die hier vorgeführte<br />
Betrachtung vernachlässigt werden können.<br />
In der vorindustriellen Zeit kann man Vorformen freiwilliger<br />
Sozialleistungen bereits entdecken. So wurden Lehrlingen oder Gesellen in<br />
Handwerksbetrieben meist auch Wohnraum oder Lebensmittel außer dem<br />
(geringen) Lohn geboten. Zwar ist hier eher ein Lohnäquivalent zu bemerken,<br />
aber nicht alle Handwerksbetriebe konnten derartige Leistungen<br />
erbringen. Da "freie Kost und Logis" zunächst gesetzlich oder von den<br />
Zünften nicht vorgeschrieben waren, ist diese Leistung als freiwillig<br />
einzustufen. Mit der freiwilligen Leistung konnten sich damals bereits<br />
Wettbewerbsvorteile für Arbeitgeber erzielen lassen, denn die Lehrlinge<br />
oder Gesellen haben sich eher bei den Meistern um einen Ausbildungsplatz<br />
beworben, die zum einen handwerklich, zum anderen aber auch hinsichtlich<br />
der (wenigen) freiwilligen Sozialleistungen einen guten Ruf besaßen. Im<br />
Zuge der industriellen Entwicklung wandelten sich die Funktionen der<br />
Sozialleistungen. Patriarchal gesinnte Unternehmer übernahmen Für- und<br />
Vorsorgefunktionen für ihre Arbeitnehmer, indem soziale Mißstände<br />
bekämpft und mangelnde staatliche Versorgung ausgeglichen wurden. Schutz<br />
von Gesundheit, Versorgung mit Wohnraum, Vorsorge für den Ruhestand und<br />
später Arbeitszeitregelungen, Arbeitssicherheit sowie Maßnahmen für das<br />
"geistige und leibliche Wohl" kamen hinzu. % Bis in die heutige Zeit sind<br />
durch die betrieblichen Sozialleistungen jedoch nicht nur die Für- und
Vorsorgefunktion erfüllt worden, sondern es sollten Aus- und<br />
Weiterbildung gewährleistet, Bindung und/oder Leistungssteigerung erzielt<br />
sowie Arbeitskräfte geworben werden. % Doch den Unternehmern wurden diese<br />
freiwillig ausgeführten Funktionen teilweise durch tarifliche oder gesetzliche<br />
Vereinheitlichung entzogen bzw. zur Auflage ohne<br />
Gestaltungsspielraum gemacht.<br />
Einige Beispiele sollen zeigen, daß eine ursprünglich als<br />
Wettbewerbsvorteil oder als Bindungsinstrument gebotene freiwillige<br />
Leistung zumindest tariflich, häufig aber auch gesetzlich verankert<br />
wurde. %<br />
1) Versicherungsbeiträge, wie z.B. für eine Unfallversicherung: Um ein<br />
betriebliches Risiko auszugleichen, wurden Einzahlungen z.B. an<br />
Knappschaftsvereine oder Werks- und Unterstützungskassen von Unternehmern<br />
für die Mitarbeiter freiwillig ge leistet. % Erst viel später wurden diese<br />
Leistungen gesetzlich veran kert. %<br />
2) Urlaubsregelungen: Urlaubsgewährung war lange Zeit eine von den<br />
Unternehmern freiwillig erbrachte Leistung. Eine Mindestregelung erfolgte<br />
jedoch 1963 im Bundesurlaubsgesetz.% Darüber hinaus gibt es zahlreiche<br />
tarifliche Zusatzregelungen, wie z.B. Bundesrahmentarifverträge, die<br />
Mindesturlaubsansprüche erweitern. %<br />
3) Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall war nicht immer<br />
selbstverständlich, sondern ehemals von Unternehmen freiwillig gewährt.<br />
Eine gesetzliche Regelung gab es erst ab 1969 mit dem<br />
Lohnfortzahlungsgesetz. %<br />
Mit diesen beispielhaft genannten Leistungen haben Unternehmen versucht,<br />
sich im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte von der Konkurrenz<br />
abzusetzen.% Wenn diese Leistungen durch Gesetz oder Tarifvertrag von<br />
allen Unternehmen zu erbringen sind, ist dieser Vorteil verloren und neue<br />
Leistungen sind zu entwickeln, um Knappheit am Arbeitsmarkt zu<br />
überwinden, Arbeitnehmer zum Beitritt zu veranlassen,<br />
Leistungsbereitschaft zu erhöhen und Bindung zu induzie ren. %<br />
Gerade hinsichtlich des Bindungseffektes ist vor einigen Jahren durch<br />
gesetzliche Bestimmungen für die Unternehmen das wichtigste Instrument<br />
wirkungslos geworden: die betriebliche Altersversorgung. Vor dem<br />
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />
(BetrAVG) im Jahr 1974 waren Ansprüche aus der betrieblichen<br />
Altersversorgung bei einem Unternehmenswechsel für den Arbeitnehmer<br />
verloren. Somit wirkten diese ehemals freiwilligen Sozialleistungen<br />
bindend für Arbeitnehmer. Ein Verlassen des alten Arbeitgebers hatte<br />
große finanzielle Einbußen (bezogen auf das Lebenseinkommen) zur Folge.<br />
Das Gesetz von 1974 schränkt diese Bindung auf einige Jahre ein. %<br />
An diesen wenigen Beispielen sollte deutlich geworden sein, daß ständig<br />
neuer Handlungsbedarf für die Unternehmen induziert wird, wenn sich diese<br />
von anderen Arbeitgebern im Bereich der Sozialleistungen unterscheiden<br />
wollen. Aufgrund mangelnder Alternativen besteht im bisherigen<br />
Sozialleistungssystem bereits seit einigen Jahren kaum noch<br />
Profilierungsspielraum. % Damit wird den Unternehmen immer wieder ein<br />
personalpolitisches Instrument entzogen, mit dem man sich im Wettbewerb<br />
um qualifizierte Arbeitskräfte gegenüber der Konkurrenz hervorheben kann.<br />
Sobald eine freiwillige in eine gesetzliche Sozialleistung umgewandelt<br />
wird, ist dieser Wettbewerbsvorteil vernichtet. Als "Ausweg" bietet sich<br />
das Cafeteria-System an. Der Grundgedanke sei noch einmal zusammengefaßt:<br />
Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer innerhalb eines Budgets<br />
Wahlmöglichkeiten aus verschiedenen Sozialleistungsblöcken an. Somit<br />
entstehen viele verschiedene, individuell bestimmte Leistungspakete, die<br />
aufgrund dieses idiosynkratischen Charakters von einer Standardisierungsmöglichkeit<br />
durch Gesetzgeber oder Tarifvertragspartner weit<br />
entfernt sind. Somit erhalten Unternehmen ihren personalpolitischen<br />
Spielraum in diesem recht kleinen, ihnen verbliebenen Segment der<br />
Lohnkosten. Der damit geschaffene Spielraum - eben nicht nur für die
Arbeitnehmer, wie in der Literatur weitreichend be tont % - verhindert eine<br />
gesetzliche oder tarifliche Bindung aller Arbeitgeber und erhält die<br />
Akquisitions- und/oder Bindungspotentiale über freiwillige betriebliche<br />
Sozialleistungen. Die einzige Verallgemeinerungsmöglichkeit besteht in<br />
der Vorschrift über eine grundsätzliche Einführung von Cafeteria-Systemen<br />
und über eine Mindestversorgung. Beide Eingriffsmöglichkeiten sind bisher<br />
von Gesetzgeber und Tarifparteien (noch) nicht diskutiert worden.<br />
Cafeteria-Systeme können also - aus Arbeitgebersicht - ein wirksamer<br />
"Schutz" vor Vereinheitlichung von Sozialleistungen per Gesetz oder<br />
Tarifvertrag sein. Die daran anknüpfende Frage ist jedoch, ob dieser kaum<br />
quantifizierbare und eher unternehmensstrategische Vorteil durch weitere<br />
Vorteile zu stützen ist oder ob das Argument des administrativen<br />
Aufwandes - bzw. der hohen internen Transaktionskosten - nicht<br />
prohibitive Wirkung hat. Im folgenden Teil soll die Eignung des Cafeteria-Systems<br />
etwas genauer hinsichtlich der Vor- und Nachteile für die<br />
Unternehmung analysiert werden. Zusätzlich wird geprüft, für welche<br />
Unternehmen Cafeteria-Systeme besonders hohen Nutzen bedeuten und damit<br />
auch die Frage diskutiert, welche Mitarbeiter in dieses System einbezogen<br />
werden.<br />
3. Vor- und Nachteile von Cafeteria-Systemen<br />
Zunächst soll in diesem Kapitel der Stand der Diskussion in der<br />
personalwirtschaftlichen Literatur zu Cafeteria-Systemen kurz rezipiert<br />
werden. Wesentliche Argumente für und wider Cafeteria-Systeme werden<br />
zusammengefaßt. Daran anschließend wird auf ausgewählte<br />
institutionenökonomische Ansätze zurückgegriffen, die die Diskussion um<br />
Cafeteria-Systeme präzisieren helfen. Neben dem starken Einwand aus der<br />
Transaktionskostentheorie sollen im wesentlichen zwei Argumente für<br />
Cafeteria-Systeme herausgearbeitet werden: Zum einen wird der<br />
humankapitaltheoretische Bindungsaspekt noch einmal aufgegriffen. Zum<br />
anderen soll ein neuer Zusammenhang zwischen Cafeteria-Systemen und<br />
Informationsökonomie aufgezeigt werden.<br />
3.1 Diskussion von Cafeteria-Systemen in der personalwirtschaftlichen<br />
Literatur<br />
Wie bereits in den vorausgegangenen Kapiteln angedeutet, ist das<br />
Cafeteria-System seit Anfang der 80er Jahre in der<br />
personalwirtschaftlichen Literatur diskutiert worden. Überwiegend ergibt<br />
sich ein positives Bild in der Bewertung und Umsetzbarkeit dieses<br />
Ansatzes, was durch die zunehmende Akzeptanz in der Praxis noch unterstützt<br />
wird. %<br />
Folgende Argumente sprechen für Cafeteria-Systeme:<br />
1) Berücksichtigung individueller Präferenzstrukturen der Arbeitnehmer<br />
mit der erhofften Folge der höheren Arbeitszufriedenheit. % Als Beispiele<br />
sind der "Tausch von Geld gegen Freizeit", Beförderungszulagen gegen<br />
vorzeitigen Ruhestand, Dienstwagenleasing, usw. zu nennen. %<br />
2) Transparenz der freiwilligen Sozialleistungen für die Mitarbeiter<br />
mit erhoffter Würdigung dieser Leistungen. %<br />
3) Wohlfahrtssteigerung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als<br />
Gesamtheit - nicht gesamtgesellschaftlich - aufgrund von<br />
differenzierteren<br />
- Steuereffekten, z.B. <strong>Verlag</strong>erung von Einkommenssteuerzahlungen oder<br />
Rückstellungsbildung bzw. - auflösung vom Arbeitgeber, %<br />
- Beschaffungsvorteilen am Markt, z.B. günstigere<br />
Versicherungskonditionen, Leasingkonditionen für Autos,<br />
- Eigenproduktionsvorteilen, z.B. Betriebssportstätten,<br />
Betriebskindergär ten. %<br />
4) Fairneßaspekt aufgrund individueller Entscheidung über zusätzliche<br />
Leistun gen. %<br />
5) Differenzierung von Anreizen % hinsichtlich Personalbeschaffung und<br />
Personaleinsatz.
