Stefan Koch, Jürgen Kaschube - Rainer Hampp Verlag
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<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 5<br />
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong> *<br />
Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen<br />
Konzeptualisierung des Phänomens und Exploration am Beispiel<br />
von Führungskräften **<br />
Organisationen der Wirtschaft verändern sich derzeit dahingehend, dass Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter ein höheres Maß an individueller Verantwortung übernehmen.<br />
Das in diesem Beitrag vorgestellte Konzept von Eigenverantwortlichem Handeln (EVH)<br />
beschreibt Verhaltensweisen in Organisationen, die einerseits aus eigenem Antrieb ausgeführt<br />
werden und die sich andererseits durch die Übernahme von Verantwortung für<br />
Ziele und Zwecke der Organisation auszeichnen. Zentrales Merkmal dieses Handelns<br />
ist, dass die Akteure unter Abwägung formeller Vorgaben der Organisation die Verantwortung<br />
für ihr Handeln weitgehend selbstbestimmt definieren. Eine explorative Interviewstudie<br />
mit 21 Führungskräften konnte bestätigen, dass das Konzept EVH relevante<br />
Verhaltensweisen von Führungskräften thematisiert und zur Klassifikation verschiedener<br />
Formen von EVH im Feld geeignet ist. Ferner zeigte sich, dass EVH in der Organisation<br />
zwar auf Widerstände stößt, jedoch auch positive Auswirkungen auf den Organisationserfolg<br />
haben kann. Abschließend wird auf Perspektiven für die weitere Forschung<br />
und die organisationale Praxis eingegangen.<br />
Business organisations need members who show behaviour which exceeds explicit<br />
organisational demands on them. ‘Self–responsible behaviour’ describes a sort of organisational<br />
behaviour, characterised firstly by employees working of their own accord<br />
and, secondly, by their taking responsibility for organisational objectives and effectiveness.<br />
The theoretical concept of self-responsible behaviour is analysed with respect to<br />
recent approaches in organisational psychology. Additionally, an explorative<br />
interview study was conducted with 21 managers. Results show that the concept of self–<br />
responsible behaviour is congruent to real behaviour of managers and distinguishes between<br />
different types of self–responsible behaviour. Although conflicts with the<br />
organisation occur, self–responsible behaviour may have positive consequences for<br />
organisational success. Finally, perspectives for further research and for<br />
organisational practice are discussed.<br />
______________________________________________________________________<br />
* <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong> M.A., Jahrgang 1968, Doktorand am Institut für Psychologie der Ludwig–<br />
Maximilians–Universität München, Organisations– und Wirtschaftspsychologie, Leopoldstr.<br />
13, D–80802 München, Telefon: 089/2180–5206, email: koch@psy.uni–muenchen.de.<br />
Arbeitsgebiete: Personal– und Organisationsentwicklung, Wissensmanagement.<br />
Dr. <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong> M.A., Jahrgang 1960, wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für<br />
Organisations– und Wirtschaftspsychologie der Universität München, Leopoldstr. 13, D–<br />
80802 München, email: kaschube@psy.uni–muenchen.de.<br />
Arbeitsgebiete: Personalauswahl und Personalentwicklung, Gründungsforschung.<br />
** Artikel eingegangen: 6.3.1999 / revidierte Fassung eingegangen und akzeptiert: 17.11.1999.
6 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
Ausgangspunkt<br />
In der gesellschaftlichen und politischen Diskussion der letzten Jahre spielt das<br />
Thema „Verantwortung“ eine Hauptrolle. Grundtenor vieler Äußerungen – unter anderem<br />
des ehemaligen Deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog – ist die Aufforderung<br />
an den Einzelnen, mehr Verantwortung zu übernehmen. „Eigenverantwortlich leben<br />
und handeln“ gehört heute zu den am höchsten geschätzten Werten der Deutschen<br />
(Gensicke 1998).<br />
Diese generelle Tendenz lässt sich auch in der Wirtschafts– und Arbeitswelt feststellen.<br />
Vielfach wird konstatiert (Parks/Kidder 1994, Rousseau 1997), dass globaler<br />
Wettbewerb und neue Informations– und Kommunikationstechnologien Wirtschaftsunternehmen<br />
in Richtung flexibler und dynamischer Organisationen verändern, und dass<br />
in Folge dessen die Arbeitstätigkeit immer weniger durch formelle Regeln, Strukturen<br />
und Hierarchien bestimmt wird. Dieser Verlust an Handlungssicherheit muss kompensiert<br />
werden, wodurch die Anforderungen an die Menschen steigen, die in Organisationen<br />
arbeiten – besonders an die nachwachsende Generation von Führungskräften (Nerdinger/von<br />
Rosenstiel 1996). Zugleich verändern sich die psychologischen Verträge, die<br />
zwischen der Organisation und ihren Angestellten bestehen (vgl. Nerdinger 1997). Was<br />
Einzelne zur Erfüllung des Organisationszwecks beitragen, wird immer weniger durch<br />
traditionelle äußere Vorgaben reguliert. Vielmehr müssen die Mitarbeiter aus eigenem<br />
Antrieb dafür sorgen, dass ihr persönlicher Beitrag zur Wertschöpfung stimmt (Hiltrop<br />
1995, Nerdinger 1997). Die Verantwortung geht von der Organisation als System auf<br />
ihre einzelnen Mitglieder über.<br />
Die Organisationspsychologie hat folgerichtig die früher eher vernachlässigten individuellen<br />
Beiträge von Personen zum Erfolg der Organisation zum Gegenstand ihrer<br />
Forschung gemacht. Besonderes Augenmerk gilt den Verhaltensweisen, die einzelne<br />
Mitglieder aus eigenem Antrieb und über ihre formellen Pflichten hinaus zeigen und die<br />
einen wichtigen, aber häufig übersehenen und schwer dokumentierbaren Aspekt der individuellen<br />
Leistung ausmachen (Motowidlo/van Scotter 1994; Organ/Paine 1999).<br />
Vor diesem Hintergrund verknüpft der vorliegende Beitrag psychologische Ansätze<br />
zu Verhaltensweisen, die Organisationsmitglieder aus eigenem Antrieb zeigen, mit<br />
der Verantwortungsthematik. Aus einem vorliegenden Modell persönlicher Verantwortung<br />
(Schlenker 1997) wird das Konzept des Eigenverantwortlichen Handelns (EVH) in<br />
Organisationen entwickelt. Der zweite Teil des Beitrags stellt eine explorative Studie<br />
vor, die das Auftreten Eigenverantwortlichen Handelns im Feld und die Eignung des<br />
vorliegenden Konzepts zu seiner Klassifikation am Beispiel von Führungskräften untersucht.<br />
Mit den Führungskräften wurde eine kritische Gruppe von Angestellten ausgewählt,<br />
die einem hohen Druck zur Übernahme von Verantwortung ausgesetzt ist. Nach<br />
einer Diskussion der bisherigen Erkenntnisse folgt ein Ausblick darauf, welche Richtung<br />
die weitere Erforschung von EVH einschlagen könnte und unter welchen Aspekten<br />
das Konzept für die Praxis relevant ist.
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 7<br />
1. Theoretische Grundlagen<br />
1.1 Extrarollenverhalten in Organisationen<br />
Verhalten, das Organisationsmitglieder aus eigenem Antrieb zeigen, wird in der<br />
Forschung dadurch charakterisiert, dass es über explizite Rollenerwartungen hinausgeht,<br />
die in der Organisation an ihre Mitglieder gerichtet werden. In jüngster Zeit wurden<br />
Versuche unternommen, verschiedene Ansätze in dieser Richtung zusammenfassend als<br />
ein Konstrukt Extrarollenverhalten zu redefinieren (Nerdinger 1998, van Dyne et al.<br />
1995). Extrarollenverhalten ist ein Oberbegriff für Verhaltensweisen in der Organisation,<br />
die<br />
nicht explizit vorgeschrieben, sondern freiwillig und intentional sind;<br />
nicht unmittelbar vergütet oder belohnt werden;<br />
für die Organisation relevant sind und ihr potenziell nützen (vgl. Nerdinger 1998).<br />
Diese theoretische Annäherung nimmt Bezug auf die ältere systemtheoretische Betrachtungsweise<br />
der Organisation von Katz und Kahn (1978). Die Autoren betonen die<br />
Notwendigkeit von Verhalten jenseits der Rollenvorschriften zur Erhaltung des Systems<br />
Organisation, da ohne zusätzlichen Einsatz – d.h. durch reinen „Dienst nach Vorschrift“<br />
– das Überleben eines Unternehmens gefährdet sei. Dieses innovative und spontane<br />
Verhalten stellen sie dem verlässlichen Rollenverhalten gegenüber, das systemkonform<br />
und durch Stellenbeschreibungen und Anweisungen weitgehend festgelegt ist<br />
(Katz/Kahn 1978). Spontanes und innovatives Verhalten ist notwendig, da sich Organisationen<br />
immer wieder unter Umständen bewähren müssen, die noch nicht in ihren formellen<br />
Vorgaben und Strukturen berücksichtigt sind.<br />
Im Anschluss an diese Überlegungen wurde über formelle Vorgaben hinausgehendes<br />
Verhalten als freiwillige Erfüllung von „Bürgerpflichten“ interpretiert, denen zufolge<br />
sich das Handeln des Einzelnen – auch jenseits der Buchstaben des Gesetzes – stets<br />
am allgemeinen Wohl des „Staates“ bzw. der Organisation zu orientieren habe. Zum<br />
entsprechenden Konstrukt des Organizational Citizenship Behavior (OCB; Bateman/Organ<br />
1983; Organ 1988; Organ/Paine 1999) liegt eine Vielzahl von Studien vor.<br />
Die beiden wichtigsten, empirisch bestätigten Dimensionen des Konstruktes sind Altruismus<br />
und Compliance, wobei unter der ersten Hilfsbereitschaft gegenüber Kollegen<br />
und anderen Personen in der Organisation, unter der zweiten besondere Willigkeit, Gewissenhaftigkeit<br />
und Umsichtigkeit bei der Ausführung der Arbeitsaufgaben zu verstehen<br />
ist. Weitere Dimensionen haben sich empirisch nicht bewährt (Organ 1997). OCB<br />
umfasst also Verhaltensweisen, die die positive Grundhaltung einer Person gegenüber<br />
der Organisation, den zu ihr gehörenden Personen und der eigenen Tätigkeit ausdrücken<br />
und die eine Vielzahl von kleinen Beiträgen zur meist indirekten Unterstützung des Arbeitsprozesses<br />
liefern (Organ 1988). Eben diese Art von Beiträgen bezeichnen Borman<br />
und Motowidlo (1993) treffend als contextual performance, die sie bezüglich des Tätigkeitsinhalts<br />
von task performance unterscheiden, die unmittelbar mit dem Wertschöpfungsprozess<br />
der Organisation zu tun hat. Während Letztere in der Regel durch formelle<br />
Vorschriften geregelt ist, erfolgt contextual performance häufig aus eigenem Antrieb einer<br />
Person (Borman/Motowidlo 1993).
