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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 63<br />

(1) Es sollten ergänzende aussagefähige und präzise Kriterien zur Unterscheidung <strong>von</strong><br />

personalwirtschaftlichen Maßnahmen investiver und nicht-investiver Art erarbeitet<br />

und operational formuliert werden.<br />

(2) Es sollten exakte Verfahrensvorschriften ausgearbeitet werden, die die Ermessensspielräume<br />

der Bilanzaufsteller bei Schätzungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> und der Höhe sowie Bestandsdauer <strong>von</strong> personalbezogenen,<br />

insbesondere personalinvestitionsbezogenen, Rückstellungen stärker<br />

einschränken.<br />

(3) Es sollten erheblich mehr empirisch fundierte und für Prognosezwecke geeignete<br />

Aufzeichnungen über typische Nutzungsdauern der unterschiedlichen Arten <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> und speziell betriebsübergreifende und branchentypische<br />

Fluktuationstabellen angefertigt und veröffentlicht werden.<br />

(4) Es sollte verstärkt eine geeignete Anwender-Software für die wirtschaftliche Bilanzierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> entwickelt werden.<br />

Die Lösung der benannten Probleme könnte die interne Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

in zweierlei Hinsicht unterstützen: Einerseits würde durch Verbesserung<br />

der Datengrundlagen die Qualität (d.h. Objektivität, Zuverlässigkeit und Aussagefähigkeit)<br />

der Bilanzierung steigen – was die Punkte (1) bis (3) betrifft –, andererseits würde<br />

die Kosten-Nutzen-Relation der Bilanzierung erheblich verbessert – was Punkt (4) betrifft.<br />

Unter dem Gesichtspunkt, mittel- bis langfristig den Ausweis <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

in die gesetzliche Jahresabschlussrechnung zu integrieren, stellt die qualitative<br />

und quantitative Verbesserung der Informationslage, wie sie unter den Punkten (1) bis<br />

(3) gefordert wird, sogar eine notwendige Voraussetzung dar. Natürlich ist auch die Höhe<br />

der Aufwendungen, die in der Unternehmenspraxis für eine Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

anfallen würden, ein zentrales Gestaltungskriterium aus der Sicht des<br />

Gesetzgebers.<br />

Dem Ausweis best<strong>im</strong>mter personalinvestitionsbezogener Bilanzierungstatbestände<br />

<strong>im</strong> externen Jahresabschluss steht vor allem die (noch) geringe Zuverlässigkeit diesbezüglicher<br />

Bilanzinformationen entgegen. Diese kann aber unter anderem dadurch verbessert<br />

werden, dass bei einer zweckmäßigen Gestaltung des personalwirtschaftlichen<br />

Rechnungswesens der Unternehmen hierauf basierende unternehmensübergreifende<br />

Normwerte und -methoden entwickelt werden. Der vorliegende Beitrag soll hierzu unter<br />

anderem einige wesentliche Anregungen geben. Bevor die Ausarbeitung eines umfangreichen<br />

Regelwerks zur Erweiterung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen <strong>von</strong><br />

Unternehmen um aktivierungspflichtige <strong>Personalinvestitionen</strong> in Angriff genommen<br />

wird, bietet es sich jedoch an, zunächst auf anderem Wege Erfahrungen zu sammeln.<br />

Dies kann in Übereinst<strong>im</strong>mung mit den gesetzlichen Jahresabschlusszielen dadurch geschehen,<br />

dass zumindest für die gemäß Handelsgesetzbuch „großen“ Kapitalgesellschaften<br />

eine Publizitätspflicht <strong>im</strong> Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhangs<br />

zur Bilanz geschaffen wird. Dies könnte bspw. zunächst auf den Ausweis <strong>von</strong> Einzelausgaben<br />

(bzw. -kosten) für die in der Rechnungslegungsperiode durchgeführten Maßnahmen<br />

der Personalbeschaffung (vom externen Arbeitsmarkt), der gesetzlich geregelten<br />

Berufsausbildung, der arbeitsentkoppelten Weiterbildung und Einarbeitung sowie<br />

der arbeitsentkoppelten Gesundheitsvorsorge für die Arbeitnehmer beschränkt werden.

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