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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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58 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

schreibungsmethode angemessen, die den Beanspruchungsverlauf unter vereinfachenden<br />

Prämissen möglichst zutreffend abbildet. In der Regel ist es aber zweckmäßig, Abschreibungen<br />

auf eine Personalinvestition linear-gleichbleibend über die geschätzte<br />

wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verteilen, um komplizierte Rechnungen zu vermeiden.<br />

Zu deren Schätzung wird diejenige Entwertungsursache herangezogen, die die kürzeste<br />

wirtschaftliche Nutzungsdauer erwarten lässt. Die Schätzwerte sollten soweit wie möglich<br />

als Erwartungswerte auf Basis statistischer Aufzeichnungen best<strong>im</strong>mt werden.<br />

Nachholende Wertberichtigungen, d.h. außerplanmäßige Abschreibungen, müssen vorgenommen<br />

werden, wenn Nutzungsdauer-Schätzungen nach unten revidiert werden. Eine<br />

wirtschaftlichere und objektivere Bemessung <strong>von</strong> Verteilungsabschreibungen kann<br />

vor allem dadurch erreicht werden, dass Richtlinien und Richtwerte, die sich insbesondere<br />

auf die maßgeblichen Abschreibungsursachen und -methoden sowie die zu verwendende<br />

Datenbasis beziehen, als Standardvorgaben festgelegt werden (siehe Abb. 4).<br />

Als zentrale Datenbasis für die Schätzung der Nutzungdauer <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

sollten unternehmensbezogene Fluktuationstabellen verwendet werden. Obwohl mit zunehmender<br />

Pauschalierung <strong>von</strong> Abschreibungsprämissen die Genauigkeit der bilanziellen<br />

Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> sinkt, kann es zur Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen<br />

und nachprüfbaren Bilanzierung sinnvoll sein, darüber hinausgehend<br />

Richtgrößen und Schätzmethoden für die Abschreibungsbemessung zentral festzulegen<br />

und für die Erstellung <strong>von</strong> Bereichsbilanzen vorzugeben.<br />

Für die meisten personalbezogenen Rückstellungsursachen können nur pauschale<br />

Schätzwerte ermittelt werden, die dem Schätzenden erhebliche Ermessensspielräume<br />

belassen. Sofern keine adäquaten statistischen Aufzeichnungen vorliegen, ist es zweckmäßig,<br />

für verschiedene Typen <strong>von</strong> Rückstellungsursachen Zuschlagssätze zentral festzulegen,<br />

die einen unterschiedlich starken Aggregationsgrad aufweisen können. Diese<br />

können z.B. auf Lohn- und Gehaltskosten oder/und personalinvestitionsbezogene Abschreibungsbeträge<br />

der Abrechnungsperiode bezogen werden.<br />

4.4 Organisatorischer Rahmen für eine effiziente Bilanzierung<br />

Neben den Inhalts- und Verfahrensrichtlinien, die das materielle Ergebnis der Bilanzrechnung<br />

bei gegebenen Sachverhalten möglichst eindeutig festlegen sollen, ist unter<br />

Wirtschaftlichkeitsaspekten ein weiterer Gestaltungsparameter zu beachten: Der aufbau-<br />

und ablauforganisatorische Rahmen, der einer Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

zugrunde liegt, hat maßgeblichen Einfluss auf deren Effizienz. An erster Stelle sollen<br />

hier aufbauorganisatorische Gestaltungsmöglichkeiten erörtert werden, die die<br />

Zweckdienlichkeit der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> erst gewährleisten oder<br />

sie erhöhen. Hierzu bietet es sich an, personalinvestitionsbezogene Überwachungs-, Beratungs-<br />

und Koordinationsaufgaben – zusammen mit entsprechenden Kompetenzen<br />

und Verantwortlichkeiten – auf Stelleninhaber des Personalcontrolling und der Internen<br />

Revision zu übertragen. Die Interne Revision als Prüfungsorgan des Unternehmens soll<br />

das regelgerechte Verhalten aller Aufgabenträger <strong>im</strong> Unternehmen gewährleisten. Die<br />

Prüfungshandlungen der Internen Revision erfolgen prozess- bzw. objektbereichsunabhängig.<br />

Prüfungsaktivitäten der Internen Revision betreffen fast alle Bereiche des <strong>internen</strong><br />

und externen Rechnungswesens und sind daher keineswegs als spezifische Institu-

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