8 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
Den bisher betrachteten Formen des Extrarollenverhaltens ist gemeinsam, dass ihnen<br />
eine positive und unterstützende Wirkung in der Organisation zuerkannt wird, obwohl<br />
ein positiver Effekt für die Organisation nur vereinzelt nachgewiesen wurde (Organ/Paine<br />
1999). Jedoch wurde auch Verhalten in Organisationen thematisiert, bei dem<br />
negative Folgen oder Konflikte zu erwarten sind. Unter Intrapreneurship (Hisrich 1990;<br />
Pinchot 1988) sind Verhaltensweisen von Angestellten in Unternehmen zu verstehen,<br />
die sich am Schumpeterschen Konzept des selbständigen Unternehmers orientieren,<br />
dem traditionell die Fähigkeit zur Innovation und der nötige Mut zum unternehmerischen<br />
Risiko zugeschrieben wird. Zeigen abhängig Beschäftigte unternehmerisches<br />
Handeln, suchen sie auch gegen vorhandene Widerstände aus eigener Initiative Erfolgschancen<br />
für ihr Unternehmen, übernehmen die Verantwortung für potenzielle Innovationen<br />
und tragen das mit deren Scheitern verbundene persönliche Risiko. Risikobereitschaft<br />
ist ein Kennzeichen des Intrapreneurs, weil er die Unsicherheit darüber in Kauf<br />
nimmt, welche Reaktion die Organisation auf sein Handeln zeigen wird (Yates 1992).<br />
Die Reaktion kann von Anerkennung und Karrierefortschritt bis zu einer Abmahnung<br />
oder dem Verlust der Position reichen. Der Aspekt möglicher negativer Konsequenzen<br />
und des potenziellen Konfliktes zwischen Akteur und Organisation wird beim Konzept<br />
des Mitunternehmertums (Wunderer 1999) eher ausgeklammert, das eine abgeschwächte<br />
Form unternehmerischen Handelns im vollen Einvernehmen mit der Unternehmensführung<br />
beschreibt. In weiteren Ansätzen, z.B. dem des „whistleblowing“ (Near/Miceli<br />
1995), stehen negative Aspekte sogar im Mittelpunkt. Das Handlungsspektrum reicht<br />
von der Missachtung einzelner Vorgaben der Organisation bis hin zu ihrer grundsätzlichen<br />
Ablehnung durch ein Mitglied (Graham 1986, Parks/Kidder 1994, Staw/Boettger<br />
1990).<br />
Die Konstrukte im Umfeld von Extrarollenverhalten und Intrapreneurship thematisieren<br />
höchst heterogene Verhaltensweisen, die Personen in Organisationen aus eigenem<br />
Antrieb zeigen. Das Konzept von Eigenverantwortlichem Handeln verfolgt das<br />
Ziel, diese heterogenen Verhaltensweisen in ein einheitliches Schema einzuordnen. Dies<br />
soll unter dem Aspekt der Übernahme von Verantwortung geschehen.<br />
1.2 Verantwortung<br />
Jenseits rein ethischer Fragestellungen (Blickle 1998) wird der Aspekt der Verantwortung<br />
bei der Untersuchung des Handelns in Organisationen eher selten berücksichtigt.<br />
Eine Ausnahme bildet die Arbeit von Barry S. Schlenker. Vor dem Hintergrund der<br />
Forschung zum Impression Management geht er der Frage nach, welche Rolle Verantwortung<br />
im Selbst– und Fremdbild einer Person spielt. In diesem Beitrag dient das<br />
Konzept der persönlichen Verantwortung von Schlenker (1997; Schlenker et al. 1994)<br />
als Ausgangspunkt, um verschiedene Konstellationen von Verantwortungsübernahme in<br />
Organisationen zu analysieren. In einem sozialpsychologischen Kontext beschreibt das<br />
Modell Bedingungen, auf deren Grundlage einer Person von anderen Personen die Verantwortung<br />
für ein Ereignis, eine Handlung oder einen Sachverhalt zugeschrieben wird,<br />
bzw. eine Person in Hinblick auf ihre Rechtfertigung gegenüber anderen ihre eigene<br />
Verantwortlichkeit antizipiert (Schlenker 1997). Damit steht das vorliegende Konzept<br />
teilweise konträr zum bisher beschriebenen Extrarollenverhalten. Sein Anwendungsbe-
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 9<br />
reich umfasst primär Verhaltensweisen im Bereich der Organisation, die unter die reguläre<br />
Aufgabenerfüllung fallen, also Konstellationen, in denen einer Person Verantwortung<br />
eindeutig und übereinstimmend zugeschrieben werden kann. Auf Extrarollenverhalten,<br />
das per definitionem freiwillig und nicht vorgeschrieben ist (Nerdinger 1998),<br />
kann diese Voraussetzung nicht zutreffen. Innerhalb der Organisation besteht offensichtlich<br />
keine Übereinstimmung darüber, dass solches Verhalten in die Verantwortung<br />
der betreffenden Person fällt.<br />
Im Sinne Schlenkers (1997) liegt Verantwortung dann vor, wenn eine Person von<br />
sich selbst oder von anderen in einem vorliegenden Fall für Ereignisse oder Handlungen<br />
verantwortlich gemacht wird, die sie beeinflussen kann, und wenn eine bestimmte Vorgabe<br />
besteht, die die Person in Hinblick auf den Fall berücksichtigen muss. Als Personen<br />
kommen alle Mitglieder einer Organisation in Frage. Der Fall stellt ein bestimmtes<br />
Ereignis bzw. eine bestimmte Handlung unter den gegebenen situativen Umständen dar.<br />
Fälle sind verschiedenste Vorgänge im Rahmen der Arbeitstätigkeit: die Bedienung einer<br />
Maschine, das Führen eines Kundengespräches, das Treffen einer Entscheidung. Die<br />
Vorgabe umfasst innerhalb der Organisation verbindliche Handlungsvorschriften, deren<br />
Ausführung einer Person potenziell obliegt und die möglicherweise geeignet sind, bei<br />
der Bewältigung eines Falles angewendet zu werden. Bei den Vorgaben kann es sich um<br />
Sicherheitsvorschriften, Aufgabenbeschreibungen und gesetzliche bzw. vertragliche<br />
Regelungen handeln, aber auch um ungeschriebene Gesetze der Organisation. Verantwortung<br />
insgesamt wird durch die Summe der Beziehungen oder Bindungen zwischen<br />
den drei Elementen Person, Fall und Vorgabe konstituiert (Schlenker 1997). Aus den<br />
folgenden drei Bindungen setzt sich das Dreiecksmodell der Verantwortung zusammen,<br />
das in Abbildung 1 dargestellt ist.<br />
Die Person–Fall–Bindung ist gegeben, wenn die Person in Hinblick auf den Fall<br />
über eine hoch ausgeprägte Handlungskontrolle verfügt und aktiv werden bzw. das<br />
Ereignis intentional herbeiführen kann. Ausgeschlossen werden durch diese Bindung<br />
Konstellationen, in denen der Urheber eines Vorfalls nicht identifiziert oder<br />
einer Person keine Absicht unterstellt werden kann.<br />
Die Person–Vorgabe–Bindung liegt vor, wenn eine in der Organisation existierende<br />
Handlungsvorschrift einer bestimmten Person zugeordnet und für sie verbindlich<br />
ist. Eine formelle Vorgabe ist den Beteiligten bewusst und in der Organisation eindeutig<br />
nachvollziehbar. Sie kann auf implizite, aber allgemein bekannte Erwartungen,<br />
auf Stellenbeschreibungen oder direkte Anweisungen zurückgehen.<br />
Die Vorgabe–Fall–Bindung kommt zustande, wenn die Handlungsvorschriften der<br />
Vorgabe auf einen bestimmten Fall eindeutig anwendbar und zu seiner Bewältigung<br />
relevant sind. In der Vorgabe ist eine für den jeweiligen Fall anzuwendende<br />
Strategie oder Vorgehensweise verankert, die unabhängig von einer bestimmten<br />
Person allgemeine Geltung in der Organisation hat.
10 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
Abb. 1: Das Dreiecksmodell der Verantwortung nach Schlenker (1997).<br />
Vorgabe<br />
Obliegt der Person<br />
die Ausführung<br />
der Vorgabe?<br />
Muss die Vorgabe auf<br />
den Fall angewendet<br />
werden?<br />
Person<br />
Kann und will<br />
die Person im Fall<br />
aktiv eingreifen?<br />
Fall<br />
Ein Höchstmaß an Verantwortung ist nach Schlenker (1997) dann gegeben, wenn<br />
alle drei Bindungen eindeutig und stark ausgeprägt sind. Dies ist etwa dann der Fall,<br />
wenn eine Person ein mit ihr vereinbartes Ziel durch ihren persönlichen Einsatz erreicht<br />
und dabei die vorgesehenen Ressourcen verwendet sowie die Rahmenbedingungen beachtet.<br />
Die Bedingungen für Verantwortung sind jedoch auch erfüllt, wenn eine Person<br />
innerhalb einer streng hierarchischen Struktur einer befehlsartigen Vorgabe folgt, zu deren<br />
Ausführung sie über alle Mittel verfügt und die das Handeln minutiös vorschreibt.<br />
Insbesondere aus letzterem Beispiel wird deutlich, dass im Dreiecksmodell in seiner<br />
formalen Starrheit persönliche Verantwortung auf die Erfüllung zugewiesener Pflichten<br />
reduziert werden kann. Aufgrund seiner externen Perspektive erklärt es recht gut, unter<br />
welchen Bedingungen eine Person für etwas verantwortlich zu machen ist, jedoch nicht,<br />
was aktive Verantwortungsübernahme durch eine Person über externale Verpflichtung<br />
hinaus bedeutet.<br />
1.3 Extrarollenverhalten unter dem Aspekt der Verantwortung<br />
Die beschriebenen Formen von Extrarollenverhalten entsprechen offensichtlich<br />
nicht dem Schema von Verantwortung, das das Dreiecksmodell von Schlenker (1997)<br />
vorgibt. Trotzdem bietet dieses Schema eine Grundlage dafür, Extrarollenverhalten auf<br />
seinen Gehalt an Verantwortung zu analysieren. Zu diesem Zwecke müssen sie mit den<br />
drei Grundelementen des Modells zur Deckung gebracht werden. Nachdem sich die<br />
meisten Konzepte des Extrarollenverhaltens auf konkrete Verhaltensweisen beziehen<br />
(z.B. Hilfeleistung gegenüber Kollegen, Abwenden von materiellen Schäden von der
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Organisation), können diese leicht als die in Frage stehenden Fälle identifiziert werden,<br />
in denen eine der Organisation angehörige Person agiert. Als Vorgabe sind ganz allgemein<br />
diejenigen formellen, d.h. den Organisationsmitgliedern bekannten Vorschriften<br />
der Organisation zu betrachten, die für den jeweiligen Fall relevant sind. Nachdem Extrarollenverhalten<br />
per definitionem intentional ist (Nerdinger 1998), wird vorausgesetzt,<br />
dass die Person dieses Verhalten nicht nur ausführen kann, sondern auch ausführen will.<br />
Zwischen Person und Fall besteht eine eindeutige und starke Beziehung, die über die<br />
von Schlenker (1997) thematisierte Handlungskontrolle noch hinausgeht. Die Beschaffenheit<br />
der anderen Verbindungen ist von einer differenzierten Betrachtung der in Frage<br />
stehenden Vorgaben abhängig, die an drei konkreten Verhaltensweisen durchgespielt<br />
werden soll.<br />
Eine derart differenzierte Betrachtung der Kriterien für Verantwortung ist notwendig,<br />
um einer Unschärfe in der Definition von Extrarollenverhalten zu begegnen. Das<br />