Die skizzierten Vorteile von Cafeteria-Systemen hängen allerdings<br />
weitgehend von der konkreten Ausgestaltung und von der Zielgruppe der<br />
betroffenen Arbeit nehmer ab. % Einige entscheidende Nachteile richten sich<br />
jedoch gegen Cafeteria-Systeme:<br />
1) hoher administra tiver Aufwand bei Implementierung, % Durchführung<br />
und An passung, v.a. bei kurzen Wahlperioden % und<br />
Informationsverarbeitung. %<br />
2) mangelnde Akzeptanz durch die Mitarbeiter. %<br />
3) Erhöhung der unternehmensinternen Komplexität.<br />
Durch die große Anzahl individueller Vereinbarungen über eine quantitativ<br />
recht unbedeutende Teilkomponente der Gesamtlohnsumme ergeben sich vergleichsweise<br />
hohe zeitliche und finanzielle Aufwendungen für den Einsatz<br />
von Cafeteria-Systemen. Dennoch wird in der personalwirtschaftlichen<br />
Literatur empfohlen, Anwendungsbedingungen für Cafeteria-Systeme zu<br />
prüfen und diese trotz aller Nachteile gegebenenfalls einzuführen.<br />
Eine Unternehmung, die die Einführung des Cafeteria-Systems erwägt,<br />
erhält durch die bisherige personalwirtschaftliche Diskussion kaum<br />
konkrete Entscheidungshilfen - abgesehen von den Steuereffekten, die<br />
bereits aus der traditionellen Sozialleistungsdiskussion bekannt sind. %<br />
Die Darstellung der Vorteilhaftigkeit erfolgt zumeist grob verkürzt und<br />
vernachlässigt Einordnungen hinsichtlich möglicher Nettovorteile. Im<br />
nächsten Abschnitt sollen deshalb bisherige Argumente gegen bzw. für die<br />
Einführung von Cafeteria-Systemen präzisiert und neue Argumente<br />
diskutiert werden. Dazu geeignet ist eine Beurteilung auf Basis von sog.<br />
"Organisationskosten". Es soll gezeigt werden, inwieweit einerseits<br />
zusätzliche Organisationskosten entstehen und wie andererseits durch<br />
Cafeteria-Systeme jedoch Organisationskosten zu senken bzw. durch die<br />
Vorteile (den Nutzen) überzukompensieren sind.<br />
3.2 Organisationskosten(senkung) als Beurteilungskriterium von<br />
Cafeteria-Systemen<br />
Wie bereits in der Einleitung erläutert, kann man die Beurteilung von<br />
Cafeteria-Systemen mit Hilfe eines Vergleichs verschiedener<br />
Koordinationsmöglichkeiten unternehmensinterner Aktivitäten vornehmen.<br />
Beurteilungskriterium sind die Organisationskosten bzw. die Potentiale<br />
zur Senkung von Organisationskosten durch alternative<br />
Koordinationsmechanismen. Betrachtet man die Entscheidung einer Unternehmung,<br />
ein Cafeteria-System einzuführen, als die Wahl eines<br />
Koordinationsinstrumentes zur Vergabe von freiwilligen Sozialleistungen<br />
alternativ zur traditionellen Vergabepraxis, so ergibt sich zunächst eine<br />
Steigerung der Organisationskosten, wie in der<br />
transaktionskostentheoretischen Argumentation belegt wird. Trotz dieser<br />
"Verschlechterung" ergeben sich jedoch Kostensenkungspotentiale durch die<br />
Alternative. Zum einen können Fluktuationskosten verringert werden, was<br />
in der Folge humankapitaltheoretisch begründet wird. Zum anderen können<br />
Kosten der Fehlentscheidung, die durch Bewerberauswahl oder<br />
Beförderungsentscheidungen auftreten, vermieden werden. Dazu wird die<br />
Möglichkeit, Cafeteria-Systeme zur Informationsaufdeckung einzusetzen,<br />
diskutiert.<br />
Organisationskosten als Transaktionskosten<br />
Bereits in Teil 3.1 wurde auf den entscheidenden Nachteil von Cafeteria-<br />
Systemen - der administrative Aufwand - hingewiesen. Aus Sicht der<br />
Transaktionskosten theorie % entstehen für den Wechsel von einer<br />
Koordinationsstruktur zu einer anderen nicht nur die einmaligen<br />
Anbahnungs- und Vereinbarungskosten (bisher mit Implementationsaufwand<br />
bezeichnet), sondern zusätzlich sich periodisch wiederholende Anbahnungsund<br />
Vereinbarungskosten bzw. Anpassungskosten in Abhängigkeit von der<br />
Länge der oben gen annten Wahlperioden, % die im traditionellen<br />
Vergabesystem von freiwilligen Sozialleistungen gar nicht erst auftreten.<br />
Der Tausch von Arbeitsleistung gegen Lohn beinhaltet auf der Seite des<br />
Arbeitgebers eine durch gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen fast
vollständig spezifizierte Leistung in Form von Grund-, Leistungs- und<br />
Sozialentlohnung. Die im Soziallohn/-gehalt enthaltenen freiwilligen<br />
Sozialleistungen werden ebenfalls nicht je Arbeitsvertrag einzeln und<br />
individuell festgelegt, sondern folgen einem routinisierten Schema des<br />
jeweiligen Unternehmens. Veränderungen des Anteils der freiwilligen<br />
Sozialleistungen sind häufig mit Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und<br />
Arbeitnehmervertretern (Betriebsrat) verbunden, so daß ein individueller<br />
Spielra um im Arbeitsvertrag kaum zu halten ist. % Durch eine gewisse<br />
Standardisierung von Arbeitsverträgen sind Koordinationskosten gesenkt<br />
worden, d. h. interne Transaktionskosten niedriger als im Fall der individuellen<br />
Vertragsgestaltung je Arbeitnehmer. Somit verbleiben im<br />
Standardarbeitsvertrag recht hohe Anbahnungskosten für die Transaktionen<br />
von Arbeit gegen Geld, aber Vereinbarungskosten sinken gegen Null. Diese<br />
Vertragsstruktur hat sich als günstigste Koordinationsalternative<br />
herausgestellt. Wählt man jedoch eine neue Vertragsstruktur - das<br />
Cafeteria-System - so kann diese mit der alten Vertragsstruktur zur<br />
Regelung desselben Koordinationsproblems (Tausch von Arbeit gegen Geld)<br />
hinsichtlich der Transaktionskosten verglichen werden. Ein ordinaler<br />
Vergleich dieser beiden Koordinations- bzw. Vertragsalternativen ergibt,<br />
daß ein Cafeteria-System höhere Transaktionskosten verursacht als ein<br />
traditionelles Vergabesystem von freiwilligen Sozialleistungen. Die im<br />
oben genannten Fall erzielten Standardisierungsvorteile fallen weg, denn<br />
jeder Arbeitsvertrag, der ein Cafeteria-System beinhaltet, muß mit dem<br />
Arbeitnehmer verhandelt und vereinbart werden. Bereits bestehende<br />
Arbeitsverträge sind gegebenenfalls abzuändern. Bevor es jedoch zur<br />
Verhandlung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt,<br />
erfolgen umfangreiche Informationsaktivitäten entweder der Mitarbeiter in<br />
der Unternehmung oder von Bewerbern, die eine Beitrittsentscheidung noch<br />
nicht getroffen haben. Diese Informationsaktivitäten sind der erste<br />
Schritt der Implementierungsphase und beinhalten Interviews,<br />
Fragebogenaktionen, Beurteilungen, Analysen, EDV- Auswertungen usw. %<br />
Häufig sind zusätzliche Mitarbeiter für die Implementierung<br />
bereitzustellen. Nach der Festlegung auf Zielgruppe und Modell des<br />
Cafeteria-Systems sowie umfangreichen Informationen der Mitarbeiter<br />
werden mit jedem Mitarbeiter Ergänzungsverträge verhandelt und<br />
vereinbart. Auch dadurch entsteht ein zeitlicher und finanzieller<br />
Ressourcenverbrauch. Nun könnte man die Implementierungsphase als<br />
einmaligen Fixkostenblock vernachlässigen, wenn oben genannte erwünschte<br />
Effekte sich positiv niederschlagen. Zusätzlich ist jedoch zu<br />
berücksichtigen, daß aufgrund der wiederholten Wahlmöglichkeit auch<br />
wiederholt Transaktionskosten durch Vereinbarung neuer Menü-Elemente<br />
entstehen. Dies wäre im Fall des traditionellen Sozialleistungssystems<br />
nicht gegeben. Desweiteren entstehen zusätzliche Transaktionskosten bei<br />
jedem neuen Mitarbeiter, der über das Cafeteria-System umfassend zu informieren<br />
ist und dessen Wahl verhandelt und vereinbart wird. Schließlich<br />
variieren die Transaktionskosten mit der konkreten Wahl eines Cafeteria-<br />
Modells. So ist festzuhalten, daß z.B. ein alternativer Menüplan<br />
vergleichsweise geringere Transaktionskostensteigerungen verursachen<br />
