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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 35<br />

arbeitsvertraglich verpflichteten Personen zur Erstellung betrieblicher Leistungen zum<br />

Ausdruck kommen. Da personales Leistungsverhalten nicht nur <strong>von</strong> den Qualifikationen<br />

des Personals, sondern stets auch <strong>von</strong> den jeweiligen volitiven (willensabhängigen)<br />

und emotiven (gefühlsbezogenen) Verhaltensdispositionen abhängt, gehört zur Beeinflussung<br />

<strong>von</strong> Personal auch die sozialisatorische Eingliederung und emotionale Beeinflussung<br />

<strong>von</strong> Arbeitnehmern. Verhaltensdispositionen werden aber nur dann unter den<br />

Qualifikationsbegriff subsumiert, wenn sie Arbeitseinstellungen darstellen. „Arbeitseinstellungen“<br />

umfassen die Werthaltungen eines Arbeitnehmers gegenüber Personen, Objekten<br />

oder Tätigkeiten, sofern das Vorhandensein der Werthaltungen zu den stellenspezifischen<br />

Anforderungen einer <strong>von</strong> ihm aktuell oder in Zukunft möglicherweise besetzten<br />

Stelle gehört.<br />

2.3 Funktionale Einordnung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> in ein System<br />

personalwirtschaftlicher Aktionsvariablen<br />

Leider ist eine Theorie der <strong>Personalinvestitionen</strong> in der wissenschaftlichen Literatur<br />

nicht einmal ansatzweise erkennbar. Für eine heteronom geregelte Bilanzierung <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> in Profitcenter-Bilanzen ist eine eindeutige und vollständige Begriffssystematik<br />

jedoch notwendige Voraussetzung. Die Systematisierung dient mehreren<br />

Zwecken. Sie soll es ermöglichen,<br />

die Vielfalt personalwirtschaftlicher Maßnahmen zweckbezogen zu strukturieren,<br />

innerhalb der Menge personalwirtschaftlicher Maßnahmen den Untersuchungsbe-<br />

<br />

reich abzugrenzen und systematisch einzuordnen und<br />

Kriterien für die Abgrenzung der als <strong>Personalinvestitionen</strong> zu bezeichnenden Handlungen<br />

<strong>von</strong> anderen personalwirtschaftlichen Aktivitäten angeben zu können.<br />

Erst nach einer Explikation des Personalinvestitionsbegriffes anhand systematischer<br />

Abgrenzungsüberlegungen können die empirisch feststellbaren Ausgestaltungsformen<br />

<strong>von</strong> personalwirtschaftlichen Maßnahmen den verschiedenen Klassen investiver<br />

(aktivierungsfähiger und nicht-aktivierungsfähiger) sowie nicht-investiver personalwirtschaftlicher<br />

Maßnahmen zugeordnet werden.<br />

Um die begrifflichen Grundlagen für das zu entwickelnde Bilanzierungssystem zu<br />

schaffen, erweist es sich als sinnvoll, zunächst die Gesamtheit der personalwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen anhand ihrer jeweiligen pr<strong>im</strong>ären Zwecksetzung zu gliedern und typisierend<br />

in ein funktionales Klassifikationsschema einzuordnen. Anhand einer zweckorientierten<br />

Typologie dieser Maßnahmen kann der bilanzierungsrelevante Gegenstandsbereich<br />

formal eindeutig gekennzeichnet werden: als Menge der personenbezogenen<br />

Aktionsvariablen des Personalmanagements, die die Personalausstattung in zukünftigen<br />

Perioden relativ verbessern sollen (vgl. Abb. 1). Gemäß diesem Klassifikationsschema<br />

kommen als <strong>Personalinvestitionen</strong> die unter A bis C aufgeführten Maßnahmen der<br />

<strong>internen</strong> und externen Personalbeschaffung, der Qualifizierung in einem weitgefassten<br />

Sinne, der Beeinflussung der psycho-physischen Gesundheit sowie der Verringerung<br />

<strong>von</strong> Fluktuationsneigung und Absentismus der Arbeitnehmer in Betracht.

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