genannte Hauptkriterium für Extrarollenverhalten – Freiwilligkeit und Abwesenheit<br />
formeller Vorschriften – beinhaltet die Schwierigkeit, keine eindeutige und empirisch<br />
haltbare Abgrenzung von verlässlichem Rollenverhalten und Extrarollenverhalten zu erlauben<br />
(Organ/Paine 1999; Van Dyne et al. 1995). Das Problem illustriert eine Studie<br />
von Pond et al. (1997) zu OCB von Führungskräften. Entgegen der Definition sahen die<br />
befragten Führungskräfte OCB–Verhaltensweisen überwiegend als Gegenstand einer<br />
Bewertung durch ihre Vorgesetzten an, die sich auch in einer formellen Leistungsbeurteilung<br />
niederschlägt. Lediglich bei sechs von 16 in einer typischen OCB–Skala enthaltenen<br />
Verhaltensweisen gaben die befragten Führungskräfte mehrheitlich an, dass diese<br />
nicht zumindest implizit erwartet und bewertet würden (Pond et al. 1997). Auch Morrison<br />
(1994) kommt zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte OCB nicht nur häufig ihrer Rolle<br />
zurechnen, sondern auch in Abhängigkeit von dieser Überzeugung ausführen – von<br />
Freiwilligkeit kann somit kaum die Rede sein. Verantwortung im Sinne von Schlenker<br />
(1997) entspricht weitgehend dem systemkonformen und verlässlichen Rollenverhalten<br />
(Katz/Kahn 1978), das den Normalfall in der Organisation darstellt. Bei diesem Verhalten<br />
sind die Bindungen des Dreiecksmodells deutlich ausgeprägt. Extrarollenverhalten<br />
als Gegensatz dazu wird demnach durch die Unvollständigkeit dieser Bedingung definiert.<br />
In das Dreiecksmodell übersetzt heißt das, dass mindestens eine Bindung nicht<br />
eindeutig gegeben ist. Nachdem formelle Vorschriften im Modell einer Vorgabe entsprechen,<br />
wird deutlich, dass hier zwei Bindungen betroffen sein können. Einerseits<br />
können Person und Vorgabe unverbunden sein – die fehlende Verpflichtung der Person<br />
kommt im Kriterium fehlender formeller Vorschriften zum Ausdruck. Andererseits jedoch<br />
besteht auch die bisher gänzlich unberücksichtigte Möglichkeit, dass die Vorgabe–<br />
Fall–Bindung fehlt, oder beides zugleich auftritt.<br />
Ein häufig genanntes Beispiel für Extrarollenverhalten ist die besondere Gewissenhaftigkeit<br />
und Sorgfalt einer Person bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (vgl. Compliance,<br />
Organ 1988; job dedication, Motowidlo/Van Scotter 1994). Ein Buchhalter ist<br />
damit betraut, regelmäßig Daten als Bericht zusammenzustellen und Statistiken zu berechnen.<br />
Aus eigenem Antrieb prüft er in Stichproben die Richtigkeit der Grunddaten.<br />
Zudem verwendet er ein Präsentationsprogramm, um seine Statistiken neben dem Standardbericht<br />
grafisch ansprechend darzustellen. Nachdem sich die Person im Beispiel
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prinzipiell der Erfüllung einer Aufgabe widmet, ist ein Satz von Handlungsvorschriften<br />
seitens der Organisation gegeben, d.h. eine Vorgabe, die sich eindeutig der Person zuordnen<br />
lässt. Eine deutliche Person–Vorgabe–Bindung besteht. Allerdings führt der<br />
Buchhalter seine Tätigkeit mit besonderer Gewissenhaftigkeit aus. Aus diesem Grund<br />
entspricht die Tätigkeit in Hinblick auf Qualität und Umfang der Ausführung nicht mehr<br />
der oben beschriebenen Vorgabe. Andere Beispiele dieser Art sind geringere Fehlertoleranzen,<br />
die Hinzunahme weiterführender Arbeitsschritte oder die hartnäckige Überwindung<br />
ungewöhnlicher Schwierigkeiten. Möglicherweise orientieren sich Mitarbeiter dabei<br />
an einer alternativen persönlichen Vorgabe, die höhere Ansprüche stellt. Diese sind<br />
jedoch nicht Gegenstand der Betrachtung, der zufolge ein außergewöhnlich sorgfältiges<br />
Handeln in Bezug auf die bestehende Vorgabe vorliegt. In diesem Beispiel ist also die<br />
eindeutige Vorgabe–Fall–Bindung aufgelöst.<br />
Im zweiten Beispiel sehen sich Vertriebsmitarbeiter einem ungewöhnlichen Andrang<br />
von Kunden gegenüber, die eine ausführliche Beratung wünschen. Angesichts der<br />
langen Schlange kommt der für die Lagerhaltung zuständige Kollege hinzu und bedient<br />
spontan diejenigen Kunden, denen er mit seinen Kenntnissen weiterhelfen kann. Eine<br />
solche Hilfeleistung gegenüber Kollegen wird in mehreren Ansätzen als Extrarollenverhalten<br />
thematisiert (z.B. als Altruismus, Organ 1988; vgl. Borman/Motowidlo 1993;<br />
George/Brief 1992). Die helfende Person führt eine Tätigkeit aus, die nicht zu ihren eigenen<br />
Aufgaben gehört, sondern zu denen der überlasteten Kollegen. Für die Führung<br />
von Verkaufsgesprächen gibt es innerhalb der Organisation klare Anweisungen. Somit<br />
besteht eine Vorgabe, die sich eindeutig der Tätigkeit zuordnen lässt – eine starke Vorgaben–Fall–Bindung<br />
ist gegeben. Anders verhält es sich mit der Person–Vorgaben–<br />
Bindung. Eine solche ergibt sich offensichtlich für die Verkäufer aus ihrer Stellenbeschreibung.<br />
Der helfende Lagerist jedoch lässt sich nicht dieser Vorgabe zuordnen, da er<br />
formell nicht zuständig ist und die betreffende Vorgabe für ihn persönlich keine Geltung<br />
hat. Ihre Anwendung könnte sogar ausschließlich in die Kompetenz der Kollegen fallen,<br />
da beispielsweise die Anweisung besteht, dass nur speziell ausgebildete Mitarbeiter im<br />
Kundenkontakt tätig sein dürfen. Festzuhalten ist, dass keine eindeutige Person–<br />
Vorgabe–Bindung und folglich auch keine Verantwortung im Sinne von Schlenker<br />
(1997) besteht.<br />
Das letzte Beispiel gilt einer F&E–Mitarbeiterin, die eine innovative Produktidee<br />
entwickelt, von deren Erfolg sie überzeugt ist. Da sie auf einer neuen Technologie basiert,<br />
die von der Unternehmensleitung skeptisch beurteilt wird und eine Ablehnung des<br />
Projektes abzusehen ist, treibt sie das Projekt ohne Wissen der zuständigen Entscheidungsträger<br />
voran. Sie investiert einen großen Teil ihrer persönlichen Arbeitskraft in<br />
das Projekt und sucht inoffiziell Unterstützung bei Kollegen, ohne formell damit beauftragt<br />
zu sein. Welche Vorgaben der Organisation können mit diesem typischen Fall von<br />
Intrapreneurship (Pinchot 1988) in Verbindung gebracht werden? In Hinblick auf die<br />
innovative Idee besteht eine Vorgabe darin, dass der Urheber eine schriftliche Vorlage<br />
ausarbeitet und den zuständigen Entscheidungsträgern vorlegt. Eine Vorgabe–Fall–<br />
Bindung dieser Art kommt jedoch nicht zum Tragen – die Idee wird umgehend weiterentwickelt.<br />
Für die Person lautet die Vorgabe, dass sie Entwicklungsaufträge ausführt,<br />
die ihr erteilt wurden. Nachdem kein Auftrag erteilt wurde, besteht auch keine Person–
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Vorgabe–Bindung. Weitergehend könnte das Beispiel folgendermaßen analysiert werden:<br />
Indem die Person eigenständig die Entwicklung der innovativen Idee in die Hand<br />
nimmt, setzt sie durch ihr Handeln eine neue Person–Vorgabe–Bindung. Die Person definiert<br />
selbst die Bindung zu einer Vorgabe, die aus einem allgemeinen Ziel der Organisation<br />
(Innovativität) abgeleitet wird. Und da keine Vorlage verfasst, sondern selbständig<br />
die Entwicklungsarbeit aufgenommen wird, tritt an die Stelle der vorgesehenen<br />
Vorgabe–Fall–Bindung eine alternative, nicht vorgesehene. Wenn also in diesem Beispiel<br />
ein vollständiges Dreieck von Verantwortungsbeziehungen zustandekommt, handelt<br />
es sich nicht um eindeutig gegebene, sondern um von der Person selbst definierte<br />
Bindungen.<br />
1.4 Das Konzept der Eigenverantwortung<br />
Aus den bisherigen Überlegungen lassen sich folgende Schlüsse ziehen. Verhaltensweisen<br />
in Organisationen, die als Extrarollenverhalten und Intrapreneurship beschrieben<br />
werden, sind durch eine fehlende eindeutige Person–Vorgabe– oder Vorgabe–<br />
Fall–Bindung gekennzeichnet. Nach dem Modell von Schlenker (1997) fallen sie nicht<br />
in den Bereich persönlicher Verantwortung. Dieses Modell schränkt Verantwortung auf<br />
die persönliche Verpflichtung ein, eine bestehende eindeutige Vorgabe zu befolgen. Sofern<br />
mit den in Frage stehenden Verhaltensweisen eine für den Organisationszweck relevante<br />
Übernahme von Verantwortung verbunden ist, liegt ihnen offensichtlich eine<br />
andere Form von Verantwortung zugrunde, als sie das ursprüngliche Dreiecksmodell<br />
beschreibt. Diese Form besteht darin, dass eine Person nicht in Übernahme einer schematisch<br />
von der Organisation vorgegebenen, sondern auf eigene Verantwortung handelt.<br />
Anders ausgedrückt orientieren sich Personen bei ihrem Eigenverantwortlichen<br />
Handeln an Vorgaben bzw. Zielen, die ihnen nicht direkt durch das Unternehmen gesetzt<br />
wurden, sondern die sie selbst gewählt oder – wenn sie ursprünglich von der Organisation<br />
stammen – sich „zu eigen gemacht“ haben. Das gilt für den Mitarbeiter, der aus<br />
Gewissenhaftigkeit seine Aufgabe so redefiniert, dass sie neben der Berechnung von<br />
Statistiken auch die Prüfung der Quellen umfasst, ebenso wie für denjenigen, der selbstlos<br />
einem Kollegen bei der Erledigung seiner Aufgaben unter die Arme greift. Auch die<br />
Intrapreneurin, die ihre Vorgesetzten über die Ideen im Dunkeln lässt, an denen sie gerade<br />
arbeitet, damit diese nicht im Unternehmen zerredet werden, bevor sie überhaupt<br />
Gestalt angenommen haben, handelt geleitet von Zielen und persönlichen Vorgaben, die<br />
sie selbst bestimmt. Freilich handelt es sich um Ziele und Vorgaben, die potenziell der<br />
Effektivität der Organisation zugutekommen und mit dem Organisationszweck in Einklang<br />
stehen – auch wenn sie keine formellen Vorgaben sind. Nachdem die resultierenden<br />
Handlungen trotzdem relevant und nicht beliebig sind, markieren sie den Bereich<br />
der Eigenverantwortung, die eine Person innerhalb der Organisation übernimmt.<br />
Die Bezeichnung Eigenverantwortliches Handeln (EVH) wurde gewählt, um zwei<br />
Merkmale zum Ausdruck zu bringen: (1) EVH erfolgt aus eigenem Antrieb, geht mit einer<br />
starken persönlichen Intention einher und ist weitgehend selbstbestimmt (Deci/Ryan<br />
1987). Dies entspricht der schon beim Extrarollenverhalten festgestellten eindeutigen<br />