würde als ein Kern- oder gar Buffetplan. Letzterer wäre aus<br />
Transaktionskostengesichtspunkten die ungünstigste Koordinationsalternative<br />
im Vergleich zu allen anderen Modellen.<br />
An diesen kursorischen Überlegungen sollte deutlich geworden sein, daß<br />
eine neue Vertragsstruktur - selbst wenn es sich nur um einen kleinen<br />
Vertragsbestandteil handelt - höhere Transaktionskosten verursacht als<br />
die mit ihr zu vergleichende Struktur. Wenn sich also eine Unternehmung<br />
aufgrund eines rationalen Entscheidungskalküls zur Einführung und<br />
Aufrechterhaltung des Cafeteria-Systems entschließt, diese Entscheidung<br />
also das Ergebnis dieser Optimierung ist, ist wiederum nach den Vorteilen<br />
zu fragen, die den Nachteil der hohen Organisationskosten aufheben. Ein<br />
Vorteil ist bereits im Teil 2 diskutiert worden: Eine rationale
Überlegung könnte die Vermeidung der Überleitung von freiwilligen zu<br />
gesetzlichen/tariflichen Sozialleistungen sein. Weitere Argumente belegen<br />
den Nutzen von Cafeteria-Systemen: Zunächst soll der Bindungseffekt von<br />
Cafeteria-Systemen präzisiert werden.<br />
Bindung und Organisationskosten<br />
Wenn für einige Arbeitnehmer von der Unternehmung eine Ausbildung finanziert<br />
wurde, könnte ein Unternehmen ein Bindungsinteresse an diesen<br />
haben. Diese Investitionen in Ausbildung sollen im Laufe des<br />
Arbeitslebens in dieser Unternehmung amortisiert werden. Wie lange das<br />
Bindungsinteresse der Unternehmung am Arbeitnehmer besteht, hängt von der<br />
Höhe der Investitionen und vom Spezifitätsgrad der Arbeitskraft bzw. des<br />
Humankapitals ab. Daß die Höhe der Investition beim Bindungsinteresse<br />
wichtig ist, bedarf keiner Erläuterung, jedoch die Abhängigkeit vom<br />
Spezifitätsgrad des Humankapitals. Grundsätzlich unterscheidet man zwei<br />
Spezifitätsstufen: allgemeines und spezifis ches Humankapital. %<br />
Allgemeines Humankapital wird zum großen Teil in der Schule erworben. Es<br />
sind "Alltagsqualifikationen", die einen Arbeitnehmer nicht zu einer<br />
bestimmten Tätigkeit in der Unternehmung befähigen. Spezifisches<br />
Humankapital wird in der Unternehmung gebildet, erhöht i.d.R. die<br />
Produktivität des Arbeitnehmers und kann u.U. zu großen Teilen nur in der<br />
betroffenen Unternehmung eingesetzt werden. Andere Unternehmen haben für<br />
dieses Humankapital keine Verwendung. Für bestimmte Arbeitsmärkte - z.B.<br />
den deutschen Arbeitsmarkt - ist noch eine weitere Spezifitätsstufe<br />
einzufügen: Fachspezifisches Humankapital ist mit einem bestimmten<br />
Berufsbild verbunden, das nicht auf den Einsatz in einer Unternehmung<br />
beschränkt ist, sondern in allen Unternehmen, die ein derartiges<br />
Berufsbild benötigen, einsetzbar ist. Alle Ausbildungsberufe gehören<br />
dazu. Somit spricht man auch von drei Segmenten des Arbeitsmarktes: das<br />
unstrukturierte Segment mit allgemeinem Humankapital, das fachliche<br />
Segment mit fachspezifischem Humankapital und das betriebsinterne Segment<br />
mit betriebsspezifi schem Humankapital. %<br />
Aus Unternehmenssicht ergeben sich folgende Überlegungen: Wenn ein Arbeitnehmer<br />
nun seine Qualifikation, die er durch fach- oder<br />
betriebsspezifische Ausbildung in einer Unternehmung erworben hat, in<br />
anderen Unternehmen verwenden kann oder einfach wechseln will, muß die<br />
ausbildende (und die Ausbildung finanzierende) Unternehmung Fluktuation<br />
befürchten. Sie versucht, entsprechende Arbeitnehmer - also nicht alle<br />
Arbeitnehmer - über verschiedene Instrumente zu binden. Hinzu kommt ein<br />
Bindungsinteresse gerade an betriebsspezifisch ausgebildeten Arbeitnehmern,<br />
da auf dem Arbeitsmarkt kaum Ersatz zu beschaffen ist. Da<br />
diese Möglichkeit der Bindung durch Betriebsrenten - wie erwähnt - stark<br />
eingeschränkt wurde, könnten (neben anderen vertraglichen<br />
Bindungsmöglichkeiten %) Elemente des Cafeteria-Systems bindungsfördernd<br />
wirken. Gesucht ist nach Leistungen der Unternehmen, die in die Zukunft<br />
verlagert werden oder die konkurrenzlos sind, so daß ein Wechsel zu einer<br />
in allen anderen Merkmalen (Lohn, Aufgabe etc.) sonst gleichen<br />
Unternehmung für den Arbeitnehmer einen Verlust bedeuten würde.<br />
Zu den Leistungen, die Bindung induzieren könnten, gehören alle<br />
"Vorausleistungen" des Arbeitnehmers in zeitlicher oder geldlicher<br />
Ausprägung. Der Arbeitnehmer leistet also in frühen Perioden soviel, daß<br />
ein Teil davon erst in der Zukunft vom Arbeitgeber mit einer<br />
Gegenleistung entgolten wird. Zeitliche Vorausleistungen könnten in<br />
zusätzlich erbrachten Arbeitsstunden oder im Verzicht auf einige Urlaubstage<br />
bestehen, die nach Ablauf einer vereinbarten Frist in Form von<br />
Langzeiturlaub (bis hin zum Sabbatical) ausgeglichen werden. Um ein<br />
solches Angebot attraktiv zu machen, wird der Arbeitgeber die<br />
Vorausleistung durch zusätzliche Urlaubstage in Verbindung mit dem<br />
Langzeiturlaub "verzinsen".<br />
Geldliche Vorausleistungen sind z.B. sogenannte deferred payments %. Diese<br />
beinhalten Einkommensströme unterhalb des Wertgrenzprodukts des
Arbeitnehmers in frühen Phasen des Erwerbslebens, die in späteren Phasen<br />
- spätestens jedoch im Pensionsalter - durch Lohnzahlungen über dem<br />
Wertgrenzprodukt des Arbeitnehmers oder durch erhöhte Betriebsrenten<br />
ausgeglichen werden. Diese Einkommensprofile sind empirisch hoch<br />
relevant, was in zahlreichen Studien belegt ist. % Der Verlauf dieser<br />
Profile und damit vor allem die beiderseitige Akzeptanz derartiger<br />
Verträge läßt sich z.B. über Effekte aus der Risikoaversion von<br />
Arbeitnehmern, Pfandcharakter der Verträge, Verhinderung von negativen<br />
Konsequenzen aus der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Anreizeffekte und - wie hier dargestellt -<br />
Bindung der Träger von spezifischem Humankapital begründen. % Da diese<br />
Argumente nicht für alle Berufsgruppen zutreffen, werden steigende<br />
Einkommensprofile durch ein weiteres Argument erklärt: Arbeitnehmer<br />
präferieren bindung-induzierende Einkommensströme u.a. auch aufgrund von<br />
intertemporal wechselnden Konsumplänen. Es kann belegt werden, daß in<br />
späteren Lebensphasen mehr Konsum erwünscht ist als in früheren<br />
Lebensphasen. Daraus folgt, daß steigende Einkommensprofile von<br />
Arbeitnehmern präferiert werden, die einen höheren Konsum in späteren<br />
Perioden anstreben. % Außer über diese Einkommensprofile lassen sich als<br />
weitere bindung-induzierende Menüelemente Firmendarlehen,<br />
Direktversicherungen (z.B. Lebensversicherung) oder spezielle Karrieremöglichkeiten<br />
einordnen.<br />
Grundsätzlich gilt für diese Form der Bindung, daß der Barwert unter<br />
Berücksichtigung der deferred payments zumindest gleich bzw. höher sein<br />
muß als der Barwert der periodengleichen Einkommensströme. In den<br />
Beispielen wird der Arbeitnehmer durch eigenen Entschluß an die<br />
Unternehmung gebunden, um die Vorteile der Regelungen - Langzeiturlaub,<br />
deferred payments oder andere Elemente - nutzen zu können. Die Regelungen<br />
binden allerdings nur so lange, bis die entsprechenden Gegenleistungen<br />
vom Arbeitgeber erbracht wurden.<br />
Bisher wurden Möglichkeiten erläutert, die durch in die Zukunft<br />
verlagerte Zahlungen Bindung bewirken. Daneben kann der Arbeitgeber<br />
jedoch auch noch auf Leistungen zurückgreifen, die "konkurrenzlos" sind,<br />
d. h. die nur von einer Unternehmung erbracht werden. Diese lassen sich<br />
nicht eindeutig bestimmen, denn jedes andere Unternehmen kann freiwillige<br />
betriebliche Sozialleistungen im Rahmen eines Cafeteria-Plans imitieren,<br />
