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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 59<br />

tion für die Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> anzusehen. Ein Schwerpunkt der auf<br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> bezogenen Revisionstätigkeit liegt <strong>im</strong> Prüfen ihrer vorschriftsgemäßen<br />

Erfassung in Bereichsbilanzen und insbesondere in den Profitcenter-Bilanzen. Um<br />

Manipulationen der Bereichsbilanzen hinsichtlich des Ausweises <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

zu vermeiden, sind v.a. Ordnungsmäßigkeitskontrollen <strong>im</strong> personalwirtschaftlichen<br />

Finanz- und Rechnungswesen erforderlich.<br />

Personalcontrolling ist dagegen eine prozessintegrierte Leitungsunterstützungsfunktion<br />

für das Personalmanagement. Der Begriff „Controlling“ bedeutet: unterstützendes<br />

und integratives Mitwirken an der kollektiven Beherrschung <strong>von</strong> hierarchisch<br />

organisierten und (erwerbs-)wirtschaftlich orientierten Sozialsystemen, das zwecks Aufrechterhaltung<br />

oder Steigerung der Leitungseffizienz und ohne Personalanweisungsbefugnisse<br />

gegenüber Führungskräften die interaktive sowie informative Koordination<br />

<strong>von</strong> Leitungstätigkeiten auf allen Führungsebenen beinhaltet. Darauf Bezug nehmend<br />

umfasst „Personalcontrolling“ die Gesamtheit der auf die Erfüllung unmittelbarer und<br />

mittelbarer personalwirtschaftlicher Aufgaben bezogenen Tätigkeiten des Controlling<br />

(Schwiering 1996; 1995). Hinsichtlich der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> stellen<br />

sich Aufgaben (a) der interaktiv- sowie informativ-koordinierenden Unterstützung<br />

des Personalmanagements bei der personalwirtschaftlichen Planung und Kontrolle sowie<br />

(b) der personalwirtschaftlichen Informationsversorgung, die jeweils (1) für die Unternehmensleitung<br />

oder eine Zentraleinheit „Personal“ und ggf. weitere Zentraleinheiten<br />

auf der einen Seite sowie (2) für die Bereichsleitungen auf der anderen Seite erbracht<br />

werden (vgl. Abb. 5).<br />

Daher sollten dezentrale Stellen eingerichtet werden, auf denen neben anderen<br />

Aufgaben des Personalcontrolling auch Koordinations- und Beratungsaufgaben bei der<br />

Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> zu erfüllen sind. Sie werden zweckmäßigerweise<br />

disziplinarisch der Unternehmensleitung oder einer Zentraleinheit unterstellt und<br />

überwiegend nur mit Informationsverfügungskompetenzen sowie entscheidungsbezogenen<br />

Beratungs- und Initiativkompetenzen ausgestattet. Sofern der Personalcontroller für<br />

die Richtigkeit des Ausweises <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> in den Bereichsbilanzen mitverantwortlich<br />

gemacht werden kann, was eine entsprechende Kompetenzausstattung<br />

voraussetzt, ist eine höhere Objektivität der Bilanzierung zu erwarten. Dezentrale Personalcontroller<br />

sollten aber nur wenige Richtlinien- und in der Regel keine Personalanweisungskompetenzen<br />

besitzen. Auf diese Wiese wird sowohl die unmittelbare Handlungsverantwortung<br />

der dezentralen Personalcontroller gegenüber der Unternehmensleitung<br />

bzw. Zentraleinheit als auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihnen<br />

und den Bereichsleitungen ermöglicht.<br />

Die zur Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> benötigten Daten können größtenteils<br />

der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und den üblicherweise in Unternehmen vorhandenen<br />

Personalkostenarten- sowie -stellenrechnungen entnommen werden. Eine wichtige<br />

Datenquelle sind EDV-gestützte Personalinformationssysteme, die nicht mehr nur<br />

für die Personaldatenverwaltung eingesetzt werden können, sondern zunehmend auch<br />

für best<strong>im</strong>mte Bereiche der Personalplanung und -kontrolle. Besonders die Verrechnung<br />

innerbetrieblicher Weiterbildungsleistungen erfordert eine umfassende und detaillierte<br />

Datenerfassung <strong>im</strong> personalwirtschaftlichen Rechnungswesen, die in der Regel nur durch

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