Person–Fall–Bindung und stellt das Element des Eigen– dar. Um den proaktiven Charakter<br />
des Konzeptes zu kennzeichnen, ist zudem von eigenverantwortlichem Handeln
14 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
die Rede. (2) EVH ist in Verantwortungszusammenhänge eingebunden und Restriktionen<br />
unterworfen, die mit den situativen Bedingungen der Organisation, ihrem Zweck,<br />
ihren Strukturen und ihren anderen Mitgliedern zu tun haben. Restriktionen manifestieren<br />
sich beispielsweise in formellen Vorgaben, die für das Handeln in Betracht gezogen<br />
werden müssen – das Element der Verantwortung. Das letzte Merkmal grenzt EVH von<br />
einem gänzlich freien und selbstbestimmten Handeln ab, das innerhalb einer Organisation<br />
für die meisten Mitglieder utopisch sein dürfte. Lediglich dem selbständigen Unternehmer<br />
an der Spitze der Organisation kommt Handlungsfreiheit zu, die ihn im Sinne<br />
Schumpeters zu einem in hohem Maße risikobereiten und innovativen Handeln befähigt.<br />
EVH kann so interpretiert werden, dass sich Mitglieder der Organisation die Möglichkeiten<br />
des unternehmerischen Handelns in Teilen zu eigen machen. Greift eine Person<br />
zu einer ganz neuen Vorgehensweise (Setzung der Vorgabe–Fall–Bindung) oder<br />
zieht eine bestimmte Kompetenz an sich (Setzung der Person–Vorgabe–Bindung), handelt<br />
sie in der Situation so, als ob sie ein selbständiger Unternehmer wäre.<br />
Welche Veränderungen ergeben sich aus einer Integration des Konzeptes der Eigenverantwortung<br />
für das Dreiecksmodell der Verantwortung (Schlenker 1997)? Das<br />
statische Modell einer retrospektiven Zuschreibung von Verantwortung muss in ein prozessuales<br />
Modell der Konstitution von Verantwortungsbeziehungen überführt werden.<br />
Auf dem Weg von der Intentionsbildung zur Handlungsausführung wird auf der Basis<br />
einer gegebenen Person–Fall–Bindung das zunächst unvollständige Dreieck durch die<br />
beiden anderen Bindungen ergänzt und geschlossen. Dabei werden in der Regel relevante<br />
bestehende Vorgaben in Betracht gezogen. Je nachdem, welche der fehlenden Bindungen<br />
unter welchen Voraussetzungen ergänzt wird, sind verschiedene Formen von<br />
EVH zu unterscheiden (Abbildung 2). In den zunächst aufgeführten Formen (obere Zeile<br />
in Abb. 2) ist eine Person–Vorgabe–Bindung prinzipiell gegeben, es steht also außer<br />
Zweifel, dass eine Vorgabe der betreffenden Person zugeordnet ist und ihr die Ausführung<br />
obliegt.<br />
Abb. 2: Übersicht der Formen von Eigenverantwortlichem Handeln<br />
Vorgabe–Fall–<br />
Bindung<br />
besteht<br />
eindeutig<br />
Bindung<br />
Person–Vorgabe<br />
besteht eindeutig (0)<br />
Pflichterfüllung<br />
(kein EVH)<br />
besteht nicht,<br />
wird definiert<br />
besteht nicht,<br />
wird definiert<br />
(1)<br />
role innovation<br />
besteht mehrfach,<br />
wird gewählt<br />
(4)<br />
Kompetenzüberschreitung<br />
(5)<br />
Mitunternehmertum<br />
(2)<br />
Redefinition der<br />
Vorgabe<br />
(6)<br />
Intrapreneurship<br />
besteht eindeutig,<br />
wird ersetzt<br />
(3)<br />
task revision
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 15<br />
(0) Neben der Person–Vorgabe–Bindung ist auch die Vorgabe–Fall–Bindung eindeutig<br />
gegeben. Diese Konstellation entspricht dem Begriff von Verantwortung nach<br />
Schlenker (1997) und stellt eine Pflichterfüllung dar, nicht jedoch EVH.<br />
(1) Die Person–Vorgabe–Bindung ist gegeben, eine Vorgabe–Fall–Bindung wird jedoch<br />
durch die Person definiert. Demnach kann keine bestehende Vorgabe auf den<br />
Fall angewendet werden. Der vorliegende Fall ist neuartig oder singulär und daher<br />
noch nicht Gegenstand von Vorgaben seitens der Organisation – es fehlt ein Präzedenzfall.<br />
Wenn z.B. ein Vertriebsmitarbeiter erstmals eine Videokonferenz zur<br />
Aushandlung eines Geschäftsabschlusses einsetzt, „erfindet“ er eine in diesem Unternehmen<br />
bis dahin unbekannte Vorgabe–Fall–Bindung. Eine weitere Variante<br />
dieser EVH–Form wurde im Beispiel des Buchhalters unter dem Stichwort Gewissenhaftigkeit<br />
geschildert – die Person wendet eine erweiterte Vorgabe an. Jedoch<br />
handelt es sich in beiden Fällen nur um EVH, solange die Videokonferenz bzw.<br />
die Prüfung von Daten nicht zum implizit erwarteten Standard und somit zur formellen<br />
Vorgabe des Unternehmens geworden sind.<br />
Diese Form von EVH entspricht dem Konzept der role innovation von Farr und<br />
Ford (1990), das ebenfalls beschreibt, wie eine Person neue Ideen, Handlungsweisen<br />
und Regeln in ihre eigene Arbeitstätigkeit integriert. Durch ihr nicht routinemäßiges<br />
und eigenverantwortliches Handeln in einem vorliegenden Fall leistet die<br />
Person einen individuellen Beitrag zu innovativen Veränderungen in einer Organisation.<br />
(2) Bei gegebener Person–Vorgabe–Bindung bestehen mehrere und daher uneindeutige<br />
Vorgabe–Fall–Bindungen, von denen die Person eine auswählt. Verschiedene,<br />
einander widersprechende Vorgaben sind auf den Fall anwendbar. Beispiel: Ein<br />
Bankangestellter bearbeitet einen Kreditantrag und muss Angaben zu einer Immobilie<br />
überprüfen. Die zuständige Behörde ist überlastet und benötigt für eine Auskunft<br />
mehrere Wochen. Zugleich besteht die Vorgabe der Kundenorientierung, jeden<br />
Antrag innerhalb von zwei Wochen zu bearbeiten. Eine eindeutige Hierarchie<br />
der konkurrierenden Vorgaben besteht nicht. Will die Person in diesem Fall handeln,<br />
muss sie sich für eine Vorgabe–Fall–Bindung entscheiden. Sie nimmt eine<br />
gravierende Redefinition ihrer Vorgaben vor und setzt eigenverantwortlich Prioritäten,<br />
indem sie eine Vorgabe zurückweist.<br />
(3) Schließlich können Person–Vorgabe– und Vorgabe–Fall–Bindung eindeutig gegeben<br />
sein, Letztere wird jedoch von einer Person zurückgewiesen, indem sie abweichende<br />
Prinzipien auf den Fall anwendet. So verfährt beispielsweise ein Sekretär,<br />
der in einem diktierten Brief bestimmte Formulierungen abmildert und ihn eigenmächtig<br />
in dieser Form absendet. Auch eine Verkäuferin, die für einen guten Kunden<br />
ohne Vorauszahlung eine teure Ware bestellt, obwohl dies ausdrücklich untersagt<br />
ist, handelt in diesem Sinne eigenverantwortlich. In beiden Fällen wird die bestehende<br />
Vorgabe durch eine solche ersetzt, die der Person angemessener erscheint<br />
– einen Brief höflich zu formulieren bzw. einem guten Kunden gegenüber Entgegenkommen<br />
zu zeigen.<br />
Staw und Boettger (1990) thematisieren Handlungsweisen dieser Art als task revision.<br />
Personen orientieren sich dabei nicht blind an gegebenen Anweisungen, son-
16 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
dern am optimalen Ergebnis ihres Handelns im Sinne der Organisation. Sie bringen<br />
persönliche Erfahrung und Wissen zur Anwendung, setzten sich mit der Korrektur<br />
„falsch gestellter“ Aufgaben jedoch auch beträchtlichem Druck aus –<br />
schließlich kennen Vorgesetzte und Organisation nicht immer den besten Weg zur<br />
Lösung eines Falls (Staw & Boettger, 1990).<br />
In einer zweiten Gruppe von EVH–Formen (untere Zeile in Abb. 2) ist keine Person–Vorgabe–Bindung<br />
gegeben, d.h. relevante Vorgaben sind nicht der betreffenden<br />
Person zugeordnet. Eine bestehende Vorgabe gehört nicht zu den Verpflichtungen einer<br />
Person, oder ihre Ausführung ist der Person aufgrund ihrer Position in der Organisation<br />
sogar untersagt. In jedem Fall wird die Person–Vorgabe–Bindung erst durch das EVH<br />
der Person hergestellt bzw. definiert.<br />
(4) Eine Vorgabe–Fall–Bindung ist ohne Bezug zur Person gegeben, die Person–<br />
Vorgabe–Bindung wird gesetzt. Dies passiert, wenn eine Person einem Kollegen<br />
bei der Arbeit hilft, wie im Altruismus–Beispiel mit dem Lageristen geschildert.<br />
Ein anderes Beispiel liegt vor, wenn eine Bankangestellte einem Kunden für eine<br />
hohe Einlage eigenmächtig einen günstigeren als den offiziellen Zinssatz zubilligt.<br />
Dieses Vorgehen ist zwar grundsätzlich möglich, aber Prokuristen vorbehalten –<br />
und der Angestellten nicht erlaubt. Diese Form von EVH kann durch unmittelbare<br />
situative Umstände ausgelöst werden, indem der Kunde im Beispiel andeutet, seine<br />
Bank zu wechseln. Sie kann auch auf mangelnde Erreichbarkeit oder notorische<br />
Untätigkeit des Positionsinhabers, dem die Ausführung der Vorgabe obliegt, zurückgehen.<br />
Beide Beispiele sind durch eine Kompetenzüberschreitung seitens der<br />
Person gekennzeichnet.<br />
(5) Person–Vorgabe– und Vorgabe–Fall–Bindung werden gleichermaßen durch die<br />
Person definiert. Diese Form befindet sich an der Grenze zwischen EVH und dem<br />
Handeln des selbständigen Unternehmers, weil die Bindung des Handelns an gegebene<br />
Verantwortungsbeziehungen als Merkmal von EVH weitgehend gelöst ist.<br />
Jedoch kann eine Vorgabe relevant sein, die ungeachtet fehlender Bindungen noch<br />
Verantwortung im Kontext der Organisation impliziert. Mögliches Beispiel: Ein<br />
Vertriebsmitarbeiter beginnt, den Kunden seine intensive Beratung in Rechnung<br />
zu stellen, auch wenn kein Verkauf damit verbunden ist. Mit diesem EVH könnte<br />
eine Erweiterung des Geschäftsfeldes in Richtung Beratung eingeleitet werden.<br />
Die Nutzung von Freiräumen, in denen Mitarbeiter nicht durch formelle Vorgaben<br />
angeleitet sind, zum Vorteil der Organisation ist Ausdruck des Mitunternehmertums<br />
(Wunderer 1999). Darunter ist ein selbständiges Engagement unter Ausschöpfung<br />
bestehender Handlungsmöglichkeiten, aber in voller Übereinstimmung<br />
mit Zielen und Vorgaben des Unternehmens zu verstehen.<br />
(6) Über die Definition der Person–Vorgabe–Bindung hinaus werden gegebene Vorgabe–Fall–Bindungen<br />
zurückgewiesen, durch andere ersetzt oder neu definiert.<br />
Die Person reißt nicht allein die Kompetenz an sich, bestimmte Vorgaben auszuführen,<br />
sondern bestimmt auch selbst, welche Vorgaben wie auf den Fall angewendet<br />
werden. Ein solchermaßen freier und unkonventioneller Umgang mit formellen<br />
Vorgaben der Organisation in einem Teilbereich ist ein typischer Fall von<br />
Intrapreneurship, wie bereits das entsprechende Beispiel illustriert hat.
