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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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62 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Die Umsetzung eines Systems zur bilanziellen Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

erfordert ablauf- und aufbauorganisatorische Veränderungen <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen<br />

sowie den Aufbau der benötigten Datenbestände. Beides setzt einen kontinuierlichen<br />

Entwicklungsprozess voraus, da mangels allgemeiner diesbezüglicher Gestaltungsanleitungen<br />

die unternehmensspezifischen Umstände und Erfahrungen durch permanente<br />

Rückkoppelungsprozesse berücksichtigt werden müssen. Ebenso lassen sich<br />

Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Bilanzierung durch verbesserte Anwenderkenntnisse<br />

und zunehmende Verfügbarkeit relevanter Daten nur über einen längeren Zeitraum<br />

steigern. Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ist dabei der Umstand <strong>von</strong> erheblicher<br />

Bedeutung, dass viele der für die Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> erforderlichen<br />

oder hilfreichen Informationen auch für andere Auswertungszwecke zur Verfügung<br />

stehen oder bereitgestellt werden können und damit grundsätzlich auch zur unmittelbaren<br />

Planung und Kontrolle personalwirtschaftlicher Maßnahmen Verwendung finden<br />

können. Es empfiehlt sich, zunächst nur wenige wesentliche Bilanzierungstatbestände<br />

systematisch zu erfassen und nur grundlegende Bilanzierungsregeln vorzugeben,<br />

bis sich Akzeptanz und Erfahrung mit dem Bilanzierungssystem eingestellt haben. Zunächst<br />

sollte die bilanzielle Erfassung auf einige wenige Typen personalwirtschaftlicher<br />

Maßnahmen beschränkt werden, die sich relativ leicht erfassen und abgrenzen lassen und<br />

deren Bilanzierung am ehesten wirtschaftlich, objektivierbar, nachprüfbar und aussagefähig<br />

zu sein scheint. Dies ist insbesondere hinsichtlich folgender Typen zu erwarten:<br />

am externen Arbeitsmarkt erfolgende Personalbeschaffung, die den Abschluss der<br />

formellen Einführungsphase einschließt;<br />

gesetzlich geregelte Berufsausbildung;<br />

<br />

<br />

arbeitsentkoppelte Personalweiterbildung und -einarbeitung;<br />

medizinische Prävention, psycho-soziale Betreuung sowie arbeitsentkoppelt durchgeführte<br />

Schulungen zur Unfallverhütung.<br />

Starke Vereinfachungen der Bewertungsvorschriften sind vor allem in Bezug auf<br />

singulär oder selten auftretende, materiell weniger bedeutsame Sachverhalte empfehlenswert.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des Bilanzierens lässt sich insbesondere durch Beschränkung<br />

der Datenbasis auf nur wenige umfangreiche Datenquellen des Unternehmens<br />

und auf die wesentlichsten der <strong>im</strong> Rechnungswesen erfassten Kosten- bzw. Aufwandsarten<br />

erreichen. Hinsichtlich der Bewertung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> sind dies<br />

v.a. die Kosten der mit Standardverrechnungssätzen bepreisten effektiven Arbeitszeiten<br />

des Personals. Im Anfangsstadium der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> ist verstärkt<br />

die Standardisierung zahlreicher Bilanzierungsprämissen und -methoden sowie<br />

die zentrale Festlegung wesentlicher Richtwerte für die Bilanzierung dem Grunde nach<br />

und der Höhe nach zu empfehlen.<br />

Die praktische Umsetzung der vorgeschlagenen Bilanzierungskonzeption kann<br />

durch die Erarbeitung weitergehender Lösungsperspektiven für teilweise noch offene<br />

Fragen gefördert werden. Ein konkreter Bedarf an zusätzlicher Forschung und Entwicklung<br />

besteht schwerpunktmäßig hinsichtlich der nachfolgend genannten Aufgabenstellungen:

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