sofern die Erstellung noch dem Effizienzkriterium genügt. Die<br />
Möglichkeiten sind vielfältig: So sind z.B. spezielle<br />
Weiterbildungsprogramme, der bereits mehrfach erwähnte<br />
Betriebskindergarten oder Betriebssportstätten, aber auch zusätzliche<br />
Versicherungsleistungen wie Lebensversicherung, Krankenversicherung,<br />
Unfallversicherung oder Beratungsleistungen in Rechts-, Steuer- oder<br />
Finanzfragen Komponenten in Cafeteria-Systemen, mit denen sich<br />
Arbeitgeber von anderen unterscheiden. Diese Unterschiede können von<br />
geldwertem Vorteil für die Arbeitnehmer sein, so daß ein Wechsel<br />
zumindest den finanziellen Ausgleich herstellen müßte - abgesehen davon,<br />
daß einige Sozialleistungen selbst durch finanzielle Mittel nicht zu<br />
ersetzen sind (z.B. Kindergarten wegen mangelnder Plätze und lokaler Gegebenheiten).<br />
Faßt man diesen kurzen Einblick in die Bindungsmöglichkeiten von<br />
Arbeitnehmern durch Elemente des Cafeteria-Systems zusammen, so ergibt<br />
sich neben dem reinen instrumentellen Ergebnis noch ein Hinweis für eine<br />
Gestaltungsfrage, die nur am Rande genannt wurde: die Zielgruppe von<br />
Cafeteria-Systemen. Bisher ist in der personalwirtschaftlichen Literatur<br />
darauf hingewiesen worden, daß eine Zielgruppenbildung notwendig sei,<br />
damit der administrative Aufwand gerechtfertigt ist. % Als grobe<br />
Richtlinie für den Teilnehmerkreis gelten Merkmale wie Erhöhung des<br />
Nettonutzens der Mitarbeiter, Steuervorteile für Mitarbeiter, heterogene<br />
Altersstruktur, generell niedriges Versorgungsniveau u. v. a. m. Oft wird
herausgearbeitet, daß sich Cafeteria-Systeme ohnehin nur für<br />
Führungskräfte eignen. %<br />
Humankapitaltheoretisch ist eher zu argumentieren, daß sich Cafeteria-<br />
Systeme für diejenigen Mitarbeiter anbieten, die über besondere (fach-,<br />
betriebsspezifische) Qualifikationen verfügen bzw. für die in Ausbildung<br />
und on the job training investiert wurde. % Zwei Größen geben also eine<br />
Grenze an, ab der sich Cafeteria-Systeme als Bindungsinstrument für<br />
bestimmte Mitarbeitergruppen lohnen:<br />
1) Barwert der durch den Arbeitnehmer erbrachten Leistungen im<br />
Vergleich zum Barwert der Investitionen, bzw. die Zeit, nach der der<br />
Kapitalwert der Ausbildungsinvestition positiv ist.<br />
2) Fluktuationskosten eines Arbeitnehmers. %<br />
Diese beiden Werte sind mit den durchschnittlichen Implementations- und<br />
Durchführungskosten zu vergleichen. Der Kreis der Teilnehmer am<br />
Cafeteria-System setzt sich als Konsequenz der humankapitaltheoretischen<br />
Argumentation aus fach- bzw. betriebsspezifischem Humankapital zusammen,<br />
das nicht nur bei Führungskräften vorliegt, sondern z.B. auch bei<br />
Facharbeitern oder gar Hybridfacharbeitern.<br />
Der Vorteil einer humankapitaltheoretischen Analyse ist, daß nicht die<br />
persönlichen Mitarbeiterdaten über individuellen Nutzen aus Cafeteria-<br />
Systemen, Steuereffekten, Versorgungsniveau usw. zur<br />
Einführungsentscheidung herangezogen werden müssen. %<br />
Gezeigt wurde, daß sich mit der Bindungswirkung Potentiale zur Senkung<br />
bzw. Vermeidung von Organisationskosten ergeben. Neben diesen in der<br />
Literatur bereits diskutierten Bindungsüberlegungen zu Cafeteria-Systemen<br />
soll nun auch ein informationsökonomisches Argument vorgestellt werden,<br />
das Cafeteria-Systeme als Informationsaufdeckungsinstrument vorschlägt<br />
und somit einen weiteren Vorteil aufzeigt.<br />
Organisationskosten und Informationsökonomie<br />
In der unternehmenstheoretischen Diskussion wird angenommen, daß Informationen<br />
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern asymmetrisch verteilt<br />
sind. Das bedeutet, daß eine Vertragsseite über mehr Informationen<br />
verfügt als die andere Vertragsseite. Für die hier vorzutragende<br />
Argumentation ergeben sich zwei wichtige Anknüpfungspunkte an diese<br />
Informationsasymmetrie: Zum einen wird die Bewertung der Sozialleistungen<br />
hinsichtlich ihres Nutzens für die Arbeitnehmer in ein anderes Licht<br />
gerückt, zum anderen ist die Unternehmung an bestimmten Informationen für<br />
die mittel- bzw. langfristige Personalplanung interessiert, die auf<br />
Befragen hin nicht unbedingt aufgedeckt werden. Grundsätzlich ist zu<br />
belegen, daß die Unternehmung Kosten der Fehlentscheidung sowohl<br />
hinsichtlich der Bewerberauswahl als auch hinsichtlich<br />
Beförderungsentscheidungen mit Hilfe des Cafeteria-Systems vermeiden<br />
kann. Zunächst soll jedoch der Aspekt der Bewertung - genauer: des Bewertenden<br />
- von freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen diskutiert<br />
werden.<br />
1) Mit der Gewährung von freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen<br />
entsteht dem Empfänger ein bestimmter Nutzen in Abhängigkeit von Art und<br />
Höhe der Leistung. Wie bereits in Teil 3.1 angedeutet, führt eine<br />
Erhöhung oder Umstrukturierung von Sozialleistungen unter Umständen zu<br />
höherem individuellen Nutzen, der wiederum - wie in der<br />
personalwirtschaftlichen Literatur unterstellt - motivations- und<br />
leistungsfördernd wirkt. In der bisherigen Vergabepraxis freiwilliger<br />
Sozialleistungen mußte der Arbeitgeber bestimmte Annahmen darüber<br />
treffen, welche Auswirkungen bestimmte Leistungen auf den Nutzen des<br />
Arbeitnehmers haben und welche Substitutionsraten zwischen einzelnen<br />
Komponenten bestehen - z.B. ob eher der Dienstwagen oder eher eine<br />
Tantieme nutzenstiftend wirken und ob diese beiden Komponenten<br />
gegeneinander überhaupt austauschbar sind. Diese Aufgabe des Arbeitgebers<br />
- Schätzen der Wirkung und der Substitutionsraten von Sozialleistungen -<br />
ist historisch mit der Fürsorgefunktion verbunden, die dem Unternehmer
zuzu schreiben war. % Wenn man die traditionelle Vergabepraxis heute noch<br />
antrifft, so muß festgehalten werden, daß der Arbeitgeber weiterhin<br />
abschätzen muß, in welchem Maße freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />
nutzenstiftend und welche Leistungen gegeneinander austauschbar sind.<br />
Zwar sind über Befragungen der Mitarbeiter zusätzliche Informationen über<br />
den "Beliebtheitsgrad" einzelner Leistungen zu erhalten, aber zum einen<br />
sind die Ergebnisse über Bekanntheitsgrad und Selbstverständlichkeit für<br />
die Nutzenbestimmung kaum eine Hilfe, % und zum anderen werden die<br />
Sozialleistungen nur ganz schwach zwischen den Mitarbeitern<br />
differenziert, so daß individuelle Nutzengrößen kaum zu berücksichtigen<br />
sind. Aus dieser Perspektive muß man - wie z.B. Sadowski (1984) - zu der<br />
Einschätzung kommen, daß es die erwünschten Wirkungen nicht geben kann<br />
und daß andere Motive - z.B. Tausch von Grund- und<br />
Leistungslohnkomponenten gegen Sozialleistungen - die bisherige Vergabepraxis<br />
begründen.<br />
Cafeteria-Systeme erlauben auch hier einen partiellen Ausweg. Die Wahl<br />
der Sozialleistung liegt nun nicht mehr beim Arbeitgeber. Der<br />
Arbeitnehmer kann innerhalb eines Rahmens selbst entscheiden, welche<br />
Komponenten des Menüs ihm höheren Nutzen gewähren. Somit fällt nicht nur<br />
die schwierige Abschätzungsaufgabe für den Arbeitgeber hinsichtlich der<br />
nutzenstiftenden Wirkung von bestimmten Leistungen weg, sondern auch die<br />
bereits erwähnte Vermeidung von egalitären Leistungsbündeln und die damit<br />
verbundene Nicht-Berücksichtigung individueller Prä ferenzen. % Ein Problem<br />
bleibt jedoch noch erhalten, so daß Cafeteria-Systeme keine komplette<br />
Lösung der Nutzenfrage bieten: Der Arbeitgeber erstellt zum einen den<br />
Rahmen, aus dem der Arbeitnehmer ihm zusagende Komponenten wählen kann.<br />