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 17<br />
2. Explorative Studie mit Führungskräften<br />
2.1 Fragestellung<br />
Zu den theoretischen Vorüberlegungen zum Konzept des Eigenverantwortlichen<br />
Handelns wurde eine erste explorative Studie durchgeführt. Als Zielgruppe für diese<br />
Studie wurden Führungskräfte ausgewählt, weil mit ihrer Tätigkeit eine große Breite an<br />
Verhaltensweisen und Aktivitäten verbunden ist, die Verantwortungsübernahme einschließen<br />
(Schirmer 1991). Auch wenn das Konzept von EVH nicht auf Führungskräfte<br />
beschränkt ist, könnte bei dieser Gruppe EVH in besonders vielfältigen Formen auftreten.<br />
Das Ziel dieser Studie bestand in erster Linie darin, empirische Belege dafür zu liefern,<br />
dass die beschriebenen Formen von EVH im Feld anzutreffen und entsprechend<br />
klassifizierbar sind. Ferner sollte untersucht werden, ob sich Merkmale von EVH erkennen<br />
lassen, die für eine weitere Erforschung des Verhaltens interessant sind. Die<br />
Forschungsfragen lauteten:<br />
Welche subjektiven Konzepte haben Führungskräfte in der Praxis von EVH?<br />
Lassen sich von Führungskräften geschilderte Situationen den theoretisch abgeleiteten<br />
Formen von EVH zuordnen?<br />
Welche weiteren, nicht im Schema enthaltenen Merkmale zeigen Situationen, die<br />
als EVH klassifiziert werden?<br />
2.2 Durchführung der Untersuchung<br />
In der vorliegenden Studie wurden im Rahmen eines explorativen Vorgehens mit<br />
21 Führungskräften Leitfadeninterviews geführt. Alle Versuchspersonen – vier Frauen<br />
und 17 Männer – hatten verantwortungsvolle Führungspositionen in deutschen Unternehmen<br />
oder im öffentlichen Dienst inne. Bei der Zusammenstellung der Stichprobe<br />
wurde zusätzlich auf eine breite Streuung in Hinblick auf Alter der Befragten, Tätigkeitsbereich,<br />
Position, Unternehmensgröße und –form sowie Branche geachtet. Die Fragen<br />
entstammten einem eigens entwickelten Leitfaden und wurden offen beantwortet.<br />
Die Interviews am Arbeitsplatz dauerten 30–60 Minuten; die Antworten wurden stichwortartig<br />
mitgeschrieben und unmittelbar anschließend schriftlich protokolliert.<br />
In den Interviews beschrieben die Befragten zunächst ihren Tätigkeitsbereich und<br />
ihr persönliches Konzept von Eigenverantwortlichem Handeln. Anschließend wurden<br />
die Teilnehmer gebeten, jeweils zwei konkrete Situationen aus ihrer Berufserfahrung als<br />
Führungskraft zu berichten, in denen sie persönlich in besonderem Maße eigenverantwortlich<br />
gehandelt hätten. Zu jeder Situation wurden neun weitere Fragen gestellt, deren<br />
Zweck darin bestand, die Schilderung in wichtigen Punkten zu vervollständigen und zu<br />
präzisieren. Sie thematisierten die für das Handeln relevanten Regeln und Kontrollinstanzen<br />
sowie Aspekte der Konsequenzen und Bewertungen des Handelns. Durch eine<br />
Anlehnung an die Methode der „kritischen Ereignisse“ (Flanagan 1954) sollte gewährleistet<br />
werden, dass die Personen geeignete Situationen tatsächlich handlungsnah schildern.<br />
Auf diese Weise konnten 41 hinreichend konkrete Situationsschilderungen gesammelt<br />
werden. Alle Situationen wurden zunächst einer integrierenden und wertenden<br />
Einzelanalyse unterzogen, um eine konzentrierte und einheitliche Darstellung der relevanten<br />
Situationsmerkmale zu erreichen (Lamnek 1989). In einem iterativen Prozess
18 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
wurden Merkmale aus einzelnen Fällen gewonnen, auf die Analyse der anderen Fälle<br />
angewendet und dabei bestätigt oder modifiziert (Mayring 1996). In vergleichbarer<br />
Weise wurden die genannten Kennzeichen und Definitionsmerkmale Eigenverantwortlichen<br />
Handelns ausgewertet.<br />
2.3 Ergebnisse der Studie<br />
Abb. 3: Bestandteile subjektiver Definitionen, die Führungskräften von EVH gaben (in Klammern<br />
Zahl der Nennungen).<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ausschöpfen des eigenen Handlungsspielraums<br />
(6)<br />
Alleinige Verantwortung für einen bestimmten<br />
Bereich (5)<br />
Bereich eigenständigen Handelns und<br />
Entscheidens (4)<br />
Engagement aus eigenem Antrieb (Übernahme<br />
zusätzlicher Aufgaben; Suche nach<br />
neuen Tätigkeitsfeldern) (4)<br />
Berücksichtigung der Folgen des eigenen<br />
Handelns (3)<br />
„Verkaufen“ der eigenen Position in der<br />
Organisation (3)<br />
Mitarbeiterführung: Position als autonomer<br />
Mittler zwischen Organisation und<br />
Untergebenen (3)<br />
Internalisierung und eigenständige Interpretation<br />
der Ziele des Unternehmens (3)<br />
Orientierung an eigenen Werten und<br />
Normen (3)<br />
Bereitschaft zum persönlichen Risiko (3)<br />
Selbstorganisierter Arbeitsstil (3)<br />
Kritische Distanz zu bestehenden Strukturen<br />
und Hierarchien der Organisation (2)<br />
Profilierung der eigenen fachlichen<br />
Position (2)<br />
Übernahme persönlicher Verantwortung<br />
für sich, für andere und die Organisation<br />
(2)<br />
Besitz von entscheidungsrelevanten<br />
Informationen (2)<br />
Eigenschaft der Person (2)<br />
Subjektive Konzepte der Führungskräfte von Eigenverantwortlichem Handeln<br />
Im ersten Teil der Interviews wurden die Führungskräfte gefragt, was sie sich ###<br />
im Kontext der beruflichen Tätigkeit ### unter Eigenverantwortlichem Handeln vorstellen.<br />
Die genannten subjektiven Definitionen von EVH wurden auf ihre Bestandteile hin<br />
analysiert und typisiert (Abbildung 3). Die drei am häufigsten genannten Definitionsbestandteile<br />
brachten ein relativ homogenes Bild dessen zu Tage, was EVH in den Augen<br />
der Führungskräfte darstellt. Dieses Handeln bewegt sich innerhalb eines bestimmten<br />
Spielraums, der durch die Organisation abgesteckt wird, in dem die Akteure die alleinige<br />
Verantwortung für ihr Tun tragen und in dem sie autonom handeln und entscheiden<br />
können. Diese Definition war insofern bemerkenswert, als sie unter Verantwortung als<br />
Pflichterfüllung im Sinne von Schlenker (1997) subsummiert werden kann. Mit dem<br />
Konzept der Eigenverantwortung steht erst der Definitionsbestandteil des „Engagements<br />
aus eigenem Antrieb“ in Beziehung. Unter den weiteren, seltener genannten Bestandteilen<br />
findet sich dann jedoch eine Reihe solcher, die die Setzung neuer Bindungen in einer<br />
Konstellation von Eigenverantwortung zum Thema haben. Dazu zählen z.B. „Mitarbeiterführung<br />
als autonome Mittlerfunktion“, „eigenständige Interpretation der Unter-
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 19<br />
nehmensziele“, „Orientierung an eigenen Werten und Normen“, „kritische Distanz zur<br />
Organisation“ und „Übernahme persönlicher Verantwortung“. Festzuhalten bleibt, dass<br />
die am häufigsten genannten Bestandteile subjektiver Definitionen eher auf Pflichterfüllung<br />
als auf das Konzept von EVH abheben.<br />
Klassifizierung und Merkmale der geschilderten Situationen<br />
Im zweiten Teil der Interviews wurden die Befragten aufgefordert, Situationen von<br />
EVH aus ihrer Erfahrung zu schildern. Die 41 konkreten Fälle wurden in den Einzelanalysen<br />
daraufhin analysiert, ob eine Form von EVH vorliegt. Als Analyseschema<br />
dienten zunächst die aus dem Dreiecksmodell der Verantwortung (Schlenker 1997) abgeleiteten<br />
Elemente und Bindungen, die in Fällen von EVH zum Tragen kommen. Dieses<br />
Schema erlaubt eine Klassifikation der Situationen nach der beschriebenen Typologie<br />
der Formen Eigenverantwortlichen Handelns. In einem zweiten Schritt wurden einige<br />
Merkmale der Situationen betrachtet und typisiert, die ein weiteres Licht auf das<br />
Phänomen EVH werfen können.<br />
Nach dem in Abbildung 2 gezeigten Klassifikationsschema konnte jede Situation<br />
eindeutig zugeordnet werden. Bei allen Situationen wurde zunächst die konkrete Handlung<br />
identifiziert, in der sich der von der Führungskraft geschilderte Fall (eigen–) verantwortlichen<br />
Handelns manifestiert. Der nächste Schritt bestand darin, in den Situationen<br />
relevante Vorgaben zu identifizieren, also kohärente Handlungsstrategien und –prinzipien<br />
zu bündeln, von denen die Befragten angaben, dass sie ihr Handeln tatsächlich geleitet<br />
haben oder dass sie zumindest dafür zur Verfügung standen. Hier konnte sich nur eine<br />
Vorgabe herauskristallisieren, aber auch mehrere alternative. In den weiteren Schritten<br />
wurden zwei Fragen untersucht: (1) Lässt sich die Ausführung der Vorgabe(n) prinzipiell<br />
der handelnden Führungskraft zuordnen? Eine Bejahung dieser Frage – seperat für<br />
jede Vorgabe – besagt, dass eine Person–Vorgabe–Bindung besteht. (2) War die Vorgabe<br />
auf den vorliegenden Fall tatsächlich sinnvoll anwendbar? Wenn ja, liegt unabhängig<br />
davon, ob die Vorgabe ausgeführt wurde, eine Vorgaben–Fall–Bindung vor. Im letzten<br />
Schritt der Analyse wurden die Situationen nach EVH–Formen klassifiziert. Ausgehend<br />
von der handlungsleitenden Vorgabe wurde untersucht, ob die Bindungen bestanden.<br />
Bestand eine der Bindungen nicht, war aber faktisch handlungsleitend, wurde sie als<br />
von der Person definiert eingestuft. Bei der Vorgabe–Fall–Bindung kamen zwei weitere<br />
Möglichkeiten in Frage: Wenn eine Bindung zwar existierte, aber nicht handlungsleitend<br />
war, weil eine andere definiert wurde, wurde die bestehende ersetzt. Wurde von<br />
zwei bestehenden Bindungen eine handlungsrelevant und die andere verworfen, wurde<br />
die erste gewählt.<br />
Obwohl die Fragestellung im Interview auf EVH gerichtet war, erwiesen sich 12<br />
von den 41 geschilderten Fällen als Pflichterfüllung. Die übrigen 29 und damit der<br />
überwiegende Teil der Fälle verteilten sich auf die verschiedenen Formen von EVH<br />
(Tabelle 1), wobei jede der sechs Formen in der Stichprobe vertreten war. Die beiden<br />
seltener genannten Formen von EVH waren role innovation und Mitunternehmertum,<br />
bei denen die Akteure eine Vorgabe–Fall–Bindung ohne bestehende Einschränkungen<br />
frei definieren können. Am meisten war mit acht Fällen die Kompetenzüberschreitung<br />
vertreten. Für jede Gruppe von Fällen folgt ein Beispiel.
20 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
Tab. 1: Häufigkeit des Auftretens von EVH–Formen in der Stichprobe (N = 41 Fälle)<br />
Vorgabe–Fall–<br />
Bindung<br />
besteht eindeutig<br />
besteht nicht,<br />
wird definiert<br />
besteht mehrfach,<br />
wird gewählt<br />
besteht eindeutig,<br />
wird ersetzt<br />
Bindung<br />
Person–Vorgabe<br />
besteht eindeutig<br />
Pflichterfüllung<br />
(kein EVH):<br />
12 Fälle<br />
role innovation:<br />
2 Fälle<br />
Redefinition der<br />
Vorgabe:<br />
5 Fälle<br />
task revision:<br />
7 Fälle<br />
besteht nicht,<br />
wird definiert<br />
Kompetenzüberschreitung:<br />
8 Fälle<br />
Mitunternehmertum:<br />
3 Fälle<br />
Intrapreneurship:<br />
4 Fälle<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
In einem Fall von role innovation wurde ein Projektleiter damit konfrontiert, dass<br />
ein Kollege aufgrund von Mobbing in seinem Projekt in eine ernste psychische Krise<br />
geriet und seine Aufgaben nicht mehr bewältigte. Der Projektleiter fand die Lösung,<br />
das Projekt des Kollegen mitzuziehen, bis er seine Arbeit in einem weniger<br />
belastenden Umfeld wieder aufnehmen konnte.<br />
Eine Redefinition der Vorgabe wurde von einem PE–Verantwortlichen geschildert.<br />
Bei der Ausrichtung einer Incentive–Veranstaltung musste er zwischen der Einhaltung<br />
des zur Verfügung stehenden Budgets und den Qualitätsanforderungen des<br />
Unternehmens abwägen und wählte eine angemessene Veranstaltungsform bei<br />
Überschreitung des Budgets.<br />
Ein Beispiel für task revision war der Fall, dass eine Führungskraft angewiesen ist,<br />
Schichtpläne in einem sicherheitsrelevanten Bereich vorab und verbindlich festzulegen.<br />
Im Gegensatz dazu erlaubt sie vertrauenswürdigen Mitarbeitern, die Dienstzeiten<br />
in einem Zeitraum selbständig miteinander abzusprechen.<br />
Zur Kompetenzüberschreitung zählten z.B. Fälle, in denen eine Führungskraft eine<br />
kurzfristig notwendige Einstellung während der urlaubsbedingten Abwesenheit des<br />
entscheidungsbefugten Vorstandes vornimmt; einen internen Wirtschaftsplan ohne<br />
Zustimmung des Vorgesetzten freigibt, da dieser die Entscheidung verschleppt;<br />
oder eine dringende Neustrukturierung des EDV–Wesens in Angriff nimmt, für die<br />
sich im Unternehmen sonst niemand zuständig fühlt.<br />
Mitunternehmertum lag in Fällen vor, in denen Führungskräfte die Erschließung<br />
neuer Geschäftsfelder für das Unternehmen eigenverantwortlich vorangetrieben haben,<br />
ohne bestehende Vorgaben zu berühren. Dazu zählten die kommerzielle Vermarktung<br />
eines zunächst nur für den internen Gebrauch entwickelten EDV–<br />
Systems und die Initiative zum Outsourcing eines Konzernbereichs, der rasanten<br />
Marktveränderungen unterworfen ist.
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 21<br />
Ein eindeutiger Fall von Intrapreneurship wurde beispielsweise geschildert, wenn<br />
ein Geschäftsführer mit seinem institutionell selbständigen Unternehmensbereich<br />
ein Projekt unter hohem Einsatz und ohne Absprachen weiterverfolgt, obwohl dieses<br />
Projekt vom Konzern nach früheren Misserfolgen offiziell eingestellt worden<br />
war.<br />
Im Anschluss an die Klassifikation der Fälle nach EVH–Formen wurden alle 29<br />
EVH-Fälle zusammengefasst und nach weiteren möglicherweise interessanten Merkmalen<br />
untersucht, insbesondere solchen, die diese Gruppe von den 12 Fällen pflichtgemäßer<br />
Verantwortungsübernahme unterscheidet. Bei den betrachteten Merkmalen handelt<br />
es sich um (1) die Art der relevanten Vorgaben, (2) die handlungsauslösenden Momente,<br />
(3) das Bewusstsein der Führungskräfte von ihrem Handeln sowie um (4) Chancen<br />
und Risiken, die aus dem Handeln folgen.<br />
(1) Die im Rahmen der Klassifikation ermittelten Vorgaben wurden jetzt inhaltlich<br />
analysiert. Von den Vorgaben, die bei den Fällen von Pflichterfüllung identifiziert<br />
wurden, konnten bis auf eine Ausnahme alle den expliziten Aufgaben der jeweiligen<br />
Führungskraft bzw. bestehenden Anweisungen zugeordnet werden. Ebenso<br />
sah es bei den alternativen zurückgewiesenen Vorgaben bei den EVH–Fällen aus,<br />
in denen mehr als eine relevante Vorgabe identifiziert wurde. Ganz anders verhielt<br />
es sich dort bei den handlungsrelevanten Vorgaben, die sich am häufigsten auf<br />
übergeordnete Organisationsinteressen bezogen, gefolgt von eigenen Prinzipien<br />
der Person – fachlichen wie ethischen. Dann folgten die Aufgaben anderer Personen,<br />
in der Regel ranghöherer Führungskräfte, denen die Vorgabe entstammte, und<br />
nur zweimal handelte es sich um die eigenen Aufgaben. Einmal lag die Vorgabe<br />
außerhalb der Organisation, da gegen eine ungerechte Verfahrensweise der Organisation<br />
geltendes Arbeitsrecht eingeklagt wurde. Für EVH kann also ein weiter<br />
Bereich von Prinzipien und Vorgaben unterschiedlicher Herkunft relevant sein.<br />
(2) Nachdem EVH offensichtlich aus breit gestreuten Gründen erfolgen kann, wurde<br />
diesen Gründen weiter nachgegangen. Die in den Fällen geschilderten, unmittelbar<br />
handlungsauslösenden Momente wurden klassifiziert und dabei in zwei Gruppen<br />
unterteilt. Den eher situativen Auslöser – Beschränkungen durch Zeit– und Ressourcenmangel,<br />
Ambiguität der Situation sowie außergewöhnliche Handlungsmöglichkeiten<br />
– standen eher strukturelle Auslöser gegenüber – Inhalte von Aufgaben<br />
und Anweisungen, Verteilung von Kompetenzen bzw. Macht sowie die<br />
Kultur der Organisation. Bei den Fällen von Pflichterfüllung entfiel eine Hälfte der<br />
Auslöser auf Aufgabeninhalte, die andere Hälfte war über alle anderen Kategorien<br />
verstreut. Bei den EVH–Fällen verteilten sich die in den Schilderungen erwähnten<br />
handlungsauslösenden Momente relativ gleichmäßig auf alle sechs Kategorien, lediglich<br />
situative Beschränkungen traten etwas häufiger auf. Die strukturellen Auslöser<br />
hatten bei den EVH–Fällen in der Regel negativen Charakter – es ging um<br />
unzureichende bzw. abgelehnte Aufgabeninhalte und Kompetenzverteilungen. Lediglich<br />
Bedingungen der Kultur konnten sowohl im positiven als auch im negativen<br />
Sinne EVH auslösen. Zusammenfassend können situative und strukturelle<br />
Momente gleichermaßen eine Person veranlassen, eigenverantwortlich zu handeln.