Zum anderen muß er weiterhin Substitutionsraten zwischen den Komponenten<br />
schätzen, denn in den Menüs sind die Austauschraten - z.B. Freizeit gegen<br />
Geld - festgelegt. Erst über die periodisch wiederkehrenden<br />
Wahlmöglichkeiten sind durch "Versuche" - z.B. Veränderung der<br />
Freizeitanteile im Vergleich zu monetären Komponenten im Menü -<br />
Substitutionsraten abzuschätzen. Doch auch hier läßt sich noch ein<br />
Vorteil herausarbeiten: Mit einem etablierten Cafeteria-System, das<br />
Wahlwiederholungen beinhaltet, erhält die Unternehmung ein<br />
Informationsinstrument, daß eine effektivere Vergabe von freiwilligen<br />
Sozialleistungen nicht mehr nur erhoffen, % sondern auch umsetzen läßt.<br />
Sicherlich wird man keine exakten individuellen Substitutionsraten für<br />
sämtliche Sozialleistungskomponenten erhalten, jedoch ist eine<br />
Möglichkeit zur Reduktion der Informationsasymmetrie im Vergleich zur<br />
bisherigen Praxis gegeben.<br />
2) Hinsichtlich des o.g. zweiten informationsökonomischen Aspekts soll<br />
angenommen werden, daß der Arbeitnehmer über seine Arbeitsqualität, seine<br />
Bleibewahrscheinlichkeit und seine Einsatzbereitschaft mehr Informationen<br />
als der Arbeitgeber hat. Letzterer braucht jedoch die Informationen des<br />
Arbeitnehmers, um leistungsgerecht zu entlohnen oder langfristige<br />
Planungen durchführen zu können. Die direkte Frage nach der<br />
Bleibewilligkeit oder anderen Merkmalen des Arbeitnehmers führt häufig<br />
nicht zum wahrheitsgemäßen Ergebnis. Aufgrund einer adversen Selek tion %<br />
unterstellt der Arbeitgeber somit, daß ein durchschnittlicher<br />
Arbeitnehmer nicht freiwillig alle ihn betreffenden Informationen<br />
aufdeckt, was für beide Vertragsseiten nachteilig ist. Zwei mögliche<br />
Situationen können grundlegende Bedeutung für die Informationsaufdeckung<br />
haben: (1) Personalbeschaffung: Auswahl aus einem Cafeteria-Plan durch<br />
den Bewerber kann Informationen über derzeitige Präferenzen aufdecken,<br />
(2) Implementation von Cafeteria-Systemen: Befragung der Mitarbeiter über<br />
deren Wünsche hinsichtlich der Menüelemente kann Informationen über derzeitige<br />
Präferenzen aufdecken. % An zwei einfachen Beispielen soll nun<br />
verdeutlicht werden, daß die Auswahl aus einem Cafeteria-Menü<br />
Informationen über den Entscheidungsträger offenbart und die Gefahr einer<br />
Fehlentscheidung verringert werden kann.
Beispiel 1: Die klassische Frage, die sich bei der Bewerberauswahl immer<br />
wieder stellt, ist die Bindungswilligkeit des Arbeitnehmers an die<br />
Unternehmung. Aus den oben genannten Gründen investiert die Unternehmung<br />
zumindest in die Einarbeitung des neuen Arbeitnehmers und kalkuliert<br />
deshalb eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit entsprechend der<br />
Höhe der Investitionen. Ist die Ausbildung und Einarbeitung sehr<br />
kostenintensiv, wünscht die Unternehmung c. p. eine lange Betriebszugehörigkeit.<br />
Nun gibt es keine vertragliche Möglichkeit, einen<br />
neuen Mitarbeiter bis zur Amortisation der Investition zu binden, so daß<br />
der Arbeitnehmer jederzeit unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen<br />
die Unternehmung verlassen kann. Die Unternehmung ist also von vornherein<br />
an Informationen über die Bleibeabsichten des Arbeitnehmers interessiert.<br />
Eine Möglichkeit, diese Informationen zu erhalten, ist die<br />
Selbsteinordnung des Arbeitnehmers durch die Wahl eines von zwei<br />
vorgegebenen Lohnprofilen. Wenn der Arbeitnehmer ein Lohnprofil, das<br />
anfangs niedrige, später hohe Löhne umfaßt, einem Lohnprofil mit<br />
gleichbleibenden Einkommensströmen vorzieht, läßt diese Selbsteinordnung<br />
den Schluß zu, daß der Arbeitnehmer sich dauerhaft an die Unternehmung<br />
binden will. % Nun läßt sich dieses Verfahren bei den in Deutschland<br />
gültigen Gesetzen und Tarifverträgen nur mit Einschränkungen durchführen.<br />
Eine Alternative bzw. Ergänzung wäre die Selbsteinordnung der<br />
potentiellen Mitarbeiters aufgrund der Auswahl aus einem Cafeteria-Menü.<br />
Die Bewerber sind hinsichtlich des Merkmals "Bleibewilligkeit" oder "Bindungsinteresse"<br />
über die Menüelemente zu separieren: Bewerber, die<br />
ausschließlich kurzfristige Elemente der freiwilligen betrieblichen<br />
Sozialleistung wählen z.B. periodische Barauszahlung, Rechts- und<br />
Steuerberatung, mehr Urlaubstage - sind als eher gering bindungswillig<br />
einzustufen. Bewerber, die Elemente wählen, die Vorausleistungen<br />
ihrerseits beinhalten - z.B. die oben genannten verzögerten Einkommensbestandteile,<br />
verlagerte Freizeitblöcke oder langfristige<br />
Versicherungsleistungen -, gelten als eher bindungswillig. Sind die<br />
Bewerber hinsichtlich aller anderen Merkmale nahezu homogen, wirken die<br />
Informationen über die gewünschten Menüelemente des Cafeteria-Plans als<br />
Auswahlkriterium. Eine Einschränkung muß allerdings gemacht werden: Genau<br />
genommen können die Informationen nur bei einer Wahl eindeutig<br />
ausgewertet werden. Nur die Wahl von Vorausleistungen mit späterem<br />
Ausgleich läßt den Schluß auf Bindungswilligkeit zu. Kurzfristige<br />
Elemente decken die Informationen nicht eindeutig auf: Zwar wird ein<br />
kurzfristig interessierter Bewerber keine langfristig wirkenden<br />
Sozialleistungen wählen, aber ein langfristig interessierter Bewerber<br />
kann aufgrund persönlicher Präferenzen oder "Lebenskonzepte" durchaus<br />
kurzfristig wirkende Sozialleistungen wählen und dennoch lange im<br />
Unternehmen bleiben. % Diese für die Unternehmung interessante Zielgruppe<br />
läßt sich über Cafeteria-Systeme nicht aufdecken. Dennoch bleibt der<br />
Vorteil festzuhalten, daß zumindest kurzfristig interessierte Bewerber<br />
herausgefunden werden können.<br />
Beispiel 2 (Informationsaufdeckung in der Implementierungsphase). Bevor<br />
ein Cafeteria-System eingeführt wird, sollte - nach herrschender Meinung<br />
in der personalwirtschaftlichen Literatur - eine Befragung der<br />
Mitarbeiter durchgeführt werden, welche Sozialleistungen sie für wichtig<br />
halten und welche im Cafeteria-Menü vertre ten sein sollen. % Nach<br />
umfangreichen Informationsaktivitäten der Unternehmen, die die<br />
Transparenz des Systems zum Ziel haben, kann die Unternehmung von den<br />
individuellen Nennungen der Mitarbeiter auf deren Merkmalsausprägungen<br />
schließen. Ist die Unternehmung bei bestimmten Mitarbeitergruppen<br />
überdurchschnittlich an einem so groben Merkmalskomplex wie<br />
"Einsatzbereitschaft und Flexibilität" interessiert, so decken die<br />
Mitarbeiter separierende Informationen auf: freiwillige betriebliche<br />
Sozialleistungen, die den genannten Komplex unterstützen, sind im<br />
weiteren Sinne Weiterbildungsleistungen wie z.B. Bildungsurlaub oder
Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken und für bestimmte<br />
Zielgruppen z.B. Gewinnbeteiligungen. Folgt man der<br />
personalwirtschaftlichen Argumentation, daß Cafeteria-Systeme gerade bei<br />
Führungskräften einsetzbar sind, ist hier die Möglichkeit der<br />
Informationsaufdeckung über deren Einsatzbereitschaft und deren<br />
Karriereabsichten gegeben. % In einer Fallstudie über die Einführung von<br />
Cafeteria-Systemen bei Führungskrä ften in einem Unternehmen % hat sich<br />
durch "intensive Befragung" ergeben, daß die Betroffenen in der<br />
Sozialleistungsskala eher Dienstwagen und -wohnung sowie Barvergütung<br />
bevorzugen, jedoch Weiterbildungsaktivitäten als wenig attraktiv<br />
empfunden wurden. An dieser Präferenzordnung wird deutlich, daß die<br />
befragten Manager wohl nicht an Weiterbildung und persönlichem Einsatz<br />