22 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
(3) Sowohl bei den Pflicht– als auch bei den EVH–Fällen gaben die Führungskräfte<br />
mehrheitlich an, ihnen sei in der Situation bewusst gewesen, dass sie eigenverantwortlich<br />
handeln. Bei den als EVH klassifizierten Fällen schilderte dies eine große<br />
Mehrheit zumindest retrospektiv so; teils verwiesen sie dabei auf eine emotionale<br />
Anspannung als Begleiterscheinung ihres Handelns. Bei den anderen Fällen wurde<br />
noch gut jeder zweite als eigenverantwortlich wahrgenommen. Verantwortungsübernahme<br />
erfolgt demnach in der Regel bewusst.<br />
(4) Die in den Schilderungen erwähnten Chancen und Risiken waren in zweierlei Hinsicht<br />
interessant: Einerseits in Bezug auf die Führungskräfte und das persönliche<br />
Risiko, dass sie im Zusammenhang mit EVH tragen, und andererseits in Bezug auf<br />
die Organisation und die Frage, ob diese vom EVH ihrer Mitglieder profitiert oder<br />
gar einen Nachteil befürchten muss. In den EVH–Fällen wurden als persönliches<br />
Risiko am häufigsten ein Verlust der eigenen Position oder verbale Kritik der Vorgesetzten<br />
genannt, gefolgt von einer scharfen Rüge bzw. Abmahnung. In einem<br />
Fall wurde sogar eine Existenzgefährdung bzw. Entlassung befürchtet. Die Anzahl<br />
der Fälle ohne persönliches Risiko war mit nur drei von 26 Fällen mit entsprechenden<br />
Angaben entsprechend gering. Im Gegensatz dazu war in beinahe der<br />
Hälfte der nicht EVH–klassifizierten Fälle kein Risiko zu befürchten; als ernstere<br />
Risiken wurden nur jeweils einmal eine Rüge und ein Positionsverlust genannt.<br />
Die von den Führungskräften erblickten Chancen lagen hauptsächlich im Gewinn<br />
von Anerkennung bzw. Karrierechancen, von Selbstbewusstsein und in der „Auszeichnung<br />
für Höheres“. In einem Drittel der EVH–Fälle wurden sogar keine expliziten<br />
Chancen genannt. Die Fälle von Pflichterfüllung zeigten hinsichtlich der<br />
persönlichen Chancen keine erkennbaren Unterschiede. Insgesamt zeichnen sich<br />
EVH–Fälle durch ein deutlich höheres Maß an persönlichem Risiko aus. Die mit<br />
ihnen möglicherweise verbundenen Gewinne sind eher persönlicher als materieller<br />
Natur.<br />
Eine analoge Analyse der möglichen positiven und negativen Konsequenzen auf<br />
Seiten der Organisation zeigte, dass im Falle von EVH Risiken und Chancen sowohl<br />
stärker ausgeprägt als auch breiter gefächert waren, während die Organisation in den<br />
anderen Fällen positiv wie negativ eher wenig tangiert wurde. Ein Risiko war hier nur in<br />
einem Fall zu erkennen, und die genannten Vorteile bezogen sich auf die Effizienz der<br />
Organisation und weit seltener auf die Aussicht auf Gewinn. In der Hälfte der EVH–<br />
Fälle bestand ebenfalls kein Risiko, in den übrigen wurden ein Autoritätsverlust der Unternehmensleitung,<br />
ein wirtschaftlicher Verlust oder eine Beeinträchtigung der Effizienz<br />
für möglich gehalten. Dem standen auf Seiten der Chancen bei wiederum jedem zweiten<br />
Fall ein Gewinn an Effizienz und etwas seltener ein wirtschaftlicher Gewinn gegenüber.<br />
Zusätzlich noch mehrfach genannt wurden jeweils ein Gewinn in Sachen Unternehmensklima/Mitarbeitermotivation<br />
und Innovation. Damit beziehen sich die Nennungen<br />
auch auf zwei Bereiche, die für den Erfolg einer Organisation über den wirtschaftlichen<br />
Gewinn hinaus von besonderer Bedeutung sind. Die Nachteile für die Organisation wiegen<br />
demgegenüber geringer.<br />
3. Zusammenfassung und Diskussion
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 23<br />
Das im theoretischen Teil dieses Beitrags entwickelte Konzept von Eigenverantwortlichem<br />
Handeln in Organisationen vereint zwei Aspekte miteinander: Einerseits<br />
handeln die Personen aus eigenem Antrieb und übernehmen über die Erfüllung ihrer<br />
formellen Aufgaben und Pflichten hinaus selbstbestimmt Verantwortung. Andererseits<br />
findet die Verantwortungsübernahme von Seiten der Person unter Einbeziehung von<br />
Zielen und Zwecken der Organisation statt. Eigenverantwortung impliziert eine Rechtfertigung<br />
des Handelns vor diesen Zielen und Zwecken. Ungeachtet der individuellen<br />
persönlichen Initiative zu EVH stellen sich die Personen ihrer Verantwortung gegenüber<br />
der Organisation, ihren anderen Mitgliedern und ihren funktionalen Strukturen. Um eine<br />
Abgrenzung der Eigenverantwortung von anderen Formen der Verantwortung begründen<br />
zu können – insbesondere der Pflichterfüllung – und eine Systematik verschiedener<br />
Formen von EVH zu gewinnen, wurde auf das Dreiecksmodell der Verantwortung von<br />
Schlenker (1997; Schlenker et al. 1994) zurückgegriffen. Aus diesem Modell lassen sich<br />
zwei Grundmuster von EVH ableiten. EVH kann heißen, dass (1) eine Person definiert,<br />
dass sie bestimmte Prinzipien, Regeln oder Ziele – in unserer Terminologie Vorgaben<br />
genannt –, die bisher nicht von ihr ausgeführt wurden oder für sie relevant waren, zur<br />
Grundlage ihres Handelns in der Organisation macht; oder dass (2) Prinzipien, Regeln<br />
oder Ziele zur Anwendung auf einen vorliegenden Fall in der Organisation neu definiert,<br />
durch andere ersetzt oder gegenüber konkurrierenden vorgezogen werden. Beide<br />
Grundmuster implizieren einen Bruch mit alltäglicher, routinierter Aufgabenerfüllung in<br />
der Organisation und gehen über Verantwortung im Sinne von Pflichterfüllung hinaus.<br />
Die aus der Theorie gewonnene Systematik hat sich bewährt, um die in einer ersten<br />
explorativen Studie gewonnenen Fälle von EVH zu klassifizieren. 29 von 41 gesammelten<br />
Fällen wurden den verschiedenen Formen von EVH zugeordnet, lediglich 12 Fälle<br />
erwiesen sich als Pflichterfüllung. Darüber hinaus fanden sich für alle postulierten Formen<br />
von EVH Beispiele in der Stichprobe, so dass sich die Unterscheidung dieser Formen<br />
im Feld als sinnvoll und praktikabel erwies. Einige der EVH–Formen nehmen Bezug<br />
auf bereits beschriebene Konzepte wie role innovation (Farr/Ford 1990), task revision<br />
(Staw/Boettger 1990), Mitunternehmertum (Wunderer 1999) und Intrapreneurship<br />
(Pinchot 1988). Ergänzend kommen die Aufgabenredefinition und die Kompetenzüberschreitung<br />
hinzu. Allen diesen Konzepten ist gemeinsam, dass sie nicht mehr unter<br />
pflichtgemäße Verantwortungungsübernahme zu subsummieren sind. Damit werden sie<br />
im Kontext der Eigenverantwortung unter einem neuen Aspekt erhellt. In Hinblick auf<br />
die Verteilung der Fälle auf die EVH–Formen ist ein Punkt bemerkenswert. Am<br />
schwächsten vertreten sind die beiden Formen, bei denen eine Vorgabe–Fall–Bindung<br />
frei definiert wird – role innovation und Mitunternehmertum. Die Vermutung liegt nahe,<br />
dass in einer Organisation für die meisten auftretenden Fälle bereits Vorgaben existieren<br />
und Freiräume zur „Erfindung“ neuer Vorgaben eher selten sind. Diese Beobachtung<br />
unterstreicht die Wichtigkeit des Definitionsmerkmals von EVH, demzufolge Interdependenzen<br />
mit bestehenden Zielen und Zwecken der Organisation die Verantwortung<br />
des Handelns konstituieren.<br />
Die Ergebnisse liefern mehrere Hinweise darauf, dass EVH nicht immer im Einvernehmen<br />
mit der Organisation ausgeführt wird, sondern mitunter auf Widerstände<br />
stößt. So zeigte sich, dass bis auf wenige Ausnahmen die bei EVH relevanten Vorgaben
24 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
nicht direkt mit den Aufgaben der handelnden Führungskräfte zu tun hatten. Von den<br />
Aufgaben abgeleitete Vorgaben wurden im Gegenteil zurückgewiesen; nur für Fälle von<br />
Pflichterfüllung waren sie relevant. Das EVH der Führungskräfte war geleitet durch<br />
übergeordnete Organisationsinteressen, persönliche Prinzipien und die Einnahme der<br />
Perspektive einer höherrangigen Führungskraft. Offensichtlich war in diesen Fällen das<br />
Organisationsinteresse in den bestehenden Vorgaben nicht optimal repräsentiert. Die<br />
formellen Aufgaben der Führungskräfte haben sich eher als Hindernis für das bestmögliche<br />
Handeln in der Situation erwiesen, dieses Hindernis wird durch EVH allerdings<br />
überwunden. In dieselbe Richtung weisen die von den Führungskräften thematisierten<br />
Auslöser für ihr EVH. Als strukturelle Auslöser wurden widrige und unfunktionale<br />
Aufgabeninhalte, Kompetenzverteilungen und teilweise auch Kulturelemente der Organisation<br />
genannt. Zusammenfassend scheint bei EVH häufig eine mangelnde Passung<br />
zwischen bestehenden Vorgaben und Strukturen der Organisation und den Anforderungen<br />
der mit EVH bewältigten Situationen zu bestehen. Daher stößt EVH auf Widerstände<br />
und impliziert potenzielle Konflikte. Das breite Spektrum von Auslösern von EVH<br />
spricht dafür, dass diese Art des Handelns bei Gegebenheiten und unter Umstände auftritt,<br />
die durch Strukturen und Vorgaben der Organisation nicht antizipiert werden können.<br />
Solche unvorhergesehenen Fälle müssen durch spontanes und innovatives Handeln<br />
einzelner Personen bewältigt werden (Katz/Kahn 1978).<br />
Die Ergebnisse der Studie geben Hinweise darauf, dass EVH positive Auswirkungen<br />
auf den Erfolg der Organisation hat. Unterstellt man, dass Führungskräfte die Auswirkungen<br />
ihres Handelns für die Organisation realistisch einschätzen können, war mit<br />
EVH nur in der Hälfte der Fälle ein Risiko für die Organisation verbunden, falls das<br />
Handeln scheitert. Demgegenüber waren die Chancen nicht nur häufiger, sondern auch<br />
weitreichender: Neben der effektiven Verfolgung des Organisationszwecks kommt<br />
EVH auch dem Organisationsklima und der Innovativität zugute. Sehr viel weniger positiv<br />
haben die Führungskräfte die möglichen Konsequenzen von EVH für die eigene<br />
Person eingeschätzt. Mit ihrem Handeln sind in der Regel Risiken verbunden, die zum<br />
Teil gravierend sein können. Chancen dagegen wurden weniger thematisiert und fielen<br />
eher in den Bereich der Persönlichkeitsentwicklung als in den Bereich materieller Gewinne.<br />
Daraus lassen sich zwei Vermutungen ableiten: EVH wird offensichtlich nicht<br />
durch extrinsische Anreize motiviert und könnte eher mit einem Bedürfnis nach Selbstbestimmung<br />
zusammenhängen (Deci/Ryan 1987). Schließlich wägen Führungskräfte<br />
bei EVH Chancen und beträchtliche Risiken gegeneinander ab, so dass sie durchaus risikobereit<br />
handeln (Yates 1992). Dem entspricht auch die Selbstwahrnehmung der Akteure,<br />
die größtenteils angaben, ihr Handeln bewusst als eigenverantwortlich erlebt zu<br />
haben.<br />
Erklärungsbedürftig ist noch der Widerspruch zwischen dem Konzept von EVH<br />
und den subjektiven Definitionen, die die befragten Führungskräfte dafür angegeben<br />
haben. Die am häufigsten genannten Bestandteile der subjektiven Definitionen gehen<br />
von einem vorgegebenen Handlungsspielraum aus, innerhalb dessen die Führungskräfte<br />