interessiert sind, was aber durchaus im Interesse der Eigentümer (hier:<br />
Aktionäre) liegen könnte. % Denkbar ist diese Art der Informationsaufdeckung<br />
jedoch auch außerhalb der Zielgruppe der Führungskräfte.<br />
Faßt man die informationsökonomischen Potentiale der Cafeteria-Systeme<br />
zusammen, so ist festzuhalten, daß sowohl bei der Bewerberauswahl als<br />
auch bei der Implementation oder sogar bei wiederholter Wahlmöglichkeit<br />
innerhalb von Menüs einige Informationen aufgedeckt werden können, die<br />
dem Unternehmen zu einer Einstellungs-, Beförderungs- oder<br />
Kündigungsentscheidung fehlen, die von den (potentiellen) Mitarbeitern<br />
aber nicht einfach auf direktes Befragen offenbart werden. Es ist jedoch<br />
auch hier einzuwenden, daß eine Entscheidung nicht allein auf Grundlage<br />
der Zusammenstellung des Cafeteria-Menüs getroffen werden kann, jedoch<br />
eine zeitpunktbezogene Entscheidungsunterstützung durchaus möglich ist.<br />
Ein sehr großer Problemkomplex im Zusammenhang mit der Informationsaufdeckung<br />
ist bisher jedoch noch nicht diskutiert worden. Folgende<br />
Überlegungen sind bei der Initiierung von Cafeteria-Systemen zu beachten:<br />
Arbeitgeber haben ein großes (berechtigtes) Interesse an der<br />
Informationsaufdeckung. Dafür erscheinen Cafeteria-Systeme als ein<br />
geeignetes Instrument. Zwar ist die Einschränkung zu machen, daß Bewerber<br />
bzw. Mitarbeiter nur unvollständig hinsichtlich der gewünschten Merkmale<br />
separiert werden können, aber diese Schwierigkeit hat kaum Konsequenzen<br />
hinsichtlich möglicher Kosten der Fehlentscheidung für die Unternehmung,<br />
da immerhin Bewerber bzw. Mitarbeiter mit den gewünschten Eigenschaften -<br />
z.B. Bindungswilligkeit, Einsatzbereitschaft - herausgefunden werden.<br />
Diejenigen, die hinsichtlich der Menüelemente kurzfristige Interessen<br />
haben (also z.B. Bargeld wählen) und dennoch langfristig im Unternehmen<br />
bleiben wollen, können durch zusätzliche Signale ihre Bindungsabsichten<br />
unterstreichen. % Dieser Einwand ist also nicht sehr schwerwiegend.<br />
Wesentlich bedeutsamer für die Gestaltung von Cafeteria-Systemen sind<br />
folgende zwei Aspekte: (1) Wenn Arbeitnehmer das Cafeteria-System als<br />
einen Informationsaufdeckungsmechanismus wahrnehmen, können sie sich<br />
strategisch verhalten, d.h. sie können die Konsequenzen von<br />
Auswahlentscheidungen antizipieren. Rational entscheidende Bewerber oder<br />
Mitarbeiter werden also besonders kurzfristig wirkende Elemente<br />
vermeiden, um sich nicht selbst auszuselektieren. Würden sich<br />
Arbeitnehmer in dieser Hinsicht strategisch verhalten, so ist das für den<br />
Arbeitgeber dann kein Problem, wenn die intendierte Wirkung - z.B.<br />
Bindung durch deferred payments - erreicht wird. Für andere Elemente des<br />
Cafeteria-Systems gilt dies nicht so uneingeschränkt. (2) Mit dem<br />
Cafeteria-System geht ein erheblicher Gestaltungsspielraum einher. Das<br />
Interesse an der Informationsaufdeckung kann sogar über die bisher<br />
genannten Eigenschaften, wie z.B. Bindungswilligkeit, hinausgehen.<br />
Arbeitgeber haben mit diesem Instrument nicht nur Gestaltungs- sondern<br />
auch Mißbrauchsspielräume, um an Informationen zu gelangen, die sehr<br />
sensibel sind % und üblicherweise dem Datenschutz unterliegen, also weder<br />
erhoben noch gespeichert werden dürfen. % Da dies ebenfalls von<br />
Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervertretern antizipiert würde, könnten -<br />
geht man über den Kreis der leitenden Angestellten hinaus -
Mitbestimmungsregelungen greifen, wie z.B. 5 87 (1) BVerfG, Punkt 4, zur<br />
Art der Auszahlung von Arbeitsentgelten % bzw. Punkt 6 zur Überwachung von<br />
Arbeitnehmern, der im Zusammenhang mit der Installation von<br />
Personalinformationssystemen zum Tragen gekommen ist. Faßt man Cafeteria-<br />
Systeme als Informationsaufdeckungsinstrument auf, so müßten die Pläne<br />
mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.<br />
Aus den beiden Problemkomplexen - mögliches strategisches Verhalten von<br />
Arbeitnehmern und Datenschutzaspekte - ergeben sich Gestaltungsprobleme<br />
von Cafeteria-Systemen, die weitaus erheblicher sind, als dies in der<br />
personalwirtschaftlichen Literatur wahrgenommen wurde. Zu überlegen ist,<br />
welche Elemente in ein Cafeteria-System aufzunehmen sind, ohne daß die<br />
genannten Probleme entstehen. Cafeteria-Systeme sind so zu gestalten, daß<br />
(1) strategisches Verhalten von Mitarbeitern verhindert oder so<br />
ausgenutzt wird, daß die Wahl zu den vom Arbeitgeber gewünschten<br />
Ergebnissen führt, und daß (2) nur unsensible Informationen aufgedeckt<br />
werden, um Konflikte mit dem BDSG oder dem BVerfG zu vermeiden. Gerade<br />
diese Einschränkungen haben auf die Verbreitung von Cafeteria-Systemen<br />
eine hemmende Wirkung.<br />
In diesem Kapitel 3 konnten nur ausschnittweise einige ökonomische Argumente<br />
gegen und für Cafeteria-Systeme zusammengetragen werden, die jedoch<br />
zur Präzisierung der Diskussion beigetragen haben. Aus Sicht der<br />
Transaktionskostentheorie sind Cafeteria-Systeme im Vergleich zur<br />
herkömmlichen Vergabepraxis von Sozialleistungen teurer. Aus Sicht der<br />
Humankapitaltheorie sind Cafeteria-Systeme für bestimmte Zielgruppen, die<br />
an die Unternehmung gebunden werden sollen, sinnvoll. Entscheidendes<br />
Argument jedoch ist sicherlich das informationsökonomische Potential von<br />
Cafeteria-Systemen, das eine breitere Einführung durchaus rechtfertigen<br />
könnte. Die Organisationskosten der Implementation und Durchführung<br />
werden durch eingesparte Kosten der Fehlentscheidung (Einstellung und<br />
Ausbildung eines nicht bindungsbereiten Arbeitnehmers bzw.<br />
Weiterbeschäftigung und Beförderung von gering engagierten<br />
Führungskräften) unter Umständen aufgewogen.<br />
4. Schlußbemerkungen<br />
Im vorliegenden Beitrag wurde die personalpolitische Diskussion von<br />
Cafeteria-Systemen aufgegriffen und im Lichte der ökonomischen Theorie<br />
präzisiert.<br />
Folgende Ergebnisse können festgehalten werden:<br />
1) Cafeteria-Systeme stellen eine Alternative zur bisherigen<br />
Vergabepraxis freiwilliger betrieblicher Sozialleistungen dar und lassen<br />
eine individuelle Wahl und Vergabe innerhalb eines vorgegebenen Budgets<br />
zu. Der Anteil der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen an der<br />
Lohnsumme ist jedoch vergleichsweise gering, so daß auch der Spielraum<br />
für Cafeteria-Systeme bei der derzeitigen Rechtslage in Deutschland recht<br />
klein ist.<br />
2) Freiwillige betriebliche Sozialleistungen haben den entscheidenden<br />
"Nachteil", daß im Zuge der Verfolgung von Gleichbehandlungsgrundsätzen<br />
häufig tarifliche oder gesetzliche Sozialleistungsregelungen an ihre<br />
Stelle treten. Wenn Unternehmen freiwillige betriebliche Sozialleistungen<br />
als Wettbewerbsinstrument gegenüber konkurrierenden Nachfragern nach<br />
knappen Arbeitskräften einsetzen wollen, ist in der Folge neuer<br />
Handlungsbedarf - "Erfinden" neuer freiwilliger betrieblicher<br />
Sozialleistungen - gegeben. Als Konsequenz kann die Einführung von<br />
Cafeteria-Systemen sinnvoll sein, denn dadurch gewinnen Unternehmen ein<br />
Wettbewerbsinstrument, dessen Vereinheitlichung auf gesetzlicher und<br />
tariflicher Ebene wesentlich schwieriger geworden ist. Somit kann der<br />
Einsatz von Cafeteria-Systemen das Ergebnis einer Unternehmensstrategie<br />
sein.<br />
3) Die Implementierung und Durchführung von Cafeteria-Systemen ist<br />
teurer als das bisherige Vergabesystem, was transaktionskostentheoretisch<br />
begründbar ist.