frei entscheiden können und die alleinige Verantwortung tragen. Dem liegt offenbar die<br />
Vorstellung zugrunde, dass die Organisation diesen objektiven Spielraum durch formelle<br />
Vorgaben abgrenzt und dass dieser vom Einzelnen individuell ausgestaltet werden
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 25<br />
kann (Hacker 1986). Diese Konstellation fällt jedoch nicht unter EVH, sondern unter<br />
verantwortliche Pflichterfüllung, bei der keine Ambiguität hinsichtlich der auszuführenden<br />
oder anzuwendenden Vorgaben besteht. Die Mehrzahl der geschilderten kritischen<br />
Situationen stimmt dagegen mit der Konzeption von EVH überein. Die offensichtliche<br />
Kluft zwischen subjektiven Definitionen und tatsächlichem Handeln der Führungskräfte<br />
könnte damit erklärt werden, dass EVH aufgrund der mit ihm verbundenen Verletzungen<br />
von Vorgaben und seiner zwangsläufigen Nähe zur Eigenmächtigkeit nicht mit dem<br />
Selbstkonzept der Führungskräfte in Übereinstimmung gebracht werden kann (Rosenfeld<br />
et al. 1995). Um diese Dissonanz zu vermeiden, konstruieren sie womöglich bei der<br />
expliziten Befragung ein Bild von EVH, das von der Organisation stärker „erwünscht“<br />
ist und einen Konflikt mit ihren Erwartungen ausschließt. Relativiert wird die subjektive<br />
Definition bereits durch einige von den Befragten ebenfalls genannte und unserem Konzept<br />
entsprechende Kennzeichen von EVH, beispielsweise die kritische Distanz zur Organisation,<br />
die Orientierung an eigenen Normen und die Bereitschaft zum persönlichen<br />
Risiko. Diese und ähnliche Kennzeichen fanden sich auch in den berichteten Fällen<br />
wieder.<br />
4. Ausblick<br />
Die Ergebnisse der Studie belegen, dass die konzeptionelle Aufgliederung in verschiedene<br />
Formen Eigenverantwortlichen Handelns zur Klassifizierung verantwortungsbewußten<br />
Verhaltens in Organisationen geeignet ist – zumindest für das Verhalten<br />
von Führungskräften. In wissenschaftlicher Hinsicht schließen sich an diese Ergebnisse<br />
zwei Fragen an: (1) Besteht in Organisationen eine bestimmte Reihung der EVH-<br />
Formen nach der Häufigkeit ihres Auftretens, nach ihrer Bewertung durch die Organisation<br />
oder nach ihren Konsequenzen für den Organisationserfolg? Solche Reihungen<br />
könnten Grundlage einer Operationalisierung der klassifizierten Verhaltensweisen im<br />
Feld sein. (2) Wie lässt sich EVH auf der individuellen Ebene erklären und beeinflussen?<br />
Hier wäre eine Verortung Eigenverantwortlichen Handelns in Hinblick auf motivationspsychologische<br />
Ansätze wie die Selbstbestimmungstheorie der Motivation (Deci/Ryan<br />
1987; Deci et al. 1989) und das Konzept der Lernzielorientierung im Gegensatz zur Leistungszielorientierung<br />
(Dweck 1991; Farr et al. 1993) angebracht.<br />
In Hinblick auf die Praxis sind die Ergebnisse für Personalauswahl und –<br />
entwicklung von Interesse. Ein Auswahlinstrument könnte die Frage beantworten, zu<br />
welchen Formen von EVH eine Person bereit ist und welche sie vermeidet. Ein Entwicklungsinstrument<br />
könnte insbesondere Führungskräften Handlungsspielräume für<br />
EVH verdeutlichen und das erwünschte Verhalten in Konfliktfällen trainieren. Beide<br />
Anwendungen setzen jedoch Klarheit darüber voraus, welche Formen von EVH von der<br />
Organisation einerseits gewünscht und welche andererseits zumindest noch toleriert<br />
werden. Diese Fragen gehen in Richtung eines Leitbildes bezüglich Eigenverantwortlichem<br />
Handeln, das sich in der Praxis janusköpfig zeigt. Am schmalen Grat zwischen<br />
Eigenverantwortlichkeit und Eigenmächtigkeit muss ein Gleichgewicht zwischen der<br />
Stabilität von Organisationsstrukturen und ebenso notwendigen Veränderungsprozessen<br />
gefunden werden (Katz/Kahn 1978; Neuberger 1995).
26 <strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000)<br />
Literatur<br />
Bateman, Thomas S./Organ, Dennis W. (1983): Job satisfaction and the good soldier: The relationship<br />
between affect and employee „citizenship“. In: Academy of Management Journal 26,<br />
587–595.<br />
Blickle, Gerhard (Hg.) (1998): Ethik in Organisationen. Konzepte, Befunde, Praxisbeispiele. Göttingen.<br />
Borman, Walter C./Motowidlo, Stephen J. (1993): Expanding the criterion domain to include<br />
elements of contextual performance. In: Schmitt, Neil/Borman, Walter C. (Hg.): Personnel<br />
selection in organizations. San Francisco, 71–98.<br />
Deci, Edward L./Connell, James P./Ryan, Richard M. (1989): Self–determination in a work organization.<br />
In: Journal of Applied Psychology 74, 580–590.<br />
Deci, Edward L./Ryan, Richard M. (1987): The support of autonomy and the control of behavior.<br />
In: Journal of Personality and Social Psychology 53, 1024–1037.<br />
Dweck, Carol S. (1991): Self–theories and goals: Their role in motivation, personality, and development.<br />
In: Dienstbier, Richard (Hg.): Perspectives on motivation. Nebraska symposium on<br />
motivation 1990. Lincoln, 199–235.<br />
Farr, James L./Ford, Cameron M. (1990): Individual innovation. In: West, Michael A./Farr, James<br />
L. (Hg.): Innovation and creativity at work. Chichester, 63–80.<br />
Farr, James L./Hofmann, David A./Ringenbach, Kathleen L. (1993): Goal orientation and action<br />
control theory: Implications for industrial and organizational psychology. In: International<br />
Review of Industrial and Organizational Psychology 8, 193–232.<br />
Flanagan, James G. (1954): The critical incedent technique. In: Psychological Bulletin 51, 327–<br />
358.<br />
Gensicke, Thomas (1998): Sind die Deutschen reformscheu? Potenziale der Eigenverantwortung<br />
in Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Zeitung „Das Parlament“,<br />
(18) 19–30.<br />
George, Jennifer M./Brief, Arthur P. (1992): Feeling good – doing good: A conceptual analysis of<br />
the mood at work–organizational spontanity relationship. In: Psychological Bulletin 112,<br />
310–329.<br />
Graham, Jill W. (1986): Principled organizational dissent: A theoretical essay. In: Research in<br />
Organizational Behavior 8, 1–52.<br />
Hacker, Wilfried (1986): Arbeitspsychologie. Psychische Regulation von Arbeitstätigkeiten.<br />
Bern.<br />
Hiltrop, Jean–Marie (1995): The changing psychological contract: The human resource challenge<br />
of the 1990s. In: European Management Journal 13, (3) 286–294.<br />
Hisrich, Robert D. (1990): Entrepreneurship/Intrapreneurship. In: American Psychologist 45,<br />
209–222.<br />
Katz, Daniel/Kahn Robert L. (1978): The social psychology of organizations. 2. Aufl. New York.<br />
Lamnek, Siegfried (1989): Qualitative Sozialforschung. Band 2: Methoden und Techniken. München.<br />
Mayring, Philipp (1996): Einführung in die qualitative Sozialforschung. Eine Anleitung zum qualitativen<br />
Denken. Weinheim.<br />
Morrison, Elizabeth W. (1994): Role definitions and organizational citizenship behavior: The importance<br />
of the employee's perspective. In: Academy of Management Journal 37, 1543–<br />
1567.<br />
Motowidlo, Stephan J./Van Scotter, James R. (1994): Evidence that task performance should be<br />
distinguished from contextual performance. In: Journal of Applied Psychology 79, 475–480.<br />
Near, Janet/Miceli, Marsha P. (1995): Effective whistle–blowing. In: Academy of Management<br />
Review 20, 679–708.
<strong>Stefan</strong> <strong>Koch</strong>, <strong>Jürgen</strong> <strong>Kaschube</strong>: Eigenverantwortliches Handeln in Organisationen (ZfP 1/2000) 27<br />
Nerdinger, Friedemann W. (1997): Integration des Fach– und Führungsnachwuchses in flexible<br />
Organisationen – auf dem Weg zu einem neuen psychologischen Kontrakt? In: von Rosenstiel,<br />
Lutz/Lang–von Wins, Thomas/Sigl, Eduard (Hg.): Perspektiven der Karriere. Stuttgart,<br />
43–62.<br />
Nerdinger, Friedemann W. (1998): Extra–Rollenverhalten in Organisationen. Stand der Forschung<br />
und der dimensionalen Struktur des Konstrukts. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung,<br />
Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik 7, 21–38.<br />
Nerdinger, Friedemann W./von Rosenstiel, Lutz (1996): Führung und Personalwirtschaft bei dezentralisierten<br />
Kompetenzen. In: Lutz, Burkart/Hartmann, Matthias/Hirsch–Kreinsen, Hartmut<br />
(Hg.): Produzieren im 21. Jahrhundert. Frankfurt am Main, 295–323.<br />
Neuberger, Oswald (1995): Mikropolitik. Der alltägliche Aufbau und Einsatz von Macht in Organisationen.<br />
Stuttgart.<br />
Organ, Dennis W. (1988): Organizational citizenship behavior. The good soldier syndrome. Lexington,<br />
Mass.<br />
Organ, Dennis W. (1997): Organizational citizenship behavior: It's construct clean–up time. In:<br />
Human Performance 10, 85–97.<br />
Organ, Dennis W./Paine, Julie B. (1999): A new kind of performance for industrial and organizational<br />
psychology: Recent contributions to the study of organizational citizenship behavior.<br />
In: International Review of Industrial and Organizational Psychology 14, 337–368.<br />
Parks, Judi McLean/Kidder, Deborah L. (1994): „Till death us do part.“ Changing work relationships<br />
in the 1990s. In: Trends in Organizational Behavior 1, 111–136.<br />
Pinchot, Gifford (1988): Intrapreneuring. Mitarbeiter als Unternehmer. Wiesbaden.<br />
Pond, Samuel B./Nacoste, Rupert W./Mohr, Monique F./Rodriguez, Christopher M. (1997): The<br />
measurement of organizational citizenship behavior: Are we assuming to much? In: Journal<br />
of Applied Social Psychology 27, 1527–1544.<br />
Rosenfeld, Paul/Giacalone, Robert A./Riordan, Catherine A. (1995): Impression management in<br />
organizations. Theory, measurement, practice. London.<br />
Rousseau, Denise M. (1997): Organizational behavior in the new organizational era. In: Annual<br />
Review of Psychology 48, 515–546.<br />
Schirmer, Frank (1991): Aktivitäten von Managern: Ein kritischer Review über 40 Jahre „Work<br />
Activity“–Forschung. In: Staehle, Walter H./Sydow, Jörg (Hg.): Managementforschung 1.<br />
Berlin, 205–253.<br />
Schlenker, Barry R. (1997): Personal responsibility: Applications of the triangle model. In: Research<br />
in Organizational Behavior 19, 241–301.<br />
Schlenker, Barry R./Britt, Thomas W./Pennington, John/Murphy, Rodolfo/Doherty, Kevin<br />
(1994): The triangle model of responsibility. In: Psychological Review 101, 632–652.<br />
Staw, Barry M./Boettger, Richard D. (1990): Task revision: A neglected form of work performance.<br />
In: Academy of Management Journal 33, 534–559.<br />
Van Dyne, Linn/Cummings, L. L./Parks, Judi McLean (1995): Extra–role behaviors: In persuit of<br />
construct and definitional clarity (a bridge over muddied waters). In: Research in Organizational<br />
Behavior 17, 215–285.<br />
Wunderer, Rolf (Hg.) (1999): Mitarbeiter als Mitunternehmer. Grundlagen, Förderinstumente,<br />
Praxisbeispiele. Neuwied.<br />
Yates, Frank J. (1992): The risk construct. In: Yates, Frank J. (Hg.): Risk–taking behavior. Chichester,<br />
1–25.