4) Aufgrund des Bindungsinteresses der Unternehmung an spezifisch<br />
ausgebildeten Arbeitnehmern kann ein Cafeteria-System mit entsprechend<br />
langfristig ausgerichteten Elementen Arbeitnehmer dauerhaft in der<br />
Unternehmung halten und Fluktuation vermeiden. Allerdings ist die Wirkung<br />
(bisher) aufgrund des geringen Anteils der freiwilligen betrieblichen<br />
Sozialleistungen an der Gesamtlohnsumme eingeschränkt.<br />
5) Cafeteria-Systeme beinhalten ein Potential zur Aufdeckung von<br />
Informationen der Arbeitnehmer über deren Merkmale, die für die<br />
Unternehmensplanung wichtig sind und die durch einfaches Befragen nicht<br />
aufgedeckt werden können. Merkmale, über die Informationen offenbart<br />
werden können, beziehen sich auf Präferenzen, Qualität,<br />
Einsatzbereitschaft, Flexibilität oder Bindungswilligkeit der<br />
Arbeitnehmer. Diese Informationen können entscheidungsunterstützend bei<br />
der Gestaltung von Cafeteria-Systemen, der Personalbeschaffung (Bewerberauswahl)<br />
oder der langfristigen Personaleinsatzplanung sein.<br />
6) Neben der Festlegung der Arbeitnehmerzielgruppe für Cafeteria-<br />
Systeme lassen sich auch Merkmale der Unternehmen, für die eine<br />
Einführung sinnvoll ist, zusammenstellen. Besonders geeignet sind<br />
Cafeteria-Systeme für Unternehmen, die einen hohen Anteil an spezifischem<br />
Humankapital beschäftigen, deren Nachfrage nach Arbeitskräften durch den<br />
Arbeitsmarkt kaum zu befriedigen ist, die komplexe Ausbildungssysteme<br />
entwickelt haben, die mehrstufig hierarchisch organisiert sind, in denen<br />
Karrierepfade angelegt sind und für die externe Qualifikationen relativ<br />
unerheblich sind.<br />
Insgesamt erweisen sich Cafeteria-Systeme für viele Untenehmen als eine<br />
durchaus sinnvolle Alternative zur bisherigen Gewährung von freiwilligen<br />
betrieblichen Sozialleistungen. Eine rational entscheidende Unternehmung<br />
wird die Nachteile - hohe Transaktionskosten - und Vorteile - Vermeidung<br />
der Vereinheitlichung der Sozialleistungen, Bindungspotential,<br />
Informationsaufdeckung - gegenüberstellen und gegebenenfalls Cafeteria-<br />
Systeme einführen. Mit diesem diesem Beitrag und dem darin vorgstellten,<br />
neuen theoretischen Bezugsrahmen ist die Diskussion insoweit präzisiert<br />
worden, daß den entstehenden Kosten hinreichend hohe Nutzenkomponenten<br />
(Verringerung der Organisationskosten) entgegengesetzt wurden. Zu beachten<br />
sind dabei jedoch Gestaltungsbeschränkungen, die sich aus<br />
datenschutzrechtlichen Überlegungen ergeben müssen. Die zukünftige<br />
Entwicklung in der Praxis wird zeigen, ob die zur Diskussion gestellten<br />
Thesen zu bestätigen sind.<br />
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% vgl. z.B. Thierry/Croonen, 1980; Wagner, D., 1982, 1986, 1991a,<br />
1991b, 1993; Dycke/Schulte, 1986; Freimuth, 1988; Grawert, 1989;<br />
Schuster, 1991a.<br />
% vgl. Knoblauch/Frick, 1987, S. 37.<br />
% vgl. Schulte/Dycke, 1988, S. 30; Wagner, D., 1991a, S. 99.<br />
% vgl. Thierry/Croonen, 1980; Wagner, D., 1982, S. 234; White, 1983;<br />
Wagner, D., 1991b, S. 44. Über die Verbreitung von Cafeteria-Systemen in<br />
Deutschland gibt es bisher nur eine Studie, die aufgrund von Stichproben<br />
ergeben hat, daß 1989/90 ca. 5 % der 282 untersuchten Unternehmen "echte"<br />
Caferteria-Systeme einsetzen und ca. 13 % der Unternehmen zumindest Individualisierungskonzepte<br />
für Führungskräfte (einschließllich Cafeteria-<br />
Plänen) eingeführt hatten (vgl. dazu Wagner, D., 1991b und 1993 sowie<br />
insbesondere Wagner/Grawert/Langemeyer, 1992). Ergänzt werden können<br />
diese Ergebnisse um "Praktiker-Berichte", wie z.B. Dycke/Schulte 1986, S.<br />
282ff.; Feix, 1988, Düsing, 1989 und Stolzenburg/Diemer, 1992.<br />
% vgl. zum Transaktionskostenansatz grundlegend Coase, 1937,<br />
Williamson, 1975 und 1985 sowie zusammenfassend Picot/Dietl, 1990.<br />
% vgl. u. a. Thierry, 1982, S. 97f.; Feix, 1984, S. 71; Grawert,<br />
1989, S. 25, S. 110; Wagner, D., 1991a, S. 96f.<br />
% vgl. Knoblauch/Frick, 1987, S. 37; Freimuth, 1988.<br />
% vgl. zur humankapitaltheoretischen Diskussion der Bindung von<br />
Arbeitskräften im Überblick Sadowski, 1991.<br />
% vgl. Drumm, 1989, S. 325ff.<br />
% Grund- und Leistungslohn sind in der Statistik des Statistischen<br />
Bundesamtes als "Entgelt für geleistete Arbeit" aufgeführt (vgl. Hemmer,<br />
1993, S. 227).<br />
% vgl. Drumm, 1989, S. 334.<br />
% vgl. Hemmer, 1992, Sp. 1577-1578. So unterteilt das Statistische<br />
Bundesamt die Personalkosten zunächst grob in das Entgelt für geleistete<br />
Arbeit und in die Personalzusatzkosten (nicht identisch mit den hier<br />
benannten Personalnebenkosten), die sich wiederum in gesetzliche und<br />
tariflliche/betriebliche Personalzusatzkosten gliedern. Für weitere<br />
Unterscheidungen vgl. auch Hemmer, 1993, S. 226ff.<br />
% vgl. Nick, 1992, Sp. 2066f.<br />
% vgl. Hemmer, 1992, Sp. 1578f. bzw. Hoppe, 1992, S. 391.<br />
% vgl. Freimuth, 1988, S. 602f.; Wagner, D., 1991a, S. 99f.<br />
% vgl. zum Gewohnheitsrecht u.a. Gaugler, 1992, Sp. 2101.<br />
% vgl. Nick, 1992, Sp. 2069f.<br />
% vgl. Hax, 1977, S. 83f.; Gaugler, 1992, Sp. 2103.<br />
% vgl. z.B. Eckardstein/Schnellinger, 1975, S. 198; Sadowski, 1984,<br />
S. 582; Schasse, 1991, S. 64.<br />
% vgl. Knoblauch/Frick, 1987, S. 37.<br />
% vgl. Wagner, D., 1991a, S. 101.<br />
% vgl. Cole, 1985, S. 51f (zitiert nach Wagner, D., 1991a, S. 102f).<br />
% vgl. Feix, 1984, S. 72.<br />
% vgl. FN 1.<br />
% Mit dieser Unternehmensstrategie ist keinesfalls gemeint, daß<br />
tarifliche oder gesetzliche Sozialleistungen umgangen werden sollen (was<br />
rechtlich auch gar nicht möglich ist). Lediglich die Überführung von<br />
freiwilligen in tarifliche bzw. gesetzliche Sozialleistungen soll<br />
vermieden werden.<br />
% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2105.<br />
% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2101.<br />
% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2104.<br />
% Argumentationsgrundlage für die Verallgemeinerung ist zumeist der<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz.<br />
% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2100.<br />
% Entsprech end der Reichsversicherungsordnung von 1924, 55 539ff.<br />
% Bundesurlaubsgesetz vom 8. 1. 1963, 5 3: Mindesturlaub 18 Werktage.
% vgl. z.B. 5 4.2 BRTV für das Baugewerbe (1984): Ab einem Alter von<br />
35 Jahren erhält jeder Arbeitnehmer 26 Arbeitstage Urlaub - ohne Samstage<br />
mitzurechnen. Andere Tarifverträge gehen noch darüber hinaus.<br />
% Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfalle<br />
vom 27. 7. 1969.<br />
% vgl. Hax, 1977, S. 83 mit Verweis auf ein Knappheitsargument.<br />
% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2108.<br />
% 5 1 Abs. 1 BetrAVG: Anwartschaften aus Leistungszusagen aus der<br />
Altersversorgung sind übertragbar, wenn der Arbeitnehmer das 35.<br />
Lebensjahr vollendet hat, die Versorgungszusage mindestens 10 Jahre<br />
bestand oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre<br />
zurück liegt und mindestens drei Jahre Versorgungszusagen bestanden.<br />
% vgl. Wagner, D., 1982, S. 234; Gaugler, 1992, S. 2108.<br />
% vgl. z.B. Dycke/Schulte, 1986, S. 579; Knoblauch/Frick, 1987, S.<br />
37.<br />
% vgl. Stolzenburg/Diemer, 1992.<br />
% vgl. Schulte/Dycke, 1988, S. 311; Grawert, 1989, S. 64f; 168-173.<br />
% In Teil 3.2 wird dieser Punkt noch einmal gesondert unter dem<br />
Gesichtspunkt der Präferenzen für einzelne Sozialleistungen und deren<br />
Substitutionsraten diskutiert.<br />
% Mitarbeiter können bisher freiwillige Sozialleistungen kaum<br />
benennen oder quantitativ einschätzen. Vgl. Beck, 1982, S. 90ff;<br />
Sadowski, 1984, S. 580; Knoblauch/Frick, 1987, S. 37.<br />
% vgl. zur Steuervermeidungsdiskussion im Rahmen "traditioneller"<br />
Sozialleistungsvergabesysteme Wagner, F.W., 1992.<br />
% vgl. Schulte/Dycke, 1988, S. 32; Sadowski, 1984, S. 584f; Wagner,<br />
D., 1991b, S. 44.<br />
% vgl. Grawert, 1989, S. 168-173.<br />
% vgl. Dycke/Schulte, 1986, S. 579; Freimuth, 1988, S. 600 und 604.<br />
% vgl. zur Zielgruppendiskussion und einige Anmerkungen in Teil 3.2.<br />
% vgl. Schuster, 1991b, S. 254. Stolzenburg/Diemer schätzen die<br />
Kosten der Einführung von Cafeteria-Systemen pro Führungskraft auf 2 %<br />
der Gehaltssumme (vgl. Stolzenburg/Diemer, 1992, S. 375).<br />
% vgl. Feix, 1984, S. 72. Die Kosten der Durchführung betragen nach<br />
der Schätzung von Stolzenburg/Diemer ca. 0,2 % der Gehaltssumme (vgl.<br />
Stolzenburg/Diemer, 1992, S. 375).<br />
% vgl. Grawert, 1989, S. 157; Wagner/Grawert, 1990, S. 28.<br />
% vgl. Dycke/Schulte, 1986, S. 584.<br />
% vgl. dazu noch einmal Wagner, F.W., 1992.<br />
% vgl. zur Transaktionskostentheorie wiederum grundlegend Coase,<br />
1937, Williamson, 1975 und 1985 sowie zusammenfassend Picot/Dietl, 1990.<br />
% Je kürzer die Wahlperioden sind, desto höher sind die gesamten<br />
Vereinbarungs- und Anpassungskosten.<br />
% vgl. Gaugler, 1992, Sp. 2108.<br />
% vgl. u. a. Dycke/Schulte, 1986, S. 587.<br />
% vgl. zur Humankapitaltheorie grundlegend Becker, 1962, und aktuell<br />
Hutchens, 1989.<br />
% vgl. z.B. Biehler u.a., 1981; Sengenberger, 1987, zur<br />
Segmentationstheorie.<br />
% Weitere vertragliche Möglichkeiten zur Bindung von Arbeitnehmern<br />
wären Mindestbleibefristen oder partielle Rückzahlungen der<br />
Ausbildungskosten bei frühzeitigem Ausscheiden aus der Unternehmung.<br />
% vgl. zur Diskussion von deferred (bzw. delayed) payments bereits<br />
Becker, 1962, S. 15, Becker, 1983, S. 23f. und 33ff. sowie Hutchens,<br />
1989.<br />
% Dies gilt nicht nur für die Lohnprofile in den USA (vgl.<br />
zusammenfassend Lazear, 1979; Hutchens, 1989), sondern insbesondere für<br />
die Bundesrepublik Deutschland, wo sehr steile Alters-Verdienst-Profile<br />
nachgewiesen werden können (vgl. dazu arbeitsmarktökonomische Quellen,<br />
wie z.B. Franz, 1991, S. 91ff; Bellmann, 1986; Lorenz/Wagner 1988).
% vgl. zu einer Übersicht Frank/Hutchens, 1993, S. 256-259.<br />
% vgl. Frank/Hutchens, 1993, S. 259ff.<br />
% vgl. Wagner, D., 1991a, S. 95.<br />
% vgl. Stolzenburg/Diemer, 1992.<br />
% Diese These kann zumindest schwach empirisch bestätigt werden: In<br />
der o.g. Studie (vgl. FN 4) wird die Tendenz nachgewiesen, daß<br />
insbesondere Untenehmen der Metall- bzw. Chemiebranche eher Cafeteria-<br />
Systeme einsetzen als Unternehmen anderer Branchen. Die Vermutung liegt<br />
nahe, daß in diesen ausbildungsintensiven Bereichen neue Instrumente zur<br />
Bindung von Humankapital gesucht werden. Vgl. dazu<br />
Wagner/Grawert/Langemeyer, 1992, S. 262.<br />
% Berücksichtigt man Anwerbungskosten, Auswahl- und<br />
Einstellungskosten, Anlernkosten, Einarbeitungskosten, Minderleistungen<br />
und Entlassungskosten, so kann nachgewiesen werden, daß z.B. (bezogen auf<br />
1982) die Fluktuation eines qualifizierten Facharbeiters ca. 35.000 DM,<br />
einer Führungskraft (Marktwert 120.000 DM) sogar ca. 260.000 DM kosten<br />
würde (vgl. dazu Streim, 1982, S.139).<br />
% Einschränkend muß jedoch bemerkt werden, daß die Begrenzung von<br />
Cafeteria-Systemen auf bestimmte Mitarbeitergruppen die Fairneßbedingung<br />
in der Unternehmung gefährden kann, was auch in der ökonomischen<br />
Diskussion nicht unterschätzt wird. Vgl. Akerlof/Yellen, 1990, zur Fair-<br />
Wage Hypothese usw.<br />
% vgl. Sadowski, 1984, S. 582; Gaugler, 1992, Sp. 2098ff.<br />
% vgl. Sadowski, 1984, S. 580f.<br />
% vgl. z.B. Thierry /Croonen 1980, S. 309f.<br />
% vgl. u.a. Schulte/Dycke, 1988, S. 30.<br />
% vgl. zur adversen Selektion auf Märkten Akerlof, 1970, S. 499 ff.<br />
% Einschränkend ist anzumerken, daß das Ergebnis eines<br />
informationsaufdeckenden Verfahrens grundsätzlich zeitpunktbezogen ist.<br />
Somit ist natürlich nicht auszuschließen, daß sich die Präferenzen der<br />
Bewerber durch die praktische Erfahrung in der Unternehmung bzw. die<br />
Präferenzen der Mitarbeiter durch eine lange Betriebszugehörigkeit, durch<br />
den Wandel der Lebensumstände oder durch Veränderung der Alternativen<br />
verändern. Heute aufgedeckte Informationen gelten nicht notwendigerweise<br />
noch in der Zukunft. Dieser Einwand ist jedoch für alle<br />
informationsökonomischen Argumentationszusammenhänge zu beachten.<br />
% vgl. dazu Salop/Salop, 1976.<br />
% vgl. zu separierenden Signaling-Gleichgewichten Spence, 1974;<br />
Kreps, 1990, S. 632ff.<br />
% vgl. Freimuth, 1988, S. 600ff; Feix, 1984, S. 74.<br />
% Auch hier muß die Einschränkung berücksichtigt werden, daß nur die<br />
Wahl z.B. von Bildungsaktivitäten auf Karriereabsichten und<br />
Einsatzbereitschaft schließen läßt, der Umkehrschluß jedoch nicht gilt.<br />
% vgl. Düsing, 1989.<br />
% Stark beeinflußt wird das Wahlverhalten allerdings von der Frage,<br />
ob für Beförderungen bestimmte Weiterbildungaktivitäten als Voraussetzung<br />
gelten und somit die Karriere von der Teilnahme an<br />
Weiterbildungsmaßnahmen abhängt, sowie z.B. von der wahrgenommenen<br />
Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen.<br />
% Ein Beispiel wäre, private Informationen über einen Hausbau<br />
aufzudecken, der mit einem Kredit finanziert wird und somit hohe<br />
Zinszahlungen verursacht. Diese können durch Ausnutzung der Bar-<br />
Komponente im Cafeteria-Menü ermöglicht werden. Das Signal besteht in der<br />
glaubhaften Zusicherung, sich durch den Hauskauf am Arbeitsort<br />
längerfristig an den Arbeitgeber binden zu wollen.<br />
% An zwei Beispielen kann das Kriterium "Sensibilität von<br />
Informationen" erläutert werden: Als unsensibel gelten Informationen, die<br />
unmittelbar zum Arbeitsablauf und zur Unternehmensplanung gehören, ohne<br />
die rein privaten Interessen der Mitarbeiter aufzudecken, wie z.B. die<br />
mehrfach genannte Bindungswilligkeit. Als sensibel gelten z.B.
Informationen, die bereits nach bestehendem Recht nicht erhoben werden<br />
dürfen, wie z.B. die Familienplanung einer Bewerberin. Über "trickreiche"<br />
Fragen zum Cafeteria-System könnten diese Informationen ermittelt werden,<br />
wenn eine Bewerberin z.B. den Betriebskindergarten oder verlängerten Erziehungsurlaub<br />
aus dem Menü auswählt.<br />
% vgl. dazu 5 28 BDSG in der Fassung vom 20.12.1990.<br />
% Cafeteria-Systeme sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig, wenn<br />
nicht nur Führungskräfte ("leitende Angestellte"), sondern Arbeitnehmer<br />
(i.S.v. 5 5 BetrVG) betroffen sind.